Pressemitteilung

29. April 2022
Gemeinsame Pressemitteilung von .ausgestrahlt und Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V.

AKW Neckarwestheim: Entscheidung des VGH Mannheim erhöht die Rissgefahr

VGH Mannheim lehnt Eilantrag auf einstweilige Stilllegung des AKW Neckarwestheim-2 ab / Atomkraftgegner kritisieren Flachrechnerei gefährlich tiefer Risse / Rissgefahr weiter akut, Bersten von Rohren weiterhin nicht ausgeschlossen / AKW wird weiter bewusst auf Verschleiß gefahren

Wie heute (29.04.2022) bekannt wurde, hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim den Eilantrag von Atomkraftgegnern auf vorläufige Einstellung des Betriebs des AKW Neckarwestheim wegen der akuten Gefahr gefährlicher Risse in sicherheitsrelevanten Rohren des Reaktors abgelehnt und erlaubt, den Reaktor weiter auf Verschleiß zu fahren. Hierzu erklären Armin Simon von .ausgestrahlt und Franz Wagner vom Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar (BBMN):

„Die Physik richtet sich leider nicht nach den juristischen Abwägungen baden-württembergischer Verwaltungsrichter in einem Eilverfahren. Die Rissgefahr im AKW Neckarwestheim ist durch die Entscheidung des VGH Mannheim keineswegs gebannt – ganz im Gegenteil: Der Weiterbetrieb des AKW vergrößert die Gefahr weiterer Risse. Nach wie vor herrschen in dem Reaktor korrosive Bedingungen, die zu immer neuen Rissen führen. Es besteht weiter die akute Gefahr, dass rissige Rohre schon beim Auftreten von Betriebsstörungen spontan bersten. Ein derartiger Kühlmittelverluststörfall könnte sich bis zum Super-GAU entwickeln, die radioaktive Wolke könnte weite Teile Süddeutschlands radioaktiv kontaminieren.

EnBW führt mit der von ihr praktizierten Flachrechnerei von Rissen im AKW Neckarwestheim seit Jahren Aufsichtsbehörden und Gutachter an der Nase herum. Durch diese Mittelung der Risstiefe über den gesamten Rohrumfang verwandeln sich gefährlich tiefe echte Risse auf dem Papier in harmlose flache fiktive Risse. Dieses von EnBW selbst erfundene Verfahren missachtet gleichermaßen geltende Sicherheitsvorschriften wie physikalische Gesetze.

Die baden-württembergische Atomaufsicht hat diese Flachrechnerei gefährlich tiefer Risse stets ohne jeden Nachweis akzeptiert. Erst aufgrund unseres Eilantrags vor dem VGH legte EnBW dann Rechenmodelle vor, welche nachträglich eine ausreichende Stabilität der Rissrohre nachweisen sollten. Diese Modelle gehen allerdings irreführend von einer mehr als dreimal so dicken Restwandstärke der Rohre aus wie tatsächlich gemessen (14 % bzw. 0,17 mm angenommene Restwandstärke gegenüber 0,1–4 % bzw. 0,001–0,05 mm real gemessene Restwandstärke). Als Sicherheitsnachweis für die Rissrohre in Neckarwestheim sind diese Rechenmodelle schlicht unbrauchbar. Der Aufsichtsbehörde fiel auch dies allerdings nicht auf.

Die Richter am VGH waren im Eilverfahren nicht willens, diese Täuschung zu entlarven. Mit Blick auf die vom AKW Neckarwestheim weiterhin ausgehende akute Gefahr eines schweren Atomunfalls ist das fatal. Die vorläufige Gerichtsentscheidung im Eilverfahren entbindet die Atomaufsicht aber nicht von ihrer Pflicht, die Behauptungen der AKW-Betreiber kritisch zu hinterfragen und zu überprüfen und den Betrieb des Reaktors zu unterbinden, solange keine gültigen Sicherheitsnachweise vorliegen. Diese Pflicht hat die einem grünen Umweltministerium in Stuttgart unterstellte Behörde im vorliegenden Fall vorsätzlich vernachlässigt.

Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof missachtet mit seinem Entscheid darüber hinaus die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts (Wyhl-Urteil 1985), wonach ein AKW nicht bis an die Gefahrengrenze betrieben werden darf und die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden stets auf der sicheren Seite sein müssen. Genau dies ist in Neckarwestheim aber nicht der Fall: Statt den Schadensmechanismus abzustellen und für rissfreie Rohre zu sorgen, begnügt sich die Atomaufsicht damit, die Rohre einmal im Jahr auf Risse abzusuchen und darauf zu hoffen, dass in der Zwischenzeit nichts passiert. ‚Bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge‘, wie sie das Bundesverfassungsgericht bereits im Kalkar-Beschluss von 1978 gefordert hat, sieht auf jeden Fall anders aus.

Wir fordern das baden-württembergische Umweltministerium auf, den Maulkorb, den es seinen Gutachtern erteilt hat, zu widerrufen und endlich eine fachliche Auseinandersetzung über die Risse und die von EnBW praktizierte Flachrechnerei derselben zu ermöglichen. Bis zum Vorliegen von validen Sicherheitsnachweisen oder der restlosen Beseitigung der korrosiven Bedingungen in den Dampferzeugern des AKW muss der weitere Betrieb des Rissreaktors Neckarwestheim-2 umgehend unterbunden werden.“

Hintergrund:
Im AKW Neckarwestheim-2 werden seit 2017 jedes Jahr neue Korrosionen in den Dampferzeugern des Reaktors nachgewiesen, darunter bisher mehr als 300 zum Teil lange und gefährlich tiefe Risse. Ursache der Risse ist die gefährliche Spannungsrisskorrosion. Alle Bedingungen für das Auftreten von Spannungsrisskorrosion sind im AKW Neckarwestheim-2 weiterhin gegeben.

Mit Unterstützung von .ausgestrahlt und dem BBMN haben zwei Anwohner*innen des AKW Ende 2020 beim VGH Mannheim Klage gegen dessen Weiterbetrieb eingereicht (Az. 10 S 4004/20). Darüber hinaus haben sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt (Eilantrag, Az. 10 S 1870/21), um den weiteren Betrieb des AKW Neckarwestheim-2 vorläufig zu untersagen. Diesen Antrag hat der VGH nun unter Verweis auf den „exekutiven Funktionsvorbehalt“ der Atomaufsicht abgelehnt. Eine eigene Prüfung haben die Richter nicht vorgenommen. Über die Klage in der Hauptsache hat der VGH noch nicht entschieden. Durch die unvertretbar lange Verfahrensdauer des Eilverfahrens von fast 10 Monaten und damit mehr als der Hälfte der restlichen Betriebszeit des AKWs hat das Gericht jedoch in aus unserer Sicht unzulässiger Weise die Hauptsache vorweggenommen, ohne in der hierfür notwendigen Tiefe zu prüfen.

Kontakt

.ausgestrahlt
Armin Simon
Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V.
Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V. (BBMN)
Pressekontakt
Allgemeine Anfragen bitte an:
Pressematerial
Presseverteiler
Aktuelle Pressemitteilungen per E-Mail abonnieren.
Anrede