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Förderung Lastenfahrräder/-pedelecs

Am 1. Dezember 2020 hat das sächsische Kabinett die neue Richtlinie Lastenfahrrad beschlossen. Darüber fördert der Freistaat die Beschaffung von gewerblich oder institutionell genutzten Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, Vereine sowie Kommunen und Zweckverbände. Gefördert wird die Neuanschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs bis 1 Kubikmeter Transportvolumen und einer zulässigen Lastenzuladung ohne Fahrer von mindestens 40 kg und maximal 150 kg. Als Körpergewicht des Fahrers werden grundsätzlich pauschal 80 kg angenommen. Für die Anschaffung eines Lastenfahrrads kann ein Zuschuss in Höhe von 500 Euro und für ein Lastenpedelec in Höhe von 1.500 Euro gewährt werden. Je Antragsteller sind jährlich bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs förderfähig. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein.
 

Hinweise zur Förderung

  • Die Anträge können ab sofort mit den untenstehenden Antragsformularen und Anlagen gestellt werden. Wir bitten zu beachten, dass die Anträge schriftlich einzureichen sind. Ein Versand per E-Mail ist nicht ausreichend.
  • Die Beschaffung der Lastenfahrräder / Lastenpedelecs ist ab Antragstellung (Datum Posteingang bei der Bewilligungsbehörde) zugelassen. Antragsteller sollten Lastenfahrräder / Lastenpedelecs erst dann beschaffen, wenn sie eine Eingangsbestätigung von der Bewilligungsbehörde erhalten haben.
  • Bis zur Bewilligung erfolgt der Kauf der Fahrräder auf eigenes finanzielles Risiko.
     
  • aktueller Hinweis:
    Behördliche Prüfungen haben ergeben, dass die Sicherheit verschiedener Lastenrad-Modelle der Firma Babboe nicht gewährleistet werden kann. Durch den Hersteller läuft derzeit eine deutschlandweite Rückrufaktion für zwei Modelle. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr setzt deshalb die Förderung von Babboe-Lastenfahrräder aus, bis ihre Sicherheit hinreichend nachgewiesen wurde.

 

Kontakt

Bei Rückfragen wenden Sie sich an

E-Mail: Lastenrad@lasuv.sachsen.de

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