Wohn­gebäude­versicherung im Vergleich Güns­tiger und guter Schutz fürs Haus

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Wohn­gebäude­versicherung im Vergleich - Güns­tiger und guter Schutz fürs Haus

Risiko. Feuer, Wasser, Sturm und Naturgefahren bedrohen Häuser. Haus­besitzer sollten Elementar­schäden unbe­dingt in ihre Wohn­gebäude­versicherung einschließen. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Große Unterschiede bei Preis und Leistung zeigen 202 Wohn­gebäude­versicherungen im Vergleich mit Elementarschaden­schutz. Ältere Verträge haben oft gefähr­liche Lücken.

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Wer ein Haus hat, braucht unbe­dingt eine Wohn­gebäude­versicherung. Für die meisten Menschen ist es unmöglich, einen hohen Schaden – oder gar einen Totalschaden, etwa nach Brand – selbst auszugleichen. Eine Gebäude­versicherung deckt Feuer, Leitungs­wasser­schäden, Sturm und Hagel ab. Naturgefahren wie Über­schwemmung durch Stark­regen oder Erdbeben und Schnee­druck fallen unter den sogenannten Elementar­schutz. Er sollte immer mit abge­sichert werden. Unsere Ergeb­nisse zeigen, wie umfang­reich die Leistungen einzelner Versicherungs­angebote sind – und was fehlt.

Trotz Wohn­gebäude­versicherung könnten Sie im Ernst­fall auf einem großen Teil Ihres Schadens sitzen bleiben. Das kann passieren, wenn Sie den Schaden selbst mitver­ursacht haben und dabei grob fahr­lässig waren: Brennende Kerzen unbe­aufsichtigt lassen, heißes Öl auf dem Küchenherd vergessen – wenn dann Ihr Haus brennt, kürzen viele Versicherer ihre Entschädigung zum Teil empfindlich. Solche Tarife bewerten wir als mangelhaft. Von 202 Wohn­gebäude­versicherungen im Test der Stiftung Warentest sind 69 Tarife mangelhaft, aber immerhin 105 sehr gut. In älteren Verträgen fehlt oft der Elementar­schutz.

Warum sich unser Wohn­gebäude­versicherungs-Vergleich für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse

Die Tabelle zeigt Bewertungen der Stiftung Warentest für 202 Wohn­gebäude­versicherungen – das Notenspektrum reicht von Sehr gut bis Mangelhaft. Schlechte Tarife haben empfindliche Lücken, beispiels­weise bei Schäden durch grobe Fahr­lässig­keit, Mehr­kosten durch strengere Bauauflagen, Abbruch- und Aufräum­kosten oder Hotel­kosten, wenn das Haus nach einem Schaden länger nicht bewohn­bar ist.

Elementarschaden­schutz als Mindest­stan­dard

Nicht alle Naturgefahren sind auto­matisch versichert. Stark­regen, Über­schwemmung, Lawinen, Erdrutsche müssen extra einge­schlossen werden. Dieser Schutz ist wichtig. Wir haben nur Tarife in den Test aufgenommen, die die Elementarschaden­versicherung anbieten. Im Preis pro Tarif ist er enthalten.

Tipps für Neukunden und Tarifwechsler

Wir sagen Ihnen, wie Sie Ihren persönlichen Testsieger finden, worauf Sie beim Abschluss eines Versicherungs­vertrags unbe­dingt achten müssen – und warum vor allem Haus­eigentümer, die schon lange eine Versicherung haben, ihre Police prüfen sollten. Unsere Check­liste der Leistungen hilft Ihnen, den Über­blick zu behalten.

Modell­rechnung

Der Preis­vergleich zeigt: Die Preis­unterschiede sind riesig, auch bei den besten Wohn­gebäude­versicherungen. In unserem Modell­fall in Dresden beispiels­weise gibt es einen preisgüns­tigen sehr guten Vertrag schon für 233 Euro Jahres­preis. Teure Tarife kosten drei- oder gar viermal soviel.

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Wohn­gebäude­versicherung im Vergleich – neue Risiken einschließen

Bei Stark­regen, Über­schwemmung, Lawinen, Erdbeben und anderen Naturgefahren greift die Gebäude­versicherung nicht auto­matisch. Der Zusatz „Elementar­schutz“ muss extra abge­schlossen werden. Das empfehlen wir dringend, denn vor allem Stark­regen-Fälle nehmen im Zuge des Klimawandels deutlich zu und solch ein Wasser­schaden ist im mitversicherten Risiko Leitungs­wasser nicht enthalten. Daher zeigen unsere Test­ergeb­nisse nur Tarife, bei denen dieser Baustein mitversichert werden kann. Bisher fehlt dieser Schutz bei jedem zweiten Gebäude, vor allem in Altverträgen.

Elementar­schutz für unter 100 Euro

Viele Tarife im Test bieten Elementar­schutz schon für deutlich unter 100 Euro im Jahr. Teurer wird es in Risiko­gebieten. Die Versicherer teilen das Bundes­gebiet in Zonen auf: Zürs 1 bis 4. Zürs steht für Zonierungs­system für Über­schwemmung, Rück­stau und Stark­regen. Etwa 1,5 Prozent aller Adressen liegen in den Hoch­risikozonen Zürs 3 und 4.

Tipp: Auch bei der Hausratversicherung sollten Sie auf Elementar­schutz achten.

Wohn­flächen­tarif oder Wert 1914

Wie viel eine Wohn­gebäude­versicherung kostet, hängt von der Größe eines Hauses, seinem Alter, seiner Lage und Ausstattung ab. So lassen sich die Kosten pro Quadrat­meter nicht direkt berechnen. Es gibt aber Anbieter, die nur nach der Ausstattung und der Wohn­fläche eines Gebäudes fragen, um den Beitrag zu bestimmen – sogenannte Wohn­flächen­tarife. Andere Versicherer nehmen den theoretischen Wert des Hauses im Jahr 1914 als Basis und entwickeln mit den Preisindizes des Statistischen Bundes­amts den heutigen Neubau­wert. Versicherer zahlen bei einer voll­ständigen Zerstörung das, was der Wieder­aufbau nach einem Schaden kostet. Deshalb ist es wichtig, dass alle wert­bestimmenden Bestand­teile eines Hauses benannt wurden und auch während der Vertrags­zeit ergänzt werden, wenn zum Beispiel Anbauten erfolgen.

Weitere Detailfragen zur Wohn­gebäude­versicherung und auch zum Vertrags­wechsel beant­worten wir in unseren FAQ Wohngebäudeversicherung.

Test­verfahren vorab einsehen

Auch ohne einge­loggt zu sein, können Sie unter „So haben wir getestet“ nach­lesen, wie wir in unserer Unter­suchung vorgegangen sind, welche Produktkategorien wir getestet haben. Sie können auch einsehen, welche Tarife im Test enthalten sind und wonach Sie filtern können.

Güns­tigste Wohn­gebäude­versicherung finden

Die Preise für Wohn­gebäude­versicherungen variieren stark je nach Tarif, Anbieter und Risikozone. Aktuell steigen die Preise erheblich. Wir nennen Preisbeispiele für verschieden alte Musterhäuser in eher teuren und eher güns­tigen Regionen für Altbau und Neubau. So können Sie eine güns­tige Wohn­gebäude­versicherung finden. Einen Beispiel­preis für ein Mehr­familien­haus nennen wir nicht, die Leistungs­bewertungen können für solche Gebäude nutz­bar sein, wenn sie identisch mit denen der getesteten Tarife sind. Interes­senten müssten das mit dem jeweiligen Anbieter klären. Als Altbau gelten Häuser manchmal übrigens schon zehn Jahre nach ihrer Fertigstellung. So verteilen sich die Urteile:

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© Stiftung Warentest / René Reichelt

Wichtige Leistungen in der Gebäude­versicherung

Diese Leistungen sollte jede Police neben dem vollen Schutz bei grober Fahr­lässig­keit enthalten:

  • Mehr­kosten, die beim Wieder­aufbau entstehen, weil behördliche Auflagen heute strenger sind als zum ursprüng­lichen Bauzeit­punkt.
  • Dekontamination des Erdreichs, wenn zum Beispiel Heizöl ausgetreten ist, oder die Feuerwehr einen Brand mit Schaum gelöscht hat,
  • Über­spannung, wenn der Blitz nicht direkt ins Haus einschlägt, sondern in eine Über­land­leitung, und dadurch die Haus­technik lahmgelegt wurde,
  • Bewegungs- und Schutz­kosten, wenn zum Beispiel nach einem schweren Schaden das gesamte Mobiliar monate­lang ausgelagert werden muss,
  • Abbruch- und Aufräum­kosten.

In vielen, vor allem auch älteren Verträgen fehlen einige dieser wesentlichen Deckungen.

Tipp: Immobilien­besitzer, die vermieten, sollten auch auf eine gute Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung achten.

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Die vier versicherten Gefahren im Über­blick

Vier Bausteine machen die Gebäude­versicherung aus: Leitungs­wasser, Brand/Blitz, Sturm/Hagel, Elementarschäden – wir nennen auch Beispiele für nicht versicherte Schäden.

Feuer­versicherung

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Feuerschäden. Sie führen oft zu sehr hohen Schäden. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Brand
Versichert ist Schaden durch Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann.
Beispiel: Zimmerbrand infolge eines Kurz­schlusses.

Blitz­schlag
Direkter Einschlag in das Gebäude. Versichert sind auch Folgeschäden.
Beispiel: Antenne wird durch Blitz­einschlag zerstört. Ein vom Blitz getroffener Baum beschädigt das Dach.

Über­spannung durch Blitz
Versichert sind Schäden an elektrischen Einrichtungen.

Explosion
Plötzliches Freiwerden von Energie verursacht durch Gase.
Beispiel: Gasexplosion in der Nach­barschaft.

Nicht versichert (Beispiele)
Seng­schäden: Ziga­retten­glut brennt ein Loch ins Parkett.

Leitungs­wasser

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Leitungs­wasser­schäden. Sie kommen am häufigsten vor. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Rohr­bruch
Versichert sind Heizungs- und Wasser­rohre, ebenso Wasser­zuleitungs­rohre auf dem Grund­stück, die das Haus versorgen.
Beispiel: Bruch der Zuleitung im Garten.

Frost
Versichert sind Heizungs­anlagen und sanitäre Einrichtungen.
Beispiel: Frost­schaden infolge eines plötzlichen, nicht vorhersehbaren Temperatursturzes.

Nässeschäden
Wasser, das aus dem Rohr­system sowie aus Aquarien oder Wasser­betten ausgetreten ist.

Nicht versichert (Beispiele)
Rohre: Wasser, das nicht aus Leitungen dringt, zum Beispiel die Blumenvase auf dem Klavier oder ein umge­kippter Putz­eimer.
Frost: Schäden durch Einfrieren, wenn trotz Frost nicht geheizt oder das Wasser nicht abge­lassen wurde.

Sturm­versicherung

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Schäden durch Sturm. Sie sind ab Wind­stärke 8 versichert. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Sturm
Wind ab Stärke 8. Versichert sind auch Folgeschäden.
Beispiel: Sturm deckt das Dach ab. Ein auf das Haus geworfener Baum drückt eine Mauer ein.

Hagel
Eiskörner. Versichert sind auch Folgeschäden.
Beispiel: Hagelschaden an der Verglasung.

Nicht versichert (Beispiele)
Sturm: Schnee, Hagel dringen durch ein offenes Fenster ein.

Elementarschaden (sollte unbe­dingt enthalten sein)

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Naturgefahren. Durch den Klimawandel nehmen vor allem Schäden durch Stark­regen und Über­schwemmung zu. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Über­schwemmung
Über­schwemmung des Grund­stücks durch Regen oder das Ausufern von Gewässern oder den Austritt von Grund­wasser durch diese Ursachen.

Rück­stau
Eindringen von Wasser aus den Ableitungs­rohren des Gebäudes in das Haus, verursacht durch Regen oder das Ausufern von Gewässern.

Erdbeben
Naturbe­dingte Erschütterung des Erdbodens durch Vorgänge im Erdinnern.

Erdsenkung
Naturbe­dingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen.

Erdrutsch
Naturbe­dingtes Abrutschen von Erd- oder Gesteins­massen.

Schnee­druck
Wirkung des Gewichts von Schnee und Eismassen.

Lawinen
An Berg­hängen nieder­gehende Schnee- und Eismassen.

Nicht versichert (Beispiele)
Erdsenkung: Schäden durch künst­liche Hohlräume, zum Beispiel durch Berg­bau.
Lawinen: Schnee- und Eismassen, die nicht vom Berg nieder­gehen, sondern zum Beispiel von Bäumen aufs Haus fallen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.03.2024 um 15:06 Uhr
    Versicherungskammer Bayern

    @hm5942: Wir haben Tarife untersucht, die allen Lesern bundesweit zur Verfügung stehen. Die Versicherungskammer Bayern ist ein regionaler Versicherer, der eben diese Anforderung nicht erfüllt.

  • hm5942 am 26.03.2024 um 00:10 Uhr
    Fehlender Versicherer in Bayern

    Ich vermisse die Bayerische Versicherungskammer/ Versicherungskammer Bayern (VKB). Werden Sie diese Versicherung nachtesten?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 04.03.2024 um 09:03 Uhr
    Gothaer / drei verschiedene Tarife

    @bartb: Die Gothaer bietet drei Tarife mit unterschiedlichen Bedingungen an. Bewertet wurden die Bedingungen der Tarife, nicht die Versicherungsgesellschaft.
    Wenn Sie die Tarife der Gothaer in die Vergleichsübersicht nehmen, können Sie die Details der unterschiedlichen Bewertungen einsehen.
    Tarife, die bei grober Fahr­lässig­keit die Leistung kürzen, werden mit einem Mangelhaft bewertet.

  • batb am 03.03.2024 um 19:48 Uhr
    Doppeltes Lottchen

    Die Tarife der Gothaer, wie z.B. der Tarif "Gothaer Premium", tauchen mehrfach in der Tabelle auf. Einmal mit der Wertung "sehr gut" und einmal mit "mangelhaft". Wie ist das zu verstehen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.02.2024 um 13:32 Uhr
    Kündigung durch den Versicherer

    @Micmoe: In der Wohngebäudeversicherung dürfen Versicherer (und Kunden) jeden Vertrag ordentlich zum Ablauf des Versicherungsjahres oder zum Ablauf des Kalender­jahres kündigen. Auch wenn der Vertrag kraft Erbschaft auf die Erben übergeht, kann der Versicherer ordentlich kündigen. Ob es zusätzlich ein Recht zur Sonderkündigung gibt, steht im Vertrag.
    Wir haben nicht erfasst, für welche Zeiträume die Tarife einen Leerstand tolerieren. Zeiträume zwischen 60 und 180 Tagen sind da zu finden. Bitte wenden Sie sich direkt an die Versicherer und fragen Sie nach, ob das Gebäude auch mit einem Leerstand ggf. mit Aufpreis versichert wird. Oder wenden Sie sich an einen Versicherungsmakler, der für Sie die Recherche übernimmt.