Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung im Vergleich Gut abge­sichert auf langen Reisen

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Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung im Vergleich - Gut abge­sichert auf langen Reisen

Welt­reise. Wer längere Zeit in der Ferne unterwegs ist, sollte die Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung mit im Gepäck haben. © plainpicture/Erickson/Jim Erickson

Wer länger als sechs Wochen im Ausland unterwegs ist, benötigt eine Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung. Der Vergleich der Tarife zeigt: Das Preisgefälle ist groß.

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Egal ob Remote-Job in Südafrika, Auslands­studium oder Über­wintern auf den Kanaren – wer plant, mehr als nur einen Urlaub im Ausland zu verbringen, ist mit einer Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung auf der sicheren Seite. Sie hilft, wenn Versicherte plötzlich erkranken oder einen Unfall haben. Falls ein Krankenrück­trans­port nötig wird, sorgt sie auch dafür.

Versicherungen für Reisen bis 70 Tage Dauer

Auslands­kranken­versicherungen für Urlaubs­reisen sind zwar vergleichs­weise preis­wert, lassen sich als Jahres­vertrag aber für höchs­tens 70 Tage am Stück abschließen. Ab dann ist ein teurerer Lang­zeit-Auslands­kranken­schutz nötig. Möglich ist der Abschluss für Aufenthalte von bis zu 5 Jahren Dauer. Wer die Beiträge in seiner Alters­gruppe gezielt vergleicht, kann viel Geld sparen und bekommt trotzdem eine sehr gute Police.

Warum sich der Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherungs-Vergleich für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

Vergleichen lohnt sich: Die Tarife für alle schneiden besser ab als die speziell für Schüler, Studenten, Au-pair. Ein sehr guter Tarif, der welt­weit gültig ist, kann preis­werter sein als einer für Europa-Reisen. Für Mitglieder bestimmter Krankenkassen gibt es spezielle Angebote.

Den besten Tarif finden

Die Tarif­tabelle zeigt Bewertungen der Stiftung Warentest für 82 Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherungen, darunter Tarife von ADAC, Ergo und HanseMerkur. Die Tarife im Test teilen sich auf in Angebote inklusive USA und Kanada und solche eher für den europäischen Raum. Dabei gibt es wiederum Tarife für alle und Tarife für Schüler, Studenten, Work-and-Travel und Teilnehmer im Freiwil­ligen­dienst.

Hohe Ersparnis möglich

Die Preis­unterschiede sind groß. Ein 55-Jähriger, der ein Jahr lang um die Welt inklusive Nord­amerika reisen möchte, kann für einen sehr guten Tarif von 476 Euro bis 3 242 Euro ausgeben.

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Tarife lassen sich nach Such­kriterien filtern

Ohne einge­loggt zu sein, können Sie in der Über­sicht zu unseren Testergebnissen sehen, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben und nach welchen Such­kriterien Sie die Ergeb­nisse filtern können. Unter So haben wir getestet können Sie nach­lesen, welche Leistungen bei einem Lang­zeit-Auslands­auf­enthalt für unsere Bewertung wichtig waren.

Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherung im Vergleich

Der Lang­zeit-Auslands­kranken­versicherungs-Vergleich von Stiftung Warentest zeigt: Die Angebote sind deutlich teurer geworden. Das gilt besonders für Tarife, die die USA und Kanada mit abdecken. Die Beiträge steigen mit dem Lebens­alter. Senioren zahlen besonders viel. Um die Suche zu erleichtern, haben wir vier Modell­kunden im Alter von 18, 28, 55 und 70 Jahren entwickelt, die 180 Tage auf Reisen sind. Wenn Sie Ihren Modell­kunden gewählt haben, werden Ihnen die güns­tigsten sehr guten Tarife ange­zeigt. Die können Sie nach der Beitrags­höhe vergleichen. Zu sehen ist auch, wie die Tarife bei einer Pandemie leisten, ob es ein Extra-Angebot für Familien oder ein Höchst­eintritts­alter gibt.

Schutz durch Gesund­heits­karte hat Lücken

Privaten Extra-Schutz brauchen auch diejenigen, die nur in Europa unterwegs sind: In der EU und weiteren Ländern können sich gesetzlich Versicherte bei akuten Beschwerden zwar auf Kassen­kosten behandeln lassen, aber nur während eines vorüber­gehenden Aufenthalts. Dafür müssen sie die Europäische Kranken­versicherungs­karte vorzeigen, die sich auf der Rück­seite der Gesund­heits­karte befindet. Es kann aber eine Eigenbe­teiligung geben. Oder die Ärzte behandeln nur auf Privatrechnung. Die hiesige Krankenkasse erstattet einen Betrag in Höhe der dortigen oder der deutschen Vertrags­sätze. Das ist oft nicht der volle Betrag.

Die Gesund­heits­karte gilt auch in Ländern des Europäischen Wirt­schafts­raums und einigen Staaten, mit denen es ein Sozial­versicherungs­abkommen gibt. In einigen dieser Länder, wie der Türkei, ist ein Auslands­kranken­schein nötig. Den gibt es bei der Krankenkasse. Der GKV-Spitzen­verband informiert über die öffent­lichen Gesund­heits­leistungen in vielen Reiseländern.

Lang­zeit-Auslands­kranken­schutz auch für Privatversicherte

Privat Krankenversicherte haben in Europa Schutz, außer­halb der EU aber höchs­tens für drei Monate. Ein Krankenrück­trans­port ist in ihrem Tarif nicht immer enthalten. Den deckt eine Auslands­kranken­versicherung ab, oft ebenso begrenzte Such- und Bergungs­kosten. Daher ist auch für Privatversicherte ein Abschluss sinn­voll.

Bei einigen Schüler-Austausch­programmen ist die Lang­zeit-Auslands­reisekranken­versicherung bereits im Paket enthalten. Ist sie nicht inklusive, sollten Eltern eine für ihr Kind abschließen. Das gilt auch für junge Menschen, die im Ausland studieren möchten.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.04.2024 um 11:02 Uhr
    Auslandsreise-KV kombinierbar?

    @Testorius: Bei manchen Versicherern besteht die Möglichkeit, einen bestehenden Jahresvertrag mit einer Verlängerung zu kombinieren. Fragen Sie dazu bitte bei Ihrem Versicherer nach.

  • Testorius am 01.04.2024 um 14:15 Uhr
    Auslandsreise-KV kombinierbar?

    Ist es möglich an eine bestehende Auslandsreise-KV (hier: DKV ReiseMed RD) mit einer max. Reisedauer von 8 Wochen eine Langzeit-Auslands-KV (z.B. DKV ReiseMed AS 12R) für 2 Monate anzuschließen, so das insgesamt ein Versicherungsschutz für 4 Monate besteht?
    Dies wäre günstiger, da für die ReiseMed RD ein Jahresbeitrag von 9,90€ anfällt.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.02.2024 um 11:01 Uhr
    Kriterium Erleichterter Anspruch auf Rücktransport

    @Radbaron: Die AVB des ADAC sehen dazu folgendes vor: „Wir übernehmen die Kosten für den von uns organisierten oder veranlassten Krankenrücktransport.“ Weiter heißt es: „Der ADAC Arzt und der behandelnde Arzt entscheiden über den Transportzeitpunkt und das geeignete Transportmittel.“ Das heißt, der Versicherer stellt hier eine weitere Bedingung für die Erstattung im Versicherungsfall.
    Würde der Rücktransport möglicherweise ohne Abstimmung mit dem Versicherer von einem anderen Anbieter durchgeführt, behält sich der Versicherer dadurch eine Leistungskürzung vor.
    Das hat bei der Beurteilung des Kriteriums zu einem (geringen) Punktabzug geführt, wodurch es nur „eingeschränkt“ erfüllt ist.

  • Radbaron am 12.02.2024 um 17:22 Uhr
    Kriterium Erleichterter Anspruch auf Rücktransport

    Sie @Stiftung_Warentest schreiben:
    Kriterium Erleichterter Anspruch auf Rücktransport @Christian: Das Kriterium gilt als voll erfüllt, wenn ein Anspruch auf Rücktransport bereits dann besteht, wenn der Transport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist und nicht erst, wenn er medizinisch notwendig wäre
    Beim ADAC steht auf der Webseite genau das als gegeben-trotzdem ist in Ihrer Tabelle kein grüner Haken -sondern „nur“ eingeschränkt.
    ADAC: „Wir übernehmen die Kosten für den von uns organisierten Krankenrücktransport, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Das ist z.B. dann, wenn die Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde….“
    Können Sie das erleutern?
    Viele Dank!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.12.2023 um 15:16 Uhr
    Auslandsemester und weitere Reisen

    @olebash: Eine Auslandskrankenversicherung, die Sie für Urlaubsreisen in Deutschland abgeschlossen haben, deckt Reisen im Rahmen eines längeren Auslandsaufenthaltes nicht ab. Dafür wäre eine spezielle Versicherung für lange Auslandsaufenthalte notwendig. Möglicherweise können Sie zu Ihrem bestehenden Vertrag eine Verlängerung für den langen Aufenthalt abschließen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Versicherer, um die gewünschte Auskunft zu erhalten.
    Die Bedingungen der über Ihr Austauschprogramm bereitgestellten Auslandskrankenversicherung und inwieweit solche Kurzreisen damit abgesichert sind, sind uns nicht bekannt. Auch dafür wäre eine Nachfrage beim entsprechenden Versicherer hilfreich.