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Flüchtlinge bekommen kein Weihnachtsgeld von der Regierung. (Symbolbild: suju / Pixabay)

von Tania Röttger

Immer wieder tauchen Behauptungen auf, dass Flüchtlinge Weihnachtsgeld vom Staat erhalten. Auch jetzt kursiert so eine Meldung wieder als Bild auf Facebook. Es ist aber eine Falschmeldung.

„700 Euro Weihnachtsgeld für Flüchtlinge“ steht da – eine Nachricht, die immer mal wieder auftaucht und widerlegt wird.

Auf den ersten Blick sieht es nach einer serösen Meldung aus. Die URL weist auf die existierende Webseite „nachrichten.de“ hin – eine Seite die Nachrichten von verschiedenen Medien zusammenbringt.

DasBild kursiert gerade auf Facebook.

Beim näheren Hinsehen erkennt man aber: Der Artikel ist voll von Rechtschreibfehlern und die URL ist tatsächlich „nachrichten.de.com“. Dahinter steckt eine Seite, auf der sich jeder seine eigenen Nachrichten ausdenken kann.

Screenshot von nachrichten.de.com.

Laut Impressum sitzen die Betreiber der Webseite, zu denen auch die ähnliche Webseite „24aktuelles.com“ gehört, in Frankreich. Als Verantwortlicher steht da nur „Monsieur G“.

Unter „Plan“ kann man nach den Titeln der Artikel suchen. So findet man tatsächlich mehrere Artikel über die ausgedachten 700 Euro Weihnachtsgeld. Der oberste Link führt zu dem Artikel, der gerade geteilt wird.

Screenshot von nachrichten.de.com.

Wir haben aber auch beim Bundespresseamt nachgefragt, das zuständig für die Pressearbeit des Bundeskanzleramts ist, und die angebliche Quelle für die Meldung: „Wir (sic) das Bundeskanzleramt am Freitag mitteilte…“

Dort antwortet eine Sprecherin per Email: Es handelt sich hierbei um eine Falschmeldung.“ Sie zählt auch noch einmal auf, welche Gelder Asylbewerber erhalten. Weihnachtsgeld findet sich darunter nicht.

Screenshot der Email.

Im Anschluss verbreitete die Bundesregierung den Inhalt des Statements auf Facebook.

Screenshot von Facebook.

Darüber berichteten auch Mimikama und der ARD-Faktenfinder.

Und außerdem: Selbst auf „24aktuelles.com“, der Schwester-Webseite von „nachrichten.de.com“ erschien bereits eine Korrektur über die 700-Euro-Geschichte.

Unsere Bewertung:
Die Meldung ist frei erfunden.

Titelbild
Ein Artikel behauptet, dass die Straftaten von 600.000 Flüchtlingen verheimlicht worden wären (Screenshot: CORRECTIV).

von Joana Splieth

Ein Artikel berichtet über eine „gigantische Statistikmanipulation“. Das BKA soll „die Straftaten von 600.000 Flüchtlingen vertuscht“ haben. Dafür lassen sich allerdings keine Belege finden.

Stefan Schubert, ein nach eigenen Angaben ehemaliger Polizist und Hooligan, veröffentlichte einen Artikel zu einer vermeintlichen Vertuschung von Straftaten im Kontext von Zuwanderung durch das Bundeskriminalamt und die Regierung. Darin behauptet er, dass die Straftaten von „mehr als 600.000 Flüchtlingen“ im „Bundeslagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2016“ vertuscht wurden. 

Erschienen ist der Artikel am 27. September 2017 auf der Webseite Rettung für Deutschland, einer rechten Partei „in Gründung“. Laut dem Analysetool Crowdtangle wurde er mehr als 31.000 Mal auf Facebook geteilt. 

Die Zahlen sind offiziellen Berichten und Dokumenten des Bundeskriminalamts (BKA) entnommen: Als Hauptquellen sind die „Drucksache 18/11032“ des Bundestages und der „Bundeslagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2016“ angegeben.

Das Analysetool Crowdtangle registriert, dass der Artikel mehr als 31.000 über Facebook geteilt wurde (Screenshot: CORRECTIV).

Wie kommt Schubert auf 600.000 Flüchtlinge?

Schubert wollte nach eigenen Angaben die Zahl hinter der Kategorie „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“ des BKA recherchieren, da das Amt die Kriminalfälle dieser Kategorie nicht im „Bundeslagebericht zu Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2016“ erfasste. Er fragte daher nach eigener Angabe beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach, wo er Zahlen zu in Deutschland lebenden Asyl- und Schutzberechtigten finden könnte. 

Das BAMF verwies ihn angeblich auf die „Drucksache 18/11388“, eine Kleine Anfrage der Linken, der er die Zahlen für seine Behauptung entnahm. Auf der Grundlage dieses Dokuments berechnete er nach eigenen Angaben, dass am 31. Dezember 2016 „602.623“ Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz in Deutschland lebten.

Wir kontaktierten das BAMF und fragten einerseits nach, ob Schubert überhaupt eine Anfrage an das Amt gestellt hatte und andererseits, wo die Zahlen der Kategorie „International/national Schutzberechtige und Asylberechtigte“ zu finden wären. Zur ersten Frage äußerte sich das BAMF nicht, für die zweite verwies es uns an das Bundeskriminalamt (BKA). 

Als wir uns daraufhin an das BKA wendeten, äußerte sich die Pressestelle nicht zu der Zahl von rund 600.000 Flüchtlingen, die unter die Kategorie „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“ fallen könnten. Auch bekamen wir keine Aussage darüber, ob ihnen diese Zahl zum Zeitpunkt der Erhebung bekannt war.

Die kleine Anfrage der Linken hatte zum Ziel, „zum Stand 31. Dezember 2016 wieder ein halbwegs realistisches Bild über die Zahl der insgesamt in Deutschland lebenden Flüchtlinge“ zu erhalten. Wir summierten die Zahlen aus der Kleinen Anfrage daher selbst und kamen zum Schluss, dass zumindest Schuberts Berechnung stimmt: 602.613 Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz „lebten zum 31. Dezember 2016 in der Bundesrepublik Deutschland”. Das ergibt sich aus den folgenden Zahlen: Es gab 39.783 Asylberechtigte (Seite 2), 452.023 Personen besaßen Flüchtlingsschutz (Seite 4), 37.301 waren Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungsverbot – Seite 6) und 73.506 waren Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 (subsidiärer Schutz) AufenthG (Seite 6).

Es ist nicht klar, ob die Definition vom BKA „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“ mit der Definition des BAMF „Asylberechtigte“ und „Personen mit Flüchtlingsschutz“ übereinstimmt. Richtig ist, dass Personen aus der Kategorie „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“ nicht mit in den „Bundeslagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2016“ des BKA aufgenommen wurden – wie viele genau dies allerdings sind, bleibt unklar.

Hat das BKA die Straftaten dieser 600.000 Flüchtlinge „vertuscht“?

Schubert behauptete zudem, dass eine „gigantische Statistikmanipulation“ vorliegen würde, da „Straftaten von 600.000 Flüchtlingen“ „vertuscht“ worden wären. Nach eigener Angabe habe das BKA sich ihm gegenüber nicht geäußert, ob die von ihm berechnete Zahl von 600.000 stimme oder sie dem BKA zum Zeitpunkt der Erhebung bekannt war. 

CORRECTIV gegenüber erklärte die Pressestelle des BKA per E-Mail, dass es sich nicht um eine „Manipulation“ handele: „Diese Aussage aus seinem Artikel, die übrigens bereits 2017 veröffentlicht wurde, ist falsch.“. Sie machte uns zudem auf die Vorbemerkung des „Bundeslageberichts Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2016“ aufmerksam, in der die „klar definierten Rahmenbedingungen/Einschränkungen“ zu finden seien. 

In einer E-Mail an CORRECTIV erklärt die Pressestelle des BKA, dass der Vorwurf der Manipulation durch Schubert falsch sei (Screenshot: CORRECTIV).

Dort findet sich tatsächlich ein deutlicher Hinweis, dass die Kategorie „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“ nicht mit aufgenommen werden konnte, da Tatverdächtige dieser Kategorie „unter dem Sammelbegriff ‘sonstiger erlaubter Aufenthalt’ erfasst“ worden waren. Sie konnten nicht in den Bericht einfließen, „da ihr Anteil an dieser Kategorie“ („sonstiger erlaubter Aufenthalt“) nicht beziffert werden konnte (Seite 2).

Der BKA-Bericht von 2016 hebt in den Vorbemerkungen zudem hervor: „Deshalb lassen sich keine belastbaren Aussagen zur Kriminalitätsbelastung der Gruppe der Zuwanderer treffen, insbesondere nicht im Verhältnis zur Kriminalitätsbelastung der deutschen Wohnbevölkerung“ (Seite 2).

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Auch im Bericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2016, die als Grundlage für den Bundeslagebericht diente, heißt es: „Die PKS bietet somit kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktsart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität“ (Seite 6).

Stefan Schubert ignorierte die Hinweise, dass der Bericht gar nicht den Anspruch erhebt, „belastbare Aussagen“ zu geben, obwohl er im Artikel sogar schreibt, dass er vom BKA darauf aufmerksam gemacht wurde. 

Daher ist es irreführend, von einer „gigantischen Statistikmanipulation“, „Betrug“ oder „Manipulation“ zu sprechen.

In der Vorbemerkung des „Bundeslageberichts Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2016“, finden sich deutliche Erklärungen zum Fall. (Screenshot: CORRECTIV)

Es ist unklar, wie viele Straftaten von den 600.000 Flüchtlingen verübt wurden

Die berechneten rund 600.000 Flüchtlinge, die nicht im Bericht des BKA auftauchen, sind zudem nicht automatisch 600.000 Straftäter, wie von Schubert suggeriert wird. Es lässt sich keine verlässliche Aussage darüber treffen, wie viele Straftaten aus dieser Gruppe von Personen hervorgingen. 

Aus dem Bericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 gehen nur die Straftaten der gesamten Kategorie „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ hervor. 

Daraus lässt sich aber keine Aussage zu den Straftaten durch „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“ treffen, da unter die Kategorie „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ auch alle anderen nichtdeutschen Tatverdächtigen, die sich erlaubt in Deutschland aufhalten, zusammengefasst werden. 

Mit inbegriffen sind also unter anderem „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Gewerbetreibende, Rentnerinnen und Rentner, Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Touristinnen und Touristen und Durchreisende“ (Seite 141). 2016 waren es rund 447.000 Straftaten (Seite 138) aus der gesamten Gruppe.

In einer E-Mail an CORRECTIV erklärt das BKA, dass ab 2017 „eine Anpassung der PKS-Erfassungskriterien“ erfolgte. Belastbare Zahlen zu Kriminalität aus der Gruppe der „International/national Schutzberechtigten und Asylberechtigten” finden sich daher erst ab 2017 im „Bundeslagebricht zu Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“.

Die Pressestelle des BKA erläutert gegenüber CORRECTIV in einer E-Mail, dass erst ab 2017 Tatverdächtige der Kategorie „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“ mit in den Bericht einfließen (Screenshot: CORRECTIV).

 

Unsere Bewertung:
Unbelegt. Es lassen sich keine Belege dafür finden, dass das BKA die Daten von 600.000 Flüchtlingen im „Bundeslagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2016“ „vertuscht“ hat.

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Schweden liegt in der Rangliste des Index der menschlichen Entwicklung ganz oben. (Symbolfoto: Lena Lindell / Pixabay)

von Alice Echtermann

Seit mehreren Jahren verbreiten Webseiten, Schweden sei dabei, sich zurückzuentwickeln. Es werde 2030 der „Dritten Welt“ angehören. Der Grund sei die Einwanderung aus armen Ländern. Diese Behauptungen sind falsch. 

Wird Schweden ab 2030 ein „Dritte-Welt-Land“ sein? Diese Behauptung haben die Seiten Epoch Times (2015), Basel Express (2015), Wochenblick (2017) und Connectiv.Events (2017) in den vergangenen Jahren verbreitet. Der Text des Basel Express wurde laut dem Analysetool Crowdtangle mehr als 1.500 Mal auf Facebook geteilt, zuletzt im November wieder verstärkt. Zusammengerechnet wurden die vier Artikel fast 3.000 Mal geteilt. 

Die Berichte zielen darauf ab, dass angeblich die Einwanderung Schweden zu einem rückständigeren, ärmeren Land machen wird. So steht bei Epoch Times: „Wenn man die Dritte Welt importiert, wird man auch dazu.“ 

Als Quelle dient allen Berichten eine Studie von 2010 mit dem Titel „A Hypothetical Cohort Model of Human Development“. Sie stammt vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen und bezieht sich auf den Index der menschlichen Entwicklung (Human Development Index, HDI). Der Index wird berechnet aus verschiedenen Faktoren wie dem Bruttoinlandsprodukt und der Lebenserwartung. Ein Wert von 0,9 und höher beschreibt einen „sehr hohen Grad menschlicher Entwicklung“. 

CORRECTIV hat sich das Forschungspapier angesehen und die Autorin kontaktiert. Die Studie belegt die Behauptungen nicht, sondern wurde völlig falsch interpretiert. Die jährlichen Berichte zum Human Development Index zeigen, dass Schweden im weltweiten Vergleich an der Spitze rangiert und sich keineswegs zurückentwickelt. 

Der Artikel des Basel-Express wurde im November 2019 wieder verstärkt auf Facebook verbreitet. (Screenshot: CORRECTIV)

Schweden kommt in der Studie kaum vor

In der Studie kommt der Begriff „Dritte Welt“ nicht vor. Schweden wird nur zweimal überhaupt erwähnt: in zwei Tabellen. Aus der einen geht hervor, dass die Studie Schweden in eine Kohorte mit Ländern wie der Schweiz, Australien, Amerika und Japan einordnet. Dies seien Länder, die seit langer Zeit ein hohes Entwicklungsniveau haben (Seite 11).

Die zweite Tabelle, in der Schweden auftaucht, zeigt prognostizierte HDI-Werte für die einzelnen Länder von 2010 bis 2030. Bei Schweden lauten diese Werte 0.949 (2010), 0.941 (2015), 0.934 (2020), 0.920 (2025) und 0.906 (2030). Die Zahl wird also kleiner.

Diese Werte entsprechen jedoch nicht der Realität. Es handelt sich bei der Studie um eine Forschungsarbeit, die mit hypothetischen Modellen hantiert. 

Die zweite Tabelle nehmen der Basel Express und Epoch Times (die Texte sind identisch) offenbar zum Anlass, um zu schreiben: „Länder wie Kuba, Mexiko und Bulgarien werden Schweden nach Einschätzung der Vereinten Nationen bis 2030 überholt haben.“ In der Tabelle weisen die genannten Länder 2030 tatsächlich einen höheren Wert auf als Schweden (Bulgarien: 0.918 / Kuba: 0.939 / Mexiko: 0.923). 

Der Artikel auf der Seite Wochenblick von 2017. (Screenshot: CORRECTIV)

Autorin: Studie wurde völlig falsch interpretiert

Wir haben eine der zwei Autorinnen der Studie kontaktiert: Jana Asher, die aktuell an der Fakultät für Mathematik und Statistik der Slippery Rock University in Pennsylvania arbeitet. Sie schreibt uns per E-Mail auf Englisch: „Ich weiß, dass manche Menschen argumentieren wollen, dass Schwedens HDI wegen der Einwanderung fallen wird; das ist nicht das, was die Studie aussagt.“

Sie erklärt, der Zweck der Studie sei es gewesen, zu belegen, dass die Entwicklung von Ländern ab einem Startpunkt – einer industriellen Revolution – einem bestimmten Muster folgt. „Schocks“ wie Krisen oder Naturkatastrophen könnten diese Entwicklung behindern. Deutschland und Schweden seien in der Kohorte mit dem höchsten HDI, weil sie ihre industrielle Revolution vor langer Zeit hatten.

In ihren Zukunftsprognosen würden diese Länder in den 90er-Werten verharren, erklärt Asher [gemeint ist damit nicht das Jahrzehnt, sondern die Höhe des HDI; Anmerkung der Redaktion]. Gleichzeitig würden einige der anderen Länder, die derzeit niedrigere HDI-Levels haben, aufholen. „Wenn die Prognosen korrekt sind, werden alle Länder mit HDIs in den 90er-Werten ‘erste Welt’ Länder sein. Schweden wird kein Dritt-Welt-Land.“ 

Die E-Mail von Jana Asher, einer der Autorinnen der Studie. (Screenshot: CORRECTIV)

Ein Faktor für die Berechnung sei der Anteil der Bevölkerung, der als Geflüchtete im Ausland lebe, erklärt die Wissenschaftlerin weiter. Es gehe also um die Geflüchteten, die ein Land verlassen haben – nicht um die Einwanderung ins Land. 

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Die Zahlen seien Prognosen und keine exakten Messungen, betont Asher. Je weiter in die Zukunft man voraussage, desto weniger Vertrauen habe man in die Genauigkeit der Vorhersage. „Niemand sollte diese Forschungsarbeit benutzen, um anzudeuten, Länder würden sich nicht richtig entwickeln, und niemand sollte sie als Argument gegen Einwanderung oder als Grundlage für Einwanderungspolitik benutzen.“

Auf eine Anfrage per E-Mail antwortete uns zudem eine Pressesprecherin des Human Development Report Office, Anna Ortubia, die Studie habe methodische Schwächen gehabt, die Langzeitprognosen seien unvollständige, willkürliche Schätzungen. Die Studie sei deshalb nicht unterstützt oder im offiziellen Bericht berücksichtigt worden.

Die E-Mail der Pressesprecherin des HDRO, Anna Ortubia. (Screenshot: CORRECTIV)

Schweden sinkt nicht im Index – im Gegenteil 

Die Studie stammt von 2010 – wie hat sich Schweden seitdem tatsächlich entwickelt? Basel Express und Epoch Times behaupteten im Jahr 2015: „Bis 2010 war Schweden noch auf Platz 15 der Weltrangliste, 2015 soll es an 25. Stelle stehen und bis 2030 wird ein Abrutschen bis auf den 45. Platz befürchtet.“

Das Ranking des Human Development Index wird jährlich veröffentlicht. Ein Blick in die Berichte genügt, um zu sehen, dass die Behauptungen falsch sind: Schweden stand 2010 weltweit auf Platz 9, nicht Platz 15. 2015 war das Land auf Platz 14 – nicht 25. Und im aktuellsten Bericht aus dem Jahr 2018 liegt Schweden auf Platz 7

Die Rangliste nach HDI-Index, Stand 2018. (Quelle: UN Development Report, Screenshot: CORRECTIV)

Selbst wenn Schweden auf den 45. Platz „abrutschen“ würde, wäre es damit noch immer kein „Dritte-Welt-Land“. Auf Rang 45 des HDI steht 2018 Ungarn, gefolgt von Kroatien und Argentinien. Kuba liegt derzeit auf Rang 73, Mexiko auf 74. 

Das Länderprofil Schwedens zeigt, dass das Land seit vielen Jahren einen konstanten HDI-Wert erreicht und auch kürzlich nicht schlechter geworden ist. (Quelle: UN Development Programme, Screenshot: CORRECTIV)
Unsere Bewertung:
Falsch. Die Studie trifft keine Aussage über eine Rückentwicklung Schwedens. Schweden liegt im Index der menschlichen Entwicklung der Vereinten Nationen aktuell auf Rang 7, eine negative Tendenz gibt es nicht. 

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Ein Facebook-Beitrag verbreitet manipulative Behauptungen zu „sexuellen Übergriffen“ durch „Zuwanderer“ (Screenshot: CORRECTIV).

von Joana Splieth

Zahlen zu einem vermeintlich signifikanten Anstieg von „sexuellen Übergriffen“ durch „Zuwanderer“ in den letzten fünf Jahren kursieren derzeit auf Facebook. Die Zahlen sind jedoch nicht vergleichbar..

Ein Nutzer veröffentlichte am 31. Oktober 2019 einen Facebook-Beitrag, der bisher mehr als 1.000 Mal geteilt wurde. Er behauptet, dass sich „sexuelle Übergriffe“ durch „Zuwanderer“ von 2014 bis 2018 versechsfacht hätten. Betitelt ist der Beitrag mit der Überschrift „Vergewaltigungen durch Zuwanderer explodieren!“. 

Als eine der Quellen ist das Projekt „Womanstats“, eine Online-Datenbank zu weltweiten Zahlen über Frauen, angegeben.

Auf der Seite des Projekts „Womanstats“ lassen sich über den Code LRW-DATA-1 Angaben zu Fällen von sexueller Gewalt für spezifische Länder finden. Vergewaltigungen werden nicht separat aufgeführt (Screenshot: CORRECTIV).

Hier lassen sich allerdings nur ungefähre Angaben für Deutschland finden (etwa 12.000 bis 13.000 Fälle sexueller Gewalt jährlich). Diese beziehen sich auf alle der Polizei berichteten Fälle, unabhängig vom Kontext der Zuwanderung. Die Daten sollen auf Zahlen des Human Rights Report 2018 des US-Außenministeriums basieren.

Mit dem Report lassen sich diese Zahlen allerdings nicht bestätigen. Zudem stimmen sie nicht mit den Angaben im Facebook-Beitrag überein.

Die Angaben im Facebook-Beitrag stammen aus der zweiten Quelle: dem „Bundeslagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2018“ des Bundeskriminalamts. Der Bericht zählt tatsächlich 949 „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ für das Jahr 2014 und 6.046 im Jahr 2018. Die verwendeten Zahlen sind allerdings nicht mit „sexuellen Übergriffen“ betitelt und zudem nicht sinnvoll miteinander zu vergleichen. 

Die Zahlen sind nicht vergleichbar aufgrund von Änderungen in Definitionen und Erhebungsmethode

CORRECTIV und der Volksverpetzer, eine Faktencheck-Webseite, haben dieses Jahr bereits einen ähnlichen Vergleich von Zahlen zu Kriminalität im Kontext von Zuwanderung untersucht. 

Die Zahlen gingen, wie auch beim aktuellen Facebook-Beitrag, aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hervor, die als Grundlage für die jährlichen „Bundeslageberichte Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ genutzt wird.

Die Ergebnisse zeigten, dass die Zahlen von 2014 bis 2018 nicht vergleichbar sind, da es zwischenzeitlich Änderungen in begrifflichen Definitionen und der Erhebungsmethode gab.

Die Definition für „Zuwanderer“ änderte sich 2017

Im Facebook-Beitrag vom 31. Oktober wird die aktuelle Definition für „Zuwanderer“ benutzt, die allerdings erst seit 2017 verwendet wird (Seite 3). Unter den Begriff fallen seitdem Menschen mit folgenden Aufenthaltsstatus: „Asylbewerber“, „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“, „Duldung“, „Kontingentflüchtling“ oder „unerlaubter Aufenthalt“. 

Vor 2017 wurden „International/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte“ noch nicht mit einbezogen und waren somit nicht Teil der Erhebung. Ein direkter Vergleich ist laut Bundeskriminalamt daher nur „eingeschränkt“ möglich (Seite 4).

Ein Hinweis im „Bundeslagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2017“ erklärt die „eingeschränkte Vergleichbarkeit“ der Zahlen (Screenshot: CORRECTIV).

Auch die Erhebungsmethode der Zahlen hat sich verändert

Bis 2016 wurden „Zuwanderer“ nach dem „System zur Erstverteilung von Asylsuchenden auf die Länder (EASY)“ ermittelt. Ab 2017 wird jährlich eine „offizielle Asylgesuchstatistik“ erstellt. Der „Bundeslagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2017“ weist in einer Fußnote darauf hin: „Ein direkter Vergleich der Asylgesuchstatistik mit Zahlen aus EASY der Vorjahre ist daher nicht sinnvoll“ (Seite 2).

Im „Bundeslagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2017“ wird darauf hingewiesen, dass der direkte Vergleich zwischen Zahlen ab 2017 mit den Vorjahren „nicht sinnvoll“ ist (Screenshot: CORRECTIV).

Die Definition für „Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung“ änderte sich 2016

Ende 2016 fand außerdem eine Reform des Sexualstrafrechts statt statt. Seitdem werden auch „sexuelle Belästigung“ und „Straftaten aus Gruppen“ zu den „Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung“ gezählt (Seite 24). 

Daher kam es zwischen 2016 und 2017 auch im Kontext von Zuwanderung zu einer „deutlichen Zunahme“ an Straftaten in diesem Bereich. Im Bundeslagebericht von 2017 heißt es dazu: „Diese, auf den ersten Blick deutliche Zunahme der Straftaten gegenüber dem Jahr 2016 ist aufgrund der Reform des Sexualstrafrechts nicht aussagekräftig“ (Seite 24).

Der „Bundeslagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2017“ erklärt, dass der Vergleich „nicht aussagekräftig“ ist (Screenshot: CORRECTIV).

Irreführende Vergleiche im Bundeslagebericht 2018

Der „Bundeslagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2018“ missachtet allerdings den ursprünglichen Hinweis über die Aussagekräftigkeit von Vergleichen. In einem Balkendiagramm werden aufgeklärte Fälle von „Straftaten gegen die Sexuelle Selbstbestimmung im Kontext von Zuwanderung“ von 2013 bis 2018 miteinander verglichen– ohne, wie noch im Bericht 2017, auf die Probleme der Vergleichbarkeit hinzuweisen (Seite 20).

Die Zahlen im Facebook-Beitrag, die unter „sexuelle Übergriffe“ gefasst und mit „Vergewaltigungen“ betitelt wurden, sind diesem nicht aussagekräftigen Balkendiagramm aus dem „Bundeslagebericht Kriminalität im Kontext von Zuwanderung 2018“ entnommen (Seite 20). 

Sie wurden unter „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2014-2018 (aufgeklärte Fälle)“ aufgelistet (Seite 20). Wir wiesen bereits darauf hin, dass in dieser Kategorie 2014 tatsächlich 949 und vier Jahre später 6.046 Straftaten gezählt wurden. Allerdings ist der Vergleich, wie die bisherige Recherche zeigt, nicht sinnvoll.

Die Anzahl von Vergewaltigungen kann man den Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung nicht entnehmen

Zudem sagen diese Zahlen nur bedingt etwas über die Anzahl von „Vergewaltigungen“ im Kontext von Zuwanderung aus: Unter „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ werden mehr als 20 verschiedene Straftaten gezählt –  darunter auch „Verbreitung Pornografischer Schriften“, „Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen“, „Exhibitionistische Handlungen“ und „Vergewaltigung“.

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Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind erst seit 2017 vergleichbar

Sinnvoll vergleichbar sind nur die Zahlen von 2017 und 2018 aus der PKS, die nach den verschiedenen Änderungen der Erhebungsmethode und der Definitionen erfasst wurden. 

Von 2017 auf 2018 sind die Zahlen zu „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer“ prozentual leicht gesunken. Ihr Anteil an den gesamten Straftaten in diesem Kontext in Deutschland ging von 11,9 Prozent auf 11,8 Prozent zurück. Zahlenmäßig stiegen sie von 5.285 in 2017 auf 6.046 in 2018 (Seite 20).

Nur die Zahlen von 2017 und 2018 sind sinnvoll miteinander zu vergleichen. Daher hat CORRECTIV die Jahre von 2014 bis 2016 in diesem Screenshot herausgenommen (Screenshot und Bearbeitung: CORRECTIV).

Aber auch diese Ergebnisse für 2017 und 2018 lassen sich schlecht mit weiteren Zahlen aus anderen BKA-Berichten vergleichen.. Das Bundeskriminalamt verwendet dafür meist die sogenannte Tatverdächtigenbelastungszahl. „In Ermangelung dafür notwendiger Daten“ für alle Straftaten aus der Gruppe der „Zuwanderer“ kann diese allerdings nicht erstellt werden.

Die Tatverdächtigenbelastungszahl ist das Ergebnis einer statistischen Erhebung des BKA, umgerechnet auf den Anteil an 100.000 Einwohnern einer bestimmten Gruppe. Somit können die ermittelten Tatverdächtigen aus verschiedenen Kategorien besser miteinander verglichen werden, da es sich nicht um eine Prozentzahl handelt. Zudem kann der Anteil einer Kategorie von Tatverdächtigen an der Gesamtbevölkerung, jeweils ohne Kinder unter acht Jahren, mit berücksichtigt werden (Seite 1).

Für „die Gruppe der Zuwanderer“ gibt es keine Tatverdächtigenbelastungszahl (Screenshot: CORRECTIV).

Forderung: Reformen für die Polizeiliche Kriminalstatistik 

Die PKS hat ihre Schwächen. Das sogenannte Dunkelfeld – also Straftaten, die nicht bei der Polizei angezeigt werden – wird für die Statistiken nicht erfasst. Sie bieten laut Bundeskriminalamt deshalb „kein exaktes Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität“ (Seite 8). 

Auch Experten halten die Aussagekraft laut Tagesschau für begrenzt und fordern schon länger Reformen. Der MDR-Sachsen machte zudem auf den möglichen politischen Missbrauch der Berichtergebnisse aufmerksam. 

Trotzdem bleibt die Kriminalstatistik aktuell die einzige Quelle für belastbare Zahlen zur Kriminalität in Deutschland. 

Unsere Bewertung:
Größtenteils falsch. Die im Facebook-Beitrag angegebenen Zahlen zu „Vergewaltigungen“ und „sexuellen Übergriffen“ im Kontext von Zuwanderung nach den Angaben der PKS sind falsch interpretiert und nicht sinnvoll vergleichbar.

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Neun Mitglieder einer Familie, die Sat1 im Frühjahr 2018 vorstellte. Seitdem taucht immer wieder ein tendenziöser Zusammenschnitt der Sendung auf, der einen falschen Eindruck erweckt. (Screenshot von Youtube: CORRECTIV)

von Tania Röttger

Ein Video über eine elf-köpfige Flüchtlingsfamilie wird wieder verbreitet. Das Video ist echt, aber tendenziös verkürzt.

Die Webseite Truth24 veröffentlichte am 15. Oktober einen kurzen Artikel mit dem Titel „Moslemfamilie: 11 Kinder – 5239 Kindergeld und Sozialhilfe pro Monat“. Darunter: Ein Absatz Text und ein Video, in dem die Familie in ihrer Leipziger Wohnung vorgestellt wird. Darin kommen Menschen in der Fußgängerzone zu Wort, die den Fall der Familie verurteilen. Außerdem behauptet Truth24 im Text zu dem Video, der Vater wolle nicht arbeiten. Laut dem Analysetool Crowdtangle wurde der Artikel mehr als 1.100 Mal auf Facebook geteilt.

Wir haben bereits zweimal über das Video berichtet, den ersten Faktencheck veröffentlichten wir im Mai 2018, den zweiten im Januar 2019.

Unbekannte haben das Video aus Sat1-Material erstellt

Das Video ist immer dasselbe. Das Bildmaterial stammt aus einer Sendung des Sat1-Frühstücksfernsehens, die am 31. März 2018 auf Youtube veröffentlicht wurde. Inzwischen ist das Video der Originalsendung dort nicht mehr verfügbar. Sat1 hat es wohl entfernt. Unbekannte haben daraus einen Zusammenschnitt gemacht, den unterschiedliche Portale immer wieder verbreiten.

In dem geschnittenen Video, das Truth24 nun verbreitet, wird eine syrische Flüchtlingsfamilie vorgestellt. Eine Männerstimme erzählt von der Wohnung (220 Quadratmeter Altbau, 1.220 Euro warm pro Monat) und dem Geld, das die Familie erhalte (nach Abzug der Miete rund 4.000 Euro). Er erzählt auch von der einstigen Arbeit des Vaters als Zeitungs- und Postzusteller in Deutschland, beides sei aber an „seinen mangelnden Deutschkenntnissen gescheitert“. Insgesamt erhalte die Familie 5.239 Euro Kindergeld und Sozialleistungen pro Monat.

Danach äußern sich in dem Video Menschen in der Leipziger Fußgängerzone kritisch über den Fall. So sagt eine Frau: „Da bleibt mir der Atem stehen. Das ist unfassbar. Wenn ich an deutsche Familien denke – wir haben so viele arme Familien in Deutschland, warum bekommen die das nicht?“ Ein Sat1-Mikrofon taucht dabei im Bild auf.

Das Video im Beitrag von Truth24 stammt von Youtube. Ein Kanal einer Privatperson mit 835 Abonnenten hat es am 17. November 2018 dort hochgeladen. Bis heute wurde es mehr als 65.000 Mal angeklickt. Inzwischen wurde das Video gelöscht. Laut Youtube wegen einer Urheberrechtsbeschwerde.

Das Video, das Truth24 in ihren Artikel eingebettet hat, wurde inzwischen von Youtube entfernt. (Screenshot: CORRECTIV)

Falsche Behauptungen über den Vater

Truth24 behauptet in dem Beitext des Videos, der Vater habe „keine Lust zu arbeiten“, weil er mehr Geld vom Amt bekomme. 

Diese Behauptungen hat sich Truth24 ausgedacht. (Screenshot: CORRECTIV)

Im Originalvideo, das Sat1 inzwischen entfernt hat, aber CORRECTIV bei den vorherigen Faktenchecks vorlag, kam der Vater selbst zu Wort. Er sagte über die Zahlung von 5.239 Euro: „Das ist für mich zu viel, weil wir wollen ja unser Geld nicht beim Arbeitsamt kriegen. Wir wollen das selber kriegen, und ich will gerne arbeiten.“ Er mache gerade einen Deutschkurs.

Szene aus dem Beitrag vom „Frühstücksfernsehen“, die im Zusammenschnitt auf der Webseite von Truth24 fehlt. (Screenshot: CORRECTIV)

Im Zusammenschnitt fehlen mehrere Angaben zur Familie

Auch das Interview mit einer Tochter wurde herausgeschnitten. Sie spricht gut Deutsch und macht gerade ein Freiwilliges Soziales Jahr in einem Kindergarten. Ebenso zeigt der Zusammenschnitt nur Stimmen von Bürgern, die den Fall kritisieren. Bürger, die Verständnis zeigen, fehlen. So sagt eine Frau im Original-Beitrag von Sat1: „Wenn man die Menschen integrieren will, dann muss man sie wahrscheinlich auch erstmal finanziell unterstützen.“

Und ein Mann sagt: „Es ist auch eine große Summe, aber wenn man es dann wirklich mal runterrechnet auf die Situation, dann relativiert sich das sehr stark.“

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Denn während die Summe von 5.239 Euro nach viel Geld klingt, sind es – auf die Familienmitglieder aufgeteilt – knapp 410 Euro pro Person. Wenn eine deutsche Familie in derselben Situation wäre, bekäme sie denselben Betrag. Auch das kommt im Sat1-Video vor. Dort sagt Brigitte Laux vom Landkreis Leipzig: „Dieser Sozialhilfesatz ist Grundsicherung, und Grundsicherung gilt für alle gleich.“ Dieser Teil fehlt aber bei dem Ausschnitt von Truth24.

Sat1 geht gegen Videos vor

Als wir Sat1 im Mai 2018 zu dem Video befragten, distanzierte sich Sprecherin Sandra Scholz davon per E-Mail: „Es wurden Teile des Beitrags ohne unsere Zustimmung und vor allem tendenziös neu zusammengeschnitten, wovon wir uns klar distanzieren. Das Video muss umgehend gelöscht werden. Wir haben den Fall an unsere Rechtsabteilung übergeben.“

Auch als wir sie zu unserem zweiten Faktencheck kontaktierten, schrieb Scholz uns, dass Sat1 die Facebook-Konten abmahnen werde, die das Video unrechtmäßig verbreiten. Scholz schrieb: „Wir sind dankbar über jeden Hinweis von anderen Usern oder Zuschauern, die uns auf derartige Posts oder Videos hinweisen, damit wir sie überprüfen und ggf. dagegen vorgehen können.“

Update, 20.11.2019: Kurz nach Veröffentlichung des Artikels wurden wir darauf aufmerksam, dass das Video, das Truth24 bei sich eingebettet hat, von Youtube entfernt wurde. Wir haben das an entsprechender Stelle im Text eingefügt, inklusive eines Screenshots der die Begründung von Youtube zeigt.

Unsere Bewertung:
Teilweise falsch: Das Video ist ein Zusammenschnitt eines Beitrags von Sat1 – einordnende Stimmen wurden entfernt. Die abwertende Behauptung über den Vater der Familie hat Truth24 erfunden.

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Dieses interne Schreiben von der Rhein-Neckar-Bahn wird über Whatsapp und Facebook verbreitet. Es ist echt. (Screenshot: CORRECTIV)

von Till Eckert

Über Whatsapp und Facebook wird ein internes Schreiben der Rhein-Neckar-Bahn verbreitet, laut dem Asylbewerber den öffentlichen Nahverkehr kostenlos nutzen dürfen. Das Bild ist echt, aber die Schlussfolgerung aus dem Kontext gerissen.

Das Bild eines Schreibens, offenbar eine Weisung für Mitarbeitende der Rhein-Neckar-Bahn, verbreitet sich derzeit im Netz. Darauf zu lesen ist, dass Asylbewerber die Verkehrsmittel des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar kostenlos nutzen können, wenn sie bestimmte Nachweise für ihren Aufenthaltsstatus vorweisen können.

Das Schreiben in einem Facebook-Post vom 17. November. (Screenshot: CORRECTIV)

„Kostenloser ÖPVN – nur nicht unsere Rentner“, steht als Kommentar über dem Schreiben, offenbar nachträglich hinzugefügt. Mehrere Leser haben uns das Foto geschickt, nachdem sie es über Whatsapp erhalten haben. Es wird zudem auf Facebook verbreitet, ein Beitrag vom 17. November wurde bisher mehr als 790 Mal geteilt. 

In einem Artikel der Seite Anonymous News wird behauptet, Asylbewerber würden „komplett kostenfrei“ im Geltungsbereich des Verkehrsverbunds fahren, es handele sich um „neu eingerichtete Vorzüge“ (mehr als 2.000 Mal auf Facebook geteilt). Auf Journalistenwatch wird ebenfalls behauptet, Asylbewerber würden „völlig umsonst“ im Einzugsgebiet des Verkehrsbunds fahren (mehr als 1.200 Mal auf Facebook geteilt).   

Wir haben dazu bei der Pressestelle des Verkehrsbunds angefragt.

Verkehrsverbund: Es handelt sich um Teil der Sachleistungen, die dafür an anderer Stelle gekürzt werden

Durch die Überschrift im Bild wird suggeriert, dass es sich um eine Zusatzleistung für Asylbewerber im Kreis handele und diese dadurch besser gestellt würden als Rentner, die nicht kostenlos fahren, sondern für eine Monatskarte 44,40 Euro bezahlen

Doch auch die Asylbewerber und Flüchtlinge nutzen nicht kostenlos den ÖPNV. Der Verkehrsbund schreibt in einer Pressemitteilung an CORRECTIV, dass die veröffentlichte interne „Weisung 357 / 2019“ zwar echt sei, aber später korrigiert worden sei – die Asylbewerber dürften nur in dem jeweiligen Stadt- oder Landkreis kostenlos mit Bus und Bahn fahren, in dem ihre Erstaufnahmeeinrichtung liegt. Wenn sie die Unterkunft wechseln, verlieren sie demnach diese Berechtigung. In der ersten Version des Schreibens habe dieser Hinweis gefehlt. Die Pressemitteilung ist jetzt auch online abrufbar.

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Zudem handele es sich nicht um eine zusätzliche Leistung, sondern eine Sachleistung, „die den Betroffenen von den gewährten Sozialleistungen bzw. vom sogenannten Taschengeld abgezogen und nicht in bar ausgezahlt wird“. Das Land Baden-Württemberg zahle dem Verkehrsbund dafür einen Ausgleichsbetrag. 

Aus der E-Mail des Verkehrsbundes Rhein-Neckar an CORRECTIV. (Screenshot: CORRECTIV)

Laut eines Faktenchecks der Rhein-Neckar-Zeitung ist das außerdem keine neue Regelung: Sie gelte seit 2016 und werde in Sozialen Netzwerken seitdem fälschlich immer wieder so dargestellt, „als bekämen Asylbewerber einen Freifahrtschein“. Dass die Regelung seit 2016 gilt, wurde uns durch eine Sprecherin des zuständigen Regierungspräsidiums in Karlsruhe noch einmal telefonisch bestätigt.

Unsere Bewertung:
Größtenteils falsch. Die Sachleistung wird von den Sozialleistungen der Asylbewerber abgezogen. Zudem gilt die Berechtigung nicht für das gesamte Tarifgebiet.

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In Schweden verüben Kriminelle derzeit häufig Sprengstoffanschläge. (Symbolfoto: Andy H / Pixabay)

von Alice Echtermann

Ein Artikel behauptet, der Grund für die aktuelle Häufung von Sprengstoffanschlägen und gestiegene Zahlen von Vergewaltigungen in Schweden sei die Einwanderung. Dafür gibt es keine Belege. Die Nationalität von Tatverdächtigen wird nicht statistisch erfasst. 

Die Seite PI-News veröffentlichte am 15. November einen Artikel mit dem Titel „Schweden 2019: Bombenterror wie in Afghanistan“. Darin wird behauptet, dass „Migrantenbanden“ Teile des Landes in ein „Kriegsgebiet“ verwandeln. Die Täter seien „überwiegend moslemische Migranten der zweiten und dritten Generation“. Zudem stellt PI-News Behauptungen über Sexualstraftaten in Schweden auf: Diese seien angeblich „dank der liberalen Einwanderungspolitik […] von 1975 bis 2014 um sage und schreibe 1472 Prozent gestiegen“. 

Der Artikel wurde laut dem Analysetool Crowdtangle bereits mehr als 1.400 Mal auf Facebook geteilt. Die Behauptungen, die darin aufgestellt werden, sind unbelegt. 

Der Artikel von PI-News (Screenshot: CORRECTIV).

Kriminalstatistik enthält keine Daten über Herkunft von Tatverdächtigen

Was stimmt, ist, dass es in Großstädten wie Stockholm, Göteborg und Malmö aktuell laut Polizei häufiger zu Sprengstoffanschlägen kommt. Dies hat CORRECTIV bereits für einen Faktencheck zum gleichen Thema recherchiert. Demnach gab es 2019 in der Region Stockholm bisher 23 Detonationen (Stand: 31. Oktober) und in Malmö 29 (Stand: 11. November). Einen Grund für die Vorfälle sieht die Polizei in Konflikten zwischen kriminellen Gruppen. Dänemark hat kürzlich laut Medienberichten wegen der Sprengstoffanschläge temporäre Kontrollen an der Grenze zu Schweden eingeführt. 

Allerdings gibt es keine Daten zur Herkunft der Tatverdächtigen, da die Nationalität in den offiziellen Kriminalstatistiken in Schweden nicht erfasst wird. Lediglich das Alter und das Geschlecht werde aufgenommen, teilte uns die zuständige Behörde, der Nationale Rat für Kriminalprävention, auf Anfrage mit. 

Die Antwort des Nationalen Rats für Kriminalprävention in Schweden, der die Kriminalstatistiken erstellt, an CORRECTIV (Screenshot: CORRECTIV).

Auch die schwedische Polizei spricht in ihrer Pressemitteilung von August 2019, in der sie die zunehmenden Explosionen als Problem bezeichnet, nicht über die Herkunft der Täter. Die Behauptungen, es handele sich um „Migrantenbanden“, die Täter seien Einwanderer zweiter oder dritter Generation und zudem Muslime, sind daher alle unbelegt. PI-News nennt dafür auch keine Quellen. 

Was sagt die Kriminalstatistik zu Vergewaltigungen?

Als Quelle für die Aussage zu den Sexualdelikten wird von PI-News ein Medienbericht von der Seite Bayernkurier von Januar 2016 verlinkt. Darin steht, dass 1975 in Schweden insgesamt 421 Vergewaltigungen angezeigt worden seien – 2014 seien es 6.620 gewesen. Das entspreche einer Steigerung von 1.472 Prozent. Während PI-News also von Sexualdelikten schreibt, geht es in der verlinkten Quelle ausschließlich um Vergewaltigungen. 

Als Quelle dient dem Bayernkurier wiederum ein Bericht des US-amerikanischen Think-Tanks „Gatestone Institute“ von Februar 2015 mit dem Titel „Schweden – Vergewaltigungshochburg des Westens“. CORRECTIV hat bereits darüber berichtet, dass einige deutschsprachige Webseiten häufig irreführende Informationen von diesem US-amerikanischen Think-Tank übernehmen.

Die genannten Zahlen stimmen zudem nicht. In der Liste der gemeldeten Verbrechen seit 1950 lässt sich für 1975 die Zahl von 769 Vergewaltigungen nachlesen (die Excel-Tabelle kann hier auf Englisch heruntergeladen werden). Für 2014 sind dort 6.697 Vergewaltigungen vermerkt. 

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Vergleich der Zahlen von 1975 und 2014 nicht möglich

Das ist zweifellos ein sehr starker Anstieg, doch die Zahlen sind nicht vergleichbar. Wie eine Vergewaltigung definiert wird, und ob Frauen sich trauen, diese Taten anzuzeigen, hat einen großen Einfluss auf die Statistik. Und hier hat sich seit 1975 viel verändert. 

In der Kriminalstatistik für 2018 heißt es, die gemeldeten Vergewaltigungen in Schweden seien seit 2009 um 34 Prozent gestiegen. Der Anstieg sei teilweise auf die geänderte Gesetzgebung zurückzuführen. 2013 sei sie verschärft worden, so dass auch Fälle, „in denen das Opfer mit Untätigkeit reagierte“ als Vergewaltigung gelten. Zudem seien 2005 weitreichende Änderungen gemacht worden. „Dies bedeutet unter anderem, dass bestimmte Handlungen, die zuvor als sexuelle Ausbeutung eingestuft wurden, als Vergewaltigung eingestuft wurden.“ 

In der aktuellsten Kriminalstatistik für 2018 wird auch allgemein gewarnt (Seite 47): „Statistiken über gemeldete Straftaten werden seit 1950 geführt. Die statistischen Verfahren für gemeldete Straftaten wurde mehrfach geändert, zum Beispiel durch neue Sammeltechniken und neue Abrechnungsmittel. […] Diese Änderungen sind bei Vergleichen im Zeitverlauf wichtig.“

Unsere Bewertung:
Unbelegt. Es gibt keine Belege, dass vor allem Einwanderer für die genannten Straftaten verantwortlich sind.

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In den Städten Stockholm (Foto), Malmö und Göteborg kommt es laut der schwedischen Polizei häufig zu Sprengstoffanschlägen. (Symbolbild: Pixabay)

von Alice Echtermann

In schwedischen Großstädten kommt es aktuell häufiger zu Sprengstoffanschlägen und Schießereien. Ein Medienbericht konstruiert einen Zusammenhang zum Thema Einwanderung – obwohl es keine Daten zur Herkunft der Täter gibt.

Befinden sich Schwedens Städte im „Kriegszustand“? Das behauptet die österreichische Seite Wochenblick in einem Artikel vom 9. November. In den Städten Stockholm und Malmö herrsche angeblich „Krieg“, es komme täglich zu Bomben- und Granatenanschlägen. Neun von zehn Tätern seien Einwanderer erster oder zweiter Generation. 

Der Artikel wurde laut dem Analysetool Crowdtangle bereits mehr als 4.300 Mal auf Facebook geteilt. Auch der AfD-Kreisverband Paderborn griff das Thema am 13. November auf Facebook auf. 

Wochenblick nennt in dem Text zahlreiche konkrete Zahlen zur Kriminalität in Schweden. CORRECTIV hat sie überprüft. Unsere Recherche zeigt: Die Darstellung ist übertrieben; es gibt nicht täglich Bomben- und Granatenanschläge. Allerdings gibt es laut Polizei ein zunehmendes Problem mit Explosionen und Schießereien in einigen Großstädten. Wochenblick nennt einige korrekte Fallzahlen, doch zu dem angeblichen Migrationshintergrund der Täter gibt es keine Daten.

Der Artikel von Wochenblick (Screenshot: CORRECTIV)

Was sind die Quellen der Aussagen?

Der Wochenblick-Text nennt drei englischsprachige Quellen: einen Artikel des US-amerikanischen Think-Tanks „Gatestone Institute“ vom 29. Oktober, einen Artikel der Seite Voice of Europe vom 31. Oktober mit dem Titel „Schweden steuert auf einen Bürgerkrieg zu“ und einen Artikel der britischen Seite The Spectator mit dem Titel „Bombenanschläge sind nun ein normaler Teil des schwedischen Lebens“. 

Voice of Europe gibt die Aussagen eines schwedischen Geschäftsmannes namens Leif Östling wieder, der in einem Interview gesagt habe, dass die Einwanderung in Schweden eine „potenziell gewalttätige Situation“ geschaffen habe. Der Text nennt aber keine konkreten Zahlen. 

The Spectator zitiert nach eigenen Angaben aus einem Bericht der schwedischen Zeitung Dagens Nyheter, dass neun von zehn der Täter bei Gang-Schießereien Einwanderer der ersten oder zweiten Generation seien. Spectator verlinkt allerdings nicht die Quelle.

Der Bericht des „Gatestone Institute“ wurde von Wochenblick als Quelle für den angeblichen Migrationshintergrund der Täter herangezogen, bezieht sich jedoch seinerseits fast ausschließlich auf schwedische Medienberichte. CORRECTIV hat bereits darüber berichtet, dass deutschsprachige Webseiten häufig irreführende Informationen von diesem US-amerikanischen Think-Tank übernehmen. 

Polizei in Schweden berichtet über zunehmende Sprengstoffanschläge

CORRECTIV hat bei der Polizei in Stockholm und Malmö nachgefragt, wie sich die Kriminalität dort entwickelt hat. Beide Pressestellen haben uns Zahlen zugeschickt. 

Ein Pressesprecher der Stockholmer Polizei, Mats Eriksson, schreibt zu der Behauptung, die aktuelle Situation komme einem „Kriegszustand“ gleich: „Sehr wenige Menschen bei der schwedischen Polizei oder schwedische Bürger würden die Herausforderungen, denen wir gegenüberstehen, als ‘an der Schwelle zum Bürgerkrieg’ bezeichnen. Explosionen sind kein normaler Teil des schwedischen Lebens – sie waren es nie und sind es auch jetzt nicht.“ 

Die E-Mail des Pressesprechers der Stockholmer Polizei (Screenshot: CORRECTIV)

Explosionen in der Stadt hätten jedoch tatsächlich jüngst zugenommen. Da das eine neue Entwicklung sei, gebe keine statistischen Vergleiche zu den Vorjahren. 2019 ist es laut Polizei bisher zu 23 Detonationen in der Region Stockholm gekommen (Stand: 31. Oktober). Die größte Häufung – acht Vorfälle – habe es im Oktober gegeben. 

Weitere E-Mail des Sprechers der Polizei Stockholm (Screenshot: CORRECTIV)

In Malmö gab es laut einer Pressesprecherin 2018 45 Explosionen, bei denen vier Menschen verletzt wurden. 2019 waren es bis zum 11. November 29 Explosionen mit zwei Verletzten. 

Die E-Mail der Pressesprecherin der Polizei Malmö (Screenshot: CORRECTIV)

Die Behauptung von Wochenblick, es gebe „täglich“ solche Anschläge, ist also übertrieben. 

Dennoch sieht die schwedische Polizei darin ein zunehmendes Problem. Die Explosionen im Land konzentrieren sich laut einer Pressemitteilung von August 2019 auf die drei größten Städte Schwedens: Stockholm, Göteborg und Malmö. Es gehe dabei vermutlich um Konflikte, Erpressung oder Schulden. Manchmal würden auch Handgranaten oder selbstgebaute Bomben eingesetzt. Viele Medien berichten aktuell über diese Vorfälle und Konflikte zwischen Gangs, zum Beispiel die Boulevardzeitung Aftonbladet (4. November), die Süddeutsche Zeitung (12. November) oder der Hessische Rundfunk (11. November). 

Wir haben zudem die folgenden sechs Behauptungen aus dem Wochenblick-Artikel geprüft:

1. Behauptung: In Stockholm gebe es „an die 50 kriminelle Netzwerke mit rund 1.500 Gangmitgliedern“

Richtig: Nach Einschätzung der Polizei (3. Oktober) gibt es in Stockholm 50 kriminelle Netzwerke, die teilweise „von loser Natur“ seien und ungefähr 1.500 Personen zählten.

2. Behauptung: In Schweden habe es 2018 „160 Anschläge mit Bomben und Granaten“ gegeben

Größtenteils richtig: Es gab laut der offiziellen Kriminalstatistik 2018 (Seite 42) 162 Fälle von „gefährlicher Zerstörung“ mit Sprengstoff, von Bomben oder Granaten ist hier aber nicht die Rede. 

3. Behauptung: In Schweden habe es 2018 „45 tödliche Schießereien“ gegeben  

Größtenteils richtig: Laut Kriminalstatistik (Seite 6) gab es 2018 43 Fälle von „tödlicher Gewalt mit Schusswaffen“, drei mehr als 2017. Im Bericht steht dazu (automatische Übersetzung durch Google): „Seit 2011, als Statistiken über den Einsatz von Schusswaffen erstellt wurden, gilt Folgendes: Die Anzahl der gefundenen Fälle von Schusswaffen hat sich von 17 Fällen im Jahr 2011 mehr als verdoppelt, auf 43 Fälle im Jahr 2018.“ 

4. Behauptung: Bis August 2019 habe es in Stockholm „58 Schießereien“ gegeben

Das ist plausibel. Von Januar bis Ende Oktober 2019 gab es laut Polizei in der Region Stockholm 82 Schießereien mit 16 Toten.

Auszug aus dem Bericht, den uns die Polizei Stockholm per E-Mail zuschickte. Vom 1. Januar bis 29. Oktober 2019 hat es demnach 82 Schießereien in der Region Stockholm gegeben. (Screenshot: CORRECTIV)

2018 waren es insgesamt 105 Schießereien mit 11 Todesopfern. Die Zahl der Schießereien in der Region Stockholm ist seit 2014 gestiegen, allerdings nicht kontinuierlich. Von 2017 auf 2018 ist sie gesunken. 2017 wurden 19 Menschen getötet; deutlich mehr als in den anderen Jahren. 

Grafik von der schwedischen Polizei zu Schießereien in Stockholm (Screenshot: CORRECTIV)

In Malmö gab es laut der Polizeisprecherin 2018 insgesamt 47 Schießereien, bei denen 12 Menschen starben. 2019 waren es bis zum 11. November 30 Schießereien mit fünf Todesopfern. Die Stadt Malmö hat zur Bekämpfung des Problems im Oktober 2018 das Projekt „Hört auf zu schießen“ („Sluta skjut“) ins Leben gerufen und teilte am 13. November mit, man sehe im Rückgang der Todesopfer einen Erfolg.

5. Behauptung: Schweden zähle aktuell zu den Ländern mit der höchsten Kriminalität in Westeuropa

Für die gesamte Kriminalität gibt es keinen zuverlässigen Vergleich. Bei Eurostat und der Weltbank lassen sich die westeuropäischen Länder miteinander vergleichen, allerdings nur bei einzelnen Arten von Delikten, und es liegen noch keine Daten für 2018 vor. 

Die Quote für „Mord“ lag laut Eurostat in Schweden 2017 bei 1,13 pro 100.000 Einwohner. Damit lag Schweden zum Beispiel hinter den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Finnland sowie England und Wales. Bei „versuchtem Mord“ lag Schweden mit einer Quote von 9,1 hinter Luxemburg (12,53). Bei „Angriffen“ liegt Schweden (46,87) unter anderem hinter Deutschland (166,09).

Quote für „intentional homicide“ (Mord) pro 100.000 Einwohner in europäischen Ländern im Vergleich. Bei den Niederlanden liegt vermutlich ein Fehler in der Datenbank vor. (Quelle: Eurostat, Screenshot: CORRECTIV)

Die Daten von der Weltbank für 2017 für „Mord“ zeigen eine Abweichung von den Eurostat-Daten für die Niederlande. Aber auch in dieser Statistik liegt Schweden mit einer Quote von 1,1 hinter Belgien, Frankreich, Großbritannien, Finnland und Dänemark. 

Die Mordrate in westeuropäischen Ländern 2017 auf 100.000 Einwohner laut Daten der Weltbank. (Screenshot: CORRECTIV)

6. Behauptung: Neun von zehn „Banden-Tätern“ seien Einwanderer der ersten oder zweiten Generation 

Unbelegt. Die zentrale Botschaft des Wochenblick-Artikels ist, dass es einen Zusammenhang der genannten Straftaten zur Einwanderung in Schweden gebe. Es gibt jedoch keine Daten über die Herkunft oder einen möglichen Migrationshintergrund der Täter. Stockholms Polizeisprecher Mats Eriksson schreibt in seiner E-Mail an CORRECTIV, die Polizei und der Staat in Schweden registrierten weder die Religion, noch die ethnische Zugehörigkeit von Tatverdächtigen. 

Auf Nachfrage teilte die zuständige Behörde Brå (Nationaler Rat für Kriminalprävention) CORRECTIV per E-Mail mit, die Nationalität von Tatverdächtigen sei nicht Teil der Kriminalstatistiken. Lediglich das Geschlecht und Alter würden erfasst. Die Herkunft von Straftätern werde nur in tiefergehenden Forschungsprojekten untersucht, die auch andere Hintergrundfaktoren einbeziehen können. Der letzte Bericht dieser Art stammt von 2005, ist also veraltet.

Die E-Mail der Behörde, die die offiziellen Kriminalstatistiken für Schweden erstellt. (Screenshot: CORRECTIV)

Wochenblick hat seine Zahlen offenbar aus dem Bericht des „Gatestone Institute“ übernommen – und dieses bezieht sich als Quelle auf einen Bericht der Boulevardzeitung Expressen über Gangkriminalität von 2017. Die Redaktion hat nach eigenen Angaben eine Umfrage unter 192 Personen aus dem kriminellen Milieu in Stockholm gemacht. Wie genau die Personen ausgewählt wurden, ist unklar. Expressen schreibt, sie seien „nach Angaben der Polizei Mitglieder etablierter Banden“ oder könnten „durch Urteile und Voruntersuchungen mit kriminellen Netzwerken in Verbindung gebracht“ werden. 40,6 Prozent seien selbst im Ausland geboren worden. 82,2 Prozent hätten Eltern, die beide im Ausland geboren wurden. Bei 94,5 Prozent stamme ein Elternteil aus dem Ausland. 

Diese Daten stellt Wochenblick fälschlich so dar, als bezögen sie sich auf ganz Schweden und seien repräsentativ. 

Unsere Bewertung:
Unbelegt. Die genannten Zahlen zu Verbrechen in Schweden sind korrekt. Für die zentrale Behauptung, es gebe einen Zusammenhang mit Einwanderung, gibt es jedoch keine Belege.

Flugzeug
Diese Menschen wurden von Libyen nach Nigeria geflogen (Screenshot und Collage: CORRECTIV).

von Cristina Helberg

Im Netz wird ein Bild eines Flugzeuges verbreitet, das angeblich Migranten auf dem Weg nach Deutschland zeigen soll. Tatsächlich brachte das Flugzeug nigerianische Migranten von Libyen zurück in ihre Heimat Nigeria.

Auf Facebook veröffentlichte die Seite „Keine weiteren Asylantenheime in Deutschland“ am 24. Oktober ein Foto, das ein voll besetztes Passagierflugzeug zeigt. Dazu behauptete sie: „Unfassbar: Afrikanische Schein-Flüchtlinge werden im Zuge des Resettlements bequem mit dem Flugzeug nach Deutschland gebracht, um hier dauerhaft angesiedelt zu werden“. Der Beitrag wurde mehr als 1.300 Mal geteilt, bevor er einige Tage später gelöscht wurde. 

Am 5. November veröffentlichte dann die Facebook-Seite „Svens“ des bekannten rechten Aktivisten Sven Liebich dasselbe Bild mit der Behauptung: „Der erste offizielle Flug von Umsiedlern aus Afrika nach Deutschland. Diese jungen Menschen, Familien und Kinder werden nach Deutschland gebracht, um hier beim Wiederaufbau unserer durch Überalterung am Boden liegenden Gesellschaft zu helfen.“ Der Beitrag wurde bisher 363 Mal geteilt.

Wir haben die Behauptungen geprüft – sie sind falsch 

Eine Bilder-Rückwärtssuche mit der russischen Suchmaschine Yandex führt zu einer Pressemitteilung der Internationale Organisation für Migration der Vereinten Nationen mit demselben Foto. Die Mitteilung vom 17. Juni 2016 trägt die englische Überschrift: „IOM erleichtert die freiwillige Rückführung nigerianischer Migranten, die in libyschen Gefängnissen festgehalten werden“. Das Bild ist jedoch nicht mit einer Bildunterschrift oder Quellenangabe versehen.

Eine Pressemitteilung auf der Webseite der Internationale Organisation für Migration der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2016. (Screenshot: CORRECTIV)

Auf Nachfrage von CORRECTIV bestätigt die Internationale Organisation für Migration der Vereinten Nationen per E-Mail: „Das Bild, auf das Sie sich beziehen, stammt aus einer Pressemitteilung über die freiwillige Rückkehr nigerianischer Migranten aus Libyen am 16. Juni 2016.“

Weiter schreibt sie: „Wäre es mit einer Bildunterschrift versehen, würde es lauten: ‘Eine IOM-Eskorte unterstützte 162 gestrandete nigerianische Migranten, darunter 28 Frauen und drei Kinder, bei der Rückkehr nach Nigeria am 16. Juni 2016 aus Libyen.’“

E-Mail der Internationale Organisation für Migration der Vereinten Nationen (Screenshot: CORRECTIV).

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Unsere Bewertung:
Falsch. Das Bild zeigt einen Flug von Libyen nach Nigeria.

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Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter übernehmen die Kosten für einen Führerschein der Klasse B nur, wenn der Führerschein „im konkreten Einzelfall zur Anbahnung oder Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung notwendig“ ist. (Symbolbild: pixabay / andreas160578)

von Cristina Helberg

Die Webseite „Votum24“ suggeriert in einem Artikel, Asylbewerber würden den Führerschein generell bezahlt bekommen. Richtig ist: Für die Übernahme der Kosten gelten laut Agentur für Arbeit die gleichen Bedingungen wie für Deutsche.

Am 26. Januar 2017 veröffentlichte die Webseite Votum24 einen Artikel mit dem Titel „Asylbewerber bekommen den Führerschein zum Nulltarif“. Laut dem Analysetool Crowdtangle wurde der Beitrag bei Facebook bisher mehr als 14.700 Mal geteilt. Im August 2019 teilten mehrere Facebook-Seiten den Artikel, zum Beispiel hier und hier

Der Artikel wurde laut dem Analysetool Crowdtangle mehr als 14.700 Mal bei Facebook geteilt. (Screenshot am 28. Oktober: CORRECTIV)

In dem Artikel von 2017 wird behauptet, es gebe einen starken Anstieg von Anmeldungen von Asylbewerbern bei Fahrschulen, weil das Jobcenter die Kosten der Fahrausbildung übernehme. „Das wurde von der Bundesagentur für Arbeit auch bestätigt“, steht dazu im Artikel. Deshalb seien die Prüfungsunterlagen nun auch in arabischer Sprache erhältlich. 

Die Überschrift des Artikels suggeriert, dass alle Asylbewerber den Führerschein umsonst bekommen würden. Erst später im Text wird differenziert, dass das Vermittlungsbudget der Behörden verwendet werde, wenn „der Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln ungebührlich lange ausfallen würde und die Betroffenen im Schichtbetrieb auch nachts beschäftigt seien“. 

Wir haben die Behauptung überprüft und den Artikel der Bundesagentur für Arbeit vorgelegt.

Die Bundesagentur schreibt in einer Antwort an CORRECTIV per E-Mail: „Für alle Kunden und Kundinnen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter, also egal, ob geflüchtete Menschen oder nicht, können Leistungen aus dem so genannten Vermittlungsbudget […] gewährt werden. Damit kann grundsätzlich auch eine Förderung zum Erwerb des Führerscheins Klasse B erfolgen.“ Dafür gebe es jedoch bestimmt Voraussetzungen. Der Führerschein müsse im konkreten Einzelfall eine notwendige Voraussetzung sein, um einen sozialversicherungspflichtigen Job zu bekommen oder auszuüben. Darüber hinaus müssten die Kosten angemessen sein. 

Die Arbeitsagentur betont: „Die Regelungen für Deutsche und Menschen mit Migrationshintergrund sind identisch.“

Auszug aus der E-Mail-Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Presseanfrage von CORRECTIV (Screenshot: CORRECTIV)

Richtig ist, dass die theoretische Führerscheinprüfung seit Oktober 2016 auch auf Hocharabisch abgelegt werden kann. Das gilt für den TÜV Nord, den TÜV Süd und den TÜV Rheinland. Als Begründung schreibt der TÜV Nord 2016, die Zahl der Arabisch sprechenden Menschen in Deutschland steige, und man gehe davon aus, dass auch Flüchtlinge aus Syrien im Rahmen der Integration den Führerschein machen wollen. 

In der Meldung der Webseite Votum24 wird außerdem behauptet: „Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) verzeichnet einen Ansturm von Asylbewerbern auf Fahrschulen.“ Der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände sagte dazu gegenüber CORRECTIV am Telefon: „Den Begriff ‘Ansturm’ haben wir nicht verwendet. Seit 2017 kommt es zu einem vermehrten Zulauf von Geflüchteten und Migranten in Fahrschulen.“

CORRECTIV ist spendenfinanziert
Wir recherchieren zu Missständen in der Gesellschaft, bieten Bildungsprogramme an und setzen uns für Informationsrechte und Pressefreiheit ein.
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Unsere Bewertung:
Teilweise falsch. Nur wenn es für einen Job notwendig ist, können die Kosten für den Führerschein übernommen werden. Es gelten dabei die gleichen Regeln für Deutsche und Asylbewerber.

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Bekommen Asylbewerber und Flüchtlinge mehr Arbeitslosengeld als Deutsche? Nein, die Leistungssätze sind für alle gleich. (Symbolfoto: succo / Pixabay)

von Alice Echtermann

Ein illegal auf Facebook veröffentlichter Jobcenter-Bescheid an eine fünfköpfige Familie in Berlin soll den Eindruck erwecken, Flüchtlinge würden mehr Arbeitslosengeld bekommen als Deutsche. Das ist falsch. Den größten Kostenfaktor in diesem Fall macht Geld für eine Wohnunterkunft aus. 

Auf Facebook veröffentlicht ein Nutzer 2018 ein Foto eines Briefes, der offenbar aus demselben Jahr stammt und vom Jobcenter Berlin-Lichtenberg an eine fünfköpfige Familie mit ausländischem Namen gerichtet ist. Darauf sind Sozialleistungen aufgelistet, die für diese Familie bewilligt wurden. 

Auf dem Foto wurde nachträglich die folgende Aufschrift eingefügt: „Monatliche Unterbringungskosten für nur 1 Flüchtlingsfamilie 4.967 € Tatort: Berlin – gültig für ganz Deutschland und jede Flüchtlingsunterbringung???“ Außerdem wird die Frage gestellt, wie viel eine deutsche Familie mit drei Kindern pro Monat bekomme. 

Es wird also suggeriert, der Fall sei allgemeingültig und die Leistungssätze nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (umgangssprachlich auch Hartz-4 genannt) seien für Flüchtlingsfamilien höher als für deutsche Familien. Das ist falsch.

Der Facebook-Beitrag vom 14. Oktober 2018 wurde bisher mehr als 3.400 Mal geteilt, in den vergangenen Tagen wieder verstärkt. Ob alle Details in dem Brief stimmen, ist unbelegt; das Jobcenter Berlin wollte aus Datenschutzgründen gegenüber CORRECTIV keine Angaben zu dem konkreten Fall machen, dementierte die Echtheit des Schreibens aber auch nicht. 

Der Facebook-Beitrag vom 14. Oktober 2018 mit dem Foto des Briefes. (Screenshot und Schwärzungen: CORRECTIV)

Großteil des Geldes ist für Unterkunft in einem Wohnheim 

Insgesamt steht in dem abfotografierten Brief für den Monat September 2018 eine Summe von 4.967,75 Euro. Diese setzt sich zusammen aus zweimal 1.156,75 Euro und dreimal 884,75 Euro. 

Der größte Teil wird für die Unterbringung der Familie aufgewendet. Insgesamt 3.913,75 Euro wurden demnach nicht an sie, sondern an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten überwiesen. Dieses stellte offenbar eine Rechnung für die Unterbringung der Familie in einer Wohneinrichtung, die das Jobcenter beglich.

Auszug aus dem abfotografierten Jobcenter-Bescheid. (Screenshot: CORRECTIV)

Die fünfköpfige Familie hat also mindestens einen Monat lang in einer öffentlichen Unterkunft gelebt. „Da diese Kosten in Form von Tagespauschalen ausgewiesen werden, übersteigen sie die Kosten für privaten Wohnraum“, schreibt uns ein Pressesprecher der Bundesagentur für Arbeit, Andreas Ebeling, per E-Mail. „Dies hat keinen Einfluss auf die Leistungen, die den betroffenen Menschen tatsächlich zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung stehen.“ Wie lange die Familie in einer öffentlichen Unterkunft lebte, ist unklar. 

SGB-II-Regelsätze sind für alle gleich

Für anerkannte Asylbewerber oder anerkannte Flüchtlinge gelten die gleichen Hartz-4-Regelsätze wie für alle anderen Menschen in Deutschland, sagt Ebeling. „Durch die Veröffentlichung und Verbreitung eines solchen Bescheides, der einen Betrag ausweist, der deutlich über dem Durchschnittseinkommen liegt, wird in der Öffentlichkeit bewusst ein vereinfachtes und damit verfälschtes Bild über die Höhe von Arbeitslosengeld II gezeichnet.“ 

Der Regelbedarf für erwachsene „Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft“ (zum Beispiel einer Familie) liege bei 382 Euro pro Monat. Für Kinder bis fünf Jahre gebe es 245 Euro, für Kinder von 6 bis 14 Jahren 302 Euro und für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren 322 Euro.

Auszug aus der E-Mail des Pressesprechers der Arbeitsagentur Berlin. (Screenshot: CORRECTIV)

Die Veröffentlichung des Jobcenter-Bescheids sei ein „gravierender Verstoß gegen den Sozialdatenschutz“, schreibt Ebeling. „Solche Vorfälle nehmen die Jobcenter daher regelmäßig zum Anlass, Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen.“

Unsere Bewertung:
Teilweise falsch. Anerkannte Flüchtlingsfamilien bekommen nicht mehr Arbeitslosengeld II als deutsche Familien ausgezahlt. Der größte Teil der Summe sind in diesem Fall Kosten für ein Wohnheim.

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Was gibt Deutschland pro Jahr für Flüchtlinge aus? (Symbolfoto: Axel Schmidt / AFP)

von Alice Echtermann

Auf Facebook verbreitet sich die Behauptung, die Versorgung von Flüchtlingen würde Deutschland 55 Milliarden jährlich kosten. Das ist falsch. Die Berechnung ist von 2015 und ging von viel zu hohen Ankunftszahlen pro Jahr aus. 

Die Facebook-Seite „Unsere Heimat Deutschland“ hat am 28. Juli einen Beitrag über die angeblichen Kosten für Flüchtlinge in Deutschland veröffentlicht. Er wurde bisher mehr als 6.100 Mal geteilt. 

Der Facebook-Beitrag der Seite „Unsere Heimat Deutschland“ vom 28. Juli 2019. (Screenshot: CORRECTIV)

Als Quelle wird ein Artikel der Welt von Dezember 2015 genannt. In der Beschreibung des Facebook-Beitrags steht: „Das Institut für Weltwirtschaft Kiel rechnet mit jährlichen (!!!) Ausgaben von bis zu 55 Milliarden Euro für die Flüchtlingskrise. Selbst im günstigsten Szenario rechnet das Institut mit 25 Milliarden.“ 

Das deckt sich mit den Angaben in dem Welt-Artikel. Darin wird eine Studie des Instituts für Weltwirtschaft (IFW) in Kiel zitiert. In dieser wurde tatsächlich berechnet, dass die Versorgung von Flüchtlingen Deutschland im Jahr 2022 bis zu 55 Milliarden Euro kosten könnte.

Berechnung ging 2015 von einer Million neuer Flüchtlinge pro Jahr aus

Der Facebook-Beitrag verschweigt jedoch, dass diese Berechnung von 2015 ist und dass das IFW dafür von jeweils einer Million neu ankommender Flüchtlinge jährlich ausgegangen ist. 

Der „günstigste Fall“ beinhaltet, dass 2015 und 2016 jeweils eine Million Flüchtlinge ankommen, 2017 dann 600.000 und ab 2018 noch insgesamt 360.000 pro Jahr. Mit diesen Annahmen würden die Kosten nach der Berechnung des Instituts im Jahr 2022 auf 25 Milliarden Euro ansteigen. 

Die tatsächlichen Zahlen ankommender Asylbewerber in Deutschland sehen jedoch anders aus. Die Zahl von rund 1,1 Millionen Flüchtlingen 2015 wurde zwar von Bundesinnenministerium kommuniziert und von Medien berichtet. Sie wurde jedoch im September 2016 vom BMI offiziell nach unten korrigiert auf 890.000. Der Grund für den Fehler seien Mehrfachnennungen im Easy-System gewesen, einem IT-System zur Verteilung von Asylbewerbern auf die Bundesländer. Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière wird in der Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Die Zahl von 890.000 Asylsuchenden ist also tatsächlich deutlich niedriger als die Zahl von 1,1 Mio. Menschen, die bislang im Umlauf war.“

Tatsächliche Asyl-Zahlen liegen weit unter den berechneten Szenarien

Die Zahl der Asyl-Erstanträge 2015 liegt bei 441.899, was laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Seite 5) daran liegt, dass nicht alle Menschen direkt nach ihrer Ankunft 2015 einen Antrag stellen konnten. Diese Anträge seien 2016 nachgeholt worden. 

2016 gab es insgesamt 722.370 Asyl-Erstanträge, und 2017 dann 198.317. 2018 waren es 161.931 und 2019 bis September insgesamt 110.282. 

Auszug aus dem Bericht des Bamf. Die mittlere Spalte weist die Asyl-Erstanträge aus, die rechte die Zweitanträge. (Screenshot: CORRECTIV)

Diese weitere Entwicklung der Flüchtlingszahlen entspricht also nicht der Prognose, von der das Institut für Weltwirtschaft 2015 ausgegangen ist. Sie ist noch viel niedriger als das niedrigste Szenario, das ab 2018 von 360.000 Menschen pro Jahr ausging. Die Berechnung von 2015 ist somit nicht auf die reale Situation anwendbar. Einer der Autoren der Studie, Matthias Lücke, sagte 2018 selbst im Deutschlandfunk, die Berechnung sei „viel zu hoch“ gewesen. Man habe aber bewusst hoch gegriffen, um zu zeigen, was zu bewältigen wäre, wenn weiter so viele Menschen ankämen wie 2015. 

Der Bund gab 2018 15,1 Milliarden für Flüchtlinge in Deutschland aus

Doch wie viel gibt Deutschland tatsächlich für Flüchtlinge aus? Eindeutig beziffern lassen sich nur die Ausgaben des Bundes. Diese beliefen sich laut Bundesfinanzministerium 2018 auf rund 23 Milliarden Euro. Medien berichteten von einem „Rekordwert“. Davon entfallen jedoch rund 7,9 Milliarden auf die Bekämpfung von Fluchtursachen; das Geld wird also nicht vollständig innerhalb von Deutschland eingesetzt. 

Für Flüchtlinge in Deutschland hat der Bund 2018 also 15,1 Milliarden Euro ausgegeben. Davon sind 7,5 Milliarden Kosten, die der Bund der Ländern erstattet. 

Auszug aus dem Bericht des Bundesfinanzministeriums. (Screenshot: CORRECTIV)

Wie das ZDF analysiert hat, kommen die Ausgaben teilweise nicht nur Flüchtlingen zugute. Zum Beispiel würden alle vom Ausbau der Kinderbetreuung oder des sozialen Wohnungsbaus profitieren. Dies steht auch im Bericht des Bundesfinanzministeriums (zum Beispiel auf Seite 35).

Unsere Bewertung:
Falsch. Die Berechnung ist von 2015 und beruht auf viel zu hohen Annahmen zur Zahl der jährlich neu ankommenden Flüchtlinge. 

BELGIUM-EU-SUMMIT
Angela Merkel bei einer Rede im EU-Parlament in Brüssel am 17. Oktober 2019. (Symbolfoto: Aris Oikonomou / AFP)

von Till Eckert

In einem Artikel der Webseite Berlin Journal wird behauptet, Angela Merkel habe bei einer Rede 2016 vor einem „Angriff der Migranten auf Europa“ und vor einer „verstärkten Masseneinwanderung aus Afrika“ gewarnt. Das stimmt nicht, wie ein Mitschnitt zeigt.

„Merkel warnt vor ‘Angriff’ der Migranten auf Europa“, heißt es im Titel eines Artikels der Webseite Berlin Journal vom Juni 2016, der aktuell wieder vermehrt auf Facebook geteilt wird. Er wurde kürzlich in Facebook-Gruppen veröffentlicht, zum Beispiel hier und hier. Insgesamt wurde der Beitrag mehr als 11.000 Mal geteilt.  Im Text geht es um eine Rede, die Angela Merkel 2016 vor dem CDU-Wirtschaftsrat hielt. Als Quelle wird ein Artikel des Focus vom 23. Juni 2016 angegeben.

Der Artikel des Berlin Journal von Juni 2016 mit der Behauptung in der Überschrift. (Screenshot: CORRECTIV)

Durch die Zwischenüberschriften des Textes von Berlin Journal wird zudem suggeriert, Merkel habe jeweils ganz klare Personengruppen angesprochen. In einer heißt es „Schwarze sind laut Merkel das größte Problem“, in der nächsten „Araber sind das geringere Problem“. Hat Merkel sich wirklich so geäußert?

Im Focus-Artikel, der angegeben Quelle, steht das so nicht

Im Focus-Artikel, auf den Berlin Journal verweist, geht es tatsächlich hauptsächlich um Merkels Rhetorik bei der Rede vor dem CDU-Wirtschaftsrat. Vor allem um den Begriff „Angriff“, den Merkel verwendet habe, dreht sich der Artikel. So habe sie von zwei Angriffen gesprochen, „auf diese Europäische Union, auf diesen europäischen Binnenmarkt“. Der erste Angriff sei die Eurokrise, der zweite sei ein „Angriff auf etwas Konstitutives in unserer Europäischen Union, (…) auf unsere Außengrenzen“. 

Merkel forderte in diesem Kontext laut Focus einen „besseren Schutz der Schengen-Außengrenzen“. Die Aufgabe sei, diese „nicht Schleppern und Schmugglern zu überlassen, nicht Menschenleben aufs Spiel zu setzen“. Als größtes Problem habe Merkel „die Migration aus dem afrikanischen Kontinent“ genannt. Mit Ländern wie Niger, wo sich die Bevölkerung alle 20 Jahre verdopple, müsste eine wirkliche Partnerschaft entstehen. Weniger problematisch bewerte Merkel dagegen Flüchtlingsbewegungen aus Syrien oder Irak, weil sie durch Bürgerkriege entstünden. 

Von einem „Angriff der Migranten“ jedoch, oder von problematischen „Schwarzen“ oder weniger problematischen „Arabern“ hat Merkel laut Focus nicht gesprochen. Merkel benannte laut Focus stattdessen die Staaten Niger, Syrien und Irak. 

Auch im Mitschnitt der Rede von Merkel finden sich diese Formulierungen nicht

Die Pressestelle des CDU-Wirtschaftsrat schickte CORRECTIV auf Nachfrage einen Audiomitschnitt der Veranstaltung am 21. Juni 2016 in Berlin zu. Merkels Rede dauert ungefähr 45 Minuten, es geht darin um Herausforderungen der Globalisierung. Sie spricht unter anderem über Digitalisierung, über Klimawandel und Elektromobilität. Die betroffene Passage findet sich am Ende von Merkels Rede und dauert etwa fünf Minuten. Hier zum Anhören:

Merkel sagt in ihrer Rede wörtlich

„Wenn ich gesagt habe, was essentiell ist für die Bewältigung der Globalisierung und sage Europa, die Europäische Union, der europäische Binnenmarkt ist nach meiner Meinung essentiell dann haben wir zwei Angriffe auf diese Europäische Union und auf diesen Binnenmarkt, oder, etwas kleiner gefasst, auf die Eurozone erlebt. Der eine war auf die Eurozone nach der internationalen Finanzmarktkrise, der hatte im Grunde die Frage, wie agieren Volkswirtschaften unter völlig unterschiedlicher Wettbewerbsfähigkeit und wie machen wir uns diese Unterschiede, wie stehen wir füreinander ein? (…) 

Nun haben letztes Jahr einen zweiten Angriff auf etwas Konstitutives unserer Europäischen Union erfahren, nämlich einen Angriff auf unsere Außengrenzen. Wir sahen einen Raum der Freizügigkeit, dieser Raum der Freizügigkeit ist natürlich durch die Mitgliedschaft im Schengensystem begrenzt, aber wenn ich Ihnen jetzt allen ein Stück Papier geben sollte, und Sie sollten mal aufzeichen, wie dieses Gebilde aussieht, wie diese Außengrenzen des Schengenraums aussehen, dann weiß ich nicht, ob das jeder so zielsicher zeichnen könnte. (…) Um diesen Außengrenzen-Schutz sicherzustellen, nicht Schleppern und Schmugglern zu überlassen, Menschenleben aufs Spiel zu setzen, das ist jetzt unsere Aufgabe – und die ist einfach dort, wo Sie Landgrenzen haben, und die ist schwierig dort, wo Sie Wassergrenzen haben. Und das bedeutet für uns nichts anderes, als dass wir uns in ganz anderer Weise werden mit unserer Nachbarschaft beschäftigen müssen und das ist im zentralen Bereich Afrika. Wir haben jetzt sehr viel über Syrien und Irak gesprochen, ich glaube, dass wir in absehbarer Zeit dort Lösungen haben werden, dass die großen Flüchtlingsströme von dort, die auch wirklich Bürgerkriegsflüchtlingsströme waren, nicht das zentrale Problem sind, sondern das zentrale Problem ist die Migration aus dem afrikanischen Kontinent, der da heute 1,2 Milliarden Einwohner hat, der 2050 2,3 Milliarden Einwohner haben wird, und ein Land, das hinter Libyen liegt – Libyen ist ja erkennbar politisch sehr instabil, das wird auch noch lange dauern – aber wo 90 Prozent der afrikanischen Migranten durchziehen, das ist Niger. Niger hat ein Bevölkerungswachstum von 2,9 Prozent, das heißt alle 20 Jahre verdoppelt sich die Einwohnerzahl von Niger. Niger ist eines der ärmsten Länder der Welt, Niger hat uns nochmal gesagt, ‘Wir haben jahrelang bei Entwicklungspolitik gehört, ihr dürft alles, nur keine Waffen euch beschaffen, eure Sicherheitssysteme nicht verstärken, heute stehen wir Boko Haram am Tschadsee gegenüber und wissen nicht, was wir tun sollen’. Das sind die großen Herausforderungen, mit denen wir uns werden befassen müssen. (…) Wir müssen es hinbekommen, hier eine wirkliche Partnerschaft, sicherlich auch eine Partnerschaft wo über good governance gesprochen wird, hinzubekommen, ansonsten werden wir die Legalität und die Bekämpfung der Fluchtursachen nicht hinbekommen, das halte ich für die zentrale große Aufgabe, wenn wir unsere Außengrenzen schützen wollen.“ 

Merkels Rede wirkt im Gesamtkontext nicht so drastisch, wie von Berlin Journal dargestellt. Es geht darum, wie eine Partnerschaft mit afrikanischen Ländern geschaffen und Fluchtursachen bekämpft werden können. Merkel spricht zwar von  einem Angriff auf die Außengrenzen des Schengenraums – aber auf eine Weise, dass klar wird, dass sie keinen kriegerischen Angriff meint. Sie spricht auch davon, einen „Außengrenzen-Schutz sicherzustellen, nicht Schleppern und Schmugglern zu überlassen, Menschenleben aufs Spiel zu setzen – das ist jetzt unsere Aufgabe“. 

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Merkel spricht zudem auch nicht von einer „verstärkten Massenmigration aus Afrika“, wie Berlin Journal behauptet. Sie erwähnte Migration aus dem afrikanischen Kontinent als zentrales Problem und direkt danach das Bevölkerungswachstum von Ländern wie Niger.

Unsere Bewertung:
Teilweise falsch. Angela Merkels Aussagen werden verzerrt dargestellt. Sie sprach allerdings im Kontext von Migration von einem „Angriff auf die Außengrenzen“ der EU.