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Finanzgericht Münster, 10 K 2852/18 E

Datum:
14.03.2019
Gericht:
Finanzgericht Münster
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 2852/18 E
ECLI:
ECLI:DE:FGMS:2019:0314.10K2852.18E.00
 
Sachgebiet:
Finanz- und Abgaberecht
 
Tenor:

Die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2014 bis 2016 vom 16.2.2018 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10.8.2018 werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten auferlegt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Beklagte zu 53 Prozent und die Klägerin zu 47 Prozent.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

 
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