Aushebelung der Regierungskontrolle: Merkel-Kabinett will kaum noch Kleine Anfragen beantworten

Bundestagsdebatte (Foto:Imago/Spicker)

Berlin – Der schleichende Abbau demokratischer Grundelemente und parlamentarischer Grundsätze unter der selbstherrlichen Groko erreichte Anfang der Woche einen neuen Höhepunkt: Die Regierung teilte den Fraktionen im Bundestag lapidar mit, dass sie ab sofort nicht mehr bereit sei, alle Kleinen Anfragen des Parlaments zu beantworten – deren Zahl „explodiere“ und binde zuviele Kapazitäten.

Eigentlich war die Frage längst abschließend geregelt: Vor 10 Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht abschließend und klar geregelt, dass die Regierung alle Kleinen Anfragen beantworten muss – und zwar „umfassend“. Juristisch ergibt sich das Recht Kleine Anfrage aus § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages: Die Abgeordneten können von den Fachministerien Auskunft zu verlangen. Es handelt es sich um ein unmittelbar aus der Verantwortung der Exekutive gegenüber der gewählten Volksvertretung resultierendes Recht – und somit um ein Kontrollwerkzeug. Die Kleinen Anfragen stellen damit auch ein nicht unerhebliches Element der innerparlamentarischen Willensbildung dar.

Natürlich nutzen seit jeher die Oppositionsparteien die Anfragen auch als „Ärgernis“, als Kritikinstrument. Und in Zeiten, da ein Großteil der Opposition – der gesamte linke Flügel – im Parlament offen mit der Regierung kollaboriert und zugleich die einzige nenneswerte vorhandene bürgerliche Realopposition – die AfD – kriminalisiert und außerhalb des demokratischen Toleranzkanons gerückt wird, bleibt den regierungskritischen Parlamentariern nur diese Möglichkeit, Fehlentwicklungen aufzuzeigen und für Unruhe zu sorgen.

Erschwerung der Oppositionsarbeit

Keine Frage: Die Anfragen nehmen zu. Seit Beginn dieser Legislaturperiode wurden nach einer aktuellen Statistik des Bundestages, wie „n-tv“ berichtet, bereits 6185 Kleine Anfragen an die Regierung gestellt. In den beiden vorangegangenen Legislaturperioden hatte es die laut Bundestagsdaten jeweils nur 3629 beziehungsweise 3953 Kleine Anfragen gegeben. Die AfD stellt die meisten davon.

Dennoch ist das Gejammer der Merkel-Groko, „Tausende Kleine Anfragen“ würden die Ministerien nun „überschwemmen“, ein schlechter Witz: Erstens sind die Ministerien massiv aufgebläht und voller Experten, die einen zunehmend überregulierte (Europarecht!) öffentlichen Sektor auf Verlangen für Abgeordnete transparent machen müssen, ohne dass dies – wie die Regierung behauptet – „Ressourcen“ überansprucht, was eine „Reduzierung“ notwendig mache. Im Gegenteil:  Diese personellen Ressourcen der Ministerien werden ja reichlich entlastet durch jede Menge Gutachten von Externen, für die teilweise – man denke an das Bundesumweltministerium – Millionensummen vorhanden sind.

Geheimniskrämerei und Vertuschung

Zweitens zeigen die Skandale der Merkel-Regierung – vor allem die Berateraffäre Ursula von der Leyens im Bundesverteidigungsministerium und die kriminellen Vorgänge um Beweisvernichtung in der Maut-Affäre des Verkehrsministeriums – dass die Kontrolle der Regierung gar nicht engmaschig genug ausfallen kann. Anscheinend wird trotz der hohen Zahl an Anfragen noch immer zuviel öffentlicher Schindluder im Kabinett getrieben.

Was die Regierung hier in Wahrheit verfolgt, ist zum einen Geheimniskrämerei – also der Versuch, möglichst sparsam mit Detailinformationen über das Treiben der Ministerien umzugehen. Zum anderen geht es ihr offensichtlich um die Behinderung der AfD-Oppositionsarbeit; eine Entwicklung, die auch innerhalb des Parlaments von den Altparteien mit Verve vorangetrieben wird – man denke nur an die absprachewidrige, schikanöse Nichtbesetzung des Vizepräsidiums, die willkürliche Abberufung von Ausschussvorsitzenden oder die Verkürzung der Redezeit im Plenum. Die Reduktion der Kleinen Anfrage (die naturgemäß von den Regierungsfraktionen eher selten gestellt werden) soll alleine den politischen Gegner der Groko schwächen. (DM)