
Günstig durch Deutschland. Mit dem 9-Euro-Ticket das Zugfahren genießen – in vollen Zügen. © picture alliance/dpa
Für 9 Euro monatlich von Juni bis August 2022 mit Nahverkehrszügen durch Deutschland fahren. Klingt simpel. Im Detail ist aber einiges zu beachten.
Alle Fragen im Überblick
- Welche Fahrgastrechte gelten für das 9-Euro-Ticket (Umsteigerecht)?
- Was passiert, wenn die Züge überfüllt sind?
- Und wenn Ausfälle und Verspätungen eine Übernachtung im Hotel nötig machen?
- Was gilt, wenn ich bei einer Kontrolle das Ticket nicht dabei habe?
- Wohin kann ich mich wenden, wenn es Probleme mit der Bahn gibt?
Wo kann ich das 9-Euro-Ticket kaufen?
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Wo bekomme ich das 9-Euro-Ticket?
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Das Ticket kann bei der Deutschen Bahn oder bei jedem Verkehrsverbund gekauft werden – online etwa über die App „DB Navigator“ oder die Internetseite des örtlichen Verkehrsverbunds. Auch an Zeitungskiosken sind die Tickets teilweise erhältlich. Aber Achtung: Wer bereits ein Monats- oder eine Jahresfahrkarte für die Bahn oder seinen Verbund hat, muss das Ticket in der Regel nicht zusätzlich kaufen (siehe unten die Frage „Brauchen Bestandskunden mit Monats- und Jahresfahrkarten das 9-Euro-Ticket?).
Wo gilt das 9-Euro-Ticket?
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Wo darf ich mit dem 9-Euro-Ticket überall fahren?
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Mit dem 9-Euro-Ticket dürfen Sie deutschlandweit den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen. Dazu zählen insbesondere folgende Verkehrsmittel der regionalen Verkehrsverbünde: Linienbus, Straßenbahn, Stadt- und U-Bahn sowie S-Bahn, aber auch Regionalbahn und Regionalexpress der Deutschen Bahn. Nicht zum ÖPNV gehören Fahrten mit Fernverkehrszügen wie ICE, IC oder EC. Auch ausländische Schnellzüge, die deutsche Fernverkehrsstrecken befahren, wie etwa der französische Thalys oder der österreichische ÖBB Nightjet, sind für 9-Euro-Ticketinhaber tabu.
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Ich darf also außer ICE, IC und EC jeden Zug nutzen?
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So einfach ist es leider nicht. So gehören zum Beispiel nicht alle von privaten Eisenbahnunternehmen betriebenen Zugstrecken zum Nahverkehr (ÖPNV). Folge: So kann etwa die Brockenbahn (Drei Annen Hohne – Brocken) der Harzer Schmalspurbahnen GmbH mit dem Schnäppchen-Fahrschein nicht befahren werden. Das gleiche gilt für Züge von Flixtrain oder die Busse von Flixbus.
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Was gilt für Sonderverkehrsmittel wie Fähren?
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Kompliziert wird es bei Nahverkehrsmitteln der besonderen Art: Die Seilbahn zur Zugspitze etwa darf mit dem 9-Euro-Ticket nicht befahren werden. Bei Fähren hängt es vom Verkehrsverbund ab. Die Fähre zwischen Schaprode (Rügen) und Hiddensee kann mit dem Schnäppchen-Ticket nicht genutzt werden, auch nicht die Fähre über die Havel zur Pfaueninsel in Berlin und die Bodensee-Fähre zwischen Konstanz und Meersburg. Anders in Hamburg: Dort sind die Hafenfähren des Hamburger Verkehrsverbunds Teil des ÖPNV und daher mit dem 9-Euro-Ticket nutzbar.
Brauchen Bestandskunden mit Monats- und Jahresfahrkarten das 9-Euro-Ticket?
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Ich habe eine Zeitfahrkarte im Abo. Muss ich zusätzlich das 9-Euro-Ticket kaufen?
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Nein. Sie nutzen ihre Zeitfahrkarte (auch Job-, Schüler-, Semester- oder Seniorenticket) einfach weiter – nun auch bundesweit im Nahverkehr – und zahlen für die Monate Juni, Juli und August 2022 nur 9 Euro je Monat. Wenn Ihr Zeitfahrschein monatlich mehr als 9 Euro kostet und sie schon per Vorkasse bezahlt haben, erhalten Sie also eine Erstattung in Höhe des Differenzbetrags oder eine nachträgliche Gutschrift. Bei manchen Verkehrsverbünden kommt die Erstattung automatisch, bei manchen müssen die Kunden die Erstattung beantragen. Sind Sie im Besitz einer Monats- oder Jahreskarte erster Klasse, kann zu den 9 Euro noch ein Zuschlag hinzukommen.
Wichtig: Wenn Sie sich aus Versehen zusätzlich das 9-Euro-Ticket besorgt haben, obwohl Sie schon im Besitz einer normalen Zeitfahrtkarte für den Nahverkehr sind, ist eine Rückerstattung nicht vorgesehen.
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Ich habe eine Zeitfahrkarte erster Klasse? Darf ich deutschlandweit erster Klasse fahren?
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Wenn Sie eine Zeitfahrtkarte für einen Verkehrsbund besitzen, dürfen sie das nicht. Das Recht zur Nutzung der 1. Klasse bezieht sich nur auf Ihren „Heimatverbund“. Wer also eine Jahresfahrkarte erster Klasse für zum Beispiel den Rhein-Main-Verbund hat und mit den Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn Richtung Sylt fahren will, darf dort nur in der zweiten Klasse Platz nehmen. Das gilt auch, wenn die 2. Klasse rappelvoll ist. Die Nutzung der ersten Klasse ist für 9-Euro-Ticket-Besitzer selbst gegen Zahlung eines Zuschlags nicht vorgesehen.
Mitnahme von Fahrrad und Hund
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Ist die Fahrradmitnahme beim 9-Euro-Ticket inklusive?
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Nein, die Mitnahme eines Rads müssen Sie extra bezahlen.
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Was gilt für die Mitnahme eines Hundes?
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Hunde, die zu groß für Transportboxen sind, benötigen bei Fahrten mit der Deutschen Bahn ein eigenes Bahnticket. Es kostet in der Regel 50 Prozent des normalen Ticketpreises. Der Kauf eines 9-Euro-Tickets für den Hund ist nicht möglich (Regeln zur Tiermitnahme bei der Deutschen Bahn).
9-Euro-Ticket für Kinder
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Brauchen Kinder auch ein 9-Euro-Ticket?
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Kinder benötigen für Fahrten mit den Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn ab einem Alter von sechs Jahren ein 9-Euro-Ticket, jüngere fahren kostenfrei.
Fahrgastrechte beim 9-Euro-Ticket
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Welche Fahrgastrechte gelten für das 9-Euro-Ticket (Umsteigerecht)?
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Kommt es auf Ihrer Reiseroute mit Nahverkehrszügen zu Verspätungen oder Zugausfällen und werden Sie deshalb Ihren Zielbahnhof voraussichtlich mit einer Verspätung von mindestens 20 Minuten erreichen, dürfen Sie mit dem 9-Euro-Ticket auf Fernverkehrszüge der Bahn (ICE, IC oder EC) umsteigen, um ans Reiseziel zu kommen. Allerdings müssen Sie dafür zunächst eine Fernverkehrsfahrkarte erwerben. Diese Fahrkosten werden Ihnen erst hinterher erstattet.
Wichtig: Wenn Sie dieses Recht zum Umstieg in einen höherwertigen Fernverkehrszug nutzen, sollten Sie immer erst das Ticket für diesen Zug buchen, bevor sie einsteigen.
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Was passiert, wenn die Züge überfüllt sind?
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Das 9-Euro-Ticket im Nahverkehr können Sie natürlich immer nur dann nutzen, wenn der Zug noch Platz hat. Auf beliebten Strecken wird es im Sommer wahrscheinlich dazu kommen, dass die Bahn einigen Kunden den Zutritt in die Waggons aus Platzgründen verweigern muss. Verzögert sich dadurch Ihre Ankunft am Zielbahnhof voraussichtlich um mindestens 20 Minuten, haben Sie das Recht, auch mit einem ICE, IC oder EC weiter Richtung Ziel zu fahren.
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Und wenn Ausfälle und Verspätungen eine Übernachtung im Hotel nötig machen?
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Führt ein Zugausfall oder eine Verspätung dazu, dass der Reisende seine Fahrt nicht mehr am selben Tag fortsetzen kann, müssen Eisenbahnunternehmen Betroffenen nach der europäischen Fahrgastrechteverordnung eine kostenlose Übernachtungsmöglichkeit anbieten. Stranden Kunden in der Nacht zum Beispiel an kleinen Bahnhöfen, werden sie in vielen Fällen dort kein Bahnpersonal mehr antreffen. Dann dürfen Kunden sich selbst ein Hotel suchen. Das müssen sie zunächst selbst bezahlen. Anschließend können sie Erstattung von der Bahn verlangen. Die Erstattung können sie mit dem Fahrgastrechte-Formular beantragen. Das Formular bekommen Sie etwa im Reisezentrum am Bahnhof. Sie können es aber auch von der Internetseite der Bahn herunterladen.
Wichtig: Erstattet wird aber nur eine „angemessene“ Unterbringung, also kein Luxushotel. Fahrgäste sollten daher im Zweifel ein eher günstiges Hotel wählen, wenn die Bahn von sich aus nichts angeboten hat. Auch die Kosten einer Beförderung (etwa mit einem Taxi) vom Bahnhof zum Hotel und zurück sind von der Bahn zu erstatten.
Mehr zum Thema Fahrgastrechte im Artikel „Entschädigung bei Verspätung, Streik, Zugausfall“.
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Was gilt, wenn ich bei einer Kontrolle das Ticket nicht dabei habe?
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Das 9-Euro-Ticket ist ein mit Ihrem Namen gekennzeichneter Fahrschein. Sie können ihn nicht auf andere Personen übertragen. Bei einer Kontrolle müssen Sie neben dem 9-Euro-Ticket auch einen amtlichen Lichtbildausweis vorzeigen (etwa Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Reisepass, Führerschein). Wenn Sie ihr Ticket nicht vorzeigen können, kann das Transportunternehmen Ihnen ein „erhöhtes Fahrentgelt“ aufbrummen. Manche Verkehrsverbünde verzichten darauf aber, wenn Sie das vergessene 9-Euro-Ticket nach Ihrer vermeintlichen Schwarzfahrt dort vorzeigen. Allerdings kann eine Bearbeitungsgebühr fällig werden.
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Wohin kann ich mich wenden, wenn es Probleme mit der Bahn gibt?
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Sind Sie der Ansicht, dass Ihnen zum Beispiel zu Unrecht ein erhöhtes Beförderungsentgelt aufgebrummt worden ist oder Ihnen die Bahn unrechtmäßig die Erstattung für eine Hotelübernachtung oder eine Taxifahrt verweigert, können Sie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin einschalten. Juristen beurteilen Ihren Fall dann auf Basis der Gesetzeslage und entwerfen einen Schlichtungsvorschlag. Dieser wird von der Bahn oft akzeptiert. Verbraucher können den Vorschlag akzeptieren, müssen das aber nicht, wenn sie der Auffassung sind, dass ihnen mehr zusteht. Der Gang zum Gericht bleibt möglich, wenn sie mit dem Schlichtungsergebnis unzufrieden sind. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenfrei.
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- Bahnfahrende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie am Ziel mindestens 60 Minuten zu spät ankommen – auch bei Streik. Der ist erstmal vorbei.
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- Der Zug ist verspätet, das Abteil überfüllt, der reservierte Sitzplatz gar nicht da: Bahnreisen können ganz schön anstrengen. Wir sagen, was Sie dagegen tun können.
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- Mit dem Deutschlandticket können Fahrgäste deutschlandweit den öffentlichen Personenverkehr nutzen, Fernverkehrszüge nicht. Der Preis steigt 2025 auf 58 Euro im Monat.
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@vactorio: Sie sollten sich an das Eisenbahnunternehmen wenden, dass die Verspätung verursacht hat, in Ihrem Fall also die private Eisenbahngesellschaft.
Gilt das Recht, Fernverkehrszüge (FV) bei einer Verspätung von 20+ Minuten zu nutzen, auch dann, wenn die Verspätung durch ein privates Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)verursacht wurde? Oder muss die Anfrage auf Erstattung des FV Ticketpreises an das private EVU gerichtet werden?
Vielen Dank!
@9eurochaos: Die Aussage zur Erstattung bezieht sich auf Zeitfahrtkarten im Abo. Das sind beim RMV etwa: Jahreskartenabonnement, 9-Uhr-Jahreskartenabonnement, Schülerticket Hessen im Abonnement und Seniorenticket im Abonnement. Die Informationen des RMV dazu finden Sie hier im Internet (https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/sortiment-verkauf/fahrkarten-im-ueberblick/monatskarten/monatskarte-fuer-erwachsene). Können sie uns mitteilen, welche Art Monatsticket Sie gekauft haben und wann (E-Mail: m.sittig@stiftung-warentest.de)?
Oben ist ja zu lesen das Monatskartenbesitzer eine Rückzahlung bekommen. Ich habe eine Monatskarte im RMV Verbund für günstige 242 Euro. An zwei Schaltern der RMV habe ich nachgefragt, dort wurde mir beide male gesagt das ich für mein Ticket keine Rückerstattung bekomme. Gelöst wurde es über die RMVapp. Bei der Servicehotline wurde dies bestätigt man hätte sich ja vorher informieren können und zusätzlich wurde ich dort darüber informiert das meine monatskarte auch keinesfalls jetzt bundesweit gilt. Ich müsste erst noch ein 9 Euro Ticket kaufen um diesen Vorteil nutzen zu können.
@Bahnfahrer2022: Das Umsteigerecht aller Nahverkehrs-Nutzer (unabhängig von der Ticket-Art) ergibt sich aus Paragraf 8 Absatz 1 Nummer 1 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/evo/__8.html).
Wir haben uns zusätzlich von einer Sprecherin der Deutschen Bahn bestätigen lassen, dass dieses Umsteigerecht auch für Inhaber des 9-Euro-Tickets gilt. Natürlich bleiben auch bei uns Restzweifel, ob dieses Umsteigerecht beim 9-Euro-Ticket in der Praxis stets ohne Probleme akzeptiert werden wird. Aber immerhin haben Bahnkunden die Möglichkeit, Beschwerde bei der Schlichtungsstelle einzulegen, sollte die Bahn die Erstattung eines Tickets (für die Umsteigeverbindung) ablehnen. Spätestens dort käme die Bahn an der Rechtslage nicht vorbei.