Deutsche Rentenversicherung

Neue Werte der Rentenversicherung ab 2022

Beitragssatz weiterhin 18,6 Prozent

Datum: 08.12.2021

DÜSSELDORF. Zum Jahreswechsel ändern sich etliche Werte der gesetzlichen Rentenversicherung. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit.

Die Beitragsbemessungsgrenze sinkt auf 7.050 Euro (bisher 7.100 Euro) monatlich beziehungsweise auf jährlich 84.600 Euro (bisher 85.200 Euro). Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge.

Der Beitragssatz der Rentenversicherung beträgt im kommenden Jahr weiterhin 18,6 Prozent. 

Hinzuverdienstgrenze

Für das Kalenderjahr 2022 wird die Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitigem Altersrentenbezug erneut angehoben, und zwar wie bereits im Jahr 2021 von 6.300 Euro auf weiterhin 46.060 Euro.

Freiwillige Versicherung

Wer im kommenden Jahr freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1311,30 Euro im Monat wählen.

Versicherungspflicht

Für versicherungspflichtige Selbstständige beträgt der Regelbeitrag ab 2022 monatlich 611,94 Euro.

Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2022 weiterhin 14,6 Prozent.

Allerdings steigt zum 1. Januar bei der Pflegeversicherung der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte von 0,25 auf 0,35 Prozent. Damit ergibt sich für Beitragszahler ohne Kinder ab 2022 ein Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 3,4 Prozent. Für Beitragszahler ohne Beitragszuschlag liegt der Beitrag ab dem 1.1.2022 weiterhin bei 3,05 Prozent. Den Beitragszuschlag trägt der Arbeitnehmer allein.