Mehr Förderung für Klimaanpassung, Innovation und Nachhaltigkeit in Sachsens Teich- und Fischwirtschaft

09.07.2023, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Am Montag (10.7.) startet die Förderung von Investitionen in der Aquakultur und Fischerei sowie für die Verarbeitung und Vermarktung von Fisch und Fischprodukten im Rahmen der novellierten und erweiterten Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023). Insgesamt stehen 7,4 Mio. € zur Verfügung. Die Förderrichtlinie baut auf die bisherige Förderung der Teich- und Fischwirtschaft auf. Der Fokus ist insbesondere auf die Anpassung der Aquakulturbetriebe an den Klimawandel, Maßnahmen zur Klimaneutralität und Energieeffizienz sowie innovative Verfahren und Produkte gerichtet

Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: »Die sächsischen Teichwirtinnen und Teichwirte leisten eine enorm wichtige Arbeit. Fischteiche gehören seit Jahrhunderten zu Sachsen. Insbesondere in der Oberlausitz, aber auch in anderen Regionen stehen sie für regionale Produkte, für eine ökologisch wertvolle Kulturlandschaft und letztlich auch für Identität. Damit das so bleiben kann, unterstützen wir nun auch ganz praktische Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Erhalt der biologischen Vielfalt in den Teichgebieten sowie die Entwicklung innovativer Erzeugnisse.«

Zu den Fördergegenständen, die mit 60 Prozent gefördert werden können, gehören künftig unter anderem Maßnahmen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Teichwirtschaft stärken und gleichzeitig deren langfristige Umweltverträglichkeit sicherstellen.

Im Bereich der Klimaanpassung werden vor allem Vorhaben unterstützt, mit denen Teiche von Schlamm befreit werden oder mit denen eine Verlandung der Teiche verhindert wird. Zudem werden Methoden zur wassersparenden Bewirtschaftung gefördert.

Des Weiteren stehen Fördermittel für die betriebsübergreifende, gemeinsame Entwicklung von Verfahren und Innovationen bereit, mit denen Umweltauswirkungen verringert werden und die zur nachhaltigen Ressourcenverwendung beitragen. Hierfür können die Fördersätze bis zu 100 Prozent betragen.

Die Förderung über die Richtlinie AuF/2023 wird mit Mitteln aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Freistaates Sachsen finanziert. Anträge können ab sofort über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank-Förderbank unter http://www.sab.sachsen.de gestellt werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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