Rente

Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand

Mit dem Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz wird insbesondere der Nachholfaktor unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau wiedereingesetzt, werden Verbesserungen beim Erwerbsminderungsrentenbestand vorgenommen und die Anpassung der Renten zum 1. Juli 2022 umgesetzt.

Umsetzungsstand

Hintergrund: Erklärung der Darstellung „Umsetzungsstand“