Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder fassen folgenden Beschluss:
1. Die GMK begrüßt, dass ein Corona-Impfstoff für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren von der EMA zugelassen wurde. Dies ist ein wichtiger Schritt, um auch in dieser Altersgruppe einen wirksamen Schutz gegen Corona-Infektionen aufzubauen und damit die Verbreitung des Virus in der Bevölkerung einzudämmen.
2. Die EU-Kommission wird aufgefordert, die Auslieferung des neuen Kinderimpfstoffs möglichst rasch in die Wege zu leiten und noch vor dem angekündigten 20.12.2021 vorzuziehen.
3. Die GMK spricht sich dafür aus, unverzüglich Angebote für Kinderimpfungen wie z. B. besondere Impfstraßen für Familien in den Impfstellen und Impfzentren der Länder einzurichten, um rechtzeitig nach Auslieferung des Kinderimpfstoffs mit den Impfungen der Kinder beginnen zu können.
4. Eine Impfung von Kindern zwischen 5 und 11 Jahren erfolgt bis zur Auslieferung der Kinderimpfstoffe in eigener Verantwortung und Entscheidung sowie nach individueller Beratung durch den niedergelassenen Arzt oder die Ärztin (Off-Label-Use). § 60 IfSG erlaubt in diesem Fall keine Haftungsübernahme durch den Bund.
5. Die STIKO wird gebeten, sehr zeitnah eine Empfehlung für Kinderimpfungen auszusprechen.