Neue Lärmentgelte und Nachtzuschläge am Flughafen Leipzig/Halle

28.03.2023, 13:50 Uhr — 1. Korrektur (aktuell)

Statement Fluglärmschutzbeauftragter zu neuer Entgeltordnung

Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH hat die Entgeltordnung für Start- und Landegebühren grundlegend überarbeitet und im sächsischen Verkehrsministerium (SMWA) als oberster Luftfahrtbehörde zur Genehmigung eingereicht. Die nun vom SMWA genehmigte Entgeltordnung sieht je nach Flugzeugtyp gespreizte Lärmentgelte und Nachtzuschläge vor. Diese neue Systematik unterscheidet sich grundsätzlich von der bisherigen Struktur und ist nach Einschätzung des sächsischen Fluglärmschutzbeauftragten ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Zusätzlich zu den wie bisher erhobenen gewichtsbezogenen Entgelten werden gestaffelte Lärmzuschläge mit 13 Lärmklassen eingeführt. Die Einstufung erfolgt dabei auf Basis des für jedes Flugzeug individuellen Lärmzertifikates. Dies ist zu begrüßen, denn so wird eine hohe Individualisierung der Einstufung erreicht. Hinzu kommen je nach Lärmklasse 25 bis 300 Prozent hohe Nachtzuschläge: Je lauter die Maschine, desto höher der Zuschlag. So steigen beispielsweise die Gebühren für eine Antonov 124 in der Nacht um 145 Prozent, für eine IL 76 TD um 369 Prozent und für eine Boeing 747-400 um 50 Prozent. Die Betreiber moderner und leiserer Flugzeuge, wie der Airbusse 220 oder 320 neo, zahlen im Gegenzug weniger Gebühren als bisher.

Im direkten Umfeld des Flughafens kann damit eine größere Akzeptanz bei den Anrainern erreicht werden. Für die häufig für Beschwerden sorgenden, besonderes lauten Maschinen sind nun deutlich höhere Gebühren in der Nacht zu zahlen als bisher. Dies setzt Anreize für die Fluggesellschaften, diese Flüge eher am Tage durchzuführen.


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Kontakt

Fluglärmschutzbeauftragter

Ansprechpartner Jörg Puchmüller
Telefon: +49 351 564 85010
E-Mail: flsb@smwa.sachsen.de
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