Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich Gut versichert, wenn die Reise platzt

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Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich - Gut versichert, wenn die Reise platzt

Traumreise. Wenn Sie wegen plötzlicher Krankheit oder anderer unerwarteter Probleme absagen müssen, springt oft die Reise­rücktritts­versicherung ein. © Stocksy / Felix Pope

Wer seinen Urlaub kurz­fristig absagen muss, zahlt oft hohe Storno­gebühren. Unser Vergleich von Reise­rück­tritts­versicherungen zeigt, wie Sie das Risiko absichern können.

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Mit einer Reise­rücktritts­versicherung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie Ihren Urlaub kurz­fristig absagen müssen, etwa wegen einer unerwarteten schweren Krankheit. Der Versicherer zahlt dann die Storno­gebühren. Ist in der Police eine Reise­abbruch­versicherung enthalten, kommt diese meist auch für Kosten auf, die durch eine vorzeitige oder verspätete Abreise vom Urlaubs­ort entstehen. Die Stiftung Warentest hält diese Kombination für sinn­voll. Es gibt Verträge für eine Einzel­reise und Verträge, die alle Reisen in einem Jahr absichern. Jahres­verträge sind manchmal sogar preis­werter.

Tipp: Beim ersten Öffnen der Testergebnisse sehen Sie den Preis für 1 500-Euro-Reisen. Weitere Preise finden Sie, wenn Sie auf den Produkt­namen klicken oder mehrere Tarife vergleichen.

Warum sich der Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich für Sie lohnt

Unsere Test­ergeb­nisse

Mit wenigen Klicks können Sie aus den über 100 getesteten Policen Ihren individuellen Testsieger heraus­filtern. Wir empfehlen die Kombination aus Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­versicherung und haben daher nur solche Angebote untersucht. Wir raten zu Tarifen ohne Selbst­beteiligung.

Welche Anbieter wir getestet haben

Im Test sind die Versicherer mit Geschäfts­sitz in Deutsch­land, bei denen man Tarife direkt abschließen kann, von ADAC und Allianz über Ergo bis Zurich. Je umfassender ihre Leistungen sind, desto besser haben wir sie bewertet. Von 18 Anbietern bekamen 3 für ihre Tarife die Note Sehr gut. Es gibt auch viele Reise­rücktritts­versicherungen mit der Note Gut. Ausreichend oder mangelhaft war kein Tarif in unserem Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich. Makler oder Vertreter, die Versicherungen nur vermitteln, haben wir nicht untersucht.

Die beste Reise­rücktritts­versicherung für Sie

Unsere Test­ergeb­nisse lassen sich nach Angeboten für Singles und Familien filtern. So finden Sie mithilfe der Stiftung Warentest das für Sie geeignete Angebot. Sie können nach den Kriterien „Verträge für eine Reise“ oder „Jahres­verträge“ suchen. Der Preis der Versicherung richtet sich nach dem Reise­preis und dem Alter. Ab 65 Jahren wird es meist teurer.

Modell­rechnung

Ein sehr guter Tarif für die ganze Familie für eine einzelne 3 000-Euro-Reise ist ab 155 Euro zu haben, ein guter ab 92 Euro, jeweils ohne Selbst­beteiligung. In diesen Preisbeispielen sind die ältesten Mitreisenden 50 Jahre alt. Einen sehr guten Jahres­vertrag ohne Selbst­beteiligung gibt es schon ab 132 Euro. Er sichert für dieselbe Familie jede einzelne Reise im Jahr bis zum Preis von jeweils 3 000 Euro ab. Vorsicht: Man muss Jahres­verträge frist­gerecht kündigen, sonst laufen sie auto­matisch weiter.

Höchst­versicherungs­summe im Test 50 000 Euro

Unsere Test­ergeb­nisse zeigen Angebote für 1 500, 3 000, 6 000 und 10 000 Euro teure Reisen und die Höchst­versicherungs­summen der Anbieter. Kostet die Reise mehr, können Sie dort nach einem individuellen Angebot fragen. Das klappt nicht immer. Nur ein Anbieter gibt als Stan­dard eine Höchst­versicherungs­summe von 50 000 Euro für einzelne Reisen an, allerdings mit Selbst­beteiligung.

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Sinn­voll für Familien und Senioren und bei teuren Reisen

Eine Reise­rücktritts­versicherung kann vor allem für Familien mit kleinen Kindern und Senioren sinn­voll sein, weil bei ihnen gesundheitlich eher etwas dazwischen­kommen kann. Einige Anbieter von Familien-Reisen raten sogar direkt dazu. Außerdem über­legens­wert ist sie bei teuren Urlauben wie Fernreisen oder Kreuz­fahrten. Bei preis­werten Reisen lohnt sich der Schutz eher nicht, da auch die möglichen Storno­gebühren geringer sind. In unserem Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich haben wir die Tarife genau unter die Lupe genommen.

Was ist versichert? Bei welchen Ereig­nissen ein Versicherer zahlt, steht im Klein­gedruckten. Neben schwerer Krankheit, Unfall und Tod von Angehörigen zählen zu den versicherten Gründen oft Komplikationen bei der Schwangerschaft, zudem Arbeits­platz­verlust oder -wechsel, Kurz­arbeit und Eigentums­schäden wie Einbruch oder Brand im eigenen Haus. Eine Auto­panne auf dem Weg zum Flughafen oder auf der Fahrt in den Urlaub ist bei einigen Anbietern ebenfalls versichert, sogar die Erkrankung eines für die Reise angemeldeten Hundes oder einer Katze.

Abge­deckt sein kann auch die Absage wegen einer gericht­lichen Ladung oder einer Scheidungs­klage. Oder weil das Ziel­land das Touristen-Visum verweigert. All das hängt vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab. Je nach Anbieter kommt die Reise­rücktritts­versicherung auch für Mehr­kosten auf, die durch eine aus den genannten Gründen verspätete Anreise entstehen. Oder weil ein öffent­liches Verkehrs­mittel mehr als zwei Stunden Verspätung hat und die Reisenden deswegen Flieger oder Schiff verpassen.

Wer ist versichert? Die Versicherung leistet in der Regel auch, wenn sogenannten Risiko­personen etwas zustößt. Dazu zählen nahe Angehörige, Mitreisende oder Personen, die Angehörige pflegen oder betreuen.

Was ist nicht versichert? Krieg, Unruhen, Natur­katastrophen oder Epidemien im Reise­land sind für die Versicherer in der Regel kein akzeptierter Grund für einen Reiser­ücktritt. Auch nicht, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für die Ziel­region ausgesprochen hat. Terror­anschläge in der Nähe des Urlaubs­ortes kurz vor Reise­beginn können aber versichert sein.

Pauschalr­eisende können bei einer Reisewarnung wegen Krieg, Unruhen, Natur­katastrophen, Epidemien im Reise­land kostenlos beim Reise­ver­anstalter stornieren. Auch wenn es nach Anreise zu Beein­trächtigungen kommt, etwa durch Wald­brände in unmittel­barer Nähe, wenden sie sich an den Reise­ver­anstalter. Der organisiert eventuell eine vorzeitige Heimreise. Indivi­dualreisende haben es schwerer. Sie müssen sich selbst mit Vermietern und Air­lines einigen und bleiben womöglich auf Kosten sitzen.

Wozu die Reise­abbruch­versicherung? Dieser zusätzliche Schutz umfasst den Ersatz von Mehr­kosten, wenn Reisende wegen eines versicherten Ereig­nisses, beispiels­weise eines Todes­falls in der Familie, früher abreisen oder etwa wegen einer Erkrankung erst später zurück­fliegen können. Bei einer vorzeitigen Abreise werden teils nicht in Anspruch genom­mene Reise­leistungen erstattet. Der Umfang hängt von Anbieter und Tarif ab.

Bis wann abschließen? Die Reise­rücktritts­versicherung kann in der Regel bis 30 Tage vor Reise­beginn abge­schlossen werden, bei Last-minute-Reisen meist bis drei Tage nach Buchung.

Tipp: In der Über­sicht über unsere Untersuchungsergebnisse können Sie schon vor dem Frei­schalten sehen, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben – und nach welchen Kriterien Sie die Ergeb­nisse filtern können, damit Sie die beste Reise­rücktritts­versicherung für Ihren Bedarf finden.

Blick in die Tabelle

CosmosDirekt (Europ Assistance) Reise­rück­tritts­ver­sicherung/Jahres­schutz Europ Assistance Reise­rück­tritts­ver­sicherung/Ein­mal­schutz Debeka Reise­ver­sicherung Comfort HanseMerkur Jahres-Reise-Rück­tritts-Vers. + Urlaubs­garantie URV Reise-Rück­tritts­kosten-Ver­sicherung und Reise-Abbruch-Schutz
Qualitäts­urteil

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Reiser­ück­tritt

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Reise­abbruch

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Ver­ständlich­keit

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Teil­nahme am Ombuds­ver­fahren

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Die Auswahl ist ein zufälliger Ausschnitt der Gesamttabelle und nicht sortiert.

Reise­schutz über die Kreditkarte reicht fast nie

Manche Kreditkarte, vor allem sogenannte Premium-Karten, enthält auch Reise­versicherungen, auch eine Reise­rücktritts­versicherung kann darunter sein. Stiftung Warentest hat solche Kreditkarten getestet. Fazit: Der mitgelieferte Schutz ist in der Regel unzu­reichend, enthält beispiels­weise oft eine Selbst­beteiligung, die beim Reiser­ücktritt schmerzen kann. Häufig reichen die versicherten Summen gar nicht, um die anfallenden Storno­kosten zu decken oder der Reise­schutz greift ohnehin nur, wenn die komplette Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Wir empfehlen, Reise­versicherungen grund­sätzlich separat abzu­schließen.

Was ist eine unerwartete Erkrankung?

Häufig sind Erkrankungen der Grund für einen Reiser­ücktritt. Sie müssen unerwartet und schwer sein, verlangen die Versicherer. Gut ist es, wenn das in den Versicherungs­bedingungen ausführ­licher erklärt wird.

Die Verschlechterung einer chro­nischen Erkrankung oder einer Vorerkrankung kann zum Beispiel versichert sein, wenn diese in den sechs Monaten vor Reise­beginn nicht ärzt­lich behandelt wurde. Einer der beiden Testsieger hand­habt das so: Ein Hyper­tonie-Patient lässt seinen Blut­druck regel­mäßig beim Arzt messen. Der Kontroll­termin gilt nicht als Behand­lung. Die Mess­werte sind zu hoch und der Arzt passt die Dosis des Blut­druck­senkers ab. Auch das gilt für den Anbieter nicht als Behand­lung, sofern keine weiteren Therapien verordnet werden.

Urteil: Streit um die Frage, wann eine Erkrankung absehbar oder unerwartet ist, gibt es immer wieder. Eine Frau zog sich vor Abschluss der Versicherung eine Schürfwunde am Knöchel zu, die sie nicht behandeln ließ. Später infizierte sich die Wunde so stark, dass eine Haut­trans­plantation nötig wurde. Die Familie stornierte die geplante Kuba-Reise. Der Versicherer wollte nichts erstatten, da die Erkrankung schon bei Vertrags­abschluss vorgelegen habe, er musste aber. Begründung der Richter: Die Infektion war eine unerwartete Verschlechterung, und in den sechs Monaten vor Vertrags­abschluss hatte keine Behand­lung statt­gefunden (Schleswig-Holsteinisches Ober­landes­gericht, Az. 16 U 74/23).

Diese Storno­kosten sind bei Rück­tritt fällig

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Storno­kosten. Je näher die Abreise rückt, desto höher wird bei der Absage einer Reise der Teil der Rechnung, den der Veranstalter einbehält. © Stiftung Warentest

Die Storno­gebühren der Reise­ver­anstalter steigen, wenn der Abreise­termin näher rückt. Teil­weise verlangen Veranstalter mehr als in unserer Grafik oder haben eine andere Staffelung. Wenn Sie vor einer Reise krank werden und unsicher sind, ob Sie die Reise antreten können, kontaktieren Sie den Versicherer. Storniert ein Kunde nicht recht­zeitig und erhöhen sich dadurch die Storno­kosten, kann der Versicherer die Leistung kürzen.

Auslands­kranken­versicherung über­nimmt Behand­lungs­kosten

Noch wichtiger als eine Reise­rücktritts­versicherung ist eine Auslands­kranken­versicherung. Bei Erkrankungen und Unfällen im Reise­land über­nimmt sie die Behand­lungs­kosten. Man kann Urlaubsreisen (bis 70 Tage) oder Langzeit-Aufenthalte (bis fünf Jahre) versichern.

„Urlauber aus Deutsch­land haben 2023 im Schnitt 1 500 Euro pro Person für ihre Haupt­urlaubs­reise ausgegeben. Da kommt bei einer Familie viel zusammen. Wird kurz vor Abreise ein Familien­mitglied krank und kann nicht reisen, erstattet eine Reise­rücktritts­versicherung wenigs­tens die hohen Storno­kosten.“

Projektleiterin Birgit Brümmel

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 13.01.2025 um 10:12 Uhr
    Jahresversicherung günstiger als Einzelvertrag

    @bikegeos: Es kann durchaus sein, dass ein Jahresvertrag zu vergleichbaren Bedingungen günstiger ist als ein Vertrag für eine Reise. Zu diesem Phänomen finden Sie auch Informationen im Text.
    Daher lohnt es sich, auch diesbezüglich die Preise zu vergleichen.

  • bikegeos am 11.01.2025 um 17:18 Uhr
    Jahresversicherung günstiger als Einzversicherung

    Mir ist aufgefallen dass eine Jahresversicherung bei TravelSecure bei den gleichen Parametern günstiger (155€) ist als eine Reiseversicherung Topschutz aus dem Test (195€) für eine einzelne Reise. Zumindest sehe im Versicherungsumfang keine Unterschiede. Beide beinhalten eine Reiserücktrittsversicherung und eine Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbeteiligung.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.11.2024 um 16:31 Uhr
    Weltreise

    @Holgi19589: Die einzige Versicherung in unserem Test, die im "normalen" Abschluss so hohe Beträge versichert, ist die Zurich. Allerdings liegt hier die maximal versicherbare Reisedauer bei 60 Tagen. Eventuell kann eine Individualvereinbarung möglich sein. Darüber haben wir allerdings leider keine Informationen. Gegebenenfalls kann Ihnen bei der Suche nach einem passenden Produkt ein spezialisierter Versicherungsmakler oder ein Reisebüro weiterhelfen.

  • Holgi19589 am 26.11.2024 um 14:16 Uhr
    Weltreise

    Wir versuchen eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen. Allerdings lehnen alle bisher angefragten Versicherer dieses ab, da unsere gebuchte Weltreise knapp 5 Monate dauert und rund 45k EUR kostet. Sind Ihnen Versicherungen bekannt, welche auch eine solche Reise versichern ?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.10.2024 um 16:18 Uhr
    Individualreisen

    @martinbiker: Alles Sie müssen die einzelnen Reiseleistungen zusammenzählen, für die Sie den Versicherungsschutz wünschen.