Einigung in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Öffentlicher Dienst

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben am 22. April 2023 eine Einigung in den diesjährigen Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erzielt.

Am 22. April 2023 haben die Tarifvertragsparteien eine Einigung in den Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen erzielt. Der Einigung war ein Schlichtungsverfahren vorausgegangen, nachdem die Verhandlungen gewerkschaftsseitig in der dritten Verhandlungsrunde für gescheitert erklärt wurden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir haben in vier Verhandlungsrunden und im Schlichtungsverfahren hart miteinander gerungen. Wir tragen eine große Verantwortung für die Beschäftigten, für die öffentlichen Haushalte, für die soziale Gerechtigkeit – und für einen starken, zukunftsfähigen Staat.
Ich bin sehr froh, dass wir jetzt einen guten und fairen Tarifabschluss für die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen erreicht haben. Dieser Tarifabschluss bringt für die Beschäftigten spürbare Entlastungen. Die steuer- und abgabenfreien Zahlungen machen sich zügig im Portemonnaie bemerkbar. Wir sind den Gewerkschaften so weit entgegengekommen, wie wir es in schwieriger Haushaltslage noch verantworten können.“

Die Tarifeinigung sieht im Wesentlichen Folgendes vor:

Entgelte

Die Beschäftigten erhalten zunächst einen Inflationsausgleich. Dabei handelt es sich um steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von insg. 3.000 Euro. Beschäftige erhalten hierbei zunächst einmalig 1.240 Euro mit dem Juni-Entgelt ausgezahlt, dann ab Juli bis Februar 2024 monatlich 220 Euro (8 x 220 Euro).
Im März 2024 erfolgt dann eine Erhöhung der Tabellenentgelte. Dabei werden in einem ersten Schritt alle Tabellenentgelte um einen (Sockel-)Betrag von 200 Euro angehoben. In einem zweiten Schritt wird der nun erhöhte Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent angehoben. Die Erhöhung soll in jedem Fall 340 Euro betragen.

Ein Beispiel zur Berechnung: Beschäftigte in der Entgeltgruppe 5, Stufe 1, erhalten aktuell ein monatliches Bruttoentgelt von 2.576,29 Euro. Dieses wird zunächst um 200 Euro angehoben (auf 2.776,29 Euro). In einem zweiten Schritt wird dieser Betrag zum gleichen Zeitpunkt noch einmal linear um 5,5 Prozent erhöht (auf 2.928,99 Euro). Beschäftigte in der Entgeltgruppe 5, Stufe 1, erhalten also 352,70 Euro bzw. 13,7 Prozent mehr im Monat.
Zur Veranschaulichung der jeweils individuellen Wirkung zeigen unten stehende Tabellen den jeweiligen Entgeltgewinn bzw. die individuellen Erhöhungen in Prozent.

Prozentuale Steigerung nach der Tarifanpassung (vorläufige Werte)

gültig ab 1. März 2024

EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
159,71%9,44%9,18%8,87%8,61%8,45%
1410,14%9,85%9,51%9,20%8,90%8,72%
1310,54%10,16%9,80%9,46%9,12%8,96%
1211,12%10,59%10,09%9,63%9,20%9,03%
1111,33%10,80%10,39%10,01%9,57%9,36%
1011,54%11,09%10,66%10,25%9,87%9,76%
9c11,78%11,35%10,90%10,48%10,09%9,98%
9b12,03%11,81%11,33%10,88%10,45%10,15%
9a12,31%11,88%11,77%11,43%10,90%10,71%
812,75%12,30%12,01%11,75%11,50%11,38%
713,22%12,63%12,33%12,04%11,79%11,67%
613,36%12,86%12,54%12,25%11,99%11,87%
513,69%13,16%12,84%12,52%12,26%12,13%
414,09%13,50%13,06%12,82%12,58%12,46%
314,22%13,57%13,43%13,12%12,90%12,71%
215,16%14,15%13,98%13,76%13,30%12,87%
1 16,87%16,59%16,26%15,97%15,25%

Steigerung nach der Tarifanpassung in absoluten Werten in Euro (vorläufige Werte)

gültig ab 1. März 2024

EntgeltgruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
15486,94505,70526,63555,21584,60603,93
14460,86477,85500,04524,67552,11571,82
13441,31459,93481,13504,14531,23545,92
12417,41438,84463,88491,66524,27539,74
11410,22429,93448,44468,54496,03511,50
10403,07418,52436,07455,11476,31483,27
9c395,87409,25425,95444,14463,86470,20
9b388,67394,78410,09426,88445,37460,84
9a381,47392,87396,01406,61426,03433,72
8371,07381,77389,17396,57404,50408,31
7361,36373,68381,02388,43395,42399,17
6358,59368,73375,84382,88389,79393,31
5352,70362,53369,18376,21382,75386,13
4346,11356,06364,41369,61374,81377,86
3344,03354,73357,34363,29367,76371,85
2340,00345,15347,78351,53359,77368,39
1 340,00340,00340,00340,00340,00

Vorläufige Werte (Stand 22. April 2023)

Tabelle TVöD Bund gültig ab 1. März 2024

(monatlich in Euro)

Entgelt-gruppeStufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 4Stufe 5Stufe 6
155.504,005.863,926.265,406.813,497.377,297.748,20
145.003,845.329,755.755,376.227,686.754,167.132,13
134.628,764.985,955.392,575.834,046.353,536.635,44
124.170,324.581,345.061,675.594,636.220,016.516,74
114.032,384.410,414.765,625.151,015.678,445.975,19
103.895,334.191,534.528,254.893,445.300,105.433,63
9c3.757,214.013,804.334,084.683,045.061,385.182,84
9b3.619,093.736,324.029,914.352,064.706,635.003,35
9a3.480,973.699,683.759,843.963,164.335,694.483,10
83.281,443.486,593.628,683.770,543.922,693.995,85
73.095,233.331,583.472,383.614,473.748,493.820,45
63.042,043.236,553.372,943.507,923.640,493.708,02
52.928,993.117,673.245,113.380,063.505,473.570,28
42.802,622.993,553.153,753.253,483.353,203.411,60
32.762,692.968,023.017,993.132,213.217,923.296,43
22.582,162.784,282.834,672.906,583.064,633.229,97
1 2.355,522.388,862.430,552.469,422.569,47

Auszubildende

Auszubildende, Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TVPöD profitieren ebenfalls von der Tarifeinigung. Die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich erhalten Auszubildende etc. jeweils zur Hälfte (620 Euro einmalig bzw. 110 Euro monatlich). Zum 1. März 2024 steigen die jeweiligen Entgelte nach TVAöD, TVSöD und TVPöD um einen Festbetrag von 150 Euro. Zudem wurde die Regelung zur befristeten Übernahme von Auszubildenden wieder in Kraft gesetzt.

Laufzeit

Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt von 24 Monaten (1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024). Die Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 17. Mai vereinbart. Bis dahin können sich die Gewerkschaften noch von der Einigung lösen.

Kosten

Die Kosten des Tarifabschlusses liegen für die Laufzeit von 24 Monaten bei rund 1,43 Milliarden Euro allein für die Tarifbeschäftigten des Bundes. Bei zeitgleicher und systemgerechter Übertragung auf den Besoldungsbereich (einschließlich Richter/Soldaten/Versorgung) liegen die Kosten bei rd. 4,95 Milliarden Euro. Ab 2025 entstehen dem Bund jährlich zusätzliche Kosten i. H. v. rd. 3,75 Milliarden Euro für Tarifbeschäftigte und Beamte.

Verwandte Themen

  • Entgeltordnung TVöD Bund

    Die Entgeltordnung regelt die Zuordnung von Tätigkeiten im öffentlichen Dienst zu den einzelnen Entgeltgruppen. Sie bildet damit eine wesentliche Grundlage für die Bezahlung …

  • Leistungsbezahlung

    Besondere Leistungen müssen belohnt werden. Deshalb sind für die Tarifbeschäftigten des Bundes verschiedene Formen der Leistungsbezahlung möglich.

  • Zusatzversorgung (Betriebsrente)

    Durch die Zusatzversorgung erhalten Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche Altersversorgung.

  • Tarif­verträge & Arbeits­vertrags­muster

    Tarifverträge, Arbeitsvertragsmuster und weitere Formulare zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)