Kriegsverlust dank internationaler Zusammenarbeit zurück in Dresden

10.03.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat aufgrund einer Anzeige der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden Ermittlungen gegen einen Kunsthändler aus Neapel wegen des Verdachts der Hehlerei geführt. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, das Bild "Ein Alter umarmt die Magd im Stall" von David Teniers d. J., welches zum Bestand der Gemäldegalerie Alte Meister in Dresden gehörte und welches während des 2. Weltkriegs abhandengekommen war, zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor dem 10. November 2014 von einer unbekannten Person übernommen zu haben. Dabei soll der Beschuldigte zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass es sich bei dem Bild um einen Kriegsverlust handelte. Der Beschuldigte bot das Bild den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden Ende 2014 zum Kauf an. Dabei soll der Beschuldigte bewusst wahrheitswidrig behauptet haben, für einen unbekannten Dritten als Mittler beim Verkauf an die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden aufzutreten.

Da wegen des gleichen Sachverhalts bereits die Staatsanwaltschaft Neapel seit längerer Zeit gegen den Beschuldigten ermittelt, stand hier der Strafverfolgung das Verbot der Doppelverfolgung entgegen. Das hier geführte Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Dresden an die Staatsanwaltschaft Neapel abgegeben und von dieser zu dem bereits dort anhängigen Verfahren übernommen. Deswegen war das hier anhängige Verfahren einzustellen. Außerdem war in Deutschland schon Strafverfolgungsverjährung eingetreten.

Das Gemälde war bereits vor längerer Zeit von der Staatsanwaltschaft Neapel sichergestellt worden. Nachdem die Staatsanwaltschaft Dresden hiervon Kenntnis erlangt hatte, hat sie ein Rechtshilfeersuchen an die zuständigen italienischen Behörden erstellt. In diesem Rahmen ist es unter Beteiligung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung in enger Zusammenarbeit mit den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden und den italienischen Behörden gelungen, das Gemälde wieder zurückzuführen.

Anmerkung:
Die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erfolgt grundsätzlich unmittelbar zwischen den zuständigen Gerichten und Justizbehörden der jeweiligen Staaten. In Einzelfällen ist jedoch auf Grundlage der bestehenden zwischen-staatlichen Übereinkommen die Einbindung der jeweiligen Justizministerien erforderlich.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
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