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Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart

BPOLI-Flugh. STR: Keine Kettensägen im Handgepäck!

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)

Bei der Luftsicherheitskontrolle eines 36-jährigen deutschen Passagiers am Donnerstagmittag, den 22. Dezember 2022, stellte die Bundespolizei am Flughafen Stuttgart eine Kettensäge im Handgepäck und im weiteren Verlauf einen Haftbefehl fest.

Im aufgegebenen Reisegepäck sind Kettensägen, Akkuschrauber, Messer und Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm erlaubt, aber gemäß der europäischen Luftsicherheitsverordnung sind diese u.a. im Handgepäck verboten. Die Bundespolizei informiert regelmäßig darüber, was Passagiere im Handgepäck mitnehmen dürfen und was nicht. Alle wichtigen Informationen für die Vorbereitungen einer Flugreise sowie eine Auflistung verbotener Gegenstände im Hand- und Reisegepäck sind zudem auf der Homepage der Bundespolizei www.bundespolizei.de eingestellt.

Bei der Kontrolle des Fluggastes stießen die Beamten der Bundespolizei weiterhin auf einen Erzwingungshaftbefehl. Der kurzzeitig festgenommene Passagier bezahlte die verhängte Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit in Höhe von rund 111 Euro (samt Kosten) und durfte dann, ohne Kettensäge, den Flug nach Istanbul antreten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
Bianca Castan
Telefon: 0711 78781 - 1020/ -0
E-Mail: pressestelle.flughafen.stuttgart@polizei.bund.de
https://www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart, übermittelt durch news aktuell

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