Bewerbungsverfahren für Sächsische Landarztquote zum Wintersemester 2022/2023 beginnt

03.03.2022, 09:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gesundheitsministerin Köpping: »Wichtiger Schritt zur Sicherung der wohnortnahen medizinischen Versorgung«

Am 1. April 2022 startet das Bewerbungsverfahren für die Sächsische Landarztquote zum Wintersemester 2022/2023. Erstmalig werden im Freistaat Sachsen rund 40 Studienplätze für Humanmedizin an Bewerberinnen und Bewerbern vergeben, die sich gern im ländlichen Raum engagieren wollen und großes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit haben. Diese Studienplätze stehen damit außerhalb des Numerus Clausus-Regimes zur Verfügung. Zur Bewerbung für ein Studium in Chemnitz, Dresden und Leipzig tragen sich alle interessierten Bewerberinnen und Bewerber im Online- Bewerbungsportal der Landesdirektion Sachsen ein. Dieses Portal wird im Zeitraum vom 1. April bis 15. April 2022 freigeschaltet.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Ich freue mich sehr, dass wir mit der sächsischen Landarztquote einen weiteren Baustein eingeführt haben, der dazu beiträgt, die künftige gute medizinische Versorgung gerade auch in den ländlichen Gebieten im Freistaat abzusichern. Außerdem bedanke mich schon jetzt bei all den interessierten Bewerberinnen und Bewerbern dafür, dass sie mit ihrem Einsatz die Erreichung dieses Ziels unterstützen wollen.«

Alle erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten verpflichten sich, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mindestens zehn Jahre als Hausärztinnen und Hausärzte in einem unterversorgten oder von einer Unterversorgung bedrohten Gebiet im Freistaat Sachsen tätig zu sein. Diese Verpflichtung wird durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgesichert, der auch eine Vertragsstrafenregelung enthält.

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Auf der Homepage der Landesdirektion Sachsen (https://www.lds.sachsen.de/) sind ab Ende der 10. Kalenderwoche allgemeine Informationen zum Bewerbungsverfahren, zu den erforderlichen Bewerbungsunterlagen, zum Auswahlverfahren und dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können alle interessierte Bewerberinnen und Bewerber Anfragen zu den Anforderungen und einzureichenden Bewerbungsunterlagen per Email an lag@lds.sachsen.de oder telefonisch an den zuständigen Ansprechpartner Herrn Jakob Hofmann unter 0351/ 825 2610 richten.

Hintergrund

Die rechtlichen Grundlagen für die Sächsische Landarztquote bilden das Sächsische Landarztgesetz vom 30. September 2021 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19336-Saechsisches-Landarztgesetz) und die dazugehörige Sächsischen Landarztverordnung vom 13. Januar 2022 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19500-Saechsische-Landarztverordnung).


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang