Wer länger als sechs Wochen im Ausland unterwegs ist, benötigt eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Der Vergleich der Tarife zeigt: Das Preisgefälle ist groß.
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Testergebnisse für 82 Langzeit-AuslandskrankenversicherungenEgal ob Remote-Job in Südafrika, Auslandsstudium oder Überwintern auf den Kanaren – wer plant, mehr als nur einen Urlaub im Ausland zu verbringen, ist mit einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung auf der sicheren Seite. Sie hilft, wenn Versicherte plötzlich erkranken oder einen Unfall haben. Falls ein Krankenrücktransport nötig wird, sorgt sie auch dafür.
Versicherungen für Reisen bis 70 Tage Dauer
- Die Stiftung Warentest untersucht auch Jahres-Policen für kürzere Reisen mit einer Dauer von 42 bis 70 Tagen. Wer hier am besten abschneidet, lesen Sie unter Auslandskrankenversicherungen für Urlauber im Vergleich.
Auslandskrankenversicherungen für Urlaubsreisen sind zwar vergleichsweise preiswert, lassen sich als Jahresvertrag aber für höchstens 70 Tage am Stück abschließen. Ab dann ist ein teurerer Langzeit-Auslandskrankenschutz nötig. Möglich ist der Abschluss für Aufenthalte von bis zu 5 Jahren Dauer. Wer die Beiträge in seiner Altersgruppe gezielt vergleicht, kann viel Geld sparen und bekommt trotzdem eine sehr gute Police.
Warum sich der Langzeit-Auslandskrankenversicherungs-Vergleich für Sie lohnt
Testergebnisse
Vergleichen lohnt sich: Die Tarife für alle schneiden besser ab als die speziell für Schüler, Studenten, Au-pair. Ein sehr guter Tarif, der weltweit gültig ist, kann preiswerter sein als einer für Europa-Reisen. Für Mitglieder bestimmter Krankenkassen gibt es spezielle Angebote.
Den besten Tarif finden
Die Tariftabelle zeigt Bewertungen der Stiftung Warentest für 82 Langzeit-Auslandskrankenversicherungen, darunter Tarife von ADAC, Ergo und HanseMerkur. Die Tarife im Test teilen sich auf in Angebote inklusive USA und Kanada und solche eher für den europäischen Raum. Dabei gibt es wiederum Tarife für alle und Tarife für Schüler, Studenten, Work-and-Travel und Teilnehmer im Freiwilligendienst.
Hohe Ersparnis möglich
Die Preisunterschiede sind groß. Ein 55-Jähriger, der ein Jahr lang um die Welt inklusive Nordamerika reisen möchte, kann für einen sehr guten Tarif von 476 Euro bis 3 242 Euro ausgeben.
Heftartikel als PDF
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Testergebnisse für 82 Langzeit-AuslandskrankenversicherungenTarife lassen sich nach Suchkriterien filtern
Ohne eingeloggt zu sein, können Sie in der Übersicht zu unseren Testergebnissen sehen, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben und nach welchen Suchkriterien Sie die Ergebnisse filtern können. Unter So haben wir getestet können Sie nachlesen, welche Leistungen bei einem Langzeit-Auslandsaufenthalt für unsere Bewertung wichtig waren.
Langzeit-Auslandskrankenversicherung im Vergleich
Der Langzeit-Auslandskrankenversicherungs-Vergleich von Stiftung Warentest zeigt: Die Angebote sind deutlich teurer geworden. Das gilt besonders für Tarife, die die USA und Kanada mit abdecken. Die Beiträge steigen mit dem Lebensalter. Senioren zahlen besonders viel. Um die Suche zu erleichtern, haben wir vier Modellkunden im Alter von 18, 28, 55 und 70 Jahren entwickelt, die 180 Tage auf Reisen sind. Wenn Sie Ihren Modellkunden gewählt haben, werden Ihnen die günstigsten sehr guten Tarife angezeigt. Die können Sie nach der Beitragshöhe vergleichen. Zu sehen ist auch, wie die Tarife bei einer Pandemie leisten, ob es ein Extra-Angebot für Familien oder ein Höchsteintrittsalter gibt.
Schutz durch Gesundheitskarte hat Lücken
Privaten Extra-Schutz brauchen auch diejenigen, die nur in Europa unterwegs sind: In der EU und weiteren Ländern können sich gesetzlich Versicherte bei akuten Beschwerden zwar auf Kassenkosten behandeln lassen, aber nur während eines vorübergehenden Aufenthalts. Dafür müssen sie die Europäische Krankenversicherungskarte vorzeigen, die sich auf der Rückseite der Gesundheitskarte befindet. Es kann aber eine Eigenbeteiligung geben. Oder die Ärzte behandeln nur auf Privatrechnung. Die hiesige Krankenkasse erstattet einen Betrag in Höhe der dortigen oder der deutschen Vertragssätze. Das ist oft nicht der volle Betrag.
Die Gesundheitskarte gilt auch in Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und einigen Staaten, mit denen es ein Sozialversicherungsabkommen gibt. In einigen dieser Länder, wie der Türkei, ist ein Auslandskrankenschein nötig. Den gibt es bei der Krankenkasse. Der GKV-Spitzenverband informiert über die öffentlichen Gesundheitsleistungen in vielen Reiseländern.
Langzeit-Auslandskrankenschutz auch für Privatversicherte
Privat Krankenversicherte haben in Europa Schutz, außerhalb der EU aber höchstens für drei Monate. Ein Krankenrücktransport ist in ihrem Tarif nicht immer enthalten. Den deckt eine Auslandskrankenversicherung ab, oft ebenso begrenzte Such- und Bergungskosten. Daher ist auch für Privatversicherte ein Abschluss sinnvoll.
Bei einigen Schüler-Austauschprogrammen ist die Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung bereits im Paket enthalten. Ist sie nicht inklusive, sollten Eltern eine für ihr Kind abschließen. Das gilt auch für junge Menschen, die im Ausland studieren möchten.
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- Unser Vergleich von Auslandskrankenversicherungen zeigt: Diesen wichtigen Schutz gibt es günstig. Ein sehr guter Tarif kostet unter 8 Euro pro Jahr und Person.
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- Eilig zum Urlaub online eine Reiseversicherung dazu buchen, kann später Ärger bringen. Der Jahres-Reiseschutz der BD24 Berlin Direkt etwa verlängert sich automatisch.
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- Neben der Auslandskrankenversicherung gibt es noch andere Policen, die für Urlauber sinnvoll sein können.
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@Testorius: Bei manchen Versicherern besteht die Möglichkeit, einen bestehenden Jahresvertrag mit einer Verlängerung zu kombinieren. Fragen Sie dazu bitte bei Ihrem Versicherer nach.
Ist es möglich an eine bestehende Auslandsreise-KV (hier: DKV ReiseMed RD) mit einer max. Reisedauer von 8 Wochen eine Langzeit-Auslands-KV (z.B. DKV ReiseMed AS 12R) für 2 Monate anzuschließen, so das insgesamt ein Versicherungsschutz für 4 Monate besteht?
Dies wäre günstiger, da für die ReiseMed RD ein Jahresbeitrag von 9,90€ anfällt.
@Radbaron: Die AVB des ADAC sehen dazu folgendes vor: „Wir übernehmen die Kosten für den von uns organisierten oder veranlassten Krankenrücktransport.“ Weiter heißt es: „Der ADAC Arzt und der behandelnde Arzt entscheiden über den Transportzeitpunkt und das geeignete Transportmittel.“ Das heißt, der Versicherer stellt hier eine weitere Bedingung für die Erstattung im Versicherungsfall.
Würde der Rücktransport möglicherweise ohne Abstimmung mit dem Versicherer von einem anderen Anbieter durchgeführt, behält sich der Versicherer dadurch eine Leistungskürzung vor.
Das hat bei der Beurteilung des Kriteriums zu einem (geringen) Punktabzug geführt, wodurch es nur „eingeschränkt“ erfüllt ist.
Sie @Stiftung_Warentest schreiben:
Kriterium Erleichterter Anspruch auf Rücktransport @Christian: Das Kriterium gilt als voll erfüllt, wenn ein Anspruch auf Rücktransport bereits dann besteht, wenn der Transport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist und nicht erst, wenn er medizinisch notwendig wäre
Beim ADAC steht auf der Webseite genau das als gegeben-trotzdem ist in Ihrer Tabelle kein grüner Haken -sondern „nur“ eingeschränkt.
ADAC: „Wir übernehmen die Kosten für den von uns organisierten Krankenrücktransport, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Das ist z.B. dann, wenn die Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde….“
Können Sie das erleutern?
Viele Dank!
@olebash: Eine Auslandskrankenversicherung, die Sie für Urlaubsreisen in Deutschland abgeschlossen haben, deckt Reisen im Rahmen eines längeren Auslandsaufenthaltes nicht ab. Dafür wäre eine spezielle Versicherung für lange Auslandsaufenthalte notwendig. Möglicherweise können Sie zu Ihrem bestehenden Vertrag eine Verlängerung für den langen Aufenthalt abschließen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Versicherer, um die gewünschte Auskunft zu erhalten.
Die Bedingungen der über Ihr Austauschprogramm bereitgestellten Auslandskrankenversicherung und inwieweit solche Kurzreisen damit abgesichert sind, sind uns nicht bekannt. Auch dafür wäre eine Nachfrage beim entsprechenden Versicherer hilfreich.