Navigation und Service

Neue Förderrichtlinie - Mehr Chancen mit AusbildungWeltweit

Grafischer Schriftzug: "Neue Förderrichtlinie" und das Logo von AusbildungWeltweit

DAS FÖRDERPROGRAMM AUSBILDUNGWELTWEIT ÖFFNET SICH FÜR BERUFSSCHULEN

Am 16. Januar 2020 veröffentlichte das BMBF die neue Förderrichtlinie für das Förderprogramm AusbildungWeltweit. Die neue Förderrichtlinie des BMBF gibt den Rahmen für die nächste Programmperiode bis 2024 vor. Sie enthält wesentliche Neuerungen, die das Spektrum von AusbildungWeltweit deutlich erweitern. Am 15.10.2021 ist eine Änderung der Förderrichtlinie veröffentlicht worden, die einige der bestehenden Regelungen ersetzt.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
 

Box_title

Neben Ausbildungsbetrieben und Kammern können nun auch Berufliche Schulen Förderanträge stellen.

 Wichtig: Die Auslandsaufenthalte müssen betrieblich bzw. praxisorientiert ausgerichtet sein. Hauptsächlich schulisch / unterrichtsbasierte Aufenthalte werden nicht gefördert.

Box_title

Ausbildungsbetriebe können ab sofort auch dann Förderanträge für ihre Auszubildenden stellen, wenn der Betrieb nicht die Rechtsform einer juristischen Person oder eingetragenen Personenhandelsgesellschaft hat; das Ausbildungsverhältnis muss bei der zuständigen Stelle eingetragen sein.

Das betrifft zum Beispiel Ausbildungsbetriebe im Bereich der freien Berufe.

Box_title

Neben Auszubildenden in bundesrechtlich geordneten Berufsausbildungen (nach BBiG oder HwO) können künftig auch Personen in schulischer beruflicher Erstausbildung nach Landesrecht gefördert werden.

Hierzu gehören beispielsweise angehende Staatlich geprüfte Assistenten im kaufmännischen oder technischen Bereich.

Box_title

Vorbereitende Besuche können ab den Antragsrunden in 2020 auch von schulischem Berufsbildungspersonal genutzt werden.

Box_title

Die Deckelung der Organisationsmittel entfällt: Für die Organisation der Mobilität wird in den künftigen Anträgen mit einem festen Satz pro teilnehmender Person gerechnet.

Das Programm AusbildungWeltweit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) fördert seit 2017 Auslandserfahrung in der Berufsausbildung über Europa hinaus. Es unterstützt Auslandsaufenthalte für Auszubildende sowie betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder in den Ländern, die nicht über das EU-Programm Erasmus+ abgedeckt sind. Seit 2017 konnten mehr als 1.000 Aufenthalte in über 40 Ländern bewilligt werden. USA, China, die Schweiz und Australien sind häufig gewählte Destination.