Schlüssel­dienst Abzocke So wehren Sie sich gegen teure Türöffner

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Schlüssel­dienst Abzocke - So wehren Sie sich gegen teure Türöffner

Bitte BU texten © Alamy Stock Photo / Andriy Popov

Verlangen Schlüssel­dienste absurd viel für eine Türöffnung, sollten betroffene Wohnungs­besitzer das nicht hinnehmen. Einige Dienste wurden zur Teilrück­zahlung verurteilt.

Schlüssel­dienste – das sind Ihre Rechte

Ein Mann kommt nicht in seine Wohnung und ruft den Schlüssel­dienst. Der herbeigeeilte Mitarbeiter öffnet die Tür, ohne dass vorher über die Kosten gesprochen wird. Dann der Schock: Rund 308 Euro will der Dienst­leister für seine Arbeit. Der Bewohner bezahlt zunächst, geht aber danach zum Anwalt, weil er die Rechnung für zu hoch hält.

Für einfache Türöffnung sind 112 Euro üblich

Vor dem Amts­gericht Lingen (Nieder­sachsen) klagt der Kunde gegen den Schlüssel­dienst. Mit Erfolg: Weil vor der Türöffnung nicht über einen Preis gesprochen wurde, schulde der Bewohner nur die „übliche Vergütung“, so das Amts­gericht Lingen. Als üblich sah das Gericht in diesem Fall rund 112 Euro an. 196 Euro bekommt der Kunde zurück (Az. 4 C 529/16, Urteil im Volltext). Außerdem muss der Schlüssel­dienst die ­Anwalts­kosten des Ausgesperrten zahlen.

Fahrt­kostenpauschale: 36 Euro

Um die „übliche“ Bezahlung für eine Türöffnung zu ermitteln, orientierte sich das Amts­gericht Lingen an der Preis­empfehlung des Bundes­verbandes Metall (BMV). Dessen Liste sah zum Zeit­punkt des Urteils (Oktober 2016) für eine 15-minütige Türöffnung im ländlichen Raum werk­tags zwischen 8 und 18 Uhr eine Pauschale von rund 76 Euro vor. Hinzu kommen pauschal 36 Euro für die Fahrt­kosten. So kam das Amts­gericht auf insgesamt 112 Euro.

Innungs-Empfehlungen: Preise für einfache Türöffnungen

Der Unter­nehmens­verband Metall Baden-Württem­berg empfiehlt für einfache Türöffnungen, die bis zu 15 Minuten dauern, abhängig vom Zeit­punkt der Notöffnung folgende Pauschalpreise (Stand 2017). Die Innungs­empfehlungen geben Kunden von Schlüssel­diensten eine Orientierung, was ein angemessener Preis sein kann.

Im ländlichen Raum und Klein­städten

Werk­tag
8 bis 18 Uhr 83,30 Euro
18 bis 22 Uhr 125,70 Euro
22 bis 8 Uhr 167,60 Euro

Samstag
8 bis 14 Uhr 125,70 Euro
14 bis 8 Uhr 167,60 Euro

Sonn­tag
0 bis 24 Uhr 167,60 Euro

Feiertag
0 bis 24 Uhr 209,50 Euro

In Groß­städten mit mehr als 100 000 Einwohnern

Werk­tag
8 bis 18 Uhr 88,50 Euro
18 bis 22 Uhr 132,75 Euro
22 bis 8 Uhr 177,00 Euro

Samstag
8 bis 14 Uhr 132,75 Euro
14 bis 8 Uhr 177,00 Euro

Sonn­tag
0 bis 24 Uhr 177,00 Euro

Feiertag
0 bis 24 Uhr 221,25 Euro

Material­kosten. Die genannten Pauschalen enthalten keine Material­kosten. Muss nach der Türöffnung zum Beispiel ein neues Schloß einge­baut werden, darf der Schlüssel­dienst die Material­kosten extra berechnen.

Fahrt­kosten: Neben der Pauschale für die Türöffnung darf der Schlüssel­dienst auch Fahrt­kosten abrechnen. Es gibt mehrere Abrechnungs­möglich­keiten. Eine wäre laut Preis­empfehlung des Unter­nehmens­verbands 1,20 Euro pro gefahrenen Kilo­meter zu verlangen.

Zuschläge: Dauert die Türöffnung länger als 15 Minuten, fallen Zuschläge zwischen 20 und 50 Euro je ange­fangene Viertel­stunde an.

Bei Extras darf es etwas mehr sein

Hat der Schlüssel­dienst Material­kosten, weil er zum Beispiel einen neuen Schließ­zylinder einbauen muss, darf die Rechnung höher ausfallen. Die Verbands­empfehlung sieht dann einen Zuschlag von 36 Euro vor. Und wenn die Türöffnung länger dauert als 15 Minuten, wird es noch mal teurer: Für jede weitere ange­fangene Viertel­stunde fallen laut BVM-Empfehlung zusätzlich zur Pauschale von 76 Euro im ländlichen Raum weitere 18,90 Euro an.

Das gilt bei Wucher­preisen

Der Fall aus Lingen weicht von der üblichen Schlüssel­dienst-Abzocke ab, weil Schlüssel­firma und Wohnungs­besitzer vor der Türöffnung nicht ausdrück­lich über die Kosten gesprochen hatten. Haben Dienst und Kunde über den Preis gesprochen, ist die vereinbarte Summe grund­sätzlich auch zu zahlen. Mit einer wichtigen Ausnahme: Handelt es sich um Wucher, ist die Preis­ver­einbarung unwirk­sam. Als Wucher gilt nach gängiger Recht­sprechung ein Preis dann, wenn jemand etwa das Doppelte des üb­lichen Preises oder mehr verlangt.

Beispiel: Sind für eine Türöffnung 100 Euro üblich, kann der Schlüssel­dienst durch­aus 130 Euro oder mehr vereinbaren. Verlangt er aber mehr als 200 Euro, ist der Vertrag nichtig. Der Kunde muss dann höchs­tens 100 Euro zahlen. In Einzel­fällen entschieden Gerichte allerdings auch schon auf Wucher, wenn der geforderte den üblichen Preis um etwa die Hälfte über­steigt.

Verbraucherunfreundliches Urteil aus München

Tür auf nur bei Unter­schrift. Wer sich gericht­lich gegen Wucher­preise wehren und per Klage Geld vom Schlüssel­dienst zurück­holen will, sollte wissen, dass ein solcher Prozess keine sichere Sache ist. So scheiterte im Januar 2020 zum Beispiel ein Mieter mit seiner Klage. Der Schlüssel­dienst hatte dem Bewohner für eine Türöffnung plus Schloss­wechsel an einem Sonn­tag um Mitter­nacht rund 860 Euro abge­knöpft. Bevor der Schlüssel­dienst mit der Arbeit begann, forderte er den Mieter auf, ein Formular zu unter­schreiben, in dem Arbeiten und Preise aufgelistet waren. Ohne Unter­schrift werde er die Tür nicht öffnen, so der Schlüssel­dienst.

Preise nicht sittenwid­rig. Das Amts­gericht München wies die Klage des Mieters ab (Az. 171 C 7243/19). Es sah in dem Verhalten des Schlüssel­dienstes weder eine unzu­lässige Ausbeutung einer Zwangs­lage, noch in der geforderten Summe einen sittenwid­rigen Wucher­preis. Die Pressemitteilung des Amtsgerichts Münchens zitiert den Amts­richter wie folgt: „In einer vom Grund­satz der Vertrags­freiheit geprägten freien Markt­wirt­schaft muss es grund­sätzlich den Parteien über­lassen werden, eine angemessene Vergütung für eine konkrete Leistung zu bestimmen. (…) Wenn ein Anbieter dauer­haft über­teuerte Angebote macht, wird er entweder seine Preis­vorstel­lungen reduzieren müssen oder aber vom Markt verschwinden.“

Wer den Preis kennt, muss zahlen. Im Klar­text: Nach Ansicht dieses Richters müssen Verbraucher einen Schlüssel­dienst wieder wegschi­cken, wenn dieser absurde Preise verlangt. Wer im Wissen um den Wucher­preis dennoch den Hand­werker beauftragt, muss zahlen.

Berufung zurück­gezogen. Interes­sant auch: Nach der Nieder­lage vor dem Amts­gericht legte der Mieter Berufung ein, weil er sich vom Land­gericht München I ein anderes Urteil erhoffte. Es zeichnet sich aber auch dort ab, dass das Land­gericht den Mieter nicht im Recht sieht. Bevor es zu einem Urteil kommen konnte, zog der Bewohner seine Berufung zurück.

Einen seriösen Schlüssel­dienst finden

Wenn Sie einen Schlüssel­dienst brauchen, sollten Sie ein Unternehmen in Ihrer Nähe anrufen, damit die Anfahrt­kosten nicht allzu hoch ausfallen. Fragen Sie nach dem Preis für die Türöffnung. Tags­über sollte eine einfachen Türöffnung nicht teurer als ungefähr 100 Euro sein. Wird die Preis­auskunft verweigert, sollten Sie andere Firmen anrufen (siehe unten: Gewusst wie).

Verbraucherschützer: „Über­höhte Anfahrts­kosten nicht zahlen“

100 Kilo­meter Anfahrt. Wenn es schnell gehen muss, sind betrügerische Notdienste nicht weit. Sie stehen mit der Orts­vorwahl im Telefon­buch. Doch es dauert ewig, bis der Monteur eintrifft. „Klar“, sagt er, „unter der Vorwahl ist nur ein Call­center.“ Er musste mehr als 100 Kilo­meter anfahren. Das macht seine Rechnung teuer. Vor Kurzem schaltete die Bundes­netz­agentur unglaubliche 5 100 Orts­nummern einer Entrümpelungs­firma ab: Sie war gar nicht vor Ort.

Im Zweifel die Polizei rufen. „Über­höhte Anfahrts­kosten müssen Kunden nicht bezahlen“, sagt Josina Starke, Juristin der Verbraucherzentrale Nieder­sachsen. Die Notdienste müssen schon am Telefon sagen, welche Anfahrts­kosten entstehen. Auf keinen Fall sofort zahlen, allenfalls einen Teil. So bleibt Zeit, die Rechnung zu prüfen, etwa bei einer Verbraucherzentrale. Einige Monteure drohen schon mal mit der Faust. Dann sollten Kunden die Polizei rufen.

Achtung: Gaunerfirmen nennen im Branchen­verzeichnis oft nur ihre Rufnummer, keine Adresse. Einige schieben sich dort mit Namen, die mit AAA beginnen, weit nach vorn. Wählen Sie nur Firmen, die Sie kennen. Oder sehen Sie im Internet bei der Handwerks­kammer nach.

Seriösen Schlüssel­dienst finden

Sie haben sich ausgesperrt und keinen Schlüssel dabei? Bei der Suche nach einer seriösen Anlauf­stelle helfen wir Ihnen.

Sie benötigen

  • Telefon
  • Kontakt eines Schlüssel­dienstes

Schritt 1

Nehmen Sie nicht den erst­besten Schlüssel­dienst, der zum Beispiel Werbung neben die Klingelschilder an Ihrem Haus geklebt hat. Andere Anbieter nennen sich „AAA Dienst“, um im Telefon­buch ganz vorn zu stehen, oder schalten besonders große Anzeigen. Fragen Sie einen Nach­barn, ob Sie bei ihm das Internet oder ein Telefon­buch nutzen können, um einen seriösen Schlüssel­dienst mit voll­ständiger Anschrift in der Nähe zu finden.

Schritt 2: Preis früh klären

Fragen Sie vorab, wann der Schlüssel­dienst kommen kann und wie viel die Anfahrt kostet. Vergleichen Sie die Preise der Anbieter und machen Sie einen Fest­preis aus, der bereits Anfahrts­kosten sowie mögliche Zuschläge beinhaltet. Der güns­tigste Schlüssel­dienst bietet seinen Dienst für 89–119 Euro an, während der kost­spieligste sich in einer Preisklasse von 235–415 Euro bewegt. Was die Anbieter unterscheidet, können Sie in unserem Test lesen.

Nachts und am Wochen­ende darf es mehr sein, aber nicht doppelt so viel wie am Tag. Weigert sich der Schlüssel­dienst, Ihnen den Preis zu nennen, wenden Sie sich an einen anderen Anbieter. Legen Sie außerdem in Ihrem Auftrag fest, dass nur die verschlossene Tür wieder geöffnet werden soll. Eine Auswechs­lung des ganzen Schlosses ist in Fällen nicht notwendig.

Schritt 3: Das Timing klären

Generell gilt bei Schlüssel­diensten: Bevor­zugen Sie orts­nahe Firmen, um die Anfahrts­kosten gering zu halten. Es kommt vor, dass Schlüssel­dienste Orts­nähe durch eine Rufnummer mit Orts­vorwahl nur vortäuschen. In Wirk­lich­keit leitet sie Ihren Anruf in eine andere Stadt weiter. Der Hand­werker kommt nach langer Warte­zeit und mit vielen Kilo­metern Anfahrt, die er sich natürlich von Ihnen bezahlen lässt.

Schritt 4: Die Rechnung

Lassen Sie sich eine detaillierte Rechnung geben. Die Verbraucherzentrale Berlin empfiehlt, die Rechnungs­positionen kritisch zu prüfen und nichts zu unter­schreiben. Fühlen Sie sich bedroht oder unter Druck gesetzt, scheuen Sie sich nicht, die Polizei zu rufen. Der Gesetz­geber verbietet stark über­höhte Rechnungen. Falls Sie einen über­höhten Betrag zahlen, können Sie das zu viel gezahlte Geld anschließend zurück­fordern.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • fintest_info am 26.12.2023 um 13:35 Uhr
    Neues Schloss selbst besorgen/einbauen

    Eigentlich kommt es ja erst einmal nur darauf an in die Wohnung zu kommen.
    (Dazu bedarf es eines seriösen Schlüsseldienstes, damit die Adresse nicht weitergegeben wird.)
    Dann kann man sich in Ruhe mit neuen Zylinder einbauen beschäftigen.
    Vielleicht wollt man ja sowieso ein sichereres Schloss.
    In Ruhe im Internet recherchieren, einen Zylinder kaufen und evtl. mit etwas Geschick oder Hilfe selbst einbauen. Evtl. kann man bei nebenan.de oder in einem anderen sozialen Netzwerk fragen, ob jemand einen Zylinder rumliegen hat. Um die erste Nacht zumindest einmal absperren zu können.
    https://mobil.abus.com/de/Privat/Themenwelten-Highlights/Themenwelt-Tuerzylinder/Tuerzylinder-austauschen-und-pflegen
    Auch gelesen (wegen Werbg keine URL)
    Apropos einfach: Es ist leichter, ein Türschloss zu wechseln, wenn der dazu passende Schlüssel noch vorhanden ist. Doch häufig sind verlorene Schlüssel der Grund zum Wechsel. Der Wechsel des Türschlosses ohne Schlüssel ist auf unterschiedliche Weise möglich.

  • fintest_info am 26.12.2023 um 13:20 Uhr
    selbst ein Öffnungswerkzeug bei der Hand haben

    Habe kürzlich beobachtet als eine Tür die nur zugeschlagen war, ohne den Schlüssel mitzunehmen (Sicherheit-Zentral-Schloss) geöffnet wurde.
    Die hatten eine Breite Alu-Schiene - so 10 cm lang - die wohl eine spezielle Form hatte.
    Die Schiene wurde in den Türspalt geschoben - so 5 mal rauf und runter gezogen, bis man wusste in welcher Höhe die Schlossfalle ist - paar mal gehebelt und die Türe war offen.
    Wenn da ein paar Nachbarn zusammenlegen und das beim Hausmeister hinterlegen, wäre schon viel geholfen. Vielleicht vorher nochmal üben ;)

  • Driss am 31.08.2023 um 17:09 Uhr
    Mondpreis für Schliesszylinder

    Der vom ADAC vermittelte Schlüsseldienst hatte einen Festpreis von 179.00 Euro. Das habe ich akzeptiert. Allerdings forderte der Inhaber vor Ort nochmals 179.00 Euro für den Schliesszylinder, per EC-Karte. Eine Rückfrage bei ABUS ergab, dass die Händler in der Preisgestaltung für sog. "Eigenprofile" frei seien. Auf die besondere Wertigkeit der "Eigenprofile" wurde ich nicht hingewiesen. Es gibt auch keine Hinweise auf der Quittung des Schlüsseldienstes, welcher Art der Schliesszylinder für die codierte Einzelschliessung ist. Damit ist keine Vergleichbarkeit gegeben. Im Netz habe ich auch keine ABUS-Schliesszylinder in dieser hohen Preisklasse gefunden.
    Also als Tipp: Vorher klären, ob der Schlüsseldienst ein Eigenprofil einbauen will.

  • aquamaler am 23.05.2022 um 21:59 Uhr
    abgezockt

    Der Schlüsseldienst kam, in der Zwischenzeit waren wir schon wieder ohne die Tür aufzubrechen in der Wohnung, somit fielen nur die ausgemachten 49 EUR Anfahrtskosten an. Der Mann bestand auf EC Kartenzahlung, meine Frau hat sich dazu hinreißen lassen. Das Display des Geräts war kaputt - wie sich herausstellte wohl mit Absicht, denn es wurden ca. 1300 EUR abgebucht. Ich war in der Zeit nicht dabei. Eine Rechnung gibt es nicht. Wie kriegen wir das Geld wieder zurück?
    Fam. Schenke

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.02.2020 um 12:28 Uhr
    In Hamburg muss Niemand abgezockt werden

    @AOS-Schlüsseldienst-Hamburg: Bei den im Text dargestellten Preisen handelt es sich nicht um Testergebnisse, sondern um Orientierungswerte des Unternehmerverbandes Metall Baden-Württemberg. Wir haben die Preise abgedruckt, weil solche Preislisten in der Vergangenheit von Gerichten bei der Beurteilung von Wucher-Rechnungen herangezogen wurden. Es steht grundsätzlich jedem Schlüsseldienst frei, andere Preise (insbesondere günstigere Preise) zu verlangen. Wir freuen uns, dass es bei Ihnen offensichtlich so ist." (PH)