Weißbuch Arbeiten 4.0 - Diskussionsentwurf

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ARB E I T W E I T E R D E N K EN

WEISS BUCH A

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B

E I T EN

BUNDESMINISTERIUM FÃœR ARBEIT UND SOZIALES

4 .0




INHALT VORWORT VON BUNDESMINISTERIN ANDREA NAHLES . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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LEGENDE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 1. TREIBER UND TRENDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.1 Digitalisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2 Globalisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.3 Demografie und Arbeits­k räfte­angebot der Zukunft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.4 Kultureller Wandel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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2. SPANNUNGSFELDER DER ARBEITSWELT 4.0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1 Beschäftigungseffekte: Wandel von Branchen und Tätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2 Digitale Plattformen: Neue Märkte und Arbeitsformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.3 Big Data: Rohstoff der digitalen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.4 Industrie 4.0 und die Interaktion von Mensch und Maschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.5 Zeit- und ortsflexibles Arbeiten: Jenseits der Präsenzkultur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.6 Unternehmensorganisation: Strukturen im Umbruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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3. LEITBILD: GUTE ARBEIT IM DIGITALEN WANDEL . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 4. GESTALTUNGSAUFGABEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.1 Beschäftigungsfähigkeit: Von der Arbeitslosen- zur Arbeitsversicherung . . . . . . . . . . . . . 4.2 Arbeitszeit: Flexibel, aber selbstbestimmt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.3 Dienstleistungen: Gute Arbeitsbedingungen stärken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.4 Gesunde Arbeit: Ansätze für den Arbeitsschutz 4.0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.5 Beschäftigten­d atenschutz: Hohe Standards sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.6 Mitbestimmung und Teilhabe: Den Wandel partnerschaftlich gestalten . . . . . . . . . . . . . . 4.7 Selbstständigkeit: Freiheit fördern und absichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.8 Sozialstaat: Perspektiven für die Zukunft und europäischer Dialog . . . . . . . . . . . . . . . .

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5. ARBEIT WEITER DENKEN: TRENDS ERKENNEN, INNOVATIONEN ERPROBEN, SOZIALPARTNERSCHAFT STÄRKEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188 ANHANG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stellungnahmen zum Grünbuch Arbeiten 4.0 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Dialogprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Beraterkreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Expertendialog . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Workshops . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Futurale – Ein Filmfestival zur Zukunft der Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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VORWORT VON BUNDESMINISTERIN ANDREA NAHLES Der Acht-Stunden-Tag bei einer ununterbrochenen Ruhepause von mindestens 36 Stunden in jeder Woche, bessere Hygiene- und Schutzmaßnahmen in der Fabrik und ein Ende der Kinderarbeit – so sah früher einmal eine Vision der Arbeit von morgen aus. Heute gibt es neue Bilder davon, wie wir gerne arbeiten möchten: Da ist der kreative Wissens­ arbeiter, der am See sitzt, den Laptop auf dem Schoß. Oder die Arbeiterin in der Produktion, die per App ihre gewünschten Schichtzeiten für die nächste Woche in den Organisationsplan einträgt. Die Arbeitswelt der Zukunft wird anders als heute sein. Wird sie auch besser sein? Werden wir selbstbestimmter und gesünder arbeiten? Werden wir mit 50 Jahren noch einmal studieren oder einen neuen Beruf lernen? Nehmen uns die Maschinen die Arbeit weg oder machen sie Innovationen und Produktivitätsgewinne möglich, die neue Arbeitsplätze schaffen? Unter dem Titel „Arbeiten 4.0“ haben wir diese und viele andere Fragen in einem Grünbuch aufgeworfen und in einem breiten gesellschaftlichen Dialog diskutiert. Mit den Expertinnen und Experten der Sozialpartner, Verbände, Unternehmen und Wissenschaft. Mit den Bürgerinnen und Bürgern. Ich bedanke mich ganz herzlich bei allen, die sich daran beteiligt und die uns mit ihrem Beitrag auf neue Wege gebracht haben.

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Vorwort

Wer ein Grünbuch mit Fragen schreibt, muss auch ein Weißbuch mit Antworten vorlegen. Wir möchten mit dem vorliegenden Text eine breitere gesellschaftliche Debatte dokumentieren und einen Impuls zur gesellschaftlichen Gestaltung der Zukunft der Arbeit setzen. Dass die digitale Transformation für unser Land eine entscheidende Bedeutung hat, spiegelt sich auch in der „Digitalen Agenda“ der Bundesregierung mit ihren Handlungsschwerpunkten wider. In verschiedenen Initiativen und Plattformen wird das Thema von den Ressorts bearbeitet. Breitbandausbau und Internetzugang, Datensicherheit und die Realisierung neuer Produktionskonzepte – Stichwort „Industrie 4.0“ – sind zentral für unseren Wirtschaftsstandort. In diesen Zusammenhang fügt sich der Dialogprozess „Arbeiten 4.0“ ein. Schon jetzt ist erkennbar, dass die digitale Transformation – vor allem mit Blick auf die Arbeitswelt – polarisiert. Für die einen ist sie Ver­ heißung und Lebensgefühl, für die anderen bedeutet sie Unsicherheit. Mein persönliches Fazit aus vielen Gesprächen ist: Wir wollen die Chancen der Digitalisierung für Wirtschaft, Beschäftigung und gute Arbeit nutzen. Dafür müssen wir die Sorgen um Arbeitsplatz- und Qualifi­ kationsverlust, Arbeitsverdichtung und Entgrenzung genauso ernst nehmen wie die Kluft zwischen Menschen, die Freiheit und Flexibilität als Verheißung sehen und solchen, die vor allem Stabilität und Sicherheit wünschen. Zugleich müssen wir zeigen, wo die Chancen liegen, und dass wir es in unserer Hand haben, in welche Richtung sich die Dinge entwickeln. Die Digitalisierung mag zwar die heimliche Hauptfigur dieses Buches sein, die überall ihre Finger im Spiel hat und das Geschehen maßgeblich beeinflusst. Sie ist aber nicht die einzige Protagonistin und das Weißbuch ist kein Buch, das nur um ein Thema kreist. Arbeiten 4.0 ist vielmehr ein Kürzel für die Veränderungen in der gesamten Arbeitswelt und ihre Folgen für die Gesellschaft. Arbeiten 4.0 beschreibt dabei nicht die heutige Normalität, sondern Perspektiven, Szenarien und Gestaltungschancen für die Zukunft – für eine Arbeit, die den Menschen nützt und unsere Wirtschaft voranbringt.

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Vorwort

Was sind unsere Ziele? Ein fair ausgehandelter Kompromiss zwischen den Flexibilitätserfordernissen der Arbeitgeber und den Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine Weiterbildungsoffen­ sive und ein Recht auf Weiterbildung, weil sich Tätigkeiten in einem neuen Ausmaß verändern. Teilhabe am Arbeitsmarkt und gerechte Löhne. Mehr Wahlarbeitszeitoptionen und eine innovative Arbeitszeitgestaltung, die persönliche, familiäre und gesellschaftliche Zeitbedarfe neben der Erwerbsarbeit anerkennt und neue Vereinbarkeitslösungen unterstützt. Technik, die den Menschen entlastet. Verbriefte Schutzrechte für alle Beschäftigten und neue Wege, um gesundes Arbeiten zu unterstützen. Ein Datenschutz, der sicherstellt, dass es den gläsernen Beschäftigten auch in Zukunft nicht gibt. Mitbestimmung und Mitgestaltung in den Betrieben und durch die Tarifpartner. Eine bessere soziale Ab­ sicherung von Selbstständigen und faire Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie. Ein Sozialstaat, der die Pluralität von Lebensentwürfen und die Absicherung von Umbrüchen ernst nimmt und vorausschauend gestaltet, statt im Nachgang auf Verwerfungen zu reagieren. Der Dialog „Arbeiten 4.0“ hat deutlich gemacht, dass wir neue Wege gehen müssen, um Aushandlungsprozesse über die Gestaltung von Arbeit auf allen Ebenen anzustoßen und zu befördern. Nach meiner Überzeugung sind unser Modell der Mitbestimmung und die Sozialpartnerschaft die beste Basis dafür, dass wir in Deutschland zu Vorreitern bei der Gestaltung guter Arbeit werden. Das Weißbuch „Arbeiten 4.0“ zieht eine Bilanz des gleichnamigen Dialogprozesses aus der Perspektive des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dabei haben einige unserer Schlussfolgerungen konkret die Politik im Blick, einige adressieren das gemeinsame Handeln von Politik und Sozialpartnern, andere richten sich an die Unternehmen oder die einzelnen Beschäftigten. Die Arbeit an der Arbeit der Zukunft wird weitergehen. Sie lohnt sich.

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ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE Das Weißbuch Arbeiten 4.0 ist das Ergebnis eines Dialogprozesses, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im April 2015 mit der Vorlage eines Grünbuchs begonnen hat. „Arbeiten 4.0“ ist die notwendige Ergänzung der Diskus­s ion über die Digitalisierung der Wirtschaft, die in Deutschland vor allem unter der Überschrift „Industrie 4.0“ geführt wird. Das BMAS hat ­Verbände, Gewerkschaften und Unter­ nehmen um Stellungnahmen g­ ebeten, zahlreiche Fachworkshops und Themenveranstaltungen durchgeführt, wissenschaftliche Studien in Auftrag gegeben und auch im direkten Dialog vor Ort mit Bürgerinnen und Bürgern – zum Beispiel im Rahmen der Kino-Reihe „Futurale“ – Meinungsbilder eingeholt. Die übergeordnete Frage lautete: Wie können wir das Leitbild der „Guten Arbeit“ auch im digitalen und gesellschaftlichen Wandel erhalten oder sogar stärken? Mit dem Grünbuch wurden konkrete Fragen aufgeworfen. Im Weißbuch werden zumindest erste Antworten auf diese formuliert. In Kapitel 1 werden die großen Trends und wichtigsten Treiber des derzeitigen Wandels der Arbeitswelt dargestellt: Digitalisierung, Globalisierung, demografischer Wandel, Bildung und Migration sowie der Wandel von Werten und Ansprüchen. Dies sind die Kräfte, die Veränderungen anstoßen. In welcher konkreten Form und in welchem Ausmaß Entwicklungen eintreten, ist jedoch nicht vorgegeben. In Kapitel 2 werden daher zentrale Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0 betrachtet, in denen neue Gestaltungsbedarfe für die Betriebe, die Beschäftigten, die Sozialpartner, Verbände, Kammern, die Politik in Bund und Ländern sowie weitere Akteure entstehen. Die Unterkapitel sind analytisch angelegt – die Veränderungen, die in der Arbeitswelt stattfinden, werden beschrieben sowie die Chancen und Risiken, die mit ihnen verbunden sind, ausgeleuchtet. Es geht dabei um sechs zentrale Fragen, die im Dialogprozess aufgeworfen wurden und die die ­w esentlichen Spannungsfelder zwischen technologischem und wirtschaftlichem Fortschritt einerseits und den Arbeitsbedingungen andererseits ausmachen. Erstens: Wird die Digitalisierung ermöglichen, dass auch in Zukunft möglichst alle Menschen Arbeit haben? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Zweitens: Wie wirken sich neue

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Zusammenfassung

Geschäfts­modelle wie „digitale Plattformen“ auf die Arbeit der Zukunft aus? Drittens: Wenn die Sammlung und Nutzung von Daten immer bedeutsamer wird, wie kann der berechtigte Anspruch der Beschäftigten auf Datenschutz s­ ichergestellt werden? Viertens: Wenn in Zukunft Mensch und Maschine noch enger zusammenarbeiten, auf welche Weise können Maschinen dabei zur Unterstützung und Befähigung des Menschen im Arbeitsprozess beitragen? Fünftens: Die Arbeitswelt der Zukunft wird flexibler werden. Aber wie können L­ ösungen aussehen, die zeitliche und räumliche Flexibilität auch für ­B eschäftigte verbessern? Sechstens: Wie sieht das moderne Unter­nehmen der Zukunft aus, das vielleicht nicht mehr in allen Fällen dem Bild ­des klassischen Unternehmens entspricht, aber dennoch Teilhabe und ­s oziale ­S icherheit ermöglicht? In Kapitel 3 wird das Leitbild „Gute Arbeit im digitalen Wandel“ skizziert, das die Grundlage für die Schlussfolgerungen in Kapitel 4 bildet. Es setzt an den Stärken des deutschen Wirtschafts- und Sozialmodells an und zielt auf eine sozial austarierte neue Arbeitswelt, die Sicherheit und Flexibilität b ­ ietet. Leistungsgerechte Einkommen und soziale Sicherheit in allen Branchen bleiben dabei elementare Kriterien für Gute Arbeit, die Integration aller Bürger in Gute Arbeit zentrales Ziel. Zugleich geht es aber darum, ­z unehmend plurale Ansprüche an Arbeit anzuerkennen und somit mehr Selbstbestimmung im Lebensverlauf möglich zu machen. Auch sollten die Potenziale des technologischen Wandels für eine bessere Gestaltung und Organisation von Arbeit genutzt werden. Verfasste Mitbestimmung und neue Formen individueller Teilhabe der Beschäftigten werden dabei nicht als Gegensätze angesehen, sondern vielmehr als komplementäre Elemente innovativer und demokratischer Unternehmen in einer innovativen und demokratischen Gesellschaft. In Kapitel 4 werden Gestaltungsaufgaben identifiziert und mögliche Lösungsansätze dargelegt. Infolge des technologischen und wirtschaftlichen Wandels wird es keine massenhafte Automatisierung von Arbeitsplätzen geben. Wahrscheinlich sind jedoch ein Wandel der Berufe und Tätigkeiten sowie eine Verschiebung zwischen den Branchen. Die Umbrüche der Arbeitswelt 4.0 erfordern es, frühzeitig in die Stärkung von Qualifikationen und die Verbesserung von Aufstiegsperspektiven zu investieren. Die Unterstützung muss präventiv ausgerichtet sein und darf nicht nur bei geringer Qualifikation, am Ende der Erwerbsbiografie

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Zusammenfassung

oder bei unmittelbar ­d rohendem Arbeitsplatzverlust greifen. Darum sollte die Arbeitslosenversicherung schrittweise zu einer Arbeits­ versicherung ausgebaut werden, um so mehr präventive Unterstützung für Beschäftigte zu ­e rmöglichen. Ein wichtiges Element ist hierbei das Recht auf eine unabhängige Berufs- und Weiterbildungsberatung. Perspek­t ivisch wird ein Recht auf Weiterbildung angestrebt (→ Kapitel 4.1). Digitalisierung bietet die Chance auf eine selbstbestimmtere Arbeitswelt 4.0. Dabei müssen jedoch Interessen- und Zielkonflikte austariert werden. Grundlegend ist der auch gesetzlich verankerte Schutz vor Entgrenzung und Überforderung. Hinzu kommt das wachsende Be­ dürfnis nach Selbstbestimmung und Zeitsouveränität. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ein allgemeines Recht auf befristete Teilzeit zu verankern, wird einen wichtigen Beitrag leisten, diesem Bedürfnis gerecht zu werden. Immer wichtiger werden ausgehandelte Arbeitszeitmodelle und Flexibilitätskompromisse. Die Gestaltung der Arbeitszeit ist nicht zu trennen von betrieblichen Personalkonzepten, den Kriterien der Leistungsbewertung und ­Führungskulturen. Ein konkreter weitergehender Gestaltungsansatz wäre ein Wahlarbeitszeitgesetz, das mehr Wahloptionen für Beschäftigte in Bezug auf Arbeitszeit und -ort mit einer konditionierten Möglichkeit der ­s ozialpartnerschaftlich und betrieblich vereinbarten Abweichung von b ­ estimmten Regelungen des Arbeitszeitgesetzes kombiniert. Dieses Gesetz sollte zunächst auf zwei Jahre befristet und in betrieblichen ­Experimentierräumen erprobt werden (→ Kapitel 4.2). Die Digitalisierung geht über Industrie 4.0 hinaus und betrifft in besonderer Weise Dienstleistungen und Handwerk. Dabei geht es nicht nur um die Tätigkeiten an sich, sondern auch um deren zunehmende ­Vermittlung über Plattformen. Die Tarifbindung sollte im Dienstleistungs- und Care-Sektor erhöht werden und perspektivisch in einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag für das Sozialwesen münden. Der Care-Sektor wird eine wachsende Bedeutung haben. Gerade dort sind attraktive Arbeitsbedingungen erforderlich. Eine öffentliche Ko­ finanzierung ist bei gesellschaftlich notwendigen privat erbrachten Dienstleistungen sinnvoll. Für die haushaltsnahen Dienstleistungen bietet sich ein neues Modell eines Haushaltsdienstleistungskontos und einer digitalen Verwaltung zur Unterstützung der Haushalte an (→ Kapitel 4.3).

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Zusammenfassung

Der Arbeitsschutz muss nicht nur an den digitalen, sondern auch an den zunehmend spürbaren demografischen Wandel angepasst werden. Dazu wird es notwendig sein, neben den physischen die psychischen Beanspruchungen von Arbeit stärker in den Fokus zu rücken. Das BMAS wird deshalb darauf hinwirken, die Instrumente des Arbeitsschutzes zu einem Arbeitsschutz 4.0 fortzuentwickeln (→ Kapitel 4.4). Handlungsbedarf im Beschäftigtendatenschutz ergibt sich aus der fortschreitenden technologischen Entwicklung und der zunehmenden Bedeutung von digitalen Anwendungen in der Arbeitswelt sowie aus dem neuen europäischen Rechtsrahmen, der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung, die 2018 in Kraft treten soll. Das BMAS wird sich dafür einsetzen, den für den Beschäftigtendatenschutz ­e ntscheidenden Paragrafen (§ 32 BDSG), der die „Datenerhebung, ­- verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhält­ nisses“ r­ egelt, zu erhalten. In einem zweiten Schritt sollen die Spiel­ räume, die die Europäische Datenschutz-Grundverordnung den nationalen G ­ esetzgebern für konkretisierende Regelungen einräumt, umfassender genutzt werden. Um die weitere Entwicklung zu begleiten, wird das BMAS einen interdisziplinär besetzten Beirat einsetzen und die Konzeption eines Index Beschäftigtendatenschutz fördern, auf dessen Grundlage wissenschaftlich fundierte Qualitätsmaßstäbe entwickelt werden können (→ Kapitel 4.5). Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung und demokratische Teilhabe bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen sind ein Kernelement der deutschen sozialen Marktwirtschaft, Stabilitätsanker in Krisen und Erfolgsfaktor auch im internationalen Wettbewerb. Damit die Bewältigung des digitalen Strukturwandels gelingt, bedarf es einer Stärkung der sozialpartnerschaftlichen und betrieblichen Aushandlungsprozesse. Insbesondere braucht es eine Stabilisierung der Tarifstrukturen in Deutschland, eine breitere Basis für die Beteiligung von Beschäftigten im Betrieb, adäquate Rechte und Ressourcen von Betriebs- und Personalräten sowie die Sicherstellung nationaler Standards der Unternehmensmitbestimmung auch auf europäischer Ebene. Das BMAS wird daher auch künftig bei Gesetzesvorhaben ein Mehr an Regelungsmöglichkeiten an das Bestehen von Tarifverträgen knüpfen. Es wird Maßnahmen ergreifen, um die Gründung von Betriebsräten zu fördern, und es wird – auch im Interesse der Unternehmen, die im Lichte rascher Veränderungen an den Märkten berechtigterweise erhöhte Flexibili-

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Zusammenfassung

tätsbedarfe geltend machen – Vorschläge unterbreiten, wie die Fähigkeit von Betriebsräten zur effektiven und effizienten Mitbestimmung in der digitalen Arbeitswelt gestärkt werden kann (→ Kapitel 4.6). Gute Rahmenbedingungen für Selbstständige und Start-ups in Deutsch­land zu schaffen, ist eine wichtige wirtschaftspolitische Aufgabe. Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik kann dazu beitragen, Unternehmensgründungen zu fördern und die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit zu unterstützen. Die Grenzen zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Arbeit verschwimmen; dies wird in der digitalen Arbeitswelt noch mehr der Fall sein. Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht und angemessen, Selbstständige grundsätzlich ebenso wie abhängig Beschäftigte in die gesetzliche Rentenversicherung einzube­ ziehen. Die damit verbundenen Beitragsbelastungen müssen zusammen mit Aufwendungen in anderen Sozialversicherungssystemen bewertet werden, insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung. Jenseits der Alterssicherung werden pauschale Lösungen nicht allen Selbstständigen gerecht. Deshalb sollte der Gesetzgeber die Schutzbedürftigkeit spezifischer Typen von Erwerbstätigen feststellen und sie nach jeweiliger Sachlage in den Schutz des Arbeits- und Sozialrechts einbeziehen. Perspektivisch sinnvoll können Regelungen für Crowdwork sein, die sich an den bewährten schon lange bestehenden Regelungen für Heimarbeitnehmer orientieren (→ Kapitel 4.7). Ein wesentliches Ziel der Weiterentwicklung sozialstaatlicher Institutionen besteht darin, die Beschäftigungsfähigkeit in der Perspektive des Lebensverlaufs zu stabilisieren und Übergänge zu unterstützen. Das Konzept eines Persönlichen Erwerbstätigenkontos sieht vor, junge Erwerbstätige im Sinne eines „Sozialerbes“ mit einem Startkapital auszustatten, das für Qualifizierung, Gründungsphase oder private Aus­z eiten genutzt werden kann. Es könnte darüber hinaus auch als Langzeitkonto mit eigenen Einzahlungen geführt werden. Das Zusammenspiel von Arbeit und Sozialstaatlichkeit lässt sich heute nur mit Rücksicht auf den europäischen Kontext sachgerecht weiterentwickeln. Das gilt auch für Konsequenzen, die sich aus der Digitalisierung ergeben. Der Dialog über Arbeiten 4.0 sollte deshalb auch auf europäischer Ebene weitergeführt werden (→ Kapitel 4.8).

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Zusammenfassung

Die Diskussion über die Arbeitswelt 4.0 wird weitergehen. Neue Trends müssen erkannt werden, manches muss mit Blick auf die konkreten Auswirkungen ausprobiert werden. In Kapitel 5 wird dargelegt, wie es weitergehen soll. Wir wollen „Arbeit weiter denken“. Es braucht eine bessere Datengrundlage in Bezug auf die Frage, wie sich unsere Arbeitswelt in den nächsten Jahren entwickeln wird. Daher schlägt das BMAS eine neue öffentliche Arbeitsweltberichterstattung unter Beteiligung der Wissenschaft und der Sozialpartner vor. Als wichtige Voraussetzung für neue Flexibilitätskompromisse sollten wir weitere Anreize und Instrumente prüfen, mit denen wir Tarifpartner­ schaft und Tarifbindung sowie die Gründung von Betriebsräten unterstützen können. Es sollte nicht nur darum gehen, den Erosionsprozess der letzten Jahrzehnte bei Tarifbindung und betrieblicher Interessenvertretung aufzuhalten. Wir sollten vielmehr bemüht sein, diesen umzukehren. Wir wollen eine Phase des gemeinsamen „Lernens in und aus der Transformation“ und eine experimentelle Erprobung neuer Konzepte. Ein entscheidender Aspekt hierfür ist es, gute Konzepte in die betriebliche Lebenswirklichkeit zu tragen. Wir brauchen eine neue ressortübergreifende Innovations-, Forschungs- und Transferstrategie „Arbeiten 4.0“. Daher sollten die bestehenden Möglichkeiten der Forschungsförderung und des Transfers der Bundesregierung verzahnt und bei Bedarf ausgebaut werden. Gemeinsam mit den Sozialpartnern sollten Themen für Experimentierräume abgestimmt werden, die in Branchen und Betrieben umgesetzt und wissenschaftlich begleitet werden. Evolution statt Revolution, das gilt nicht nur für die Gestaltung der digitalen Transformation der Arbeitswelt, sondern auch für Verteilungsfragen. Wir brauchen über den Dialog Arbeiten 4.0 hinaus eine ge­ sellschaftliche Verständigung zur Weiterentwicklung des Sozialstaats und seiner Sicherungssysteme.

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LEGENDE Das Weißbuch ist das Ergebnis eines umfangreichen Dialogprozesses. Viele Verbände, Institutionen und Unternehmen haben sich in Stellungnahmen zu den Leitfragen des Grünbuchs geäußert. Auf der Webseite www.arbeitenviernull.de oder über die sozialen Netzwerke haben sich Bürgerinnen und Bürger zu Wort gemeldet. Diese Kommentare, Bei­ träge und An­r egungen sind in das Weißbuch eingeflossen – zum Teil direkt in den Text, zum Teil als Zitate in der Randspalte des vorliegenden Dokuments. Die nachfolgende Legende erläutert die Symbole, die im Text verwendet werden, um die Orientierung im Dokument zu erleichtern.

Begriff wird im Glossar (→ S. 198) erklärt

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Stellungnahme zum Grünbuch

Verweis im Text auf eine Stellungnahme

Zwei konträre Stellungnahmen zum gleichen Thema

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Kommentar aus dem Bürgerdialog

Verweis im Text auf einen Kommentar

Kommentar via Twitter

Kommentar via Facebook

Kommentar via www.arbeitenviernull.de

(→ Kapitel 3.6)

Verweis auf ein anderes Kapitel

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TREIBER UND TRENDS


1.1 DIGITALISIERUNG 1.2 GLOBALISIERUNG 1.3 DEMOGRAFIE UND ARBEITSKRÄFTE­­ ANGEBOT DER ZUKUNFT 1.4 KULTURELLER WANDEL

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1. TREIBER

UND TRENDS

---» Arbeiten 4.0 ist eine Auffor­ derung an uns alle, Themen neu zu buchstabieren.

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Verband Deutscher Maschinenund Anlagenbau

Wie verändern sich die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für unser gesellschaftliches Miteinander und unsere Arbeit? Welche L­ inien lassen sich aus den vergangenen Jahrzehnten über die Gegenwart in die Zukunft ziehen? Um den tatsächlichen Wandel vom bloßen Hype zu unterscheiden, der morgen schon wieder vorbei sein kann, lohnt sich ein Blick auf die langfristigen Entwicklungen.

«

In diesem Kapitel werden die wichtigsten Treiber und Trends, die Einfluss auf die Arbeitswelt von morgen haben, kurz beschrieben: die Digi­ talisierung, die neue technologische Grundlagen und Möglichkeiten für die Zusammenarbeit, die Produktion, die Organisation von Unternehmen und den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen schafft; die Globali­ sierung, die – auch dank Internet – den Aktionsradius von Unternehmen und Beschäftigten in den vergangenen Jahrzehnten erheblich erweitert und grenzüberschreitenden Handel sowie Kommunikation ermöglicht, aber auch Wanderungsbewegungen auffällig verstärkt hat; der demo­ grafische Wandel, der beeinflusst, wer sich mit welcher Qualifikation aktuell und zukünftig an der gesellschaftlichen Wertschöpfung beteiligen kann; und der fortgesetzte kulturelle und gesellschaftliche Wandel, der Konsumverhalten und Beziehungsgefüge verändert und entscheidenden Einfluss darauf hat, welche Neuerungen Akzeptanz finden und sich durchsetzen, und welche nicht.

---» Kein Prozess ist für sich genommen wirklich neu. Neu sind

jedoch die Tiefe und das Tempo der Veränderungen.

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Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

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Im Zusammenspiel dieser Entwicklungen eröffnen sich viele Möglichkeiten, in der Zukunft anders – produktiver, flexibler, vernetzter, internationaler – zu arbeiten. Zugleich erzeugen diese Möglichkeiten aber auch Veränderungs-, Anpassungs- und Innovationsdruck, zu dem wir uns als Einzelne und als Gesellschaft, im Kleinen wie im Großen verhalten müssen. Je klarer wir erkennen, warum und in welcher Gestalt das Neue auftritt, desto entschiedener können wir es nach den Werten und Regeln unserer Gesellschaft mitgestalten.

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Treiber und Trends

1.1 DIGITALISIERUNG Vom Papyrus über die Wachstafel bis zum Word-Dokument, von Pferd und Wagen über Eisenbahn und Automobil bis zum selbstfahrenden Auto, vom Rechenschieber über die Lochkarte bis zum Grid-Computing – Technologie war schon immer ein Treiber von Veränderungen und gesellschaftlichem Fortschritt. Im Dialog Arbeiten 4.0 steht die Digitalisierung als derzeit wichtigster Treiber im Mittelpunkt. Sie steht als Schlagwort für die informationstechnologisch getriebenen Veränderungen von Wirtschaft und Arbeit insgesamt. Da sich die Digitalisierung in einzelnen Ländern unterschiedlich auswirkt – abhängig u. a. vom Technisierungsstand und von anderen Merkmalen der heimischen Wirtschaft –, werden die Debatten über Digitalisierung in und außerhalb von Europa auch sehr unterschiedlich geführt.1

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Derzeit überschreiten wir eine Schwelle, an der die Digitalisierung weite Teile des täglichen Lebens, der Wertschöpfungsprozesse und des Arbeitens durchdringt: Das Internet vernetzt nicht nur kommunizierende Menschen, sondern auch „kommunizierende“, d. h. Daten aussendende Dinge. Die Technologien, die den digitalen Strukturwandel vorantreiben, dürften sich auf absehbare Zeit rasant weiterentwickeln. Solche Entwicklungen sind dadurch gekennzeichnet, dass an sogenannten Tipping Points jenseits schrittweiser Verbesserung qualitativ neue Anwendungen möglich werden und in die Gesellschaft diffundieren. Experten erwarten solche Tipping Points etwa bei selbstfahrenden Autos, komplexen Produkten aus dem 3-D-Drucker sowie Robotern, die hochwertige Dienstleistungen wie die einer Apothekerin und eines Apothekers ausführen, innerhalb der nächsten zehn Jahre.3

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Grass/Weber 2016. BMAS 2016a. World Economic Forum 2015.

so gut wie jede Branche, jeden

Betrieb und jeden Beschäftigten in Deutschland.

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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeit­ geberverbände

---» Der digitale Wandel wird nach

und nach alle Funktionen entlang des

Wertstroms umfassend verändern. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung, die Produktion, die Logistik und Dienstleistungen.

NEUE QUALITÄT DER DIGITALISIERUNG Über 80 Prozent der Beschäftigten in Deutschland nutzen in ihrer beruflichen Tätigkeit aktuell digitale Informations- oder Kommunika­ tionstechnologie (IKT).2 Der Übergang von analoger zu digitaler Technik vollzieht sich bereits seit den 1980er Jahren; in den 1990ern begann der Siegeszug des Internets, in den 2000er Jahren die Ära der mobilen Endgeräte.

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---» Diese Veränderungen betreffen

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Robert Bosch GmbH

---» Schon heute senden Weichen,

Signale, Schranken, Fahrzeuge, Fahr-

stühle und Treppen Informationen über ihren Zustand an eine zentrale Datenbank. Dienstantritt per Smartphone, Fahrkartenkauf per Videoreisezentrum: Beschäftigte, Maschinen und Produkte werden mehr und mehr miteinander vernetzt und kommunizieren in Echtzeit. Die analoge Welt wird zunehmend mit der digitalen verknüpft.

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Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

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Treiber und Trends

Wachstum der Mobilfunknutzung bis 2020 2020 haben mehr Menschen Mobiltelefone als Elektrizität zuhause

Quelle: Cisco 2016.

---» Die Digitalisierung von Arbeits-

prozessen ermöglicht den Unternehmen die Steuerung immer komplexerer Arbeitsstrukturen. Das gilt nicht nur für die Steuerungsprozesse innerhalb von Betrieben, sondern auch die Organisation des

Zusammenspiels von Betrieb sowie ausund angegliederten Dienstleistern und produzierenden Unternehmen.

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Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

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Am Beispiel des Automobils – Inbegriff deutscher Ingenieurskunst – lassen sich diese Durchdringung und die damit einhergehende Ver­ änderung der Geschäftsmodelle gut illustrieren. Das Produkt wandelt sich mit den technischen Möglichkeiten und den Wünschen der Kunden: Autos werden individuell konfiguriert und im Internet der Dinge zuneh­mend vernetzt, autonomes Fahren rückt in greifbare Nähe, bei individuellen Inspektionsintervallen und Fernwartung wird neue Sen­sorik genutzt und Daten ausgewertet. Die Produktionsprozesse nähern sich einer vollständigen Vernetzung an, kollaborative Robotersysteme halten Einzug in die Fabriken, mit additiven Fertigungsverfahren wie etwa 3-D-Druck ergeben sich neue Perspektiven für Kleinstserien. Aufträge für Design und Produktentwürfe werden über digitale Platt­formen an Externe vermittelt, Arbeiterinnen und Arbeiter können per App über die Schichteinteilung mitentscheiden. Neben Produktion und Verkauf von Autos gewinnen neue Dienstleistungen an Bedeutung: von App-gestütztem Carsharing über Mitfahrmodelle bis zur Ver­mittlung privater Fahrdienste. Dies zeigt nicht nur die Breite und Geschwindigkeit des digitalen Wandels. Es macht auch deutlich, dass die Veränderungen von Technologie, Wirtschaft, Konsum und Arbeit Hand in Hand gehen.

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Treiber und Trends

Die neue Qualität der Digitalisierung wird durch Fortschritte in drei Bereichen und deren Zusammenwirken getrieben.4 Erstens IT und Soft­ ware: Die Leistungsfähigkeit von Prozessoren wächst weiterhin exponentiell und erleichtert die Nutzung von Cloud-Technologien sowie mobilen Anwendungen. Lernende Algorithmen rechtfertigen mittlerweile die Bezeichnung „künstliche Intelligenz“ für Anwendungen wie Watson, AlphaGo oder Siri. Zweitens Robotik und Sensorik: Während Größe und Kosten von Systemen sinken, steigen ihre Anwendungsmöglichkeiten und ihre Bedienbarkeit, was sie auch für kleinere Betriebe und individuelle Fertigung interessant macht. Hinzu kommen neue Ferti­ gungstechniken wie additive Verfahren sowie die verbesserte Steuerung und Datensammlung durch neue Sensorik. Drittens und entscheidend die Vernetzung: Durch diese entstehen cyber-physische Systeme als Grundlage für die Industrie 4.0 , d. h. Netzwerke von kleinen Computern, die mit Sensoren und Aktoren ausgestattet sind, in Gegenstände, Geräte und Maschinenteile eingebaut werden und über das Internet miteinander kommunizieren können.5 Auf dieser Basis tauschen Anlagen, Maschinen und einzelne Werkstücke kontinuierlich große Mengen an Informationen aus und können Produktion, Lager und Logistik weitgehend selbst steuern. Big Data kann darüber hinaus auch neue Geschäftsmodelle und kundenorientierte Dienstleistungen (z. B. Prozess- und Absatzplanung, vorausschauende Instandhaltung) hervorbringen.6 DIE WIRTSCHAFT IM UMBRUCH Der Digitalisierungsgrad der einzelnen Branchen in Deutschland fällt sehr unterschiedlich aus. 7 Während sich der IKT- und Medienbereich in den vergangenen zwei Jahrzehnten in mehreren Schüben weitgehend digitalisiert und verändert hat, steht dieser Prozess in weiten Teilen des verarbeitenden Gewerbes erst noch bevor. 8 Während modernste Technologien bereits in der Hälfte der Betriebe in Deutschland Einzug gehalten haben, hat sich ein Drittel mit der Nutzung dieser Technologien noch nicht beschäftigt. 9 Branchenübergreifend ist die Frage künftiger Wettbewerbsfähigkeit auch daran gekoppelt, wie erfolgreich es den Unternehmen gelingt, den digitalen Wandel zu bewältigen. Beispiele dafür, wie dies gelingen kann, gibt es nicht nur im IKT-Bereich. Auch in anderen Branchen, wie dem Lebensmittelhandel, gibt es Firmen, die

4 BMAS-Experten-Workshop „Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung und Erwerbsformen“, http://www.arbeitenviernull.de/fileadmin/Downloads/Dokumentation_WS_3.pdf 5 Vgl. u. a. Spath 2013; Forschungsunion/acatech 2013. 6 BITKOM 2015. 7 BMWi 2015. 8 Vgl. auch Apt u. a. 2016. 9 Arntz u. a. 2016a.

---» Aus Sicht des Mittelstands

­werden die von der Digitalisierung ­verursachten Umwälzungen auf dem ­Arbeitsmarkt im Ergebnis zu mehr Wertschöpfung führen.

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Bundesverband mittelständische Wirtschaft

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Treiber und Trends

sich erfolgreich digitalisieren und dabei gezielt auf den bestehenden Strukturen der Sozialpartnerschaft aufbauen.

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---» Im Dienstleistungssektor kann

ein knappes Drittel des gesamten Wert-

schöpfungswachstums von 1998 bis 2012 in Deutschland auf die Digitalisierung zurückgeführt werden – kumuliert und in absoluten Zahlen entspricht dies einem Betrag von beeindruckenden 95,1 Milliarden Euro. Die Bedeutung

Die Digitalisierung kann Transaktionskosten senken und Effizienz steigern. Für die kommenden Jahre erwarten viele Wirtschaftsverbände und Beratungsunternehmen hohe Produktivitätseffekte im Bereich der IKT und im verarbeitenden Gewerbe. 10 Strittig ist derzeit allerdings noch, inwieweit sich Produktivitätsfortschritte in der digitalen Wirtschaft zeigen und messen lassen (Kasten „Das Produktivitätsrätsel“). Voraussetzung für ihre Realisierung sind in jedem Fall erhebliche unternehmerische und öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Technologie, Arbeitsprozesse und Kompetenzen.

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von Dienstleistungen nimmt mit der Digitalisierung zu.

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Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

---» Der digitale Wandel wird bei

einer erfolgreichen Gestaltung langfristig dazu beitragen, dass die Wettbewerbs-

Als Treiber der Innovation spielen neben traditionellen Unternehmen Start-ups eine entscheidende Rolle. Oftmals kaufen größere Unternehmen Start-ups als Innovationstreiber auf oder gründen eigene Abteilungen oder Tochterfirmen als eigenverantwortliche Labore („Labs“), um neue Ideen zu entwickeln und zu testen. Darüber hinaus ist die staatlich geförderte Forschung von entscheidender Bedeutung.11

fähigkeit der industriellen Produktion am Hochlohnstandort Deutschland erhalten bleibt und Wachstum und Beschäftigung gesichert werden.

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Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau

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10 Rüßmann u. a. 2015; Bauer u. a. 2014. 11 Zur Bedeutung staatlicher Investitionen für die wirtschaftliche Entwicklung neuer Technologien siehe auch Mazzucato 2014.


Treiber und Trends

DAS PRODUKTIVITÄTSRÄTSEL Das Produktivitätswachstum hat sich in vielen Industrieländern seit dem Jahr 2000 deutlich abgeschwächt. Dass sich das große Wachstumspotenzial der Digitalisierung derzeit nicht in den Produktivitätsstatistiken niederschlägt, wird auch als „Produktivitätsrätsel“ bezeichnet. Die schwache Produktivitätsentwicklung hat einige Autorinnen und Autoren veranlasst, von „säkularer Stagnation“ zu sprechen. 12 Dieser Lesart zufolge ist der heutige technische Fortschritt lediglich inkrementeller Natur. Bedeutende Entwicklungen wie die Erfindung der Dampfmaschine, des Automobils oder des Elektromotors, die in der Vergangenheit zu erheblichen Produktivitätssteigerungen führten, blieben heute aus, denn die „tief hängenden Früchte“ der Industrialisierung seien bereits gepflückt und die siebte Version des iPhones bringe eben keinen Riesensprung mehr.13 Diesen „technologischen Pessimisten“ stehen die „technologischen Optimisten“ gegenüber. Ihnen zufolge wird die digitale Revolution schon in naher Zukunft zu deutlichen Produktivitäts­s teigerungen führen. 14 Die derzeit schwache Entwicklung sei ein vorübergehendes Phänomen und insbesondere auf die Investitionszurückhaltung der Unternehmen in der Phase der Transformation oder Umstellung von der analogen auf die digitale Welt zurückzuführen, in der alte Geschäftsmodelle obsolet würden und neue Geschäftsmodelle hohe Anfangsinvestitionen erforderten.15 Darüber hinaus wird eine mangelnde Breitenwirksamkeit neuer Technologien beobachtet. 16 Drittens werden statistische Verzerrungen angeführt, die Folge von Erhebungsproblemen seien – neue Güter würden noch nicht in den Produktionsstatistiken erscheinen, während sich der Produktionsrückgang bei vormals etablierten Gütern vollständig niederschlage. Besonders relevant sei dies mit Blick auf digitale Güter und digitale Leistungen, die sich zwar wohl­f ahrtssteigernd auswirkten, deren Wert jedoch in den Volks­w irtschaftlichen Gesamtrechnungen (bisher) nur unvollständig sichtbar werde. 17 Insgesamt sollte von der aktuell schwachen Produktivitätsentwicklung nicht vorschnell auf ein geringes Produktivitätspotenzial der Digitalisierung geschlossen werden. Einige Erklärungen für die Verlangsamung des Produk­ tivitätswachstums in Deutschland – der beachtliche Beschäftigungsaufbau, der demografische Wandel oder das „Ende der Auslagerungswelle“ – sind überdies von der Digitalisierung unabhängig. Letztere könnte somit die Auswirkungen der die Produktivitätsentwicklung schwächenden Einflüsse abmildern.

12 Der Begriff wurde von dem Ökonomen Alvin Hansen in den 1930er Jahren geprägt. Er beschreibt den Zustand einer stillstehenden wirtschaftlichen Entwicklung. Heute sind Lawrence Summers, Paul Krugman und Robert Gordon wichtige Vertreter der These. 13 Vgl. Gordon 2015. 14 Vgl. Brynjolfsson/McAfee 2014. 15 Heise u. a. 2015. 16 Andrews u. a 2015. 17 Grömling 2016.

23


Treiber und Trends

---» Die industrielle Basis der

deutschen Wirtschaft ist stark und

hat beste Voraussetzungen, von der Digitalisierung zu profitieren.

«

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

---» Es stellt sich die Frage, ob die

skizzierte Trennung zwischen einem

deutschen Innovationsmodell, das auf kontinuierliche Prozessverbesserung abzielt, und einem disruptiven Modell aus dem Silicon Valley angesichts der globalen Vernetzung aufrechtzuerhalten ist.

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Deutscher Gewerkschaftsbund

---» Das Potenzial der Digitali­­sie­ rung kann und darf nicht einseitig

positiv gesehen werden. Die Risiken müssen objektiv benannt werden können, ohne dass man sich Rückwärtsgewandtheit vorwerfen lassen muss.

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Marburger Bund

24

In der öffentlichen Diskussion über die Digitalisierung werden häufig zwei idealtypische Ansätze unterschieden. In Deutschland stehen unter dem Schlagwort Industrie 4.0 neue Produktionsprozesse mit cyber-­ physischen Systemen im Fokus (→ Kapitel 2.4). Neben der Fertigung rücken zudem industrienahe Dienstleistungen mit dem Einsatz von Big Data in den Blick. Diese Smart Services sollen die Wertschöpfung der Industrie gegenüber Mitbewerbern aus dem IT-Bereich erhalten und neue Geschäftsmodelle erschließen. In den USA hingegen spielen digitale Plattformen für Dienstleistungen eine größere Rolle (→ Kapitel 2.2). Vielfach wird der „deutsche“ Ansatz als eher inkrementell – besteh­ ende Systeme schrittweise verändernd – und der „US-amerikanische“ Ansatz als disruptiv – bestehende Firmen und Geschäftsmodelle verdrängend – beschrieben.

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Allerdings erweist sich diese Unterscheidung bei näherer Betrachtung als zu schablonenhaft: Digitale Plattformen und ihre Netzwerkeffekte werden auch für Produzenten wichtiger. Das Sammeln, Analysieren und Nutzen von Anwendungsdaten gewinnt für Dienstleistungsangebote und Fertigung an Bedeutung. Der Einstieg von IT-Unternehmen in die Güterproduktion einerseits (Haushalt, Mediengeräte, demnächst Autos) und neue Dienstleistungsangebote von Produzenten andererseits (Leasing, Wartung, Carsharing) sind nur einige Beispiele für diese Vermischung und das Vordringen in neue Märkte. Dabei dürfte die Bedeutung von personen- und industrienahen Dienstleistungen künftig deutlich steigen. Neben neuen Technologien entscheiden auch die ökonomischen Kosten einer Umsetzung, Konsumwünsche, gesellschaftliche Werte, die Entwicklung der Arbeitswelt, sozialpartnerschaftliche Aushandlungsprozesse und politische Rahmensetzungen darüber, in welcher Form sich Digitalisierung in unserer Gesellschaft ausprägt. Nicht jedes digitale Plattformmodell wird, sofern es überhaupt langfristig profitabel ist, in einer sozialen Marktwirtschaft wie Deutschland erfolgreich sein.

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Treiber und Trends

1.2 GLOBALISIERUNG Der globale Handel ist kein neues Phänomen. Schon in der Antike betrieben Händler und Kaufleute ihre Geschäfte auch über Kontinente hinweg. Allerdings läuteten erst die Industrialisierung und die damit einhergehende Verbreitung neuer Technologien von der Eisenbahn bis zur Dampfschifffahrt eine massive Ausweitung der internationalen Arbeitsteilung und eine erste Welle der Globalisierung ein. Heute bezeichnet man zumeist die zweite Welle eines stark beschleunigten weltweiten Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehrs ab der Mitte des 20. Jahrhunderts und insbesondere seit den 1980er Jahren als Globalisierung.18 Die Einbindung der deutschen Volkswirtschaft in den Welthandel und die globale Wertschöpfung ist seit jeher eng und hat sich im vergangenen Vierteljahrhundert weiter intensiviert. Noch zu Beginn der 1990er Jahre lag der Offenheitsgrad [Anteil der Summe aus Ein- und Ausfuhren am Bruttoinlandsprodukt] Deutschlands bei gut 40 Prozent. In den darauf folgenden 25 Jahren verdoppelte er sich auf zuletzt 86 Prozent – der höchste Wert unter den größeren industrialisierten Volkswirtschaften der OECD nach Südkorea. Das McKinsey Global Institute listet Deutschland im Ranking der Global Connectedness, das neben dem Handel auch grenzüberschreitende Finanztransaktionen, Daten- und Kommunikationsströme sowie Wanderungsbewegungen berücksichtigt, sogar auf dem Spitzenplatz vor Hongkong und den USA.19

18 Zwischen 1980 und 2008 vervierfachte sich das reale Welthandelsvolumen und wuchs damit doppelt so stark wie die globale Produktionsleistung, vgl. Welthandelsorganisation 2013. 19 McKinsey Global Institute 2014.

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Treiber und Trends

---» Flexible Beschäftigungsformen

wie Zeitarbeit, befristete Arbeits­

verhältnisse, Teilzeit und selbstständige Tätigkeiten ermöglichen den Unternehmen die notwendige Anpassungsfähigkeit in Bezug auf ein volatiles Umfeld.

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Daimler AG

---» Unternehmen lagern Arbeit an Werkverträge aus, obwohl sie wo­

möglich damit Kernkompetenzen outsourcen mit weitreichenden Folgen für ihre eigene Existenz.

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Hans-Böckler-Stiftung

---» Die weltweite Vernetzung und

internationale Arbeitsteilung bei Pro-

duktion und Dienstleistung wird durch die Digitalisierung erhöht. Kooperationen mit internationalen Partnern – auch in Echtzeit rund um den Globus und damit in unterschiedlichen Zeitzonen – können an Bedeutung gewinnen.

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Deutscher Industrie- und Handelskammertag

GLOBALISIERUNGSSCHUB DURCH DIGITALISIERUNG So wie einst die Dampfmaschine die Globalisierung technologisch angetrieben hat, wurde in den vergangenen Jahrzehnten der Austausch in einem weltumspannenden Informations- und Kommunikationsraum zum Motor von Veränderungen. 20 Deutlich wird dies nicht zuletzt am Zuwachs digitaler Datenströme: Während sich der Handel mit klassischen Waren und Dienstleistungen sowie grenzüberschreitende Direktinvestitionen zwischen 2005 und 2014 in etwa verdoppelt haben, hat sich der Umfang der grenzüberschreitenden Internetverbindungen im gleichen Zeitraum verachtzehnfacht und die genutzte Bandweite um den Faktor 44 zugelegt.21 Auf der Angebotsseite bedienen Unternehmen zunehmend eine weltweite Kundschaft und gestalten Arbeitsprozesse und Unternehmens­ organisation entsprechend um. Im globalen Rahmen sind sie wechselnden Marktbedingungen, der Einflussnahme durch Finanzinvestoren und einer volatileren Nachfrage ausgesetzt. Eine Antwort, die real gegeben wird, besteht darin, die Potenziale der internen Flexibilisierung (z. B. Arbeitszeitregelungen → Kapitel 2.5) auszubauen und Möglichkeiten der externen Flexibilisierung (z. B. Leiharbeit, Werkverträge) konsequent zu nutzen (→ Kapitel 2.6). Wettbewerbsdruck wird zum Treiber für weitere Innovationen, Produktivitätssteigerungen und Kostensenkungen. Unternehmens-, Entscheider- und Investorenstrukturen werden multinational, Entscheidungen werden stärker dezentral getroffen und Unternehmen produzieren über Unternehmensgrenzen hinweg in Wertschöpfungsnetzwerken und agieren zeitgleich in verschiedenen regionalen Wertschöpfungsketten bzw. organisieren diese. Hervorstechendes Merkmal der Globalisierung ist längst nicht mehr nur der grenzüberschreitende Handel von Waren, die an den unterschiedlichen Orten der Welt produziert wurden, sondern die globale Arbeitsteilung bereits in ihrer Herstellung.

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Angesichts kürzerer Produktlebenszyklen und geringerer Stückzahlen, die die Voraussetzungen für industrielle Massenfertigung verändern, sind insbesondere Flexibilität und Geschwindigkeit von hoher und zunehmender Bedeutung, während der Fokus auf Arbeitskosten im Vergleich dazu eher abnimmt.22 In Wirtschaftszweigen, in denen der Anteil der Arbeitskosten durch digitalisierte und automatisierte Prozesse an

26

20 Boes u. a. 2014. 21 McKinsey Global Institute 2015. 22 Coe/Yeung 2015.


Treiber und Trends

Gewicht verliert, wird sogar ein „Reshoring“ vormals ins Ausland ver­ lagerter Produktion denkbar. Auf diese Weise hat global vernetzte Wertschöpfung vielfältige Auswirkungen auf Investitionspläne, die Entwicklung und Zusammenarbeit von Standorten sowie auf Arbeitsund Vertragsbedingungen der Beschäftigten, deren Verdienstchancen, Qualifikationsbedarfe und Mitbestimmungsmöglichkeiten.

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---» Zukunft der Arbeit bedeutet für

mich, mobiler und flexibler, aber auch ersetzbarer zu sein. Globa­lisierung

und Technologisierung ermöglichen es, von überall in derselben Qualität zu arbeiten.

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21.4.2015 via arbeitenviernull.de

Auf der Nachfrageseite verändern sich Werte- und Konsumhaltungen, die sich durch digitale Kommunikation rasch verbreiten, regionale und nationale Orientierungen und Verankerungen überwinden, andererseits aber auch wieder verstärken (→ Kapitel 1.4). Parallel hierzu wächst seit einigen Jahren vor allem in den wohlhabenderen Ländern auch das Bewusstsein für die lokalen und globalen Auswirkungen des Konsums auf Arbeits- und Umweltbedingungen, und das eigene Verbraucherverhalten wird in diesem Lichte verstärkt hinterfragt.

---» Die zunehmende internationale

Ausrichtung von Unternehmen wirkt sich auf die Mitbestimmung aus, die

auf das Territorialitätsprinzip abstellt. Eine Beschäftigtenvertretung, die darauf beschränkt wäre, den Vollzug von andernorts getroffenen Entscheidungen zu begleiten, wird ihrer originären

Facetten von Globalisierung

Aufgabe nicht gerecht.

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Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder

---» Das digitale Arbeiten, ins­ besondere in internationalen

Produktionsnetzwerken, überlagert den klassischen Betriebsbegriff und stellt neue Anforderungen an die Mitbestimmungskultur.

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Daimler AG

Quelle: Adaptiert nach Manyika u. a. 2016.

27


Treiber und Trends

VERTEILUNGSWIRKUNGEN DER GLOBALISIERUNG Wie sich Globalisierungstrends auf Verteilungsrelationen zwischen und innerhalb von Ländern ausgewirkt haben, ist ein intensiv diskutiertes Thema. Zwischen 1980 und 2010 stieg der Anteil der Entwicklungs- und Schwellenländer an den weltweiten Exporten von rund einem Drittel auf knapp die Hälfte.23 Damit verbunden waren umfassende Verschiebungen in der internationalen Arbeitsteilung. Die Globalisierung im Bereich des internationalen Warenhandels und der Transfer von Technologien kann dabei auch in weniger entwickelten Volkswirtschaften neue Beschäf­ tigungschancen für höher Qualifizierte eröffnen. 24 Die wirtschaftliche Integration vor allem bevölkerungsreicher asiatischer Länder hat global betrachtet die Armut erheblich reduziert. Innerhalb der Industriestaaten, die von strukturellem Wandel infolge der Verlagerung von Produktionsstandorten und rückläufiger Nachfrage nach geringer qualifizierter Beschäftigung betroffen waren, gab es hingegen auch Gruppen, die Verteilungsverluste hinnehmen mussten. Und in Entwicklungsländern, die sich weniger erfolgreich in globale Produktionsprozesse integrieren konnten, hat sich die wirtschaftliche Lage für Teile der Bevölkerung ebenfalls verschlechtert. 25 Insgesamt hat die Einkommensungleichheit in den meisten OECD-Industrieländern den höchsten Stand seit 30 bis 40 Jahren erreicht.26 In Deutschland hat sie bei den Markteinkommen in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen, wenngleich sie durch die Umverteilung über das Steuerund Abgabensystem bei den Haushaltsnettoeinkommen zum Teil ausgeglichen werden konnte. Zusammenfassend wird deutlich, dass zur Einordnung von Globalisierungstrends die Betrachtung von Waren- und Dienstleistungsströmen schon lange nicht mehr ausreicht. So legen nicht erst die jüngsten Flüchtlingsbewegungen nahe, demografischen und Migrationstrends (→ Kapitel 1.3) besonderes Augenmerk zu widmen. Wo ein global forcierter Strukturwandel und vermehrte internationale Wanderungs­ bewegungen auch Verteilungskonflikte mit sich bringen, sind Bestrebungen zur Renationalisierung und Abschottung nicht weit.

28

23 Welthandelsorganisation 2013. 24 Vivarelli 2014; UNCTAD 2014. 25 Milanovic 2016. 26 OECD 2015.


Treiber und Trends

1.3 DEMOGRAFIE UND ARBEITS­ KRÄFTE­A NGEBOT DER ZUKUNFT Der demografische Wandel ist in Deutschland bereits deutlich spürbar. Trotz einer nahezu stabilen Entwicklung der Bevölkerungszahl in den letzten 20 Jahren gibt es deutlich mehr ältere Menschen. Ende der 2020er Jahre wird fast ein Fünftel der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zur Gruppe der 60- bis unter 67-Jährigen gehören. Die Lebens­ erwartung von heute Neugeborenen ist im Vergleich zum Jahr 1960 um 11 Jahre gestiegen. Zugleich nehmen die Lebensjahre zu, die bei guter Gesundheit verbracht werden. Einer der Gründe für die älter werdende Bevölkerung ist das dauerhaft niedrige Geburtenniveau. Seit Mitte der 1970er Jahre, nach Ausklingen des Babybooms von 1955 bis 1969, bringen Frauen in Deutschland statistisch gesehen rund 1,4 Kinder zur Welt.27 Damit folgt jeder Elterngeneration nur noch eine um ein Drittel kleinere Kindergeneration nach. Für die Erhaltung der Bevölkerungszahl wären im Durchschnitt 2,1 Kinder je Frau notwendig.

---» Die Bewältigung der Folgen

einer alternden Arbeitnehmerschaft stellt

Am Arbeitsmarkt sind die Folgen seit Mitte der 1990er Jahre mit dem schrittweisen Eintritt der geburtenschwachen Jahrgänge sichtbar geworden. Der Einfluss des Geburtenrückgangs auf das Arbeitsangebot konnte bislang weitgehend durch eine steigende Erwerbsbeteiligung ausgeglichen werden, vor allem bei Frauen und bei Älteren. Künftig wird dieser Ausgleich jedoch nicht mehr im gleichen Umfang stattfinden können, da größere Potenziale bereits gehoben sind28 und bis Mitte der 2030er Jahre die geburtenstarken Jahrgänge schrittweise in den Ruhestand treten. Schon in den nächsten Jahren können die ersten Babyboomer regulär in Rente gehen. Es zeichnen sich größer werdende Engpässe in einzelnen Berufen und Regionen bei der Gewinnung von Fachkräften ab.

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eine Herausforderung dar. Es muss sichergestellt werden, dass erfahrene und motivierte ältere Arbeitnehmer bis zum Eintritt in die Rente motiviert und leistungsfähig arbeiten. Dazu gehört eine nachhaltige und zukunftsorientierte Unternehmenspolitik.

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Arbeitgeberverband der Versicherungs­ unternehmen in Deutschland

---» „Arbeiten 4.0“ bedeutet vor allem

auf den Demografie- und Strukturwandel einzugehen. Wir werden alle arbeitenden Hände benötigen, ob angestellt oder selbständig. Wir brauchen flexible Regelungen!

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23.4.2015 via arbeitenviernull.de

27 Aktuell liegt die vom Statistischen Bundesamt ermittelte Geburtenziffer bei 1,5 Kinder je Frau (2015). 28 Trotz des Anstiegs der Erwerbsbeteiligung von Frauen verbleibt allerdings eine deutliche „Arbeitszeitlücke“ zwischen Männern und Frauen. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Frauen liegt im Schnitt acht Stunden unter der Wochenarbeitszeit von Männern.

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Treiber und Trends

ARBEITSKRÄFTEANGEBOT UND EINWANDERUNG Die wachsende nationale und internationale Mobilität ist ein weiterer Faktor der demografischen Veränderung. Die Differenz zwischen der Zahl der Zuzüge und der Zahl der Fortzüge stellt die Nettowanderung dar. Im Jahr 2015 stieg die Zuwanderung nach Deutschland auf einen Höchststand. Nach vorläufigen Ergebnissen der Wanderungsstatistik belief sich der Saldo auf 1,1 Millionen Menschen, wobei ca. 2,1 Millionen nach Deutschland zu- und knapp eine Million fortgezogen sind. Seit der Wiedervereinigung bis zum Jahr 2015 sind durchschnittlich jedes Jahr gut 280.000 mehr Menschen nach Deutschland zu- als fortgezogen. Wanderungssalden in Deutschland, 1991-2015

---» Das vorhandene Potenzial an

Fachkräften in der Bevölkerung muss

genutzt und der Kreis möglicher Bewerber weitestmöglich insbesondere mit Blick auf ausländisches Fachkräfte­

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2016.

potenzial gefasst werden. Bei aller Dramatik sollte dabei auch die derzeitige massive Zuwanderung von Flücht­ lingen nach Deutschland als Chance begriffen werden, qualifizierte Fachkräfte unter diesen für den deutschen Arbeitsmarkt und eine dauerhafte Beschäftigung in Deutschland zu gewinnen.

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dbb beamtenbund und tarifunion

30

Die aktuelle Einwanderung nach Deutschland ist neben der Zuwanderung aus anderen europäischen Ländern stark von Fluchtmigration geprägt. Wegen des überwiegend jüngeren Alters dieser Einwanderer – mehr als die Hälfte der 2015 zugewanderten Schutzsuchenden sind unter 25 Jahre alt – hat sich durch sie vor allem die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter erhöht. Ihre Integration in das Bildungssystem und in den Arbeitsmarkt wird eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre sein.

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Treiber und Trends

QUALIFIKATIONSNIVEAU DER BEVÖLKERUNG Neben dem quantitativen Angebot an Arbeitskräften ist die Pass­ genauigkeit ihrer Kompetenzen ein entscheidender Faktor für die ­Vermeidung von Fachkräfteengpässen. Es droht ein Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage nach gewünschten Qualifikationen (Mismatch). Daher spielt das Qualifikationsniveau der Bevölkerung zur Sicherung des Fachkräftebedarfs eine besondere Rolle. Das Bildungsniveau der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ist in den vergangenen Jahren gestiegen: Derzeit erwerben 41 Prozent eines Schuljahrgangs die allgemeine Hochschulreife, 2006 waren es noch 30 Prozent. Darunter sind mittlerweile mehr Frauen als Männer. Schulabschlüsse in der Bevölkerung nach Alter und Geschlecht

Quelle: Darstellung auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamts und des Bundes­ instituts für Bevölkerungsforschung, 2015.

31


Treiber und Trends

Dagegen liegt der Anteil derjenigen, die einen Hauptschulabschluss erwerben, bei 21 Prozent, während er 2006 noch 27 Prozent betrug. Der Anteil der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss ist von acht auf sechs Prozent gesunken. Gleichwohl muss konstatiert werden, dass die soziale Herkunft weiterhin großen Einfluss auf den Bildungserfolg hat. Insbesondere sind Kinder mit Migrationshintergrund in Gymnasien weiterhin unterrepräsentiert, ihr Anteil unter Schulabbrechern und Hauptschulabsolventen ist dagegen überdurchschnittlich hoch. Für Jugendliche mit ausländischen Wurzeln bleibt es trotz einiger Fortschritte schwieriger, einen beruflichen Ausbildungsplatz zu erhalten.29 Ebenso unverkennbar ist der Zusammenhang zwischen Qualifikations­ niveau und erzieltem Einkommen. So verdienen nach Berechnungen des IAB Beschäftigte mit einer Berufsausbildung im Verlauf des ge­ samten Erwerbslebens durchschnittlich fast eine Viertel Million Euro mehr als Beschäftigte ohne beruflichen Abschluss und ohne Abitur; bei Personen mit einer Hochschulausbildung sind es sogar über 1,2 Mio. Euro mehr, was einem mehr als doppelt so hohen durchschnittlichen Lebensverdienst entspricht.30

1.4 KULTURELLER WANDEL Mit dem Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft verändern sich auch Lebensstile und Werte. Wichtige Stichworte hierfür sind Individuali­ sierung, veränderte Idealbilder des familiären und gesellschaftlichen Zusammenlebens, Pluralisierung der Lebensentwürfe und der Ansprüche an Arbeit sowie neue Konsumhaltungen. FAMILIENMODELLE UND ZEITBEDARFE VERÄNDERN SICH Die Veränderung von gesellschaftlichen Werten und sozialen Beziehungen äußert sich unter anderem in einem stärker partnerschaftlichen Rollenverständnis der Geschlechter. Infolge kontinuierlich steigender Frauenerwerbstätigkeit sind mittlerweile in über der Hälfte aller Paarhaushalte sowohl der Mann als auch die Frau erwerbstätig, wenn auch

32

29 Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2016. 30 Schmillen/Stüber 2014.


Treiber und Trends

letztere oft nur in Teilzeit.31 Traditionelle Einverdiener-Haushalte gibt es weiterhin. Die neue Normalität stellen aber auch zunehmend Anderthalbbis Zweiverdiener-Haushalte oder berufstätige Allein­erziehende dar.

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Aufteilung von Erwerbsarbeit in Paarfamilien

---» Das klassische Familienmodell

mit einem (meist) männlichen Allein-

verdiener und Ernährer im Mittelpunkt verliert zunehmend an Bedeutung. Immer mehr junge Paare äußern den Wunsch, die Zeit für Familie und Beruf möglichst gleich miteinander zu teilen.

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Arbeitnehmerkammer Bremen

---» Ich würde mir wünschen, dass

ich mehr Zeit für meine Kinder in

Zukunft haben werde und mir meine Arbeitszeiten flexibel einteilen kann. Hier ein passendes Konzept zu ent­ wickeln, wäre toll!

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22.4.2015 via arbeitenviernull.de

Quelle: Statistisches Bundesamt, Sonderauswertung aus dem Mikrozensus 2015.

Im Zuge dieser Entwicklungen wandeln sich auch die Ansprüche an die eigene Arbeit. Frauen und Männer wollen gleichberechtigter arbeiten, sich eher gemeinsam um die Familie kümmern und darüber hinaus noch persönliche Interessen verfolgen können. Auch haben sich die Generationenbeziehungen gewandelt. Leben Eltern und Großeltern an unterschiedlichen Orten, stehen die Großeltern als „Flexibilitätspuffer“ für die Kinderbetreuung in sehr unterschiedlichem Maße bereit. Zugleich ist das Phänomen zu beobachten, dass mehr Kinder länger zuhause bleiben und zum Teil bis weit in das Erwachsenenalter hinein finanziell von ihren Eltern unterstützt werden.

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31 BMFSFJ 2015.

---» Die Umsetzung von Verein­ barkeitswünschen wird von vielen

Menschen als große Herausforderung empfunden. Dies gilt insbesondere für sorgeintensive Lebensphasen, etwa in Zeiten der Betreuung kleiner Kinder oder bei der Pflege älterer Angehöriger.

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Zukunftsforum Familie

33


Treiber und Trends

---» Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich ein Einzelner stellt.

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dbb Beamtenbund und Tarifunion

---» Arbeitszeitsouveränität für Arbeitnehmerinnen und Arbeit­

nehmer ist trotz der Flexibilisierung nur sehr eingeschränkt gegeben.

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Deutscher Gewerkschaftsbund

---» Zugleich steigt das Bedürfnis der Arbeitnehmer nach mehr Zeit­s ouveränität.

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Arbeitgeberverband Gesamtmetall

In der geforderten Generation der 30- bis 55-jährigen Eltern, die fast ein Drittel der Erwerbstätigen ausmacht, konkurrieren das Bemühen um berufliches Engagement und Aufstieg, Kindererziehung und persönliche Interessen um die knappe Ressource Zeit.32 Diese Zeitknappheit, die sich bei nicht vorhandener Betreuungsinfrastruktur noch einmal verschärft, dürfte in einer alternden Gesellschaft zunehmen, wenn die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger für eine wachsende Zahl von Erwerbstätigen als eine weitere Anforderung neben dem Beruf und elterlichen Aufgaben hinzukommt.33, 34 Neben „klas­sische“ Anliegen wie Sicherheit und Entlohnung tritt für Beschäftigte daher der Wunsch nach mehr Zeitsouveränität .

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PLURALISIERUNG DER ANSPRÜCHE AN ARBEIT Die „Entdeckung“ immer neuer Generationen (wie der Generationen „X“ und „Y“) weist auf einen Wertewandel hin. Jedoch neigen solche generalisierenden Generationenbeschreibungen dazu, Kontinuitäten zu vernachlässigen: So bleibt auch für heutige Berufseinsteiger ein gesicherter und gut bezahlter Arbeitsplatz der wichtigste Aspekt guter Arbeit.35 Sinnvoller scheint es, die Differenzierung der Ansprüche der Erwerbstätigen an Arbeit und den Sozialstaat in ihrer Gesamtheit in den Blick zu nehmen. Das BMAS hat daher eine in dieser Form bisher einmalige Studie auf Basis von IT-gestützten qualitativen Interviews mit 1.200 repräsentativ ausgewählten Personen in Deutschland gefördert. Die Studie „Wertewelten Arbeiten 4.0“ zeigt die Vielfalt der Lebensrealitäten und Ansprüche der Erwerbstätigen auf.36

34

32 Bislang sind es weit überwiegend Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten unbezahlter Arbeit einschränken. Die Zeitverwendungserhebung 2012/2013 des Statistischen Bundesamtes zeigt sowohl die ungleiche Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern als auch eine höhere Gesamtbelastung von Haushalten mit Kindern. Die unbezahlte Arbeit hat bei Frauen einen fast doppelt so hohen Anteil am gesamten Pensum wie die bezahlte Arbeit. Männer verbringen hingegen 62 Prozent der Arbeitszeit mit Erwerbsarbeit, aber nur 38 Prozent mit unbezahlter Arbeit. (Destatis 2015a). 33 Bauer u. a. 2012. 34 Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zuhause betreut (Statistisches Bundesamt 2015b). Durch steigende Studierendenquoten verschiebt sich der Berufseinstieg, speziell für Akademikerinnen und Akademiker, im Lebenslauf weiter nach hinten. Beschäftigte müssen daher immer häufiger neben Berufseinstieg, -aufstieg und Familiengründung auch Weiterqualifizierung und die Pflege Angehöriger gleichzeitig und in einem kurzen Zeitraum bewältigen. 35 BMAS 2015a. 36 BMAS/Nextpractice 2016.


Treiber und Trends

Ansprüche an Arbeit: sieben Wertewelten

Quelle: BMAS/Nextpractice 2016

Die Studie unterscheidet sieben idealtypisch beschriebene Werte­ welten mit in sich geschlossenen Sichtweisen auf das Thema Arbeit. Soziodemografische Merkmale wie Alter, Einkommen oder Bildungs­ niveau können – anders als bei klassischen Milieus in früheren Zeiten – die Zugehörigkeit der Befragten zu bestimmten Wertewelten nur bedingt erklären. Bezüglich ihrer handlungsleitenden Einstellungen und Haltungen stehen sich diese Wertewelten zum Teil diametral gegen­über (siehe Kasten). Dabei ist nicht nur die Wahrnehmung der Gegenwart, sondern auch der Blick auf die Gestaltung der Arbeit 4.0 jeweils unterschiedlich. Was für die einen wünschenswerte Zukunft ist, stellt für die anderen ein bedrohliches Szenario dar.

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---» Arbeiten in der Zukunft heißt

für mich, Arbeit und Privates nicht zu trennen, sondern zu verbinden

und davon zu profitieren, z. B. Ideen finden beim Biken.

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21.4.2015 via arbeitenviernull.de

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Treiber und Trends

SIEBEN WERTEWELTEN Sorgenfrei von der Arbeit leben können (28 Prozent der Befragten) Den Menschen, die diese Wertewelt teilen, geht es vor allem darum, in einer sicheren Gemeinschaft ohne materielle Sorgen ein normales Leben führen zu können. Arbeit gehört für sie dazu, sie erleben diese jedoch teilweise als so raumgreifend, dass daneben kaum noch Platz für Privates bleibt. Planbarkeit ist für sie ein zentraler positiver Wert, Beschleunigung und zunehmenden Leistungsdruck empfinden sie als negativ. Sie erwarten vom Staat, alle Menschen abzusichern, die ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten. In einer starken Solidargemeinschaft arbeiten (9 Prozent) Für die Menschen in dieser Wertewelt ist eine ideale Arbeitswelt durch gegenseitige Loyalität, Wertschätzung ihrer Leistungen und Teilhabe in einer Solidargemeinschaft gekennzeichnet. Die Entwicklung der Gesellschaft empfinden sie teilweise als besorgniserregend. Sie haben das Gefühl, dass immer mehr Menschen durch das Raster fallen und keinen Platz mehr in der Gesellschaft finden. Sie sehnen sich zurück nach einer Zeit, in der nach ihrer Wahrnehmung Unternehmen sich um das Wohl ihrer Mitarbeiter sorgten, es Arbeit für alle gab und man auch in schlechten Zeiten zusammenhielt. Sie sehen Staat und Unternehmen in der Pflicht, das Wohlergehen aller wieder stärker in den Blick zu nehmen. Den Wohlstand hart erarbeiten (15 Prozent) Ein Leben lang hart zu arbeiten, ist für die Menschen in dieser Wertewelt selbstverständlich. Sie glauben, dass jeder, der sich bei seiner Arbeit wirklich anstrengt, es auch zu etwas bringen kann, auch wenn sie merken, dass dies nicht mehr so einfach ist wie früher. Und wer es geschafft hat, darf sich ruhig ein wenig Luxus gönnen. Sie erwarten von den Sozialpartnern, dafür zu sorgen, dass Deutschland weiterhin wirtschaftlich stark bleibt und Leistungsträger hier eine Heimat behalten. Vom Staat erwarten sie, dass er die Voraussetzungen dafür schafft, dass jeder, der sich anstrengt, auch einen gewissen Wohlstand erreichen kann. Momentan haben sie allerdings das Gefühl, trotz großer Anstrengungen nicht ausreichend Erfolge und Anerkennung zu erleben. Engagiert Höchstleistung erzielen (11 Prozent) In dieser Wertewelt ist die Idealvorstellung von Arbeit durch Verantwortung, Effizienz und Leistungsstreben gekennzeichnet. Die rasante Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft, unter anderem durch die Digitalisierung, empfindet man nicht als belastend, sondern als willkommene Herausforderung. Es ist an jeder und jedem Einzelnen, sich mit den neuen Herausforderungen zu arrangieren, beispielsweise durch lebenslanges Lernen. Vom Staat wird erwartet, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit der Einzelne die individuellen Herausforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt bewältigen kann. Diese Rahmenbedingungen sieht man weitestgehend als gegeben an, da man die Erfahrung gemacht hat, dass besondere Anstrengungen zu persönlichem Erfolg führen.

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Treiber und Trends

Sich in der Arbeit selbst verwirklichen (10 Prozent) Eine ideale Arbeitssituation ist für die Menschen in dieser Wertewelt dadurch gekennzeichnet, dass sie sich selbst immer wieder neu erfinden und viele spannende Erfahrungen machen können. Sie erleben sich als Teil eines Netzwerks Gleichgesinnter, auch über Deutschland hinaus. Selbstverwirklichung ist für sie kein Gegensatz zu Leistung und Effizienz. Vom Staat und von Arbeitgebern erwarten sie, dass diese die Menschen auf deren individuellem Weg unterstützen, beispielsweise durch Flexibilität von Arbeitsort und -zeit sowie umfassende Kinderbetreuung. Balance zwischen Arbeit und Leben finden (14 Prozent) Arbeit ist für die Menschen dieser Wertewelt dann ideal, wenn sie sich mit Familie, individueller Selbstverwirklichung und gesellschaftlicher Mitgestaltung vereinbaren lässt. Gleichzeitig erwarten sie von jeder und jedem Einzelnen ein gewisses Maß an eigenem Gestaltungswillen. Das Ziel einer Gesellschaft ist für sie, gemeinsam gute Bedingungen für alle zu schaffen. Die Wirtschafts- und Arbeitswelt soll sich dem Menschen anpassen und nicht umgekehrt. Sie sind nicht bereit, für materielle Sicherheit ihre Prinzipien zu verraten. Daher erwarten sie vom Staat Möglichkeiten effektiver gesellschaftlicher Mitgestaltung. Sinn außerhalb seiner Arbeit suchen (13 Prozent) Die Menschen in dieser Wertewelt sehen Erwerbsarbeit nicht als die einzig sinnstiftende Tätigkeit an. Vielmehr bemisst sich der Wert einer Tätigkeit für sie an ihrem Beitrag zum Wohl­ergehen der Gesellschaft. Gemeinnützige Tätigkeiten erscheinen ihnen oftmals sinnvoller als eine Arbeit, die vor allem aus mone­ tären Gründen ausgeübt wird. Vom Staat erwarten sie, dass er allen Bürgerinnen und Bürgern ein lebenswertes Auskommen garantiert, un­a bhängig davon, welches Einkommen diese am Arbeitsmarkt erzielen.

37


Treiber und Trends

---» Selbstbestimmter arbeiten

bedeutet, Arbeitsbedingungen und Wahlfreiheiten für die Menschen zu gestalten, sodass lebensweltliche Perspektiven mit selbstbestimmten und wählbaren Planungshorizonten entstehen können.

«

Arbeitsgemeinschaft der Personalräte der obersten Bundesbehörden

---» Der Zusammenhalt in überschaubaren Gemeinschaften wie in

der Gesellschaft im Ganzen wird nicht allein durch wirtschaftliche Güter gewährleistet; dazu gehört auch die gemeinsame Teilhabe an kulturellen Gütern, das gemeinsame Erleben, Wahrnehmen und Gestalten der Zeit.

«

Kommissariat der deutschen Bischöfe

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Die Digitalisierung bedeutet für einen Teil der Befragten die Möglichkeit, Arbeit selbstbestimmter zu gestalten, andere sehen eher das Risiko einer weiteren Verdichtung oder des Arbeitsplatzverlustes. Ähnliches gilt für das Stichwort Flexibilität. Bedenklich ist vor allem die konträre Bewertung der Arbeitswelt im historischen Vergleich: Knapp die Hälfte der Erwerbstätigen hat einen eher skeptischen oder pessimistischen Blick auf die Zukunft. Diese Menschen sind der Ansicht, dass ihr Idealbild von Arbeit am ehesten in den Nachkriegsjahrzehnten verwirklicht wurde. Bei den Optimisten ist es umgekehrt. Es zeigen sich aber auch gemeinsame Überzeugungen: Prekäre Arbeitsverhältnisse, die das Prinzip fairer Entlohnung verletzen, und hohe Arbeitsverdichtung werden mehrheitlich abgelehnt. Es besteht ein starker Wunsch nach gesellschaftlichem Zusammenhalt und Teilhabe.

«

Die Studie verdeutlicht, dass es heute weniger denn je eine homogene „Arbeitnehmersicht“ gibt, wie es auch niemals die „Arbeitgebersicht“ gibt und gab. Die Menschen in Deutschland haben teils entgegen­ gesetzte, teils aber auch gemeinsame Vorstellungen von einem idealen Arbeitsumfeld und Arbeitsleben.


Treiber und Trends

KULTURELLER WANDEL UND NEUE KONSUMENTENBEDÜRFNISSE Die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung und der Wandel von Kultur und Alltagsleben stehen in einer Wechselbeziehung. Der breite Zugang zu Informationen, die Kommunikation über soziale Netzwerke, die Einflussnahme von Algorithmen auf unser Denken und Handeln – all dies wird unsere Gesellschaft gravierend verändern. Inwieweit sich eine „Kultur der Digitalität“ 37 herausbildet und diese wiederum die Arbeitswelt verändert, kann heute noch nicht präzise gesagt werden. Absehbar ist schon jetzt, dass sich veränderte Konsumgewohnheiten auf das Arbeitsleben auswirken. Der Onlinehandel hat viele Branchen radikal verändert. Als Kunden prägen wir die Wirtschafts- und Arbeitswelt, indem wir Leistungen nachfragen und auch einfordern, die andere bereitstellen. Teilweise ergeben sich aus veränderter Sozialstruktur und Wertewandel ganz neue Konsumgewohnheiten und -bedürfnisse, die wiederum von der digitalen Wirtschaft auf neue Art oder besser befriedigt werden können. So scheinen etwa der vorübergehende Zugang zu und die zeitlich begrenzte Nutzung von Produkten (z. B. Autos) und Daten (z. B. Musik) gegenüber dem traditionellen Eigentumserwerb an Bedeutung zu gewinnen. Auch der Wunsch, nachhaltig zu leben und zu konsumieren, beflügelt eine neue Sharing Economy . Zugleich erwarten Kunden in der „On-demand Economy“ eine schnellere Befriedigung ihrer Konsumbedürfnisse. Beide Aspekte werden in Kapitel 2.2 vertieft. Als Prosumenten oder auch als „Lieferanten“ von Daten und selbst erzeugten Inhalten bringen sich Kunden und Nutzer aktiv in die Innovations- und Wertschöpfungsprozesse ein.

---» Die Unterschiede zwischen

Produzent und Konsument verschwimmen im Prosumenten, etwa wenn ein mit entsprechender Software vom Verbraucher entworfenes individuelles Designmöbelstück in einer digitalen Fabrik hergestellt wird.

«

Arbeitnehmerkammer Bremen

»

Die Folgen für die Gesellschaft sind ambivalent: Ökologische Nachhaltigkeit und Wirtschaftswachstum stehen einem zunehmenden Druck auf Arbeitsstandards und Entlohnungsbedingungen sowie einer möglichen Zunahme niedrigqualifizierter Dienstleistungsarbeit gegenüber. Die Gestaltung der Arbeit der Zukunft ist deshalb nicht von der Frage zu trennen, welche Ansprüche wir als Konsumentinnen und Konsumenten stellen werden und sollten.

»

---» Die Dienste im Logistik- und

Versandhandelbereich sind rund um die Uhr gefragt – vorangetrieben von den Interessen der Konsumenten, 24 Stunden am Tag per Mausklick einkaufen zu können und die Ware per Expresslieferung möglichst sofort zu erhalten; vorangetrieben vom Wettbewerb zwischen den einzelnen Onlinekaufhäusern um den jeweils höchsten Umsatz.

«

Sozialverband Deutschland

37 Stalder 2016.

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SPANNUNGSFELDER DER ARBEITSWELT 4.0


2.1 BESCHÄFTIGUNGSEFFEKTE: WANDEL VON BRANCHEN UND TÄTIGKEITEN 2.2 DIGITALE PLATTFORMEN: NEUE MÄRKTE UND ARBEITSFORMEN 2.3 BIG DATA: ROHSTOFF DER DIGITALEN WIRTSCHAFT 2.4 INDUSTRIE 4.0: INTERAKTION VON MENSCH UND MASCHINE 2.5 ZEIT- UND ORTSFLEXIBLES ARBEITEN: JENSEITS DER PRÄSENZKULTUR 2.6 UNTERNEHMENSORGANISATION: STRUKTUREN IM UMBRUCH

2


2. SPANNUNGSFELDER

DER ARBEITSWELT 4.0 Ausgehend von der Analyse langfristiger Trends und Treiber in Kapitel 1 untersucht dieses Kapitel deren Auswirkungen auf Arbeitswelt und Arbeitsmarkt. Die weiteren Abschnitte behandeln die Grundfragen und Spannungsfelder insbesondere der digitalen Transformation. In den Medien heiß diskutiert werden vor allem die Beschäftigungseffekte: Werden wir durch Digitalisierung und Automatisierung mehr Arbeitsplätze verlieren oder gewinnen? Unter welchen Voraussetzungen können wir neue Beschäftigung erschließen? Das Neue wird unmittelbar durch digitale Plattformen erfahrbar, sie ver­ä ndern unseren Alltag. Aber passen sie auch in die Wirtschafts- und Arbeitswelt einer sozialen Marktwirtschaft oder bedarf es neuer Regeln, gar eines neuen Rahmens? Die Digitalisierung beruht auf Daten, die gesammelt, gespeichert und analysiert werden: Sie sind ein neuer Rohstoff für die Wirtschaft. Brauchen wir mehr oder weniger Datenschutz, um die Möglichkeiten von Big Data effektiv und sicher nutzen zu können? Und wem gehören eigentlich die Daten? Ebenso verändert sich das Verhältnis von Menschen und Maschinen: Was können die Rechner und Roboter der Zukunft und welche Fähigkeiten der Menschen sind nicht ersetzbar? Wer wird in Zukunft wem Anweisungen geben? Welche Anforderungen in Bezug auf Flexibilität haben die Unternehmen? Wie können wir zeit- und ortsflexibles Arbeiten für neue Vereinbarkeitslö-

42


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

sungen und eine gerechtere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Männern und Frauen nutzen und gleichzeitig eine Überforderung durch Entgrenzung vermeiden? Antworten auf all diese Fragen müssen letztlich konkret in den Unternehmen beantwortet werden, die sich inmitten eines umfassenden Wandels befinden. Dort stellt sich die Frage, wie ein Unternehmen in einer vollständig vernetzten Welt organisiert ist und welche Auswirkungen das auf die Zusammenarbeit von Menschen hat. Die Unterkapitel arbeiten zunächst heraus, was wirklich neu ist, um dann die Widersprüche und Antagonismen dieser Entwicklungen in den Blick zu nehmen. Chancen und Risiken, so zeigt sich, sind abhängig von unserer aktiven Gestaltung, bei der auf der Grundlage sorgfältiger Analysen und in Kenntnis der Zielkonflikte Entscheidungen getroffen werden müssen.

43


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

2.1 BESCHÄFTIGUNGSEFFEKTE: WANDEL VON BRANCHEN UND TÄTIGKEITEN Der Arbeitsmarkt hat sich in der Gesamtbetrachtung der letzten Jahre positiv entwickelt. Die globale Wirtschafts- und Finanzkrise wurde erfolgreich bewältigt. Qualifizierte Zuwanderung konnte bislang negative demografische Effekte ausgleichen. Nach einem Rückgang der Erwerbstätigkeit in den 1990er und am Anfang der 2000er Jahre ist sie seit 2005 um über vier Millionen Personen gestiegen. Die Zahl der sozialver­sicherungspflichtig Beschäftigten hat in den vergangenen zehn Jahren um rund 4,5 auf über 31 Millionen Personen zugenommen.

44


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

DER DEUTSCHE ARBEITS­M ARKT IM WANDEL I: ARBEITS­LOSIGKEIT UND LOHNENTWICKLUNG Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen 25 Jahren tiefgreifend gewandelt. Im Zuge des kurzen Booms nach der Wiedervereinigung sank im Westen Deutschlands die Arbeitslosigkeit im Jahr 1991 auf 1,6 Millionen, während im Osten die Massenarbeitslosigkeit infolge von Betriebsschließungen unmittelbar einsetzte. Ab 1992 kam es dann auch im Westen zu einem starken Anstieg der Arbeitslosigkeit. Der Aufschwung am Ende der 1990er Jahre brachte wieder mehr Menschen in Beschäftigung, endete aber zur Jahrtausendwende. Es folgten mehrere Jahre der wirtschaftlichen Stagnation, in denen die Arbeitslosigkeit wieder zunahm. Zu Jahresbeginn 2005 erreichte sie im Zuge der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe einen historischen Höchststand. Seitdem sinkt sie mit Ausnahme der Finanzkrise im Jahr 2009 kon­tinuierlich und befindet sich mit derzeit rund 2,6 Millionen auf dem niedrigsten Niveau seit der Wiedervereinigung.

Arbeitslosigkeit in Deutschland, in Millionen Personen

Saisonbereinigte Monatswerte, Bundesagentur für Arbeit, Stand: September 2016

Zeiten hoher Arbeitslosigkeit sind Zeiten schwacher Lohn­e ntwicklung, da sie die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer verschlechtert. Eine Rolle spielte auch die rückläufige Tarif­b indung der Beschäftigten, die Ende der 1970er Jahren begann und sich im wiedervereinigten Deutschland weiter fortsetzte. Im Jahr 1998, für das die ersten Daten der entsprechenden Zeit­reihe des IAB-Betriebspanels vorliegen, betrug die Tarif­b indung der Beschäftigten der Gesamtwirtschaft in Westdeutschland noch 76 Prozent und ist seitdem nahezu kontinuierlich auf zuletzt (2015) 51 Prozent zurückgegangen. In Ostdeutschland waren es 1998 56 Prozent und 2015 nur mehr 37 Prozent.38

38 Ellguth/Kohaut 2016.

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Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Die Lohnquote (der Anteil der Arbeitnehmerentgelte am Volkseinkommen) sank seit Mitte der 1990er Jahre um rund fünf Prozentpunkte. Die Reallöhne waren zu Beginn der 1990er Jahre zunächst gestiegen, dann aber stagnierte ihr Niveau bis ins Jahr 2009 und war zwischenzeitlich sogar rückläufig, teilweise mit starken branchenspezifischen Unterschieden.

Reallohnentwicklung in Deutschland, 1991-2015

Index, 1991=100. Quelle: Statistisches Bundesamt

Erst ab 2014 sind die Reallöhne in Deutschland – auch begünstigt durch die sehr niedrige Inflation – wieder spürbar gestiegen. Wie stark sich der gesetz­ liche Mindestlohn auswirkt, lässt sich noch nicht hinreichend quantifizieren. Allerdings profitierten vor allem Beschäftigte mit unterdurchschnittlichen Verdiensten zuletzt von deutlich stärkeren Zuwächsen. Mit der schwachen Lohnentwicklung ging ein markanter Anstieg der Lohn­u ngleichheit einher. Als Erklärung werden steigende qualifikatorische Lohnunterschiede als Folge des technologischen Fortschritts angeführt. Ins­ besondere Hochqualifizierte mit Berufserfahrung wurden begünstigt, während Geringqualifizierte verloren. Weitere Erklärungen sind institutionelle Einflüsse wie die gesunkene Tarifbindung und steigende Entlohnungsunterschiede zwischen verschiedenen Firmen derselben Branche. 39 Seit 2010 nimmt die Lohn­u ngleichheit nicht mehr zu oder ist sogar leicht rückläufig.

39 Möller 2016.

46


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Mit Blick auf künftige Entwicklungen am Arbeitsmarkt sind die zen­ tralen Fragen: Wie wird die Beschäftigungsbilanz der Digitalisierung sein? Werden Arbeitsplätze wegfallen? Falls ja, wer wird davon betroffen sein? Wo entstehen umgekehrt neue Arbeitsplätze? Früher war die eindeutige Antwort: Jobs mit niedrigen Löhnen und vor allem für gering Qualifizierte fallen weg. In der aktuellen Diskussion zur Digitalisierung ist hingegen die These sehr präsent, dass zunehmend Tätigkeiten im mittleren Qualifikationsbereich, vor allem solche mit hohem Routineanteil, automatisiert werden können, wie z. B. Buchhaltung oder Warenprüfung. In Deutschland gibt es in jüngerer Zeit zwar Hinweise darauf, dass die Bedeutung von Routinetätigkeiten mit mittlerem Qualifikationsniveau tendenziell rückläufig ist. Ein Einbruch der Beschäftigung in diesem Bereich ist bisher jedoch nicht zu verzeichnen.40

---» Bereits seit Jahren verzeichnet die Versicherungswirtschaft einen

Bedarfsrückgang an einfachen Routine­ tätig­keiten, hingegen eine steigende Nach­frage nach Akademikern. Langfristig rechnet die Branche mit einer durch die Digitalisierung bedingten Verän­ derung der Arbeitnehmerstruktur.

«

Arbeitgeberverband der Versicherungs­ unternehmen in Deutschland

»

Aktuelle Studien diskutieren intensiv die Frage, ob und in welchem Ausmaß künftig technologische Arbeitslosigkeit zu befürchten ist. Einige Studien und populärwissenschaftliche Beiträge haben gar eine Neu­auf­

---» Arbeit 4.0 = Deutschland

geht die Arbeit aus.

«

17.5.2015 via Facebook

lage der Diskussion um ein „Ende der Arbeit“ befeuert. 41 Sie nehmen dabei die Automatisierungspotenziale der Digitalisierung in den Blick: Intelligente Maschinen und Algorithmen würden lang­fristig die meisten Beschäftigten ersetzen. Seit der Erfindung des Webstuhls haben technologische Fortschritte immer wieder zu ähnlichen Prognosen geführt.

» ---» Industrielle Revolutionen haben

nie massenhaft Arbeitsplätze vernichtet.

Die Aussage von Frey und Osborne (2013), dass 47 Prozent der Jobs in den USA durch Automatisierung gefährdet seien (in Deutschland 42 Prozent), setzt voraus, dass alles, was theoretisch automatisiert werden kann, auch wirklich automatisiert wird, und dass alle Tätigkeiten, die in bestimmten Berufen verlangt werden, auch automatisierbar sind.42 Tatsächlich werden jedoch nur einzelne konkrete Tätigkeiten und nicht zwingend ganze Berufe automatisiert. Berücksichtigt man dies, arbeiten heute rund 12 Prozent der Beschäftigten in Deutschland in Jobs, die stark automatisierungsgefährdet sind. 43 Auch in diesem Fall handelt es sich nur um ein Potenzial, denn es gibt viele rechtliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Grenzen der Automatisierung. Zudem passen Beschäftigte ihre Tätigkeiten an und übernehmen komplexere

40 41 42 43

Eichhorst u. a. 2016. Unter anderem Brynjolffsson/McAfee 2014; Kurz/Rieger 2013; Ford 2015. Frey/Osborne 2013. Bonin u. a. 2015, Übertragung der Studie von Frey/Osborne 2013 auf Deutschland. Siehe auch Arntz u. a. 2016b für weitere Länder im Auftrag der OECD. Gründe für den relativ hohen Wert in Deutschland ist der vergleichsweise geringe Anteil hochqualifizierter sowie kommunikativer und interaktiver Tätigkeiten. Die Studie weist zudem auf geringe IKT-Investitionen in Deutschland hin.

#Industrie40 wird das auch nicht. #arbeitenviernull

«

24.11.2015 via Twitter

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Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

---» Entscheidend ist die Unterscheidung, dass lediglich Tätigkeiten und

nicht ganze Berufe als solche automatisierbar sind. Zudem bleiben positive Beschäftigungseffekte sowie Anpassungs­ effekte bei den Unternehmen und ihren Mitarbeitern unberücksichtigt. Aufgrund der Analyse einzelner Tätigkeiten lässt sich daher nicht auf gesamt­ wirtschaftliche Effekte schließen.

«

Verband Deutscher Maschinenund Anlagenbau

Aufgaben.44 Bedenkt man, dass in Deutschland jährlich über drei Prozent der Beschäftigten ihren Beruf wechseln und ein Fünftel langfristig nicht im erlernten Ausbildungsberuf arbeitet, relativieren sich die prognos­ tizierten Beschäftigungseffekte. 45 Denn sie beschreiben einen bereits stattfindenden Anpassungsprozess, der aber vermutlich an Dynamik gewinnen wird.

«

Im Auftrag des BMAS wurden bereits mehrere Langzeitprognosen über die Entwicklung des Arbeitsmarktes erstellt. Die aktuelle Prognose bis zum Jahr 2030 berechnet und bewertet Szenarien, um die Möglichkeiten der Gestaltung des digitalen Wandels herauszuarbeiten. 46 Methodisch vergleicht die Studie ein „Basisszenario“, das eine langsame, aber stetige Digitalisierung ohne besondere Schwerpunktsetzung unterstellt, mit dem Alternativszenario einer „beschleunigten Digitalisierung“, bei der Politik und Wirtschaft eine technologische Vorreiterrolle einnehmen und die Bildungs- und Infrastrukturpolitik systematisch auf den digitalen Wandel ausrichten. Das zentrale Ergebnis ist, dass im Basisszenario die Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2030 in etwa auf dem Niveau des Jahres 2014 liegt, während im Szenario einer beschleunigten Digitalisierung dank der Produktivitätseffekte sogar mit deutlich positiven Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung gerechnet werden kann. Für den deutschen Arbeitsmarkt würde eine beschleunigte Digitalisierung eine Fortsetzung des Strukturwandels bedeuten. So würde ein zusätzlicher Verlust von insgesamt 750.000 Arbeitsplätzen in 27 Wirtschaftszweigen (z. B. Einzelhandel, Papier- und Druckgewerbe, öffentliche Verwaltung) entstehen, der jedoch durch einen Beschäftigungszuwachs von insgesamt einer Million Arbeitsplätzen in 13 Wirtschaftszweigen (z. B. IT-Dienste, Forschung und Entwicklung) mehr als ausgeglichen würde. Im Saldo könnte die Erwerbstätigkeit bis zum Jahr 2030 um rund eine Viertelmillion Personen ansteigen und die Erwerbslosigkeit entsprechend sinken.

48

44 Autor 2015; Bessen 2016. 45 Nisic/Trübswetter 2012; Seibert 2007. 46 Vogler-Ludwig u. a. 2016.


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

DER DEUTSCHE ARBEITS­M ARKT IM WANDEL II: NIEDRIGLÖHNE UND ATYPISCHE BESCHÄFTIGUNG Die Niedriglohnbeschäftigung ist ab Mitte der 1990er Jahre stark gestiegen. Hierdurch konnten ab Mitte der 2000er Jahre einerseits viele vormals nicht Erwerbstätige am Arbeitsmarkt Fuß fassen. Andererseits ist die Anzahl von Beschäftigten gewachsen, deren Löhne teils auch in Vollzeit nicht mehr zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichen.47 Der Beschäftigungsaufbau seit Mitte der 2000er Jahre ging mit einer Zunahme atypischer Beschäftigung einher. In Abgrenzung vom Normalarbeitsverhält­nis werden in der amtlichen Statistik zu den atypischen Beschäftigungs­f ormen Teilzeitbeschäftigungen mit 20 oder weniger Arbeits­s tunden pro Woche, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie Leiharbeits­ verhältnisse gezählt.

Normalarbeit, atypische Beschäftigung und Selbstständigkeit, in Millionen

Basiert auf dem Konzept der Kernerwerbstätigen; Werte ab 2011 aufgrund geänderter Erfassung des Erwerbsstatus nur eingeschränkt vergleichbar; Gruppen atypisch Beschäftigter nicht überschneidungsfrei. Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus

47 Die Niedriglohnschwelle von 66 Prozent des Medianlohns lag nach Berechnungen des Instituts für Arbeit und Qualifizierung (IAQ) 2013 bei 9,30 Euro pro Stunde. Zu niedrigeren Löhnen arbeiteten 2013 demnach 24,4 Prozent aller abhängig Beschäftigten, vgl. Kalina/Weinkopf 2015.

49


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Weitgehend unstrittig ist, dass veränderte Rahmen­setzungen bei der Leiharbeit und der geringfügig entlohnten Beschäftigung zu einem starken Zuwachs der Beschäftigtenzahlen in diesen Erwerbsformen beigetragen haben. Allerdings erfolgte der Zugang in atypische Beschäftigung vor allem aus der Nicht-Erwerbstätigkeit. Insgesamt arbeiten heute sowohl in Normalarbeits­ verhältnissen als auch in atypischer Beschäftigung mehr Menschen als noch vor zehn Jahren. Der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Normalarbeitsverhältnis an der Bevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren ist seit 2004 um fünf Prozentpunkte gestiegen, der Anteil der Menschen in atypischer Beschäftigung um drei. Eine strukturelle Verschiebung wird erst in einer längeren Betrachtung deutlich, wenn man die Anteile an der Gesamtzahl der erwerbstätigen Per­ sonen betrachtet: Hier ist der Anteil der Normalarbeitsverhältnisse zwischen 1984 und 2013 von 85 auf 76 Prozent zurückgegangen.48 Atypische Beschäftigung kann eine Brückenfunktion beim Übergang in feste Vollzeit­b eschäftigung haben und – wenn sie selbst gewählt ist – die Verein­ barkeit von Beruf und Familie erleichtern. Problematisch wird atypische Beschäftigung, wenn sie sich verfestigt, kein existenzsicherndes Einkommen ermöglicht und daher mit Unsicherheit und erhöhtem Armutsrisiko für die Betroffenen einhergeht.49 Seit den 1990er Jahren hat neben der atypischen Beschäf­t igung auch die Selbstständigkeit von rund drei auf zuletzt über vier Millionen zugenommen. Ins­b esondere im Zeitraum 2002 bis 2012 fiel der Anstieg stark aus, getragen vor allem durch einen Zuwachs im Bereich der Solo-­Selbstständigkeit. Diese ist seit Anfang 2012 tendenziell wieder rückläufig. Ihre Zunahme war durch verschiedene Faktoren begünstigt: die wachsende Bedeutung des Dienstleistungsund vor allem des Kreativsektors, vermehrtes Outsourcing zur Kostenersparnis, Liberalisierungen im Handwerksrecht sowie eine zeitweise sehr angespannte Arbeitsmarktlage und damit einhergehende arbeitsmarktpolitische Förder­ programme zur Unterstützung zuvor arbeitsloser Gründer. Mit Entspannung der Arbeitsmarktlage haben sich ab 2012 die Gründungsaktivitäten wieder abgeschwächt.

48 Vgl. Arnold u. a. 2016. 49 Das BMAS hat die kurz- und längerfristigen Auswirkungen verschiedener Formen atypischer Beschäftigung für den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, der im kommenden Jahr vorgelegt wird, wissenschaftlich untersuchen lassen, vgl. RWI 2016 und NIW 2016.

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Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Die Arbeitsmarktprognose erwartet einen deutlichen Zuwachs bei den unternehmensnahen Dienstleistungen und im Sozialwesen. In der

---» Prognosen geben auch Hinweise

darauf, welche Tätigkeiten in Zukunft

öffentlichen Verwaltung, im Gastgewerbe aber auch im Einzelhandel wird hingegen von einem Rückgang der Erwerbstätigkeit ausgegangen. In den meisten Branchen verstärkt eine beschleunigte Digitalisierung den

benötigt werden, nämlich Wissensarbeit

Trend des Basisszenarios. Dies ist vor allem bei den IT- und unter­n eh­ mens­nahen Dienstleistungen der Fall. In den Ausrüstungsbranchen der Industrie 4.0 , vornehmlich dem Maschinenbau, führt die Digitalisierung zu einem positiven Beschäftigungseffekt, während die Gesamt­ ent­w icklung negativ ist. Vergleichbare Ergebnisse zeigen sich auch für die jeweiligen Berufsgruppen.

Arbeit mit Menschen handelt es sich

»

und „Arbeit am Menschen“. Bei der „Arbeit am Menschen“ bzw. der um „interaktive“ Arbeit, um (personenbezogene) Dienstleistungen, die nicht nur soziale, sondern auch kreative Kompetenzen erfordern.

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Vereinte Dienstleistungsgesellschaft

Auch weitere Studien zu den Auswirkungen von Digitalisierung prognostizieren keine signifikanten Beschäftigungsverluste (→ Kasten S. 54). Mit Blick auf einzelne Personengruppen bleiben die Prognosen vage. So lässt sich etwa die Frage, wie sich Digitalisierung auf die Beschäftigungspotenziale von Frauen auswirkt, nicht klar beantworten. Einerseits sind Frauen von Beschäftigungseffekten im verarbeitenden Gewerbe relativ gesehen weniger stark betroffen und dafür überproportional in Berufen des Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesens vertreten, die ein geringes Automatisierungspotenzial bei gleichzeitig steigender Nachfrage aufweisen. Andererseits existieren andere vermeintlich „frauen­ typische“ Berufe in Bereichen, in denen kognitive Routinetätigkeiten vergleichsweise leicht automatisierbar sind (z. B. Verwaltungs- und Büro­ tätigkeiten, Banken- und Versicherungsbranche). Entscheidend für die Frage, wie der digitale Wandel die beruflichen Entwicklungschancen von Frauen beeinflusst, ist darüber hinaus, wie sich Berufe und die Arbeitsorganisation im Zuge der Digitalisierung verändern, personenbezogene Dienstleistungen eine Aufwertung erfahren und inwieweit klassische Rollenzuschreibungen damit obsolet werden. Neue Fertigungsprozesse bieten zudem die Chance, geschlechtertypische Rollenmuster zu überwinden, beispielsweise indem Produktionsarbeit prozesshafter wird.50

50 Vgl. Bultemeier/Marrs 2016.

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Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Arbeitsmarktprognose 2030: Veränderung der Beschäftigung in ausgewählten Branchen, 2014–2030 (in 1.000)

Quelle: Vogler-Ludwig u. a. 2016 – die Tabelle gibt lediglich Tendenzen wieder.

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Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Neben möglichen Beschäftigungsverlusten wird auch die Frage intensiv diskutiert, ob es aufgrund von weitreichenden Automati­ sierungsprozessen zu einer Beschäftigungs- und Lohnpolarisierung kommen könnte. Eine Beschäftigungspolarisierung träte ein, wenn die Beschäftigung im mittleren Qualifikationsbereich besonders von Arbeitsplatzverlusten betroffen wäre und gleichzeitig die Beschäf­ tigung Gering- und Hochqualifizierter zunähme. Diese Veränderung in der Nachfrage würde auch zu einer Polarisierung der Löhne führen. Bislang findet sich für eine solche in Deutschland jedoch keine Evidenz, ebenso wenig wie für einen Einbruch der Beschäftigung im mittleren Qualifikationsbereich.51 Eine Polarisierung von Beschäftigung und Löhnen hätte starke gesellschaftliche Auswirkungen, nämlich eine Schrumpfung der Mittelschicht und eine insgesamt steigende Ungleichheit. Die Prognosen über die Zukunft der Arbeit betonen, dass Handlungsbedarf besteht, um ein solches Szenario auch in Zukunft zu vermeiden. Dies betrifft vor allem die Bereiche Beschäftigungssicherung, Einkommenssicherung und Qualifizierung. Ziel muss es sein, allen Erwerbspersonen im bevorstehenden Strukturwandel neue Möglichkeiten zu eröffnen und ihre Anpassungsfähigkeit zu verbessern (→ Kapitel 4.1). Die Höherqualifizierung auf allen Ebenen spielt hierbei eine entscheidende Rolle.52 Bei allen Prognosen sollte bedacht werden, dass sie immer nur eine gewisse Orientierung, jedoch keine Sicherheit bieten können und auf bisherigen Erfahrungswerten beruhen.

»

---» Bei aller Vorsicht, die bei der

Interpretation von Vorausberechnungen geboten ist, wird es eine wichtige Zukunftsfrage sein, wie verhindert werden kann, dass der Übergang zu einer Wirtschaft 4.0 zu einer weiteren Polarisierung des Arbeitsmarktes mit zunehmender Einkommensungleichheit führt bzw. wie eine solche Entwicklung, wenn sie sich nicht vollständig verhindern lässt, ­sozial aufgefangen werden kann.

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Sozialwissenschaftliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland

51 Vgl. Dengler/Matthes 2015; Dustmann u. a. 2009; Antonczyk u. a. 2010. 52 Vogler-Ludwig u. a. 2016; Bonin u. a. 2015; Arntz u. a. 2016b.

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Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

---» Ohne digitale Kompetenz kommt

man im Berufsleben künftig nicht mehr aus. Wer gut qualifiziert ist, dem eröffnen sich zugleich immer mehr und immer bessere Chancen auf Berufe, die spannend, fordernd und erfüllend sind. Die Vorstellung, den gelernten Beruf im immer gleichen Umfeld ausüben zu können, muss von der Bereitschaft abgelöst werden, sich mit seinem Kompetenzprofil flexibel und regelmäßig neuen Herausforderungen zu stellen.

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Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien

WEITERE STUDIEN ZU BESCHÄFTIGUNGSEFFEKTEN Seit Beginn des Dialogprozesses wurden einige Studien über die Beschäf­ tigungseffekte der Industrie 4.0 für Deutschland veröffentlicht. Das Fazit ist zumeist: deutliche Verschiebungen zwischen Berufsgruppen, keine signifikanten Beschäftigungsverluste. So erwartet die BIBB-IAB-Arbeitsmarktprognose in einem „Industrie-4.0-Szenario“ bis 2030 praktisch keine Ver­ä nderung der Gesamtbeschäftigung im Vergleich zu einem Basisszenario (–60.000/–0,1 Prozent). 53 Auch Befragungen von Personalverantwortlichen durch das IW Köln zeigen, dass mittelfristig eher ein höherer Personalbedarf besteht, insbeson­ dere bei digitalisierten Unternehmen. 54 Die Boston Consulting Group erwartet bis 2025 einen Nettozuwachs der Beschäftigung um 350.000 Personen.55 Denn steigende Produktivität führe auch zu steigender Nachfrage, sowohl nach neuen Produkten als auch nach qualifizierten Arbeitskräften. Diese These wird auch durch eine Studie über die regionalen Beschäftigungseffekte in Europa erhärtet. Demnach sind durch technologischen Wandel im Zeitraum von 1999 bis 2010 rund 11 Millionen neue Jobs in Europa entstanden. 56 Weitere Hinweise gibt die Einschätzung der Beschäftigten selbst. Einer Umfrage zufolge hat sich bei vier von fünf Befragten in den letzten fünf Jahren die technologische Ausstattung des Arbeitsplatzes verändert. Jedoch haben (nur) 13 Prozent der Befragten Angst, dass ihr eigener Arbeitsplatz in den nächsten zehn Jahren von einer Maschine übernommen wird. 57 Dieser Anteil entspricht den 12 Prozent aus der Adaption der Frey/Osborne-Studie für Deutschland, deren ausgeübte Tätigkeiten eine hohe Automatisierungswahrscheinlichkeit aufweisen. Eine weitere Analyse der Tätigkeiten spricht von 15 Prozent der Beschäftigten mit hohen diesbezüglichen Risiken.58 Auch wenn diese Zahlen nicht exakt das Gleiche ausdrücken und ihre Ähnlichkeit auch Zufall sein könnte, wird damit eine gewisse Größenordnung angegeben. Diese, etwa ein Siebtel bis ein Achtel der Beschäftigten, ist durchaus bedeutend, wenn auch weit entfernt von den 47 Prozent der Originalstudie von Frey/Osborne. Alle Prognosen betonen: Der digitale Wandel wird die Dynamik am ­A rbeitsmarkt erhöhen. Die BIBB-IAB-Prognose erwartet einen deutlichen Rückgang bei Produktionsberufen und Anstiege im IT- und im naturwissen­ schaftlichen Bereich. Die BCG-Studie geht von fast einer Million neuen Jobs im IT- und Datenanalyse-Bereich und Rückgängen bei Fertigungsberufen um über 600.000 Beschäftigte aus, die Arbeitsmarktprognose 2030 nennt vergleichbare Grö­ßenordnungen. Für die Unternehmen heißt das: Die Digitalisierung wird die Fachkräfteengpässe nicht beseitigen, sondern eher verschärfen. Die neue Beschäftigung wird überwiegend in Bereichen entstehen, in denen bereits jetzt Engpässe herrschen.

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53 54 55 56 57 58

54

BIBB/IAB 2015. Hammermann/Stettes 2015. BCG 2015. Gregory u. a. 2015. BMAS 2016a. Dengler/Matthes 2015.


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

2.2 DIGITALE PLATTFORMEN: NEUE MÄRKTE UND ARBEITSFORMEN Wir erleben derzeit, wie digitale Basisinnovationen der vergangenen Jahre – Smartphones, mobiles Internet, Cloud Computing – miteinander kombiniert und in immer neue Geschäftsmodelle überführt werden (→ Kapitel 1.1). Diese gehören für viele bereits zum normalen Leben. Sie nutzen Suchmaschinen, laden eigene Videos auf Plattformen hoch, hören Musik aus der Cloud und bestellen online. Als Oberbegriff für diese neuen Geschäftsmodelle, die auf – teilweise globalen – mehrseitigen Märkten agieren, wird der Begriff „Plattform“ verwendet. Die Rolle solcher Plattformen ist die Vermittlung zwischen Nutzergruppen innerhalb eines übergreifenden „Ökosystems“. Dies können zum Beispiel Anbieter und Nachfrager von Chauffeurdiensten, Ferienwohnungen oder Dienstleistungen im Bereich Webentwicklung sein. Dabei ist zu unterscheiden zwischen: 59

»

59 Ähnliche Unterscheidungen finden sich z. B. bei Leimeister u. a. 2016a.

---» Dass ein Selbstständiger seine

Dienste online anbietet, ist

schon heute normal und Teil seiner unternehmerischen Freiheit.

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Bundesverband mittelständische Wirtschaft

55


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

sozialen Kommunikationsplattformen (wie Facebook, Xing, Youtube oder Twitter), die Kontakte und zumeist personenbezogene Infor­ mationen, z. B. Nachrichten, Fotos, Audio- und Videoaufzeichnungen, vermitteln und den Austausch unter den Nutzern ermöglichen,

digitalen Marktplätzen (wie eBay, MyHammer oder Kleiderkreisel), die einen virtuellen Ort anbieten, auf dem Anbieter und Nachfrager zusammentreffen können, ohne dass die Betreiber der Plattform direkt in die Transaktionen eingreifen. Hierzu gehören auch nicht-kommerzielle Tauschplattformen zur gemeinschaftlichen Nutzung von Gütern oder Infrastrukturen, die im engeren Sinne den Begriff Sharing rechtfertigen,

• ---» Das Spektrum reicht vom „Freizeit-Crowdworker“, der nach Feierabend

kleine digitale Aufträge erledigt, über Anbieter umfassender Dienstleistungen – häufig aus dem Kreativbereich – bis hin zu wechselnden Zusammenschlüssen von Gruppen, die komplexe Aufgaben mit verteilten Kompetenzen erledigen.

«

Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung

Ausprägungen digitaler Plattformen

Quelle: BMAS

56

Vermittlungsplattformen bzw. Händler mit Plattformcharakter (wie Uber, Helpling oder Airbnb), die in unterschiedlichem Maße in die Interaktion zwischen den Marktteilnehmern eingreifen, z. B. durch Regeln für die Preissetzung und die Eigenschaften der gehandelten Produkte oder Dienstleistungen, und dadurch keine reinen Vermittler sind. Hierzu gehören insbesondere Dienstleistungsplattformen der sogenannten On-­ Demand-Economy, bei der zumeist Dienstleistungen vor Ort erbracht werden. Und schließlich

Crowdworking-Plattformen (wie Upwork oder Amazon Mechanical Turk), die als IT-gestützte Vermittler digitaler Arbeit klar definierte Arbeitspakete in Form offener Aufrufe zur Bearbeitung anbieten.

«


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Diese Plattformtypen verändern Märkte und Marktstrukturen sehr schnell: Aufgrund der sehr niedrigen Grenzkosten eines zusätzlichen Nutzers digitaler Güter und Dienste (Skaleneffekte) und der mit jedem zusätzlichen Nutzer steigenden Attraktivität für andere Nutzer (Netzwerk­ effekte) haben sie ein hohes Wachstumspotenzial, das allerdings nicht notwendigerweise darauf ausgelegt ist, dass in dem Unternehmen, das die Plattform betreibt, die Belegschaft entsprechend mitwächst. Die Plattformen für On-Demand-Dienstleistungen und Crowdwork verstehen sich zumeist nicht als Arbeitgeber, sondern als reine Vermittler, die Markttransaktionen erleichtern und als Technologieanbieter die Transaktionskosten der Nutzer senken. Vielfach wird deshalb damit gerechnet, dass die Plattformökonomie zu einem Zuwachs bei den selbstständig Erwerbstätigen, insbesondere bei den Solo-Selbstständigen , führt, die auf den Plattformen einfach und kostengünstig ihre Leistungen und Produkte anbieten können 60. In den USA waren hier in den letzten Jahren sehr dynamische Entwicklungen zu beobachten, auf dem deutschen Arbeitsmarkt bislang weniger.

»

Bisher ist die Bedeutung digitaler Plattformen für Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland empirisch kaum greifbar, da die hierfür notwendige Datengrundlage fehlt. Indikatoren wie Nebentätigkeiten und Solo-Selbstständigkeit aus repräsentativen Umfragen liefern bisher keine Hinweise auf eine Zunahme selbstständiger Tätigkeiten in Deutschland. Auch die Angaben einzelner Plattformbetreiber zu den Personen, die über die Plattform ihre Dienste anbieten, lassen sich nicht zu einer belastbaren Datengrundlage zusammenfassen.

60 Die meisten Plattformen legen in ihren Nutzungsbedingungen fest, dass es sich bei den registrierten Dienstleistern um Selbstständige („Independent Contractors“) handele. In den USA wird das Thema der „Misclassifications“ intensiv diskutiert. Vgl. Schmidt 2016.

---» Das Softwareunternehmen

„Intuit“ prognostiziert für den amerikanischen Arbeitsmarkt im Jahr 2020 einen Freelancer-Anteil von ungefähr 40 %. In Deutschland wird er wohl nicht so hoch sein, aber der Trend geht auch an uns nicht vorbei. Daher ist es die Aufgabe aller Beteiligten, diesem Trend Rechnung zu tragen und wider­stands­ fähige, flexible und offene arbeits­ organisato­rische Modelle zu entwickeln, die Solo-­Selbstständige auch durch Wirtschaftskrisen tragen.

«

Allianz deutscher Designer

57


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

---» Eine differenziertere Analyse der

Transformation von Arbeit nach Sektoren, Berufen oder Tätigkeitsbereichen wäre wünschenswert. Ein Industriearbeiter, der sich auf dem Shopfloor an den „Kollegen Roboter“ gewöhnen muss, ist von der Veränderung der Arbeitswelt in anderer Form betroffen als ein freier Software-Programmierer, der immer häufiger feststellt, dass für ihn relevante Aufträge über Crowdworking-Platt­ formen vergeben werden.

«

Bundesverband der Personalmanager

---» Crowd- und Clickworking ist

vielleicht interessant für Schüler/Studen-

Crowdwork ist eine vieldiskutierte Entwicklung der digitalen Arbeitswelt, und die Auswirkungen für Beschäftigte sind hier ganz andere als im Bereich der Industrie 4.0 . Beim Crowdwork lagern Unternehmen Aufgaben an eine Menge von Personen („Crowd“) aus. Das Mittel dazu ist ein Aufruf über das Internet, woraufhin registrierte Crowd­ workerinnen und Crowdworker diese Aufgaben bearbeiten. Hierbei gibt es wettbewerbsbasierte Modelle, bei denen von allen eingereichten Lösungen nur einzelne Lösungen angenommen werden, und zusammenarbeitsbasierte Modelle, bei denen Aufgaben gemeinschaftlich oder arbeitsteilig gelöst werden. 61 Dabei werden die Lohn- und Arbeits­ bedingungen sehr unterschiedlich eingeschätzt. Insofern Crowd­ workerinnen und Crowdworker als Selbstständige agieren, ergeben­ sich hieraus Vor- und Nachteile: hohe Selbstbestimmtheit bei zugleich häufig hoher wirtschaftlicher Beschäftigungs- und Einkommens­ unsicherheit.

««

ten, die sich nebenbei ein Taschengeld verdienen wollen, und für Unternehmer, die sich auf Kosten vieler Menschen Wissen aneignen und mit dieser Arbeitsweise Geld verdienen wollen. Eine Familie kann man m. E. mit dieser Arbeitsweise nicht ernähren.

«

7.5.2015 via Facebook

58

61 Vgl. z. B. Leimeister/Zogaj 2013; Benner 2014.


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Doch es gibt nicht die Arbeit in der Crowd – das Spektrum reicht von Clickworkerinnen und Clickworkern, die für Centbeträge einfache Auf-

---» Die Plattform-Arbeit (Crowdwork)

hat massive Auswirkungen auf die

gaben erledigen, bis zu anspruchsvollen, auch gut bezahlten Tätigkeiten, etwa in der IT-Entwicklung oder im Testing. 62 Je kleinteiliger und

Arbeitsbeziehungen, die Sozialpartner-

abgrenzbarer einzelne Tätigkeitsbereiche und Arbeitspakete dimensioniert sind, desto eher können sie ausgelagert und – Digitalisierbarkeit vorausgesetzt – „crowdgesourced“ werden. In einigen großen Unternehmen wird das Crowdworking auch intern über das Intranet praktiziert. In diesem Fall stehen einzelne Niederlassungen, Teams oder einzelne Beschäftigte miteinander im Wettbewerb.

nehmerrechte, die Entlohnungs- und

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schaft, die Mitbestimmung, die ArbeitArbeitsbedingungen sowie die sozialen Sicherungssysteme (…). Crowdworking als Arbeitsform ist heute in vielen Bereichen schlecht bezahlt, meist weit unterhalb des Mindestlohns, ohne soziale Absicherung. Crowdworker bekommen keine

Eine repräsentative Unternehmensbefragung in der Informationswirtschaft zeigt, dass aktuell drei Prozent der dort tätigen Unternehmen Crowdworking – im Sinne von Crowdsourcing – einsetzen. Im Vergleich zu 2014 hat sich die Nutzung kaum verändert. Da in der lnformationswirtschaft Arbeit vergleichsweise gut zerlegt und portioniert ins Netz verlagert werden kann, dürfte der Anteil von Crowdworking in anderen Branchen vermutlich noch geringer ausfallen. 63 In der Debatte über die Auswirkungen digitaler Plattformen vertreten die Protagonisten dieser neuen Geschäftsmodelle die Ansicht, dass Plattformmonopole gar nicht zu verhindern sind.64 Vielmehr seien Monopolstellungen betriebswirtschaftlich und gesellschaftlich wünschenswert. Monopole zu verbieten hieße, technologischen Fortschritt zu verhindern. Die Devise „The winner takes it all“ wird zum Erfolgsprinzip der digitalen Wirtschaft erklärt: Ziel sei es, sich dem „perfekten Wettbewerb“ zumindest zeitweise entziehen zu können, um den Kundennutzen zu mehren.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sind nicht sozialversicherungspflichtig und haben keine Mitspracherechte.

«

Deutscher Gewerkschaftsbund

---» In solchen neuen Formen der

Arbeitsorganisation müssen die Chancen gesehen werden. So sinken Markt­ eintritts­barrieren und gerade KMU in ländlichen Regionen, die es schwer haben, Fachkräfte zu gewinnen und dauerhaft an sich zu binden, können von diesen Formen profitieren.

«

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Auf der anderen Seite hat der Begriff „Plattformkapitalismus“ starke Verbreitung gefunden.65 Es entstehe eine neue Form von Kapitalismus, bei dem die großen Plattformanbieter die Regeln vorgeben und bestehende Schutzstandards und auch Mitbestimmungsrechte aushebeln.

62 Vgl. Leimeister u. a. 2016b. 63 Die Befragung wurde im 3. Quartal 2016 durchgeführt. Für Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes hat sie ergeben, dass nur 1,2 Prozent Crowdworking einsetzen, Ohnemus (im Erscheinen). 64 U. a. Thiel 2014. 65 U. a. Lobo 2014.

59


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Digitale Plattformen würden ihre Marktmacht in unzulässiger Weise ausnutzen. Bisher anders organisierte Formen des sozialen Zusammenlebens wie etwa nachbarschaftliche oder freundschaftliche Hilfe, würden Marktmechanismen unterworfen. Mittels digitaler Plattformen werde außerdem die Privatsphäre kommerzialisiert. Eine dritte Position betont die Möglichkeit einer nachhaltigeren, solidarischeren und demokratischeren Wirtschaftsordnung. 66 Indem Ressourcen stärker geteilt und gemeinsam genutzt werden könnten, verliere Besitz an Bedeutung, die scharfe Unterscheidung zwischen Pro­d uzent und Konsument verschwimme und innovative Produktionsmittel blieben nicht länger finanzstarken Großunternehmen vorbehalten. Spannungsfelder Mit Blick auf die digitalen Plattformen ergibt sich ein Spannungsverhältnis hinsichtlich der beschriebenen Netzwerkeffekte: Je mehr

---»

Solo-Selbstständige erscheinen

in der Debatte über die Zukunft der

Arbeitswelt oft als schutzbedürftig. Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel. Oftmals sind Solo-Selbstständige erfolg­ reiche Fach- und Führungskräfte, die als IT-Experten oder Interimsmanager

­ nwender eine Plattform nutzen, desto schneller entwickelt sich diese A zu einem Standard, da die steigende Nachfrage direkt zu einer Verbesserung der Dienstleistung führt und so weitere Nachfrager angezogen werden. Der Steigerung des Nutzens für Anbieter und Nachfrager auf einer Plattform stehen erhebliche Markteintrittsbarrieren für konkurrierende Plattformen gegenüber. 67 Dies liegt daran, dass die Zentralisierung zuvor dezentraler Markplätze die Herausbildung marktbeherrschender Stellungen begünstigt.

keinen Schutz brauchen, sondern die Freiheit, ihrem Geschäft nachzugehen.

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Bundesverband mittelständische Wirtschaft

---» In solchen neuen Formen der

Arbeitsorganisation müssen die

Chancen gesehen werden. So sinken Markteintrittsbarrieren und gerade KMU in ländlichen Regionen, die es schwer haben, Fachkräfte zu gewinnen und dauerhaft an sich zu binden, können von diesen Formen profitieren.

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Deutscher Industrie- und Handelskammertag

60

Ein weiteres zentrales Spannungsfeld für die Erbringer der über digitale Plattformen vermittelten Dienste betrifft den Gewinn an Autonomie bei zugleich steigender Unsicherheit und Abhängigkeit. Da Plattformen die Transaktionskosten zwischen Marktteilnehmern senken, vereinfachen sie für den Einzelnen den Eintritt in eine selbstständige Erwerbstätigkeit. Für Menschen, die autonomer arbeiten wollen oder die bisher nicht am Arbeitsmarkt teilnehmen konnten, eröffnen sich somit neue Beschäftigungs- und Einkommensmöglichkeiten. Die Betreiber digitaler Plattformen betonen, dass viele ihrer Dienstleistungsanbieter durch ein Mehr an unternehmerischem Entscheidungsspielraum und eine bessere Vereinbarkeit von beruflichen und privaten Pflichten zur Tätigkeit auf der Plattform motiviert seien.

«

66 U. a. Rifkin 2014. 67 Im Grünbuch „Digitale Plattformen“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (2016) wird thematisiert, wie eine Balance zwischen den erforderlichen Rahmenbedingungen gefunden werden kann.


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Plattformen schaffen einen hohen Kundennutzen. Sie bieten aber auch Selbstständigen als Anbietern bzw. Auftragnehmern einen ein­ fachen Zugang zu Märkten und teilweise Nischenmärkten, die auch als Long Tail bezeichnet werden. 68 Die Rede ist auch von einer neuen Bewegung der „Makers“.69 Hierzu gehören Produzenten und Händler, die diese Plattformen für ihren Vertrieb nutzen oder auch Programmierer von Apps. Auf der anderen Seite können Plattformen für On-Demand-­ Dienstleistungen und Crowdwork reguläre durch unsichere Beschäf­ tigung ersetzen. In den USA, wo dieser Trend weiter fortgeschritten ist, wird über eine Gig Economy diskutiert, in der Beschäftigung die Form kurzer „Auftritte“ hat und die Plattformen den formal Selbstständigen durch ihre Geschäftsbedingungen und Bewertungssysteme wenig Freiräume lassen. 70 Die Anbieter der angefragten Dienstleistungen tragen aufgrund schwankender Auftragseingänge und einer hohen sozialen Unsicherheit bei Unfällen, Krankheit, Arbeitslosigkeit sowie im Alter und bei Pflegebedürftigkeit ein hohes Risiko. Zudem verfügen abhängig Beschäftigte über (Schutz-)Rechte, die für Selbstständige nicht gelten.

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---» Nicht nur, dass Crowdworking nicht in reguläre sozialversicherungs-

pflichtige Arbeitsverhältnisse mündet, es gefährdet diese sogar. Da für Crowdworker weder arbeitsrechtliche Schutzrechte noch branchenspezifische, tarifvertragliche oder gesetzliche Mindestlohnregelungen gelten, treten sie in einen direkten Unterbietungswettbewerb mit regulären Unternehmern und den dort angesiedelten Beschäftigungs­verhältnissen.

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Zentralverband des Deutschen Handwerks

---» Globale Mobilität der Arbeit und

Outsourcing von Projekten in Klein- und Kleinstaufträge für (Solo-) Selbstständige könnten Lohnuntergrenzen aushebeln.

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Bundesagentur für Arbeit

Insgesamt kann daher im Vergleich zur abhängigen Beschäftigung von einer Risikoverlagerung in Richtung des selbstständigen Anbieters auf einer Plattform gesprochen werden. Dabei ist die Verhandlungsmacht hochspezialisierter und gut verdienender Expertinnen und Experten etwa im Bereich der Programmierung und Gestaltung bei der Durchsetzung eigener Anliegen eine andere als die von Personen, die geringer qualifizierte Tätigkeiten anbieten.

»

In welchem Umfang digitale Plattformen sozialversicherungs­ pflichtige Arbeit durch neue ungesicherte Beschäftigungsformen ­e rsetzen werden, ist momentan nicht abzusehen. Dies wird vor allem davon abhängen, ob Plattformen in eine unfaire Konkurrenz zu regulierten Dienstleistungen treten, indem sie dort geltende Qualitäts­ standards und Regelungen zum Schutz von Beschäftigen und Konsumierenden bis hin zu den Steuer- und Abgabepflichten systematisch unterlaufen. In diesen Zusammenhang gehört insbesondere auch die Frage, inwiefern Plattformen rechtliche Grauzonen hinsichtlich des Beschäftigtenstatus dazu nutzen, um Kosten einzusparen und dadurch

---» Zu klären ist die Frage, wie faire

soziale Standards im Bereich der

internetbasierten Arbeit etabliert werden können.

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Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder

---» Schon jetzt entwickeln sich am

Arbeitsmarkt neue digitale Arbeits- und Vertragsformen. Diese liegen außerhalb der Reichweite der Arbeitsmarkt­ institutionen, die doch einmal geschaffen wurden, um das Machtungleichgewicht am Markt auszugleichen, dem von Beschäftigung Abhängige sonst beim individuellen Aushandeln von Verträgen ausgeliefert wären.

«

Arbeitnehmerkammer Bremen

68 Anderson 2007. 69 Anderson 2013. 70 Slee 2016; Hill 2015.

61


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

---» Die Soziale Marktwirtschaft

führt nur dann zu optimalen Ergebnis-

sen, wenn für alle Wettbewerbs­

Wettbewerbsvorteile gegenüber bestehenden Unternehmen zu erzielen. Der sich daraus ­ergebende Gestaltungsbedarf wird in den Kapiteln 4.3 und 4.7 näher beleuchtet.

«

teilnehmer die gleichen Spielregeln gelten. Ansonsten droht ein Wettbewerb, der nicht Innovationen, sondern Sozialdumping belohnt.

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Sozialwissenschaftliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland

Neue und innovative Geschäftsmodelle, die sich derzeit herausbilden, sollten jedoch nicht durch vorzeitige Regulierungen unterbunden ­werden, ohne dass ihre Entwicklungspotenziale und Wirkungsmechanismen ausreichend beurteilt wurden. Von digitalen Plattformen können wichtige wirtschaftliche und soziale Impulse ausgehen – auch in Europa. 71 Allerdings befinden wir uns aktuell in einem Prozess, in dem sich klären muss, wie plattformbasierte Geschäftsmodelle – sei es auf kommerzieller oder z. B. auf genossenschaftlicher Basis – aussehen können, die mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft vereinbar sind­ (→ Kapitel 4.3).

2.3 BIG DATA: ROHSTOFF DER DIGITALEN WIRTSCHAFT Ein Herzschlag, den ein EKG registriert, ein Räuspern am Telefon, ein Wischen über das Smartphone, ein Scan an der Supermarktkasse: Jede Bewegung, jede Berührung, jedes Geräusch, jedes Bild erzeugt, wenn es von einem Sensor oder einer Kamera erfasst wird, maschinenlesbare Daten, die gespeichert, ausgewertet, verbreitet und auch verkauft werden können. Das ist im Prinzip nicht neu. Neu ist aber die schiere Zahl der heute verfügbaren Daten durch immer bessere technische Erfassungs- und Speichermöglichkeiten, und neu sind auch die „Intelligenz“ und Geschwindigkeit der Datenauswertung.72 Bei Big Data geht es um ein gigantisches Volumen unstrukturierter Massendaten, das sich aus zahlreichen dezentralen Quellen speist und dessen Umfang schnell wächst. Durch Data Mining, das gezielte Schürfen nach verwertbarer Information in der Masse der Rohdaten mit Hilfe hochleistungsfähiger

62

71 Mandel 2016. 72 Markl u. a. 2013.


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Computer und entsprechend programmierter Algorithmen , können unterschiedliche Datenbestände – auch in Echtzeit – in Beziehung gesetzt und abgeglichen und so bislang unbekannte Muster erkannt werden. Im Fall von personenbezogenen Daten kann die Auswertung helfen, Einzelpersonen oder Menschengruppen zu identifizieren, auf die bestimmte Merkmale zutreffen oder die sich in bestimmter Weise verhalten, um daraus Rückschlüsse auf ihr künftiges Verhalten zu ziehen: auf die Wahrscheinlichkeit, mit der sie angebotene Produkte oder Dienstleistungen kaufen, bestimmte Entscheidungen treffen und in definierten Fallkonstellationen handeln werden.73

»

---» Nach der Revolutionierung der

interpersonellen Kommunikation durch das Internet kommt es aktuell zu einem weiteren Entwicklungssprung: zu einem Internet der Dinge. Über 50 Milliarden Geräte (Maschinen, Anlagen, Roboter, Einrichtungen der Haustechnik usw.) werden durch die Zuweisung von IP-Adressen digital ansprechbar und vernetzbar. (…) Gleichzeitig entstehen riesige Mengen an Daten (Big Data),

Viele neuere Geschäftsmodelle beruhen darauf, dass Menschen ihre personenbezogenen Daten bei der Nutzung digitaler Dienstleistungen im Internet freiwillig zur Verfügung stellen, etwa beim Gebrauch eines Navigationssystems, einer Gesundheits-App, einer Rabattkarte oder beim Besuch von Plattformen, über die Handel getrieben, kommuniziert oder Arbeit vermittelt wird. 74 Nicht nur die Menschen selbst speisen ihre Daten in das Netz ein, sondern zunehmend auch vernetzte Dinge in ihrem Besitz: neben Smartphones oder Fitnessarmbändern können auch Autos, Heizungen oder elektrische Haushaltsgeräte Daten erfassen und aussenden.

»

Bei kommerziellen Big Data-Anwendungen geht es sowohl darum, die Präferenzen einzelner Personen auszuforschen, als auch darum, Planungen auf eine bessere und möglichst breite Datenbasis zu gründen: etwa die Organisation von Massenkommunikation oder die Steuerung komplexer technischer Prozesse in der industriellen Produktion, in der Energieversorgung oder im Verkehr.

deren Auswertung Steuerungschancen wie Gefährdungspotenziale bedeuten kann.

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Arbeitnehmerkammer Bremen

---» Gesundheitsbezogene Daten

sind ein sicher zu schützendes Gut. Neue technische Entwicklungen sind nicht aufzuhalten, umso wichtiger ist es, keine unausgereiften Produkte zu nutzen und ausgiebige Tests vor der Marktein­ führung vorzuschreiben. Hier muss die berufsständische Selbstverwaltung mit ihrem Fachwissen dringend frühzeitig in Entwicklungen hinzugezogen werden. Auch „Gesundheits“-Apps und Wearables bedürfen der einheitlichen

Je mehr Wirtschaft und Verwaltung digitalisiert werden, desto mehr Daten werden auch gesammelt und gespeichert, die sich unmittelbar auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beziehen oder auf diese bezogen werden können. Einerseits wird in der Regel das gesamte Personal­m anagement – vom Bewerbungsverfahren über die Zeiterfassung und das Beurteilungswesen bis hin zur Gehaltsabrechnung – mittlerweile digital verwaltet, andererseits produzieren Menschen, die mit digitalen Anwendungen arbeiten, kontinuierlich Daten, mit denen nahe-

73 PwC 2013. 74 Lanier 2014; Morozov 2013.

Regulierung.

«

Bundesverband der Freien Berufe

63


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

---» Im Grünbuch werden die Her­

aus­­forderungen für den Beschäftigten­ datenschutz vor dem Hintergrund von Big Data erkannt. Auch aus unserer

Sicht steigt die Gefahr des Datenmissbrauchs in der digitalen Arbeitswelt. Aus diesem Grund muss der Beschäftigtendatenschutz – insbesondere im Zuge der Internationalisierung – auf Herz und Nieren geprüft und ergänzt werden. (…) Der Schutz der Persönlichkeitsrechte sowie die informationelle Selbstbestimmung haben auch in der digitalen Arbeitswelt hohe Priorität.

«

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

64

zu das gesamte Arbeitsverhalten beobachtet, erfasst oder nachvollzogen werden kann. Bei Büroarbeitsplätzen kann – zumindest theoretisch – jeder Anschlag auf der Tastatur, jede Speicherung oder Löschung, jeder Suchverlauf im Internet sowie die gesamte Kommunikation, etwa via E-Mail, komplett dokumentiert und ausgewertet werden.

«

Je mehr digitale Anwendungen in industriellen Prozessen, im Handel und in der Logistik Einzug halten, desto mehr Daten fallen auch in diesen Bereichen an: Mit der RFID-Technologie lassen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ihre Firmenausweise, in die Berufskleidung eingenähte Chips oder entsprechend ausgestattete Werkzeuge auf dem Betriebsgelände orten und identifizieren. Über GPS sind extern Tätige z. B. in der Logistik jederzeit lokalisierbar. Mobile, vom Unternehmen gestellte Endgeräte ermöglichen eine Erfassung aller Nutzeraktivitäten. Datenbrillen, Datenhandschuhe und intelligente Werkzeuge zeichnen alle Arbeitsschritte auf. Maschinen kontrollieren die korrekte Ausführung von Arbeiten, etwa bei der Wartung.


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Während viele dieser personenbezogenen Daten quasi Nebenprodukte sind, die während der Arbeit mit entstehen, gibt es zunehmend auch Anwendungen, die nur dann gut funktionieren können, wenn sie auf ein hinterlegtes persönliches Nutzerprofil zugreifen können. Solche Anwendungen können der Unterstützung des Menschen dienen, wie etwa digitale Assistenzsysteme , die sich auf Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen einstellen oder auf körperliche Fehlhaltungen aufmerksam machen können, oder auch Lokalisierungssysteme, die helfen, unnötige Wegzeiten auf dem Betriebsgelände oder im Straßenverkehr zu vermeiden.

---» Die Automatisierung der

Warenströme wird mit Hilfe von RFID (Radio-Frequency Identification) und MEMS (Microelectromechanical

Spannungsfelder

Systems) Transparenz im Materialfluss

Wie jeder technische Fortschritt ist auch die Digitalisierung ambi­ valent. Das zeigt die Debatte um Big Data besonders eindrücklich: Auf der einen Seite steht der hohe Nutzen für Unternehmen, aber auch für Verwaltungen, im Gesundheitswesen und für die Gesellschaft insgesamt. Auf der anderen Seite ergeben sich dagegen Risiken aus der Technik selbst, neue ethische und rechtliche Fragen sowie neue Herausforderungen für Datensicherheit und Datenschutz.75 Und auch alte Ängste vor Totalüberwachung und dem Verlust von Privatsphäre und Freiheit erhalten neue Nahrung.

des gesamten Wertstromes in Echtzeit

»»

schaffen. Aufwendige Kontroll- und Nachverfolgungsarbeiten entfallen für die Beschäftigten. Werkzeuge und Anlagen werden durch systematische Analysen ihre optimale Standzeit kennen und können vorausschauend gewartet werden. Der Einsatz der Produktionsmittel und die Arbeitsabläufe der Beschäftigten erfolgen dadurch mit

Big Data basiert auf Modellen und Algorithmen , mit denen die Daten der Vergangenheit analysiert, Zusammenhänge hergestellt und daraus Prognosen abgeleitet werden. Derartig komplexe Modelle sind fehleranfällig, können also beispielsweise falsche Zusammenhänge ­u nterstellen, Variablen falsch deuten oder eine falsche Eindeutigkeit vorspiegeln. Ebenso besteht die Gefahr, dass die Ergebnisse fehlgedeutet werden. Risiken ergeben sich auch dann, wenn Menschen und soziale Beziehungen Gegenstand von Durchleuchtung, Bewertung und Prognostik sind: Einerseits können Menschen leichter manipuliert werden, wenn man ihre Präferenzen kennt und ihr Verhalten vorhersagbar ist, andererseits können Rückkopplungseffekte entstehen, wenn Menschen beginnen, ihr Verhalten an den Analyse-Tools auszurichten, beispielsweise um zu möglichst guten Bewertungen zu kommen.

größtmöglicher Effizienz.

«

Robert Bosch GmbH

---» Ich wünsche mir mehr Auf­klä­

rung zum Thema Datenschutz! Es geht schließlich um unsere Freiheit und unser Persönlichkeitsrecht, das geht doch uns alle was an.

«

11.3.2016 via arbeitenviernull.de

Zu einem zentralen Problem für Unternehmen und Gesellschaft wird die Datensicherheit. Wurden in der klassischen Datenverarbeitung von Banken, Versicherungen, öffentlichen Verwaltungen oder Unternehmen Kundendaten in Datenbanken gespeichert, die separat auf lokalen

75 Schirrmacher 2015; Kucklick 2014; Hofstetter 2016; Welzer 2016.

65


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

---» Durch die Digitalisierung er­ höhen sich sowohl die Menge der

gesammelten und verarbeiteten Daten („Big Data“) als auch deren Qualität („Smart Data“). Solche großen Datenmengen müssen zum einen organisiert und gesteuert werden, zum anderen werden Sicherheitsaspekte relevanter.

«

Arbeitgeberverband Gesamtmetall

---» Die zunehmende Digitalisierung

macht es für viele kleine und mittel-

ständische Freiberufler erforderlich, auf die Expertise externer IT-Dienstleister zurückzugreifen, anstatt hierfür eigene Personalressourcen bereit zu halten. Die dadurch gegebene Möglichkeit zur Kenntnisnahme Dritter von dem Freiberufler anvertrauten Mandanten, Klienten oder Patientengeheimnissen birgt ein hohes Konfliktpotenzial.

«

Bundesverband der Freien Berufe

S­ ervern lagen, werden Massendaten heute in großem Umfang durch internetbasierte Kommunikation generiert und in Clouds abgelegt. Diese Vorgehensweise erleichtert das Einspeisen von Daten aus dem Netz, das Zusammenführen aus unterschiedlichen Quellen und den Zugriff von unterschiedlichen Orten aus. Zugleich erhöhen sich damit aber auch die Anforderungen an die Datensicherheit, um die Gefahren unberechtigter Zugriffe und des Datenmissbrauchs effektiv abzuwehren. Viele Unternehmen müssen in kostspielige Netzsicherheitsarchitekturen investieren, um ihre Firmengeheimnisse, ihr Know-how sowie Kundenund Beschäftigtendaten vor Industriespionage, Hackerangriffen oder Sabotage zu schützen. Auch der Staat muss sich wappnen: Je mehr und je zentraler zivile oder militärische Infrastruktur elektronisch g­ esteuert wird, desto verletzlicher wird das Gemeinwesen. Die Cyber­ angriffe auf Informationsinfrastrukturen aus dem In- und Ausland sind in den vergangenen Jahren zahlreicher, komplexer und professioneller geworden.76

«

Und auch die Bürgerinnen und Bürger tragen Verantwortung: Einerseits müssen sie darauf vertrauen können, dass die Dienste, die sie online nutzen, sicher sind; andererseits müssen sie aber auch selbst verantwortlich entscheiden, wem sie Vertrauen schenken, welche ­A nwendungen sie nutzen und welche Daten sie preisgeben. Dass im ­Arbeitskontext diese Entscheidung nur bedingt freiwillig ist, macht ­den Beschäftigtendatenschutz zu einem besonders sensiblen Thema. Die Angst vor der totalen Überwachung und dem Verlust von Geheimnissen ist in der Bevölkerung tief verwurzelt, auch aufgrund von historischen oder eigenen Erfahrungen mit totalitären Staaten. Im Zeitalter von Big Data ist eine sehr weitgehende Überwachung möglich. Deshalb bedarf es einer staatlichen Regulierung des Datenschutzes auf der Basis einer intensiven gesellschaftlichen Diskussion darüber, was erlaubt sein soll. Diese Regulierung muss die Grenzen dessen, was von wem kontrolliert werden darf, klar benennen. Zugleich sollte sie jedoch nicht dazu führen, dass die Vorteile von Big Data nicht genutzt und Geschäftsmodelle, die auf der Auswertung von Big Data beruhen, in der Breite in Deutschland nicht ausgeübt werden können. Datenschutz und wirtschaftliche Interessen stehen in einem Spannungsverhältnis, das sich nur zum Teil dadurch auflösen lässt, dass ein hohes Datenschutzniveau auch ein Wettbewerbsvorteil sein kann.

66

76 BMI 2011; BSI 2015.


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Die Protagonisten aus dem Silicon Valley, in deren Unternehmen sehr viele der weltweit gesammelten Daten zusammenlaufen, tun oft wenig, um Ängste zu zerstreuen. Die „totalitären Tendenzen“77 des Silicon Valley sind nicht technologie-immanent, sondern viele dort ansässige Gründerpersönlichkeiten verfolgen neben wirtschaftlichen auch ideologische Ziele78 und sehen eine neue Epoche der „Post-Privacy“.79 In Europa besteht hingegen weitgehend Einigkeit, dass Vertrauen in die Sicherheit und den Schutz von personenbezogenen Daten eine Grundvoraussetzung für eine friedliche und erfolgreiche digitale Transformation ist. Ein erster wichtiger Schritt ist bereits getan: Im April 2016 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet, die für alle Menschen in der EU ein gleichwertiges rechtliches Schutzniveau für die Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten schafft. Dies erleichtert den Umgang mit Daten und den Datenschutz im europäischen Binnenmarkt, der bisher durch einen Flickenteppich aus 28 nationalen Datenschutzgesetzen verkompliziert wurde (→ Kapitel 4.5).

2.4 INDUSTRIE 4.0 UND DIE INTERAKTION VON MENSCH UND MASCHINE Schon die Verwendung von Flaschenzügen in der Frühantike oder von Schöpfwerken zur Ackerbewässerung bei den Babyloniern kann als Mensch-Maschine-Interaktion gelten. Die Art, wie Menschen und Maschinen miteinander interagieren, hat sich seitdem jedoch immer wieder verändert. Wortschöpfungen wie „Industrie 4.0“ oder „cyber-­ physische Systeme“ beschreiben das jüngste Paradigma der industriellen Produktion (→ Kapitel 1.1). Zugleich bringen sie einen qualitativen

77 Lanier 2014; 2015. 78 Keese 2014; Siebenhaar 2016. 79 Heller 2011.

67


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Sprung in der Zusammenarbeit von Mensch und Maschine begrifflich auf den Punkt. Die digitale Vernetzung aller Werker, Werkzeuge und Werk-

---» Die Technik muss den Menschen das Leben erleichtern.

«

Sozialverband Deutschland

stücke im Produktionsprozess und über Unternehmensgrenzen hinweg generiert ein „Internet der Dinge und der Menschen“. Hochentwickelte Sensorik macht eine räumlich immer engere Zusammenarbeit von Mensch und Roboter möglich, da die Maschinen mit verbesserten Technologien der Spracherkennung, Bilderkennung, Emotionsmessung sowie der Erfassung von Blickbewegungen und Gesten das Verhalten ihrer Anwender zunehmend genauer registrieren können.

«

Eine neue Qualität der Mensch-Maschine-Interaktion ergibt sich aus Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI). Selbst­ lernende Algorithmen (maschinelles Lernen) und die parallele Analyse großer Datenmengen (→ Kapitel 2.3) erlauben es KI-Anwendungen, sich dem Menschen situativ anzupassen und in enger Zusammenarbeit mit ihm eine Vielzahl komplexer Aufgaben zu bewältigen. Auch wenn die praktische Umsetzung teils noch nicht erreicht ist, zeigen sich erhebliche Potenziale für die Umwälzung des Arbeitsalltags in der Industrie wie im Dienstleistungsbereich, und dort wiederum gerade in wissens­ intensiven Berufen.

---» Durch die Mensch-Roboter-­

Kooperation lassen sich die kognitive Überlegenheit des Menschen und seine Flexibilität optimal mit der Kraft, Ausdauer und Zuverlässigkeit der Roboter verbinden. Der Mensch wird dabei immer im Mittelpunkt stehen – an seine Flexibilität kommt keine Maschine der Welt heran. Umso mehr wird es auf die

intelligente Verbindung von Mensch und Technik ankommen.

«

Daimler AG

In der industriellen Fertigung entsteht mit fortschreitender Entwicklung der KI eine neue Robotergeneration. Wurden mit Hilfe von Robotern in den vergangenen Jahrzehnten vor allem grobe Produktionsschritte automatisiert, sind neueste Industrieroboter dank KI-basierter Hochleistungssensorik nunmehr in der Lage, auch feinmotorische Aufgaben zu übernehmen und dabei direkt mit ihren menschlichen Kollegen zu interagieren. Die sogenannten Cobots (kurz für „Collaborative Robots“ oder kollaborative Roboter) nehmen ihre Umwelt auf vielfältige Weise wahr und ermöglichen somit eine sichere physische Zusammenarbeit von Mensch und Maschine. Die frühere räumliche Trennung von Menschen und Robotern wird damit hinfällig; die Maschinen verlassen den viel­ zitierten „Käfig“. Cobots sind auch leichter zu programmieren als ihre Vorgänger und vielfach mit selbstoptimierenden Algorithmen aus­ gestattet, sodass sie von ihren menschlichen Kollegen lernen können.

«

Auch im Dienstleistungsbereich eröffnen sich vielfältige Einsatz­ möglichkeiten: Beispielsweise erlauben neue hochleistungsfähige Anwendungen in der Spracherkennung und der Textverarbeitung in­ zwischen gesprochene Simultanübersetzungen, die automatisierte

68


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Erstellung komplexer Standardtexte und einfachen Schriftverkehrs, sowie die Analyse großer Textmengen für juristische Zwecke. In der Medizin kann intelligente Bilderkennungssoftware die Diagnostik zahlreicher Krankheiten entscheidend verbessern und eine fähigkeitsverstärkende Funktion für Ärzte haben. Im Pflegebereich werden interaktive Systeme erprobt, die das psychisch-emotionale Wohlergehen älterer und hochbetagter Menschen fördern sollen. Kurz: ob Industrie-, Dienstleistungs- oder Wissensarbeit – Digitalisierung verändert das gesamte soziotechnische System aus Mensch, Organisation und Technologie (→ Abbildung). Veränderung des soziotechnischen Systems als Folge der Digitalisierung

Quelle: BMAS, in Anlehnung an Hirsch-Kreinsen 2016.

An der Schnittstelle von Mensch und Technologie werden sich neue Aufgabenverteilungen auf Basis der jeweiligen situativen und spezifischen Stärken ergeben. An der Schnittstelle von Organisation und Technologie werden hierarchisch getrennte, bislang nacheinander ablaufende Teilprozesse durch integrierte und gleichzeitig ablaufende sowie dezentrale Verfahren ersetzt. Und an der Schnittstelle von Mensch und Organisation stellt sich die Frage nach dem Zuschnitt von Aufgaben und der Verteilung von Rollen neu. Aus dem Wandel der Mensch-Maschine-Interaktion ergeben sich damit neue Chancen für die

69


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

---» Schon jetzt arbeitet die deutsche Sozialversicherung mit Daten­v er­

arbeitungsprozessen, die ein Ergebnis ohne menschliches Zutun generieren. Diese Workflow-Lösungen führen zur Ent­lastung der Mitarbei­t erinnen und Mitarbeiter von Routinetätigkeiten.

«

Gewerkschaft der Sozialversicherung – Frauenvertretung

---» Arbeiten 4.0 kann eine realis­

Gestaltung von Arbeit und Produktionsprozessen, die Entlastung von Routinetätigkeiten, die Entwicklung von Kompetenzen der Beschäftigten und nicht zuletzt auch für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privat­ leben.80

«

Eine altersgerechtere Gestaltung der Mensch-Maschine-Interaktion kann ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Fachkräftebasis sein. ­E rgonomisch ungünstige Arbeitsplätze können ersetzt und Menschen bei der Bewältigung von physisch schweren, motorisch schwierigen oder psychisch belastenden Aufgaben entlastet werden. So kann physischen und psychischen Fehlbelastungen vorgebeugt werden.

«

tische Chance sein, Beschäftigte von

körperlich schweren und gefährlichen Arbeiten zu entlasten. Das ist gerade in einer Phase des demografischen Wandels interessant, in der der Altersdurchschnitt der Belegschaften steigt und die Betriebe zunehmend gefordert sind, alters­ gerechte Arbeitsplätze zu schaffen.

«

Arbeitnehmerkammer Bremen

---»

Damit entstehen auch neue Möglichkeiten der Teilhabe an Arbeit, da Defizite aufgrund körperlicher oder sensorischer Einschränkungen mit Hilfe von Assistenzsystemen kompensiert werden können. Ältere Beschäftigte können länger und gesünder arbeiten, Menschen mit Behinderungen anspruchsvolleren Tätigkeiten nachgehen. Diese fähigkeitsverstärkende Funktion gilt auch für den kognitiven Bereich: Durch die ständige Verfügbarkeit zielgenau aufbereiteter Informationen, ­d ie zur Entscheidungsunterstützung beitragen, können mittels intelligenter Assistenzsysteme Entscheidungsspielräume ausgebaut werden.

«

Die Digitalisierung bietet Per­

sonengruppen, die momentan noch

nicht von der guten Arbeitsmarktlage profitieren, die Chance, einen Zugang zu Beschäftigung zu finden. Zum Beispiel für Menschen mit Handicap ergeben sich mit entsprechender Weiterbildung ganz neue berufliche Aussichten, weg von den Behindertenwerkstätten, hinein in den regulären Arbeitsmarkt.

«

Die Jungen Unternehmer

Perspektivisch könnten intelligente Tutorensysteme ein deutlich höheres Niveau des Lernens im Arbeitsprozess ermöglichen. Arbeitsaufgaben können so gestaltet und verteilt werden, dass das individuelle körperliche und geistige Leistungsvermögen des mit dem autonomen System arbeitenden Menschen berücksichtigt und systematisch ­g e­f ördert wird. Derweil nimmt die Gebundenheit an Maschinentakte mit steigender Flexibilisierung und Vernetzung von Arbeitsprozessen ab, die Möglichkeiten ortsunabhängiger Mensch-Maschine-Interaktion dagegen zu. Dies kann die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben erleichtern.

«

---» Die Beschäftigten in der

Fabrik der Zukunft werden stärker

als je zuvor gefragt sein, Abläufe zu koordinieren, die Kommunikation zu steuern und eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen.

«

Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau

70

80 Acatech 2016.


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Spannungsfelder Die Interaktion in und mit komplexen und zunehmend autonomen Systemen ist jedoch auch mit Herausforderungen verbunden. Mehrere Spannungsfelder können identifiziert werden: Zunächst das Spannungsverhältnis von Qualifizierung und Dequalifizierung. Die konkrete Ausgestaltung der Mensch-Maschine-Interaktion kann für den Beschäftigten Tätigkeiten „anreichern“, indem diese komplexer und verantwortungsvoller werden, wobei die Maschine Hilfestellungen bei der Bewältigung des neuen Aufgabenbündels gibt. Sie kann aber auch dazu führen, dass vormals komplexere Tätigkeiten vereinfacht und vollständig standardisiert werden und dadurch für diese nur noch ein geringes Know-how und Erfahrungswissen erforderlich

---» Digitalisierung heißt bei uns: Automatisierung, Standardisierung,

mehr Monotonie, mehr Ergebniskontrolle, vor allem aber: Vernichtung „alter“ Arbeitsplätze, wenige neue für weniger Geld. Ist das ok?

«

4.5.2015 via arbeitenviernull.de

ist, z. B. wenn der Beschäftigte für jeden Arbeitsschritt eine Anweisung erhält oder ausschließlich vorgegebenen Signalen folgt und ein Großteil seiner Kompetenzen daher ungenutzt bleibt.

»

In beiden Szenarien können sich neue Risiken in Bezug auf psychische und physische Fehlbeanspruchungen ergeben, etwa wenn nach einer weitgehenden Automatisierung des Arbeitsumfeldes nur noch monotone Resttätigkeiten von den Menschen zu bewältigen blieben. Auf der anderen Seite könnte die Arbeit in komplexen, vernetzten und auto­ nomen Systemen zu einer starken Arbeitsverdichtung und einer weitreichenden Entgrenzung von Arbeit mit dem Risiko neuer psychischer Belastungen führen.81

»

Ein zweites Spannungsfeld betrifft die Bedeutung von Erfahrungswissen. Wenn mit steigender Leistungsfähigkeit autonomer Systeme die Rolle des Menschen zunehmend auf die Überwachung automa­ tisierter Prozesse reduziert wird, können Mitarbeiter kaum Erfahrungswissen im Prozess erwerben. Es ist die „Ironie der Automatisierung“, dass der menschliche Überwacher gerade wegen der Automatisierung zunehmend weniger in der Lage ist, die seltener werdenden, aber weiter­ hin auftauchenden Probleme des automatischen Systems zu lösen. Gerade dann, wenn dieses überfordert ist, braucht es aber den Menschen, der die Unzulänglichkeiten autonomer Systeme durch sein Erfahrungswissen und per Kommunikation mit den Maschinen zu

81 Pfeiffer 2015.

---» Digitalisierung führt in vielen

Bereichen auch dazu, dass die Arbeitsabläufe stark vereinfacht werden und es zu sehr monotonen (Rest-)Arbeiten kommen kann. Übrig bleiben dann nur Tätigkeiten, die die Maschinen mechanisch (noch) nicht ausführen können. Dies eröffnet zusätzliche Beschäftigungs­ möglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer sehr geringen Grundqualifikation, führt zugleich aber auch zu der Frage, wie diese Arbeiten zukünftig menschengerecht organisiert werden können.

«

Handelsverband Deutschland

71


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

---» Es stellt sich die arbeits­

organisatorische Frage, wie viel Platz

bei zunehmender Effizienz und Auto-

­b ewältigen weiß.82 Es stellt sich somit die Herausforderung, zu vermeiden, dass auf künstlicher Intelligenz basierende Systeme das notwendige Erfahrungswissen von Facharbeitern entwerten.83

«

matisierung noch für Resilienz im Unternehmen bleibt; was also passiert, wenn im hochautomatisierten System eine Fehlfunktion auftritt und eine zielgerichtete Intervention erfolgen muss, um das System wieder in einen sicheren Betriebszustand zu bringen.

«

Institut für Arbeitswissenschaften der RWTH Aachen

Als weiteres Spannungsfeld sind die Möglichkeiten von individueller Unterstützung und Verhaltenskontrolle abzuwägen. Daten, die zunächst zur Prozessoptimierung generiert wurden, können auch zur Leistungs- bzw. Verhaltenskontrolle verwendet werden. Je vernetzter und enger Mensch und Maschine zusammenarbeiten, desto stärker werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lokalisierbar, ihre Leistung und ihr Arbeitsverhalten dokumentierbar (→ Kapitel 2.3). Sollen Roboter auf das Verhalten einer Arbeitskraft reagieren und sich z. B. wegbewegen, um Verletzungen zu vermeiden, verlangt dies neben entsprechender Sensorik auch Daten über Bewegung und Standort der Arbeitskraft. Autonome Warenlager müssen wissen, in welchen Zeit­ abständen Arbeiter das jeweils nächste Werkstück abrufen. „Intelligente“ Handschuhe und Datenbrillen können einen ungelernten Lagermit­ arbeiter nur dann effektiv unterstützen, wenn bestimmte Daten über den Mitarbeiter und über den Arbeitsauftrag zur Verfügung stehen. Was morgen Realität wird, hängt außer von der technischen Mach­ barkeit und ökonomischen Rentabilität immer auch von der gesellschaftlichen Aushandlung und Ausgestaltung ab. Zwei idealtypische Szenarien sind vorstellbar.84 In einer stark technikzentrierten Komplementarität mit weitgehender Automatisierung vieler Arbeitsprozesse würde der „menschliche Anteil“ auf Tätigkeiten reduziert, die aus technischen, sozioökonomischen oder ethischen Gründen nicht automatisierbar sind oder nicht automatisiert werden sollen (z. B. Pflegetätigkeiten). Eine denkbare Folge wären stark polarisierte Organisationen mit einer ­g eringen Zahl einfacher, hochgradig fremdbestimmt tätiger Arbeitskräfte und einer Gruppe hochqualifizierter Planer, deren Qualifikationsniveau deutlich über dem bisherigen Facharbeiterniveau läge. Ebenso möglich und gesellschaftlich vorzuziehen ist das Szenario menschenzentrierter Komplementarität, in dem der Mensch sowohl die gestaltende und entscheidende Autorität als auch der Erfahrungsträger bleibt, während seine Rolle im Arbeitsprozess durch smarte Werkzeuge und Assistenzsysteme aufgewertet wird. Perspektivisch

72

82 Ittermann u. a. 2015. 83 Apt u. a. 2016; Windelband/Dwortschak 2015. 84 Hirsch-Kreinsen 2014.


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

könnte die Trennung von Steuerung und Ausführung überwunden und durch eine lockere Vernetzung hochqualifizierter und gleichberechtigt agierender Beschäftigter ersetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings nicht zuletzt ein „Upgrading“ von Qualifikationen in allen unternehmerischen Funktionsbereichen.

---» Der digitale Workflow kann die

Arbeitsabläufe unterstützend integrieren

und Massenarbeiten erledigen, doch die künstliche Intelligenz kann die vom

Die Praxis von Industrie 4.0 und dem Internet der Dinge wird eine Fülle der Umsetzungen bringen. Schon aus betriebswirtschaftlichen Gründen dürfte das Szenario weitgehender Automatisierung tatsächlich nur selten realisiert werden. Wichtige Faktoren für eine erfolgreiche

Menschen mitgebrachte Empathie nicht

­ msetzung sind eine fortgesetzt intensive Diskussion in der GesellU schaft und in den Betrieben über die Ziele des Einsatzes digitaler Technologien und intelligenter Maschinensysteme sowie eine lebendige Beteiligungs- und Weiterbildungskultur, in der Beschäftigte ihr Erfahrungs- und Prozesswissen wie auch ihre Bedürfnisse als Anwender bei der Technikgestaltung einbringen können.

Dieser Mensch benötigt auch künftig

»

ersetzen. In einem so sensiblen Bereich wie der Sozialversicherung steckt hinter jeder ‚Akte‘ ein menschliches Schicksal. einen Menschen, der ihm oder ihr Lotse und Berater in Fragen der sozialen Sicherung sein kann.

«

Gewerkschaft der Sozialversicherung – Frauenvertretung

2.5 ZEIT- UND ORTSFLEXIBLES ARBEITEN: JENSEITS DER PRÄSENZKULTUR Arrangements von Zeit und Ort sind nicht nur für die Zusammenarbeit im Betrieb von großer Bedeutung, sondern wirken sich auch vielfältig auf den Alltag und das gesellschaftliche Leben aus. Sie bestimmen mit, welche Zeiträume und welche Orte für Familie, Freizeit, Erholung, Weiterbildung oder ehrenamtliche Tätigkeiten zur Verfügung stehen. Wichtig ist, dass sich im Lebensverlauf die Wünsche und Bedürfnisse ändern können: Individuelle Arbeitszeitbedarfe können z. B. in Phasen, in denen Erziehungs-, Pflegeaufgaben oder private Projekte viel Zeit­ in Anspruch nehmen, oder auch im Übergang zum Renteneintritt ­anders gelagert sein als beim Berufseinstieg und in anderen Phasen des ­B erufslebens.

»

---» Im Lebensverlauf können sehr

viele unterschiedliche Ereignisse es erfordern, dass die Work-­Life-Balance neu austariert werden muss und man vor allem seine Arbeitszeit flexibel gestalten möchte oder muss.

«

Hans-Böckler-Stiftung

---» Im Sinne des demographischen

Wandels muss es Menschen in der Phase der Familienplanung und -gründung möglich sein, die Arbeitszeit flexibel zu handhaben.

«

Deutscher Städtetag

73


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

---» Moderne Kommunikationsmittel

ermöglichen orts- und zeitflexibles

Arbeiten, was eine neue Arbeitszeit­ organisation zulässt. Das wird den Bedürfnissen von Betrieben und Beschäftigten bei der Gestaltung flexibler Arbeitszeiten entgegenkommen.

«

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

---» Arbeiten 4.0 trägt dem Wunsch

der Beschäftigten nach mehr Arbeitszeit­ souveränität Rechnung. Dies ist auch aus Arbeitgeberperspektive positiv zu beurteilen. So hat die Flexibilisierung den Vorteil, dass anfallende Arbeiten besser kurzfristig erledigt werden können und Reisezeiten durch Arbeit am Laptop effizienter genutzt werden können. Zudem ist flexibilisierte Arbeitsleistung eine Chance der Fachkräftebindung sowie für die Gewinnung neuer Mitarbeiter.

«

Bundesarbeitgeberverband Chemie

---» In der handwerklichen Praxis

wird trotz Digitalisierung die Präsenz der Arbeitnehmer beim Kunden bzw. am Ort der Werkserbringung weiterhin elementarer Bestandteil der Leistungserbringung sein.

«

Zentralverband des Deutschen Handwerks

74

Der Trend zu flexiblen Arbeitszeiten und dezentralen Arbeitsorten schreitet mit der Digitalisierung weiter voran (→ Kapitel 1.1). Breitband-Internet, Netzwerktechnologien und mobile Endgeräte machen die Arbeitsgegenstände und -inhalte mobil und rund um die Uhr verfügbar. 85 Dabei kann die Digitalisierung als Ermöglicher und Ver­ stärker von Flexibilität in beide Richtungen wirken und betriebliche Notwendigkeiten der Arbeitsorganisation wie auch Arbeitnehmeran­ liegen unterstützen.86 Die Möglichkeit, zuhause zu arbeiten, kann auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen enorme Erleichterungen bringen. Wie die Digitalisierung tatsächlich wirkt und welche Poten­ ziale sie zur Entfaltung bringt, hängt von ihrer konkreten technischen Gestaltung ebenso ab wie von der individuellen Nutzung und von der betrieblichen, tariflichen und gesetzlichen Einbindung. Auch die Gegebenheiten in einzelnen Berufen und Branchen spielen eine er­ hebliche Rolle. Um mehr darüber zu erfahren, welche Anliegen bei den Beschäftigten im Vordergrund stehen, führen einzelne Unternehmen oder betriebliche Interessenvertretungen Mitarbeiterbefragungen durch und bringen die Ergebnisse in die weitere Gestaltungsdiskussion ein.

«

Veränderte Kundenbedürfnisse und Wertschöpfungsprozesse waren in der jüngeren Vergangenheit ein wichtiger Grund für eine gestiegene Flexibilität. Die verstärkte Nutzung externer (z. B. Leiharbeit, Werk­ verträge, Outsourcing) und interner Flexibilisierungspotenziale (z. B. Arbeitszeitregelungen) erhöht die Anforderungen an die zeitliche Flexibilität und räumliche Mobilität der Beschäftigten und Auftragnehmer (→ Kapitel 2.6). Jede/jeder vierte Erwerbstätige arbeitet inzwischen abends, jede/jeder zehnte nachts. Ähnliche Zahlen finden sich für Samstags- (26 Prozent) und Sonntagsarbeit (14 Prozent). 87 Im Vergleich zum Jahr 1992 ist der Anteil von Erwerbstätigen, die abends, nachts und am Wochenende arbeiten, insgesamt deutlich gestiegen (→ Abbildung).

85 Zwei Drittel aller Angestellten sind zumindest gelegentlich zuhause erreichbar. Selbst bei den Arbeiterinnen und Arbeitern sind es noch knapp 50 Prozent, wobei die Erreichbarkeit in den vergangenen Jahren in beiden Gruppen zugenommen hat. Vgl. BMAS 2015b. 86 BMAS 2015c. 87 Statistisches Bundesamt/WZB 2016, S. 137–138. Nach dem BAuA-Arbeitszeitreport Deutschland 2016 ist regelmäßige Arbeit am Wochenende heute weit verbreitet und betrifft 43 Prozent der abhängig Beschäftigten, wobei die Beschäftigten etwa zu gleichen Teilen nur an Samstagen oder auch regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten (BAuA 2016a, S. 41).


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Verbreitung von Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit

Quelle: Statistisches Bundesamt/WZB 2016.

Auch ortsflexibles Arbeiten an wechselnden Einsatzorten ist für viele Beschäftigte normal, beispielsweise bei Wartungs-, Service- und Installationsarbeiten oder bei Tätigkeiten im Vertrieb. Etwa jede/jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland ist aus beruflichen Gründen mobil, sei es im Rahmen eines arbeitsbedingten Wechsels des Wohnorts oder als Fernpendler, im Rahmen von Dienstreisen, von Reisen zum Kunden oder von Reisen zu Meetings und Messen. 88

»

---» Neuer Flexibilitätskompromiss:

Die Menschen arbeiten schon flexibel.

Mittlerweile arbeiten beide Partner. Nicht unbedingt mit mehr Zeit für Privates oder mehr Geld. Wann geben die Unternehmen zurück?

«

22.4.2015 via arbeitenviernull.de

Auch im Leben der Menschen hat sich vieles verändert: Lebensentwürfe sind individueller und vielfältiger geworden, klassische Rollenbilder weichen auf, Werte und Ansprüche an Arbeit haben sich gewandelt (→ Kapitel 1.4). Viele Beschäftigte wünschen sich mehr Spielraum, um

88 Zur beruflichen Mobilität vgl. Ruppenthal/Lück 2009, vgl. weiterhin DGB-Index Gute Arbeit 2007. Zur steigenden Zahl der Geschäftsreisen vgl. die Geschäftsreisenanalysen des Verbandes Deutsches Reisemanagement zur Entwicklung von Entsendungen vgl. Hupfeld u. a. 2013.

75


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

---» Die Mitarbeiter von morgen

werden Zeitpunkt, Ort und Ablauf ihrer Arbeit selbstbestimmt und eigenverantwortlich nach eigenen Interessen und Bedürfnissen und den Erfordernissen der Art der Arbeit organisieren.

«

Robert Bosch GmbH

---» Viele Unternehmen verfügen

mittlerweile über flexible Arbeitszeitmodelle oder unterstützen anderweitig beim Thema Vereinbarkeit, das eine wesentliche Rolle im Kontext der Fachkräftesicherung spielt.

«

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

---» Noch eher wenig genutzt sind

Modelle wie Arbeitszeit-/Wertkonten, die den Arbeitnehmern das Ansparen von Zeit, z. B. für ein Sabbatical oder Familienund Pflegezeiten ermöglichen.

«

Die Führungskräfte

76

Beruf und Privatleben besser in Einklang bringen zu können. Viele Arbeitgeber gehen auf dieses Bedürfnis nach mehr zeitlicher und räumlicher Souveränität auch bereits ein, z. B. über individuelle Arbeitszeitmodelle, Langzeitkonten , Sabbaticals oder Homeoffice-Möglichkeiten.89

«

Dennoch bleiben die Anliegen vieler Beschäftigter unerfüllt. Dies betrifft Dauer und Lage der Arbeitszeit ebenso wie Homeoffice-Wünsche. Nach der Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) werden in Deutschland derzeit knapp eine Milliarde unbezahlte sowie etwa 800 Millionen bezahlte Überstunden im Jahr geleistet. 90 Auch Urlaubsansprüche werden nicht voll ausgeschöpft: Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt zu dem Ergebnis, dass 2010 rund 37 Prozent der abhängig Vollzeitbeschäftigten den ihnen zustehenden Urlaub im letzten Jahr nicht voll in Anspruch genommen haben. Demnach wurden etwa zwölf Prozent des Gesamtvolumens an Urlaubsanspruch nicht genutzt.91 Laut Arbeitszeitreport Deutschland 2016 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) arbeiten abhängig Vollzeitbeschäftigte mit durchschnittlich 43,5 Wochenstunden knapp fünf Stunden pro Woche länger als vertraglich vereinbart. Mehr als die Hälfte von ihnen möchte ihre Arbeitszeit reduzieren – und das unabhängig davon, ob Kinder im Haushalt leben. Die Wünsche richten sich dabei sowohl darauf, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu verringern, als auch darauf, nicht ständig mehr zu arbeiten als vertraglich vereinbart. Über

89 In 89 Prozent der Unternehmen existieren Arbeitszeitkonten (Befragung von 1.000 Personalleitern; Randstad-ifo-flexindex, 2016) und eine Teilzeitoption wird Beschäftigten in 81 Prozent der Fälle angeboten (700 befragte Unternehmen, IHK Stuttgart, 2015). Langzeitkonten werden nach einer aktuellen Beschäftigtenbefragung im Auftrag des BMAS mittlerweile vier von zehn Beschäftigten angeboten. Allerdings weiß jede zehnte befragte Person nicht, ob es für sie dieses Angebot gibt, was auf bestehende Informationsdefizite hinweist (Himmelsbach u. a. 2016). Eine repräsentative TNS-Betriebsbefragung kam im Jahr 2010 zu dem Ergebnis, dass Langzeitkonten von nur zwei Prozent der Betriebe in Deutschland praktiziert werden (Riedmann u. a. 2011). Lediglich ein knappes Drittel der deutschen Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten bietet Homeoffice-Möglichkeiten an; vgl. BMAS 2015b. 90 Für 2015 ermittelte das IAB ein unbezahltes Überstundenvolumen von 940 Millionen und ein bezahltes Überstundenvolumen von 764 Millionen Stunden. Damit leistete jede/jeder Arbeitnehmer/-in im Durchschnitt 19,7 bezahlte und 24,3 unbezahlte Überstunden im Jahr; IAB 2016a. Das Statistische Bundesamt berichtet auf Grundlage des Mikrozensus niedrigere Zahlen. Da die Beantwortung der Frage nach Überstunden im Mikrozensus freiwillig ist, dürften die Angaben dort untererfasst sein. 91 Schnitzlein 2011. Neuere Auswertungen hierzu liegen derzeit nicht vor.


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

ein Drittel der Teilzeitbeschäftigten würde hingegen gerne länger arbeiten. 84 Prozent der Teilzeitbeschäftigten mit Verlängerungswunsch sind Frauen.

92

»

Mit der Lage ihrer Arbeitszeit sind ebenfalls viele Beschäftigte unzufrieden. Dabei kann schon eine geringfügige Verschiebung des Arbeitsbeginns oder -endes oder die Festlegung auf bestimmte Tage darüber entscheiden, ob eine (Vollzeit-)Stelle z. B. mit Kita-Öffnungszeiten, der Ankunftszeit eines Pflegedienstes, einem Weiterbildungskurs oder einem Ehrenamt vereinbar ist. Nach einer Befragung im Auftrag des BMAS wünschen sich 37 Prozent der Beschäftigten, die Lage der Arbeitszeit zu verändern.93 Besonders häufig sind dies Beschäftigte, die außerhalb der

---» Solange Arbeitgeber über­

triebene Pünktlichkeit und Überstunden quasi voraussetzen, sind flexible Arbeitszeiten Utopie. #arbeitenviernull

«

16.3.2016 via Twitter

Arbeitszeit erreichbar sein müssen, abends, nachts oder am Wochenende arbeiten, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft oder Arbeit auf Abruf leisten, Schichtarbeit oder versetzte Arbeitszeiten haben, keine län­ geren Pausen machen dürfen, in befristeten Arbeitsverhältnissen sind oder keine Gleitzeitregelung und/oder keine Langzeitkontenregelung haben. Auch bei der Wahl des Arbeitsortes bleiben viele Anliegen bislang unerfüllt. Im europäischen Vergleich fällt Deutschland bei der Arbeit im Homeoffice hinter andere Länder (insbesondere Dänemark, Schweden, Großbritannien und die Niederlande) zurück. 94 Dabei ist die Nachfrage vorhanden: Fast 40 Prozent der Angestellten, die derzeit keine Möglichkeit dazu haben, würden gerne regelmäßig oder gelegentlich vom Homeoffice aus arbeiten, darunter überproportional viele Eltern mit Kindern unter 14 Jahren. 95 Für Menschen mit Behinderungen kann die Arbeit im Homeoffice neue Chancen am Arbeitsmarkt bringen. Auch für Menschen in strukturschwachen Regionen können sich neue berufliche Perspektiven eröffnen.

92 BAuA 2016a. Das Statistische Bundesamt kommt zu dem Ergebnis, dass eine Erfüllung aller Arbeitszeitwünsche das Gesamtarbeitszeitvolumen steigern würde. Insgesamt betrug das ungenutzte Arbeitspotenzial 2014 rechnerisch mehr als eine halbe Million Vollzeitstellen, vgl. Renger 2016. 93 Bei der großen Mehrheit (89 Prozent) der Befragten, die Änderungswünsche zur Lage der Arbeitszeit äußern, gehen diese mit dem Wunsch nach einer Änderung des Umfangs einher, wobei überwiegend eine Reduktion des tatsächlichen Arbeitzeitsumfangs gewünscht wird. Betrachtet man die Gesamtheit der Befragten, wünscht sich ein Drittel, die Lage zusammen mit dem Umfang der Arbeitszeit zu verändern, wohingegen nur etwa vier Prozent ausschließlich die Lage verändern möchten; Himmelsbach u. a. 2016. 94 Brenke 2016. 95 BMAS 2015b.

77


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

---» Immer diese Angst, Menschen

würden sich automatisch kaputt­

arbeiten, wenn man keine Arbeitszeiten vorgibt. #digitalisierung #arbeitenviernull

«

31.1.2016 via Twitter

---» Die Anforderungen an Flexi­

bilität, Mobilität, Erreichbarkeit und Selbstorganisation machen einen

Spannungsfelder Der durch die Digitalisierung verstärkte Trend zum zeit- und orts­ flexiblen Arbeiten bietet die Chancen auf ein selbstbestimmteres Arbeiten, neue Vereinbarkeitslösungen und einen Abschied von der Präsenzkultur. Neben diesen positiven Aspekten zeigt sich jedoch auch, dass im Zuge von Homeoffice, Vertrauensarbeitszeit und potenziell ständiger Erreichbarkeit eine „Entgrenzung“ 96  von Arbeit stattfindet; die Grenze zwischen Berufs- und Privatleben, Arbeit und Freizeit, ­A rbeitsplatz und Wohnung kann verschwimmen. Dies kann zu Belastungen führen und stellt den Arbeits- und Gesundheitsschutz vor neue Herausforderungen.

«

fokussierten Blick auf die Themen Arbeitszeit und Gesundheits­s chutz notwendig.

«

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

---» Die Flexibilisierung der

Arbeitszeit ist wünschenswert, aber der Schutz vor Selbstausbeutung darf dabei nicht außer Acht gelassen werden.

«

22.4.2015 via arbeitenviernull.de

---» Die zunehmende Entkoppelung

von Arbeitsort und Betrieb

stellt eine Herausforderung an die

Ebenso kann die Nutzung von Flexibilitätsoptionen dazu führen, dass nicht nur anders und besser gearbeitet wird, sondern auch mehr bzw. verdichteter. 97 Zudem zeigt sich, dass Frauen und Männer selbstgesteuerte Arbeitszeiten unterschiedlich nutzen, wodurch sich tradierte Rollen verfestigen können. 98 In Bezug auf den Arbeitsort und die Arbeitsmittel beim mobilen Arbeiten stellt sich die Frage, wie z. B. hinsichtlich Ergonomie vergleichbare Schutzstandards sichergestellt werden können wie bei Arbeitsplätzen im Betrieb. Die Gestaltung der Arbeitszeit lässt sich nicht von der Entlohnung bzw. der betrieblichen „Leistungspolitik“ trennen. Sie muss außerdem mit einer guten Unternehmenskultur, verantwortungsvoller Führung und einer vernünftigen Personalbemessung verknüpft werden. Folgende Spannungsfelder haben die Betriebsparteien, Sozialpartner und der Gesetzgeber dabei zu berücksichtigen:

«

Erstens sind die Flexibilitätsbedürfnisse von Unternehmen und Beschäftigten nicht deckungsgleich und müssen daher entsprechend austariert werden. Für Unternehmen spielen neben der Mitarbeiter­

Gestaltung der Arbeitsplätze außerhalb des Betriebs dar.

«

Robert Bosch GmbH

78

96 Ob „Entgrenzung“ ein angemessener Begriff oder zu stark wertend ist, ist umstritten. Da der Begriff in der sozialwissenschaftlichen Diskussion weit verbreitet ist, findet er auch in dieser Publikation Verwendung, vgl. etwa Gottschall/Voß 2003; kritisch: Mayer-Ahuja/Wolf 2005. 97 Beispielsweise machen Beschäftigte, die ganz oder teilweise im Homeoffice arbeiten, mehr Überstunden als Beschäftigte, die nicht von zuhause arbeiten; vgl. BMAS 2015b. 98 Vgl. u. a. Lott/Chung 2016.


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

zufriedenheit und der Positionierung als attraktive Arbeitgeber auch die Arbeits- und Kosteneffizienz, der Koordinierungsaufwand, die Servicequalität und die Verfügbarkeit von Mitarbeitern eine große Rolle. Auf Seiten der Beschäftigten sind mehr Zeitsouveränität und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. die flexiblere und partnerschaftlichere Aufteilung familiärer Aufgaben wichtige Vorteile. Eine bessere Balance von Beruf und Privatleben kann sich dabei auch positiv auf die Gesundheit auswirken.99

»

Neben dem Schutz der Arbeitnehmer spielt auch das Ermöglichen von Flexibilität beim Austarieren der unterschiedlichen Bedürfnisse eine hervorgehobene Rolle. Der Arbeitszeitreport Deutschland 2016 zeigt, dass insgesamt mehr als jede/jeder siebte abhängig Beschäftigte häufige und etwa jede/jeder vierte gelegentliche Änderungen der Arbeitszeit aufgrund betrieblicher Erfordernisse erlebt und dass sich diese Flexibilitätsanforderungen negativ auf Gesundheit und Zufriedenheit der Beschäftigten auswirken. Gut jede/jeder fünfte Befragte arbeitet in einem Arbeitsumfeld, in dem ständige Erreichbarkeit er­ wartet wird. Steigende Erwartungen von Arbeitgebern und Kunden an die Verfügbarkeit der Beschäftigten können insbesondere diejenigen unter Druck setzen, die ihre Erwerbsarbeit mit Sorgearbeit vereinbaren müssen. Laut Arbeitszeitreport betrifft die Erwartung, auch in der Freizeit erreichbar zu sein, nicht nur Beschäftigte in Führungsposi­ tionen. Oft sind es Beschäftigte in einfacheren Tätigkeiten (vor allem im Dienst­leistungsbereich), von denen diese Erreichbarkeit im Privaten erwartet wird und die häufig kontaktiert werden.100 Die Entgrenzung der Arbeit kann dazu beitragen, dass sich arbeitsbedingte Belastungen, die viele Ursachen haben können, bei den Nutzern flexibler ­Arbeitsmodelle leichter in die Freizeit verlängern und die Erholung beeinträchtigen.

»

---» Es sollte auf die Herstellung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Zeitsouveränität und betrieblichen Belangen geachtet werden.

«

Arbeitgeberverband Gesamtmetall

---» Ein neuer Flexibilitätskom­ promiss, also die Nutzung digitaler

Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Balance von Arbeitszeit und Privat­ leben muss den Fokus auf die Beschäftigten richten und deren Interessen stärker berücksichtigen.

«

Deutscher Gewerkschaftsbund

---» Die neue Flexibilisierung von

Arbeit und Arbeitsformen verlangt nach innovativen Konzepten, mit denen Sicherheit und Gesundheit der Betrof­ fenen gewährleistet werden können und mit denen die Organisation des Arbeitsschutzes auch an atypischen Arbeitsplätzen möglich wird, wo die Grenzen zwischen Arbeit und Privatem verschwimmen (z. B. im Fahrzeug oder im heimischen Wohnzimmer).

«

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

---» Die neuen Formen digitaler

Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit drohen anstelle verbesserter Vereinbarkeit erhöhte Belastungen für Frauen und Menschen mit Familienpflichten mit sich zu bringen.

«

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

99 Z. B. Amstad u. a. 2011. 100 Überdurchschnittlich häufig wird die Erreichbarkeit im Privatleben zum Beispiel in Land-, Tierund Forstwirtschaftsberufen (45 %), nichtmedizinischen Gesundheitsberufen und Medizintechnik (z. B. Altenpflege, Wellnessberufe, Bestattungspersonal, 34 %) sowie in Schutz-, Sicherheits-, Überwachungsberufen (32 %) erwartet. Bei Personen mit Führungsverantwortung wird von 28 Prozent häufiger erwartet, erreichbar zu sein; bei Personen ohne Führungsverantwortung sind es 19 Prozent, vgl. BAuA 2016a, S. 77, 82.

79


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

---» Diejenigen Arbeitsbereiche,

die einer höheren Flexibilität nicht zu­ gänglich sind, dürfen jedoch nicht übersehen werden. Zum Beispiel sind in Produktionsabteilungen auch künftig Zeitvorgaben, Präsenzarbeit und Schichtpläne notwendig.

«

Arbeitgeberverband Gesamtmetall

---»

Wir sind der Meinung, dass diese

Erwartungen [die Arbeitszeit autonomer zu gestalten], nicht individuell gelöst werden sollten, sondern nur kollegial lösbar sind. Es darf nicht sein, dass sich in den Belegschaften durchsetzungs­ fähige Beschäftigte zu Lasten anderer mehr Freiheiten nehmen.

«

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

---» Homeoffice und flexible

Arbeitszeiten dürfen aber nicht nur – zum Nutzen des Unternehmens – für die „High-Performer“ angeboten werden.

«

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

---» Ich möchte mich nicht von

Betriebsvereinbarungen, Arbeitsschutz-

gesetzen etc. in meiner Flexibilität und meiner eigenen Entscheidungsfähigkeit, wann und von welchem Ort ich arbeite, einschränken lassen.

«

22.4.2015 via arbeitenviernull.de

Zweitens sind die Erwartungen und Bedürfnisse innerhalb einer Belegschaft bei der Gestaltung von Arbeitszeit und -ort höchst unterschiedlich. Auf der einen Seite gibt es Gruppen von Beschäftigten, die Orts- und Zeitflexibilität als Chance für ein selbstbestimmteres Arbeiten sehen und sich daher eine individuellere Gestaltung wünschen. Auf der anderen Seite gibt es auch eine hohe Anzahl von Beschäftigten, die klar abgegrenzte und verlässliche Arbeitszeiten anstreben und Arbeit nicht mit nach Hause nehmen möchten. Daneben gibt es Gruppen von Beschäftigten, für die Flexibilitätsoptionen nicht oder nur sehr eingeschränkt realisierbar sind.

«

Drittens kann es so auch über den einzelnen Betrieb hinaus zu einer Polarisierung zwischen Beschäftigtengruppen kommen. Denn die Voraussetzungen für zeit- und ortsflexibles Arbeiten sind in jeweils verschiedenen Branchen, Tätigkeitsfeldern und Arbeitnehmergruppen unterschiedlich gegeben. Gefragten Fach­k räften , die ihren Anspruch auf zeit- und ortssouveränes Arbeiten durchsetzen können, stehen Arbeit- oder Auftragnehmer gegenüber, die auf Zuruf arbeiten, und Beschäftigte, die in befristeter An­s tellung die temporären Lücken füllen oder in Branchen arbeiten, in denen ihre Gestaltungsspielräume im Zuge einer „Rund-um-die-Uhr-Ökonomie“ noch abnehmen.

«

Viertens können Spannungen zwischen individuellen Ansprüchen und kollektiven Regelungen auftreten. Hohe Identifikation mit der Arbeit, eine stark entwickelte Leistungskultur im Betrieb oder auch das Interesse an der eigenen Karriere können z. B. dazu beitragen, dass Beschäftigte gesetzliche Ruhepausen und Ruhezeiten, die zu ihrem Schutz ein­ gerichtet wurden, als Bevormundung empfinden und ignorieren.

«

Fünftens kann Flexibilisierung für viele auch zur Ausgrenzung führen, etwa wenn technische Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen nur eingeschränkt nutzbar sind. Deshalb ist Barrierefreiheit ein wichtiger Aspekt. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass durch die Digitalisierung neue Hürden für Menschen mit Behinderungen aufgebaut werden. Und schließlich, sechstens, können sich betriebliche Notwendigkeiten und gesellschaftliche Ansprüche hinsichtlich festen gemeinsamen Zeitfenstern, die ein lebendiges Miteinander und gesellschaft­l iches ­E ngagement unterstützen, entgegenstehen. Je mobiler und flexibler die Arbeitswelt wird, desto wichtiger sind tarif­l iche und betriebliche

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Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

­ ereinbarungen und ein ergänzender gesetzlicher Rahmen, der gemeinV same Zeitfenster (insbesondere Sonn- und Feier­tage) weiterhin schützt, sowie eine Betriebskultur, die das „Ausschalten“ und Offline-Sein auch erlaubt. Die Politik kann insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) dabei unterstützen, hierfür passende Lösungen zu erarbeiten. Erfahrungen und Umsetzungswissen in Großunternehmen können als Richtwerte und Anhaltspunkte dienen, aber oft nicht direkt übertragen werden. KMU haben den Vorteil, dass sie leichter individuelle Lösungen für einzelne Beschäftigte anbieten können. Allerdings müssen dabei zum Teil Informationen und konkretes Umsetzungswissen zunächst g­ ewonnen werden. Auch verfügen kleinere Unternehmen häufig nicht über ausreichende Ressourcen im Personalwesen, um Veränderungen umzusetzen.

»

Angesichts der beschriebenen Spannungsfelder sollten Betriebs­ partner, Tarifpartner und der Staat zu Lösungen beitragen, die einen fairen Interessenausgleich sicherstellen. Dabei gilt es, die neuen technischen Möglichkeiten so einzusetzen, dass eine Arbeitszeitgestaltung möglich wird, die sowohl den veränderten Bedürfnissen der Beschäf­ tigten, als auch den weiter steigenden Flexibilitätsanforderungen an die Betriebe Rechnung trägt. Auf diese Weise können auf der Grundlage einer guten Verabredungskultur neue Flexibilitätskompromisse ausgehandelt werden.

»

---» Nicht außer Acht zu lassen

bei der Diskussion um flexible Arbeitszeiten und -orte sind zudem die Belange der KMU. Personell, finanziell, technisch und organisatorisch können diese schnell an Grenzen bei der Umsetzung solcher Modelle stoßen. Hier muss deshalb gefragt werden, wie KMU angemessen unterstützt werden können.

«

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

---» Es muss einen neuen Kompro-

miss zwischen den Interessen der

Arbeitgeber und den Bedürfnissen der Beschäftigten geben… Vorrangiges Ziel muss es sein, Lösungen zu finden, die betriebliche Anforderungen an Erreichund Verfügbarkeit mit den individuellen Ansprüchen der Beschäftigten in Einklang bringen.

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Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

---» Die Flexibilisierung ist ein

Maßanzug, der zwei Trägern passen muss: dem Unternehmen, das wirtschaftlich arbeiten muss, und dem Mitarbeiter, der z. B. individuelle Familienpflichten stemmen muss.

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Arbeitgeberverband Gesamtmetall

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Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

2.6 UNTERNEHMENSORGANISATION: STRUKTUREN IM UMBRUCH ---» Dabei liegt es sehr oft nicht in

der Hand der Unternehmer selbst, ob sie

diese Entwicklungen mitgehen wollen oder nicht. Zum einen werden Unternehmen von Wettbewerbern unter Druck gesetzt, die die digitale Entwicklung bereits mitgehen und somit schneller und günstiger arbeiten können, zum anderen haben auch die Kunden der Unter­ nehmen eine klare Erwartungshaltung an schnelle und effiziente Prozesse.

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Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft

---» Abhängig Beschäftigte arbeiten weltweit zusammen und geraten zugleich

zueinander in wachsende Konkurrenz um Arbeit. Denn digitale Vernetzung und Cloud-lnfrastrukturen ermöglichen, dass Arbeit und Dienstleistungen nicht mehr unbedingt am Unternehmensstand­ ort erbracht werden müssen. Auf diese Weise werden Ort und Zeit der Leistungs-

In den vorangegangenen Abschnitten sind die verschiedenen Prozesse beschrieben worden, die im Zuge der digitalen Transformation die Bedingungen von Wirtschaften und Arbeiten verändern: Technologischer Wandel, Internationalisierung, beschleunigte Innovations- und Produktzyklen, innovative Dienstleistungen auf der Grundlage von Big Data sowie eine neue Form der Einbindung von Kunden und des Umgangs mit Kundenwünschen krempeln Wertschöpfungsprozesse um und stellen ganz neue Anforderungen an die flexible Organisation menschlicher Arbeit – in der Interaktion untereinander wie zwischen Menschen und Software und/oder Maschinen. Die Unternehmen und Betriebe sind der Ort, an dem sich all diese Veränderungen verdichten und in ihren Auswirkungen auf die Arbeitsbeziehungen plastisch werden.

«

Das „klassische“ Organisationsprinzip des vertikal integrierten, hierarchisch organisierten Großkonzerns, der Standardprodukte in hoher Stückzahl herstellt, Fertigungsschritte möglichst unternehmensintern organisiert und Fachkräftesicherung vorwiegend durch langfristige Bindung und interne Weiterqualifizierung der eigenen Mitarbeiter erreicht, hat dabei schon lange nicht mehr dieselbe Ausstrahlungskraft wie zur Blütezeit des Industriezeitalters. Gleichzeitig lässt sich aber auch nicht das eine neue Paradigma identifizieren, das an seine Stelle getreten wäre.

erbringung hochflexibel. Dies ist wo­ möglich die wichtigste Veränderung in der Arbeitswelt gegenwärtig.

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Hans-Böckler-Stiftung

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Der Wandel der Unternehmensorganisation wurde im Laufe der Zeit durch diverse Management-Leitbilder wie „Lean Production“ oder „Lean Management“, industriesoziologische Analysen vom „Ende der Arbeitsteilung“, aber auch durch umfassende Veränderungen in der Corporate Governance – hier nicht zuletzt durch den Trend zur stärkeren Einflussnahme von Finanzinvestoren auf Unternehmensentscheidungen – begleitet und forciert.101 Bei alledem ist im Blick zu behalten, dass sich Unternehmensorganisation – ebenso wie Einfluss- und Partizipationsmöglichkeiten der Beschäftigten – immer auch nach Unternehmensform, Branchen und Betriebsgröße unterscheiden muss (→ Kasten).

101 Windolf 2005; Nölke 2014.


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

UNTERNEHMENSMERKMALE IN ZAHLEN Die aktuellsten Zahlen im Unternehmensregister des Statistischen Bundesamtes weisen für Deutschland rund 3,63 Millionen Unternehmen aus. Knapp 2,3 Millionen hiervon sind Einzelunternehmer, gut 450.000 haben die Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG), rund 666.000 sind Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG), der Rest entfällt auf sonstige Rechtsformen. 99 Prozent der Unternehmen gehören dabei zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); sie stellen 60 Prozent der Arbeitsplätze. Davon wiederum gehören die allermeisten zu den Kleinstunternehmen (80 Prozent aller Unternehmen, 18 Prozent aller Beschäftigten); kleine Unternehmen machen 15 Prozent aller Unternehmen und 22 Prozent aller Beschäftigten aus, mittlere knapp drei Prozent aller Unternehmen und 19 Prozent aller Beschäftigten. Die Großunternehmen haben einen Anteil von lediglich 0,7 Prozent an allen Unternehmen, stellen aber 40 Prozent der Arbeitsplätze.102 Eine betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Betriebsverfassungsgesetz gab es 2015 in knapp jedem zehnten Betrieb in Deutschland mit mindestens fünf Beschäftigten. Je größer der Betrieb, desto häufiger gibt es einen Betriebs- oder Personal­r at: Unter Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten liegt der Anteil lediglich bei fünf Prozent, während von den Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten 88 Prozent über eine Arbeitnehmervertretung verfügen. Insgesamt hatten 42 Prozent der Beschäftigten in Betrieben ab fünf Beschäftigten einen Betriebsrat. Dieser Anteil ist seit Anfang der 1990er Jahre um etwa zehn Prozentpunkte zurückgegangen, was vor allem auf Rückgänge im Bereich der Betriebe mit 51 bis 500 Mitarbeitern zurück­ zuführen ist.103 Nimmt man die Gestaltung von Arbeitsbedingungen durch einen zwischen Arbeit­gebervertretern und Gewerkschaften aus­gehandelten Tarifvertrag (Branchen- oder Haustarifvertrag) hinzu, erhöht sich der Anteil der betreffenden Beschäftigten. Für 36 Prozent der in der Privatwirtschaft Beschäftigten in Westdeutschland und 49 Prozent dieser Beschäftigten in Ostdeutschland gibt es allerdings weder einen Tarifvertrag noch eine Vertretung durch einen Betriebsrat.

102 Angaben des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2013. Das Statistische Bundesamt grenzt dabei wie folgt ab: Kleinstunternehmen: bis 9 tätige Personen und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz, kleine Unternehmen: bis 49 Personen und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz, mittlere Unternehmen: bis 249 Personen und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz, Großunternehmen: über 249 Personen oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz. 103 Ellguth/Kohaut 2016.

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Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Tarifbindung und Betriebsrat (BR), 2015*, Angaben in Prozent

*Basis: privatwirtschaftliche Betriebe ab 5 Beschäftigte, ohne Landwirtschaft und Organisationen ohne Erwerbszweck. Quelle: Ellguth/Kohaut 2016

Auch die Unternehmensmitbestimmung durch die Beschäftigten nach den Gesetzen zur paritätischen Mitbestimmung bzw. Drittelbeteiligung in den Aufsichtsräten ist im Trend rückläufig. Im Jahr 2015 gab es nach einer Analyse der Hans-Böckler-Stiftung 635 Unternehmen, die von dem Mitbestimmungs­ gesetz von 1976 erfasst werden, gut 100 weniger als zu Spitzenzeiten Mitte der 2000er Jahre. Hinzu kommen derzeit nach Schätzungen rund 1.500 Unternehmen mit einer Unternehmensmitbestimmung gemäß dem Drittelbeteiligungsgesetz.104

104 Bayer 2016.

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Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Gegenwärtig ist noch offen, in welchem Ausmaß die digitale Transformation das integrierte Unternehmen und den Betrieb als physischen

---» Die größten Chancen der Digita-

lisierung von Wertschöpfungsketten

Ort der Wertschöpfung weiter auflösen und den Trend hin zu einem Netzwerk-Unternehmen verstärken wird, 105 das die Möglichkeiten der

liegen in der Verbesserung von Flexibili-

digital und grenzüberschreitend vernetzten, kundennahen Wertschöpfung in „smarten“ oder individualisierten Produkten und Dienst­ leistungen bei niedrigeren Transaktionskosten optimal ausnutzt. In Wirtschaftsbereichen, in denen überwiegend digitalisierbare Güter und Dienstleistungen produziert werden – wie etwa in der Medienund Verlagswirtschaft und der Musikindustrie – hat sich bereits seit Ende der 1990er Jahre ein Wandel vollzogen, der das fundamentale Umbruchpotenzial der Digitalisierung aufzeigt.106

und einer direkteren Kundenorientierung

»

Auch in der digitalen Wirtschaft gibt es nicht das eine Paradigma, selbst wenn viele Geschäftsmodelle darauf abzielen, eine marktbeherrschende Stellung einzunehmen. Während manche Plattformen sich auf ihren Kern der Vermittlung von Dienstleistungen konzentrieren und in organisatorischer Hinsicht möglichst schlank bleiben wollen, erweitern Unternehmen wie Amazon systematisch ihre Wertschöpfungskette in Richtung Produktion von Inhalten und Logistik der letzten Meile. Die Digitalisierung hat daher auch nicht zwingend und überall radikal neue Formen der Unternehmensorganisation zur Folge. Doch sie bietet das Potenzial, auch schon länger bekannte Entwicklungen vor allem im Dienstleistungssektor auf eine neue Stufe zu heben.

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Es stellt sich die Frage, ob es in Zukunft noch so etwas wie ein „Normal­ unternehmen“ geben wird und was dies für das Normalarbeitsverhältnis bedeutet. Werden wir in Zukunft mehr virtuelle Unternehmen mit einem kleinen Kern und einer flexiblen Peripherie haben? Ausgehend vom Idealtypus des klassischen Normalunternehmens und -arbeitsverhältnisses lassen sich drei Achsen der Unternehmens- und Arbeitsorganisation aufspannen, auf denen sich Veränderungen vollziehen (→ Abbildung S. 86). Die Ausprägungen auf der Achse der „externen Flexibilisierung“ sind wohlbekannt. Outsourcing im Sinne der Auslagerung vormals interner Prozessanteile an Subunternehmen, sowohl national als auch über Landesgrenzen hinweg (Offshoring), war ein zentrales Element der Rationalisierung vor allem in den strukturellen Umbrüchen der 1990er Jahre und umfasste einfache und abgrenzbare Arbeitsschritte der Fertigung, aber auch bereits Dienstleistungen aus

105 Castells 2003. 106 Apt u. a. 2016.

tät und Effizienz der Produktionsprozesse durch maßgeschneiderte Produkte und Dienstleistungen. Ein wesentlicher Aspekt der Digitalisierung sind die Veränderungen in der Arbeitswelt, insbesondere im Hinblick auf Qualifizierung, Flexi­ bilisierung und Führungsverständnis.

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Daimler AG

---» Die Ansprüche der Kunden wer-

den sich durch die Digitalisierung weiter verändern. Die Produktwünsche werden individueller, die Erwartungen an den Service der Unternehmen umfänglicher. Hierauf müssen die Unternehmen – und damit mit ihnen die Beschäftigten – reagieren, wenn sie sich am Markt behaupten wollen.

«

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

---» Über 70 % der Beschäftigung

finden inzwischen im Dienstleistungssektor statt. Es gilt, den Horizont auf wachsende und zukunftsweisende Sektoren zu richten und entsprechend die Konzepte für „Arbeiten 4.0“ nicht von der Industrie her zu denken. Um Arbeit für möglichst viele Erwerbstätige unter den Bedingungen der Digitalen Revolution gut zu gestalten, sind gerade auch die Veränderungsprozesse in den sozialen Dienstleistungsbranchen in den Mittelpunkt zu stellen.

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Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

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Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

---» Digitale Geschäftsmodelle,

Plattformen und Services schaffen neue Erwerbsformen wie beispielsweise das Crowdworking. Sie sind gekennzeichnet durch sehr flexibles und individuell bestimmbares Arbeiten. Ziel der Diskus-

sion um Arbeiten 4.0 sollte es nicht sein,

Verwaltung, Ver­t rieb und Marketing. Dieser Trend hat in jüngerer Zeit tendenziell zugenommen. Instrumente wie Leiharbeit oder Werkverträge dienen dabei einerseits der Flexibilität des Arbeitskräfteeinsatzes (etwa zur Bewältigung von Auftragsspitzen) und dem Zukauf spezifischer Leistungen. Zuweilen werden sie andererseits jedoch missbräuchlich genutzt, um reguläre Beschäftigung dauerhaft durch andere Formen zu ersetzen.

«

ein neues Normalarbeitsverhältnis zu definieren. Das, was Mitte der 1980er

Ausprägungen flexibler Unternehmens- und Arbeitsorganisation

Jahre als normal definiert wurde, ist heute nicht mehr normal und wird es für nachfolgende Generationen noch weniger sein.

«

Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien

---» Die Entscheidung, ob Wert-

schöpfung im eigenen Unternehmen erfolgt oder ganz oder in Teilen unter

Rückgriff auf Werk- und Dienstverträge gestützt wird, ist Teil der freien unternehmerischen Entscheidung „make or buy“. Echte Werkverträge dürfen durch den vereinzelten Missbrauch nicht in Misskredit gebracht werden.

«

Bundesarbeitgeberverband Chemie

Quelle: Adaptiert nach Hofmann/Nøstdal 2014.

Ein recht neues Phänomen ist das externe Crowdsourcing, bei dem Arbeit digital für eine Crowd ausgeschrieben wird. Crowdworking nimmt im Möglichkeitsraum des „Make, Buy or Cooperate“ 107 eine ­Extremposition ein (→ Kapitel 2.2). Wie relevant diese Form der situativ und potenziell vollständig anonym zugekauften Arbeitsleistung in den kommenden Jahren werden wird, ist noch nicht genau abzusehen. In zahlreichen Branchen, darunter die klassischen Industriebereiche, dürfte Crowdsourcing auf absehbare Zeit eher eine untergeordnete Rolle spielen. Dass die Digitalisierung und die durch sie ermöglichte

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107 Sydow/Möllering 2015.


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Rekonfigurierung von Wertschöpfungszusammenhängen aber auch diesseits der Crowd-Variante neue virtuelle Organisationsformen gestatten, ist dagegen längst evident und wird nicht zuletzt die Arbeitsbeziehungen und die Arbeitswelt für die Beschäftigten weiter verändern. Hierauf verweisen auch etliche Stellungnahmen zum Grünbuch .

»

---» Mehr und mehr werden andere

Formen der gemeinschaftlich organisierten Zusammenarbeit hinzutreten, bspw. wenn ganze Arbeitsteams ausschließlich im virtuellen Raum (z. B. in der Cloud) ohne örtlichen Bezug zusammenarbeiten. Häufig genug werden die Grenzen

Bei den Organisationsformen und Arbeitskontexten auf der horizontalen Achse richtet sich der Blick nach innen. Facetten des flexiblen quantitativen Arbeitseinsatzes innerhalb der Organisation sind wiederum bekannt: Befristete Arbeitsverträge und Teilzeitarbeit sind seit langem etablierte Bausteine (→ Kasten „Entwicklung des Arbeitsmarktes“, ­S . 49). An Bedeutung gewonnen haben zuletzt vor allem stärker differenzierte Arbeitszeitmodelle, teils als Reaktion auf betriebliche Flexibilitäts­bedarfe, teils als Ausdruck der Wünsche und Ansprüche Beschäftigter (→ Kapitel 2.5).

»

Zugenommen hat im Zuge der digitalen Transformation der Wirtschaft schließlich die Verbreitung „agiler“ Formen des Projektmanagements und der Produktentwicklung – häufig durch Impulse aus der IT-Branche, deren Ansätze und Arbeitsmethoden wie Design Thinking und Scrum mittlerweile in vielen Branchen zur Anwendung kommen. Nicht immer aus eigenem Antrieb, sondern oft schlicht infolge des Veränderungsdrucks durch neue Anbieter, die mit kurzen Innovationszyklen und ­enger Kundenorientierung Märkte umkrempeln und etablierten Unternehmen Konkurrenz machen. 108 Inflexible bürokratische Abläufe­ und Entscheidungsprozesse sowie mehrjährige Innovations- und Entwicklungszyklen kann sich angesichts der hohen Veränderungs­ dynamik der Technologie und der Märkte kaum ein Unternehmen mehr leisten. Auf den teils disruptiven Wandel von Geschäfts- und Pro­ duktions­modellen Antworten zu finden, ist zur zentralen Herausforderung geworden.

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zwischen diesen beiden Organisationsformen verschwimmen.

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Handelsverband Deutschland

---» Zeitarbeit und befristete Verträge

sind ein sehr großes Problem! Wie soll

ich mit Herzblut für eine Firma arbeiten, die mir evtl. im nächsten Monat die kalte Schulter zeigt?

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22.4.2015 via arbeitenviernull.de

---» Ein Weg hin zum Einsatz

gezielter und strukturierter Einbindung von Kreativmethoden kann für Unternehmen von großem Wert sein. Denn durch die Nutzung der Kreativität und der Innovationskraft der eigenen Mitarbeiter können sich neue Services und Produkte entwickeln und Unternehmen sich einen Vorsprung im globalen Wettbewerb sichern.

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Hasso-Plattner-Institut für Software­ systemtechnik GmbH

Das „agile Unternehmen“ könnte sich dabei als mögliche neue Leitvorstellung herauskristallisieren. Der Mensch mit seinen kommunikativen, kreativen und Entscheidungsfähigkeiten wird hier auf neue Weise in den Mittelpunkt gerückt: Belegschaften müssen umfassend befähigt werden, kurze Entwicklungsschritte eigenverantwortlich und mit hoher

108 Vgl. BMAS-Experten-Workshop „Soziale Gestaltung des Wandels und gute Unternehmensführung“, http://www.arbeitenviernull.de/dialogprozess/workshops.html. Dabei wurde u. a. deutlich, dass für die Übertragung agiler Methoden aus der projektbezogenen Arbeit auf andere Arbeitsbereiche zahlreiche Voraussetzungen zu erfüllen sind.

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Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

---» Absehbar ist bereits heute,

dass Kompetenzen wie Kreativität, vernetztes Denken und disruptives Denken eine entscheidende Rolle spielen (werden).

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Allianz Deutscher Designer

---» Visionen von globaler

Zusammen­arbeit in virtuellen Teams über die Grenzen von Unternehmen hinweg werfen neben den notwendigen Anpassungen in Qualifikation, Arbeitszeit und -ort auch Fragen zu Einbindung, Führung und Überwachung auf. Zusam­ menarbeit von Eigen- und Fremdmit­ arbeitern in gemischten Teams und die Integration von hochqualifizierten Dienstleistern für spezielle Tätigkeiten sind heute schon Realität.

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Arbeitgeberverband Gesamtmetall

---» Wir brauchen quer durch die

Wirtschaft und die Verwaltung einen offenen Diskurs darüber, wie eine gute Führungskultur die vorhandenen Ressourcen und Potenziale von Menschen nutzen kann und sollte!

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22.4.2015 via arbeitenviernull.de

---» Wirklich agile Unternehmen

sind agil und stabil zugleich. #arbeiten40 #arbeitenviernull

«

17.3.2016 via Twitter

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Dynamik voranzutreiben und auszutesten. 109 Arbeitsorganisation und Innovationsförderung sowie die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Räumen für Zusammenarbeit sind Elemente, die nicht zuletzt im Hinblick auf dieses Erfordernis einer Veränderung von Führungs- und Unternehmenskulturen bedürfen. Gelingt der Umbruch, bestehen für Beschäftigte Chancen auf ein autonomeres und ganzheitlicheres Arbeiten in stärker selbstverantwortlichen Teams, während die Unternehmen von mehr Innovation und höherer Produktivität profitieren könnten. Vermieden werden müssen hingegen unter anderem Probleme der Entgrenzung und der Verlagerung unternehmerischer Risiken auf die Beschäftigten. Oder anders: „agil“ muss mehr sein als „lean“ im neuen Gewand.

««

Auch auf der Achse der räumlichen Dezentralisierung finden sich bekannte Elemente, die durch die Möglichkeit der digitalen und virtuellen Zusammenarbeit neue Impulse erhalten. Die ersten gesetzlichen Regelungen zur unselbstständigen Heimarbeit sind über 100 Jahre alt. Neu und zunehmend vielfältiger sind die Möglichkeiten, außerhalb des Betriebs tätige Beschäftigte in die Arbeitsabläufe einzubeziehen. Das betrifft die engere Anbindung des Arbeitsplatzes zuhause oder unterwegs ebenso wie die virtuelle Zusammenarbeit im Unternehmen unter Rückgriff auf entsprechende technische und Softwarelösungen. Interne Crowds im Unternehmen, die es erlauben, abteilungs- und standortübergreifend Teams für die Bearbeitung von Projekten zusammenzustellen und wieder aufzulösen, sind eine mögliche Ausprägung, die wiederum mit der flexiblen Einbindung Externer kombinierbar wird. Die Chancen der ortsflexiblen Arbeit liegen ebenso auf der Hand wie die potenziellen Fallstricke: Mehr Selbstbestimmung, neue Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und eine bessere Work-Life-Balance sind realistische Hoffnungen für die Arbeitswelt der Zukunft. Gleichzeitig wird zunehmend klar, dass wir mit der Flexibilisierung erst umzugehen lernen müssen. Es gibt hier vielfach keine klaren Regeln. Nicht zuletzt deshalb wird die wachsende Verwischung von Grenzen zwischen Arbeits- und Lebenswelt häufig auch als Belastung empfunden. Aus Sicht der kollektiven Interessenvertretung von Beschäftigten ist zudem die Gefahr der Fragmentierung von Belegschaften im Blick zu behalten. Das gilt konkret für mögliche Verschiebungen im Verhältnis von Kernbelegschaften zu Selbstständigen an der Peripherie des Betriebs, die für verfasste Mitbestimmung bedeutsam sind.

109 Boes u. a. 2015; Sattelberger 2015.


Spannungsfelder der Arbeitswelt 4.0

Aber auch jenseits von Schwellenwerten stellt sich grundsätzlich die Frage, welche Auswirkungen sich auf kollektive Interessenfindung und -vertretung unter dem Vorzeichen zunehmend virtualisierter Arbeits­ beziehungen ergeben.110 Auch wenn das rein virtuelle Unternehmen auf absehbare Zeit nicht der breiten wirtschaftlichen Realität entsprechen wird, ist doch erkennbar, dass die Flexibilisierung entlang der beschriebenen drei Achsen fortschreitet und dabei auch neue Formen und Verbindungen entstehen. Bei alledem gibt es keine Zwangsläufigkeiten, sondern immer Gestaltungsoptionen in Bezug auf die Unternehmensorganisation. Externe Flexibilität muss in dynamischen Märkten möglich sein. Allerdings sollten einer systematischen Verlagerung unternehmerischer Risiken auf Leiharbeitnehmer oder Crowdworker – auch gesetzlich – bestimmte Grenzen gesetzt werden. Die betriebliche Mitbestimmung , ergänzt um partizipative Konzepte, ist eine große Chance, die Unternehmensund Arbeitsorganisation zukunftsfest unter Beteiligung und Einbeziehung der Kompetenzen der Beschäftigten auszurichten. Gleiches gilt für zeitlich und räumlich flexibles Arbeiten, das umso besser funktioniert, je mehr innovative Konzepte der Arbeitsorganisation zwischen Unter­nehmen und Belegschaft bzw. deren Vertretung, aber auch innerhalb der Belegschaft ausgehandelt werden. Dies alles setzt eine moderne Führungskultur, betrieblichen Gesundheitsschutz und ein kluges Personalmanagement voraus.111

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110 Wehling 2000; Benner 2014. 111 INQA 2014.

---» Die Chancen für eine Digitale

Transformation stehen den Risiken

nicht diametral gegenüber, sondern eröffnen sich erst durch den Abbau von Sorgen oder Vorbehalten unter den Beschäftigten. Es gilt also, möglichen Hemmnissen zu begegnen, um die Potenziale der Digitalisierung für nachhaltige wirtschaftliche und soziale Innovationen zu erschließen. Dies gelingt am besten, wenn die Beschäftigten beteiligt werden und ihre Arbeitsbedingungen besser mitgestalten können.

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Deutscher Gewerkschaftsbund

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LEITBILD: GUTE ARBEIT IM DIGITALEN WANDEL


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3. LEITBILD: GUTE ARBEIT

IM DIGITALEN WANDEL Die in den Kapiteln 1 und 2 beschriebenen Trends und Spannungs­ felder verdeutlichen, welche Kräfte unsere Arbeitswelt erfassen. Sie wirken verändernd, entscheiden aber nicht über die Richtung, die es einzuschlagen gilt. Gesamtgesellschaftlich geht es darum, die großen wirtschaftlichen Potenziale, die in diesem Wandel liegen, mit sozialen Innovationen zu verbinden. Die Aufgabe liegt dabei darin, die Chancen zu nutzen, die Arbeiten 4.0 für die Wertschöpfung und Produktivität und ­z ugleich für den Kompetenzerwerb und die individuelle Selbst­b estim­ mung bietet. Dazu braucht es eine lernende und innovations­o ffene Gesell­s chaft. Und dazu braucht es auch klar benannte Zielsetzungen für die Gestaltung guter Arbeit. Das hier skizzierte Leitbild setzt an den Stärken des deutschen ­W irtschafts- und Sozialmodells an. Dieses zeichnet sich durch einen starken Mittelstand, diversifizierte Qualitätsproduktion, eine innovati­ onsstarke Industrie und hohe Exportorientierung aus. Diesen kom­ parativen ­Vorteil gilt es im Sinne einer „High-Road“-Strategie für­ die digitale Transformation zu nutzen, um bei hohen Umwelt- und ­S ozialstandards langfristig auch mit inkrementellen Innovationsschrit­ ten ­international wettbewerbsfähig zu sein. 112 Erforderlich sind hierfür qualifizierte Fachkräfte und ein auch im internationalen Vergleich ­h ohes ­L ohnniveau. Die beste Grundlage für die Gestaltung g­ uter Arbeit ist daher eine ­s ozial austarierte neue Arbeitswelt, die ­S icherheit und Flexibilität ­b ietet. 113 Flexibilität ohne Sicherheit würde dazu führen, dass sich die Menschen auf schwierige Lernprozesse nicht einlassen. Sicherheit ohne Flexibilität würde dazu führen, dass sich kein kreatives Klima für ­I nnovationen entfalten kann. Deshalb braucht es beides: Sicherheit und ­F lexibilität. Der Staat ist wichtiger Innovationsmotor und Techno­ logieförderer, aber auch Garant von Sicherheit im Wandel durch die a­ ktive Gestaltung guter und innovationsförderlicher Arbeits­

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112 Hall/Soskice 2001. 113 Stiglitz/Greenwald 2014.


Leitbild

bedingungen. 114 Inklusive politische und wirtschaftliche Institutionen, eine ­h istorisch gewachsene Sozialpartnerschaft und die darauf grün­ dende Fähigkeit zum Kompromiss sind zentrale Voraussetzungen dafür, dass dieser Transformationsprozess gelingen kann. 115 Sie setzen den Rahmen für ausgehandelte Flexibilität in der sozialen Marktwirtschaft. Der Vertrag der aktuellen Regierungskoalition im Bund widmet dem Ziel „Guter Arbeit“ ein eigenständiges Unterkapitel und betont, dass „Vollbeschäftigung mit guten und produktiven Arbeitsplätzen“ von strategischer Bedeutung für „nachhaltigen Fortschritt“ ist.116 Die OECD verwendet den Begriff der Arbeitsqualität und unterscheidet hierbei drei Kernaspekte: Einkommen, Arbeitsplatzsicherheit und Arbeits­ bedingungen. 117 Das „Decent-Work-Konzept“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ist noch deutlich weiter gefasst und hat Ein­ gang in zahlreiche Menschenrechtserklärungen, Berichte und Resolu­ tionen der Vereinten Nationen gefunden, u. a. in die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung.118 Im Dialogprozess haben sich die folgenden fünf Dimensionen herauskristallisiert, die als Leitbild guter Arbeit für das digitale Z ­ eit­alter dienen können: EINKOMMEN UND SOZIALE SICHERHEIT Ein leistungsgerechtes Einkommen und soziale Sicherheit sind ­elementare Voraussetzungen dafür, dass jeder und jede von seiner oder ihrer Arbeit leben und sich auch in schwierigeren Lebenssituationen auf ein soziales Netz verlassen kann. Die möglichen Produktivitätsgewinne der Digitalisierung müssen zu Lohnzuwächsen in allen Branchen führen. Tarifverträge sind hier ein wichtiges Instrument. Leistungsgerechtig­keit muss sich in verlässlicher Entlohnung zeigen und darin, dass wir die Lohnungerechtigkeit zwischen Frauen und Männern beenden. Neben Tarifverträgen als Element einer kollektiven Sicherung ist eine ­r echt­z eitige Berufsorientierung und -beratung eine wichtige Vor­a us­ setzung für die individuelle Sicherung einer stabilen Erwerbsbiografie. Eine gute soziale Sicherung ist in einer Arbeitsgesellschaft gerade dann erforderlich, wenn Erwerbstätigkeit unterbrochen wird oder nicht mehr ausgeübt werden kann. Auch künftig wird es eine Kernfunktion des

114 Mazzucato 2014. 115 Acemoğlu/Robinson 2012. 116 Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 2013. 117 Cazes u. a. 2015. Vgl. zudem Statistisches Bundesamt 2015c. 118 UN 2016.

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Leitbild

S­ ozialstaats sein, die großen Lebens- und Beschäftigungsrisiken wie ­A lter, Krankheit, Unfälle und Arbeitslosigkeit abzusichern. Wo Selbst­ ständigkeit erwünscht ist, sollte diese unterstützt, jedoch sozial besser abgesichert werden. INTEGRATION IN GUTE ARBEIT Jeder und jede sollte die Chance auf Integration in Gute Arbeit, d. h. in eine sichere und berufliches Fortkommen ermöglichende Arbeit haben. Das Ziel sollte stets sein, Vollbeschäftigung bei Guter Arbeit zu ermöglichen. Wo die Bürgerinnen und Bürger nicht über die Voraus­ setzungen für qualifizierte Beschäftigung verfügen, brauchen sie Unterstützung und neue Chancen. Arbeitsplätze, die nur ein geringes Einkommen und wenig Planungssicherheit bieten, wird es auch in Zukunft geben. Sie sollten aber nicht die Erwerbsbiografie bestimmen. Und auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit qualifiziertem Berufsabschluss wird die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit durch Qualifizierung zunehmend wichtiger. VIELFALT ALS NEUE NORMALITÄT: LEBENSPHASENORIENTIERUNG STATT STARRER ARBEITSMODELLE Neben diese „klassischen“ Bedürfnisse treten neue: Die Ansprüche von Beschäftigten und ihre Anforderungen an Arbeit verändern sich im Laufe ihres Lebens. Das Leitbild von dem einen, für alle geltenden normalen Arbeitsverhältnis entspricht zudem vielfach nicht mehr den heutigen Wirklichkeiten. So erweisen sich einerseits „normale“ Arbeits­ verhältnisse immer weniger als normal. Vielfalt wird zur neuen Norma­ lität, etwa der Wechsel zwischen Voll- und Teilzeitphasen, zwischen Familienphasen und Erwerbstätigkeit, aber auch Übergänge zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit. Die undifferenzierte Gegenüberstellung von Normalarbeitsverhältnissen einerseits und „atypischer Beschäftigung“ andererseits ist darum vor allem mit Blick auf Teilzeitarbeit (→ Kapitel 4.2 und Kapitel 5) zu hinterfragen. Sozialpartner und Politik stehen vor der Aufgabe, plurale Ansprüche an Arbeit anzuerkennen und somit mehr Selbstbestimmung im Lebens­ verlauf möglich zu machen. Wo Übergänge zwischen verschiedenen Erwerbstätigkeiten oder zwischen Familien- und Erwerbsphasen ­gewünscht sind oder stattfinden, ist es wichtig, diese sozial abzusichern.

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Leitbild

QUALITÄT DER ARBEIT ERHALTEN In Bezug auf die Qualität der Arbeit in der digitalen Arbeitswelt lauten­ die vier wesentlichen Stichworte: Umgang mit mehr Flexibilität, neues Zusammenspiel von Mensch und Maschine, neue Organisationsformen und Big Data im Produktionsprozess. All dies kann Arbeit ­b esser ­m achen, aber auch neue Belastungen mit sich bringen. Hier ist nach Wegen zu suchen, um neue Produktionsprozesse und Geschäfts­ modelle zu befördern und diese mit einem modernen Arbeitsschutz 4.0 zu verbinden (→ Kapitel 4.4). MITBESTIMMUNG, PARTIZIPATION UND UNTERNEHMENSKULTUR ZUSAMMENDENKEN Viele dieser Ziele setzen eine staatliche Rahmensetzung voraus; sie lassen sich aber konkret am besten zwischen Sozialpartnern und in Betrieben aushandeln und ausgestalten. Neben die weiterhin nötigen repräsentativen Strukturen tritt das wachsende Bedürfnis nach individueller Partizipation am Arbeitsplatz. Daher sind die verfasste Mitbestimmung , die Teilhabe der Beschäftigten und eine gute Unter­ nehmens- und Führungskultur keine Gegensätze. Vielmehr ergänzen sie einander als Voraussetzungen für innovative und demokratische Unternehmen in einer innovativen und demokratischen Gesellschaft.

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GESTALTUNGSAUFGABEN


4.1 BESCHÄFTIGUNGSFÄHIGKEIT: VON DER ARBEITSLOSEN- ZUR ARBEITSVERSICHERUNG 4.2 ARBEITSZEIT: FLEXIBEL, ABER SELBSTBESTIMMT 4.3 DIENSTLEISTUNGEN: GUTE ARBEITS­ BEDINGUNGEN STÄRKEN 4.4 GESUNDE ARBEIT: ANSÄTZE FÜR DEN ARBEITSSCHUTZ 4.0 4.5 BESCHÄFTIGTENDATENSCHUTZ: HOHE STANDARDS SICHERN 4.6 MITBESTIMMUNG UND TEILHABE: DEN WANDEL PARTNERSCHAFTLICH GESTALTEN 4.7 SELBSTSTÄNDIGKEIT: FREIHEIT FÖRDERN UND ABSICHERN 4.8 SOZIALSTAAT: PERSPEKTIVEN FÜR DIE ZUKUNFT UND EUROPÄISCHER DIALOG

4


4. GESTALTUNGSAUFGABEN In den folgenden Abschnitten werden für die zentralen Handlungs­ felder des Dialogprozesses Arbeiten 4.0 , für die das BMAS innerhalb der Bundesregierung zuständig ist, politische Schlussfolgerungen ge­ zogen und mögliche Handlungsoptionen herausgearbeitet. Jedes Unterkapitel ruft dabei die wichtigsten Fragen aus dem Dialogprozess auf, benennt Konsenspunkte ebenso wie Konfliktlinien und fasst die wichtigsten Ergebnisse der Diskussionen zusammen. Manche Unter­ kapitel bauen auf den Analysen der ersten beiden Kapitel auf. Andere stellen den Schlussfolgerungen im jeweiligen Handlungsfeld ergänzende Analysen voran. Die Reichweite der Handlungsmöglichkeiten erstreckt sich von kurz­ fristigen Maßnahmen, die teilweise schon angegangen wurden oder noch in dieser Legislaturperiode geplant sind, über mittelfristig für die nächste Legislaturperiode vorgeschlagene Maßnahmen bis hin zu pers­ pektivisch anzustrebenden Projekten. Auch Erkenntnisse, nach denen bei bestimmten Fragestellungen aus Sicht des BMAS gegenwärtig keine Maßnahmen geboten sind, werden dargestellt. Schließlich sind in einer Reihe von Feldern weitere Prüfungen und Untersuchungen erforderlich. Eingangs wird dargelegt, wie in der Arbeitswelt 4.0 auch künftig ein hoher Beschäftigungsstand und eine hohe Beschäftigungsfähigkeit gewährleistet werden können (→ Kapitel 4.1). Um diese auch im digitalen Wandel zu sichern, wird es bedeutender Anstrengungen im Bereich von Qualifizierung und Weiterbildung bedürfen. Einen wichtigen Schwerpunkt im Dialogprozess bildeten Fragen der Arbeitsorganisation und dabei insbesondere der Arbeitszeitgestaltung (→ Kapitel 4.2). Hier gilt es, Flexibilitätserfordernisse der Unternehmen mit Ansprüchen der Beschäftigten in Einklang zu bringen. Die meisten der in Kapitel 4 an­ gesprochenen Themen gelten branchenübergreifend, zugleich gibt es besondere Aspekte der Arbeit in neuen Dienstleistungsmärkten (→ Kapi­ tel 4.3). Die Sicherstellung der Bedingungen für gutes und gesundes Arbeiten muss mitgedacht werden (→ Kapitel 4.4). Gleiches gilt für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung , das auch in einer digi­ talisierten Wirtschaft gewährleistet sein und für das auch der Beschäftigtendatenschutz Antworten finden muss (→ Kapitel 4.5). Wo

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Gestaltungsaufgaben

immer Mitbestimmung und Beteiligung der Beschäftigten auf Augen­ höhe sichergestellt sind, können dabei betriebliche Lösungen zur pass­ genauen Ausgestaltung gesetzlicher Vorgaben dienen (→ Kapitel 4.6). Aber nicht nur abhängig Beschäftigte, sondern auch Selbststständige werden die künftige Arbeitswelt gestalten. Durch den digitalen Wandel könnte ihre Zahl künftig zunehmen. Zentrale Fragen, vom guten Einkom­ men über soziale Absicherung bis hin zu Fragen von Mitbestimmung und Beteiligung stellen sich auch für sie ganz aktuell (→ Kapitel 4.7). Das Kapitel schließt ab mit einem Ausblick auf die Zukunft des deutschen Sozialstaats und der sozialen Sicherungssysteme (→ Kapitel 4.8), für die der Wandel der Arbeitswelt ebenfalls Herausforderungen mit sich bringen wird.

99


Gestaltungsaufgaben

4.1 BESCHÄFTIGUNGSFÄHIGKEIT: VON DER ARBEITSLOSEN- ZUR ARBEITSVERSICHERUNG Auch wenn die Prognosen über die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen – darin sind sich alle einig, dass in den kommenden Jahrzehnten mit einer hohen Dynamik zu rechnen sein wird. Berufe und Branchen werden sich verändern. Die individuelle Beschäftigungsfähigkeit im Wandel zu erhalten, rückt stärker in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Vollbeschäftigung bei Guter Arbeit für alle bleibt unser Ziel. Aus Sicht der meisten Beschäftigten bedeutet Gute Arbeit zuoberst ein sicheres und unbefristetes Arbeitsverhältnis sowie ein existenz­ sicherndes und auskömmliches Einkommen. 119 Der Dialogprozess Arbeiten 4.0 konzentrierte sich im Wesentlichen auf die in Kapitel 3 beschriebenen „neuen“ Spannungsfelder der Arbeitswelt. Gleichwohl wurde von einigen Dialogpartnern zu Recht angemahnt, die „alten“ Fragen nicht außer Betracht zu lassen. Die Bundesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu sichern – vom Mindestlohn über die Verhinderung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträ­ gen bis hin zur besseren Integration langzeitarbeitsloser Bürgerinnen und Bürgern und Geflüchteter in den Arbeitsmarkt. Wollen wir ein hohes Beschäftigungsniveau im digitalen Struktur­ wandel halten, wird auch die Verteilung der Produktivitätsgewinne zu einem zentralen Thema. Unternehmensgewinne – auch der großen digi­ talen Plattformen – sollten regulär besteuert werden. Öffentliche Güter und Dienstleistungen sowie eine moderne Infrastruktur müssen nach­ haltig finanziert werden können. Ein hohes Einkommensniveau schafft Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen in wachsenden Märk­ ten und sichert dort Beschäftigung. Die in diesem Weißbuch aufgerufe­ nen Themen und Ziele der Arbeits- und Sozialpolitik können daher nicht isoliert betrachtet werden. Sie müssen mit einer beschäftigungsorientierten Wirtschaftspolitik verzahnt werden. Denn in Zeiten eines umfassenden Strukturwandels ist ein breiter Instrumentenkasten erfor­

100

119 INQA 2015.


Gestaltungsaufgaben

derlich, um das Ziel der Vollbeschäftigung zu erreichen (→ Kapitel 2.1). Sowohl die Gestaltung der makroökonomischen Rahmenbedingungen als auch die Industrie- und Dienstleistungspolitik sowie die Forschungs­ förderung sind wesentliche Elemente der staatlichen Absicherung und Begleitung des Strukturwandels.

»

---» Soziale Aufgaben müssen

von digitalen Gewinnen mitfinanziert werden

«

24.4.2016 via arbeitenviernull.de

Die Arbeitsmarktpolitik bietet Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Doch sie kann und sie leistet mehr. In der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise des letzten Jahrzehnts etwa hat die vorausschauende Arbeitsmarktpolitik wesentlich dazu beigetragen, Entlassungen zu verhindern. Deutschland konnte so die Krise besser bewältigen als viele andere Länder. Der Arbeitsmarktpolitik kommt auch eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung des Strukturwandels zu. Das zeigt ebenfalls ein Blick zu­ rück: Bereits Mitte der 1960er Jahre gab es eine breite gesellschaftliche Debatte über die Folgen der Automatisierung und ihrer Gestaltung. 120 Sie mündete in das Arbeitsförderungsgesetz von 1969, das den Grund­ stein für die präventive Arbeitsmarktpolitik legte. Heute, rund 50 Jahre später, erfordert die digitale Transformation wiederum eine Neuaus­ richtung der Arbeitsmarktpolitik. Es gilt, Arbeitslosigkeit zu verhindern oder zu verringern und einen hohen Stand der Erwerbstätigkeit zu si­ chern. Gerade weil das Erwerbspersonenpotenzial demografisch bedingt abnehmen wird, ist vorausschauend dafür zu sorgen, dass Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt nicht auseinanderklaffen.

120 Vgl. Der Spiegel 1964.

101


Gestaltungsaufgaben

---» Der Schlüssel zur Gestaltung der

digitalen Transformation von Arbeit liegt in der Qualifizierung unserer

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Vermittlung digitaler Kompetenzen

Bisher fehlt hierfür eine regelmäßige Beobachtung des künftigen Fachkräftebedarfs, die kontinuierlich Entwicklungen demografischer, regionaler und qualifikatorischer Mismatches in einer stetig anzu­ passenden Prognose darstellt und damit auch als Grundlage für eine Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik dient.

muss schon in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Hochschulen ansetzen, Berufsbilder sind anzupassen und praxisrelevante Qualifizierungsbausteine zu gestalten, die ein lebenslanges Lernen fördern.

«

Daimler AG

---» Alle staatlichen Ebenen sollten

Um die Fachkräftebasis zu sichern, wird es auch in Zukunft erforderlich sein, neben Zuwanderung vorhandene Potenziale zu nutzen, vor allem durch eine weitere Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen und der Integration von geringer Qualifizierten. Mindestens ebenso wichtig wird aber der Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit jedes Einzelnen sein. Damit wird eine vorausschauende und strategische Qualifizierungspolitik zum Dreh- und Angelpunkt der Beschäftigungsund Arbeitsmarktpolitik im digitalen Wandel .

weitere und neue Möglichkeiten zur

gesellschaftlich nützlichen Betätigung als Ergänzung von Erwerbsarbeit entwickeln und fördern. Auf diese Weise kann es gelingen, die sozialen und weiteren Aspekte von Beschäftigung über den engen Begriff einer Erwerbsarbeit hinaus zu betonen und mit in den Blick zu nehmen.

«

Deutscher Landkreistag

102

«

DAS THEMA IM DIALOGPROZESS Die Stellungnahmen zum Grünbuch identifizieren Beschäftigungsund Einkommenssicherung als Kernaufgaben zukünftiger Arbeits- und Wirtschaftspolitik. Allerdings werden dabei unterschiedliche Akzente gesetzt: Während beispielsweise aus der kommunalen Perspektive gefordert wird, den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor aufbzw. auszubauen, betonen Arbeitgeber die Notwendigkeit, die Qualifikationsstruktur an die sich verändernde Nachfrage nach Arbeits­ kräften anzupassen.

«


Gestaltungsaufgaben

Die herausragende Bedeutung von Bildung, Weiterbildung und Qualifizierung für eine erfolgreiche digitale Transformation wurde im Dialogprozess von Expertinnen und Experten, in Studien und Stellung­ nahmen immer wieder betont. Der Erfolg Deutschlands in der digitali­ sierten, globalisierten Welt, so die einhellige Meinung, steht und fällt mit der Bereitschaft, erhebliche Anstrengungen in diesem Feld zu kon­ zentrieren. Allerdings differieren die Auffassungen darüber, unter wel­ chen Voraussetzungen insbesondere Weiterbildung gefördert und wie diese organisiert und finanziert werden sollte. Die Rolle und Bedeutung der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Qualifizierung wird in vielen Stellungnahmen besonders hervorgeho­

---» Gerade KMU besitzen in der Regel keine Ressourcen für eine sys­

tematische, strategischvorausschauende Personalplanung und -entwicklung. Daher beabsichtigt die BA, sich verstärkt auf solche Unternehmen zu fokussieren, da diese besonders dringend Unterstützung benötigen.

«

Bundesagentur für Arbeit

---» Uns geht es darum, dass die

bisherigen Aktivitäten der Bundesagen-

ben. Schon heute ist die BA in den Bereichen Arbeitsmarkt-, Qualifizie­ rungs- und Weiterbildungsberatung für kleine und mittelständische Unternehmen bzw. für Beschäftigte aktiv. 121 Eine Weiterentwicklung dieser Aktivitäten, insbesondere bei der Bündelung von Weiterbildungs­ fähigkeiten, beispielsweise in Form regionaler Arbeitgeberzusammen­ schlüsse, wird sowohl aus der mittelständischen Wirtschaft als auch gewerkschaftsseitig befürwortet.122 Die Arbeitsgruppe „Arbeit 4.0“ der

tur auf dem Feld der Weiterbildung zu

Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) plädiert ebenfalls dafür, eine für alle Ratsuchenden frei zugängliche Weiter­ bildungsberatung einzuführen und die Qualitätssicherung in der Weiterbildung sowie die Professionalisierung des Personals stärker öffentlich zu fördern.123

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

»

Auch andere Formen allgemeiner staatlicher Förderung, etwa durch eine Lohnersatzleistung nach Vorbild des österreichischen Modells der Bildungsteilzeit, finden Befürworter.124 An die tarifvertraglichen Bemü­ hungen in der Metall- und Elektroindustrie und die Forderung nach ei­ ner staatlichen Ausgestaltung von Bildungsteilzeiten schließt sich die Forderung des DGB an, dass neben der Ermittlung von Qualifikations­ bedarfen auch die Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen in

einem umfassenden System ausgebaut werden. Das bedeutet, dass die Arbeitsagentur viel stärker Weiter­ bildungsangebote an beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer macht.

«

---» Hilfreich könnte es allerdings

sein, unterstützende Strukturen

anzubieten, die kleinen und mittleren Betrieben ein Pooling von Weiterbildungsfähigkeiten ermöglichen. Auf regionaler Basis können sich Betriebe in Arbeitgeberzusammenschlüssen zusammenfinden, um ihren Beschäftigten eine hohe Vielfalt an Weiterbildungsmöglichkeiten anzubieten, die sie allein nicht leisten können. Dabei kann die Unterstützung einer möglichen Qualifizierungsagentur hilfreich sein.

«

Bundesverband mittelständische Wirtschaft

121 BA 2015. 122 BVMW 2015. 123 ASMK-Arbeitsgruppe „Arbeit 4.0“ 2016. 124 Verdi 2015.

103


Gestaltungsaufgaben

---» Das Modell der Bildungsteilzeit greift die in der Vergangenheit übliche

Teilzeit Kernbestandteile einer Reform des Weiterbildungs- und Quali­ fizierungssystems sein sollten.125

«

Förderung der Altersteilzeit auf und nutzt die Mechanismen dieses Modells zur Qualifikationsförderung. Das österreichische Modell ist hilfreich für solche Überlegungen: Seit 1.7.2013 gibt es ein Gesetz zur Bildungsteilzeit. Es ist möglich, Arbeitszeit zu reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen staatlich finanzierten „Entgeltersatz“ zu bekommen.

«

GESTALTUNGSANSÄTZE Die Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik liegt darin, drei Ziele und Inter­ essen zu verbinden. Beschäftigte wollen berufliche Perspektiven und eine erfolgreiche Erwerbsbiografie. Die Wirtschaft benötigt qualifizierte Fachkräfte , gerade auch um im digitalen Wandel innovativ und wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Gesellschaft hat ein Interesse daran, dass möglichst viele Menschen erwerbstätig sind. Das gemeinsame An­ liegen besteht deshalb darin, mehr in Fähigkeiten und Qualifikationen zu investieren.

«

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

---» Ein hohes Qualifikationsniveau

und die kontinuierliche Fortentwicklung

der Kompetenzen liegen im gemein­ samen Interesse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Qualifizierung dient der Sicherung und Stärkung der Wett­

Das BMAS wird daher das seit 2011 bestehende Fachkräftekonzept der Bundesregierung aktualisieren und mit einer Qualifizierungsstrate­ gie für den Wandel der Arbeitswelt verzahnen. Der jüngste Fortschritts­ bericht zum Fachkräftekonzept verdeutlicht, dass viele Zielmarken bereits erreicht wurden. Zugleich sind sowohl auf der Angebotsseite, durch die Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt, als auch auf der Nachfrageseite, insbesondere durch den digitalen Strukturwandel, neue Herausforderungen hinzugekommen.126

bewerbsfähigkeit der Unternehmen und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Hierzu gehört auch das Prinzip der fairen Kostenteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Berücksichtigung des betrieblichen und individuellen Nutzens.

«

Bundesarbeitgeberverband Chemie

Um die oben beschriebenen Unsicherheiten hinsichtlich zukünftiger Fachkräfte-, bzw. Qualifizierungsbedarfe abzubauen, wird das BMAS ein neues Monitoring künftiger Fachkräftebedarfe realisieren. Die Erkenntnisse könnten zwischen Bundesregierung und Sozialpartnern, beispielsweise in der Partnerschaft für Fachkräfte , beraten werden. Sie könnten ferner in die Arbeit der für die Fachkräftesicherung relevan­ ten Arbeitsmarktakteure in den Regionen einfließen (IHKs, Handwerks­ kammern, Wirtschaftsförderer, BA), z. B. über die Zusammenarbeit regionaler Netzwerke zur Fachkräftesicherung mit dem vom BMAS geförderten Innovationsbüro „Fachkräfte für die Region“. Sind die Fachkräfte- und Qualifizierungsbedarfe bekannt, können sich die Arbeitsmarktakteure aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zielgenauer mit der Aus- und Weiterbildung der Arbeitskräfte befassen, denn die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland hängt in ent­ scheidendem Maße von der guten Bildung und Qualifikation seiner Arbeitskräfte ab.

104

125 DGB 2015. 126 Vgl. BMAS 2015d.


Gestaltungsaufgaben

Nahezu alle Arbeitsplätze in Deutschland erfordern Grundkompe­ tenzen, um die beruflichen Anforderungen erfüllen zu können. Diese notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, ist eine Aufgabe der Schulund Berufsausbildung, die daher in Zukunft digitale Kompetenzen stärker berücksichtigen wird. Auch dem lebensbegleitenden beruf­ lichen Lernen wird künftig eine viel bedeutendere Rolle zukommen als bisher. Der digitale Wandel verändert den Aufgabenmix innerhalb bestehender Berufsprofile und führt zu komplexeren Qualifikations­ profilen, für die digitale Zusatzqualifikationen in nahezu allen Bran­ chen und Berufen notwendig werden. Sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenzen, systemisches und kreatives Denken, Abstraktionsfähigkeit und die Fähigkeit zur schnellen Informations­ verarbeitung und Datenselektion sind zentral für den Erfolg auf dem Arbeitsmarkt.

---» Ein besonderes Augenmerk

muss auf der flächendeckenden Vermittlung von IT-Kompetenzen liegen. Hier besteht Bedarf an Qualifizierung auf allen Stufen des Bildungssystems. MINT-Kompetenzen müssen bereits in der Schule noch intensiver und ganzheitlicher vermittelt sowie entwickelt werden. Das gilt gleichermaßen auch für Hochschulen.

«

Arbeitgeberverband Gesamtmetall

---» Es wird in Zukunft notwendig

sein, Digitalkompetenzen als integralen Bestandteil der Ausbildungsreife zu

Digital Literacy , der selbstverständliche Umgang mit Internetquel­ len wie insgesamt mit neuen, mobilen Computer- und Internetmedien (Endgeräte, Web-2.0-Anwendungen), wird zu einer Grundvoraus­ setzung. Schon heute gaben im Rahmen der PIAAC-­E rhebung der OECD nur acht Prozent der Befragten an, sie würden nie am Computer arbeiten. Konkret bedeutet dies, dass auf nahezu allen Arbeitsplätzen in Deutschland digitale Grundkompetenzen erforderlich sind, um die beruflichen Anforderungen erfüllen zu können.127

»

begreifen. Diese Ausbildungsreife herzustellen, liegt insbesondere in der Zuständigkeit der Bundesländer und der Schulen.

«

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

---» Der Erwerb digitaler Kompetenz

sollte zu einem zentralen und messbaren Erfolgsfaktor in unserem Bildungssystem werden. Von der Schule über die Ausbildung bis hin zur Hochschullehre und betrieblichen Weiterbildung.

«

Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien

127 Rammstedt 2013.

105


Gestaltungsaufgaben

---» Schrittweise Erweiterung der

Kompetenzen ist eine zentrale Aufgabe der Personalentwicklung. Weiterbildung

und individuelle Teilhabe werden eine zentrale Stellschraube für den Einzelnen, Mitbestimmung eine zentrale Stellschraube für alle Beschäftigten sein.

«

Arbeitsgemeinschaft der Personalräte der obersten Bundesbehörden

---» Beim Thema Flexibilität im

Beruf ist Deutschland Entwicklungsland. #arbeitenviernull

«

22.4.2015 via Twitter

Der Wandel der Arbeits- und Lebenswelt prägt Berufsbiografien auf allen Qualifikationsebenen: Sie werden dynamischer, vielfältiger und individueller. Um daraus entstehende Hürden im beruflichen und persönlichen Lebensweg zu vermeiden, ist die aktive Begleitung der Erwerbstätigen in ihren Veränderungs- und Anpassungsprozessen notwendig. Die zentrale arbeitspolitische Herausforderung dabei ist es, Übergänge zwischen den wesentlichen Phasen des Erwerbslebens zu gestalten, Einstiege, Umstiege und Aufstiege in Arbeit aktiv zu unter­ stützen und Abstiege zu verhindern.

««

Notwendig ist daher eine umfassende, langfristig ausgerichtete Qualifizierungs- und Weiterbildungsstrategie. Die Umsetzung dieser Qualifizierungs- und Weiterbildungsstrategie sollte im Rahmen einer „Nationalen Weiterbildungskonferenz“ unter Beteiligung aller betrof­ fenen Ressorts der Bundesregierung, der Länder, der Sozialpartner und weiterer Akteure beraten werden. Ziel ist die Ausweitung, Bündelung und Integration aller Weiterbildungsstränge des Bundes und der Länder, um ein konsistentes Gesamtkonzept zu etablieren. Schon heute nutzt die Bundesregierung verschiedene Instrumente, um Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von Beschäftigten und Arbeitslosen zu fördern. Der überwiegende Teil der geförderten beruflichen Weiterbildungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeit­ nehmern wird über die berufliche Weiterbildungsförderung nach den Regelungen der Arbeitsförderung und der Grundsicherung von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern durchgeführt. Eine zweite wesentliche Säule der Weiterbildungsförderung wird auf der Grundlage des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) mit dem so­ genannten „Meister-BAföG“ in Zuständigkeit der Länder umgesetzt. Unter der Berücksichtigung der Verantwortlichkeiten der Unternehmen bzw. Arbeitgebern, vor allem hinsichtlich der präventiven Weiter­ bildung ihrer Beschäftigten „unterhalb“ der Aufstiegsfortbildung, gilt es Lücken zwischen den beiden Förderwegen zu schließen. Des weiteren gilt es, zwei unterschiedliche Handlungslogiken zu be­ achten, die zum Teil in einem Spannungsverhältnis zueinander stehen: In der betrieblichen Handlungslogik dient Weiterbildung vor allem dazu, im Betrieb benötigte Kompetenzen aufzubauen, anzuwenden und im Betrieb aktuell zu halten, qualifizierte Beschäftigte im Unternehmen zu binden und Anstöße für Innovationen, Produktivitätssteigerungen

106


Gestaltungsaufgaben

sowie zur Personal- und Unternehmensentwicklung zu geben. In der Handlungslogik des individuellen Lebensverlaufs kann Weiterbildung dazu dienen, in einer hochdynamisierten Arbeitswelt mit nicht linear verlaufenden Erwerbsbiografien die individuelle Beschäftigungs­ fähigkeit zu erhalten und zu verbessern, Arbeitgeber- und Branchen­ wechsel zu ermöglichen sowie Übergänge zwischen Festanstellung, Selbstständigkeit und familienbedingten Auszeiten zu erleichtern. Zur betrieblichen und individuellen Handlungslogik kommt noch das öffentliche Interesse hinzu. Weiterbildung liegt im volkswirtschaft­ lichen Gesamtinteresse, da bessere Bildungsrenditen in Form höherer Wachstumspotenziale steigende Beitrags- und Steuereinnahmen er­ warten lassen. Der 2016 publizierte und auf PIAAC-Daten basierende OECD-Bericht „Skills Matter“ zeigt über derartige Produktivitätsgewin­ ne hinaus, dass Kompetenzen auch mit nicht-ökonomischen Faktoren, wie Vertrauen, politischer Partizipation und dem Gesundheitszustand, korrelieren. Der Bericht folgert, dass Investitionen in Grundkompetenzen positive wirtschaftliche und soziale Renditen sowohl für die Individuen als auch für die Gesellschaft aufweisen.128 Eine solche aktive wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Begleitung des Wandels setzt jedoch eine breite Finanzierungsbasis für die not­ wendige Qualifizierungs- und Weiterbildungsoffensive voraus. Daher müssen die Kosten von Beratung, Weiterbildung, Freistellung und Lohn­ersatz fair auf Staat, Unternehmen und Individuen verteilt werden. Hierbei ist zu klären, welche Finanzierungsanteile durch Beiträge und welche durch Steuern zu leisten sind.

128 OECD 2016.

107


Gestaltungsaufgaben

HERAUSFORDERUNGEN DES WEITERBILDUNGSSYSTEMS Handlungsbedarf in der Verbesserung des Weiterbildungssystems besteht auf drei Ebenen. Zugangschancen: Die Weiterbildungsbeteiligung konnte 2014 erst­ mals auf über 50 Prozent gesteigert werden. Besondere Fortschritte konnten bei An- und Ungelernten (plus 7 Prozentpunkte gegenüber 2012) und Personen mit niedrigem Bildungsabschluss (plus 4 Prozent­ punkte gegenüber 2012) erzielt werden. Dennoch ist die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung in Deutschland weiterhin sozial selektiv. So gibt es vergleichsweise große Unterschiede bei der Verteilung von Zugangschancen zu Weiterbildungsmaßnahmen: Über 50-Jährige, Geringqualifizierte, Personen mit Migrationshintergrund , Beschäf­ tigte in kleinen Unternehmen, sowie Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter nehmen deutlich seltener an Weiterbildungen teil als andere. 129 Beson­ deres Augenmerk ist nach dem Dialogprozess darauf zu legen, dass gerade Geringqualifizierte sich oft in hochverdichteten und getakteten Arbeitsabläufen befinden und schon aus diesem Grund über wenig Freiräume verfügen, um im Arbeitsalltag Weiterbildungsangebote annehmen zu können. Information und Beratung: Neben der bei der BA angesiedelten Bera­ tung sind zahlreiche weitere Institutionen wie Kammern oder Volks­ hochschulen in diesem Bereich aktiv. Ein flächendeckendes Netz unabhängiger und niedrigschwelliger Beratungsstützpunkte fehlt je­ doch ebenso wie verbindliche Qualitätsstandards für die Durchführung der Beratung. Auch der Professionalisierungsgrad des Beratungspersonals ist höchst unterschiedlich. Systematisierung: Die deutsche Weiterbildungslandschaft ist äußerst heterogen und geprägt von unterschiedlichen Akteuren, Institutionen und Bildungstraditionen, was eine adressatengerechte Koordinierung der Planung und Durchführung von Weiterbildungen erheblich erschwert.130 Weiterbildungseinrichtungen folgen in erster Linie ihrem eigenen in­ stitutionellen Auftrag. Dies erschwert die Kooperation zwischen öffent­ lichen, betriebsexternen und betrieblichen Weiterbildungseinrichtungen, die jeweils anderen Bildungstraditionen verpflichtet sind. Es gilt zudem, die Ungleichbehandlung unterschiedlicher Typen der Weiterbildung (formale, non-formale, informelle Weiterbildung) zu überwinden.

108

129 BMBF 2015; Bellmann u. a. 2013. 130 Vgl. Baethge u. a. 2013.


Gestaltungsaufgaben

Gleichzeitig entstehen durch die Digitalisierung auch neue bzw. fortentwickelte Formen der Weiterbildungsformate, wie z. B. Blended Learning . Diese neuen Lernformen ermöglichen es, den Ort und die Zeit der Weiterbildung zu flexibilisieren und den „Lernort Betrieb“ zu stärken. In den Arbeitsablauf integriertes Lernen wird durch computer­ gestütztes Training möglich. Dies spart Kosten und erhöht die direkte Anwendbarkeit neu erlernter Arbeitsabläufe. Noch weiter als die oben genannten Lernformen gehen digitale Assistenz- und Tutorensysteme , die dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin individuell zuge­ schnittene Hilfen und Erklärungen innerhalb des Produktionsprozesses zur Verfügung stellen. Neue Weiterbildungsformate und -systeme kön­ nen dabei helfen, Inhalte zielgruppenspezifisch und altersgerecht zu transportieren. Teilzeitbeschäftigung darf nicht zu einer geringeren Weiterbildungsteilnahme führen.

»

---» Noch zu wenige Menschen

wissen mit den Möglichkeiten der

aktuellen Technik richtig umzugehen. Ich wünsche mir für die Zukunft, dass sich das ändert und auch‚ „ältere Semester“ das Potenzial nutzen können.

«

22.4.2015 via arbeitenviernull.de

SCHRITTWEISE WEITERENTWICKLUNG DER ARBEITSLOSEN­ VERSICHERUNG ZU EINER ARBEITSVERSICHERUNG Im Folgenden werden Wegmarken einer neuen Weiterbildungspolitik beschrieben. Das grundlegende Prinzip ist die stärkere präventive Ausrichtung der Arbeitslosenversicherung. Ziel ist es, die Arbeitslosen­ versicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln, die insbesondere Übergänge innerhalb der Erwerbsbiografie durch Phasen der Weiterbildung aktiv unterstützt. Es gilt, neue Beschäftigungsrisiken präventiv abzusichern und berufliche Entwicklungs- und Aufstiegschancen systematisch über den Lebensverlauf zu fördern sowie zum „innovativen Verhaltensrisiko“ zu ermutigen.131 Es geht dabei um nichts weniger als um eine Erweiterung der Versicherungslogik: Denn in der modernen Arbeitswelt wird es mehr denn je darauf ankommen, den Risikofall stärker als bisher nicht erst im Moment einer drohenden oder bereits eingetretenen Arbeitslosigkeit festzumachen. Vielmehr soll bereits präventiv und lebensverlaufsorientiert agiert werden, um die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und auszubauen. Dies schließt ein, dass mehr – auch präventive und die Berufsbiografie unterstützende – Qualifizierung für alle Beschäftigten, vor allem aber für solche, die bislang weniger Qualifizierung in Anspruch nehmen, stattfindet.

131 Schmid 2012.

109


Gestaltungsaufgaben

Die Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zu einer Arbeitsversicherung sollte in mehreren Stufen mit kurz-, mittel- und langfristigen Gestaltungsschritten erfolgen. Die jeweils nächste Stufe baut auf den Erfahrungen mit der vorhergehenden Stufe auf. Diese Lernerfahrungen gilt es systematisch zu nutzen. Erste Schritte wurden bereits in der laufenden Legislaturperiode unternommen. Mit der Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförde­ rungsgesetzes (AFBG) konnten die Grundlagen für die Aufstiegsmobilität gestärkt und mit dem Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG) eine erste Weichenstellung eta­ bliert werden. Das AWStG verbessert den Zugang gering qualifizierter Arbeitnehmer und Langzeitarbeitsloser zu einer abschlussbezogenen Weiterbildung. Ferner ermöglicht es mehr Weiterbildungsmöglich­ keiten für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen, also denjenigen Gruppen, die tendenziell seltener an Weiterbildung teilneh­ men. Erfolgsprämien setzen gezielt Anreize und stärken die Motivation, eine mehrjährige Qualifizierung bis zum erfolgreichen Berufsabschluss durchzuhalten. Mit dem AWStG wird auf die Ergebnisse der PIAAC-­ Studie der OECD reagiert, der zufolge insbesondere gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Langzeitarbeits­l ose und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im internationalen Vergleich über geringe Grundkompetenzen ver­f ügen. 132 Das Gesetz ermöglicht nun die Förderung von Grundkom­p etenzen, wenn dies für eine erfolg­ reiche berufliche Nachqualifizierung erforderlich ist. Im nächsten Schritt sollten eine qualifizierte Beratung einschließlich umfassender Kompetenzerfassung, mehr bedarfsgeprüfte Weiter­ bildungsförderung für Beschäftigte sowie eine bessere Verzahnung der verschiedenen Instrumente erfolgen. Die BA verfügt über vielfältige Erfahrungen mit Instrumenten der Potenzialanalyse und Kompetenz­ feststellung und ist in allen Regionen vertreten. Denn schon heute hat die BA die gesetzliche Aufgabe, Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern sowie Arbeitgebern Beratungsangebote zu machen. Dazu gehören so­ wohl die Berufsberatung als auch die Arbeitsmarkt­beratung für Arbeit­ geber. Beide Angebote sollten gleichermaßen gestärkt werden. Auch die Qualität der Beratung sollte dahingehend verbessert werden, dass sie formale und informelle Kompetenzen, die gesundheitliche Disposition sowie die Lebensumstände des Rat­s uchenden, die Anforderungen des

110

132 Rammstedt 2013.


Gestaltungsaufgaben

Arbeitsmarktes und die komplexe Weiterbildungslandschaft ausreichend berücksichtigt. Die Bundesagentur für Arbeit hat in diesem Zusammenhang jüngst ein Pilotprojekt zur Weiterbildungsberatung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgeschlossen und bewertet das Projekt sehr positiv. Interesse und Nachfrage nach Weiterbildungsberatung sind gerade unter Erwerbstätigen außerordentlich hoch. Sie bilden die größte Gruppe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Pilotprojektes. Rund 64 Prozent der Beratenen hatten dabei eine „unterbrochene“ Erwerbs­ biografie. Insbesondere diese Personen können von einer präventiven und lebenslagenorientierten Beratung langfristig profitieren. Entschei­ dend ist bei alledem: Die Beratung wirkt, das Interesse an Weiterbildung ist geweckt und neue Beschäftigungs-, Entwicklungs- und Aufstieg­ schancen können entstehen.133 Mittelfristig sollen bestehende Möglichkeiten der Weiterbildungsförderung auch im Hinblick auf digitale Kompetenzen geprüft und bestehende Programme weiterentwickelt werden. Entsprechend ist auch zu prüfen, ob die durch das AWStG neu eingeführten Weiterbildungs­ möglichkeiten während des Bezugs von Transfer-Kurzarbeitergeld künftig auch über Geringqualifizierte und Ältere hinaus auf weitere Personengruppen ausgeweitet werden können. Im Einzelnen sollten die fol­genden Elemente eines zukünftigen Weiterbildungssystems etabliert werden: Aufbauend auf den Erfahrungen mit dem Pilotprojekt „Weiter­ bildungsberatung“ ist auf der ersten Stufe ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges und lebensbegleitendes Beratungsangebot durch die BA ein wesentliches Element, um die präventive und lebens­ lauforientierte Ausgestaltung der Arbeitslosenversicherung sichtbar zu machen und die Zielstellungen der BA an den Wandel der Arbeit an­ zupassen. Dabei sollten stärker als bisher die mittel- bis langfristigen Beschäftigungs- und Einkommensperspektiven der Versicherten in den Blick genommen werden. Der investive Charakter der Arbeitsmarkt­ politik wird dadurch hervorgehoben. Die frühzeitige und kontinuierliche Absicherung von Einkommens- und Erwerbsrisiken bei Übergängen zwischen verschiedenen Arbeits- und Beschäftigungsformen wird als zentrale Säule einer lebensverlaufsorientierten Sozialstaatlichkeit die

133 IAB 2016b; ISG 2016.

111


Gestaltungsaufgaben

bestehende Absicherung von Einkommensrisiken im Falle von Arbeits­ losigkeit gezielt ergänzen. Mittelfristig sollte die BA folglich allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine umfassende berufliche Beratung anbieten, die auch das Angebot einer umfassenden Kompe­ tenzerfassung sowie Aspekte einer Lebenslaufberatung beinhaltet. Auch die Angebote der Beratung für Arbeitgeber (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen) könnten in diesem Zusammenhang ziel­ gerichtet ausgebaut werden. Weil sich die Beschäftigungschancen von an- und ungelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Arbeitsmarkt der Zukunft weiter verschlechtern werden, wären für diese Zielgruppe neben dem bereits bestehenden Rechtsanspruch auf das Nachholen eines Haupt­ schulabschlusses bessere Fördermöglichkeiten und Anreize denkbar, die es ihnen ermöglichen, auch einen Berufsabschluss nachträglich zu erwerben. Für Geringqualifizierte, für die das Nachholen eines Berufs­ abschlusses eine zu große Hürde darstellt, könnten unabhängig von der Unternehmensgröße auch Qualifizierungen in den Förderumfang ein­ bezogen werden, die unterhalb des Berufsabschlusses bzw. unterhalb sogenannter abschlussbezogenen Teilqualifizierungen liegen. Als An­ reiz für Aktivitäten der Betriebe bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeite­ rinnen und Mitarbeiter zur Bewältigung des digitalen Wandels wäre eine anteilige Förderung von entsprechenden Weiterbildungen durch die BA zu erwägen. Wenn sich Technologien und damit verbundene Aufgabenbereiche stark verändern, können auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Be­ rufsabschluss ohne Weiterbildung nur schwer mithalten. Diese fortschrei­ tende Entwicklung macht lebenslanges Lernen essentiell und erfordert, unabhängig von Lebensalter und von Betriebsgröße, berufliche Weiterbildungen weiter zu fördern, insbesondere wenn der Berufsabschluss und die letzte geförderte berufliche Weiterbildung länger zurückliegen. Der gezielte Erwerb von IT-Kompetenzen wird in unterschiedlichsten Branchen an Bedeutung gewinnen. Notwendig wird daher eine breite Kooperation mit diversen Anbietern, um ein bundesweites Modell­ projekt für digitale Zusatzqualifikationen umzusetzen. Erste Pilot­ vorhaben der Entwicklung solcher Zusatzqualifikationen gibt es bereits, beispielsweise im Rahmen des Berliner Beitrags zum Dialogprozess Arbeiten 4.0 .134

112

134 Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Berlin 2016.


Gestaltungsaufgaben

Die dargestellten Maßnahmen sind so auszugestalten, dass sie durch tarifliche Vereinbarungen ergänzt werden können. Denkbar wäre es, dass Branchenfonds die staatliche Förderung aufstocken, in dem beispiels­ weise der Gehaltsausfall kompensiert wird. Im Zuge der Umsetzung einer umfassenden und langfristig aus­ gerichteten Qualifizierungs- und Weiterbildungsstrategie wird ein ressortübergreifender Ansatz unter Einbeziehung der Aktivitäten der Länder angestrebt und sollte im Rahmen einer „Nationalen Weiter­ bildungskonferenz“ verhandelt werden. Diese Strategie sollte die unterschiedlichen Stränge der Weiterbildungsförderung, von der Erst­ ausbildung über die Weiterbildung bis zur Aufstiegsfortbildung, sys­ tematisch miteinander verzahnen. Am Ende des Gestaltungsprozesses ist ein Weiterbildungssystem mit folgenden Elementen denkbar: Innerhalb der Arbeitsförderung sollten der Anspruch und die Leistun­ gen der Förderung der Weiterbildung für Beschäftigte und Arbeitslose unterschieden nach der Qualifizierungsform – Erhaltung, Entwicklung oder Aufstieg – gestaltet werden. Die Förderung sollte jeweils die Kosten der Qualifizierungsmaßnahme umfassen, und – soweit versiche­ rungsrechtliche Anwartschaften erfüllt sind – die Lebenshaltungskosten sowie Kosten der sozialen Sicherung für die Zeit der Weiterbildungs­ maßnahme. Ihre Finanzierung sollte je nach Nutzen der Weiterbildung anteilsmäßig über Sozialversicherungsbeiträge, Eigenanteile von Unter­ nehmen und Individuen sowie über Steuern finanziert werden. Hierfür wären zudem ergänzende Regelungen zur Freistellung der Beschäf­ tigten für die Zeit der Weiterbildung erforderlich, so wie diese mit der Elternzeit für Eltern bereits bestehen. Die hier vorgeschlagenen Reformschritte setzen eine Bedarfsprüfung im Rahmen der von der BA durchgeführten Weiterbildungsberatung voraus. Langfristig könnte für Beschäftigte darüber hinaus ein Per­ sönliches Erwerbstätigenkonto mit einem steuerfinanzierten „Start­ kapital“ geschaffen werden, das sie für Qualifizierung und Auszeiten nutzen können (→ Kapitel 4.8).

113


Gestaltungsaufgaben

ZUSAMMENFASSUNG Die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland hängt entschei­ dend von der guten Bildung und Qualifikation seiner Arbeitskräfte ab. Die Politik muss angesichts des digitalen und demografischen Wandels einen gut ausgestatteten Instrumentenkasten nutzen, um das Ziel der Vollbeschäftigung zu erreichen. Sowohl die Gestaltung der makroöko­ nomischen Rahmenbedingungen als auch die Industrie- und Dienst­ leistungspolitik sowie die Forschungsförderung sind wesentliche Elemente der Begleitung des Strukturwandels.

Auf allen Ebenen muss die Politik die notwendigen Veränderungen im Bildungssystem gestalten. Investitionen in Bildung, Weiterbildung und Qualifizierung stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Innovationsfähigkeit in einer älter werdenden Gesellschaft.

Die Umbrüche der Arbeitswelt 4.0 erfordern es, auch über die Bundes­ agentur für Arbeit frühzeitig in die Stärkung des Qualifikationsschutzes und die Verbesserung von Aufstiegsperspektiven zu investieren. Die Unterstützung muss präventiv ausgerichtet sein und darf nicht nur bei geringer Qualifikation, am Ende der Erwerbsbiografie oder bei unmittel­ bar drohendem Arbeitsplatzverlust greifen.

Das BMAS plant, die Arbeitslosenversicherung schrittweise zu einer Arbeitsversicherung auszubauen, um so mehr präventive Unterstützung für Beschäftigte zu ermöglichen. Ein wichtiges Element ist hierbei das Recht auf eine unabhängige Berufs- und Weiterbildungsberatung. Per­ spektivisch wird ein Recht auf Weiterbildung angestrebt. Eine um­ fassende Weiterbildungsstrategie soll im Rahmen einer „Nationalen Weiterbildungskonferenz“ unter Beteiligung aller betroffenen Res­ sorts der Bundesregierung, der Länder, der Sozialpartner und weiterer Akteure beraten und entwickelt werden.

114


Gestaltungsaufgaben

4.2 ARBEITSZEIT: FLEXIBEL, ABER SELBSTBESTIMMT Wer gibt den zeitlichen Takt in der Arbeitswelt von morgen vor? Bei dieser Frage kommen in einer lebendigen, vielstimmigen Debatte ganz unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse zum Ausdruck (→ Kapi­ tel 2.5): das Austarieren der Flexibilitätsbedarfe von Unternehmen und Beschäftigten bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Arbeitsschutzes, die Stärkung individueller Zeitsouveränität , die Berücksichtigung unter­ schiedlicher Erwartungen und Bedürfnisse innerhalb einer Belegschaft sowie der Schutz von gemeinsamen gesellschaftlichen Zeitfenstern für ein lebendiges Miteinander. Chancen sind mehr Optionen für ein selbstbestimmteres Arbeiten und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Kritische Punkte sind wachsende Flexibilitätsan­ forderungen an Unternehmen, unfreiwillige Teilzeit, ständige Erreich­ barkeit, unbezahlte Überstunden, nicht genommener Urlaub und Nichteinhaltung von Ruhezeiten in einer entgrenzten Arbeitswelt.

»

---» Ich finde das Prinzip der Zeit-

und Ortsflexibilität gut, denke aber, dass Themen wie Überstunden und Arbeit am Wochenende dann klar geregelt werden müssen.

«

10.3.2016 via arbeitenviernull.de

115


Gestaltungsaufgaben

---» Sinnvoll und notwendig ist aber […] die Modernisierung der […]

gesetzlichen Vorgaben, um einen neuen Flexibilitätskompromiss zu ermög­ lichen. So muss das Arbeitszeitgesetz die Spielräume der EU-Arbeitszeitricht-

DAS THEMA IM DIALOGPROZESS Im Dialog Arbeiten 4.0 sowie in der Plattform „Digitale Arbeitswelt“ im Rahmen des IT-Gipfelprozesses der Bundesregierung nahm das zeitund ortsflexible Arbeiten breiten Raum ein:135 Im von Bundesministerin Andrea Nahles initiierten Arbeitszeitdialog mit Sozialpartnern, Unter­ nehmen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zeigte sich ein breiter Kon­ sens darüber, dass eine Arbeitszeitgestaltung erforderlich ist, die spezifischen Zeitbedarfen im Lebensverlauf besser Rechnung trägt. Zum einen wurden Erfolgsfaktoren, zum anderen aber auch Hindernis­ se für die betriebliche Umsetzung flexibler Arbeitsmodelle erörtert. Es bestand Einigkeit darin, dass eine erfolgreiche Verankerung flexibler Arbeitsmodelle nur gelingen kann, wenn dies in den Betrieben durch eine entsprechende Kommunikations-, Unternehmens- und Führungs­ kultur gefördert wird. Beratungsangebote, Netzwerke und Leitfäden sowie das Bekanntmachen guter betrieblicher Praxisbeispiele speziell in KMU sind hierbei hilfreich für die Umsetzung.136

linie nutzen, wie zum Beispiel die Abweichungsmöglichkeit zur 11-stündigen Ruhezeit durch Tarifvertrag und die Umstellung von der täglichen zur wöchentlichen Betrachtung der Arbeitszeit.

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Arbeitgeberverband Gesamtmetall

---» Beim Marburger Bund verstärkt

sich der Eindruck, dass dabei selbst

zwingende gesetzliche Vorgaben, wie das Arbeitszeitgesetz, arbeitgeberseitig vereinzelt mehr als Handlungsempfehlung, denn als gesetzliche Handlungspflicht empfunden werden.

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Marburger Bund

Zum anderen wurde diskutiert, wie neue Flexibilitätskompromisse zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften aussehen könnten und welchen Beitrag der Staat dazu leisten kann. Von Arbeitgeberseite wurde die Auffassung vertreten, dass das Arbeitszeitrecht bei den Regelungen zur Höchstarbeitszeit und zur Ruhezeit zu öffnen sei, um den Bedarfen von Betrieben besser gerecht zu werden. Von Seiten der Gewerkschaf­ ten wurden neue Rechte für Beschäftigte in die Diskussion eingebracht (Recht auf Nichterreichbarkeit, Recht auf Lage der Arbeitszeit, Recht auf Telearbeit) und auf Defizite bei der Kontrolle der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes hingewiesen. Intensiv wurde auch darüber dis­ kutiert, die Gestaltungsmöglichkeiten der Tarif- und Betriebspartner gesetzlich auszuweiten und auf dieser Grundlage betriebliche Experi­ mentierräume einzurichten, in denen neue sozialpartnerschaftliche Gestaltungsansätze unter wissenschaftlich Begleitung getestet werden können (→ Kapitel 5).

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Im Dialog Arbeiten 4.0 kristallisierten sich drei zentrale Ziele heraus: Die Beschäftigten sollen vor Entgrenzung und Überforderung geschützt werden. Die Arbeitszeiten müssen so ausgestaltet sein, dass die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten nicht gefährdet

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135 Über den Dialog „Arbeiten 4.0“ hinaus hat eine Arbeitsgruppe der IT-Gipfel-Plattform „Digitale Arbeitswelt“ unter Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der IG Metall das Thema mit Fokus auf Aspekte der digitalen Arbeitswelt diskutiert. Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe sind bereits veröffentlicht, BMAS 2016b. 136 Einen Einblick in gute Praxis gibt BMAS 2015c.


Gestaltungsaufgaben

sind. Mehr Wahlarbeitszeitoptionen sollen mehr Zeit- und Orts­ souveränität ermöglichen. Neue Anreize für sozialpartnerschaftlich ausgehandelte Flexibilität sollen neue Kompromisse für eine innova­ tive Arbeits­o rganisation ermöglichen und mehr Raum für betriebliche Gestaltung schaffen.

---» Die neuen Formen digitaler Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit

drohen anstelle verbesserter Vereinbarkeit erhöhte Belastungen für Frauen und Menschen mit Familienpflichten mit sich zu bringen.

Viele Beschäftigte wünschen sich flexible Arbeitszeiten und die Mög­ lichkeit zur Arbeit im Homeoffice, um Beruf und Privatleben besser in Einklang zu bringen. Es zeigt sich allerdings auch, dass Vertrauens­ arbeitszeiten und zunehmende Erreichbarkeit in der Freizeit, aber auch Mehrarbeit und atypische Arbeitszeiten die Balance von Arbeitsund Privatleben gefährden können. Auch bei der Arbeit im Homeoffice werden die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit fließender. Ent­ grenztes Arbeiten kann gesundheitliche Belastungen mit sich bringen. Dabei ermöglicht der bestehende gesetzliche Rahmen bereits ein hohes Maß an Flexibilität und stellt zugleich ein hohes Niveau des Arbeits­ schutzes sicher (→ Kasten).

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Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

---» Den Unternehmen ist bewusst,

dass eine Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit der Mitarbeiter unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes keine nachhaltige Lösung darstellt. Es wird Aufklärungsarbeit geleistet, wie mit den modernen Kommunikationsformen sachgerecht umgegangen werden kann. Jedoch werden die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit in einer digitalisierten Welt nicht in dem Umfang gezogen werden können wie im analogen Zeitalter.

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Arbeitgeberverband der Versicherungs­ unternehmen in Deutschland

GESETZLICHE REGELUNGEN ZUR ARBEITS­ ZEITGESTALTUNG Der deutsche Gesetzgeber ist an die Vorgaben der europäischen Arbeitszeitrichtlinie gebunden. Diese bestimmt, dass die durchschnittliche Arbeitszeit pro Sieben-Tages-Zeitraum 48 Stunden einschließlich der Überstunden nicht überschreiten darf. Jedem Arbeitnehmer muss zudem pro 24-Stunden-Zeit­ raum eine Mindestruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden gewährt werden. Ziel des deutschen Arbeitszeitgesetzes ist u. a., die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten und die Rahmenbedin­ gungen für flexible Arbeitszeiten in diesem Sinne zu gestalten. Es geht daher im Grundsatz von einem Acht-Stunden-Tag und sechs Werktagen pro Woche aus. Die werktägliche Arbeitszeit kann ohne besondere Begründung auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Die Verlängerung muss innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen auf durchschnittlich acht Stunden aus­ geglichen werden. Es ist nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine un­ unterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden zu gewähren. Der wöchentliche Ruhetag ist grundsätzlich der Sonntag.

---» Der 119. Deutsche Ärztetag

2016 erwartet vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass die bestehenden verbindlichen gesetzlichen Standards zum Schutz von Arbeitnehmern nicht angesichts eines behaupteten Flexibilisierungsbedarfes preisgegeben werden.

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Bundesärztekammer

117


Gestaltungsaufgaben

Arbeitszeiten über zehn Stunden sind möglich. So kann per Tarifvertrag u. a. geregelt werden, die Arbeitszeit bei Arbeitsbereitschaft (z. B. Wachgewerbe) oder Bereitschaftsdienst (z. B. Krankenhäuser, Werksfeuerwehr) werktäglich auf über zehn Stunden zu verlängern, unter besonderen Voraussetzungen auch ohne Ausgleich (Opt-out). Auch in bestimmten Branchen (Landwirtschaft, Behandlung, Pflege, Betreuung, öffentlicher Dienst) können per Tarifvertrag längere Arbeits­ zeiten zugelassen werden. Darüber hinaus können die Aufsichtsbehörden längere tägliche Arbeitszeiten unter anderem für Schichtbetriebe, Bau- und Montagestellen sowie für Saison- und Kampagnebetriebe zulassen. Abweichungen sind auch bei der täglichen Ruhezeit von 11 Stunden möglich. So kann beispielsweise in einigen Branchen (z. B. Kranken-, Pflege und Betreu­ ungseinrichtungen, Gastgewerbe, Verkehrsbetriebe, Landwirtschaft und Tier­ haltung) die Ruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn die Verkürzung innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird. Per Tarifvertrag kann unter der Be­ dingung, dass die Art der Arbeit dies erfordert, geregelt werden, die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden auf neun Stunden zu kürzen. Die Tarifparteien können auch zulassen, dass entsprechende Regelungen in einer Betriebs- oder Dienst­ vereinbarung getroffen werden. Arbeiten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer Freizeit (Ruhezeit), ist dies grundsätzlich als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zu bewerten. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Arbeitszeiten, die über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehen, aufgezeichnet werden. Insgesamt ist der Arbeitgeber verpflichtet darauf zu achten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die gesetzlichen Regelungen einhalten. Auf leitende Angestellte findet das Arbeitszeitgesetz jedoch keine Anwendung. Bei einer Unterbrechung der vorgeschriebenen Ruhezeit von in der Regel elf Stunden, beginnt diese von vorn. Für eine „Bagatellregelung“ für kurze Unter­ brechungen (z.B. das Schreiben einer E-Mail) besteht innerhalb der EU-Arbeits­ zeitrichtlinie kein Spielraum. Eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der konkreten Arbeitsbedingungen spielen die Vorschriften des Arbeitsschutzes, wie sie im Arbeitsschutzgesetz und den konkretisierenden Rechtsverordnungen festgelegt sind. Mittels Gefähr­ dungsbeurteilungen sind auch Risiken des mobilen Arbeitens zu erfassen, auf welche die Betriebsparteien durch Arbeitsschutzmaßnahmen und betriebliche Regelungen reagieren können.

118


Gestaltungsaufgaben

Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn Beschäftigte Arbeitszeit und/oder Arbeitsort weitgehend selbst bestimmen können oder Vertrauensarbeitszeit vereinbart wurde. Die Aufsichtsbehörden haben die Einhaltung zu überwachen. Mit der Digitalisierung gewinnt die arbeitsbezogene Erreichbarkeit in der Freizeit weiter an Bedeutung. Hier gelten die üblichen arbeits­ rechtlichen Grundsätze. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, für ihren Arbeitgeber in der Freizeit erreichbar zu sein. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn eine entsprechende vertrag­ liche und rechtlich zulässige Vereinbarung besteht. Ohne eine solche Vereinbarung gibt es keine Verpflichtung zur Erbringung von Über­ stunden. 137 Deshalb ist kein gesetzlicher Handlungsbedarf erkennbar. Dies bedeutet jedoch nicht, dass kein Handlungsbedarf besteht. Einige Unternehmen haben inzwischen sehr unterschiedliche, gut angenom­ mene Vereinbarungen zur Nichterreichbarkeit getroffen. 138 Die Bedeu­ tung solcher Vereinbarungen wird von arbeitswissenschaftlichen und arbeitsmedizinischen Erkenntnissen unterstrichen. Diese zeigen bei­ spielsweise, dass mangelnde Regenerationsphasen und überlange Arbeitszeiten langfristig negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten haben können.139

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---» Die Unternehmen sind derzeit

jedoch noch weit entfernt davon, auf das Problem zu reagieren. 81 % der DFK-­ Führungskräfte sehen keine Maßnahme ihres eigenen Unternehmens, um die ständige Erreichbarkeit einzuschränken. (…) Es muss Klarheit hinsichtlich der Erreichbarkeit außerhalb der Dienst­ zeiten geben. Ausdrückliche Verein­ barungen in den Unternehmen hierzu sind höchst selten.

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Die Führungskräfte

Das Bedürfnis nach zeit- und ortssouveränem Arbeiten nimmt zu (→ Kapitel 2.5). Der Arbeitszeitreport Deutschland 2016 zeigt, dass die Rahmenbedingungen darüber entscheiden, ob sich Arbeitszeitflexi­ bilität positiv oder negativ auf die Gesundheit und Zufriedenheit der Beschäftigten auswirkt: Wenn Beschäftigte ihre Arbeitszeit selbst be­ stimmen oder mitgestalten können, „kann sich Flexibilität förderlich für Gesundheit und Zufriedenheit auswirken und eine Ressource dar­ stellen“. 140 Um die Zeit- und Ortssouveränität der Beschäftigten zu stärken, bedarf es grundsätzlich einer Ausweitung der tariflichen und betrieblichen Angebote und des Personenkreises, der sie in Anspruch nehmen kann, sowie eine Unternehmenskultur, die die tatsächliche In­ an­s pruchnahme der Angebote unterstützt. Dass bei den Beschäftigten ein Bedarf an flexiblen Arbeitsmodellen vorhanden ist, die mehr Wahl­

137 Ausnahmen hiervon können in Notfällen bestehen. 138 Vgl. u. a. BMAS 2015c. 139 Vgl. u. a. Beermann 2004; Wirtz u. a. 2009; Wirtz 2009. 140 BAuA 2016a, S. 133, 136.

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Gestaltungsaufgaben

---» Arbeiten 4.0 bietet natürlich

Möglichkeiten, Familie und Beruf besser

miteinander zu verbinden. Gefährlich ist m. E. ein erkennbarer Trend, die neuen Arbeitsformen nur zur Kosteneinsparung anzuwenden.

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5.5.2015 via arbeitenviernull.de

---» Um Freiräume für die Arbeits-

und Lebensqualität der Erwerbstätigen zu erschließen, fordert ver.di auch ein Recht auf Telearbeit.

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Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

---» Ein Rechtsanspruch für Arbeitnehmer auf „Telearbeit“ von zu Hause

ist inakzeptabel. Nicht alle Arbeits­ plätze sind für ein Arbeiten von zu Hause geeignet. Das gilt besonders für den Einzelhandel (bspw. Verkäufer, Warenverräumer etc.).

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Handelsverband Deutschland

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möglichkeiten bezüglich Lage und Dauer der Arbeitszeit sowie des Arbeits­o rts, z. B. im Homeoffice, einräumen, wurde in Kapitel 2.5 aus­ geführt.

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Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge können nicht nur konkrete Angebote ausführen und Regeln für die Umsetzung beschreiben, son­ dern auch Ansprüche der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber formulieren. Angesichts der zurückgehenden Tarifbindung und der Vielzahl von Beschäftigten, die von solchen Gestaltungsansätzen nicht erfasst werden, etwa weil sie in Kleinbetrieben tätig sind, stellt sich je­ doch auch die Frage, inwieweit individuelle Ansprüche gestärkt werden sollten. Dabei sind die Grenzen des betrieblich Machbaren hinsichtlich Organisation, Kosten und technischer Umsetzung anzuerkennen. Ein recht weitgehender Ansatz für eine gesetzliche Stärkung indivi­ dueller Ansprüche wäre ein Wahlarbeitszeitgesetz, wie es der Deutsche Juristinnenbund (djb) in einem viel diskutierten Konzept vorschlägt und das allen Beschäftigten – auch denen in Betrieben ohne Mitbestim­ mung – garantierte Arbeitszeitoptionen verschaffen soll. Kernelement des Konzepts ist der individuelle Anspruch jeder/jeder Beschäftigten auf Änderung der jeweiligen vertraglichen Arbeitszeit und zwar in Bezug auf Dauer und Lage, aber auch auf den Arbeitsort. Dieser Anspruch kann durch das Unternehmen nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Diese liegen allerdings u. a. vor, wenn in einem Un­ ternehmen ein betriebliches Wahlarbeitszeitkonzept erarbeitet wurde und der individuelle Arbeitszeitwunsch hiermit nicht vereinbar ist. Der djb-Vorschlag basiert auf dem Konzept der „regulierten Selbstregulie­ rung“, d. h. das Gesetz würde Verfahren, Fristen und Beteiligungsrechte vorgeben. Die Ausgestaltung der Wahlarbeitszeit obläge hingegen den Betriebsparteien.141 Eine weitere Option wäre ein Recht auf Homeoffice mit freier Wahl des Arbeitsortes. Angesichts der Vielzahl von Tätig­ keiten, die weiterhin ortsgebunden sind, muss es sich beim „Recht auf Homeoffice“ allerdings nicht zwingend um einen Anspruch handeln, der – unter dem Vorbehalt entgegenstehender betrieblicher Interessen – in der Sache durchsetzbar ist. Ein solcher ist den Niederlanden und Großbritannien, die in der Diskussion oft als Beispiele in der Umset­ zung angeführt werden, ebenfalls nicht realisiert. Es gibt dort lediglich einen Anspruch, den Wunsch auf Homeoffice mit dem Arbeitgeber zu erörtern, so dass dieses Instrument vor allem dazu dient, Diskussions­ prozesse auf betrieblicher Ebene anzustoßen.

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141 Vgl. Deutscher Juristinnenbund 2015.


Gestaltungsaufgaben

Schließlich bestand im Dialog Arbeiten 4.0 Einigkeit darüber, dass ausgehandelte Arbeitszeitvereinbarungen und Flexibilitätskompromisse erforderlich sind. Dabei wurde sowohl von Seiten der Arbeitgeber bzw. der Per­s o­n alverantwortlichen als auch von einigen Betriebsräten die Frage auf­geworfen, ob angesichts der Digitalisierung und veränderter Be­d ürfnisse der Beschäftigten einige der bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes gelockert werden müssten. Dem stehen wiederum Einwände gegenüber, dass weitreichende Forde­rungen wie eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer maximalen Wochenarbeits­ zeit zu weniger Zeitsouveränität bei Beschäftigten und einer höheren gesundheitlichen Belastung führen können. Schon heute bietet das Arbeitszeitgesetz die Möglichkeit, per Tarifvertrag vom Grundsatz einer ununterbrochenen Ruhezeit von 11 Stunden nach Beendigung der Arbeit abzuweichen. Die Ruhezeit kann über eine tarifvertragliche Ver­ einbarung auf neun Stunden verkürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und ein entsprechender Zeitausgleich erfolgt. GESTALTUNGSANSÄTZE Um vor Entgrenzung und Überforderung zu schützen und die Flexibilitätsanforderungen der Betriebe mit den Selbstbestimmungswünschen der Beschäftigten auszutarieren, scheinen tarifliche und betriebliche Vereinbarungen am besten geeignet, die gesetzlichen Regelungen in der betrieblichen Praxis passgenau umzusetzen (→ Kasten). Die Betriebs- und Tarifpartner haben bereits richtungweisende Verein­­ barungen zur Gestaltung von Arbeitszeiten und zum ortsflexiblen Arbeiten abgeschlossen, die dies für einzelne Branchen und einzelne Betriebe leisten.

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---» Ständige Erreichbarkeit heißt:

Ort und Zeit der Leistungserbringung sind hochflexibel. Das berührt die Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Technikeinsatz. Zu diesen Feldern werden die meisten Betriebs­ verein­barungen abgeschlossen.

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Hans-Böckler-Stiftung

In einer sich dynamisch wandelnden Arbeitswelt bedarf es einer arbeitswissenschaftlichen Forschung, die überprüfen kann, inwieweit das hohe Arbeitsschutzniveau, das der bestehende gesetzliche Rahmen bietet, auch bei veränderten Rahmenbedingungen oder neuen Arbeits­ formen sichergestellt ist. Bereits heute existiert eine breit angelegte universitäre und außeruniversitäre Forschung über arbeitswissen­ schaftliche und arbeitsmedizinische Fragen, die z. B. von der BAuA, den Forschungsinstituten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung oder dem Institut für angewandte Arbeitswissenschaften betrieben wird. Es bedarf jedoch weitergehender wissenschaftlicher Forschung sowie Projektbegleitung und Evaluation, um die gesundheitlichen

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Gestaltungsaufgaben

---» Der Mensch nimmt in der

Arbeitswelt 4.0 sozial, kommunikativ und emotional eine neue, aktivere Rolle in der Arbeit ein. Es gilt, diese Ver­ änderungen im arbeitswissenschaft­ lichen Kontext zu begleiten, dezidiert zu erfassen und zu erforschen.

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Institut für Arbeitswissenschaft der RWTH Aachen

Auswirkungen flexibler Arbeitsmodelle besser beurteilen zu können. Die bisherige Erforschung arbeitszeitbedingter Belastungen und Er­ holungswirkungen ist stärker auf die Industriearbeit und weniger auf Arbeitsformen in der Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft bezogen und betrachtet zu wenig die gesamte Work-Life-Balance. Es gibt bislang zu wenige Erkenntnisse über Bedürfnisse, Anforderungen und Belas­ tungen, die sich z. B. für Wissensarbeiter oder in der Dreifachbelastung durch Arbeitszeiten, lange Wegzeiten und familiäre Aufgaben ergeben. Das BMAS setzt sich dafür ein, dass arbeitsmedizinische Forschung, Präventionsforschung und Arbeitsschutzforschung in Programmen der Bundesregierung künftig stärker berücksichtigt werden. Der Arbeits­ schutz muss sich unter den Bedingungen einer geänderten Arbeitswelt weiterentwickeln zu einem Arbeitsschutz 4.0 (→ Kapitel 4.4).

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Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ein allgemeines Recht auf befristete Teilzeit zu verankern, ist ein wichtiger Schritt, um die Zeitsouveränität zu stärken und in Richtung Wahlarbeitszeit auszubauen. Es ermöglicht Beschäftigten ihre Arbeitszeit an der Lebensphase zu orientieren, ohne dabei in eine „Teilzeitfalle“ zu geraten.142 Die Vermeidung unerwünsch­ ter Teilzeit ist auch ein wichtiger Beitrag zur Nutzung der Fachkräfte­ potenziale sowie zur Vermeidung von Sicherungslücken vor allem im Alter. Um für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Übergänge zwischen Vollzeit- und Teilzeitphasen zu erleichtern, haben sich die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode auf eine Weiterentwicklung des Teilzeitrechts verständigt. Danach soll für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für eine zeitlich befris­ tete Teilzeitbeschäftigung entscheiden, sichergestellt werden, dass sie wieder zur früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Hierfür wird ein Anspruch auf befristete Teilzeit geschaffen. Das Recht auf befristete Teilzeit sollte jedoch durch weitere Elemen­ te ergänzt werden, um eine an Lebensphasen und -lagen orientierte Arbeitszeitgestaltung voranzubringen.

122

142 Nach einer aktuellen Auswertung von SOEP-Daten im Auftrag des BMAS würden von den schät­ zungsweise 6 Millionen Teilzeitbeschäftigten (d. h. mit Wochenarbeitszeit unter 30 Stunden) im Jahr 2014 knapp 3 Millionen Teilzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit gerne erhöhen – um durch­ schnittliche 11,3 Stunden pro Woche (vgl. Tobsch/Holst, im Erscheinen).


Gestaltungsaufgaben

Erforderlich ist eine verlässliche öffentliche Infrastruktur, insbeson­ dere im Bereich der Kinderbetreuung und Pflege. In den vergangenen Jahren ist vor allem beim quantitativen und qualitativen Ausbau der Kleinkindbetreuung viel erreicht worden. Im Bereich schulischer Ganz­ tagsbetreuung oder der Pflege besteht hingegen weiter Handlungsbedarf.

Mit der Weiterentwicklung der Elternzeit und dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurden in den vergangenen Jahren bereits Rechtsansprüche auf familienbedingte Arbeitszeitreduzierungen geschaffen. Mit deren Einführung war das Ziel einer stärker lebensverlaufsorientierten Arbeitszeitgestaltung verbunden. Hinsichtlich einer finanziellen Unterstützung von Arbeits­ zeitreduzierungen in bestimmten Lebensphasen wäre es denkbar, Ein­ kommensreduzierungen im Falle einer Teilzeit beider Partner teilweise zu kompensieren, wie es Modelle einer „Familienarbeitszeit“ oder eines „Familiengeldes“ vorsehen.143

Betriebliche Langzeitkonten (im Gesetz als Wertguthaben be­ zeichnet) können flexibel für gesetzliche Freistellungszwecke – wie Pflegezeit oder Elternzeit – oder für mit dem Arbeitgeber vereinbarte Freistellungen – z. B. Weiterbildung, Sabbatical, Übergang in den Ruhe­ stand – eingesetzt werden. 144 Damit bieten sie passgenaue Lösungen für eine Vielzahl individueller Zeitbedarfe. Um die Verbreitung von Langzeitkonten zu fördern, könnten insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen Anreize gesetzt werden, Wertguthaben einzu­ richten und ihren Beschäftigten längerfristige Freistellungen zu ermög­ lichen. 145 Sollten sich kostengünstige Kollektivverträge mit Anbietern von Wertguthabenverwaltung für kleine und mittlere Unternehmen nicht als gangbarer Weg herausstellen, könnte geprüft werden, ob bei­ spielsweise die Deutsche Rentenversicherung Bund, auf die bereits heute bei einem Arbeitgeberwechsel Wertguthaben übertragen werden können, im Einvernehmen mit Arbeitgeber und Beschäftigten das

143 Vgl. BMFSFJ 2016; Müller u. a. 2015. 144 Wertguthaben beruhen auf einer freien Vereinbarung zwischen Beschäftigtem und Arbeitge­ ber. Diese setzt voraus, dass Beschäftigte aktuell auf Teile des Lohns oder bezahlter Freizeit verzichten können, um sie später für längerfristige Freistellungen von der Arbeit zu nutzen. Der Arbeitgeber wiederum muss bereit und in der Lage sein, das Guthaben insolvenzsicher zu ver­ walten oder verwalten zu lassen und seinen Beschäftigten später über längere Zeiträume ganz oder teilweise von der Arbeit freizustellen. Vgl. BMAS 2015e. 145 Vorreiter ist die Chemiebranche mit ihrem Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und Demografie“. Eine repräsentative TNS-Betriebsbefragung kam im Jahr 2010 zu dem Ergebnis, dass Langzeit­ konten von nur zwei Prozent der Betriebe in Deutschland eingerichtet werden (Riedmann u. a. 2011). Die Nutzung hing vor allem mit der Betriebsgröße zusammen: Der Anteil der Betriebe mit 500 und mehr Beschäftigten lag 2010 mit 13 Prozent deutlich über dem Durchschnitt.

123


Gestaltungsaufgaben

Wertguthaben verwaltet. Das mittelfristige Ziel könnte sein, dass für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer bereits am Beginn des Arbeitslebens ein Langzeitkonto eröffnet wird. Dieses Konto wäre eine Grundlage für tarif­l iche Vereinbarungen und weitergehende Reformen, die in Kapitel 4.8 skizziert werden.

---» In der Hochphase eines Projektes

kann es notwendig sein, dass sich ein Spezialist in der deutschen Nieder­

lassung per Telefonkonferenz an einer kurzfristig angesetzten Abstimmungsrunde in den USA beteiligen muss.

Mit dem Flexi-Rentengesetz soll u. a. die Möglichkeit verbessert werden, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen. Ältere Beschäftigte sollen so ihren Übergang in den Ruhestand flexibel, selbstbestimmt und gemäß ihren indivi­ duellen Lebensentwürfen gestalten können. Damit wird ein wichtiger Beitrag zu einer lebensphasenorientierten Arbeitszeitgestaltung geleistet.

Sollte er an diesem Tag in Deutschland bereits 9 Stunden gearbeitet haben, dürfte er nach aktueller Gesetzeslage maximal eine Stunde an der Telefonkonferenz teilnehmen. Hier sollte es eine Regelung geben, die mehr Flexibilität zulässt.

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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

---» Wenn eine Arbeitnehmerin am

Abend nach dem Kinobesuch in der S-Bahn noch schnell einige E-Mails

beantwortet, muss sie die Arbeit am kommenden Morgen um 8.00 Uhr wieder aufnehmen können. Das entspricht der Lebenswirklichkeit und der Vorstellung vieler, insbesondere junger Menschen.

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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

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Der bestehende gesetzliche Rahmen ermöglicht bereits ein hohes Maß an Flexibilität (→ Kasten: Gesetzliche Regelungen). Sofern sich da­ rüber hinaus mehr Gestaltungsspielräume, z. B. hinsichtlich der Tages­ höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten, als notwendig erweisen sollten, wäre die Eröffnung solcher Gestaltungsspielräume für das BMAS nur auf dem Wege ausgehandelter Flexibilitätskompromisse denkbar. Diese Kompromisse müssten bestimmte Bedingungen erfüllen (siehe unten). Sie müssten passgenaue Lösungen ermöglichen, ohne die Zeitsouve­ ränität und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu beeinträchtigen. Eine allgemeine Öffnung des Arbeitszeitgesetzes wie eine Abkehr von der Norm des 8-Stunden-­Tages zugunsten nur noch einer Wochenhöchst­ arbeitszeit ist aus Sicht des BMAS mit den Zielen des Arbeitsschutzes und der Zeitsouveränität nicht vereinbar.

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Die genannten Ziele (Schutz vor Entgrenzung und Überforderung, Zeitsouveränität , ausgehandelte Flexibilitätskompromisse) könnten mittelfristig in einem neuen Wahlarbeitszeitgesetz verankert werden. Dieses Gesetz könnte mehr Wahloptionen für Beschäftigten bei Arbeitszeit und -ort mit einer konditionierten Möglichkeit der Ab­ weichung von den geltenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (→ Kasten: Gesetzliche Regelungen) kombinieren. Es sollte zunächst auf zwei Jahre befristet werden. Die Erprobung dieses Gesetzes sollte kombiniert werden mit konkreten betrieblichen Experimentierräumen (→ Kapitel 5), wie sie die IT-­Gipfel-Plattform „Digitale Arbeitswelt“ mit Blick auf das orts- und zeitflexible Arbeiten vorgeschlagen hat. Die


Gestaltungsaufgaben

gemeinsame Empfehlung lautet, Experimentierräume zur betrieblichen Gestaltung einzurichten, in deren Rahmen ergebnisoffen neue Arbeits­ zeit- und Organisationsmodelle entwickelt und konkrete Veränderun­ gen im direkten Betriebs­a blauf erprobt werden können (→ Kapitel 5). Der Gedanke wäre dahingehend zu erweitern, auch Experimentier­ räume zu ermöglichen, die eine Öffnung des Arbeitszeitgesetzes nutzen. Die Evaluation dieses Mehr an Flexibilität muss sich an klaren Kriterien orientieren, v. a. ob die Ziele des Arbeitsschutzes und der Zeitsouverä­ nität durch innovative betriebliche Flexibilitätsarrangements gestärkt werden. Dieses Wahlarbeitszeitgesetz sollte die folgenden Elemente beinhalten: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht (entsprechend dem genannten Ziel einer „befristeten Teilzeit“) unter bestimmten Vor­ aussetzungen und in einzuhaltenden Fristen die Dauer ihrer Arbeitszeit zu wählen. Sie haben ein Erörterungsrecht in Bezug auf die Lage der Arbeitszeit, auch wenn sie ihre Arbeitszeit nicht reduzieren möch­ ten, und auf den Arbeitsort. Auch Arbeitgeber können selbstverständ­ lich im Falle einer gewünschten Reduzierung der Arbeitszeit die Lage der Arbeitszeit und den Arbeitsort mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erörtern. Möglich ist eine konditionierte und begrenzte Abweichung von den derzeit bestehenden Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit und der Ruhezeit auf Initiative der Beschäftig­ ten oder des Arbeitgebers, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Ein Tarifvertrag muss diese Öffnung zulassen, kann diese auf be­ stimmte Beschäftigtengruppen beschränken und genauere Anforde­ rungen an betriebliche Wahlarbeitszeitkonzepte festlegen.

Es muss eine Betriebsvereinbarung über Wahlarbeitszeitkonzepte vorliegen. Hierzu gehören zumindest klare Festlegungen zur Aufzeich­ nung der Arbeitszeit und die Durchführung von Gefährdungsbeurtei­ lungen.

Der Öffnung müssen auch betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer individuell zustimmen.

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Gestaltungsaufgaben

Die Öffnung wird an die Bereitschaft der Betriebe gebunden, die Auswirkungen im Rahmen eines Experimentierraums zu evaluieren oder evaluieren zu lassen und die Ergebnisse der Bundes­regierung zur Verfügung zu stellen. Dem Mehr an Flexibilität müssen in der Umsetzung neue Schutzrechte entgegengestellt werden. Dies könnte beispiels­ weise bedeuten, dass eine maximal zweifache Überschreitung der ge­ setzlichen Tageshöchstarbeitszeit von zehn Stunden nicht zu einer Überschreitung der durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeits­ zeit von 48 Stunden führt und ihr spätestens in der Folgewoche ein freier Arbeitstag folgen muss. In jedem Fall sollten die geltenden Aus­ gleichszeiträume, in denen im Schnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden dürfen, deutlich enger gefasst werden. Die Ergebnisse der betrieblichen Experimentierräume sollten nach zwei Jahren im Hinblick u. a. auf innovative sozialpartnerschaftliche und betriebliche Kompromisse sowie die Auswirkungen hinsichtlich der Arbeitszufriedenheit und des Arbeitsschutzes ausgewertet werden. In einem nächsten Schritt könnten diese Ergebnisse gegebenenfalls in dauerhafte Regelungen im Wahlarbeitszeit- sowie im Arbeitszeitgesetz festgeschrieben werden. Ein Wahlarbeitszeitgesetz könnte dazu beitragen, Anreize für das Aushandeln innovativer Arbeitszeitarrangements zu schaffen, die den jeweiligen betrieblichen Bedingungen gerecht werden und auf dem Prinzip basieren: „flexibel, aber selbstbestimmt“. Dieser Ansatz trägt auch der Tatsache Rechnung, dass die Chance auf „Wahlarbeitszeit“ nicht zu trennen ist von der betrieblichen Personalpolitik und Führungskultur. Wie wird sichergestellt, dass (vorübergehende) Arbeitszeit­ reduzierungen nicht mit einer Arbeitsverdichtung einhergehen? Wie wird mit temporären Lücken in der Personalplanung umgegangen? Werden betrieblich nicht erforderliche Präsenzpflichten hinterfragt? Wie kann Führen in Teilzeit unterstützt werden? Werden Kompetenzen und Informationen zwischen Mitarbeitern geteilt und damit eine Vertre­ tung ermöglicht? Diese Fragen können letztlich nur auf betrieblicher Ebene sowie im Dialog der Sozialpartner und Betriebsparteien gelöst werden.146

126

146 Die Bedeutung betrieblicher Faktoren für die Akzeptanz und Nutzung von Arbeitszeitoptionen zeigen beispielsweise die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Arbeitszeitoptionen im Lebens­ verlauf“, Klenner/Lott 2016.


Gestaltungsaufgaben

Angesichts der hohen Bedeutung, die die Arbeitszeitgesetzgebung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz hat, erscheint es dabei emp­ fehlenswert, die hier beschriebene Öffnungsklausel im Sinne einer „lernenden Politik“ zeitlich zu befristen. Sie wäre durch die Bundes­ anstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit Blick auf die Aspekte der Zeitsouveränität und des Arbeitsschutzes zu evaluieren. ZUSAMMENFASSUNG

Digitalisierung bietet die Chance auf eine selbstbestimmtere Arbeits­ welt 4.0. Dabei müssen jedoch Interessen- und Zielkonflikte austariert werden. Grundlegend ist der auch gesetzlich verankerte Schutz vor Ent­ grenzung und Überforderung. Hinzu kommt das wachsende Bedürfnis nach Selbstbestimmung und Zeitsouveränität. Immer wichtiger werden ausgehandelte Arbeitszeitmodelle und Flexibilitätskompromisse.

Die Gestaltung der Arbeitszeit ist nicht zu trennen von betrieblichen Personalkonzepten, den Kriterien der Leistungsbewertung und Füh­ rungskulturen. Auch können neue Technologien einen Beitrag zum zeitund ortsflexiblen Arbeiten leisten. Daher sollten innovative tarifliche und betriebliche Ansätze entwickelt und wo sinnvoll in Experimentier­ räumen (→ Kapitel 5) erprobt werden.

Um das Fachkräftepotenzial besser auszuschöpfen und zu verhindern, dass Beschäftigte in die „Teilzeitfalle“ geraten, wird im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ein allgemeines Recht auf befristete Teilzeit verankert, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.

Weitere Ansatzpunkte für eine stärker lebensverlaufsorientierte Arbeitszeitgestaltung sind die Ausweitung der Nutzung von betrieb­ lichen Langzeitkonten, der weitere Ausbau der öffentlichen Infrastruktur im Bereich der Kinderbetreuung und Pflege sowie selbstbestimmtere Übergänge in den Ruhestand.

Ein weitergehender Reformschritt wäre ein Wahlarbeitszeitgesetz, das mehr Wahloptionen für Beschäftigten bei Arbeitszeit und -ort mit einer konditionierten Möglichkeit der sozialpartnerschaftlich und betrieb­ lich vereinbarten Abweichung von bestimmten Regelungen des Arbeits­ zeitgesetzes kombiniert. Dieses Gesetz sollte zunächst auf zwei Jahre befristet und in betrieblichen Experimentierräumen erprobt werden.

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Gestaltungsaufgaben

4.3 DIENSTLEISTUNGEN: GUTE ARBEITSBEDINGUNGEN STÄRKEN ---» Über 70 % der Beschäftigung

findet inzwischen im Dienstleistungssektor statt. Es gilt, den Horizont auf wachsende und zukunftsweisende Sektoren zu richten und entsprechend die Konzepte für „Arbeiten 4.0“ nicht von der Industrie her zu denken. Um

Auch wenn die deutsche Digitalisierungsdiskussion in besonderer Weise durch das Leitbild „Industrie 4.0“ bestimmt wird, ergreift der Wandel doch alle Branchen, wenngleich mit unterschiedlichem Tempo und unterschiedlicher Intensität. Schon jetzt werden zahlreiche Bran­ chen wie die Medien, der Einzelhandel, die Finanzbranche, diverse Handwerksbranchen oder auch die Logistik mit der Digitalisierung kon­ frontiert, und die Auswirkungen sind bereits deutlich spürbar.

«

Arbeit für möglichst viele Erwerbstätige unter den Bedingungen der digitalen Revolution gut zu gestalten, sind gerade auch die Veränderungsprozesse in den sozialen Dienstleistungsbranchen in den Mittelpunkt zu stellen.

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Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

---» Zukünftig wird der Care-­

Arbeitssektor stärker ausgebaut werden müssen, um vor allem erwerbstätige Frauen zu entlasten, die häufig die größten Lasten der familiären Betreuungs- und Hausarbeit über­

nehmen, z. B. in der Kinderbetreuung, Pflege und Betreuung von älteren Familienmitgliedern und weiterer Bestandteile der Familienarbeit.

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Deutscher Städtetag

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Eine starke und wettbewerbsfähige Industrie bleibt auch in Zukunft die wesentliche Basis für Innovation, Produktivität und qualifizierte Beschäftigung. Zugleich entstehen in neuen Wertschöpfungsnetzwer­ ken Dienstleistungen in Verbindung mit industrieller Produktion und industriellen Produkten. Die Beschäftigungsprognose „Arbeitsmarkt 2030“ sieht einen Zuwachs vor allem im Bereich der unternehmens­ nahen Dienstleistungen und im Sozialwesen (→ Kapitel 2.1).

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Insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Frauenerwerbs­ tätigkeit und des gesellschaftlichen Wandels eröffnet der Care-Sektor erhebliche Beschäftigungschancen. Vor allem in den Bereichen Kinder­ betreuung und Pflege sowie bei den haushaltsnahen Dienstleistungen wird der Bedarf weiter steigen. Ein gutes und bezahlbares Angebot an Care-Dienstleistungen ist daher auch ein wichtiger Beitrag zur Siche­ rung der Fachkräftebasis, da es Beschäftigte von den betreffenden Auf­ gaben entlastet. Da das Rationalisierungspotenzial in diesen Berufen begrenzt ist, stellen sie ein wichtiges Beschäftigungsfeld dar.147 Allerdings werden auch Dienstleistungen mit einem vergleichsweise geringen Automatisierungsrisiko von der Digitalisierung erfasst: Viele Dienstleistungen werden bereits heute über Plattformen vermittelt. Dieser Trend dürfte sich fortsetzen.

147 Hipp/Kelle 2015.


Gestaltungsaufgaben

DAS THEMA IM DIALOGPROZESS Die Entwicklung digitaler Plattformen war ein durchgängiges Thema im Dialogprozess, auch über die konkreten Auswirkungen auf die Arbeits­ welt hinaus. Es wurde deutlich, dass Plattformen vor allem erkennbare Vorteile für die Kunden bieten können, wie mehr Effizienz, günstigere Preise, größere Angebotsvielfalt und einfacherer Zugang. Kritisch wurden dagegen Monopolisierungstendenzen gesehen, die auch mit gegenteiligen Effekten einhergehen können. Auch hätten Plattformen die Tendenz, Preiskämpfe zu befördern, da im Online-Vergleich Informa­ tionen über Qualitätsmerkmale gegenüber dem Preis oft in den Hinter­ grund treten würden.

---» Der Vorstoß der EU-Kommis­ sion, die Sharing Economy zu

begünstigen, ist abzulehnen, weil uber & Co. gute Standards z. B. im Bereich der Personenbeförderung angreifen, Resultat: Service-­ Verschlechterung.

«

via arbeitenviernull.de

»

Zudem wurde die Sorge geäußert, dass im Zuge der „On-Demand-­ Dienstleistungen“ vor allem schlechter bezahlte und kaum abgesicherte Beschäftigung entsteht. So könnte sich der Arbeitsmarkt weiter in Kern- und Randbelegschaften oder in hochbezahlte Spezialisten und gering entlohnte Crowdworker aufspalten. In diesem Zusammenhang spielt die weiter rückläufige Tarifbindung eine nicht unerhebliche Rolle. Hier zeigt sich ein „Kundendilemma“: Viele Konsumenten wollen zwar die Vorteile der neuen digital vermittelten Dienstleistungen ge­ nießen, dabei aber nicht zwingend schlechtere Arbeitsbedingungen unterstützen. Ohne hinreichende Informationsmöglichkeiten können sie jedoch keine qualifizierte Wahl treffen.

---» Um eine Stammbelegschaft

herum könnte sich der Rand mit

Leih- und Werkvertragsbeschäftigten erweitern um einen Schwarm neuer Dienstleister in neuen Arbeitsformen, die auf Soloselbstständigkeit und digitale Tagelöhnerarbeit basieren.

«

Arbeitnehmerkammer Bremen

»

Zuweilen wurden – auch mit Bezug auf eher visionäre wissenschaft­ liche Beiträge aus der internationalen Diskussion148 – in den Trends des Sharing (des Teilens von Gütern), des Crowdfunding und der kollabora­ tiven Arbeit an Commons (Gemeingütern) Elemente einer Wirtschafts­ weise gesehen, die als Alternative zu Monopolplattformen betrachtet wird (→ Kapitel 2.2). Weitgehende Einigkeit besteht in Bezug darauf, dass ein zusätzliches Beschäftigungspotenzial insbesondere in den oben bereits beschriebe­ nen Erziehungs-, Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufen vorhanden ist. Problematisiert werden jedoch die Arbeitsbedingungen und vor allem die Einkommenssituation, die häufig keine private Absicherung sozialer Risiken erlaubt. Politischer Handlungsbedarf wird sowohl bei der Verbesserung der Entgeltstrukturen als auch hinsichtlich der ge­ sellschaftlichen Wertschätzung von Sorgearbeit gesehen. Daher ist das erkennbare Beschäftigungspotenzial in diesen Bereichen noch keine

148 Vgl. Rifkin 2014.

129


Gestaltungsaufgaben

---» Gerade der Dienstleistungssektor weist heute in Teilen Arbeitsbedingungen

auf, die weit von „guter Arbeit“

Garantie für Gute Arbeit. Vielmehr wird eine nachhaltige Finanzierung von auskömmlichen Löhnen zur Gestaltung eines zukunftssicheren personenbezogenen Dienstleistungssektors notwendig sein.

«

entfernt sind. […] Notwendig werden daher auch Maßnahmen sein, die die Beschäftigungsbedingungen im Dienstleistungssektor verbessern.

«

Sozialwissenschaftliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland

---» Zur Sicherstellung eines

qualifizierten Fachkräfteangebots in der Gesundheitswirtschaft bedarf es innovativer Anreize durch neue Entgeltstrukturen.

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Deutscher Städtetag

---» Ver.di setzt sich für eine Auf-

wertung von Dienstleistungstätigkeiten

ein, weil dies einen wesentlichen Baustein für die Zukunft der Arbeit und soziale Gerechtigkeit darstellt. […] Es sind politische Botschaften nötig, die Arbeit am/mit Menschen mindestens ebenso wertschätzen wie Arbeit an Maschinen.

«

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

---» Man müsste noch mehr Roboter

„beschäftigen“, damit die Menschen

qualifiziertere Arbeit machen und vor allem bei körperlich anstrengender Arbeit (z. B. in der Pflege) besser unterstützt werden können.

«

22.4.2015 via arbeitenviernull.de

130

Aus dem Markt heraus kann sich hier sicherlich eine gewisse Dynamik entfalten. Für die Lohnentwicklung spielen dabei die Entwicklung der Produktivität und die Entwicklung von Angebot und Nachfrage eine entscheidende Rolle, ebenso wie die Tarifbindung und die gesell­ schaftliche Bereitschaft, für qualifizierte Dienstleistungen auch gute Löhne zu ermöglichen. Die Digitalisierung selbst kann zwar über Pro­ duktivitätserhöhungen zu steigenden Löhnen im Dienstleistungs­ bereich führen, doch sind diesbezügliche Möglichkeiten im Bereich der arbeitsintensiven personenbezogenen Dienstleistungen relativ gering ausgeprägt. Neue Geschäftsmodelle und eine Optimierung der Arbeits­ prozesse können zu einer Aufwertung der Dienstleistungsberufe bei­ tragen. Hier kann die Kofinanzierung gesellschaftlich notwendiger Dienstleistungen durch den Staat sinnvoll sein. Sie führt zu besseren Löhnen und erschließt neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Es ist also ein grundsätzlich legitimer und bewährter Pfad staatlicher Politik, Berei­ che oder Sektoren, an denen ein übergreifendes, gesamtgesellschaft­ liches Interesse besteht und in denen der Markt nicht entsprechend funktioniert, gezielt zu entwickeln und zu fördern.

«

GESTALTUNGSANSÄTZE Die Gestaltung von Dienstleistungsmärkten und die Entwicklung von Geschäfts- und Organisationsmodellen im Dienstleistungssektor liegen nur begrenzt in der Verantwortung der Politik, und die Gestaltung der Rahmenbedingungen wiederum nur eingeschränkt im Zuständigkeits­ bereich des BMAS. Dennoch können aus dem Dialog einige allgemeinere Prinzipien abgeleitet werden. Erstens kann die Digitalisierung auch Produktivitätspotenziale im Dienstleistungssektor heben und so Ein­ kommenssteigerungen ermöglichen. Entsprechende Innovationen sollten unterstützt werden. Zweitens wäre zu überlegen, wie Ge­ schäftsmodelle aussehen können, die die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands gegenüber Monopolplattformen stärken und zugleich dem Pfad der sozialen Marktwirtschaft mit Guter Arbeit folgen. Drit­ tens sollten gerade in der Care-Ökonomie und den gesellschaftlich notwendigen Dienstleistungen die Arbeitsbedingungen attraktiver und zugleich allen Bürgern Zugang zu diesen Dienstleistungen verschafft werden. Die Reduzierung von Schwarzarbeit zugunsten sozialversiche­


Gestaltungsaufgaben

rungspflichtiger Beschäftigung bleibt dabei ein wichtiges Ziel. Vier­ tens und vor allem ist es von zentraler Bedeutung, die Tarif­b indung im Dienstleistungssektor und vor allem im Care-Sektor zu erhöhen und perspektivisch einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag für das Sozialwesen zu realisieren.

»

---» Mit „Guten Dienstleistungen“

lassen sich gezielt nicht nur die

Arbeits-, sondern auch Lebensbedingungen der Menschen verbessern und das Gemeinwohl fördern. Produktivitätsgewinne sollten insbesondere in

Als Antwort auf das „Kundendilemma“ ist es angebracht, den be­ gonnenen Dialog zwischen Wirtschaft, Verbraucherinstitutionen, Gewerkschaften und Politik weiter fortzuführen. 149 Im Dschungel undurchschaubarer Wertschöpfungsprozesse und komplexer allge­ meiner Geschäftsbedingungen sollten Kunden die Möglichkeit haben, zu erfahren, zu welchen Arbeitsbedingungen digital vermittelte Dienst­ leistungen erbracht werden. Transparenz sollte sich nicht nur auf An­ gebotsvielfalt und Preise beziehen. Plattformen könnten verlässliche Informationen über Qualitätsaspekte wie Ausbildung und sonstige Qualifikationen, besondere Kenntnisse, Erfahrungen etc. bereitstellen

gesellschaftliche Bedarfsfelder

und nicht zuletzt transparent über Arbeits- und Absicherungsbedin­ gungen der über sie Beschäftigten informieren. Nur dann haben die Verbraucher die Möglichkeit, Preise und angebotene Leistungen im Zusammenhang zu bewerten und gute Arbeitsbedingungen durch ihre bewusste Konsumentscheidung mit zu begünstigen. Ob Zertifizierun­ gen oder Gütesiegel zumindest auf freiwilliger Basis eine mögliche Antwort wären oder ganz andere Lösungen denkbar sind, ist noch zu erörtern.

Nachhaltigkeit und verantwortungs-

»

umgeleitet werden… Es ginge mittel­ fristig um die Förderung wie auch Begleitung beschäftigungswirksamer Innovationen.

«

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

---» Grundsätzlich bekennen sich

die M+E-Arbeitgeber zu Transparenz, vollem Wirtschaften, aber eine Entwicklung in Richtung einer Überwachung der Unternehmen durch den Kon­ sumenten (über den bestehenden Rechtsrahmen hinaus) oder gar das Zurverfügungstellen sensibler Unternehmensdaten wird abgelehnt.

«

Arbeitgeberverband Gesamtmetall

Die Frage, ob digitale Plattformen einen neuen Ordnungsrahmen erfordern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in einem eigenen Grünbuch aufgeworfen. 150 Um eine mittelständische Struktur auch in Dienstleistungsmärkten und im Handwerk zu erhalten und so Wertschöpfung, Investitionen und reguläre Besteuerung in Deutschland zu sichern, wäre es in bestimmten Branchen eine Option, dass Unternehmen sich vernetzen und an der Schnittstelle zum Kunden gemeinsam getragene Plattformen aufbauen. Ebenso könnten Unternehmen und Selbstständige eine gemeinsame digitale Plattform unterhalten, deren Wettbewerbsvorteil darin läge, durch gute Arbeit

149 BMAS und BMJV haben im Rahmen des Dialogprozesses am 20.9.2016 in einer gemeinsamen Veranstaltung mit Stakeholdern diskutiert, unter welchen Voraussetzungen im Bereich der digital vermittelten physischen Dienstleistungen sozial gerechte und verbraucherfreundliche Standards erreicht werden können, https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2016/symposium-­ dienstleistungsplattformen-internet.html 150 BMWi 2016.

131


Gestaltungsaufgaben

und faire Entlohnung für potenzielle Auftragnehmerinnen und Auftrag­ nehmer besonders attraktiv zu sein. Hier sind verschiedene Modelle denkbar. Eine Variante ist die alte Idee der Genossenschaft, die im Zuge der Digitalisierung zu neuer Bedeutung gelangen kann. 151 Während viele der neuen digitalen Plattformen über Risikokapital finanziert sind und einer entsprechenden Renditeerwartung unterliegen, wäre eine Genos­ senschaft quasi mittelständisches „Crowdfunding“. Genossenschaften, ob als Wertegemeinschaften oder „nur“ als wirtschaftliche Interessen­ gemeinschaften, bieten sich auch im Bereich der Sharing Economy als alternatives Organisationsmodell für zentralisierte Plattformen an. Auch über diese Frage muss die Bundesregierung den Dialog mit Wirt­ schaft und Gesellschaft intensivieren. Eine konkrete Gestaltungsoption – auch im Sinne einer digitalen und bürgernahen öffentlichen Verwaltung – besteht im Bereich der haus­ haltsnahen Dienstleistungen. Die starke und wachsende Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen wird in Deutschland in hohem Maße außerhalb des Rechtsrahmens gedeckt. Schätzungen zufolge waren im Jahr 2015 rund 80 Prozent der Haushaltshilfen nicht in einem legalen Arbeitsverhältnis beschäftigt.152

---» Die Förderung haushaltsnaher

Dienstleistungen ist eine Möglichkeit,

Familie zu entlasten. Der Ausbau dieser Tätigkeiten darf jedoch nicht zu einer Verfestigung eines prekären Dienstleistungssektors führen, sondern muss den Prinzipien guter Arbeit entsprechen.

«

Zukunftsforum Familie

Durch zielgerichtete Kofinanzierung können haushaltsnahe Dienstleistungen ein akzeptiertes, sozialversicherungspflichtiges Beschäf­ tigungsfeld für geringer qualifizierte Menschen werden. In vielen Ländern werden sie deshalb staatlich gefördert. Darüber hinaus können sie einen wesentlichen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten. Auch bislang unbezahlte Arbeit, die häufig von Frauen geleistet wird, könnte so in den Bereich der bezahlten Arbeit übergehen. 153 Mit Blick auf die demografische Entwicklung und die Möglichkeit, dass durch die Digitalisierung in einigen Branchen einfache Arbeitsplätze wegfallen, sind arbeitsmarkt-, sozial- und finanzpolitische Argumente für eine Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen neu zu gewichten.

«

132

151 Theurl 2015; Scholz 2016. 152 Enste 2016. 153 Die steigende Erwerbstätigkeit von Frauen geht bislang nicht mit einer Umverteilung der Sor­ gearbeit zwischen den Geschlechtern einher. Obwohl die Erwerbstätigenquote von Frauen auf über 73 Prozent gestiegen ist, leisten sie nach wie vor einen deutlich höheren Anteil an unbe­ zahlter Arbeit als Männer: Nach der Zeitverwendungserhebung des Statistischen Bundesamtes 2012/2013 erbrachten Frauen zwei Drittel ihrer Arbeit unbezahlt, Männer knapp die Hälfte.


Gestaltungsaufgaben

Im Kern geht es darum, dass die bisherige Förderung neu justiert und Haushalte gezielt bei der Erfüllung von Arbeitgeberpflichten unter­ stützt werden. Dafür könnten die bestehenden Möglichkeiten steuer­ licher Abzüge in ein Haushaltsdienstleistungskonto überführt werden, das beispielsweise von der „Minijob-Zentrale“ in Ergänzung der bereits bestehenden Haushaltsjob-Börse verwaltet werden könnte. Alternativ könnten auch private Dienstleister beauftragt werden. Von der Einrich­ tung eines Guthabens würden auch Haushalte mit niedrigen Einkom­ men und Unterstützungsbedarf stärker profitieren als von der aktuellen Möglichkeit des steuerlichen Abzugs im Rahmen der Steuererklärung. Aus dem jeweiligen Guthaben könnten die Sozial­versicherungsbeiträge bzw. die Pauschalabgaben bezahlt werden. Bei Einkauf einer Dienst­ leistung über Agenturen könnte ein Anteil der Aufwendungen aus dem Konto bestritten werden. Beschäftigt der Haushalt Personen im Rah­ men eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, könnte der beauftragte Dienstleister im Sinne einer modernen digitalen Verwaltung die Meldepflichten sowie die Abführung der Sozialver­ sicherungsbeiträge und gegebenenfalls auch der Lohnsteuer für den Haushalt organisieren. Die Beschäftigung von Solo-­S elbstständigen wird unter der Voraussetzung gefördert, dass sie sozialversichert ist. Der Beitragseinzug erfolgt dann über den Dienstleister. Dies gilt auch für Plattformen, die selbstständige Arbeit ver­m itteln. Sinnvoll wäre es, dieses Modell zunächst in einer Großstadt oder einer Region modell­ haft mit Blick auf Arbeitsmarkteffekte und fiskalische Wirkungen zu erproben. ZUSAMMENFASSUNG Die Digitalisierung erfasst in besonderer Weise die Dienstleistungs­ branchen. Dabei geht es nicht nur um die Tätigkeiten an sich, sondern auch um ihre zunehmende Vermittlung über Plattformen. Kritisch dis­ kutiert wird der Trend zur Monopolbildung in diesen Dienstleistungs­ märkten.

• •

Für Kunden können Plattformen einen erheblichen Nutzen haben. Zugleich liegt dabei das Risiko in der Verschlechterung von Arbeits­ bedingungen. Diesem „Kundendilemma“ sollte u. a. durch eine Verstän­ digung zwischen Wirtschaft, Verbraucherinstitutionen, Gewerkschaften und Politik über soziale Standards begegnet werden.

133


Gestaltungsaufgaben

Um die mittelständische Struktur in Dienstleistungsmärkten zu er­ halten, bieten sich Kooperationen an der Schnittstelle zum Endkunden an. Genossenschaften können hier eine geeignete Organisationsform sein.

Die Tarifbindung sollte im Dienstleistungs- und Care-Sektor erhöht werden und perspektivisch in einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag für das Sozialwesen münden.

Der Care-Sektor wird eine wachsende Bedeutung haben. Gerade dort sind attraktive Arbeitsbedingungen erforderlich. Eine öffentliche Kofinanzierung ist bei gesellschaftlich notwendigen privat erbrachten Dienstleistungen sinnvoll. Für die haushaltsnahen Dienstleistungen bietet sich ein neues Modell eines Haushaltsdienstleistungskontos und einer digitalen Verwaltung zur Unterstützung der Haushalte an.

134


Gestaltungsaufgaben

4.4 GESUNDE ARBEIT: ANSÄTZE FÜR DEN ARBEITSSCHUTZ 4.0 In Deutschland gibt es eine lange Tradition der Humanisierung der Arbeitswelt . Eine Tätigkeit gilt als human, wenn sie die Gesundheit, das Wohlbefinden sowie die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht beeinträchtigt. Schon das Arbeitssicherheitsund auch das Arbeitsschutzgesetz enthalten den Auftrag zur men­ schengerechten Arbeitsgestaltung: Ein effizienter Arbeitsschutz ist der Schlüssel, mit dem negative gesundheitliche Folgen vermieden werden. Doch Gesundheit ist nicht nur die Abwesenheit von Krankheit. 154 So

---» Ich finde es wichtig,

psychische Belastungen zu mindern

und den Zeitdruck abzu­federn. Dafür muss sich zunächst jedoch eins ändern: unsere Lebens­ philosophie.

«

21.4.2015 via arbeitenviernull.de

gilt eine Arbeit erst dann als human, wenn sie der Qualifikation der Be­ schäftigten entspricht, die Entfaltung individueller Potenziale und Kompetenzen ermöglicht 155 und so zum körperlichen, psychischen und sozialen Wohlergehen beiträgt.

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DAS THEMA IM DIALOGPROZESS Der Dialogprozess hat einerseits gezeigt, dass es mit dem digitalen und technologischen Wandel der Arbeitswelt in Zukunft besser gelin­ gen könnte, nicht nur gesunde und sichere Tätigkeiten zu gestalten, sondern insbesondere auch Gute Arbeit zu schaffen. Gute Arbeit, die dem Ideal einer humanen Tätigkeit nahekommt, für mehr Menschen als bisher. Adaptive Assistenzsysteme und Roboter übernehmen schon heute körperlich schwere, gesundheitlich gefährdende und mo­ notone Aufgaben. Den Beschäftigten könnte somit in Zukunft mehr Zeit für den kreativen, steuernden und interaktiven Teil ihrer Arbeit bleiben.

---» Bei der Soloselbstständigkeit –

wie auch im Fall von Telearbeit und mobiler Arbeit – entsteht durch Flexi­bilisierung zunächst größere Arbeitszeitsouveränität. Den damit

Andererseits wurde im Dialogprozess auch deutlich, dass sich mit der zunehmenden Digitalisierung die Anforderungen an die Beschäftigten gravierend verändern. Denn die Anzahl der Tätigkeiten, bei denen kog­ nitive, informatorische sowie emotionale Faktoren dominieren, steigt stetig. In vielen Berufen findet somit eine Verschiebung von vormals physischen zu überwiegend psychischen Anforderungen statt. Hinzu kommen tätigkeitsübergreifende Entwicklungen wie Entgrenzung , Verdichtung, Flexibilisierung und mobiles Arbeiten . All dies wurde seitens der Expertinnen und Experten nicht nur als Chance, sondern

154 WHO 1946. 155 GfA 1999.

verknüpften positiven Effekten können aber häufig eine Verdichtung und/oder Entgrenzung von Arbeit gegenüber stehen mit entsprechenden Negativ­ folgen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten (körperliche und psychische Gesundheitsgefahren, Unfälle, Arbeitsunfähigkeit).

«

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

135


Gestaltungsaufgaben

---» Bei den genannten Aspekten

rund um das Thema „Arbeitsverdich-

tung“ darf nicht einseitig und vorschnell allein der Arbeitgeber in Verantwortung genommen werden. Ob empfundene Arbeitsverdichtung auf Einflüsse von außen oder auf bestimmte Verhaltensweisen des Arbeitnehmers zurückzuführen ist, lässt sich nicht pauschal bestimmen.

«

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

auch als Risiko diskutiert. Denn obgleich die Ursachen vor allem im Zusammenspiel von persönlichen Ressourcen und sich verändernden Arbeitsbedingungen zu suchen sind, zeigt sich doch, dass parallel zum fortschreitenden Wandel der Arbeitswelt die psychischen Erkrankun­ gen in den letzten Jahren stark zugenommen haben 156. Sie sind einer der Hauptgründe für Erwerbsminderung und Frühverrentung. Seit 2004 haben die Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen um knapp 72 Prozent zugenommen, zudem dauerten die Ausfallzeiten bei psychischen Erkrankungen 2015 mit im Schnitt 25,6 Tagen mehr als doppelt so lan­ ge wie der Durchschnitt mit 11,6 Tagen.157 Dieser Anstieg ist sowohl auf den tatsächlichen Anstieg psychischer Erkrankungen als auch auf eine verbesserte Diagnostik sowie eine nachlassende gesellschaftliche Stigmatisierung zurückzuführen.158 Die Kosten, die die einzelnen Sozial­ versicherungsträger, der Staat, aber auch die Arbeitgeber aufwenden müssen, sind enorm.

«

---» Auch in einer Arbeitswelt 4.0

wird es Gefahren geben, die sowohl von psychischen (z. B. Monotonie, Überforderung, Abgrenzung) als auch physischen Faktoren (z. B. Lärm, chemische und biologische Gefahrstoffe, körperliche Belastung genauso wie Bewegungsarmut) bestimmt wird. (…) In Verbindung mit zunehmend älteren Beschäftigten und neuen Arbeitsformen führen diese Risiken zu großen Herausforderungen für die Prävention und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

«

Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin

Die jetzige Herausforderung besteht darin, den Arbeitsschutz und die arbeitsmedizinische Versorgung nicht nur an den digitalen, sondern auch an den zunehmend spürbaren demografischen Wandel anzu­ passen. Dazu wird es notwendig sein, die psychischen Belastungen mehr in den Fokus der Bemühungen aller Arbeitsschutzakteure zu rücken. Anknüpfend an die „Vision Zero-Strategie“ zur Vermeidung tödlicher und schwerer Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten müssten dazu auch die klassischen Instrumente des Arbeitsschutzes zu einem „Arbeitsschutz 4.0“ (→ Kapitel 4.2) weiterentwickelt werden. Die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte leisten hierfür bereits einen wichtigen Beitrag, denn sie beraten qualifiziert zu den Wechsel­w ir­ kungen zwischen Arbeit und Gesundheit sowie zu ganzheitlichen Gesundheitsschutzkonzepten. Zur Verbesserung der personellen Kapa­ zitäten unterstützt das BMAS das Aktionsbündnis zur Förderung des arbeitsmedizinischen Nachwuchses.

«

---» Die Arbeitsschutzgesetzgebung allein wird deshalb dem Wandel der

Wertschöpfung nicht gerecht werden.

«

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

136

156 Böhm 2016. 157 Badura u. a. 2016. 158 BAuA 2015.


Gestaltungsaufgaben

Auch vor diesem Hintergrund wird in einigen Stellungnahmen eine deutliche Stärkung der arbeitsmedizinischen Forschung empfohlen.

»

---» Zu den psycho-sozialen Tenden-

zen der Digitalisierung der Arbeitswelt und den arbeitsmedizinischen Auswir-

GESTALTUNGSANSÄTZE Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist die von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern getragene bundesweite Plattform im Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für die Weiterent­ wicklung des Arbeitsschutzsystems zu einem Arbeitsschutz 4.0. Die Träger der GDA treten dafür ein, auf allen Ebenen des betrieblichen Gesundheitsschutzes eine nachhaltige Präventionspolitik zu betreiben und praktische Verbesserungen für die Beschäftigten im Arbeitsschutz zu erreichen. Dabei stimmen sie sich mit den Sozialpartnern und weiteren

kungen besteht bislang ein Forschungs-

Akteuren, wie z. B. den Krankenkassen ab. Arbeitsschutz 4.0 steht bereits auf der Agenda: Ein Ziel der GDA ist es, die Gesundheit bei arbeits­ bedingten psychischen Belastungen zu schützen und zu stärken. An dieses Ziel knüpft der Dialogprozess Arbeiten 4.0 an. Anders als bei­ spielsweise bei Gefahrstoffen kann es jedoch nicht darum gehen, psy­ chische Belastungen pauschal zu minimieren. In der Vergangenheit wurden in vielen Humanisierungsprojekten durch Anreicherung und Ausweitung von Tätigkeitsinhalten Belastungen sogar erhöht, um die Arbeit interessanter, abwechslungsreicher und damit humaner zu ge­ stalten. Bei der Arbeitsorganisation müssen hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsablauf sowie Kommunikation und Kooperation fehlbelastende Ausprägungen vermieden werden. Mit Blick auf die zunehmende räum­ liche und zeitliche Flexibilisierung der Arbeitswelt werden dabei aber auch zunehmend die Eigenverantwortung und Gesundheitskompetenz der Erwerbstätigen gefragt sein.

zur Digitalisierung der Arbeitswelt in

defizit. Es ist notwendig, mehr über die Ursachen von durch Digitalisierung der Arbeitswelt induzierten psychischen Belastungen und ihren Wirkungen auf die körperliche und seelische Gesundheit zu wissen. Sinnvoll wäre eine digitale Plattform, auf der Zwischen- und Endergebnisse von Forschungsvorhaben einer systematischen und allgemeinverständlichen Form dargestellt werden.

«

ASMK-Arbeitsgruppe Arbeiten 4.0

---» Die Reduzierung arbeits­

bedingter Gefährdungen der Gesundheit aufgrund psychischer Belastung ist zweifelsohne eine Herausforderung im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, welche jedoch nur in Kenntnis der tatsächlichen Fakten erfolgver­ sprechend angegangen werden kann. In Bezug auf den Arbeitsschutz müssen berufliche von privaten Ursachen klar getrennt werden, was sich praktisch als

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein gutes Instrument zur Aufklä­ rung und Beratung über individuelle Gesundheitsrisiken bei der Arbeit. Neben der notwendigen Stärkung der Gesundheitskompetenz gilt es, vor allem den Vorrang der Verhältnisprävention als zentrales Grund­ prinzip des Arbeitsschutzes auch in einer digitalisierten Arbeitswelt konsequent umzusetzen.

große Schwierigkeit herausstellt. (…) Zu Ursache-­Wirkungs-Beziehungen ist der Stand der Wissenschaft weitest­ gehend defizitär, was nicht zuletzt für die Entwicklung von Verfahren zur Bewertung psychischer Belastung ein erhebliches Problem darstellt, das seit

Diese Themen müssen künftig in den Mittelpunkt des Arbeitsschutzes gestellt werden. Deshalb ist es ein wesentlicher Baustein des GDA-­ Programms zu arbeitsbedingten psychischen Belastungen, die betrieb­ lichen und überbetrieblichen Arbeitsschutzakteure in diesem Bereich zu informieren und zu qualifizieren. Das BMAS wird sich dafür einsetzen,

Jahrzehnten nicht befriedigend gelöst werden kann.

«

Arbeitgeberverband Gesamtmetall

137


Gestaltungsaufgaben

dass das GDA-Programm zum Schutz und zur Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung auch über das Jahr 2018 hinaus weiter verfolgt wird. Ferner trägt das BMAS mit dazu bei, die wissenschaftlichen Grundlagen für den Arbeitsschutz der Zukunft zu schaffen. So hat bei­ spielsweise die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in einem breit angelegten Forschungsprojekt den Stand des Wissens über gesundheitsschädigende und gesundheitsförderliche Faktoren (auch hinsichtlich Messstandards und Praxistauglichkeit) aufgearbeitet und bewertet. 159 Erste Ergebnisse dieses Projekts deuten darauf hin, dass folgende vier Themenbereiche einen wesentlichen Einfluss auf die psychische Gesundheit in der Arbeitswelt haben: Art und Gestaltung der Arbeitsaufgabe, Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit, Aus­ gestaltung von Führung und Organisation sowie technische Faktoren. Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse des Projekts, dass sowohl gesundheitsförderliche Faktoren (Ressourcen) als auch gesundheits­ beeinträchtigende Faktoren (Stressoren) in den Blick genommen werden müssen. Zudem sollten die in vielen Berufen erforderliche Interak­ tionsarbeit und damit verbundene emotionale Belastungen sowie die Dynamik zwischen beruflichen und außerberuflichen Lebensbereichen stärker berücksichtigt werden. Bei der Arbeitsgestaltung sollten tätig­ keitsspezifische Zugänge gewählt werden. Eine Pathologisierung von Phasen psychischer Beeinträchtigung oder Erkrankung einzelner Be­ schäftigter sollte vermieden werden. Auch im Lichte dieser Erkenntnisse sollte ein moderner Arbeitsschutz 4.0 folgende Elemente beinhalten:

Anpassung der Schutzkonzepte an neue Technologien, z. B. Mensch-­ Roboter-Kollaboration.

Beratung und Unterstützung von Führungskräften und Beschäftigten bei ortsflexiblem Arbeiten.

Präventive Arbeitsgestaltung in enger Zusammenarbeit mit den Entwicklungsabteilungen.

Fortbildung und Befähigung der Beschäftigten zur besseren Vorbe­

reitung auf deren wachsende persönliche Verantwortung für die eigene Gesundheit.

138

159 BAuA 2016b.


Gestaltungsaufgaben

Qualifizierung der Führungskräfte in den Betrieben hinsichtlich der sich ändernden Arbeitsbedingungen (u. a. wachsende Eigenverant­ wortung der Beschäftigten).

Vorbereitung der Aufsichtspersonen hinsichtlich eines erweiterten Themenspektrums (z. B. stärkere Bedeutung psychischer Belastungen) sowie klarere Betonung von Beratung und Begleitung gegenüber Kont­ rolle und Sanktionierung.

Förderung einer nachhaltigen Präventionskultur in den Betrieben.

Neben der Etablierung eines zeitgemäßen Arbeits- und Gesundheits­ schutzes sollte die Bundesregierung die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitsbedingungen mit Blick auf innovative Gestaltungsansätze in Experimentierräumen (→ Kapitel 5) erforschen. Anzustreben ist – in der Tradition und als zeitgemäße Fortsetzung früherer Programme – eine ressortübergreifende Innovations-, Forschungs- und Transferstrategie der Arbeitsforschung (→ Kapitel 5). Mit dem im Rahmen der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) bereits seit 2009 geförderten Projekt „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ (psyGA) wird das BMAS auch weiterhin für einen fundier­ ten Transfer des jetzigen Wissensstands über psychische Gesundheit in die konkrete betriebliche Praxis sorgen. Das Wissen, die Kompetenz und die Sichtweisen der Beschäftigten werden immer wichtiger, um Betriebe zukunftsfähig aufzustellen. INQA wird daher in Zukunft die professionelle Begleitung von beteiligungsorientierten Veränderungs­ prozessen noch stärker in den Mittelpunkt stellen. Hierzu gehören das Audit „Zukunftsfähige Unternehmenskultur“ sowie das KMU-Beratungs­ programm „unternehmensWert:Mensch“. Dabei ist das Audit das erste Angebot seiner Art, das von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Kammern, der Bundesregierung, der BA und den Ländern getragen wird. Mit diesem Audit können Unternehmen und Verwaltungen sich einen ganzheitlichen Überblick darüber verschaffen, wie gut sie für die Her­ ausforderung der Zukunft aufgestellt sind. Das durch den Europä­ischen Sozialfonds kofinanzierte Programm „unternehmensWert:Mensch“ för­ dert speziell kleine und mittlere Unternehmen durch professionelle Beratung bei der Entwicklung einer modernen und mitarbeiterorien­ tierten Personalstrategie.

139


Gestaltungsaufgaben

Wird der digitale und demografische Wandel aus der Perspektive der Arbeitskräftesicherung betrachtet, ergeben sich für Unternehmen klare Anreize, in gute Arbeitsbedingungen zu investieren. Arbeitsbedin­ gungen, die es Beschäftigten länger als bislang erlauben, gesund, kom­ petent und motiviert am Erwerbsleben teilzuhaben. Denn zum einen steigt in einer von Digitalisierung und technologischem Fortschritt geprägten Arbeitswelt der Bedarf an qualifizierten und flexiblen Fach­ kräften . Zum anderen wird aufgrund des demografischen Wandels ein bedeutender Teil des Fachkräftepotenzials in naher Zukunft ausgeschöpft sein. Klassische Hebel, wie gezielte Investitionen in das Bildungswesen, eine moderne Nachwuchsrekrutierung und die Mobilisierung bislang am Arbeitsmarkt benachteiligter Personengruppen, sind wichtig, jedoch nicht mehr ausreichend, um die Fachkräftebedarfe der Zukunft zu decken. Auch wird eine qualifizierte Zuwanderung nicht hinreichend kompensatorisch wirken können.160 Dem Erhalt der individuellen Beschäftigungsfähigkeit kommt somit eine herausragende Bedeutung zu. Wenngleich einige Unternehmen mit gutem Beispiel vorangehen, entsprechen die Bemühungen im Gesamtbild noch nicht den Heraus­ forderungen einer sich wandelnden Arbeitsgesellschaft. So haben zwar die betrieblichen Arbeitsunfälle in den letzten zwei Jahrzehnten ab­ genommen, parallel dazu nahmen jedoch die Fehltage aufgrund psy­ chischer Erkrankungen kontinuierlich zu. Die durchschnittliche Krankschreibung ist bei diesen zudem deutlich länger als bei körper­ lichen Erkrankungen und über die letzten Jahre merklich angestiegen.161 Unklar ist, ob fehlende Informationen, eine mehr oder weniger be­ wusste Externalisierung der Verantwortlichkeit oder aber die Höhe der Kosten entsprechender Maßnahmen bremsend auf die notwendigen Investitionen in gute Arbeitsbedingungen auf betrieblicher Ebene wir­ ken. Klar ist, dass Unternehmen mit besonders gesundheits- und lernförderlichen Arbeitsbedingungen hierbei nicht nur in ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit investieren, sondern darüber hinaus die sozialen Sicherungssysteme und damit auch andere Arbeitgeber entlasten.162 Ein möglicher Ansatz wäre es, Anreize für Betriebe zu entwickeln, die in den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und Gesundheit investie­ ren. Denn gut gestaltete ökonomische Anreizstrukturen können – jen­

140

160 Vogler-Ludwig u. a. 2016. 161 Badura u. a. 2016. 162 Eichhorst 2016.


Gestaltungsaufgaben

seits gesetzlicher Mindeststandards – wirkungsvolle Katalysatoren notwendiger Gestaltungsveränderungen auf Betriebsebene sein.163 Um die Einführung gesundheitsförderlicher Technologien und Assis­ tenzsysteme zu beschleunigen, wäre ein Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen denkbar. ZUSAMMENFASSUNG Arbeitsschutz muss nicht nur an den digitalen, sondern auch an den zunehmend spürbaren demografischen Wandel angepasst werden. Dazu wird es notwendig sein, neben den physischen die psychischen Beanspruchungen von Arbeit stärker in den Fokus zu rücken.

• •

Das BMAS wird deshalb darauf hinwirken, die Instrumente des Arbeitsschutzes zu einem „Arbeitsschutz 4.0“ fortzuentwickeln. Dazu wird u. a. das GDA-Programm zum Schutz und zur Stärkung der Ge­ sundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung über das Jahr 2018 hinaus weiter verfolgt.

Ferner wird das BMAS mit dazu beitragen, eine ressortübergreifende Innovations-, Forschungs- und Transferstrategie „Arbeiten 4.0“ zu ent­ wickeln. Dabei wird insbesondere die Initiative Neue Qualität der Arbeit auch künftig für einen fundierten Praxistransfer sorgen.

163 Elser u. a. 2010.

141


Gestaltungsaufgaben

---» Durch die fortschreitende Digi-

talisierung wird ein Arbeitgeber grund-

sätzlich in die Lage versetzt, seine Beschäftigten nahezu lückenlos zu überwachen. Ein Beispiel hierfür ist die Aus-

4.5 BESCHÄFTIGTEN­ DATENSCHUTZ: HOHE STANDARDS SICHERN

wertungsmöglichkeit von Login-Daten: wer hat wann, an welchem Arbeitsplatz wie lange eine Patientenakte mit welchem Inhalt überarbeitet? Des Weiteren beobachtet der Marburger Bund, dass Dienstkleidung zunehmend mit RFID-­ Technologie ausgestattet wird. Hierdurch kann man mit vergleichbar geringem Aufwand ein detailliertes Bewegungsprofil der Beschäftigten erstellen.

«

Marburger Bund

---» Wir brauchen einen Arbeitnehmerdatenschutz, der die digitalisierte

Arbeitswelt abbildet. So müssen Lösungen für einen praxisgerechten Datenschutz angeboten werden, die eine Unterscheidung zwischen beruflicher Tätigkeit und Privatleben ermöglichen.

«

Daimler AG

---» Zukunftsfähige Regelungen zum

Schutz von Beschäftigtendaten müssen die Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten gewährleisten, sollten aber auch die Interessen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern an der Datennutzung berücksichtigen.

«

Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder

142

Immer mehr Menschen verrichten ihre Arbeit mit Hilfe digitaler Geräte und Anwendungen und erzeugen so eine wachsende Zahl per­ sonenbezogener Daten, die erfasst, gespeichert und analysiert werden können. Die Ambivalenz von Big Data (→ Kapitel 2.3) gilt dabei auch im Hinblick auf Beschäftigtendaten: Einerseits nutzen sie der Opti­ mierung von Arbeitsabläufen, der Steigerung von unter­n ehmerischer Effizienz, der Leistungs-, Qualitäts- und Erfolgskontrolle im Betrieb sowie dem Arbeitsschutz und der betrieblichen Weiter­b ildung. An­ dererseits ermöglichen sie aber auch eine umfassende, mit den Persön­ lichkeitsrechten nicht zu vereinbarende Dauerüberwachung. Damit ist auch ein juristischer Grundkonflikt des Beschäftigtendatenschutzes beschrieben: Es geht darum, die berechtigten Interessen der Unter­ nehmen in Bezug auf den Schutz ihres Eigentums, die Kontrolle der Leistungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Einhaltung von Compliance-Regeln 164 mit dem Recht auf informationelle Selbst­ bestimmung der Beschäftigten auszutarieren, das vom Bundesverfas­ sungsgericht 1983 als allgemeiner Grundsatz für den Datenschutz entwickelt wurde. 165

«

Der Schutz der Daten Beschäftigter ist besonders sensibel, weil sie zu ihren Arbeitgebern in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, das sie schutzbedürftig macht. Deshalb müssen Regelungen wie die Einwilli­ gung von Betroffenen in die Verarbeitung ihrer Daten im Arbeitskontext und das strukturelle Ungleichgewicht von Beschäftigungsverhältnissen berücksichtigen. Dem trägt auch die Tatsache Rechnung, dass die Gestal­ tungsmacht der Unternehmen durch die im Betriebsverfassungsgesetz verankerte kollektivrechtliche Mitbestimmung bei technischen Ein­ richtungen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) beschränkt wird. Dieser Passus gewinnt zunehmend an Bedeutung, weil mittlerweile die meisten Tätig­ keiten mit Hilfe digitaler Einrichtungen verrichtet werden, die unter diese Regelung fallen.166

164 Thüsing 2014. 165 Papier 2012; Simitis 2016. 166 Wedde 2016.


Gestaltungsaufgaben

BESCHÄFTIGTENDATENSCHUTZ – VOM BUNDES­ DATENSCHUTZGESETZ ZUR EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG Die Debatte um spezifische Regeln für den Schutz von Beschäftigtendaten wird in Deutschland seit Inkrafttreten des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Jahr 1977 intensiv geführt. Ein Ergebnis dieser Debatte war der Paragraf 32 BDSG, mit dem die Große Koalition von 2005 den Beschäftigtendatenschutz erstmals im Gesetz verankert hat. Dass bisher noch keine weitergehenden, dif­ ferenzierten, die Debatte befriedenden Regelungen für den Beschäftigten­ datenschutz verabschiedet werden konnten, lag nicht am fehlenden politischen Willen (mehrere Regierungen legten entsprechende Entwürfe vor), vielmehr konnte bisher kein tragfähiger Kompromiss formuliert werden, durch den die verschiedenen Interessen hinreichend konkretisiert und austariert worden wären, um die notwendigen Mehrheiten zu finden. Hierzu hat neben dem raschen technologischen Fortschritt, der immer neue Anforderungen an den Regelungs­ bedarf stellt, auch die Komplexität des Themas beigetragen.

»

Das bedeutet allerdings nicht, dass Beschäftigtendaten in Deutschland schlecht geschützt sind: Allgemeine Prinzipien des deutschen Datenschutzrechts wie die Zweckbindung , die Datensparsamkeit , das Transparenzgebot , die Erforderlichkeit und die Verhältnismäßigkeit gelten selbstverständlich auch für den Umgang mit Beschäftigtendaten. Aber es fehlt teilweise an Rechtssicherheit und -klarheit: Der Rechtsrahmen für den Beschäftigtendaten­ schutz wird durch das Zusammenspiel zahlreicher Regelungen und Prinzipien auf europäischer, nationaler und internationaler Ebene gewährleistet und seit Jahrzehnten durch die Rechtsprechung fortentwickelt, die „für die betroffenen Beschäftigten teilweise nur schwer zu erschließen“ ist. 167 Darüber hinaus wird mit der Euro­p äischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ab Mai 2018 erstmals in allen Mitgliedstaaten ein neuer, einheitlicher Rechtsrahmen für den Datenschutz gelten. Das hat viele Vorteile (→ Kapitel 2.3), wird aber den Rechtszustand auf nationaler Ebene durch die erforderlichen Umsetzungs­ gesetze zunächst weiter verkomplizieren.

»

---» Datenschutz ist ein

wichtiges Thema im Zeitalter der Digitalisierung!

«

10.3.2016 via arbeitenviernull.de

---» Auch wird das Bewusstsein

für den Datenschutz in der Bevölkerung insgesamt sowie bei den Arbeit­ gebern wie Arbeitnehmern in der digitalen Welt gestärkt werden müssen. Hierzu tragen nähere Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz bei, mit denen Rechtssicherheit erlangt und ein angemessener Interessenausgleich erreicht werden kann.

«

Kommissariat der Deutschen Bischöfe

Die EU-DSGVO enthält im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes eine Öffnungsklausel, die Mitgliedstaaten ermächtigt, bei der Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext spezifischere Regelungen zu erlassen. 168 Für diese Öff­ nungsklausel hat sich auch die Bundesregierung engagiert. Um das deutsche Recht anzupassen, wird derzeit ein „Datenschutz-Anpas­ sungs- und Umsetzungsgesetz EU“ erarbeitet. Dabei ist u. a. vorgesehen, das BDSG in seiner bisherigen Form abzulösen, aber den für den Beschäftigten­ datenschutz entscheidenden Paragrafen 32 BDSG, der die „Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses“ regelt, zu erhalten. Auch die Anwendung der in der Praxis bewährten Regelung des Datenschutzes auf betrieblicher Ebene in Betriebsvereinbarungen soll weiterhin möglich sein. Dies schafft zunächst Sicherheit, weil sich zwar der allgemeine gesetzliche Rahmen ändert, nicht aber die spezifischen Schutzstandards für die

167 Deutscher Bundestag Drucksache 17/4230. 168 Däubler u.a 2016.

143


Gestaltungsaufgaben

---» Die Unternehmen benötigen

einerseits Rechtssicherheit und andererseits Flexibilität für den betrieblichen Alltag. Daher müssen die Möglichkeiten zur Schaffung praxisgerechter Lösungen durch Betriebsvereinbarungen oder durch Einwilligung von Mitarbeitern in die Datenverarbeitung erhalten bleiben.

Beschäftigten. Allerdings muss noch im Einzelnen geprüft werden, inwieweit die neuen allgemeinen Grundsätze der EU-DSGVO Auswirkungen auf den Be­ schäftigtendatenschutz in Deutschland haben. In mehreren Bereichen wird die EU-DSGVO auch ohne weitere Umsetzung in Deutschland den Datenschutz­ standard erhöhen, beispielsweise bei Betroffenenrechten.

«

Die Formulierung eines über den bisherigen Paragraf 32 BDSG hinausgehenden Beschäftigtendatenschutzes vor dem Hintergrund der sich fortsetzenden Digi­ talisierung setzt eine detaillierte Kenntnis der sich aus dem technologischen Fortschritt ergebenden datenschutzrelevanten Möglichkeiten voraus.

Zudem muss der internationale Datentransfer verbessert werden, insbesondere durch Erleichterungen beim Datentransfer innerhalb von verbundenen Unternehmen.

«

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft

144

Im Wesentlichen lassen sich drei Anwendungsbereiche unterscheiden, aus denen sich Regelungsdruck für den Beschäftigtendatenschutz ergibt: erstens die Auflösung geografisch eindeutig lokalisierbarer Speicherund Verarbeitungsorte von Daten sowie der Wechsel von statischen zu dynamischen Softwareentwicklungen, was die Identifikation von verant­ wortlichen Stellen erschwert; 169 zweitens Anwendungen, die geeignet sind, das Leistungs- und Arbeitsverhalten von Beschäftigten lückenlos zu dokumentieren, zu kontrollieren, auszuwerten und zu überwachen, vom Arbeiten am stationären PC bis zur Verwendung von dienstlichen

169 Vgl. BMAS-Experten-Workshop „Arbeitsrecht und Mitbestimmung“, https://www.arbeitenviernull.de/ fileadmin/Downloads/Dokumentation_WS_5.pdf.


Gestaltungsaufgaben

Smartphones, Datenbrillen oder Datenhandschuhen; 170 drittens An­ wendungen, die dazu geeignet sind, die Persönlichkeit von Arbeit­ nehmerinnen und Arbeitnehmern zu durchleuchten, um auf dieser Grundlage Bewertungen über sie abzugeben oder ihr zukünftiges Ver­ halten zu berechnen, etwa Sprachanalyseverfahren oder Auswertungen betrieblicher sozialer Netzwerke.171

»

Bereits das geltende Recht formuliert eine Reihe von Maßstäben, an denen die Rechtmäßigkeit solcher Anwendungen zu messen ist. Danach ist die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Beschäftigungs­ verhältnis dann erlaubt, wenn sie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses notwendig ist. Der Um­ gang mit personenbezogenen Beschäftigtendaten ist also an einen be­ stimmten, vorab feststehenden Zweck gebunden, für den er sowohl angemessen als auch erforderlich sein muss. Zur Prüfung der Angemes­ senheit gehört auch die Prüfung der Verhältnismäßigkeit, wobei die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit zu berück­ sichtigen sind.

---» Das Maß der Überwachung an

vielen Arbeitsplätzen macht den Betroffenen Angst. Die Grenze zwischen Controlling und Kontrolle, die nicht mehr als angemessen anzusehen ist, verschwimmt. Die GdS-Frauenver­ tretung betrachtet diese Entwicklung mit großer Sorge.

«

Gewerkschaft der Sozialversicherung – Frauenvertretung

---» Der Beschäftigtendatenschutz

muss auf Herz und Nieren geprüft und ergänzt werden. Zugriffsrechte, das Recht auf Freiwilligkeit, das Recht auf Anonymisierung und jegliche datenschutzrechtlichen Schutzmechanismen müssen klar geregelt und gewährleistet werden, um keinen Raum für Verhaltens-

Die Rechtsprechung hat die Auslegung dieser Maßstäbe für einige Fallkonstellationen vorgegeben, für andere jedoch nicht. Zudem kris­ tallisieren sich im einschlägigen Schrifttum einige Grundsätze heraus, über die weitgehender Konsens besteht. Der leitende Grundgedanke ist, dass in allen Fällen der Kontrolle und Überwachung sorgsam zwischen zulässigen Zwecken, wie etwa der Verbesserung von Arbeitsabläufen und der Leistungskontrolle durch punktuelle Datenerhebungen einer­ seits und einer unzulässigen Dauerüberwachung andererseits unter­ schieden werden muss. 172 So können beispielsweise Lokalisierungen dann gerechtfertigt sein, wenn sie der persönlichen Sicherheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der Unfallrettung oder dem Schutz vor Straftaten Dritter, also der gefahrlosen Durchführung des Arbeits­ verhältnisses, dienen. Ein zulässiger Zweck kann auch sein, die betrieb­ lichen Abläufe effektiver gestalten zu wollen, etwa bei Speditions- oder Taxiunternehmen. Gleiches gilt für die Optimierung von Arbeits­ abläufen im Außendienst, beispielsweise auf Baustellen. Die notwen­ dige Erhebung von Daten darf jedoch nicht genutzt werden, um diese Mit­a rbeiterinnen und Mitarbeiter einer umfassenden Leistungs- und Verhaltenskontrolle zu unterziehen.

170 Däubler 2015; Kopp/Sokoll 2015. 171 Däubler 2013. 172 Krause (im Erscheinen).

und Leistungskontrolle zu lassen.

«

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

---» Die zunehmende Digitalisierung

der Arbeitswelt erfordert klare Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, denn mit der Digitalisierung eröffnen sich auch weitreichende Überwachungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber (z. B. Social Media Monitoring, Echtzeitüberwachung, Verknüpfung von Daten zu Mitarbeiterprofilen, Kommunikationsauswertung etc.).

«

Bundesagentur für Arbeit

145


Gestaltungsaufgaben

Grundsätzlich könnte argumentiert werden, dass jede elektronische Dauerkontrolle der Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses dient und somit, da sie dem Arbeitgeber erlaubt sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung auch tat­ sächlich erbringt, erlaubt sein müsste. Wegen des besonderen Charak­ ters der digitalisierten Kontrolle kommt jedoch an dieser Stelle das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zum Tragen: Sie registriert selbst kleinste Verhaltensanomalien, auch eine solche, die einem mensch­ lichen Beobachter entgehen würden, zeichnet sie auf und macht sie dauerhaft auswertbar. Ebendies widerspricht in den meisten Fällen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.173 Ähnliche Abwägungen sind auch im Hinblick auf die „Durchleuch­ tung“ der Persönlichkeit erforderlich. Bei der Auswertung innerbetrieb­ licher sozialer Netzwerke könnte beispielsweise die Verbesserung der innerbetrieblichen Kommunikation – etwa bei räumlich nicht zusam­ menhängenden Arbeitsorten – ein plausibler Zweck sein. Nach allgemei­ ner Ansicht unzulässig wären aber eine Vorratsdatenspeicherung und die Auswertung der vorhandenen Daten zu unterschiedlichen Zwecken. Im einschlägigen Schrifttum werden „pauschale Zielsetzungen, nach denen die Analyse von personenbezogenen Beschäftigtendaten gleich­ sam einen Selbstzweck bildet“ als unzulässig abgelehnt. Die Erhebung und Verarbeitung von Fitness- und Gesundheitsdaten, die zu den besonderen Arten personenbezogener Daten gehören (§ 3 Abs. 9 BDSG) setzen die Einwilligung der Beschäftigten voraus, deren Wirksamkeit an erhöhte Anforderungen gebunden ist (§ 4a Abs. 3 BDSG).174 Wie diese Beispiele zeigen, schränken im geltenden Recht grundsätz­ liche Regelungen des Datenschutzes die neuen Möglichkeiten, die durch Digitalisierung und Big Data entstehen, ein, ohne sie zu verhin­ dern. Allerdings sind in jeder einzelnen Fallkonstellation grundsätzliche Abwägungen neu zu treffen. Für einige Sachverhalte ist eine Rechts­ fortbildung durch Rechtsprechung erfolgt, für andere mangels gericht­ licher Rechtsstreitigkeiten jedoch nicht. Umfassendes Schrifttum deutet jedoch darauf hin, dass erheblicher Diskussionsbedarf besteht und insbesondere für Unternehmen wie für Beschäftigte die Rechtslage nicht immer eindeutig geregelt ist.

146

173 Krause (im Erscheinen). 174 Kopp/Sokoll 2015.


Gestaltungsaufgaben

DAS THEMA IM DIALOGPROZESS Das Wissen um die theoretischen, abstrakten Möglichkeiten von Big Data und Data Mining sowie die gravierenden Verstöße gegen den Datenschutz in Einzelfällen 175 haben ein ohnehin bestehendes Un­ behagen in großen Teilen der Bevölkerung verstärkt (→ Kapitel 2.3). Knapp zwei Drittel der Bevölkerung sehen hier den wichtigsten ge­ setzlichen Regelungsbedarf bei der Gestaltung der Digitalisierung der Arbeitswelt. 176

---» Bis 2015 könnte Europa durch

die digitale Transformation einen

Zuwachs von 1,25 Billionen Euro an industrieller Bruttowertschöpfung erzielen. (…) Wir müssen jetzt die Weichen in Politik und Wirtschaft richtig stellen, wenn wir diese Wertschöpfungspotenziale nicht an andere Regionen der Welt verlieren wollen. Dazu gehört

Dass Vertrauen in den Datenschutz eine wichtige Voraussetzung für die Akzeptanz der Digitalisierung in Wirtschaft und Arbeitswelt ist, haben nicht nur die europäischen Institutionen verstanden, sondern auch viele Unternehmen, die es begrüßen, dass der europäische digitale Binnenmarkt in der Weise gestaltet werden soll, dass er einen „verant­ wortlichen Umgang mit Daten in der digitalen Welt“ sichert.

»

Auch im Rahmen des Dialogprozesses Arbeiten 4.0 betonen die meisten Stellungnahmen die Bedeutung des Datenschutzes. Insbeson­ dere Gewerkschaften und Sozialverbände sprechen sich in diesem Zu­ sammenhang für ein eigenständiges Beschäftigtendatenschutzgesetz aus.

»

die Schaffung eines europäischen Digitalen Binnenmarktes sowie der verantwortliche Umgang mit Daten in der digitalen Welt.

«

Bundesverband der deutschen Industrie

---» ver.di setzt sich für ein starkes,

zeitgemäßes Beschäftigtendaten­schutz­ gesetz ein, das die Gefährdungen aufgrund neuer Analysetechniken, Ent-

Ein Absenken des bestehenden Datenschutzniveaus wird von keiner Seite gefordert. Jedoch betonen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände: „Das Streben nach mehr Rechtssicherheit darf nicht zu einer Überregu­ lierung mit unnötiger Bürokratie ohne praktischen Nutzen führen.“

»

Konfliktlinien werden vor allem erkennbar, wenn es um die Beteiligungs­ rechte des Betriebsrats bei der Einführung technischer Einrichtungen geht (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Hier wünschen sich Unternehmen und Arbeitgeberverbände eine „Modernisierung“ in dem Sinne, das Mit­ bestimmungsrecht „auf die Fälle zu beschränken“, bei denen „eine ent­ sprechende Überwachung beabsichtigt“ ist. In den übrigen Fällen – also auch dann, wenn technische Einrichtungen zwar potenziell zur Über­ wachung geeignete Daten liefern, deren Nutzung aber arbeitgeber­ seitig nicht vorgesehen ist – könne das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates auch durch ein Informationsrecht des Betriebsrates in Bezug auf wesentliche Änderungen technischer Einrichtungen ersetzt werden. Vorgeschlagen wird auch eine Einschränkung des Mitbestim­

175 Selig 2011. 176 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (2016).

der Ausbau der digitalen Infrastruktur,

betrieblichung der Datenverarbeitung und größer werdender Datenbestände gerecht wird.

«

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

---» Dem Beschäftigtendatenschutz

kommt heute eine besonders wichtige Rolle zu. Allerdings kann daraus

kein weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf abgeleitet werden. Schließlich ist das Datenschutzniveau in Deutschland im internationalen Vergleicht bereits sehr hoch. Das Bundesdatenschutzgesetz schützt Arbeitnehmer bereits sehr umfassend vor dem Missbrauch von Daten.

«

Handelsverband Deutschland

147


Gestaltungsaufgaben

---» Der Mitbestimmungstatbestand bei Einführung oder Anwendung von

technischen Einrichtungen ist von der Realität überholt worden. Die Vielzahl von Programmen, Updates und Software-­ Anpassungen macht es sowohl für den Betriebsrat als auch für Unternehmen nahezu unmöglich, dieser Mitbestimmung in einem sinnvollen Rahmen gerecht zu werden. Hier ist eine vorsichtige Einschränkung auf die Ersteinführung oder wesentlichen Änderungen eines Systems geboten, wobei sichergestellt werden muss, dass der Schutzgedanke der Norm bestehen bleibt.

«

mungsrechts auf die Ersteinführung oder die wesentlichen Änderungen eines Systems.

«

Auf der anderen Seite wird eine Stärkung der Mitbestimmung gefordert: Ein wie auch immer geartetes Opt-out aus einem hohen Niveau des Datenschutzes wird gewerkschaftsseitig abgelehnt. Da­ neben findet sich der Vorschlag, den gesetzlichen Regelungen neben den Mitbestimmungsrechten auch tarifvertragliche Regelungen flankierend zur Seite zu stellen.177

«

GESTALTUNGSANSÄTZE Die zentrale Herausforderung besteht darin, das hohe Niveau des Beschäftigtendatenschutzes in Deutschland auch im digitalen Wandel zu erhalten und zugleich die Chancen des technologischen Fortschritts für die Gestaltung der Arbeitswelt zu nutzen.

Arbeitgeberverband Gesamtmetall

---»

Theoretisch ist jede Software und

jedes Softwareupdate heutzutage dazu geeignet, Mitarbeiter zu überwachen (schon durch An- und Abmelden), was

die gesetzliche Mitbestimmung auslöst. Selbst die Betriebsräte fordern eine Arbeitserleichterung, wenn der EDV-­ Rahmen einmal steht: Wie kann die Praxis hier pragmatischer arbeiten?

«

Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen

---» Überlegungen zu einem wie

auch immer gearteten Opt-Out auf einem

hohen Niveau des Datenschutzes lehnt die IGBCE grundsätzlich ab. Im Gegenteil brauchen wir mehr Mitbestimmungsrechte, die die Beschäftigten und ihre Betriebsräte in die Lage versetzen, ein hohes Maß an Datenschutz für möglichst wenige systematisch erfasste persönliche Daten durchzusetzen. Digital generierte

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Herausforderungen, ins­ besondere der teilweise verbesserungswürdigen Rechtsklarheit bei digitalen Anwendungen und der erforderlichen Umsetzung der Europä­ ischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Deutschland, besteht klarer Handlungsbedarf. Die Option, die die EU-DSGVO natio­ nalen Gesetzgebern für spezifischere Regelungen im Beschäftigten­ datenschutz einräumt, sollte genutzt werden. Hauptziel sollte sein, das bestehende Schutzniveau nicht zu verringern und für mehr Rechts­ sicherheit und -klarheit für Arbeitgeber und Beschäftigte sorgen. Das würde auch vertrauensbildend wirken. Wie dies gesetzestechnisch um­ zusetzen ist, muss geprüft werden. Inhaltlich bedarf es einer verlässlichen Grundlage für die rechtliche Bewertung auch künftiger technologischer Entwicklungen, die zugleich kein Hemmnis für technische Innovationen sein darf. Das bedeutet, dass Prinzipien und Grundsätze formuliert werden müssen, die einerseits eine punktuelle Nutzung von Daten ermöglichen, etwa zur Optimie­ rung von Geschäftsabläufen, zur Effizienzsteigerung, zur allgemeinen Leistungsmessung im Betrieb sowie zum Arbeitsschutz oder zur Ermitt­ lung von Qualifizierungsbedarfen. 178 Andererseits müssen aber heim­ liche Kontrollen, eine Dauerüberwachung des Arbeitsverhaltens und die Erstellung umfassender Bewegungs- und Verhaltensprofile grund­

Gesundheitsdaten etwa gehören nicht in den Datensatz der Personalarbeit?

«

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

148

177 Marburger Bund 2015. 178 Hornung/Hofmann 2015; Krause (im Erscheinen).


Gestaltungsaufgaben

sätzlich verboten bleiben und dies im Gesetz gegebenenfalls expliziter zum Ausdruck gebracht werden. Die Anwendung biometrischer Sys­ teme und soziopsychologischer Untersuchungsmethoden sowie die Erhebung gesundheitsrelevanter Daten von Beschäftigten sollten – auch explizit – auf konkret geregelte, eingrenzbare Zwecke beschränkt bleiben. Inwieweit auch technische Lösungen wie Verschlüsselung und Anony­ misierung zur Lösung datenschutzrechtlicher Problematiken beitragen und verpflichtend gemacht werden könnten, muss näher erforscht und geprüft werden. Derzeit findet sich in der Betriebsverfassung kein ausdrückliches „Mitbestimmungsrecht zum Datenschutz“. Tatsächlich verbirgt sich aber ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei vielen Prozessen der digitalen Arbeitswelt hinter § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Danach hat der Betriebsrat bei der „Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen“, ein zwingendes Mitbestimmungs­ recht. Während dieses ursprünglich einen relativ kleinen Anwendungs­ bereich hatte, deckt es bedingt durch die umfassendere Nutzung von IT in der digitalen Arbeitswelt mittlerweile praktisch einen großen Teil des Einsatzes von Hard- und Software ab. Dazu gehört zum Beispiel neben der Verwendung von Kameras, biometrischen Zugangskontrol­ len, Smartbrillen und Mobiltelefonen auch Software, die Benutzerdaten (auch solche, die auf nicht-technischem Weg erhoben wurden) ver­ arbeitet. Die Einführung und Anwendung solcher Einrichtungen, aber auch ein reines Software-Update, sind ohne die Zustimmung des Betriebsrats nicht möglich. Vor dem Hintergrund, dass die Regelung im Dialogprozess vielfach thematisiert wurde, wird das BMAS prüfen, ob und inwieweit in diesem Bereich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Angesichts der Notwendigkeit schneller Entscheidungen bei mit­ bestimmungspflichtigen Anwendungen muss darüber hinaus sicher­ gestellt werden, dass Betriebsräte über die Ressourcen verfügen, um als kompetente Gesprächspartner für die Arbeitgeber im betrieblichen Veränderungsprozess agieren zu können (→ Kapitel 4.6).

149


Gestaltungsaufgaben

Die Geschwindigkeit, mit der sich technische Möglichkeiten weiter­ entwickeln und die Komplexität der Anwendungen erzeugen bei Arbeit­ gebern wie Betriebsräten vor allem in KMU Unsicherheit, ob und wie gesetzliche Datenschutzvorgaben konkret umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund plant das BMAS einen „Index Beschäftig­ tendatenschutz“ zu entwickeln. Ziel sind wissenschaftlich fundierte, anwendungsbezogene Qualitätsmaßstäbe für den Beschäftigten­ datenschutz , die – im Sinne eines wissenschaftlichen Tools für die Selbstbewertung oder auch im Rahmen einer Zertifizierung – den Be­ schäftigtendatenschutz in Betrieben vergleichbarer und handhabbarer machen. Angesichts der jahrzehntelangen Debatte, des veränderten Rechts­ rahmens sowie der noch immer nicht vollständig durchdrungenen technischen Möglichkeiten und Anwendungen wird das BMAS zeitnah einen interdisziplinär besetzten Beirat einrichten, in dem Expertinnen und Experten aus arbeitsrechtlichen, arbeitsmedizinischen und tech­ nologischen Kontexten, Experten und Praktiker aus dem Datenschutz sowie die Sozialpartner mitwirken. Der Beirat erhält den Auftrag, eine Bestandsaufnahme zu machen und bereichsspezifische gesetzliche Regelungen für den Beschäftigtendatenschutz im Rahmen eines ver­ bindlichen Zeitplans vorzubereiten. Das BMAS wird darüber hinaus sicherstellen, dass die Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz in geeigneten Abständen darauf überprüft werden, ob sie der technolo­ gischen Entwicklung noch standhalten.

150


Gestaltungsaufgaben

ZUSAMMENFASSUNG Handlungsbedarf im Beschäftigtendatenschutz ergibt sich erstens aus der fortschreitenden technologischen Entwicklung und der zuneh­ menden Bedeutung von digitalen Anwendungen in der Arbeitswelt und zweitens aus dem neuen europäischen Rechtsrahmen, der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), die 2018 in Kraft treten soll. Sie enthält Öffnungsklauseln für bereichsspezifische Regelungen auf nationaler Ebene.

Das BMAS wird den gesetzlichen Beschäftigtendatenschutz in zwei Schritten sichern: Im Rahmen des geplanten „Datenschutz-Anpassungsund Umsetzungsgesetzes EU“ zur Umsetzung der EU-DSGVO, das das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner bisherigen Form ablöst, wird sich das BMAS dafür einsetzen, den für den Beschäftigtendaten­ schutz entscheidenden Paragrafen (§ 32 BDSG), der die „Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhält­ nisses“ regelt, zu erhalten. Auch die in der Praxis bewährte Regelung des Datenschutzes auf betrieblicher Ebene in Betriebsvereinbarungen soll weiterhin ermöglicht werden.

Das BMAS plant in einem zweiten Schritt, die Spielräume, die die EU-DSGVO den nationalen Gesetzgebern für konkretisierende Regelun­ gen einräumt, umfassend zu nutzen. Dafür wird es einen interdiszipli­ när besetzten Beirat einsetzen, der das Ministerium dabei unterstützt, diese eigenständigen gesetzlichen Regelungen zum Beschäftigten­ datenschutz auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und im Rahmen eines verbindlichen Zeitplans vorzubereiten.

Darüber hinaus wird das BMAS prüfen, ob gesetzgeberischer Hand­ lungsbedarf hinsichtlich des Betriebsverfassungsgesetzes besteht.

Das BMAS wird die Entwicklung eines „Index Beschäftigtendaten­ schutz“ fördern, auf dessen Grundlage wissenschaftlich fundierte Qualitätsmaßstäbe entwickelt werden können, die für Unternehmen und Betriebsräte, insbesondere in KMU, bei der Umsetzung des gesetz­ lichen Datenschutzes in der Praxis hilfreich sind.

151


Gestaltungsaufgaben

---» Mitbestimmung ist das

4.6 MITBESTIMMUNG UND TEILHABE: DEN WANDEL PARTNERSCHAFTLICH GESTALTEN

demokratische Prinzip zur Gestaltung

der sozialen Marktwirtschaft. Es muss weiterentwickelt werden, um die Herausforderung der Arbeit der Zukunft bewältigen zu können.

«

Hans-Böckler-Stiftung

---» Deutschland kann mit Stolz auf

Im deutschen Modell der sozialen Marktwirtschaft kommt der verfassten Mitbestimmung der Beschäftigten im Betrieb (nach dem Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG) und im Unternehmen (nach den gesetzlichen Regelungen zur Mitbestimmung im Aufsichtsrat) seit jeher hohe Bedeutung zu. Ihr Nutzen bei der Bewältigung von Krisen ebenso wie struktureller Umbrüche hat sich wiederholt erwiesen.

«

die Errungenschaften der Sozialen

Marktwirtschaft einschließlich der Sozialpartnerschaft verweisen.

«

Arbeitgeberverband Gesamtmetall

---» Das digitale Arbeiten, insbesondere in internationalen Produktionsnetz-

werken, überlagert den klassischen Betriebsbegriff und stellt neue Anforderungen an die Mitbestimmungskultur. Das deutsche Betriebsverfassungsgesetz muss an diese Entwicklungen angepasst und weiterentwickelt werden.

«

Daimler AG

---» Für die Gestaltung guter digitaler

Arbeit ist Mitbestimmung das gesell-

schaftspolitische Fundament und bietet Instrumente für das Aushandeln „neuer“ Problemfelder wie Arbeitsverdichtung, Datenschutz, Restrukturierungsprozesse etc. Mitbestimmung muss dafür politisch gestärkt und internationalisiert werden.

«

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

152

Auch die in den vergangenen Jahren vor allem durch die Digitalisierung und die verstärkte Transnationalisierung von Wertschöpfungsketten und Arbeitskontexten beschleunigten Veränderungen von Märkten und Unternehmen wirken sich unmittelbar auf Arbeitsbeziehungen aus (→ Kapitel 2.6). Die erfolgreiche Bewältigung gegenwärtiger und künf­ tiger Transformationen in der Arbeitswelt ist dann am wahrscheinlichs­ ten, wenn Unternehmen und Beschäftigte sie partnerschaftlich gestalten und Bedürfnisse beider Seiten fair berücksichtigen und in Ausgleich bringen.

«

DAS THEMA IM DIALOGPROZESS Dieser Grundgedanke zieht sich durch zahlreiche Stellungnahmen zum Grünbuch Arbeiten 4.0 des BMAS, und die allermeisten am Dialogprozess Beteiligten sehen die Einbeziehung und Teilhabe der Beschäftigten als Schlüsselfaktor für die erfolgreiche Gestaltung der Arbeitswelt von morgen an. Allerdings lassen die Stellungnahmen der Arbeitnehmervertretungen und Wirtschaftsverbände auch sehr un­


Gestaltungsaufgaben

terschiedliche Einschätzungen in Bezug auf die Frage erkennen, ob neuere Entwicklungen in der Arbeitswelt die Ausweitung bestehender Mitbestimmungsregelungen notwendig machen oder nicht.

»

---» Die vertrauensvolle Zusammen-

arbeit von Arbeitgeber, Betriebsrat und Belegschaften wird durch die Entwicklungen im Rahmen von ,,Arbeiten 4.0“

Dessen ungeachtet liegt es nahe, auf die bestehenden Instrumente der verfassten Mitbestimmung bevorzugt zurückzugreifen, nicht zu­ letzt, weil Mitbestimmung in der Gesellschaft, unter Arbeitnehme­ rinnen und Arbeitnehmern – einschließlich der leitenden Angestellten – und auch bei zahlreichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern unver­ mindert breite Zustimmung genießt, was im Dialogprozess ebenfalls deutlich wurde. 179 Gleichwohl sind die im Folgenden dargestellten Schlussfolgerungen und Überlegungen nicht als grundsätzliche mitbe­ stimmungspolitische Strategie zu verstehen. Sie beziehen sich vielmehr auf konkrete Fragen bezüglich der Partizipation von Beschäftigten in

nicht zur Disposition gestellt. Bestehende

veränderten Unternehmens- und Organisationsstrukturen der Arbeits­ welt 4.0.

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

»

Entscheidend sind in erster Linie die Bereitschaft und Fähigkeit zur Konsensfindung in Aushandlungsprozessen. Dazu bedarf es einerseits struktureller Voraussetzungen und Arenen für solche Aushandlungen, andererseits der Kompromissfähigkeit und der Bereitschaft, aus ver­ gangenen Entwicklungen zu lernen. Ein Zusammendenken individueller Formen demokratischer Teilhabe und verfasster Mitbestimmung kann hier wechselseitig befruchtend wirken und die Partizipations­ möglichkeiten der Beschäftigten insgesamt erhöhen. Gerade in Wirt­ schaftszweigen wie der IKT-Branche, die über keine gewachsene Sozialpartnerschaft verfügt, wird bereits seit geraumer Zeit mit neuen Beteiligungskonzepten und agilen Arbeitsformen experimentiert, Selbst­ organisation wird erwartet, Innovationsprozesse verändern sich. 180 Viele Beschäftigte wollen auch direkt beteiligt werden.181 Vor dem Hintergrund, dass neue Formen der Organisation von Arbeit zunehmend die horizontale Wissenskonzentration sowie Mitsprache­ möglichkeiten einzelner Beschäftigter und Selbstorganisation in Teams betonen, wird die Stärkung partizipatorischer Elemente auf betrieb­ licher Ebene zugleich zum wohlverstandenen betrieblichen Interesse. Agile Märkte brauchen agile Entscheidungsprozesse in den Unterneh­ men, um schnell auf veränderte Kundenwünsche oder andere Markt­

179 Nienhüser u. a. 2016. 180 Vgl. BMAS-Experten-Workshop „Soziale Gestaltung des Wandels und gute Unternehmensfüh­ rung“, http://www.arbeitenviernull.de/dialogprozess/workshops.html. 181 Sattelberger u. a. 2015.

betriebsverfassungsrechtliche Strukturen werden durch die Digitalisierung jedoch eine Veränderung erfahren. Dabei ist die zurzeit gewahrte Balance zwischen unternehmerischer Entscheidungsfreiheit und Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten zu achten, genauso wie die verfassungsrechtlich gebotenen Grenzen der Mitbestimmung.

«

---» Arbeit 4.0 wird anders sein als

heutige Arbeit. Dieser Wandel muss von den betrieblichen Sozialpartnern auf Augenhöhe gestaltet werden können. Dazu bedarf es einer deutlichen Ausweitung der Mitbestimmungsrechte.

«

Deutscher Gewerkschaftsbund

---» Aus Sicht der Führungskräfte hat

sich die Mitbestimmung in Deutschland, insbesondere wegen ihrer kooperativen und befriedenden Wirkung bewährt.

«

Die Führungskräfte

153


Gestaltungsaufgaben

---» Unternehmen nutzen verschie-

dene Instrumente, um die Teilhabe und

Teilnahme von Beschäftigten sicher­ zustellen. Einerseits, um vor dem Hintergrund der Wettbewerbsfähigkeit das Knowhow der Belegschaft bestmöglich zu nutzen, andererseits aber auch, um die Bedürfnisse der Mitarbeiter zu erfragen und die eigene Arbeitgeber­ attraktivität zu erhöhen. Daher werden heute in den Unternehmen strategische Entschei­d ungen verstärkt mithilfe von Arbeitskreisen, groß angelegter Mitarbeiterbefragungen oder im Rahmen von Workshops erarbeitet.

«

Arbeitgeberverband der Versicherungsunter­ nehmen in Deutschland

154

erfordernisse reagieren zu können. Dies ist nachhaltig nur unter optimaler Einbeziehung aller Talente, Sichtweisen und Kompetenzen im Unternehmen möglich. Der Wandel der Arbeit sollte daher gemein­ sam gestaltet werden, und dabei sind die Erfordernisse des Unter­ nehmens ebenso wie die Bedürfnisse und Ansprüche der Beschäftigten zu berücksichtigen, um die betrieblichen Potenziale voll zu entfalten. Sozialpartnerschaftlich entwickelte Experimentierräume (→ Kapitel 5) können hier eine wesentliche Rolle etwa in Form von betrieblichen Praxislaboren spielen (→ Kasten).

«


Gestaltungsaufgaben

EXPERIMENTIERRÄUME BEI DER ROBERT BOSCH GMBH UND DER FIDUCIA & GAD IT AG Unternehmen suchen aktuell nach einem Bauplan für die Arbeitswelt der Zukunft. So unterschiedliche Unternehmen wie der Industriekonzern Robert Bosch GmbH und der IT-Dienstleister Fiducia & GAD IT AG haben mit dem Aufbau betrieblicher Praxislaboratorien begonnen. Die Unternehmen wollen künftig disruptive Innovationen und neue Geschäftsmodelle in ihren Organisa­ tionen vorantreiben, ohne dabei ihre Stabilität zu gefährden, und sie wollen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diesem Weg mitnehmen und beteili­ gen. Bei der Robert Bosch GmbH beschäftigt Mitarbeiter und Führungskräfte die Frage, wie es angesichts der rasanten Veränderung in der Automobilbran­ che gelingen kann, sich in Richtung eines „agilen Unternehmens“ zu bewegen. In Pilotbereichen werden dazu agile Arbeitsformen und neue Anforderungen an Führung bis hin zum Wandel der Unternehmenskultur entwickelt. Als IT-Dienstleister der Volks- und Raiffeisenbanken setzt sich die Fiducia & GAD IT AG auf der anderen Seite aktiv mit dem disruptiven Wandel der Finanzbranche auseinander. Hier geht es vor allem um neue Formen der Generierung von Innovationen und darum, was diese für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – von der Arbeitszeit bis hin zu neuen Belastungen – bedeuten. „Wir haben gelernt, dass wir es nicht mit einem normalen Change-Prozess zu tun haben, sondern vor einem echten Umbruch stehen“, erklärt Jörg Staff, Vorstand und Arbeitsdirektor der Fiducia & GAD IT AG. Als ergebnisoffene Experimentierräume arbeiten die Laboratorien in den beiden Unternehmen agil: Im Fokus steht nicht die Abarbeitung eines vorab definierten Projektplans. Vielmehr werden Aufgaben und Ziele kurzzyklisch bestimmt. In Sprints von wenigen Wochen werden dann von Beschäftigten und Führungskräften aus den betroffenen Abteilungen selbst konkrete Ergebnisse erarbeitet. „Uns ist sehr wichtig, dass hier keine Lösungen im Reagenzglas entwickelt werden, sondern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zentrum stehen und von Anfang an beteiligt sind“, betont Alfred Löckle, der Gesamtbetriebsratsvorsitzende der Robert Bosch GmbH. Die Basis für den Erfolg der Laboratorien bildet ein prominent besetzter, sozialpartnerschaftlich aufgebauter Lenkungskreis. Dieser sorgt für die Ver­ ankerung der Ergebnisse im Gesamtunternehmen und nutzt diese für zentrale Weichenstellungen im Umbruchprozess. Mit seiner sozialpartnerschaftlichen Besetzung steht der Lenkungskreis für eine nachhaltige Orientierung der Labo­ ratorien und schafft das notwendige Vertrauen in der Belegschaft, dass man sich auf Veränderungsprozesse einlassen kann. Gerade weil die Unternehmen mit ihnen Neuland betreten, stützen sich die Laboratorien auf eine unabhängige wissenschaftliche Begleitung durch das ISF München.

155


Gestaltungsaufgaben

---» Die grundsätzlich positive, mittelständisch geprägte innerbetriebliche

Ausgleichskultur im Online- und Versandhandel führt seit je zu deutlich weniger Friktionen in den Betrieben. Unter­

Dabei eröffnet das BetrVG zahlreiche Möglichkeiten für eine breite Einbindung der Belegschaft und ist mit Scrum oder anderen Formen agiler Ressourcenplanung kompatibel. Viele Betriebsräte nutzen längst innovative Formen der gezielten basisdemokratischen Beteiligung der von ihnen vertretenen Beschäftigten.

nehmer wie Mitarbeiter schätzen den direkten Dialog, der ohne Rekurs auf Verbände oder Gewerkschaften unmittelbar wesentliche Fragen regeln kann.

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Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland

---» Das wirtschaftliche Umfeld in

Deutschland ist seit Jahren von durch-

Umgekehrt können Belegschaften, in denen individuelle Teilhabe groß geschrieben wird, von den Vorteilen verfasster Mitbestimmung profitieren. Denn flachere Hierarchien bedeuten nicht unbedingt mehr und bessere Partizipationsmöglichkeiten, und eine zunehmende Indivi­ dualisierung der Belegschaft kann auch zu Konflikten führen, wenn einzelne verhandlungsstarke Beschäftigte für sich selbst und zu Lasten verhandlungsschwächerer Beschäftigter mehr Flexibilität aushandeln können. Verfasste betriebliche Mitbestimmung kann hier divergieren­ de Wünsche in Einklang bringen und dazu beitragen, dass alle Arbeit­ nehmer gleichermaßen von mehr ausgehandelter Flexibilität profitieren können.

greifenden Unternehmens- und Konzernumstrukturierungen sowohl organisatorischer wie gesellschaftsrechtlicher Art, von Übernahmen, Abspaltungen und Fusionen geprägt. Im internationalen Vergleich ist es bemerkenswert, wie lautlos und reibungslos diese Prozesse gelaufen sind, was zu einem ganz wesentlichen Teil der Mitbestimmung zu verdanken ist.

«

Die Führungskräfte

156

Auch wenn betriebsbedingte Kündigungen mit der Betriebsleitung verhandelt werden müssen, sind verbriefte Rechte für Arbeitnehmerver­ treter eine wichtige Absicherung für Verhandlungen auf Augen­h öhe. 182 Allerdings wird lediglich eine Minderheit der abhängig Beschäftigten in Deutschland – nur vier von zehn – derzeit überhaupt durch einen Betriebsrat vertreten. In weniger als jedem zehnten Betrieb ab fünf Beschäftigten gibt es sie, und erst ab etwa 100 Beschäftigten überwiegen Betriebe mit Betriebsrat.183

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Zwar ist es keineswegs so, dass Beschäftigte in Betrieben ohne Be­ triebsrat per se über unzureichende Beteiligungsmöglichkeiten verfügen, die grundsätzlich auch außerhalb des gesetzlichen Rahmens verwirklicht werden können. Doch wie verlässlich ohne Betriebsrat die Vorausset­ zungen dafür gegeben sind, um in schwierigen Zeiten Kompromisse auf Augenhöhe der betrieblichen Partner zu verhandeln, ist zumindest fraglich. Letztlich muss betriebliche Mitbestimmung auf Rechten, nicht Versprechen basieren. Wo die Aushandlung von Kompromissen und die Entwicklung eines Rahmens für Umbruchprozesse zu Reibungen führen und spätestens dann, wenn Rechte auch gerichtlich zu erstreiten sind, bietet nur verfasste Mitbestimmung Verlässlichkeit für Beschäftigte.

182 Vgl. BMAS-Experten-Workshop „Arbeitsrecht und Mitbestimmung“ https://www.arbeitenviernull.de/ fileadmin/Downloads/Dokumentation_WS_5.pdf. 183 Ellguth/Kohaut 2016.


Gestaltungsaufgaben

Umso wichtiger erscheinen die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen Betriebsräte gegründet werden und agieren.

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GESTALTUNGSANSÄTZE Als Ergebnis des Dialogprozesses identifiziert das BMAS insgesamt vier Kernelemente der Konsolidierung und Stärkung sozialpartner­ schaftlich ausgehandelter Flexibilitätskompromisse in den kommenden Jahren. Es geht um die Stabilisierung und Stärkung der Tarifstrukturen in Deutschland, die Verbreiterung der Basis für Beteiligung von Beschäftigten, die Sicherstellung adäquater Rechte und Ressourcen für Mitbestimmung in der digitalen Arbeitswelt und um Standards der Unternehmensmitbestimmung – auch in Europa.

---» In Zeiten des Fachkräftemangels

können wir heute von einem „Arbeit-

nehmermarkt“ sprechen. Die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber hat sich enorm verbessert. Man begegnet sich mindestens auf Augenhöhe. Insofern sind betriebsnahe Lösungen, aus­ gehandelt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, starren gesetzlichen Vorgaben, die jeden Einzelfall abbilden wollen, vorzuziehen.

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Die Jungen Unternehmer

Um solide Grundlagen für die sozialpartnerschaftliche Gestaltung der Arbeitswelt zu schaffen, verfolgt das BMAS nachdrücklich das gemeinsame Ziel der Bundesregierung, die Tarifbindung in Deutschland wieder zu stärken. Eine besondere Herausforderung dabei ist, dass durch den digitalen Strukturwandel Branchengrenzen weiter ver­ schwimmen werden. Tarifverträge mit breiter Geltungskraft sind ein Element, das bei der Bewältigung von Veränderungsprozessen gerade in Zeiten der Digitalisierung überaus hilfreich sein kann. Denn Tarif­ bindung macht die Regulierung von Arbeitsbedingungen auch dort möglich, wo der Staat sie in allgemeiner Gesetzesform kaum oder gar nicht in vergleichbarer Klarheit, Passgenauigkeit und Detailtiefe fassen

---» In den immer noch wachsenden

betriebsrats- und tarifvertragsfreien Zo-

nen kann ein Mindestmaß an vertretbaren Arbeitsbedingungen existieren, wenn Betriebsräte gegründet werden und Tarifverträge zur Geltung gebracht werden.

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Hans-Böckler-Stiftung

könnte. Nicht nur in der Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich gezeigt, wie individuell und wie flexibel Tarifverträge längst ausgestaltet sind und wie in ihnen unterschiedliche Belange von Betrieben auch innerhalb von Branchen umfassende Berücksichtigung finden. Ein Weg zur Steigerung der Tarifbindung kann über die Schaffung von Anreizen für den Beitritt in Arbeitgeberverbände bzw. Gewerk­ schaften führen, um eine breitere Legitimationsbasis tariflicher Rege­ lungen zu schaffen. Das BMAS prüft, ob in Gesetzesvorhaben wie etwa denen zur Regulierung der Leiharbeit oder bei der betrieblichen Alters­ vorsorge solche Anreize insbesondere im Hinblick auf Arbeitgeber­ verbände implementiert werden können, indem im Gesetz gewährte Regelungsoptionen Tarifbindung voraussetzen – mehr Flexibilität ja, aber nur durch Tarifvertrag. Ein weiterer Beitrag kann durch All­

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Gestaltungsaufgaben

gemein­verbindlichkeitserklärungen (AVE) geleistet werden. In einigen Branchen sind die Hürden für AVE allerdings zu hoch. Diese gilt es zu reduzieren, um die Tarifbindung auch hier zu stärken. Aktive Arbeitnehmervertretungen haben für die erfolgreiche Gestal­ tung von Arbeitsbedingungen eine große Bedeutung und sind unersetz­ liche Counterparts der Betriebsleitungen gerade bei der Bewältigung von Umbrüchen in der digitalen Arbeitswelt. Die Regelungen des BetrVG bieten dabei für die Mitbestimmung der Beschäftigten eine erprobte, stabile und anerkannte Grundlage. Vor diesem Hintergrund hat das BMAS das Ziel, die Gründung von Betriebsräten zu fördern. Darüber hinaus strebt es an, das mit der Reform des BetrVG im Jahr 2001 vereinfachte Wahlverfahren, das bisher nur bei Betrieben mit fünf bis 50 Wahlberechtigten bzw. bei entsprechender Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bei Betrieben von 51 bis 100 Wahlberechtigten Anwendung findet, auf einen breiteren Kreis zu erweitern.184 In Betrieben mit bis zu 100 Wahlberechtigten sollte das vereinfachte Wahlverfahren verbindlich ausgestaltet werden. Die Regelung für Kleinbetriebe soll gerade dort Betriebsratsgründungen fördern, wo diese noch stark unter­ repräsentiert sind.185 Die Änderung der Schwellenwerte im vereinfachten Wahlverfahren kann nebenbei auch einen Beitrag dazu leisten, Ver- und Behinderungen von Betriebsratswahlen zu reduzieren. Diese sind Befragungen haupt­ amtlicher Gewerkschafter zufolge gerade in kleinen Betrieben ab 51 Beschäftigten überproportional hoch.186 Die Behinderung von Betriebs­ ratswahlen und Betriebsratstätigkeit ist kein Kavaliersdelikt. Ein wich­ tiges Element zur Förderung von Betriebsratsgründungen ist sie Stärkung des Kündigungsschutzes von Arbeitnehmern, die sich für die Gründung eines Betriebsrats einsetzen. Das BMAS beobachtet die Ent­ wicklungen in diesen Bereichen sehr genau und wird prüfen, ob eine Verschärfung der im BetrVG vorgesehenen Sanktionen bei der Behinde­ rung von Betriebsratswahlen sowie ob und welche Anpassungen erfor­ derlich sind, um diejenigen besser zu schützen, die sich für betriebliche Mitbestimmung stark machen.

158

184 Neben formellen Vereinfachungen für Kleinbetriebe zeichnet sich das vereinfachte Wahlverfah­ ren durch die kürzeren Fristen aus, innerhalb derer der Betriebsrat gewählt wird. 185 Vgl. Greifenstein u. a. 2014. 186 Behrens/Dribbusch 2014.


Gestaltungsaufgaben

Unstrittig ist, dass die digitale Arbeitswelt durch schnelle Ver­ änderungen und erhöhte Komplexität wachsende Anforderungen an Arbeitnehmervertreter stellt. Diese müssen in der Lage sein, technische und organisatorische Entwicklungen richtig einzuschätzen, interessen­ gerechte Ansätze für die Beschäftigten zu finden und im Dialog mit der Betriebsleitung zu Lösungen zu kommen. Ein gut qualifizierter und beratener Betriebsrat kommt dem berechtigten Interesse der Unter­ nehmen an schnellen Entscheidungen und passgenauen Verfahren für den jeweiligen Betrieb entgegen. Ein solcher Betriebsrat ist in der Lage, sowohl komplexe IT-Sachverhalte als auch kurzfristige Updates weit­ aus schneller zu bewerten und entsprechend rascher zu reagieren, was wiederum der arbeitgeberseitig eingeforderten deutlichen Beschleu­ nigung von Mitbestimmungsprozessen in der digitalen Arbeitswelt zu­ träglich wäre. Es bedarf also einerseits der regelmäßigen Qualifizierung, andererseits des Zugriffs auf sachverständige Unterstützung.

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---» Das Mitbestimmungsverfahren

muss schneller und effizienter ausgestaltet werden, um der immer schnelleren Entscheidungsfindung im digitalisierten Umfeld und sich ändernder funktionaler Einheiten Rechnung zu tragen. Die Einbindung des Betriebsrates und der Austausch der Betriebsratsmitglieder untereinander müssen stärker die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation berücksichtigen.

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Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft

Nach geltendem Recht hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat zur Erfül­ lung seiner Aufgaben sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen, und auch die Hinzuziehung externer Sach­ verständiger ist nach Vereinbarung möglich. Darüber hinausgehend wurde im Rahmen des Dialogprozesses diskutiert, ob Betriebsräte ein Recht auf Hinzuziehung eines Sachverständigen vor Einführung neuer Arbeitsverfahren und -mittel sowie neuer Hard- und Software erhalten sollten. Das BMAS strebt ein solches Recht an, das sich an folgenden Grund­ gedanken orientieren sollte: Die Hinzuziehung des Sachverständigen sollte sich auf das Mitbestimmungsrecht bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen beschränken, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG), da diese Regelung die wesentlichen Erscheinungen der digitalen Arbeitswelt erfasst. Es sollte nicht unter dem Vorbehalt stehen, dass zunächst ein sachkundiger Arbeitnehmer im Betrieb zur Verfügung gestellt werden muss. Denn in der digitalen Arbeitswelt än­ dern sich Prozesse und Anwendungen mit hoher Geschwindigkeit, was eine rechtliche Regelung widerspiegeln müsste, die dem Betriebsrat

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Gestaltungsaufgaben

unmittelbaren Zugriff auf externe Fachkenntnis ermöglicht. Dadurch zunächst höheren Kosten stünde eine schnellere Reaktionsfähigkeit des Betriebsrats mit Aussicht auf raschere Lösungen gegenüber, was Auf­ wände reduzieren könnte. Gleichwohl wäre es mit Blick auf Kosten, die den Unternehmen durch die Neuregelung entstünden, sachgerecht, das Recht (vergleichbar demjenigen auf Hinzuziehung eines Beraters nach § 111 BetrVG) nur für Unternehmen ab 300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorzusehen.

---» Die heutige Mitbestimmung

macht das Mitbestimmungsrecht bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen allein von der Eignung dieser Einrichtungen zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle abhängig. Dieser Ansatz ist zu eng und verhindert die

Obwohl der Begriff „Datenschutz“ im BetrVG nicht ausdrücklich ge­ nannt wird, machen in der Praxis viele Betriebsräte von ihrem Mitbestim­ mungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 des BetrVG Gebrauch und schließen Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz ab (→ Kapitel 4.5). 187 Das BMAS wird – mit besonderem Blick auf die EU-DSGVO – prüfen, ob und inwieweit in diesem Bereich gleichwohl gesetzgeberischer Hand­ lungsbedarf besteht.

Implementierung von Prozessen, wie sie dem Alltagsgeschäft entsprechen. Er entspricht nicht mehr einer digitali­ sierten Arbeitswelt.

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Bundesarbeitgeberverband Chemie

---» Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von neuen Technologien

und neuer Arbeitsprozesse, inkl. Technologiefolgenabschätzung, müssen deutlich ausgebaut werden.

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Deutscher Gewerkschaftsbund

Von zahlreichen Wirtschaftsverbänden und Unternehmen wurde im Rahmen des Dialogprozesses gefordert, das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auf Fälle zu beschränken, in denen eine technologische Neuerung die Überwachung der Leistung oder des Verhaltens von Mitar­ beitern bezweckt. Wo eine Überwachung durch die Neuerung lediglich möglich wird, aber nicht beabsichtigt ist, solle nur ein Informations­ recht greifen. Dies würde allerdings zur erheblichen Schwächung eines Mitbestimmungsrechts gerade in einem Bereich führen, der in der Praxis immer wichtiger wird und die Beschäftigten in hohem Maße umtreibt – auch ohne dass sie im Einzelfall mit einer ausdrücklich erklärten Über­ wachungsabsicht oder Überwachungsmöglichkeit zu tun haben. Gerade hier sollten Lösungen im Einvernehmen von Unternehmensleitung und qualifizierten Beschäftigtenvertretern von beiderseitigem Interesse sein.

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Der Verweis auf Anpassungsbedarf bei der Betriebsratsarbeit im digitalen Zeitalter ist hingegen grundsätzlich berechtigt. So ist etwa die Durchführung von Videokonferenzen zwischen verschiedenen Betriebs­ stätten längst technisch unproblematisch. Das geltende Recht steht Video­konferenzen zwischen Betriebsratsmitgliedern auch nicht ent­ gegen. Für Betriebsratssitzungen sind sie allerdings mit Blick auf den wichtigen Grundsatz der Nichtöffentlichkeit bislang nicht zulässig. Anders als bei einer persönlichen Zusammenkunft kann bei einer

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187 Baumann/Maschke 2016.


Gestaltungsaufgaben

Video­konferenz nicht sichergestellt werden, dass kein Dritter außer­ halb des Kamerabereichs oder der Sitzungsräume die Sitzung verfolgt oder heimlich mitschneidet. Es fehlt zudem das Element des persön­ lichen Austausches, der im Zuge einer verstärkten Virtualisierung von Arbeitszusammenhängen eher an Bedeutung gewinnt. Gleichwohl könnte die Zulässigkeit von Videokonferenzen für Betriebsratssitzungen in Ausnahmefällen erwogen werden. Voraussetzung sollten allerdings die Initiative und die einstimmige Entscheidung des Betriebsrats in eng definierten Ausnahmefällen sein, in denen die Durchführung einer per­ sönlichen Sitzung wegen besonderer Dringlichkeit erheblich erschwert würde. Der Arbeitgeber müsste zudem durch technische Maßnahmen sicherstellen, dass Dritte die Sitzung nicht mitverfolgen können.

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Auch der Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Aufsichts- und Verwaltungsräten der Unternehmen kommt in Zeiten des Umbruchs eine besondere Bedeutung zu. In Deutschland kann die Unternehmensmitbestimmung auf Jahrzehnte vorzeigbarer Erfolge und nachweislicher Bewährung gerade in Krisenzeiten zurückblicken. In Verhandlungen zu europäischen gesellschaftsrechtlichen Richtlinien – ins­ besondere zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE) – hat die Bundes­ regierung die Unternehmensmitbestimmung verankert und dadurch bestehende Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt. Die Digitalisierung erleichtert die transnationale Unternehmens­ organisation, insbesondere innerhalb des integrierten europäischen Binnenmarktes. Damit die Unternehmensmitbestimmung durch die Verwendung europäischer Rechtsformen oder durch den auf der Nie­ derlassungsfreiheit beruhenden Einsatz ausländischer Rechtsformen im Inland nicht umgangen werden kann, braucht es aber weitere Recht­ setzungsschritte, speziell auf europäischer Ebene, damit die bewährten Stärken sozialpartnerschaftlich ausgehandelter Lösungen auch bei einer weiteren Internationalisierung von Unternehmen zum Tragen kommen können.

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---» Das Thema Online- oder Video-

konferenzen ist für alle überregionalen

betriebsverfassungsrechtlichen Gremien praxisrelevant. Gesamt- und Konzernbetriebsräte setzen sich häufig aus Mitgliedern aus ganz Deutschland zusammen und können nur wenige Regeltermine vereinbaren, in denen eine Beschlussfassung möglich ist. Dies kann Mitbestimmungsprozesse und damit die Umsetzung unternehme­ rischer Vorhaben ganz erheblich verlangsamen, was in internationalen Konzernen auch zu Lasten deutscher Standortentscheidungen gehen kann.

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Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen

---» Arbeit 4.0 wird oftmals Arbeit

im globalen Konzern sein. Hier spielt

vor allem eine starke Unternehmens­ mit­bestimmung eine wichtige und konstruk­tive Rolle. Sie ermöglicht die direkte Diskussion mit den Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat und die gemeinsame Kontrolle und Beratung des Vorstandes.

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Deutscher Gewerkschaftsbund

Zur Sicherung bestehender Standards bedarf es der Verabschiedung einer 14. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verlegung von Unternehmenssitzen. Diese ist ein zentrales Anliegen des BMAS. Ziel ist, dass die Sitzverlegungsrichtlinie (wieder) auf die politische Agenda in Brüssel gesetzt wird. Um langfristig eine stabile Verankerung der Unternehmensmitbestimmung in Europa zu erreichen,

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Gestaltungsaufgaben

unterstützt das BMAS darüber hinaus die Forderung des Europäischen Gewerkschaftsbundes, dass Mindeststandards der Arbeitnehmerbetei­ ligung in Europa fest verankert werden sollten. Hierzu sollten Verhand­ lungen über eine Richtlinie zu Mindeststandards aufgenommen werden. Mit einer solchen Richtlinie könnte auch den in Bezug auf die SE unter dem Stichwort „Einfrieren der Mitbestimmung “ diskutierten Fragestellungen und der Forderung nach einer „Dynamisierung“ beim Überschreiten nationaler Schwellenwerte begegnet werden, ohne jedoch den erreichten Konsens zur SE in Frage zu stellen. Auf nationaler Ebene dürfen die gesellschaftsrechtlichen Mög­ lichkeiten von Unternehmen, Tochterunternehmen zu gründen, nicht weiter dazu führen, dass Mitbestimmung verloren geht. Einem solchen Gründungsvorgehen könnte dadurch begegnet werden, dass für die Schwelle im Drittelbeteiligungsgesetz – ebenso wie bereits jetzt im Mit­ bestimmungsgesetz – die Beschäftigten in Tochter- und Enkelkonzernen uneingeschränkt mitgezählt werden.

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Gestaltungsaufgaben

EXKURS: BETRIEBSBEGRIFF, KERN- UND RAND­ BELEGSCHAFTEN UND MITBESTIMMUNG Die Frage, ob die digitale Transformation in der Wirtschaft eine wie auch immer geartete Neufassung des Betriebsbegriffs notwendig macht, um der denkbaren weiteren Virtualisierung von Arbeitszusammenhängen insbesondere betriebsverfassungsgesetzlich Rechnung zu tragen, ist im Dialogprozess Arbei­ ten 4.0 intensiv diskutiert worden. 188 Eine Legaldefinition für den Betrieb existiert nicht, vielmehr wurde der Begriff durch die Rechtsprechung geprägt und fortentwickelt. Das Bundesarbeitsgericht und die rechtswissenschaftliche Literatur verstehen einen Betrieb als „die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Unternehmer allein oder zusammen mit seinen Mitarbeitern mit Hilfe sächlicher und immaterieller Mittel bestimmte arbeitstechnische Zwecke fort­ gesetzt verfolgt“. Diese Definition des Betriebsbegriffs enthält keine räumlich begrenzte Komponente – auch ein in Telearbeit oder im Außendienst Beschäftig­ ter ist von ihr erfasst. Der Betrieb endet also nicht am Werktor. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber mit Hilfe der Arbeitnehmer den arbeitstechnischen Zweck verfolgt. Selbst eine rein „virtuelle Betriebsstätte“ und andere mo­ derne Organisationsstrukturen kann der von der Rechtsprechung entwickelte Betriebsbegriff grundsätzlich erfassen.

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Neben dem Betrieb als ausschließlicher Organisationseinheit eröffnet das Gesetz bereits vielfältige flexible Gestaltungsmöglichkeiten zur Schaffung von Betriebsratsstrukturen, die denjenigen Organisations- und Entscheidungs­ strukturen im Unternehmen oder Konzern entsprechen, die sicherstellen, dass der Betriebsrat immer dort arbeiten kann, wo die wesentlichen Entscheidungen getroffen werden. Das maßgebliche Instrument für solche Vereinbarungen ist der Tarifvertrag. Betriebsvereinbarungen sind zugelassen, wenn eine tarifliche Regelung nicht besteht und auch kein anderer Tarifvertrag gilt. Dies ist sach­ gerecht, da mit der weiten Öffnung für Vereinbarungen zur Schaffung von betriebs- und unternehmensübergreifenden Arbeitnehmervertretungsstruktu­ ren die betriebliche Mitbestimmung von ihrem eigentlichen Betrieb „gelöst“ wird.

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Die Ausgestaltung des Betriebsbegriffs durch die Rechtsprechung und die weite Öffnung des Betriebsverfassungsgesetzes für Vereinbarungslösungen helfen aus Sicht des BMAS in der Praxis mehr als eine formale Definition des Betriebsbegriffs, die morgen bereits von neueren Entwicklungen überholt zu werden droht. Denn diese Maßnahmen ermöglichen es, auch zukünftig rasch und wirksam auf solche Entwicklungen reagieren zu können, die durch den Ge­ setzgeber nicht bereits im Voraus erfasst werden können. Das BMAS sieht daher hinsichtlich des Betriebsbegriffs gegenwärtig keinen regulatorischen Hand­ lungsbedarf, wird die weitere Entwicklung und ihre mitbestimmungspolitischen Implikationen aber gleichwohl sehr genau im Blick behalten.

---» Auch der Betriebsbegriff muss

durch die Digitalisierung überdacht

werden– denn Arbeit ist durch die digitalen Technologien zunehmend nicht mehr an einen Ort gebunden, sondern definiert sich zunehmend über virtuelle Zugänge, Organisation und Kontrolle von digitalen Abläufen. Es gilt daher zu prüfen, inwieweit der Betriebsbegriff angepasst werden muss.

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Deutscher Gewerkschaftsbund

---» Die bestehende betriebliche

Mitbestimmung orientiert sich an einem Betriebsbegriff, der auf den Zeiten der klassischen, ortsgebundenen indus­ triellen Arbeitsorganisation beruht. Dieser Betriebsbegriff verliert im Zuge der zunehmenden Flexibilisierung und Digitalisierung an Bedeutung.

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Bundesarbeitgeberverband Chemie

---» Die Möglichkeiten zur Neu­

organi­sation der betrieblichen Strukturen durch Betriebsvereinbarung sollten mit Blick auf die Arbeit im virtuellen Raum flexibler gestaltet und den Betriebs­p arteien mehr Gestaltungsspielraum beim Zuschnitt von Betrieben eingeräumt werden.

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Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

Eine weitere Fragestellung, die im engen Zusammenhang mit dem Betriebs­ begriff diskutiert wird, betrifft den Abbau qualitativer Unterschiede der be­

188 Vgl. BMAS-Experten-Workshop „Arbeitsrecht und Mitbestimmung“, https://www. arbeitenviernull.de/fileadmin/Downloads/Dokumentation_WS_5.pdf.; Uffmann 2016.

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Gestaltungsaufgaben

---» Mitbestimmung droht ins Leere

zu laufen bei cloudbasierten IT-Systemen, wenn die Anwendungen nicht mehr vom Unternehmen selbst, sondern von Dritten gesteuert werden, in internationalen Konzernen, in denen kein auto­ risierter Verhandlungspartner auf der Arbeitgeberseite vorhanden ist oder auf nationaler Ebene nicht über ausreichend Kompetenzen verfügt, wenn Betriebsräte nicht mehr für die im Unternehmen arbeitenden Menschen zuständig sind, weil die Basis für die Interessenver­ tretung durch wachsende Randbelegschaften atomisiert wird oder wenn der Betrieb als Basis der Betriebsratsrechte zu erodieren droht.

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Hans-Böckler-Stiftung

---» Die Rechte der prekär Beschäftigten müssen an die der Stammbeleg-

schaft angeglichen werden. Das gilt für die Tarifbegebenheiten im Unter­ nehmen wie auch für die betriebliche Mitbestimmung.

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DB Dienstleistungen GmbH – Spartenbetriebsrat

trieblichen Mitbestimmung in Bezug auf Stamm- und Randbelegschaften. Hintergrund sind Szenarien, in denen aufgrund neuer Möglichkeiten der Digi­ talisierung und anschließender Auslagerung von Arbeitsprozessen aus dem bisherigen Kernbereich eines Unternehmens der Rückgriff auf flexibel zu­ gekaufte Arbeitskraft zunimmt und damit die Grundlage für die verfasste Mit­ bestimmung zu erodieren droht (→ Kapitel 2.6).

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Hier ist zu berücksichtigen, dass mit dem Betriebsbegriff die organisatorische Einheit bestimmt wird, in der Betriebsräte gegründet werden und ihre Betei­ ligungsrechte ausüben. In diesem Rahmen ist der Betriebsrat als Gegenpol zum Arbeitgeber berechtigt, dessen Weisungsrechte einzuschränken. Bei „Rand­ belegschaften“ handelt es sich nicht um eine homogene Gruppe, insofern er­ geben sich Unterschiede im Hinblick auf das arbeitgeberseitige Weisungsrecht. So unterliegen etwa Leiharbeitnehmerinnen und Leiharabeitnehmer in ihrem Einsatzbetrieb auch den Weisungen des Einsatzarbeitgebers, mit der Folge, dass Betriebsräte über entsprechende Beteiligungsrechte verfügen. Dementspre­ chend wird im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen auch klargestellt, dass Leiharbeitnehmerin­ nen und Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten der Betriebsverfassung grundsätzlich mitzählen. Anders ist die Lage bei Beschäftigten, die im Rahmen eines Werkvertrags auf dem Betriebsgelände tätig werden. Diesen gegenüber besteht kein Weisungs­ recht des Einsatzarbeitgebers, und daher fehlt auch die Grundlage für die Mit­ bestimmungsrechte des Betriebsrats. So kann etwa ein Arbeitgeber nicht die Werkvertragsbeschäftigten auf seinem Betriebsgelände anweisen, die in einer Betriebsvereinbarung für seinen Betrieb vereinbarten Arbeitszeiten einzuhalten. Jenseits der Frage der Weisungsbefugnis stellen sich im Hinblick auf die digitale Transformation der Wirtschaft und eine möglicherweise künftig wach­ sende Bedeutung von Selbstständigen oder arbeitnehmerähnlichen Personen für die Produktion von Waren und Dienstleistungen aber auch Fragen nach der Schutzbedürftigkeit und der Berücksichtigung der entsprechenden Beschäftigten in der Betriebsverfassung auf neue Weise. Teilweise wird hieraus die Forderung abgeleitet, alle wirtschaftlich abhängigen bzw. sozial schutzbedürftigen Personen, die an der Verfolgung des Betriebszwecks beteiligt sind, in den Anwendungs­ bereich des BetrVG zu stellen (→ Kapitel 4.7).189

189 Vgl. etwa ASMK-Amtschefkonferenz (2016).

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Gestaltungsaufgaben

ZUSAMMENFASSUNG Sozialpartnerschaft, Mitbestimmung und demokratische Teilhabe bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen sind ein Kernelement der deutschen sozialen Marktwirtschaft, Stabilitätsanker in Krisen und Erfolgsfaktor auch im internationalen Wettbewerb. Sie stehen einer guten Unternehmens- und Führungskultur nicht entgegen, sondern sind ein wichtiges Element.

Damit die Bewältigung des digitalen Strukturwandels gelingt, bedarf es einer Stärkung der strukturellen Voraussetzungen für sozialpartner­ schaftliche und betriebliche Aushandlungsprozesse. Insbesondere braucht es eine Stabilisierung der Tarifstrukturen in Deutschland, eine breitere Basis für die Beteiligung von Beschäftigten im Betrieb, adäqua­ te Rechte und Ressourcen von Betriebs- und Personalräten sowie die Sicherstellung nationaler Standards der Unternehmensmitbestimmung auch auf europäischer Ebene.

Das BMAS wird daher auch künftig bei Gesetzesvorhaben ein Mehr an Regelungsmöglichkeiten an das Bestehen von Tarifverträgen knüp­ fen. Es wird Maßnahmen ergreifen, um die Gründung von Betriebsräten zu fördern, und es wird – auch im Interesse der Unternehmen, die im Lichte rascher Veränderungen an den Märkten berechtigterweise erhöhte Flexibilitätsbedarfe geltend machen – Vorschläge unterbrei­ ten, wie die Fähigkeit von Betriebsräten zur effektiven und effizienten Mitbestimmung in der digitalen Arbeitswelt gestärkt werden kann.

Das BMAS sieht in Bezug auf den Betriebsbegriff gegenwärtig noch keinen gesetzlichen Regelungsbedarf, behält aber auch diesen Gesichts­ punkt im Blick.

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Gestaltungsaufgaben

4.7 SELBSTSTÄNDIGKEIT: FREIHEIT FÖRDERN UND ABSICHERN ---» Die deutsche Volkswirtschaft wird von den Solo-Selbstständigen

immer mehr profitieren. Daher müssen Existenzgründungen attraktiv sein. Dies wird erreicht durch Finanzierungs- und Kapitalisierungsmodelle, die nicht erst dann wirksam werden, wenn der Erfolg einer Unternehmung bereits vor ihrem Beginn zu 100 Prozent garantiert ist. Eine Volkswirtschaft, die von Erfinder- und Innovationsgeist lebt, muss das Scheitern zulassen können.

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Allianz deutscher Designer

---» Digitalisierung und Ver­netzung fördern doch den Trend

zur Selbstständigkeit. Diese Selbstständigen sind oft mit mehreren Standbeinen und Geschäftsfeldern aktiv und benötigen dringend Berücksichtigung.

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22.4.2015 via arbeitenviernull.de

---» Wer nur auf Start-ups setzt

vergisst, das 80 Prozent der Unter­ nehmer Kleinunternehmer sind. Die sind das Rückgrat der Wirtschaft / Die Start-ups der Innovationsmotor.

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22.4.2015 via arbeitenviernull.de

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Selbstständige sind mit ihrem Unternehmergeist Stützen der Wirtschaft und unverzichtbare Taktgeber für Wachstum, Innovation und Beschäftigung in Deutschland. Dabei hat Selbstständigkeit viele Gesichter: Sie reicht von etablierten Unternehmerinnen und Unter­ nehmern im Hightech-Bereich und traditionellen Handwerksbetrieben über risikobereite Gründer und Freiberufler sowie Kreativschaffende bis hin zum Gelegenheitsselbstständigen. Aufgrund des digitalen Wandels wird vielfach damit gerechnet, dass neue selbstständige Erwerbsformen zunehmen. Dadurch dürfte sich auch die Vielfalt von Selbstständigkeit weiter ausdifferenzieren, vom App-Programmierer in der „Crowd“ bis zur Reinigungskraft „on Demand“ (→ Kapitel 2.2).

««

Im internationalen Vergleich ist das Gründungsgeschehen in Deutschland zwar relativ schwach ausgeprägt. Dennoch hat die selbst­ ständige Erwerbstätigkeit seit den 1990er Jahren bis 2012 deutlich zugenommen. In den vergangenen Jahren ist sie wieder leicht rückläufig. Um die Entwicklungspotenziale insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen zu wecken, gilt es auch weiterhin, Selbstständige und Existenzgründer zu unterstützen, Forschung und Entwicklung zu fördern, Kooperationen mit der Wissenschaft zu erleichtern und die Innova­ tionsberatung in Betrieben zu fördern. Zu den Förderprogrammen des Bundes, die das umfassende Angebot von Banken und privaten Kapital­ gebern zur Finanzierung von Vorhaben von Gründern und mittelständi­ schen Unternehmen ergänzen, gehören u. a. Kredite mit zinsgünstigen Darlehen, Bürgschaften und Gründungsstipendien.

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Die bislang diskutierten Gestaltungsaufgaben in der Arbeitswelt 4.0 betreffen im Grundsatz alle Erwerbstätigen, Selbstständige und ab­ hängig Beschäftigte gleichermaßen. Die skizzierten Lösungen, vor allem solche, die dem Schutz und der sozialen Absicherung dienen, erfassen allerdings in erster Linie Letztere. Darin bildet sich ab, dass Selbst­ ständige bislang üblicherweise als weniger schutzbedürftig betrachtet werden. Sie sind deshalb aus vielen Regelungen des Arbeits- und Sozial­ rechts bewusst ausgeklammert und werden von den obligatorischen Systemen der sozialen Sicherung überwiegend nicht erfasst. Diese


Gestaltungsaufgaben

Sichtweise geht vielmehr davon aus, dass Selbstständige ihren Lebens­ unterhalt und die Beiträge für ihre soziale Absicherung aus dem Ertrag ihrer Tätigkeit erwirtschaften können.

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DAS THEMA IM DIALOGPROZESS Im Dialog Arbeiten 4.0 bildete die Auseinandersetzung mit den An­ liegen von Selbstständigen einen inhaltlichen Schwerpunkt. Es wurde deutlich, dass die Frage der Schutzbedürftigkeit von Selbstständigen sich heute neu stellt. Dabei sind die Anliegen von Selbstständigen sehr unterschiedlich und hängen von ihrer wirtschaftlichen und sozialen Situation ab.

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In Gesprächsrunden mit Vertreterinnen und Vertretern von Selbst­ ständigen, Kleinunternehmern sowie Gründerinnen und Gründern wurde z. B. hinsichtlich der Altersabsicherung ein breites Spektrum an Posi­ tionen vertreten – vom Wunsch nach völliger Freiheit von staatlichen Vorgaben über die Einbeziehung von Selbstständigen mit geringem Einkommen in die Künstlersozialversicherung bis hin zum Vorschlag eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle Bürgerinnen und Bürger. Häufig werden von Selbstständigen mit kleinen Einkommen zu geringe Vergütungen und Honorare beklagt, die eine angemessene Ab­ sicherung unmöglich machen würden. Auch wurde von Selbstständigen vielfach auf die steigende Gesamtbelastung mit Sozialversicherungs­ beiträgen im Falle der Einführung einer verpflichtenden Altersvorsorge hingewiesen.

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---» Selbstständige sind für ihre

Absicherung eigenverantwortlich.

«

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

---» Selbstständige können selbst

entscheiden, zu welchen Konditionen, wann und wo sie tätig werden wolle.

«

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

---» Hier stellt sich die Frage, ob die

Lebens- und Einkommenssituation der Solo-Selbstständigen und dabei ins­ besondere auch der Crowdworker eine nennenswerte freiwillige Absicherung gewährleistet.

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Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung

---» Eine RV-Pflicht für Selbststän-

dige kommt einer wirtschaftlichen Entmündigung verantwortungsbewusst handeln-der Individuen gleich. Man kann es auch Entmündigung durch den Nanny-Staat nennen.

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22.4.2015 via arbeitenviernull.de

---» Als Kreativer, der gern mal

unregelmäßiges Einkommen hat, stehe ich natürlich einem Grundeinkommen sehr positiv gegenüber.

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22.1.2016 via arbeitenviernull.de

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Gestaltungsaufgaben

---» Brüchige Erwerbsbiografien, in denen sich Phasen der sozial­v er­

sicherungspflichtigen Beschäftigung und Phasen der Solo-Selbstständigkeit abwechseln, bringen Anpassungs­ erfordernisse für die Sozialversicherungssysteme mit sich.

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Veränderte Erwerbsbiografien lassen diese und noch weitere Fragen in einem neuen Licht erscheinen: „Einmal selbstständig, immer selbst­ ständig“ – dies wird zwar für einige Selbstständige weiterhin gelten. Für andere dürften zur neuen Vielfalt der Erwerbsbiografien jedoch auch vermehrt Wechsel zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbststän­ digkeit oder die Gleichzeitigkeit von abhängiger Beschäftigung und Selbstständigkeit im Nebenerwerb gehören.

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Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

---» Mit Fortschreiten der Digitalisierung, einer veränderten Arbeitswelt

mit neuen Arbeitsformen, wird die Frage

Die dynamische Entwicklung selbstständiger Erwerbstätigkeit (→ Kapi­ tel 2.1) hat zunehmend den Blick auf die Alterssicherung Selbststän­ diger gelenkt. Nur bei einem kleinen Teil besteht eine gesetzliche Altersvorsorgepflicht.190 Die überwiegende Mehrheit der Selbstständigen, rund drei Millionen Personen, ist nicht obligatorisch abgesichert.

nach einer sozialen Absicherung der steigenden Zahl der Solo-Selbstständigen, oder auch Freelancer genannt, drängender. Deren Vergütung ist oftmals so gering, dass sie eine private Altersvorsorge nicht bezahlen können und daher darauf verzichten müssen.

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Sozialverband Deutschland

---» In Folge der Digitalisierung

entstehen um die industriellen Kerne

herum neue selbstständige Arbeits­ verhältnisse. Sie werden auf unterschiedliche Art und Weise organisiert. Nicht alle diese Arbeitsverhältnisse entstehen im rechtsunsicheren Raum von Plattformen, Crowds oder in der Cloud. In vielen Fällen entstehen aber auch wirtschaftliche Abhängigkeiten zwischen Solo-Selbstständigen und großen Auftraggebern.

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Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

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«

Dabei sind eine Reihe von Unwägbarkeiten und Schwierigkeiten zu berücksichtigen: Auch wenn Selbstständige zum Teil über erhebliche Produktionsmittel verfügen, ist ein möglicher Erlös, der sich durch einen Unternehmensverkauf beim Wechsel in den Ruhestand erzielen lässt, schwer über Jahre oder Jahrzehnte im Voraus kalkulierbar. 191 Im Insol­ venzfall kann zudem das komplette Vermögen bis hin zu den privaten Anlagen zur Alterssicherung verlorengehen. Bei unsteten Erwerbsbio­ grafien, in denen sich Phasen selbstständiger und abhängiger Tätigkeit abwechseln, werden kürzere Phasen von Selbstständigkeit, insbeson­ dere wenn sie nur wenig Erträge bringen, in der Regel nicht ausreichen, um eine angemessene private Sicherung aufzubauen. Zugleich entstehen Lücken in der Versicherungsbiografie in der gesetzlichen Rentenver­ sicherung. Im Falle eines längerfristig sehr geringen Einkommens scheint der Aufbau einer freiwilligen privaten Vorsorge zudem unwahr­ scheinlich. Und schließlich gibt es Arbeitsformen, deren Einordnung als abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit schwierig er­ scheint, wodurch Unsicherheiten in Bezug auf die Versicherungspflicht entstehen.192

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Doch selbst bei ausreichenden Einkommen in stabilen Selbststän­ digenbiografien gibt es keine Gewähr dafür, dass Vorsorge stattfindet und die Personen sich nicht stattdessen auf die Leistungen aus der

190 Rund 280.000 Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung, rund 150.000 in der Alterssicherung der Landwirte obligatorisch abgesichert. Hinzu kommen geschätzt 380.000 Selbstständige in berufsständischen Versorgungswerken. Ein weiterer Teil bezieht bereits eine gesetzliche Rente und/oder ist älter als 65 Jahre (rund 420.000). 191 Kreikebohm/Kuszynski 2011. 192 Zapfel 2013.


Gestaltungsaufgaben

Grundsicherung im Alter verlassen. Oftmals unterschätzen sie zudem zukünftige Bedürfnisse. Tatsache ist, dass viele ehemals Selbstständige auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind; ihr Anteil an den Emp­ fängern von Grundsicherung im Alter ist mit 17 Prozent deutlich höher als ihr Anteil an den Senioren ohne Grundsicherung (10 Prozent). Neben vielen hohen Einkommen finden sich bei ehemals selbststän­digen Senio­ rinnen und Senioren auch viele mit niedrigem Einkommen. So verfügt fast die Hälfte der ehemals Selbstständigen über ein Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro, während dies bei ehemaligen Arbeitern oder Angestell­ ten nur für gut ein Drittel gilt. Auf der anderen Seite beziehen neun Pro­ zent der Selbstständigen Alterseinkommen von über 3.000 Euro – bei ehemaligen Arbeitern und Angestellten sind dies nur zwei Prozent.193 Selbstständige haben zum Teil auch Probleme, die Beiträge für ihre Krankenversicherung zu bezahlen. Dies hat in der gesetzlichen Kranken­ versicherung zu hohen Beitragsrückständen geführt, für die die Ver­ sichertengemeinschaft aufkommen muss. In der gesetzlichen Kran­ kenversicherung besteht eine Versicherungspflicht nur für wenige Unternehmer. Die übrigen Selbstständigen können sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Jede Person muss allerdings kran­ kenversichert sein. Seit 2006 greift eine Auffang-Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei beträgt der Mindest­ beitrag für Selbstständige mit Krankengeldanspruch und Pflege­ versicherung je nach Kassenwahl etwa 400 Euro.

»

---» Als Freiberufler würde ich

sehr gerne von meiner Arbeit leben wollen und nicht immer noch mehr Abgaben leisten oder überproportio­ nale Sozialabgaben (siehe Kranken­ kasse) zahlen müssen.

«

22.4.2015 via arbeitenviernull.de

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind selbstständig Tätige in einigen Bereichen gesetzlich pflichtversichert (Landwirtschaft, Gesund­ heitsdienst, Wohlfahrtspflege), in weiteren Bereichen besteht eine Pflichtversicherung kraft Satzung, d. h. eine Versicherung aufgrund Entscheidung der Selbstverwaltung des jeweiligen Unfallversiche­ rungsträgers (u. a. in den Branchen Textil- und Bekleidungsindustrie, Druck- und Papierindustrie, Friseure); im Übrigen besteht die Möglich­ keit der freiwilligen Versicherung. Durch die Pflichtversicherung kraft Satzung besteht in der Unfallversicherung ein systemkonformes In­ strument, den Versicherungsschutz zielgenau und branchenbezogen auf weitere Personengruppen auszudehnen.

193 Entwurf des Alterssicherungsberichts 2016 (BMAS 2016c).

169


Gestaltungsaufgaben

---» A und O einer tragfähigen

Selbstständigkeit sind Honorare, von denen man leben kann.

«

29.4.2015 via arbeitenviernull.de

---» Arbeitsrechtlich ist kein Handlungsbedarf des Gesetzgebers zu

erkennen. Die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen reichen aus, um diese neue Entwicklung abzubilden.

«

Handelsverband Deutschland

---» Plattformökonomie und

„On-Demand-Wirtschaft“ erfordern von den Beschäftigten ein extremes

Maß an einseitiger Flexibilität (…). Dies gilt auch für neue Arbeitsformen in Richtung Selbstständigkeit.

«

Deutscher Gewerkschaftsbund

170

Eine wichtige Voraussetzung für die soziale Absicherung ist ein hin­ reichendes Einkommen. Kleine Selbstständige mit schwacher Verhand­ lungsmacht, insbesondere selbstständige Werkvertragsunternehmer, können dem Druck der Auftraggeber auf die Höhe ihrer Vergütungen jedoch oft nur wenig entgegensetzen. Auch der gesetzliche Mindestlohn gilt für sie nicht. Sie drohen in einen Unterbietungswettbewerb unter­ einander zu geraten, zu dem die hohe Preistransparenz auf digitalen Plattformen zusätzlich beitragen kann, sowie zum Teil auch mit Unter­ nehmen, die vergleichbare Leistungen mit Hilfe von sozialversicherungs­ pflichtig Beschäftigten anbieten. Öffentliche Gebührenregelungen existieren nur für wenige Berufe.

«

Hinsichtlich der Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen werden neue Arbeitsformen, die über digitale Plattformen vermittelt werden, kon­ tro­v ers diskutiert (→ Kapitel 2.2). Neben Plattformen, die hochqua­ lifizierte Fachkräfte ansprechen, gibt es Plattformen, die einfache Mikrotasks oder auch physische Dienstleistungen auf Abruf vermitteln. Teils übereinstimmende und teils konfligierende Interessen von Beschäf­ tigten und Verbrauchern im Bereich der digitalen Plattformen waren ebenfalls Thema im Dialogprozess. 194 Auch und vor allem mit Blick auf neuere Entwicklungen im Bereich des Crowdworkings stand dabei die Intransparenz von Arbeits- und Entlohnungsbedingungen im Fokus. Unfaire Vertragsbedingungen, wie etwa eine Bezahlung nur für diejeni­ gen, die in einem Wettbewerb als Sieger hervorgehen, sowie die Mög­ lichkeit einer begründungslosen Ablehnung eines Werks durch den Plattformbetreiber, bilden hier weitere Kritikpunkte.

«

Ob plattformvermittelte Erwerbstätige eine selbstständige Tätigkeit ausüben, kann nur in der Einzelbetrachtung beurteilt werden. Maßgeb­ lich sind die Ausgestaltung der Rechtsbeziehung und die tatsächliche Durchführung des Auftrags. Da die meisten Plattformen in ihren AGB das Rechtsverhältnis als Selbstständigkeit definieren, geht es gegebe­ nenfalls darum, Scheinselbstständigkeit durch Klärung im Einzelfall durch die zuständigen Gerichte oder durch entsprechende Verwal­ tungsverfahren wie etwa das Statusfeststellungsverfahren der Renten­ versicherung aufzudecken. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber die Aufgabe, punktuell oder generell Schutzmechanismen des Arbeits- und

194 Im Rahmen des Dialogprozesses wurde am 20. September 2016 das Symposium „Dienstleistungs­ plattformen aus Beschäftigten- und Verbrauchersicht: Wie kommen wir zu sozial gerechten und verbraucherfreundlichen Standards?“ gemeinsam vom BMJV und vom BMAS ausgerichtet, vgl. www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2016/symposium-dienstleistungsplattformen-­ internet.html.


Gestaltungsaufgaben

Sozialrechts zur Anwendung zu bringen, falls bestehende Standards des Zivilrechts für selbstständige Erwerbsformen nicht ausreichen und sozialpolitische Schutzbedürftigkeit vorliegt.

»

Die statusrechtliche Einordnung des Crowdworking wird in der Rechtswissenschaft kontrovers diskutiert. Die Mehrheit der Stimmen geht davon aus, dass im Regelfall kein Arbeitsverhältnis vorliegen wird, da eine persönliche Abhängigkeit fehle, die konstitutives Merkmal jeder abhängigen Beschäftigung sei: Die Arbeitsleistung werde weisungsfrei erbracht und der Crowdworker könne frei darüber entscheiden, ob er den Auftrag annimmt oder nicht.

---» Ob es sich bei den Leistungs­ erbringern, die solche Plattformen

nutzen, um echte Selbstständige handelt oder ob in bestimmten Konstellationen von einer Scheinselbstständigkeit auszugehen ist, lässt sich nicht generalisieren, sondern nur einzelfallbezogen beantworten.

«

Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder

Allerdings können technische Voreinstellungen sowie Leistungs­ beschreibungen explizite arbeitstechnische Weisungen gleichsam ent­ behrlich machen, weil sie implizit durch die Rahmenbedingungen, die für den Auftrag definiert werden, bereits erteilt wurden. Kommen dann noch zeitliche Vorgaben sowie eine fortwährende Kontrolle, z. B. durch Screenshots oder die Protokollierung von Arbeitsabläufen, oder Bewer­ tungen von Auftraggebern in Bezug auf erbrachte Leistungen hinzu, kann gegebenenfalls doch eine persönliche Abhängigkeit vorliegen. Auch bei der sozialrechtlichen Bestimmung, ob ein Beschäftigungsver­ hältnis vorliegt, kommt es im Kern auf die persönliche Abhängigkeit an, die sich in einer Tätigkeit nach Weisung und einer Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation manifestiert und die sowohl bei plattform­ vermittelten Tätigkeiten als auch beim Crowdworking im Einzelfall zu prüfen wäre. GESTALTUNGSANSÄTZE Gründer und Selbstständige gehen persönliche Risiken ein, nicht nur für sich, sondern oft auch für das Wohl der Gesellschaft. Darum sollten sie unterstützt werden. Dazu gehört auch eine qualifizierte Beratung. Die Gründungsförderung ist jedoch vorrangig eine Aufgabe der Wirt­ schaftspolitik.195 Wo arbeitsmarkt- und sozialpolitische Aspekte ins Spiel kommen, sollten sie den wirtschaftlichen Lebenswirklichkeiten Selbst­ ständiger Rechnung tragen. Arbeitsmarktpolitik kann dabei unterstüt­ zen, Menschen den Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit zu ermöglichen. Hierfür stehen im SGB II und SGB III u. a. mit Grün­

195 Vgl. BMWi 2016; Keese 2016.

171


Gestaltungsaufgaben

dungszuschuss, Einstiegsgeld, Darlehen und Zuschüssen für Sachmittel sowie der Förderung von Beratungsleistungen eine Reihe von För­ derinstrumenten zur Verfügung. Die Unterstützung könnte durch ein Persönliches Erwerbstätigenkonto ergänzt werden (→ Kapitel 4.8). Zur Klärung der Frage, ob bei Scheinselbstständigkeit in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer- und Beschäftigtenstatus und damit der volle Schutz des Arbeits- und Sozialrechts vorliegt, gibt es für den Einzelfall gerichtliche Verfahren und Verwaltungsverfahren wie das der Statusfeststellung. Die Arbeitsfelder von Kreativschaffenden entwickeln sich besonders schnell und dynamisch. Das kann die notwendige Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit in der Praxis er­ schweren. Die existierenden Abgrenzungskataloge könnten als Orien­ tierungsrahmen im Dialog mit der Künstlersozialkasse und den Sozialversicherungsträgern aktualisiert und weiterentwickelt werden. Seit 2006 besteht insbesondere für Gründer die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung, wenn sie zuvor bereits für eine gewisse Zeit der Versichertengemeinschaft angehört haben. Damit soll in erster Linie in der schwierigen Startphase der Gründung ein soziales Netz geschaffen werden.

---» Als IT-Freiberufler bin ich für

die Sozialversicherungspflicht für

ALLE. Dann bräuchte es auch kein Scheinselbstständigengesetz mehr und JEDER bekäme wenigstens die gesetzliche Rente.

«

24.4.2015 via arbeitenviernull.de

Angesichts der aufgeworfenen Probleme bei der Altersvorsorge ist es sachgerecht und angemessen, Selbstständige ebenso zur Altersvor­ sorge zu verpflichten wie abhängig Beschäftigte. In anderen Staaten Europas ist dies längst selbstverständlich. So sollen bestehende Schutzlücken geschlossen, Anreize für die Verdrängung abhängiger Beschäftigung verringert und die Beanspruchung von Grundsiche­ rungsleistungen infolge ungenügender Altersvorsorge vermieden wer­ den. Der geeignete Weg hierfür ist die Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung. Denn sie bietet insbesondere folgende Vorteile:

«

Versicherungsbiografien, in denen Versicherungszeiten in der gesetz­ lichen Rentenversicherung von Zeiten der Selbstständigkeit unter­ brochen werden, werden geschlossen. Auch Selbstständige erhalten eine sichere Altersversorgung aus einer Hand.

Die gesetzliche Rentenversicherung umfasst über die reine Vorsorge für das Alter hinaus auch Leistungen zur Teilhabe sowie Erwerbs­

172


Gestaltungsaufgaben

minderungs- und Hinterbliebenenrenten, die häufig in der privaten und betrieblichen Alterssicherung nicht enthalten sind. Mit der Einbeziehung in die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Selbstständige die gleichen Rechte und Pflichten wie alle Versicherten. Gleichwohl sind einige Besonderheiten angebracht und gerechtfertigt, insbesondere um das Vertrauen der bereits selbstständig Tätigen in die von Ihnen getroffenen Vorsorgeentschei­ dungen zu schützen. Deshalb soll die Versicherungspflicht in der gesetz­ lichen Rentenversicherung vor allem für jüngere Selbstständige gelten, die nach Inkrafttreten der Versicherungspflicht ihre selbstständige Tätig­ keit aufnehmen. Auch sollen die Möglichkeiten, Beitragslasten in Zeiten der Existenzgründung sowie in Phasen mit geringeren Einnahmen zu mindern, erweitert werden. Außerdem sollen diejenigen, die schon in einem obligatorischen System abgesichert sind, das Recht erhalten, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversiche­ rung befreien zu lassen. Dies gilt für Landwirte und Freiberufler, die in berufsständischen Versorgungswerken abgesichert sind. Eine Alterssicherung für Selbstständige mit geringem Einkommen, die an die Künstlersozialversicherung anschließt und Auftraggeber zu­ sammen mit den Selbstständigen in die Verantwortung nimmt sowie auch einen staatlichen Finanzierungsbeitrag leistet, scheint hingegen keine angemessene Lösung zu sein. Überflüssige Bürokratie behindert Unternehmerinnen und Unternehmer. Insbesondere das Melde- und Beitragsverfahren der Sozialversicherung wird oft als kompliziert und zeitaufwendig empfunden. Grundsätz­ lich wurden die Beitragseinzugs- und Meldeverfahren in der Sozialver­ sicherung in den letzten Jahren umfassend entbürokratisiert und an die Möglichkeiten der elektro­n ischen Datenübertragung angepasst. Das Ministerium beabsichtigt, für versicherungspflichtige Selbstständige und freiwillig Versicherte unter Nutzung der bekannten Technik künftig ebenfalls ein elektronisches Meldeverfahren zu etablieren. Die Einführung einer verpflichtenden Altersvorsorge muss einher­ gehen mit einer Überprüfung der nicht einkommensbezogenen Mindest­ beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige. Die vergleichsweise hohe Beitragsbelastung niedriger Einkünfte oder in der Gründungsphase ist auch mitursächlich für die hohen Beitragsrück­

173


Gestaltungsaufgaben

stände in der gesetzlichen Krankenversicherung bei diesem Personen­ kreis und könnte bei einer zusätzlichen Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen mit zu einer finanziellen Überforderung beitragen. Zur Verbesserung der Einkommenssituation werden zum Teil gesetz­ liche Gebühren- und Honorarordnungen für Selbstständige gefordert. Solche Gebührenregelungen können europarechtlich problematisch sein. Sie stehen nach Auffassung der EU-Kommission im Verdacht, gegen die Dienstleistungsrichtlinie zu verstoßen. Vergütungsregelungen können auch wegen Verstößen gegen das europäische Wettbewerbsund Kartellrecht problematisch sein. Für bestimmte Selbstständige gibt es jedoch einen Weg, die wirt­ schaftliche und soziale Lage auch durch Tarifverträge zu verbessern: Mit Paragraf 12a Tarifvertragsgesetz ist es bereits heute möglich, dass Gewerkschaften oder etwa tariffähige Berufsverbände für Selbststän­ dige Tarifverträge abschließen, sofern die Selbstständigen wirtschaftlich abhängig und vergleichbar einem Arbeitnehmer sozial schutzbedürftig sind und somit als arbeitnehmerähnliche Personen gelten. Geregelt werden können neben der Höhe der Vergütung auch Ansprüche auf be­ triebliche Sozialleistungen, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaub etc. Somit können Beschäftigungsbedingungen ausgehandelt werden, die die spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen Branche berücksich­ tigen. Ob und in welcher Weise diese Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen genutzt wird, liegt in der Hand der Tarifvertragspartei­ en. 196 Das BMAS wird in einem ersten Schritt die Selbstständigen bes­ ser über die Möglichkeiten informieren, die Tarifverträge ihnen bieten können. Darüber hinaus muss angesichts neuer Geschäftsmodelle in der Grauzone zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäf­ tigung genau beobachtet werden, ob der Begriff der „arbeitnehmer­ ähnlichen Personen“ seinem Schutzzweck noch gerecht wird, ob er neu justiert werden muss oder ob neue Instrumente erforderlich sind, um Erwerbstätigen im Übergangsbereich von abhängiger und selbstständiger Arbeit eine bessere kollektive Aushandlung ihrer Arbeitsbedingungen und Einkommen ermöglichen.

174

196 Aktuell sind im Tarifregister 44 Tarifverträge mit Regelungen für arbeitnehmerähnliche Personen registriert. Bei 40 Abschlüssen handelt es sich um sogenannte Firmentarifverträge in Rund­ funk und Fernsehen. Nur vier weitere Tarifverträge sind klassische Verbandstarifverträge, aus der Branche der Grafikdesigner (Mantel- und Vergütungs-TV Design) und aus der Branche der Zeitungs­verlage (Mantel- und Gehalts-TV). Daraus lässt sich herleiten, dass dieses Instrument noch zu wenig von Selbstständigen und ihren Organisationen genutzt wird.


Gestaltungsaufgaben

Derzeit gibt es für Deutschland in repräsentativen Umfragen keine Hinweise auf eine deutliche Zunahme selbstständiger Tätigkeiten in der Plattformökonomie. Auch wenn Experten davon ausgehen, dass plattformbasierte Dienstleistungen in den nächsten Jahren zunehmen werden, ist anhand der Datenlage noch Zurückhaltung geboten. Das BMAS strebt an, die Datenlage zur Plattformarbeit zu verbessern. Eine em­p irische Erfassung von Crowdworking und weiterer Arten von Plattformtätigkeiten im Haupt- und Nebenerwerb soll Bestandteil einer künftigen Arbeitsweltberichterstattung (→ Kapitel 5) werden. Sollten diese Arbeitsformen an Bedeutung gewinnen, müssten vor allem auf arbeitnehmerähnliche Selbstständige zugeschnittene neue Schutzkonzepte entwickelt werden.

»

---» Es kann sinnvoll sein, Crowd-

working empirisch zu untersuchen

und so die Debatte auf eine sachliche Grundlage zu stellen.

«

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände

In früherer Zeit wurde mit dem Heimarbeitsgesetz ein Schutzrahmen für eine besondere Gruppe geschaffen, der spezielle Regelungen vorsieht, z. B. Vergütungsregelungen und Urlaubszuschläge. Ein ver­ gleichbarer Ansatz wäre für Plattformbeschäftigte oder bestimmte Crowdworker denkbar, falls in einer sich weiter entfaltenden Platt­form­ ­ö konomie eine neue prekäre Beschäftigungsform auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß fasst. Hinsichtlich der Stärkung guter Arbeitsbedingungen im Bereich der digitalen Plattformwirtschaft hat sich gezeigt, dass der Zusammenhang zwischen guten Arbeitskonditionen und der Erbringung qualitativ hochwertiger Dienstleistungen in den Vordergrund gestellt werden sollte (→ Kapitel 4.3).

175


Gestaltungsaufgaben

ZUSAMMENFASSUNG Die Förderung von Selbstständigkeit und Start-ups ist in Deutsch­ land eine wichtige wirtschaftspolitische Aufgabe. Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik kann die Gründungsförderung unterstützen.

• •

Die Solo-Selbstständigkeit hat in den letzten Jahren nicht mehr zu­ genommen. Ob die Digitalisierung einen neuen Anstieg bringen wird, ist offen. Doch die Grenzen zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Arbeit verschwimmen; dies wird in der digitalen Ar­ beitswelt noch mehr der Fall sein. Zuweilen ist Selbstständigkeit eine biografische Episode oder wird als Nebenerwerbstätigkeit ausgeübt. Für alle Erwerbstätigen, auch für Selbstständige, sollten Lücken in der sozialen Sicherung vermieden werden.

Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht und angemessen, Selbst­ ständige grundsätzlich ebenso wie abhängig Beschäftigte in die gesetz­ liche Rentenversicherung einzubeziehen. Die damit verbundenen Kosten müssen zusammen mit Aufwendungen in anderen Sozialver­ sicherungssystemen bewertet werden, insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung.

Selbstständige sollten ermutigt werden, ihre sozialen Interessen in kollektiven Organisationsstrukturen zu bündeln. Die Möglichkeiten des geltenden Rechts, etwa zum Abschluss von Tarifverträgen zuguns­ ten selbstständiger arbeitnehmerähnlicher Personen, sollten verstärkt genutzt werden. Die entsprechende Informationslage soll verbessert werden.

Die Datenlage zur Verbreitung von Plattformen und zur dortigen Er­ werbstätigkeit sowie zur Erfassung von Crowdworking muss verbessert werden.

Da pauschale Lösungen nicht allen Selbstständigen gerecht werden, sollte der Gesetzgeber die Schutzbedürftigkeit spezifischer Typen von Erwerbstätigen feststellen und sie nach jeweiliger Sachlage in den Schutz des Arbeits- und Sozialrechts einbeziehen. Naheliegend wäre etwa eine Regulierung von Crowdwork, die sich an den bewährten, schon lange bestehenden Regelungen für Heimarbeitnehmerinnen und -arbeit­ nehmer orientiert.

176


Gestaltungsaufgaben

4.8 SOZIALSTAAT: PERSPEKTIVEN FÜR DIE ZUKUNFT UND EUROPÄISCHER DIALOG Bei einem Dialog über die Zukunft der Arbeit gerät in einer sozialen Marktwirtschaft zwangsläufig auch der Sozialstaat in den Blick. Die im ersten Kapitel beschriebenen Auswirkungen der Digitalisierung, der Globalisierung, des demografischen und des gesellschaftlichen Wandels fordern nicht nur Wirtschaft und Arbeitswelt heraus, sondern werfen auch den Sozialstaat betreffende Fragen auf, vor allem was die un­ mittelbar an Erwerbsarbeit geknüpften sozialen Sicherungssysteme betrifft. Eine systematische Analyse der damit angesprochenen Her­ ausforderungen hätte den thematischen Rahmen des Dialogprozesses Arbeiten 4.0 gesprengt. Stattdessen wurden sozialpolitische Vor­ schläge aus der Perspektive der Arbeitswelt formuliert, und zwar – dem thematischen Schwerpunkt des Dialogprozesses insgesamt entspre­ chend – vor allem als Antwort auf die Auswirkungen der Digitali­ sierung. In Umrissen zeichnet sich daraus auch ein Leitbild in Bezug auf den Umgang mit grundsätzlichen Fragen für den Sozialstaat der Zukunft ab.

177


Gestaltungsaufgaben

---» Damit die Chancen der Digitalisierung zum Vorteil für die gesamte

deutsche Industrie und ihrer Beschäftigten sowie für die Arbeitsplätze in Deutschland werden, brauchen wir eine trag­ fähige Sozialpartnerschaft und einen politischen Rahmen, der Innovationen fördert, bürokratische Regelungen vermeidet und unternehmerische Freiheiten stärkt.

«

Daimler AG

---» Es gibt hierzulande bereits für jeden Menschen eine ausreichende

soziale Sicherung. Es gibt keine Notwendigkeit, diese weiter aus­ zubauen. Das würde nur den Sozialstaat weiter aufblähen.

«

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft

---» Ver.di setzt sich seit Jahren ge-

meinsam mit DGB, SoVD und anderen Partnern für eine Erweiterung der Sozialversicherung für Arbeitnehmer/innen

zu einer Erwerbstätigenversicherung ein. Wir bekräftigen diese Forderung, denn sie erhält neue Aktualität, wenn es darum geht, die mit der Digitalisierung möglicherweise zunehmenden neuen Arbeits- und Beschäftigungsformen adäquat sozial abzusichern. Alle Erwerbstätigen sind in die Sozialversicherung einzubeziehen. Arbeit- und Auftraggeber (wie auch „Intermediäre“) sind paritätisch an den Kosten zu beteiligen.

«

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft

178

DAS THEMA IM DIALOGPROZESS Liest man die Stellungnahmen zum Grünbuch Arbeiten 4.0 , so zeigt sich neben einem klaren konsensuellen Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft, wie unterschiedlich die Vorstellungen in Bezug auf die Aufgaben des Sozialstaates sind. Während einige umfassenden Schutz vor den Unwägbarkeiten der Digitalisierung verlangen, betonen andere die Eigenverantwortung des Einzelnen und fordern, der Sozialstaat solle sich auf die Sicherung von Mindeststandards beschränken. Unter­ streichen die einen den Wert ihrer unternehmerischen oder individuellen Freiheit, so verlangen andere eine umfassende, staatlich organisierte Solidarität. Verweisen die einen auf den Vorrang sozialpartnerschaft­ licher Aushandlungen zum Schutz und zur Durchsetzung sozialer Stan­ dards, so sehen andere vor allem den Staat in der Pflicht. Die Liste gegensätzlicher Positionierungen ließe sich fortsetzen. Sie zeigen vor allem eines: Der Sozialstaat ist ein dynamisches System, in dem über die grundsätzliche Ausrichtung der Gesellschaft gerungen wird und das sich immer wieder neu bewähren, anpassen, erfinden muss.

«

Grundsätzlicher als in Deutschland wird die Frage nach der Zukunft des Sozialstaats international geführt. Anlass ist die vor allem in den angelsächsischen Ländern, aber auch in Deutschland vertretene These eines drohenden massenhaften Verlusts von Arbeitsplätzen durch die Digitalisierung. 197 Auch wenn sich dafür in Deutschland bisher keine Belege finden (→ Kapitel 2.1), ist die sich daraus ableitende Grund­ satzdiskussion auch für die deutsche Sozialpolitik von Bedeutung. Denn die Furcht vor einer neuen „sozialen Frage“, die ein Heer von „digi­talen Tagelöhnern“ aufwerfen könnte, verbindet sich international mit einem Diskurs über die Risiken einer zu großen und damit gesell­ schaftlich und ökonomisch dysfunktional gewordenen sozialen Un­ gleichheit. 198 Die Digitalisierung, so die Befürchtung, könnte die bestehende Spaltung von Gesellschaften vertiefen und Ungleichheits­ dynamiken noch weiter verstärken; Stichworte sind hier die wachsende Ungleichverteilung von Vermögen und die Auseinanderentwicklung von Einkommen, der Verlust von sozialversicherungspflichtiger Arbeit, die Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen, die Ausbreitung von Armuts­ risiken und die unzulängliche sozialstaatliche Absicherung einiger

197 Ford 2015; Brynjolfsson/McAfee 2012; 2014. 198 Die Zusammenhänge zwischen Ungleichheit und Wachstum – gerade auch mit Bezug auf die Veröffentlichungen der OECD und des Internationalen Währungsfonds – werden im Entwurf des Fünften Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung, der Anfang 2017 beschlos­ sen werden soll, diskutiert; vgl. Atkinson 2016, Piketty 2013, 2015 und Stiglitz 2015 sowie für die Diskussion in Deutschland Fratzscher 2016 und Mau/Schöneck 2015.


Gestaltungsaufgaben

Gruppen. Zu einer neuen Spaltung könnte es außerdem dann kom­ men, wenn Vorteile der Digitalisierung, wie etwa größere persönliche Freiheiten in der Gestaltung von Arbeit, nur Eliten zugutekämen. Vor diesem Hintergrund werden in nahezu allen westlichen Ländern neue Verteilungsstrategien diskutiert. GESTALTUNGSANSÄTZE Die erste Herausforderung für den Sozialstaat ist die nachhaltige Sicherung seiner Finanzierung. Diese Sorge wird in vielen Stellung­ nahmen angesprochen. Sie ist insofern nicht neu, als sie in Deutschland auch im Rahmen des demografischen Wandels seit vielen Jahren Drehund Angelpunkt sozialpolitischer Debatten, etwa über die Alterssiche­ rung, ist. Zur Lösung werden einerseits Forderungen nach einer Stärkung des Solidarprinzips durch Einbeziehung breiterer Bevöl­ kerungsgruppen in die Versicherungen erhoben, andererseits wird eine stärkere Steuerfinanzierung von Leistungen empfohlen. Fiskalische Aspekte konnten im Rahmen des Dialogprozesses nur am Rande be­ rücksichtigt werden, aber im internationalen Digitalisierungsdiskurs werden eine Reihe von entsprechenden Vorschlägen diskutiert, die sich auf die Digitalisierung konzentrieren. Sie variieren einerseits unter­ schiedliche Konzepte der Besteuerung der digitalen Wirtschaft: von einer Besteuerung von Digitalunternehmen, die etwa an Datenflüssen an­ setzt, bis hin zu einer veränderten Verteilung oder Bemessung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Entlastung des Faktors Arbeit, etwa durch eine Wertschöpfungsabgabe 199. Ein anderer, breit diskutierter Ansatz besteht darin, die Eigentumsverhältnisse in der digitalen Wirt­ schaft zu ändern, beispielsweise indem Bürgerinnen und Bürger zu Eigentümerinnen und Eigentümern ihrer Daten werden und für deren Nutzung bezahlt werden, oder indem Beschäftigte im Rahmen einer Mitarbeiter-(Kapital-)Beteiligung zu Anteilseignern der Unternehmen werden. 200 Diese Debatten werden die Sozialpolitik noch über Jahre hinaus beschäftigen.

»

Die zweite Herausforderung betrifft die zukunftsfeste Ausgestaltung sozialstaatlicher Leistungen. Eine besonders wirkmächtige Idee im internationalen Diskurs ist die des „bedingungslosen Grundeinkom­ mens “, das auch in Deutschland seit Jahren diskutiert wird und unter dem Eindruck der Digitalisierung neue Anhänger findet. Die Vorstel­ lung von einer Art Grundeinkommen findet sich schon in Thomas

199 Bach u. a. (im Erscheinen). 200 Freeman 2015.

---» Es muss dafür Sorge getragen

werden, dass die sozialen Sicherungssysteme nicht selbst unter Druck geraten.

«

Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung

---» In dem Maße, wie sozialversiche-

rungspflichtige Arbeitsverhältnisse

durch neue Erwerbsformen substituiert werden, stellt sich die Frage der Sicherung von Einnahmen und der Finanzierungsbasis der Sozialversicherungen.

«

Bundesagentur für Arbeit

---» Das gesamte System der Sozial-

versicherungen sollte wieder auf ein

einheitliches solidarisches System fokussiert werden. Sowohl bei der Rente wie auch in der Kranken- und Unfallver­ sicherung zahlen alle in ein einheitliches System ein und nur, wer zusätzlich besondere Leistungen versichern will, kann zusätzlich private Vorsorge betreiben. Andere europäische Länder (z. B. Österreich) haben sich nie so weit vom System der Solidargemeinschaft entfernt.

«

Arbeitnehmerkammer Bremen

---» Der Wert unbezahlter und

ehren­amtlicher Arbeit sollte sich aus Sicht der GdS Frauenvertretung ins­besondere rentensteigernd und steuermindernd auswirken. Dies­ bezügliche Leistungen, zum Beispiel in der gesetzlichen Kranken-, Rentenund Arbeitslosenversicherung, sollten deshalb steuerfinanziert werden.

«

Gewerkschaft der Sozialversicherung – Frauenvertretung

179


Gestaltungsaufgaben

Morus‘ vor genau 500 Jahren erschienenem Roman „Utopia“, der auf diese Weise Diebstahl überflüssig machen wollte. Die liberal-ökono­ mische Variante formulierte Milton Friedman 1962 mit seinem Konzept einer „negativen Einkommensteuer“: Sämtliche Sozialleistungen soll­ ten durch eine einzige vom Staat ausgezahlte Summe ersetzt werden.201 Die unterschiedlichen Anhängerinnen und Anhänger eines Grund­ einkommens verbinden damit Hoffnungen auf einen schlanken Staat, der die Menschen einerseits aus der Abhängigkeit von Erwerbsarbeit, andererseits aber auch aus der Abhängigkeit von Sozialverwaltungen befreit. Den Staat entlassen sie damit aus der Verantwortung, dem Einzelnen einen Zugang zu Arbeit zu verschaffen und ihn im Fall der Arbeitslosigkeit solidarisch zu fördern und zu unterstützen.

---» Angesichts der erwarteten

Produktivitätssprünge durch die

fortschreitende Digitalisierung und Automatisierung gehört auch die Frage, wie die Arbeitnehmer/innen an diesem Plus beteiligt werden.

«

Arbeitnehmerkammer Bremen

Die Diskussion um ein Grundeinkommen wurde im Rahmen von Arbeiten 4.0 nicht aktiv geführt, auch deshalb nicht, weil sich aus Sicht des BMAS weder eine Notwendigkeit noch eine gesellschaftliche Akzeptanz für einen so grundlegenden Systemwechsel abzeichnet. Die Einführung eines Grundeinkommens würde bedeuten, sich von der Arbeitsgesellschaft abzuwenden und das Risiko einer neuen Spaltung hinzunehmen: in diejenigen, die Arbeit haben und daher über ein viel­ fach höheres Einkommen als das Grundeinkommen verfügen können und diejenigen, die auf eigenen Wunsch oder gezwungenermaßen auf das Grundeinkommen angewiesen sind – ohne Anspruch auf staat­ liche Unterstützung bei dem Versuch, an Arbeit teilzuhaben. Das Ideal vieler Befürworter des Grundeinkommens , den Arbeitsbegriff über die Erwerbsarbeit hinaus zu fassen und auf Basis eines Grundeinkom­ mens eine inklusive Arbeitsgesellschaft für alle zu schaffen, könnte sich in sein Gegenteil verkehren: einen exklusiven Arbeitsmarkt für Privilegierte. Sollte die Arbeit tatsächlich durch Automatisierung und künstliche Intelligenz effizienter und damit weniger werden, gäbe es auch andere Lösungen, um die Digitalisierungsdividende zu teilen: beispielsweise höhere Löhne bei geringerer und selbstbestimmterer Arbeitszeit.

«

Wenn sich in den vergangenen Jahren eine These als belastbar er­ wiesen hat, so war es die der Pfadabhängigkeit der deutschen Sozialstaatsentwicklung. Statt eines Systemwechsels braucht der Sozialstaat eine sorgsame Weiterentwicklung, die sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientiert. Wie sehr Arbeit und Sozialstaat da­ bei auch in Zukunft komplementär zusammenwirken müssen, zeigt sich

180

201 Friedman 1962.


Gestaltungsaufgaben

in nahezu allen Handlungsfeldern, die in diesem Kapitel erörtert wur­ den, ob es um die Sicherung von Beschäftigungschancen, die Teilhabe an Arbeit oder Lohnuntergrenzen geht, um die Sicherung der Beschäf­ tigungsfähigkeit (→ Kapitel 4.1), die sozialstaat­liche Absicherung einer lebensverlaufsorientierten Arbeitszeitgestaltung (→ Kapitel 4.2), die Sicherung sozialer Rechte im Kontext von Mit­b estimmung und So­ zialpartnerschaft (→ Kapitel 4.6) oder die soziale Absicherung neuer Beschäftigungsformen (→ Kapitel 4.7). Der Sozialstaat und seine Siche­ rungssysteme werden in Zukunft Lebensverläufe stärker in den Blick nehmen und Übergänge besser unterstützen müssen.

»

Ein Instrument, das geeignet wäre, eine auf die individuellen Bedürf­ nisse ausgerichtete, erwerbszentrierte Sozialpolitik zu unterstützen, ist die Idee eines Persönlichen Erwerbstätigenkontos, das für alle Bürge­ rinnen und Bürger, die in das Berufsleben eintreten, eingerichtet würde und sie während des gesamten Erwerbslebens begleiten sollte. Die Idee greift verschiedene Vorschläge aus der Wissenschaft auf und knüpft an das französische Konzept eines „persönlichen Aktivitätskon­ tos“ an, das Anfang 2017 eingeführt werden soll. Es sind vor allem drei Ziele, die mit dem Persönlichen Erwerbstätigenkonto verfolgt werden:

---» Arbeit ist ein Faktor für den

individuellen gesellschaftlichen

Stellenwert und ebenso Ausdruck der schöpferischen Kraft des Einzelnen. Das grundgesetzlich garantierte Sozialstaatsprinzip ist für die GdS daher Maßstab auch für die Zukunft der Arbeitswelt. Die Arbeit bildet traditionell auch die Grundlage der sozialen Sicherungssysteme.

«

Gewerkschaft der Sozialversicherung – Frauenvertretung

---» Angesichts der Heterogenität der

Entwicklungen müssen wir uns vielleicht auf eine Arbeitswelt der Zukunft ein-

stellen, in der Arbeitnehmer, Freelancer, Solo-Selbstständige, Entrepreneure und – auch wenn dies niemand wünscht – eine gewisse Zahl prekär Beschäftigter auf den Arbeitsmärkten nebeneinander

Erstens könnte es helfen – mittels der Verwaltung durch einen staat­ lichen Dienstleister – Rechte, die an Arbeitnehmer gebunden sind, auch beim Wechsel des Arbeitgebers leichter übertragbar zu machen. Bei­ spiel Langzeitkonten : Schon jetzt verwaltet die Deutsche Renten­ versicherung unter bestimmten Voraussetzungen Wertguthaben von Langzeitkonten . Eine automatische Einrichtung eines solchen Kontos am Beginn der Erwerbsbiografie könnte die sehr geringe Verbreitung von Langzeitkonten auch bei Kleinbetrieben und Geringverdienern erhöhen. Die Verwaltung durch einen staatlichen Dienstleister könnte sicherstellen, dass die Wertguthaben sicher angelegt und verzinst werden.

stehen und sich in ihren Wünschen und Bedürfnissen nicht mehr über einen Kamm scheren lassen. Der Anspruch, ihnen allen „gute Arbeit“ zu ermög­ lichen, bliebe natürlich auch in einer solchen Konstellation erhalten, doch wären die Instrumente hierfür wesentlich differenzierter.

«

Bundesverband der Personalmanager

Zweitens könnte das Konto die Eigenverantwortung der Beschäf­ tigten stärken, indem es Chancen böte, die von den Erwerbstätigen individuell und selbstbestimmt genutzt werden könnten. So wäre es beispielsweise denkbar, das Konto mit einem Startguthaben auszustat­ ten, das im Verlauf des Erwerbslebens für unterschiedliche, klar defi­ nierte Zwecke genutzt werden könnte: etwa für die Finanzierung von beruflicher Weiterqualifizierung, die nicht durch die Betriebe übernom­ men wird, für Existenzgründungen oder den Übergang in eine Selbst­

181


Gestaltungsaufgaben

---» Gesamtmetall lehnt die diversen

Vorschläge für makroökonomische

Stabilisierungsmechanismen im Sinne

ständigkeit, für Arbeitsreduzierungen oder Sabbaticals für Erziehung oder Pflege eines Angehörigen oder für den flexiblen Übergang in den Ruhestand.

einer Europäischen Arbeitslosen­ versicherung (EALV) ab. Nicht nur wird die Wirksamkeit von automatischen Stabilisatoren gemeinhin überschätzt; ihre antizyklische Wirkungsfunktion ist darüber hinaus mehr als fraglich. (…) Bei der vermeintlichen Problemlösung durch makroökonomische Stabilisatoren würden mit der Einführung einer EALV Fehlanreize gesetzt (…). Dringend notwendige Reformen in den einzelnen Mitgliedstaaten würden so behindert.

«

Drittens könnte das Konto für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen. Es nimmt den Vorschlag verschiedener Ökonomen auf, angesichts von ungleich verteilten Vermögen, die vererbt werden, ein „Sozialerbe“ einzuführen, ein zweckgebundenes Startkapital, das allen jungen Menschen ungeachtet ihrer sozialen Herkunft einmalig vom Staat zur Verfügung gestellt werden soll. Dies wäre ein Beitrag zur Verteilungsund Generationengerechtigkeit. Dabei wäre eine Staffelung des Betrags denkbar: So könnten beispielsweise diejenigen, die kein steuerfinan­ ziertes Studium genossen haben, ein höheres Startkapital erhalten. Die Beschränkung auf neue Erwerbstätige trägt auch der Tatsache Rechnung, dass Jüngere höhere demografische Lasten zu tragen haben.

Arbeitgeberverband Gesamtmetall

---»

Der Verwaltungsrat der BA

lehnt eine europäische Arbeitslosen­ versicherung aus rechtlichen, sozial- und verteilungspolitischen und ökonomischen Gründen ab.

«

Bundesagentur für Arbeit

---» Jedes Land ist für die

Konsequenzen seiner Arbeitsmarkt­ politik selbst verantwortlich.

«

Handelsverband Deutschland

---» Solidarität innerhalb der EU ist notwendig, aber nationale Ver­

sicherungssysteme mit nur begrenztem Kreis von Beitragszahlern und bereits vielen nationalen Sicherungslücken sind kein geeignetes Instrument, um konjunkturelle Krisen EU-weit zu bekämpfen.

«

Deutscher Gewerkschaftsbund

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Das hier skizzierte Konzept für Erwerbstätigenkonten ist in vieler Hinsicht modifizierbar. So könnten für einzelne Zwecke auch Unter­ konten eingerichtet werden, für die jeweils andere Nutzungsbedingun­ gen gelten. Auch könnten Erwerbstätigenkonten von den Tarifpartnern genutzt werden, um spezifische Vereinbarungen zu treffen. Die dritte Herausforderung für den Sozialstaat liegt in der europä­ ischen Integration. Sozialpolitik ist im Wesentlichen nationalstaatlich organisiert. Unter dem Eindruck ökonomischer und legitimatorischer Krisen der EU wird allerdings immer wieder darüber debattiert, ob die EU nicht für die EU-Bürgerinnen und -Bürger greifbarer und dabei insbesondere „sozialer“ werden müsste und wenn ja, in welcher Weise. Exemplarisch dafür steht der Vorstoß des ehemaligen EU-Kommissars László Andor, der vorgeschlagen hat, eine europäische Arbeitslosen­ versicherung aufzubauen. Sein Konzept zielte auf eine Ergänzung der bestehenden nationalstaatlichen Sicherungssysteme durch eine zusätz­ liche, aus Steuermitteln der Mitgliedstaaten finanzierte, europaweit gezahlte Transferleistung. In Deutschland stößt die Idee durchweg auf Ablehnung: In seltener Einhelligkeit weisen die Stellungnahmen zum Grünbuch Arbeiten 4.0 das Ansinnen einer europäischen Arbeits­ losenversicherung zurück, wenn auch mit unterschiedlichen Begrün­ dungen.

«


Gestaltungsaufgaben

Gleichwohl besteht hinsichtlich der makroökonomischen Stabilität der Europäischen Währungsunion ein Bedarf an Instrumenten jenseits der – für alle Länder einheitlichen – Geldpolitik der EZB, auch wenn eine europäische Arbeitslosenversicherung aus guten Gründen nicht das Instrument der Wahl sein dürfte. Die Aufstellung des mehrjährigen Finanzrahmens 2021 bis 2027 scheint der geeignete Ort zu sein, um über die Reform der Finanzströme auf europäischer Ebene zu beraten. Auch mit Blick auf die Zukunft der europäischen Integration muss die EU Vertrauen zurückgewinnen und ihre Handlungsfähigkeit in zen­ tralen Fragen verdeutlichen und nutzen: Es bedarf gemeinschaftlicher Lösungen in der Wirtschafts-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik – und es braucht eine Sozialagenda, die den sozialen Zusammenhalt in den Mittelpunkt rückt und die Ursachen der Armutsmigration innerhalb Europas bekämpft.

»

---» Eine europäische Fiskalkapazität

käme aus dbb Sicht unter bestimmten Voraussetzungen in Frage. Sie müsste als zweckgebundener europäischer

Fonds definiert sein, der sich aus zusätzlichen Einnahmen der Europäischen Union speist. (…). Der dbb ist aufgeschlossen gegenüber der sorgfältigen Prüfung eines europäischen Instruments, das nach Vorbild des Europäischen Globalisierungsfonds und im Sinne bereits erfolgender Verwendung von Strukturfondsmitteln in besonderen sozialen Krisenlagen europäische Hilfen generiert und somit auch stabilisierend

Wie gute Arbeit in der digitalen Welt aussieht sollte nicht nur natio­ nalstaatlich, sondern auch auf europäischer Ebene diskutiert werden. Die digitale Agenda der EU berücksichtigt das Thema vor allem hin­ sichtlich der Aus- und Weiterbildung mit dem Ziel einer aktiven, europa­ weiten Fachkräftesicherung. Der Ansatz sollte jedoch – ähnlich wie der Dialogprozess in Deutschland – umfassender sein und die verschiedenen Dimensionen guter digitaler Arbeit berücksichtigen.

auf nationale Arbeitsmärkte wirkt.

«

dbb Beamtenbund und Tarifunion

---» Von zentraler Bedeutung zum Erreichen einer beschäftigungsinten­ siven, Sozialstaatlichkeit in Europa bewahrenden Arbeitswelt 4.0 sind aus dbb Sicht eine Vertiefung der Wirtschaft­

Ein gemeinsamer Ansatz der Mitgliedstaaten könnte zunächst darin bestehen, Mindeststandards für Beschäftigte zu formulieren, die euro­ paweit gelten, ohne einzelne Mitgliedstaaten zu überfordern. Zu denken ist beispielsweise an europäische Rechtsrahmen für die Festlegung na­ tionaler Mindestlöhne, die Ausgestaltung nationaler Grundsicherungs­ systeme sowie für bessere Mindeststandards bei der Gestaltung der Arbeitskräftemobilität innerhalb Europas. Die Ausgestaltung dieser Rechtsrahmen muss dabei nach bewährter europäischer Praxis im Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten liegen. Zugleich müsste der Rechtsrahmen zur Koordinierung der sozialen Sicherungssysteme über­ arbeitet werden, um die Mitgliedstaaten vor einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu schützen. Zum Schutz von grenzüberschreitend entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte außerdem die seit zwanzig Jahren unveränderte Entsendericht­ linie überarbeitet werden.

sunion, eine bessere Koordinierung der Wirtschaftspolitiken und gemeinsame Reformanstrengungen der EU-Staaten.

«

dbb Beamtenbund und Tarifunion

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Gestaltungsaufgaben

Darüber hinaus könnten die Konsequenzen aus der Digitalisierung auch in den Bereichen des Arbeitsschutzes auf europäischer Ebene erörtert werden. Neben der digitalen Agenda könnte auch im Kontext der Diskussion über den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Errichtung einer Europäischen Säule sozialer Rechte (ESsR) ein Dialog über Arbeiten 4.0 geführt werden. 202 Mit der ESsR möchte die Europä­ ische Kommission auf die Herausforderungen in Bezug auf Beschäf­ tigung und sozialen Zusammenhalt in der EU reagieren, die die Wirtschafts- und Finanzkrise aufgeworfen hat. Gleichzeitig beruht die ESsR, wie der Diskussionsprozess Arbeiten 4.0 , auf dem Grundgedanken, dass sich die Arbeitswelt durch aktuelle und zukünftige Mega­t rends, insbesondere die Digitalisierung von Gesellschaft und Wirtschaft, funda­ mental verändern wird. Die ESsR soll ein eigenständiges Referenzdoku­ ment werden, das Prinzipien zur Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte sowie sozialer Sicherungssysteme enthält. Der Ansatz enthält die Chance, die dringend notwendige Debatte darüber, auf welcher Ebene die soziale Dimension der Europäischen Union ge­ staltet werden sollte, pragmatisch zu führen. Bei den zu entwickelnden Governanceimpulsen muss darauf geachtet werden, dass national ge­ wachsene Strukturen, wie das Tarifsystem und die Betriebsverfassung in Deutschland, respektiert werden. Nach Auffassung zahlreicher Experten befindet sich das europäische Integrationsprojekt derzeit in einer der schwierigsten Phasen seiner Geschichte:203 Viel Energie wird für die Folgen des Brexits aufgewendet werden müssen, zugleich müssen die Krise des Euro-Raums mit ihren Konsequenzen, die Hilfe für Millionen Geflüchtete sowie Bedrohungen der Sicherheit bewältigt werden. Vor diesem Hintergrund ist auch in Deutschland eine breite gesellschaftliche Verständigung darüber not­ wendig, welches Europa wir wollen und was wir dafür zu tun bereit sind. Dies bedeutet auch, Arbeits- und Sozialpolitik nicht ausschließlich im nationalen Rahmen zu diskutieren, sondern auch eine gemeinsame europäische Ebene dafür zu finden. Arbeiten 4.0 kann nicht nur in Deutschland, sondern auch auf europäischer Ebene zu einem gemein­ samen Zukunftsprojekt werden: Weil es einen Fortschritt verspricht, der allen nutzt.

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202 Europäische Kommission 2016. 203 Vgl. Enderlein u. a. 2016


Gestaltungsaufgaben

ZUSAMMENFASSUNG Die Kernherausforderung für den Sozialstaat im Zeitalter der Digita­ lisierung besteht darin, stabile und zukunftsfähige Lösungen zu finden, die sich in die soziale Marktwirtschaft einpassen lassen und gleich­ zeitig für die Bürgerinnen und Bürger eine ausreichende kollektive Absicherung ermöglichen.

• •

Eine wichtige Dimension dieser Herausforderung ist es, die Finan­ zierung des Sozialstaates nachhaltig sicherzustellen. Mit einer auch im Zusammenhang mit der Digitalisierung befürchteten disparaten Ent­ wicklung der Markteinkommen und der Vermögen wird die Notwendig­ keit bestehen, dass sich das Abgaben- und Steuersystem diesen Veränderungen entsprechend weiterentwickelt. Es müssen genügend Finanzmittel für ein sozial sachgerechtes Leistungsniveau der Sozial­ systeme abgeschöpft werden. Dies ist die Voraussetzung dafür, Ungleich­ heit zu minimieren.

Ein wesentliches Ziel der Weiterentwicklung sozialstaatlicher Ins­ titutionen besteht darin, die Beschäftigungsfähigkeit in der Perspektive des Lebensverlaufs zu stabilisieren und Übergänge zu unterstützen. Das Konzept eines Persönlichen Erwerbstätigenkontos sieht vor, junge Erwerbstätige im Sinne eines „Sozialerbes“ mit einem Startkapitel auszustatten, das für Qualifizierung, Gründungsphase oder private Auszeiten genutzt werden kann. Es könnte darüber hinaus auch als Langzeitkonto mit eigenen Einzahlungen geführt werden.

Sozialstaatlichkeit lässt sich heute nur mit Rücksicht auf den euro­ päischen Kontext sachgerecht weiterentwickeln. Das gilt insbesondere für Konsequenzen, die sich aus der Digitalisierung ergeben. Der Dialog über Arbeiten 4.0 sollte deshalb auch auf europäischer Ebene geführt werden – sowohl im Rahmen der Digitalen Agenda der EU als auch im Rahmen der Diskussion um die Einrichtung einer Europäischen Säule sozialer Rechte (ESsR), die eine grundlegende Reflexion der sozialen Dimension der Europäischen Union einleitet. Die Akzeptanz der EU bei Bürgerinnen und Bürgern könnte u. a. durch einen Grundkonsens zu Mindeststandards der sozialen Absicherung gestärkt werden, der auch die Armutsmigration innerhalb Europas reduzieren könnte. Eine gelun­ gene digitale Transformation, die sowohl zu mehr Wohlstand als auch zu besseren Arbeitsbedingungen innerhalb der EU beiträgt, könnte zu einem gemeinschafts- und identitätsstiftenden Zukunftsprojekt der EU und ihrer Bürgerinnen und Bürger werden.

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ARBEIT WEITER DENKEN: TRENDS ERKENNEN, INNOVATIONEN ERPROBEN, SOZIALPARTNERSCHAFT STÄRKEN


5


5. ARBEIT WEITER DENKEN:

TRENDS ERKENNEN, INNOVATIONEN ERPROBEN, SOZIALPARTNERSCHAFT STÄRKEN Die digitale Transformation und somit auch die Diskussion über ­A rbeiten 4.0 ist mit der Vorlage dieses Weißbuchs selbstverständlich nicht zu Ende. Sie wird in den nächsten Jahren weitergehen – getreu dem Motto des Dialogs „Arbeit weiter denken“. Manche reißerische Prognose wird vielleicht relativiert, neue Fragen gestellt werden. Der Dialogprozess hat deutlich gemacht: Es wäre falsch, auf frühe Entwicklungen voreilig zu reagieren. Es wäre aber ebenso falsch, ­a bzuwarten, bis sich womöglich problematische neue Entwicklungspfade verfestigt haben und Folgewirkungen für die Arbeitswelt ­im Nachhinein sozialpolitisch – und womöglich mit hohen Kosten – korrigiert werden müssen. Es lohnt sich, den Weg des Dialogprozesses ­weiterzugehen: Trends beobachten, das Gespräch mit der Gesellschaft suchen, politisch mit Augenmaß handeln und dabei – wo immer ­möglich – den Weg des sozialen Kompromisses unter Einbeziehung der ­S ozialpartner sowie weiterer Akteure des Arbeitsmarktes beschreiten. Die Dynamik der digitalen Arbeitswelt wird in den nächsten Jahren weiter voranschreiten. Es wird auf viele der aktuell aufgeworfenen ­Fragen in den kommenden Jahren präzisere Antworten geben: Hat sich die deutsche Wirtschaft im internationalen Wettbewerb behaupten können? Ist Industrie 4.0 in den meisten Unternehmen – zumindest in i­ndustriellen Wertschöpfungsketten und -netzwerken Standard ­g eworden? Sind Unternehmen entgrenzter und virtueller geworden? Welche Arbeit wurde tatsächlich durch Roboter und Künstliche ­I ntelligenz ersetzt und wo sind Kopf und Hand des Menschen auch in ­Z ukunft noch unverzichtbar? Wo ist neue Arbeit entstanden? Ist für ­­ viele das Arbeiten in der Cloud und in der Crowd Wirklichkeit geworden?

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Arbeit weiter denken

Dieser Transformationsprozess wird nicht konfliktfrei verlaufen. Um die in diesem Weißbuch behandelten Spannungsfelder – wie die ­g ewünschte und nötige Flexibilität von Arbeit, der mögliche Konflikt zwischen Automatisierung und Beschäftigungssicherung, der Umgang mit Daten oder auch neue Geschäftsmodelle und neue Erwerbsformen – gruppieren sich unterschiedliche Wertvorstellungen und Interessen. Soll dieser Transformationsprozess zum höchstmöglichen gesellschaftlichen Wohlstand bei höchstmöglicher individueller Teilhabe führen, muss er auf vielen Feldern immer aufs Neue ausgehandelt und müssen neue soziale Kompromisse gefunden werden. Dies wird nur gelingen, wenn staatliches Handeln, Tarif- und Betriebspartnerschaft sowie die konkrete Wirklichkeit in Unternehmen und Betrieben gemeinsam betrachtet werden und ineinandergreifen. Um das in Kapitel drei skizzierte Leitbild Guter Arbeit zu realisieren, formulieren wir vier Grundsätze: Erstens: Wir wollen eine innovative und lernende Gesellschaft sein, in der wir auch neue Risiken eingehen müssen. Wo der Einzelne mit ­n euen Risiken konfrontiert ist, müssen neue Sicherheiten geschaffen werden. Nicht alles, was neu und machbar ist, ist auch gut. Aber ohne das Neue stagniert unsere Gesellschaft und unsere Wirtschaft würde im internationalen Wettbewerb zurückfallen. Gerade im Hinblick auf die digitale Wirtschaft gilt es einen Weg zu finden, der Innovation mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft verbindet. Es gibt berechtigte Skepsis, ob manche Geschäftsmodelle, neue unsichere Arbeitsformen oder ein Umgang mit Daten, wie wir sie z. B. aus den USA kennen, für uns der richtige Weg sind. Wir sollten auf ein eigenes deutsches oder besser ein europäisches Modell der guten digitalen Wirtschaft und ­Arbeit setzen.

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Arbeit weiter denken

Zweitens: Arbeit und Sozialstaat müssen immer zusammen gedacht werden. Dabei ist der Sozialstaat gefordert, den gesamten Lebensverlauf der Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen, seine Sicherungssysteme noch stärker als bisher darauf auszurichten, die Menschen vor allem an den Übergängen zwischen unterschiedlichen Lebensphasen zu unterstützen, Vorsorge mit Nachsorge sinnvoll zu verzahnen und Sozialpartner, Erwerbstätige und Unternehmen mit ­einer hoch­wertigen, gut vernetzten sozialen Infrastruktur darin zu u ­ nterstützen, sinnvolle Flexibilitätsarrangements zu treffen. Der Sozial­s taat und das Arbeitsrecht garantieren auch weiterhin grundlegende soziale Rechte und Schutzrechte universell für alle Arbeitnehmer. Wo sinnvoll, müssen diese erweitert werden, wie hier am Beispiel der Weiterbildung dargestellt wurde. Zudem stellt sich die Frage, ob und inwieweit Rechte und Pflichten, die bislang nur für abhängig Beschäftigte galten, auch auf neue Formen schutzbedürftiger Selbstständigkeit zu übertragen sind. Für die Zukunft ist zu klären, ob in der digitalen Wirtschaft neue Wege der Finanzierung des Sozialstaates und öffentlicher Güter beschritten werden müssen. Drittens: Trotz aller modernen Entwicklungen bleiben die Tarif­ autonomie und die Mitbestimmung auch in der digitalen Wirtschaft wichtige Institutionen, die es ermöglichen, passgenaue Lösungen und Flexibilitätskompromisse auszuhandeln. Der Staat kann und soll Raum für Aushandlungen lassen. Umgekehrt gilt aber auch: Wo Tarifpartner nicht mehr in der Lage sind, Probleme zu lösen, sind staatliche Antworten gefragt – etwa mit der Einführung eines Mindestlohns. Viertens: Alle Regeln und Prinzipien, ob staatlich oder tariflich, müs­ sen in den Unternehmen und Betrieben auch akzeptiert und praktiziert werden. Die gelebte Unternehmenskultur – von der Kommunikationsund Führungspraxis über die Arbeitsformen bis zum Personalmanagement – ist entscheidend. Ziele wie Zeitsouveränität , Gesunderhaltung, Kompetenzentwicklung und Partizipation können letztlich nur realisiert werden, wenn eine innerbetriebliche Kultur besteht, in der Selbst­ management und Achtsamkeit gefördert sowie gemeinsam gesetzte ­G renzen respektiert werden. Gesundheit ist ein hohes Gut und eine wichtige Einflussgröße auf Lebensqualität, Leistungs- und Innovationsfähigkeit sowie Motivation. Physische und psychische Gesundheit, das Wohl­b efinden von Beschäftigten sowie die Resilienz der gesamten Organisation zählen daher zu den entscheidenden Wettbewerbsfaktoren. Eine gute Unternehmenskultur zum einen und Investitionen in Ge-

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Arbeit weiter denken

sundheitsförderung und Weiterbildung der Beschäftigten zum a­ nderen ­l eisten somit einen wesentlichen Beitrag zur ­b etrieblichen Fachkräftegewinnung und letztlich zur gesamtwirtschaftlichen Produktivität. Mit dem Weißbuch Arbeiten 4.0 dokumentieren wir eine breitere gesellschaftliche Debatte und legen erste Schlussfolgerungen aus unserem Dialog vor, wohlwissend, dass auf einige der neuen Entwicklungen noch keine endgültigen Antworten möglich sind. Die Trends stehen weiter „unter Beobachtung“, neue Lösungen sollten auch experimentell erprobt werden. Es braucht eine bessere Datengrundlage darüber, wie sich unsere Arbeitswelt in den nächsten Jahren entwickelt. Daher schlägt das BMAS eine neue öffentliche Arbeitsweltberichterstattung unter Betei­l­i­gung der Wissenschaft und der Sozialpartner vor. Dieser Arbeitsweltbericht sollte den jeweils aktuellen Stand der Forschung aufarbeiten, bestehende Datenquellen ergänzen und sinnvoll zusammenführen und wo nötig, neue Datenquellen aufbauen und verwenden. Im Sinne einer „Landkarte der Arbeitswelt“ sollte er „im Querschnitt“ differenziert ­d arüber informieren, wie sich in den einzelnen Branchen bestimmte ­Arbeitsformen, Arbeitszeiten und Aspekte der Arbeitsqualität, entwickeln und welche sozialen Gruppen in diesen Arbeitsformen tätig sind. Besonderes Augenmerk sollte der Arbeitsweltbericht darauf legen, ­inwieweit sich die im Dialogprozess auch umstrittenen Thesen der ­Automatisierung von Aufgaben, der Polarisierung der Arbeit und der Veränderung der Arbeitsorganisation bewahrheiten. Er sollte zudem im „Längsschnitt“ den Lebensverlauf der Beschäftigten betrachten sowie Auskunft darüber geben, wo berufliche Entwicklungschancen und die Möglichkeit ein auskömmliches Einkommen und eine ausreichende ­ lterssicherung zu erwirtschaften, blockiert sind. Hierzu gehört auch A eine differenzierte Betrachtung von Normalarbeitsverhältnissen und „atypischer Beschäftigung“, vor allem unter dem Gesichtspunkt, ob die jeweiligen Formen der Beschäftigung Sicherheiten bieten und ob sie ­individuell erwünscht sind oder nicht. Wir wollen im Dialog mit der Wissenschaft erörtern, ob wir hier nicht neue Kategorien benötigen. Diese Arbeitsweltberichterstattung sollte eng mit dem in Kapitel 4.1 genannten neuen Fachkräftemonitoring verzahnt sein. Denkbar wäre auch, in jedem Bericht ein Schwerpunktthema in besonderer Weise zu behandeln.

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Arbeit weiter denken

Als wichtige Voraussetzung für neue Flexibilitätskompromisse s­ ollten wir weitere Anreize und Instrumente prüfen, mit denen wir ­Tarifpartnerschaft und Tarifbindung sowie die Gründung von Be­ triebsräten unterstützen können. Es sollte nicht nur darum gehen, den Erosionsprozess der letzten Jahrzehnte bei Tarifbindung und betrieblicher Interessenvertretung aufzuhalten. Wir sollten vielmehr bemüht sein, ihn umzukehren, ohne freilich das Prinzip der Koalitionsfreiheit in F ­ rage zu stellen. Das BMAS hat bereits damit begonnen – so beim ­Gesetz zur Verhinderung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit oder beim Entwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz –, ­G esetze so ­a uszurichten, dass sie hierzu einen Beitrag leisten können. Auch neue Gesetze und Initiativen der gesamten Bundesregierung, soweit sie sich auf Wirtschaft und Arbeitswelt beziehen, sollten in dieser Hinsicht überprüft werden. Der Wunsch nach individueller direkter Partizipation, wie sie aktuell in einigen Unternehmen erprobt wird, und nach verfasster Mitbestimmung steht hierzu in keinem Widerspruch. Im Gegenteil: Es geht um ein produktives Miteinander von gesetzlichen Mitbestimmungsrechten und unmittelbareren Partizipationsmöglichkeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir wollen eine Phase des gemeinsamen „Lernens in und aus der Transformation“ und eine experimentelle Erprobung neuer Konzepte. In den 1970er und 1980er Jahren hat die Bundesregierung die Veränderungen vor allem der industriellen Produktionsarbeit mit dem Programm „Humanisierung der Arbeitswelt“ begleitet. Ihm folgten weitere Programme bis hin zum heutigen Forschungsprogramm „Zukunft der Arbeit“ des BMBF. Zusätzliche Forschung und Transferprojekte sind im Hinblick auf die Arbeit in der Industrie 4.0 notwendig, aber auch ­d arüber hinaus. Auch die Arbeit in Handwerk und Dienstleistungen, neue ­d igitale Geschäftsmodelle und selbstständige Arbeits­formen sind mit einzubeziehen. Ebenso sind die veränderten Bedürfnisse der Erwerbstätigen zu ­ erücksichtigen. Markt- und technologische Innovationen müssen mit b sozialen Innovationen Hand in Hand gehen. Ein entscheidender ­Aspekt ist es, gute Konzepte in die betriebliche Lebenswirklichkeit zu tragen.

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Arbeit weiter denken

Wir brauchen eine neue ressortübergreifende Innovations-, For­ schungs- und Transferstrategie „Arbeiten 4.0“. Daher sollten die ­b estehenden Möglichkeiten der Forschungsförderung und des Transfers der Bundesregierung verzahnt und nötigenfalls ausgebaut werden. Um den Transfer in die Betriebe zu unterstützen, sollten regionale ­I nnovations- und Beratungszentren gefördert werden, die Betriebe ­s owie Betriebs- und Personalräte über technologische und soziale ­Innovationen informieren und sie beraten. Gemeinsam mit den Sozialpartnern sollten Themen für Experimen­ tierräume abgestimmt werden, die in Branchen und Betrieben umgesetzt und wissenschaftlich begleitet werden. Auch die Ergebnisse sollten von der Bundesregierung, Sozialpartnern, Wissenschaft und Ländern gemeinsam beraten werden. Solche Experimentierräume können sich u. a. beziehen auf

gesetzliche Änderungen oder Öffnungsklauseln, beispielsweise mit Blick auf das orts- und zeitflexible Arbeiten, die in Bezug auf ihre Wirkung überprüft werden (→ Kapitel 4.2),

Modellprojekte der staatlichen Förderung wie z. B. ein bundesweites Modellprojekt für digitale Zusatzqualifikationen (→ Kapitel 4.1) oder die regionale Erprobung eines Haushalts-Dienstleistungskontos (→ Kapitel 4.3),

das Zusammenwirken von Mensch, neuer Technologie und neuen Organisations- und Beteiligungskonzepten im Betrieb, insbesondere hinsichtlich innovativer Gestaltungsansätze zur Verbesserung der ­Arbeitsbedingungen (→ Kapitel 4.4) und der Stärkung partizipatorischer Elemente (→ Kapitel 4.6),

neue Geschäftsmodelle und Organisationsformen wie etwa gemeinwirtschaftliche Plattformen, die Dienstleistungen der Share Economy zur Etablierung Guter Arbeit in Form genossenschaftlicher bzw. sozialinvestiver Projekte fördern und in die Breite bringen wollen (→ Kapitel 4.3). Das institutionelle Dach für betriebliche Experimentierräume und den Innovationstransfer bietet die bereits bestehende sozialpartnerschaftliche Initiative Neue Qualität der Arbeit .

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Arbeit weiter denken

Wir brauchen eine intensive gesellschaftliche Verständigung über die Weiterentwicklung des Sozialstaats und seiner Sicherungssysteme. Dafür bedarf es einer offenen politischen Debattenkultur, sozialpolitischer Forschung sowie geeigneter Foren und Formate, in denen Politik, Sozialpartner, Wissenschaft und Zivilgesellschaft Antworten auf die drei zentralen Zukunftsfragen des Sozialstaates finden können:

Wie kann die Finanzierung des Sozialstaates und der Sozialversicherungen auch in der digitalen Transformation der Wirtschaft nachhaltig gesichert werden?

Wie kann lebensverlaufsorientierte Sozialstaatlichkeit organisiert werden, welchen Anforderungen muss sie genügen und wie müssen die Sicherungssysteme in diesem Sinne modifiziert werden? Welche Rolle könnte dabei ein Persönliches Erwerbstätigenkonto spielen?

Wie kann ein Leitbild für ein soziales Europa aussehen, das nationale Zuständigkeiten für gewachsene Sicherungssysteme erhält, gleichzeitig aber auch Potenziale gemeinsamer europäischer Lösungen erschließt, die für Bürgerinnen und Bürger greifbar sind? Der breite und ernsthafte Austausch im Rahmen des Dialogprozesses Arbeiten 4.0 macht uns zuversichtlich, dass auch diese notwendigen Debatten gelingen können.

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Arbeit weiter denken

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ANHANG


GLOSSAR LITERATURVERZEICHNIS STELLUNGNAHMEN ZUM GRÃœNBUCH ARBEITEN 4.0 DER DIALOGPROZESS BERATERKREIS EXPERTENDIALOG WORKSHOPS FUTURALE IMPRESSUM


Anhang

GLOSSAR Algorithmus

Arbeitsverdichtung

Ein Algorithmus ist ein Verfahren zur ­L ösung eines mathematischen Problems. Durch die Implementierung von Algorith­ men in Programmcodes können Computer in die Lage versetzt werden, Lösungen für bestimmte Problemstellungen zu berech­ nen, so etwa bei der Verarbeitung von Big Data zu Smart Data.

Als Arbeitsverdichtung wird eine Zunahme der Arbeit bezeichnet, die in einer ­b estimmten Zeiteinheit geleistet wird oder geleistet werden muss. Ursachen von ­A rbeitsverdichtung können ein steigender Zeit- und Leistungsdruck aufgrund von Faktoren wie personellen Engpässen, Rati­ onalisierungen, Phasen hoher Auslastung im Unternehmen oder geänderten Tätig­ keitsabläufen sein. Eine Arbeitsverdichtung führt nicht zwangsläufig zu einer Steige­ rung der Arbeitsproduktivität.

Arbeiten 4.0 Der Begriff „Arbeiten 4.0“ knüpft an die ak­ tuelle Diskussion über die vierte industrielle Revolution (Industrie 4.0) an, rückt aber die Arbeitsformen und Arbeits­ verhältnisse ins Zentrum – nicht nur im ­industriellen Sektor, sondern in der gesam­ ten Arbeitswelt. „Arbeiten 1.0“ bezeichnet die beginnende Industriegesellschaft vom Ende des 18. Jahrhunderts und die ersten Arbeiterorganisationen. „Arbeiten 2.0“ sind die beginnende Massenproduktion und die Anfänge des Wohlfahrtsstaats am Ende des 19. Jahrhunderts. Die Industrialisierung brachte damals neue soziale Probleme mit sich, der zunehmende Druck der organisier­ ten Arbeiterschaft bildete eine wichtige Grundlage für die Einführung der ersten Sozialversicherungen im Deutschen Reich. „Arbeiten 3.0“ umfasst die Zeit der Konsoli­ dierung des Sozialstaats und der Arbeitneh­ merrechte auf Grundlage der sozialen Marktwirtschaft: Arbeitgeber und Arbeit­ nehmer verhandeln sozialpartnerschaftlich auf Augenhöhe miteinander. Die Notwen­ digkeit der Wahrnehmung gemeinsamer In­ teressen steht im Betrieb wie auch unter den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern insgesamt außer Frage. Später folgte die teilweise Rücknahme sozialer Rechte, auch angesichts des zunehmenden Wettbe­ werbsdrucks und der Öffnung nationaler Märkte. „Arbeiten 4.0“ wird vernetzter, ­digitaler und flexibler sein. Wie die ­zukünftige Arbeitswelt im Einzelnen ­aussehen wird, ist noch offen.

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Arbeitsversicherung Unter dem Begriff der Arbeitsversicherung wird eine grundsätzliche Stärkung der prä­ ventiven Ausrichtung der Arbeitslosenver­ sicherung verstanden. Kerngedanke ist es, nicht nur Einkommensrisiken bei eingetre­ tener Arbeitslosigkeit, sondern auch ­Einkommens- und Beschäftigungsrisiken bei beruflichen Übergängen und Erwerbs­ unterbrechungen im Lebensverlauf abzu­ sichern und gleichzeitig Chancen für Neuanfänge und berufliches Fortkommen zu eröffnen. Wesentliche Bestandteile der Arbeitsversicherung sind dabei ein lebens­ begleitendes Beratungsangebot und die Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs auf Weiterbildung sowie eine Arbeitszeitpoli­ tik, die Übergänge und Qualifizierungs­ phasen unterstützt.

Assistenz-/Tutorensysteme Digitale Assistenz- bzw. Tutorensysteme liefern dem Nutzer – über Displays, mobile Geräte wie Tablets und Smartphones oder über Datenbrillen – situationsabhängig ­zusätzliche Informationen zu einem Pro­ zess oder Produkt und können zur Anlei­ tung, technischen Unterstützung oder auch zur Weiterbildung im Arbeitsprozess einge­ setzt werden. Intelligente Assistenz­systeme „lernen“ dabei aus bereits erfolgten Abläu­ fen mit individuellen Nutzern. Auch außer­

halb von Arbeitsprozessen kommen digitale Assistenzsysteme für Verbraucher in wach­ sendem Umfang zum Einsatz.

Atypische Erwerbsverhältnisse Als atypische Erwerbsformen werden Teil­ zeit (unter 20 Wochenstunden), geringfügige Beschäftigung, befristete Beschäftigung und Zeitarbeit verstanden.

Beschäftigtendatenschutz Gesetzliche Regelungen, die sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten von Beschäftig­ ten in ihrem Beschäftigungsverhältnis ­b efassen, werden unter dem Stichwort des Beschäftigten- bzw. Arbeitnehmerdaten­ schutzes zusammengefasst.

Beschäftigungsfähigkeit Unter Beschäftigungsfähigkeit wird gemäß der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gemeinhin die Fähigkeit zur Partizipation am Arbeits- und Berufs­ leben verstanden. Die individuelle ­B eschäftigungsfähigkeit ergibt sich aus den Anforderungen der Arbeitswelt einer­ seits und den persönlichen, fachlichen, ­s ozialen und methodischen Kompetenzen sowie der persönlichen Gesundheit und Arbeitsfähigkeit andererseits.

Big Data Als „Big Data“ oder „Massendaten“ wird die Sammlung immer größerer Datenmengen bezeichnet, deren systematische Auswer­ tung durch technische Fortschritte, sowohl im Bereich von Prozessoren und Sensorik als auch im Bereich der Analysemethoden, ermöglicht wird („Smart Data“).

Blended Learning Beim Blended Learning (aus dem engli­ schen „to blend“ = vermischen) werden klassische, mit physischer Präsenz verbun­ dene Lehrelemente verknüpft mit Elemen­


Anhang

ten des Selbstlernens, unter Nutzung elektronischer Hilfsmittel wie z. B. internet­basierter Tutorien („E-Learning“). Im Deutschen wird auch vom „integrierten Lernen“ gesprochen.

Cloud-Technologien Cloud-Technologien erlauben es, über das Internet von jedem Ort aus auf zentral ­g espeicherte Daten eines Prozesses zu­ zugreifen und diese Daten auch mittels bereitgestellter Verarbeitungs- und Analyse­software zu bearbeiten.

Crowdworking Beim Crowdworking werden Aufträge, meist zerteilt in kleinere Aufgaben, über digitale Plattformen an Crowdworker ­vergeben. Diese Auftragsvergabe kann ­s owohl an die eigenen Beschäftigten ­( internes Crowdworking) als auch an Dritte (externes Crowdworking) erfolgen, die ­o ftmals als Solo-Selbstständige für viele Auftraggeber weltweit arbeiten.

Cyber-physische Systeme Systeme aus miteinander vernetzten Gerä­ ten, Maschinen und beweglichen Gegen­ ständen, die mit Hilfe von IT und kontinuierlichem Datenaustausch gesteuert werden. Geräte und Objekte sind umfas­ send mit Sensoren ausgestattet, die fort­ während Daten über Zustand, Standort, ­Prozessfortschritt, aber auch Nutzungsver­ halten, produzieren. Durch die Vernetzung können Planung und Steuerung von Ferti­ gungs- und Logistik-Prozessen automati­ siert und autonomisiert werden.

Cybersicherheit Cybersicherheit befasst sich mit allen ­A spekten der Sicherheit in der Informa­ tions- und Kommunikationstechnik im ­g esamten Cyber-Raum. Dieser umfasst sämtliche vernetzte Informationstechnik und schließt darauf basierende Kommuni­ kation, Anwendungen, Prozesse und ­verarbeitete Informationen mit ein.

Datensparsamkeit

Ende der Arbeit

Der Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach § 3a des Bundes­ datenschutzgesetzes gebietet, bereits im Vorfeld bei der Entwicklung und Auswahl sowie bei der Ausgestaltung konkreter ­D atenverarbeitungsprozesse darauf ­h inzuwirken, dass keine oder möglichst wenig personenbezogene Daten ­verarbeitet ­werden.

Thesen zum Ende der Arbeit aufgrund von Produktivitätsgewinnen aus dem technolo­ gischen Fortschritt gibt es bereits seit über 100 Jahren. Immer wieder verschwanden auch ganze Branchen und Berufe. Gleich­ zeitig entstanden neue Geschäftsmodelle und Berufsbilder. Daher handelt es sich eher um Veränderungen und Umbrüche ­sowie neue Gewichtungen am Arbeitsmarkt.

Demokratische Teilhabe

Entgrenzung

Die Schlagworte „demokratische Teilhabe“ und das „demokratische Unternehmen“ ­b eschreiben die Beteiligung von Beschäf­ tigten, beispielsweise an strategischen Entwicklungen oder der Arbeitsorganisati­ on, über die betriebliche Mitbestimmung hinaus.

Der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien ermöglicht eine Entgrenzung der Arbeit, d. h. dass ­Arbeit räumlich, zeitlich und organisatorisch bisherige betrieblich vorgegebene Struk­ turen mit festen Arbeitszeiten und Arbeit­s­ orten sowie einer langfristig angelegten Bindung von Mitarbeitern an den Betrieb zugunsten einer neuen Offenheit verliert.

Design Thinking Design Thinking beschreibt einen Ansatz des teambasierten kreativen Problemlösens, welcher durch einen starken Fokus auf die Bedürfnisse der zukünftigen Nutzer der zu entwickelnden Lösung, ein iteratives Vorge­ hen sowie hohe Interdisziplinarität gekenn­ zeichnet ist. Der Begriff erklärt sich dadurch, dass das Vorgehen an die Arbeitsweise von (Industrie-)Designern angelehnt ist.

Digitaler Wandel Mit dem Begriff „Digitaler Wandel“ werden Veränderungen zusammengefasst, die auf Basis einer schnellen und breiten Adaption neuer Informations- und Kommunikati­ onstechnologien in Wirtschaft und Gesell­ schaft realisiert werden können. Sie haben jeweils für sich und erst recht in Wechsel­ wirkung miteinander ein großes Potenzial, die Art und Weise, wie wir wirtschaften und arbeiten, grundlegend zu beeinflussen.

Digital Literacy Digital Literacy sind die Kenntnisse und Kompetenzen, die im Umgang mit neuen technischen Geräten und den damit gebil­ deten Informations- und Kommunikati­ onsnetzwerken benötigt werden.

Erforderlichkeit (Datenschutz) Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur dann er­ forderlich, wenn die jeweilige Aufgabe ohne die betreffenden Daten nicht oder nicht vollständig erfüllt werden kann. Dazu zählt auch, dass die Aufgabe auf andere Weise nur unter unverhältnismäßig großen Schwierig­ keiten, mit einem unvertretbar höheren Auf­ wand oder verspätet erfüllt werden könnte.

Europäische DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) Die nach mehrjährigen Verhandlungen am 14. April 2016 vom Europäischen Parlament verabschiedete Datenschutz-Grundverord­ nung (DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 gelten und dann die noch aus dem Jahr 1995 stammende EU-Richtlinie zum Schutz natür­ licher Personen bei der Verarbeitung perso­ nenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ersetzen. Die neue Verordnung zielt auf eine Vereinheitlichung der daten­ schutzrechtlichen Standards und Regelun­ gen in Europa. Die DSGVO gilt unmittelbar, also ohne weitere nationale Umsetzungsak­ te, in allen Mitgliedstaaten. Bis zum 25. Mai

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Anhang

2018 haben die nationalen Gesetzgeber Zeit, bestehende nationale ­Regelungen mit der DSGVO in Einklang zu bringen. Mit Blick auf den Beschäftigtendatenschutz sieht sie eine Öffnungsklausel vor, wonach die Mitglied­ staaten bereichsspezifische Regulierungen vornehmen können.

Experimentierräume Experimentierräume sind ein Instrument, um innovative, passgenaue und konsensfä­ hige Lösungen für Beschäftigte und Unter­ nehmen auf Grundlage sozialpartnerschaftlicher Vereinbarungen zu befördern. Sozialpartner können in ­E xperimentierräumen Gestaltungsansätze zu strittigen Fragen der Arbeitsgestaltung in der betrieblichen Praxis für einen ­begrenzten Zeitraum ergebnisoffen erpro­ ben und wissenschaftlich evaluieren. Diese Gestaltungsansätze können innerhalb des ­g esetzlichen Rahmens erfolgen. Es können aber auch zeitlich begrenzte gesetzliche Änderungen (Öffnungsklauseln) notwen­ dig werden. In Experimentierräumen kön­ nen zum Beispiel neue Arbeitszeitmodelle, das Zusammenwirken von Mensch, neuer Technologie und neuen Organisationsund Beteiligungskonzepten im Betrieb sowie neue Geschäftsmodelle und Organisationsformen erprobt werden.

Generation Y Mit der Bezeichnung „Generation Y“ – im Englischen ausgesprochen wie „why“ (= warum) – ist die zwischen 1985 und 2000 geborene Bevölkerungskohorte gemeint. Den Mitgliedern der Generation Y wird ­z ugeschrieben, dass ihnen die Sinnhaftig­ keit ihrer Arbeit sowie die Vereinbarkeit von Arbeit und Leben deutlich wichtiger sind als älteren Generationen.

Gig-Economy In der Gig-Economy werden Dienstleistun­ gen über Plattformen im Internet vermit­ telt. Jede dieser Dienstleistungen stellt für den Erbringer einen einzelnen „Gig“ dar, einen digital vermittelten „Einmal-­ Auftrag“ oder „Einmal-Job“. Eine dauerhaf­ te Anstellung besteht hierbei nicht. Die Plattformbetreiber gehen in ihren AGB ­d avon aus, dass es sich bei den Auftrag­ nehmern um Selbstständige handelt.

Grünbuch

Die Familienarbeitszeit ist ein Modell der partnerschaftlichen Aufteilung von ­E rwerbsarbeit und familiärer Arbeit, bei dem beide Partner einer Erwerbstätigkeit mit substanzieller Wochenstundenzahl

Unter Grünbuch wird ein (in der Regel ­u mfassendes) Diskussionspapier zu einem ­b estimmten Thema oder Themenkomplex verstanden, mit dem eine öffentliche und wissenschaftliche Diskussion angestoßen werden soll. Im Grünbuch werden Infor­ mationen zusammengefasst, Probleme ­d efiniert, Fragen aufgeworfen und Hand­ lungsalternativen zur Diskussion gestellt. Häufig folgt einem Grünbuch ein Weiß­ buch, in dem offizielle Maßnahmen und Vorschläge – quasi als Antwort auf die im Grünbuch aufgeworfenen Fragen – darge­ stellt werden. Das BMAS hat im April 2015 das Grünbuch „Arbeiten 4.0“ veröffentlicht

(z. B. ca. 80–90 Prozent einer Vollzeittätig­ keit) nachgehen und sich familiäre Aufga­ ben teilen. Diskutiert werden in diesem

und damit einen breiten Dialog- und ­D iskussionsprozess zur Zukunft der Arbeit eingeleitet.

Fachkräfte Personen mit einer abgeschlossenen min­ destens zweijährigen Berufsausbildung werden als Fachkraft bezeichnet. Dies sind Personen mit abgeschlossener Lehre, einem Fachschulabschluss oder (Fach-)Hochschul­ abschluss oder vergleichbaren Abschlüssen.

Familienarbeitszeit

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Zusammenhang auch unterschiedliche Modelle einer staatlichen Lohnersatz­ leistung, die Anreize dafür setzen, dass beide ­Elternteile und Alleinerziehende innerhalb eines bestimmten Wochen­ stundenkorridors erwerbstätig sind.

Grundeinkommen Mit dem Begriff „Grundeinkommen“ – häufig auch „bedingungsloses Grundein­ kommen“ oder „BGE“ – wird ein sozialpolitisches Konzept bezeichnet, bei dem alle Bürger unterschiedslos ohne ­B edarfsprüfung und ohne Gegenleistung ­regelmäßig eine festgelegte staatliche Transferleistung erhalten. National und ­i nternational existieren diverse konkrete Ausgestaltungsvorschläge.

Humanisierung der Arbeit Unter Humanisierung der Arbeit wird eine möglichst menschengerechte Gestaltung der Arbeitswelt verstanden. Der Begriff umfasst alle auf die Verbesserung des ­A rbeitsinhalts und der Arbeitsbedingungen gerichteten Maßnahmen. Mit der Zielset­ zung einer Humanisierung der Arbeitswelt gab es vor allem in den 1970er und 1980er Jahren verschiedene von staatlicher, ­g ewerkschaftlicher und wissenschaftlicher Seite initiierte bzw. begleitete Ansätze zur betrieblichen Gestaltung der Arbeitsbedin­ gungen, insbesondere im Rahmen des vom ehemaligen Bundesforschungsminister Hans Matthöfer ins Leben gerufenen Pro­ gramms „Humanisierung des Arbeitslebens (HdA)“ (1974–1989), in dessen Tradition auch die Initiative Neue Qualität der ­A rbeit steht.

Industrie 4.0 Das Schlagwort „Industrie 4.0“ beschreibt einen Umbruch im produzierenden Sektor. Leitbild der Industrie 4.0 ist eine hochauto­ matisierte und vernetzte industrielle Pro­ duktions- und Logistikkette. Dabei ­verschmelzen virtuelle und reale Prozesse auf der Basis sogenannter cyberphysischer Systeme. Dies ermöglicht eine hocheffizi­ ente und hoch­flexible Produktion, die Kun­ denwünsche in Echtzeit integriert und eine Vielzahl von ­Produktvarianten ermöglicht.


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Informationelle Selbstbestimmung

Langzeitkonten

Das Recht auf informationelle Selbstbe­ stimmung ist im bundesdeutschen Recht das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu ­bestimmen.

Langzeitkonten – im Gesetz „Wertgutha­ ben“ genannt – ermöglichen es Beschäf­ tigten, Teile ihres Arbeitsentgelts oder ihrer Arbeitszeit anzusparen, um diese spä­ ter für – längerfristige – sozialversicherte Freistellungen von der Arbeit zu verwenden. Wertguthaben können flexibel sowohl für gesetzliche Freistellungszwecke wie z. B. Pflegezeit oder Elternzeit als auch für mit dem Arbeitgeber vereinbarte Freistellun­ gen – z. B. für Weiterbildung, ein ­S abbatical oder den Übergang in den ­Ruhestand – eingesetzt werden. Damit ­e rmöglichen sie eine individuelle Gestal­ tung der eigenen Erwerbsbiografie. Die ­g esetzlichen ­Regelungen lassen vielfältige Gestaltungs­m öglichkeiten zu. Die konkrete Ausgestaltung können Beschäftigte und Arbeitgeber vereinbaren.

Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) Die Initiative Neue Qualität der Arbeit ist eine gemeinsame Initiative von Bund, ­Ländern, Sozialpartnern, Kammern, der ­Bundesagentur für Arbeit, Wissenschaft und Unternehmen, die sich für eine mitarbeiter­orientierte Unternehmenskultur einsetzt und Ansätze zur motivations-, ­gesundheits- und innovationsförderlichen Arbeitsgestaltung oberhalb von gesetzli­ chen Mindestnormen entwickelt. Sie bietet Beratungs- und Informationsangebote, Austauschmöglichkeiten sowie ein Förder­ programm für neue praxisnahe Angebote für Beschäftigte und Unternehmen.

Internet der Dinge Moderne Informationstechnik macht es möglich, dass nahezu beliebige Objekte, ob Alltagsgegenstände im Haushalt oder Maschinen in Fabriken, mit umfassender Rechenleistung ausgestattet, per Software gesteuert und über das Internet mit der Außenwelt und untereinander vernetzt werden können.

Künstliche Intelligenz Künstliche Intelligenz bezeichnet ein Teil­ gebiet der Informatik. Im Zentrum steht die Entwicklung von Programmen und ­Maschinen, welche in bestimmten Teilbe­ reichen (z. B. Erkennung von Bildern und Sprache) die Leistungsfähigkeit mensch­ licher Intelligenz aufweisen. Diese ­L eistungsfähigkeit beruht unter anderem auf dem sogenannten „maschinellen Lernen“. Hierbei lernen Programme und Maschinen aus vorgegebenen Beispielen und leiten aus großen Mengen unsortierter Daten zu verallgemeinernde Regeln ab.

Lebensverlaufsorientierung Eine lebensverlaufsorientierte Arbeitszeit ermöglicht es Beschäftigten, ihre Arbeits­ zeit im Lebensverlauf, z. B. während der Familien­g ründung oder einer Weiterbil­ dung, zu reduzieren, um die verschiedenen Zeit­b edürfnisse besser miteinander verein­ baren zu können.

Migrationshintergrund Eine Person hat dann einen Migrations­ hintergrund, wenn sie selbst oder mindes­ tens ein Elternteil nicht mit deutscher Staats­angehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zuge­ wanderte und nicht zugewanderte Auslän­ derinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-) Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler ­sowie die als Deutsche geborenen Nach­ kommen dieser Gruppen (Definition des Statistischen Bundesamts).

Mitbestimmung Die deutschen Mitbestimmungsgesetze ­sichern den Beschäftigten Mitspracherech­ te sowohl in Bezug auf die Arbeitsbedin­ gungen als auch bei wirtschaftlicher

Planung und Entscheidung zu. Die zwei Ebenen der verfassten Mitbestimmung sind der B ­ etrieb als Stätte zur Verfolgung ­a rbeitstechnischer Zwecke und das Unter­ nehmen als rechts­f ähige organisatorische Einheit zur Verfolgung wirtschaftlicher oder ideeller Ziele. Mitbestimmung und Mitwirkung im Betrieb bedeuten vor allem Einflussnahme des ­B etriebsrats auf alle Fragen, die sich für die Beschäftigten ­u nmittelbar an ihrem Arbeitsplatz stellen. Die Beteiligungsrechte sind vielfältig und umfassen insbesondere soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten, wie z. B. die Einführung von Kurzarbeit oder von Überstunden, die Aufstellung von Ent­ lohnungsgrundsätzen oder Akkord- und Prämienzuschlägen, die Einführung neuer technischer Anlagen oder Arbeitsverfahren und das Aufstellen von Sozialplänen im Falle geplanter Betriebsstilllegungen oder anderer Betriebsänderungen. Die Arbeitneh­ merinteressen werden durch den Betriebsrat vertreten. Mitwirkungsrechte in unterneh­ merischen Fragen haben wirtschaftliche ­Planungen und Entscheidungen zum Gegen­ stand. Die unternehmerische Mitbestim­ mung findet in den Aufsichtsräten statt.

Mobiles Arbeiten Der Begriff „Mobiles Arbeiten“ bezeichnet das Arbeiten außerhalb von Betriebsstätten. Es umfasst die Arbeit von zuhause aus (Tele­ arbeit, alternierende Telearbeit), die Arbeit beim Kunden (z. B. Service oder Vertrieb), die Arbeit von unterwegs (z. B. Flugzeug, Hotelzimmer) und die Arbeit im Rahmen von Dienstreisen (z. B. Messe, Kongress).

Niedriglohnbereich Der Niedriglohnbereich wird durch die ­relative Niedriglohngrenze bestimmt. ­D iese wird üblicherweise als zwei Drittel des mittleren Lohns (Median) definiert. Im Jahr 2012 lag die bundesweite Niedrig­ lohnschwelle bei 9,30 Euro pro Stunde. 24,4 Prozent aller Beschäftigten arbeiteten 2013 im Niedriglohnsektor.

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Normalarbeitsverhältnis Nach Definition des Statistischen Bundesamtes wird unter einem Normal­ arbeitsverhältnis ein abhängiges Beschäfti­ gungsverhältnis verstanden, das in Vollzeit oder in Teilzeit ab 21 Wochenstunden und unbefristet ausgeübt wird. Ein Normalar­ beitnehmer arbeitet zudem direkt in dem Unternehmen, mit dem er einen Arbeits­ vertrag hat. Bei Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, die von ihrem Arbeit­ geber – der Zeitarbeitsfirma – an andere Unternehmen verliehen werden, ist das nicht der Fall.

Sharing Economy Die Grundidee der „Ökonomie des Teilens“ ist es, nicht dauerhaft von einer Person ­g enutzte Ressourcen zeitweise anderen zur Nutzung zu überlassen, wobei die ­Vermittlung hier in der Regel online über digitale Plattformen erfolgt. Der Begriff ist eng mit dem des „kollaborativen (gemein­ schaftlichen) Konsums“ verbunden. Die EU-Kommission etwa spricht im Zusam­ menhang mit der S­ haring Economy von der „Kollaborativen Wirtschaft“ und ­verwendet diese Bezeichnung sowohl für nicht-profitorientierte als auch für profit­ orientierte Modelle. Tatsächlich spricht viel dafür, den Begriff des „Teilens“ für ­s olche Ausprägungen zu reservieren, bei denen keine Gewinnabsicht verfolgt wird.

Solo-Selbstständige Als Solo-Selbstständige werden gemeinhin Selbstständige bezeichnet, die keine Mit­ arbeiter beschäftigen.

Soziale Marktwirtschaft Als soziale Marktwirtschaft wird eine Wirt­ schaftsordnung bezeichnet, in der die freie Teilnahme aller an einer Wettbewerbs­ wirtschaft mit einem sozialen Ausgleich und einem sozialen Fortschritt in der Ge­ sellschaft verbunden wird.

Tarifbindung

Die von Milliarden Geräten, Maschinen und Systemen im Internet der Dinge generier­ ten Daten (Big Data) können mit Hilfe ­intelligenter Software analysiert, verknüpft und i­nterpretiert werden. Die auf diese Weise verarbeiteten Daten werden als „Smart Data“ bezeichnet und sind ihrerseits die Grundlage für die Entwicklung von Smart Services.

Nach § 3 Tarifvertragsgesetz sind tarifge­ bunden die Mitglieder der Tarifvertrags­ parteien (Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen). Auch ein ­A rbeitgeber, der selbst einen Tarifvertrag (als Partei) abgeschlossen hat, ist tarifge­ bunden. Die Tarifgebundenheit bleibt ­b estehen, bis der Tarifvertrag endet ­(bindet einen Arbeitgeber also auch dann noch, wenn er aus dem Arbeitgeberver­ band ausgetreten ist, und zwar solange, bis der Tarifvertrag zum Beispiel durch Zeitab­ lauf oder Kündigung außer Kraft tritt. Als „Tarifbindung“ (beziehungsweise ­Umfang der Tarifbindung) wird in der ­Regel der Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bei einem durch Tarifvertrag gebundenen Arbeitgeber ­b eschäftigt sind, an allen unter den ­Geltungsbereich des betreffenden Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bezeichnet.

Smart Services

Teilzeitfalle

Scrum ist ein Konzept für das Management von Projekten im Team, das in den ­1 990er

Die Grenzen zwischen Dienstleistern und Herstellern von Produkten verschwinden zunehmend. Smart Services knüpfen an den Verkauf eines Produkts an (oder ma­ chen diesen z. T. auch im Rahmen von Lea­ sing-/Nutzungsmodellen überflüssig) und bieten an das Produkt gekoppelte ergän­ zende Dienstleistungen an, die insbeson­

Das Wort „Teilzeitfalle“ bezeichnet die ­S ituation, dass eine Teilzeitbeschäftigung, die in einer bestimmten Lebensphase ­g ewünscht war, sich im weiteren Erwerbs­ verlauf als „Falle“ erweist, da sich eine nun angestrebte Ausweitung der Arbeitszeit nicht realisieren lässt. Es schließt auch mit einer Teilzeitbeschäftigung häufig verbun­

Jahren in der IT-Branche (Software­ entwicklung) entstand und zunehmend auch in a­ nderen Branchen in der Projekt­

dere aus der Auswertung der Nutzungsdaten generiert werden können (z. B. intelligente vorausschauende Wartung von Maschinen).

dene Nachteile in der Erwerbsbiografie, wie beispielsweise geringere Aufstieg­ schancen, eine geringere Weiterbildungs­

Polarisierung Wenn die Nachfrage nach mittleren Quali­ fikationen im Vergleich zur Nachfrage nach höheren, aber auch nach niedrigeren Qualifikationen sinkt, beispielsweise durch den technologischen Fortschritt, kann es zu einer Polarisierung der Löhne bzw. der Beschäftigung kommen. Dann steigen ­beispielsweise die Löhne an den Polen ­ der Lohnverteilung im Vergleich zu den mittleren Löhnen.

Prosument Die englischen Kunstbegriffe „prosumer“ bzw. „prosumption“ beschreiben das Phä­ nomen, dass Verbraucher unter Nutzung ­digitaler Medien unmittelbar in Produkti­ onsprozesse einbezogen werden können.

Scheinselbstständigkeit Von Scheinselbstständigkeit ist auszuge­ hen, wenn Beschäftigungsverhältnisse von den Vertragsparteien als selbstständige Rechtsverhältnisse bezeichnet werden, ­o bwohl es sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung rechtlich um eine abhängige Beschäftigung handelt.

Scrum

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entwicklung eingesetzt wird. Kernmerkmale von Scrum sind die Selbstorganisation der Projektteams und die regelmäßige Über­ prüfung von Zwischenergebnissen, gege­ benenfalls gefolgt von einer dynamischen Anpassung der Prozessplanung.

Smart Data


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beteiligung oder ein geringeres eigenständiges Einkommen und eine ge­ ringere Alterssicherung mit ein.

Transaktionskosten Transaktionskosten sind Kosten, die nicht bei der Erstellung von Gütern oder Dienst­ leistungen, sondern bei der Nutzung von Marktprozessen für ihre Übertragung ­e ntstehen: Kosten der Informationsbe­ schaffung, für Vertragsanbahnung, -ab­ schluss und -abwicklung, Transportkosten etc. Auf einen Beitrag des Wirtschafts­ nobelpreisträgers Ronald Coase geht der Gedanke zurück, dass eine unternehmens­ interne Durchführung von ­Arbeits- bzw. Produktionsprozessen betriebswirtschaft­ lich effizient ist, solange die Kosten einer Marktbeschaffung einschließlich der damit einhergehenden Transaktionskosten höher ausfallen als die internen Kosten (unter ­Berücksichtigung von Transaktionskosten ­innerhalb des Unternehmens).

Transparenzgebot (Datenschutz) Jede Anwendung, die im Internet genutzt werden kann, muss die Betroffenen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und über die datenverarbeitenden Stellen informieren. Nur wenn die Betrof­ fenen erfahren, welche personenbezoge­ nen Daten für welche Zwecke erhoben werden, wie die Struktur der Datenverar­ beitung aussieht, wie die Datenverarbei­ tungsprozesse ablaufen und wer dafür die Verantwortung trägt, haben sie auch die Möglichkeit, ihre individuellen Rechte wahrzunehmen.

Verhältnismäßigkeit (Datenschutz) Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßig­ keit ist sicherzustellen, dass personen­ bezogene Daten nicht länger verarbeitet oder genutzt werden, als es für den ­konkreten zulässigen Zweck, für den sie erhoben wurden, erforderlich ist.

Vertrauensarbeitszeit Vertrauensarbeitszeit ist ein Modell der Arbeitsorganisation, bei dem die Beschäftig­ ten ihre Aufgaben in einem verabredeten Zeitraum eigenverantwortlich erledigen. Eine formale betriebliche Zeiterfassung entfällt hierbei ebenso wie die Anwesen­ heitskontrolle durch Vorgesetzte. Die ­B eschäftigten können sich ihre Arbeitszeit selbst einteilen und häufig auch den ­Arbeitsort selbst wählen. Die Steuerung der zu erbringenden Leistung erfolgt meist durch Zielvereinbarungen sowie eine team- bzw. projektbezogene Arbeits­ organisation. Die Verantwortung in Bezug auf die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Arbeitszeitregelungen liegt ­j edoch weiterhin beim Arbeitgeber.

werden, überwiegend an den Faktor Arbeit geknüpft. Bei einer Wertschöpfungsabgabe würden Sozialbeiträge bezogen auf die im Unternehmen erzielte Wertschöpfung berechnet.

Wissensgesellschaft In einer Wissensgesellschaft werden Wis­ sen und dessen Organisation zur Grundla­ ge des sozialen Zusammenlebens und zu einer herausragenden ökonomischen ­Ressource, die in hohem Maße über die Wettbewerbs­f ähigkeit von Volkswirtschaf­ ten entscheidet. Arbeit erfolgt verstärkt in Form von Wissens- und Kopfarbeit. H ­ ierbei sind der Zugang zu Wissen und die Teil­ habe an Wissen über Bildung eine zentrale soziale Frage.

Wahlarbeitszeit

Zeitsouveränität

Mit dem Begriff „Wahlarbeitszeit“ werden in der öffentlichen Diskussion unterschied­ liche Konzepte adressiert. Diese reichen vom Vorschlag des Deutschen Juristinnen­ bundes in Bezug auf ein Wahlarbeitszeitge­ setz über die Einführung von Arbeitszeitkorridoren bis hin zu einem ­Verständnis von Wahlarbeitszeit als Sammel­begriff für Modelle zum zeit- ­und ortsflexiblen Arbeiten, wie Gleit- und Lang­ zeitkonten, alternierende Telearbeit oder Vertrauensarbeitszeit. Das BMAS ­versteht unter „Wahlarbeitszeit“ betrieblich, tarif­ vertraglich oder individual­rechtlich veran­ kerte Ansprüche von Arbeitnehmerinnen

Im Allgemeinen wird unter Zeitsouveräni­ tät die selbstbestimmte Verwendung der eigenen Zeit verstanden. Im engeren Sinne bezeichnet der Begriff „Zeitsouveränität“ die Möglichkeit, Dauer und Lage der eige­ nen Arbeitszeit selbst zu bestimmen.

und Arbeitnehmern auf Mitsprache in Be­ zug auf die Dauer und Lage ihrer ­Arbeitszeit sowie die Wahl ihres Arbeitsortes auf der Grundlage ausgehandelter Flexibilität. Wahlarbeitszeit ist folglich ein Leitbild für ein Bündel von Maßnahmen, die darauf ­abzielen, die ­Arbeitszeit stärker an die indi­ viduellen Bedürfnisse der Beschäftigten ­anpassen zu können.

Zweckbindung (Datenschutz) Das Gebot der Zweckbindung im Daten­ schutz soll sicherstellen, dass Daten nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben wurden. Der Zweck der Daten­ verarbeitung folgt aus der jeweiligen Fach­ aufgabe, zu deren Erfüllung die Daten erhoben wurden. Eine Datenverarbeitung zu einem anderen als dem ursprünglich festgelegten Zweck ist nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des ­Betroffenen zulässig.

Wertschöpfungsabgabe Die Finanzierung der sozialen Sicherungs­ systeme in Deutschland ist über Abgaben, die bezogen auf die Bruttolöhne berechnet

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STELLUNGNAHMEN ZUM GRÜNBUCH ARBEITEN 4.0 Zum Grünbuch Arbeiten 4.0 wurden über 50 Stellungnahmen von Verbänden, öffentlichen Einrichtungen und Privatpersonen eingereicht. Sie können unter www.arbeitenviernull.de eingesehen werden.

»» Allianz deutscher Designer (AGD) »» Daimler AG Dienstleistungen GmbH – »» Allianz SE – Betriebsrat »» DB Spartenbetriebsrat (DB) der Versicherungs»» Arbeitgeberverband unternehmen in Deutschland (AGV) »» dbb Beamtenbund und Tarifunion (dbb) Gesellschaft für Arbeits­ »» Arbeitgeberverband Gesamtmetall e.V. »» Deutsche medizin und Umweltmedizin e.V. »» Arbeitnehmerkammer Bremen (DGAUM) und Sozialministerkonferenz »» ArbeitsGesetzliche Unfall­ »» Deutsche (ASMK) versicherung (DGUV) der Personalräte »» Arbeitsgemeinschaft »» Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) der obersten Bundesbehörden Industrie- und Handels­ »» Deutscher »» Bundesagentur für Arbeit (BA) kammertag e.V. (DIHK) Chemie e.V. »» Bundesarbeitgeberverband »» Deutscher Landkreistag (BAVC) »» Deutscher Städtetag »» Bundesärztekammer »» Die Führungskräfte e.V. (dFK) der Arbeitsrechtler in »» Bundesverband Unternehmen e.V. (BVAU) jungen Unternehmer von »» Die Die Familienunternehmer e.V. der Deutschen »» Bundesverband Industrie e.V. (BDI) Linke, Stellungnahme der »» Die Abgeordneten Klaus Ernst, Sabine der Freien Berufe e.V. »» Bundesverband Zimmermann, Matthias W. Birkwald, (BFB)

»» Handelsverband Deutschland e.V. (HDE) »» Hans-Böckler-Stiftung (HBS) für »» Hasso-Plattner-Institut Softwaresystemtechnik GmbH (HPI)

»»

der Bayerischen Wirt»» Vereinigung schaft e.V. (vbw)

Herbert Behrens, Jutta Krellmann, Susanna Karawanskij, Harald Weinberg, Azize Tank*

Bundesverband der Personalmanager (BPM)

und Verkehrsgewerkschaft »» EisenbahnE-Commerce und »» Bundesverband (EVG) Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) Kirche in Deutschland »» Evangelische »» Bundesverband Informationswirt(EKD) schaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom)

mittelständische »» Bundesverband Wirtschaft, Unternehmerverband Deutschlands e.V. (BVMW) der Deutschen »» Bundesvereinigung Arbeitgeberverbände (BDA)

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für Versicherungswissen»» Gesellschaft schaft und -gestaltung e.V. (GVG) der Sozialversicherung – »» Gewerkschaft Frauenvertretung (GdS)

»»

Gewerkschaft Nahrung-GenussGaststätten (NGG)

Bergbau, »» Industriegewerkschaft Chemie, Energie (IG BCE) & Gesellschaft Collaboratory »» Internet e.V. (CoLab)

»» Kommissariat der deutschen Bischöfe Bund, Verband der an­ »» Marburger gestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Katja Mast, SPD Bundestags­ »» MdB fraktion *

Dr. Christopher M. Schlick, »» Prof. Institut für Arbeitswissenschaft der RWTH Aachen (IAW)

»» Robert Bosch GmbH »» Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) Deutscher Maschinen- und »» Verband Anlagenbau e.V. (VDMA) Dienstleistungsgewerkschaft »» Vereinte (ver.di) des Deutschen Hand»» Zentralverband werks e.V. (ZDH)

»» Zukunftsforum Familie e.V. * Es wurde darauf verzichtet, die Stellungnahmen von politischen Parteien und Fraktionen aus dem Bundestag im Text zu zitieren.



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DER DIALOGPROZESS Kennzeichnend für die öffentliche Debatte zu Industrie 4.0 ist, dass technologische Innovationen im Vordergrund stehen, der Faktor Arbeit und die Auswirkungen der technologischen Entwicklung auf die ­A rbeitswelt aber weitgehend ausgeblendet werden. Deshalb hat das BMAS mit dem von Frühjahr 2015 bis Ende 2016 ­a ngelegten Dialogprozess Arbeiten 4.0 einen Rahmen für einen teils öffentlichen, teils fachlichen Dialog über die Zukunft der Arbeitsgesell­ schaft geschaffen. Arbeiten 4.0 stand als Chiffre für diesen Dialog.­­ Er behandelte nicht nur das Arbeiten in den neuen Produktionswelten der Industrie 4.0. Ziel des Dialogs war es vielmehr, auf Grundlage e­ ines Leitbildes von „Guter Arbeit“ vorausschauend die sozialen Bedingungen und Spielregeln der künftigen Arbeitsgesellschaft zu thematisieren und mitzugestalten. VOM GRÜNBUCH ZUM WEISSBUCH Zur Auftaktveranstaltung im April 2015 hat Ministerin Nahles ein Grünbuch Arbeiten 4.0 vorgestellt, das den Ausgangspunkt und die Zielsetzung des Ministeriums verdeutlicht, wichtige Entwicklungen einfängt und viele konkrete Fragen stellt, zu denen im Dialog Antworten diskutiert werden sollten. Das Grünbuch wurde seitdem rege bestellt und hat inzwischen eine Auflage von über 27.000 Exemplaren erreicht. Darüber hinaus wurde es im Internet 11.000 Mal von der Website des BMAS heruntergeladen. Es wurde ins Englische und sogar ins Japanische übersetzt, sodass es auch die Basis für einen Dialog bilden konnte, der nicht auf Deutschland beschränkt blieb. Um den Dialog auf ein klares Ziel auszurichten, hat sich das BMAS frühzeitig darauf festgelegt, mit dem Weißbuch erste Ergebnisse zu präsentieren: In diesem spiegelt sich wider, was in Arbeitsgruppen, ­E xperten-Workshops, Strategie- und Ergebnispapieren, Konferenzen, ­Unternehmensbesuchen sowie im bilateralen Austausch diskutiert wurde und welche Schlussfolgerungen das Ministerium daraus gezogen hat. Zur Abschlusskonferenz am 29. November 2016 wurde das Weißbuch im Entwurf vorgelegt.

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DIALOGPARTNER UND DIALOGFORMATE Es war ein offener Suchprozess, an dem viele Personen und Einrich­ tungen mitgewirkt haben. Wichtige Impulse gingen für den Dialog von den rund 50 Stellungnahmen von Sozialpartnern, Verbänden, Unternehmen und weiteren Akteuren zum Grünbuch aus, die an das BMAS übermittelt wurden. Die darin enthaltenen Positionen und Anre­ gungen wurden bei einer Halbzeitkonferenz am 15. März 2016 mit den Einrichtungen, die die Stellungnahmen eingereicht hatten, und ­ eiteren P w ­ artnern diskutiert. Das vorliegende Dokument enthält eine Liste ­aller Stellungnahmen (→ Seite 214). In insgesamt sieben Workshops mit über 200 Expertinnen und Exper­ ten aus der Wissenschaft, aus der betrieblichen Praxis und der Sozial­ partner wurden in Bezug auf zentrale Themen Gestaltungsbedarfe identifiziert und Handlungsmöglichkeiten bewertet. Eine enge Zusam­ menarbeit entwickelte sich mit den ständigen Mitgliedern des Exper­ tenkreises, die an allen Workshops mitwirkten und wertvollen Input gaben. Eine Liste der Expertinnen und Experten sowie der behandelten Themen ist im vorliegenden Dokument enthalten (→ Seite 224). Im Rahmen des Dialogprozesses Arbeiten 4.0 fand ein gesonderter Arbeitszeitdialog mit Sozialpartnern, Unternehmen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft statt. Ziel des Arbeitszeitdialoges war es, in ­e inem vertraulichen Rahmen Herausforderungen und Chancen einer innovati­ ven Arbeitszeitgestaltung zu erörtern und mögliche Grundkonsense und Kompromisslinien zwischen den teilnehmenden Stakeholdern ­a uszuloten. Mit Vertreterinnen und Vertretern von Selbstständigen, Gründerinnen und Gründern sowie Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmern fanden eigene Gesprächsrunden zu deren spezifischen Anliegen und Bedürfnissen statt. In diese Diskussionen waren auch bestehende Gesprächsformate des BMAS zur Zukunft der Arbeit und der Fachkräftesicherung, wie die Partnerschaft für Fachkräfte , die IT-Gipfel-Plattform „Digitale Ar­ beitswelt“ sowie der Steuerkreis der Initiative Neue Qualität der Arbeit , eng eingebunden. Die Initiative Neue Qualität der Arbeit hat ihr Selbst­ verständnis aufgrund des Dialogprozesses weitgehend über­a rbeitet

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und nimmt damit Impulse von Arbeiten 4.0 bereits auf. Die IT-Gipfel-­ Plattform „Digitale Arbeitswelt“, die von der IG Metall und dem BMAS gemeinsam geleitet wird, hat die Themen „Orts- und zeitflexibles ­A rbeiten“ sowie „Beschäftigung und Weiterbildung“ vertieft behandelt und dazu eigene Abschlussberichte vorgelegt. Die Website www.arbeitenviernull.de bildet den Dialogprozess ab. Sie ist eine Plattform für alle Bürgerinnen und Bürger, die mitreden möchten. Über Facebook und Twitter können Veranstaltungen, das Grünbuch und auch dieses Weißbuch kommentiert werden. Das Kino­ festival Futurale bot seit dem 5. November 2015 deutschlandweit im Rahmen von 175 Filmvorführungen ein Gesprächsforum zur Zukunft der Arbeit. An 25 Standorten wurden jeweils sieben Dokumentarfilme zu unterschiedlichen Aspekten der modernen Arbeitswelt gezeigt. Im Anschluss an den Film gab es jeweils Diskussionen mit regionalen ­ xpertinnen und Experten und dem Kinopublikum. Über 8.000 Zu­ E schauer wurden über die Futurale in den Dialogprozess eingebunden. Die Stellungnahmen wurden einzeln sowie thematisch gegliedert auf der Webseite sowie in Auszügen auch in den Werkheften Arbeiten 4.0 veröffentlicht. Letztere begleiten den Dialogprozess, bieten Einblick in die Diskurslage zu den Schwerpunktthemen der jeweiligen Ausgaben, liefern Debattenbeiträge und bilden eine erweiterte Plattform für den fachlichen Austausch über die Zukunft der Arbeit. Zur Halbzeitkon­ ferenz ist die erste Ausgabe der Werkhefte Arbeiten 4.0 zur Digita­ lisierung der Arbeitswelt veröffentlicht worden. Die zweite Ausgabe ist Anfang September 2016 erschienen. Die Werkhefte erscheinen in einer Auflage von 10.000 Exemplaren. Sie werden auch im Internet als Download angeboten. BEGLEITENDE FORSCHUNG Während des gesamten Dialogprozesses hat das BMAS nicht nur den engen Kontakt mit der Forschung gesucht, sondern auch selbst mehr als zwanzig Forschungsarbeiten und Einzelexpertisen in Auftrag gege­ ben, um den Blick für die empirische Ausgangslage, die Handlungsbe­ darfe und die Gestaltungsmöglichkeiten zu schärfen. Dies reichte von der Aufarbeitung aktueller Forschungsergebnisse zu Einzelfragen und der Analyse der politischen Debatten in Bezug auf die Digitalisierung in anderen Ländern über repräsentative Betriebs- und Beschäftigten­ befragungen, Mikrozensus-Sonderauswertungen und juristische

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Gutachten bis hin zur Erarbeitung von Sammlungen mit guten Gestal­ tungsbeispielen für orts- und zeitflexiblen Arbeiten und die Weiter­ bildung aus der betrieblichen Praxis. Die Ergebnisse sind an vielen Stellen des vorliegenden Dokuments verarbeitet. Besonders hervorgehoben werden sollen an dieser Stelle die Arbeits­ marktprognose 2030 und die in ihrer Form einmalige Studie „Werte­ welten Arbeiten 4.0 “, die auf qualitativen Tiefeninterviews mit 1.200 repräsentativ ausgewählten Personen beruht. Beide Dokumente ­m achen deutlich, welche großen Chancen mit der Digitalisierung ­verbunden sind. Zudem belegen sie, wie unterschiedlich die Bedürfnisse der Erwerbstätigen sowie deren Idealbilder von Arbeit und wie ver­ schieden, zum Teil auch konträr, die Erwartungen in Bezug auf die eigene Arbeit und das Handeln der Politik sind.

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BERATERKREIS Der Fachdialog wurde durch einen Beraterkreis begleitet. Die Expertinnen und Experten kommen sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der betrieblichen Praxis.

Prof. Dr. Irene Bertschek Leiterin des Forschungsbereichs Informa­ tions- und Kommunikationstechnologien, Zentrum für Europäische Wirtschafts­ forschung Mannheim (ZEW) Prof. Dr. Gerhard Bosch Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Universität Duisburg-Essen Prof. Dr. Ralph Bruder Leiter des Instituts für Arbeitswissen­ schaft, Technische Universität Darmstadt Dr. Elke Frank Leiterin des Group Performance Develop­ ment, Deutsche Telekom AG Astrid Granzow Gesamtbetriebsratsvorsitzende, Atos ­Information Technology GmbH Prof. Dr. Armin Grunwald Leiter des Instituts für Technikfolgen­ abschätzung und Systemanalyse, Karlsruher Institut für Technologie Michael Guggemos Sprecher der Geschäftsführung, Hans-Böckler-Stiftung PD Dr. Elke Holst Forschungsdirektorin Gender Studies, Deutsches Institut für Wirtschafts­ forschung (DIW)

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Prof. Dr. Kerstin Jürgens Leiterin des Fachgebiets Mikrosoziologie, Universität Kassel

Dr. Ulrich Walwei Vizedirektor des Instituts für Arbeits­ markt- und Berufsforschung (IAB)

Prof. Dr. Ute Klammer Geschäftsführende Direktorin des ­Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ), ­Universität Duisburg-Essen

Prof. Dr. Armin Windel Direktor für Forschung und Entwicklung, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und ­A rbeitsmedizin (BAuA)

Dr. Hans-Peter Klös Geschäftsführer des Instituts der ­d eutschen Wirtschaft Köln (IW) Dr. Nathalie Lotzmann Leiterin des Globalen Gesundheits­ managements, SAP SE Prof. Dr. Joachim Möller Direktor des Instituts für Arbeitsmarktund Berufsforschung (IAB) Thomas Sattelberger Sprecher der Themenbotschafter der ­Initiative Neue Qualität der Arbeit Mathias Staiger Stellvertretender Betriebsratsvorsitzender, Trumpf Werkzeugmaschinen GmbH +  Co. KG Prof. Dr. Bernd Waas Institut für Zivil- und Wirtschaftsrecht, Goethe-Universität Frankfurt



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EXPERTENDIALOG Der Dialogprozess zur Arbeit der Zukunft wurde auch im Rahmen eines Fachdialogs gefßhrt, der als Workshop-Reihe unter Beteiligung von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis konzi­ piert war. Alle Workshop-Dokumentationen sind abrufbar unter www.arbeitenviernull.de.

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WORKSHOPS ARBEIT ODER INDIVIDUELLER LEBENSRHYTHMUS – WER GIBT DEN TAKT VOR? OPTIONEN FÜR EINE LEBENSPHASENORIENTIERTE ARBEITSZEITGESTALTUNG Dr. Ulrich Walwei Institut für Arbeitsmarkt- und Berufs­ forschung (IAB): Arbeitszeitrealitäten und Arbeitszeitwünsche Dr. Hartmut Seifert WSI Senior Research Fellow in der Hans-Böckler-Stiftung: Arbeitszeitbedarfe von Arbeitnehmern Dr. Hans-Peter Klös Institut der Deutschen Wirtschaft: Arbeitszeitbedarfe der Unternehmen PD Dr. Elke Holst Deutsches Institut für Wirtschafts­ forschung: Arbeitszeitrealitäten und -wünsche aus Gendersicht

Prof. Dr. Ulrich Mückenberger Forschungsprofessor für transnationales Arbeitsrecht Universität Bremen, Vor­ sitzender der deutschen Gesellschaft für Zeitpolitik: Gesellschaftspolitische Implikationen von Arbeitszeitpolitik Dr. Christina Klenner Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) in der Hans-Böckler-­ Stiftung: Arbeitszeitoptionen im Lebens­ verlauf – Welche betrieblichen Faktoren beeinflussen ihre Nutzung? Daniela Jauch Gambro Dialysatoren GmbH: Best Practice – Arbeitszeitoptionen in Betrieben

Dr. Philip Wotschack Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB): Optionale Langzeitkonten: Potentiale, Grenzen und Gestaltungsoptionen Prof. Dr. Heide Pfarr Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht des Deutschen Juristinnenbundes: Gestaltungsoptionen für Wahlarbeitszeit (schriftliche Kurzfassung des Vortrags) Prof. Dr. Gerhard Bosch Universität Duisburg-Essen: Rahmenbedingungen einer lebens-­ phasenorientierten Arbeitszeitgestaltung

MOBILES UND ENTGRENZTES ARBEITEN Dr. Susanne Steffes Zentrum für Europäische Wirtschafts­ forschung: Mobiles und entgrenztes Arbei­ ten aus Arbeitnehmersicht: Ergebnisse der Befragung „Arbeitsqualität und wirtschaft­ licher Erfolg“ Prof. Antje Ducki Beuth Hochschule für Technik Berlin: Mobile Arbeit – Gesundheitsrisiken und Chancen – Gestaltungserfordernisse Prof. Ulrike Hellert FOM Hochschule: Mobiles und entgrenztes Arbeiten aus der KMU-Perspektive Dr. Elke Frank Microsoft: Digitale Technologien als Ermöglicher neuer Formen von Flexibilität

Frank Roth AppSphere: Optionen ermöglichen und Leitplanken setzen aus der Perspektive eines kleineren Unternehmens Dr. Peter Cammerer BMW Betriebsrat: Optionen ermöglichen und Leitplanken setzen aus der Perspektive eines Großunternehmens Dr. Manuela Maschke Hans-Böckler-Stiftung: Zentrale Hand­ lungsfelder bei der Gestaltung mobiler Arbeit durch Betriebsvereinbarungen

Prof. Dr. Friedhelm Nachreiner ehemals Universität Oldenburg: Arbeitszeitrechtliche Fragestellungen: Welcher gesetzliche Rahmen fördert gesundes orts- und zeitsouveränes Arbeiten? Prof. Dr. Rüdiger Krause Universität Göttingen: Arbeitsschutzrechtliche Fragestellungen: Grenzen setzen

Paul van Dun Ministerium für Soziales und Beschäftigung, Niederlande: Wenn aus Möglichkeiten Rechte werden: Das Recht auf Telearbeit in den Niederlanden

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AUSWIRKUNGEN DER DIGITALISIERUNG AUF BESCHÄFTIGUNG UND ERWERBSFORMEN Prof. Dr. Michael Beigl Karlsruher Institut für Technologie: Was erwartet uns? Ein Überblick über technologische Entwicklungen und ihre Anwendungsbereiche Prof. Dr. Holger Bonin Zentrum für Europäische Wirtschaftsfor­ schung: Debatte um das Ende der Arbeit und Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung, Berufe und Qualifikationen Prof. Dr. Volker Deville Allianz Deutschland AG: Was bedeutet die zunehmende Automatisierung für Beschäftigte eines Versicherungskonzerns? Neue Qualifikationsanforderungen und betriebliche Ansätze

Oskar Heer Daimler AG: Arbeiten in der Industrie 4.0 – Herausforderungen für Betrieb und Beschäftigte

Sebastian Kurt scondoo GmbH: Vor- und Nachteile neuer Erwerbsformen für Nutzerunternehmen

Thomas Mendrzik Hamburger Hafen und Logistik AG: Sozialpartnerschaft in Zeiten der zunehmenden Automatisierung – Beispiel eines Innovations- und Rationalisierungs­s chutztarif­vertrags Prof. Dr. Jan Marco Leimeister Universität Kassel: Neue Erwerbsformen in der digitalen Arbeitswelt – Handlungs­ felder und Gestaltungsoptionen

BILDUNG, QUALIFIZIERUNG UND WEITERBILDUNG Prof. Dr. Reinhard Pollak WZB und Freie Universität Berlin: Herausforderungen für die Weiterbildung in Deutschland (Bedarf, Angebotsstruktur, Inanspruchnahme, Potenziale für die soziale Mobilität)

Alfred Löckle Gesamtbetriebsrat sowie Konzern­ betriebsrat der Robert Bosch GmbH: Betriebliche Weiterbildung als Instrument zur betrieblichen Fach­k räfteentwicklung und sozialen Mobilität

Jan Eggert Bildungsakademie von BMW: Veränderter Personal- und Qualifikations­ bedarf der Industrie

Stefan Soltmann IG BCE: Verankerung der Weiterbildung in der Tarifpolitik

Prof. Dr. Matthias Jarke FIT Fraunhofer: Neue Anforderungen der digitalen Arbeitswelt – computergestützte Möglichkeiten einer in den Arbeitsprozess integrierten Weiterbildung

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Prof. Dr. Eva Kocher / Prof. Dr. Felix Welti Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/ Oder/Universität Kassel: Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Weiterbildung

Robert Titelbach Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Österreich: Policy-Learning am Beispiel der Bildungs­ karenz und Bildungsteilzeit in Österreich Friedhelm Siepe Bundesagentur für Arbeit: Wie sieht die BA ihre Zukunfts-/Entwicklungspotentiale? (Strategische Ausrichtung und konkrete Erfahrungen aus dem Pilotprojekt Weiter­ bildungsberatung)


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ARBEITSRECHT UND MITBESTIMMUNG Prof. Dr. Gregor Thüsing Universität Bonn: Erscheinungsformen digitaler Arbeit und ihre arbeitsrechtliche Einordnung

Uwe Zillessen Betriebsrat der Fa. Publicis Pixelpark: Innovative Beteiligungs­konzepte – Beispiel aus der Praxis: Publicis Pixelpark, Köln

Dr. Manuela Maschke Hans-Böckler-Stiftung: Stellungnahme zur Mitgestaltung betrieblicher Veränderungs­ prozesse in der digitalen Arbeitswelt

Dietmar Schenn Betriebsrat der Audi AG: Innovative Beteiligungskonzepte – Beispiel aus der Praxis: Audi AG

Prof. Dr. Peter Wedde Frankfurt University for Applied Sciences: Digitalisierung und Beschäftigtendaten­ schutz und Impuls zur Mitgestaltung betrieblicher Veränderungsprozesse in der digitalen Arbeitswelt

Dr. Hans-Peter Klös Institut der deutschen Wirtschaft: Stellungnahme zur Mitgestaltung betrieblicher Veränderungsprozesse in der digitalen Arbeitswelt

Dr. Andreas Lutz Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e. V.: Stellungnahme einer Interessensver­ tretung von Selbstständigen

Dr. Reinhold Thiede DRV Bund: Probleme bei der Aus­ gestaltung einer Rentenversicherung für (Solo-)Selbstständige

SOZIALE SICHERUNG Dr. Verena Tobsch INES Berlin: Solo-Selbstständige in Deutschland und die Potenziale der Gig-Ökonomie Prof. Dr. Wiebke Brose Universität Duisburg-Essen: Sozialver­sicherungsrechtliche Bewertung der neuen Beschäftigungsformen nach geltendem Recht

Michael Quabach DGUV: Auswirkungen der Digitalisierung auf die gesetzliche Unfallversicherung: Status quo und Herausforderungen

Melanie Fahmy TNS Infratest: Präsentation der Ergebnisse der qualitativen Studie „Diskussion in Fokusgruppen“

Prof. Dr. Ulrich Preis Universität zu Köln: Notwendigkeit einer verpflichtenden Altersvorsorge für alle Erwerbstätige?

Monika Queisser OECD: Ausgestaltung der Alterssicherung Selbstständiger in ausgewählten OECD-Ländern – Policy-Learning Victoria Ringleb Allianz Deutscher Designer (AGD) e. V.: Stellungnahme einer Interessensvertretung von Selbstständigen

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SOZIALE GESTALTUNG DES WANDELS UND GUTE UNTERNEHMENSFÜHRUNG Jan Sievers TUI AG: Weiterentwicklung agiler Methoden in der konkreten Anwendung in einem Großunternehmen

Per Wiek Deutsche Bahn AG: Die Zukunft der Mensch-Maschine-Interaktion im Dienst­ leistungssektor

Dr. Jochen Appt DGUV: Neue Herausforderungen des Arbeitsschutzes und Möglichkeiten der Arbeitsgestaltung

Prof. Dr. Rötting TU Berlin: Zukunft der Mensch-Maschine-­ Interaktion

Dr. Immanuel Hermreck Bertelsmann SE: Gestaltung der digitalen Transformation aus Sicht des Personal­ managements

Dr. Werner Eichhorst IZA: Ökonomische Anreizsysteme zur Förderung guter Arbeitsbedingungen

Dr. Christian Schlögel KUKA AG: Mensch-Maschine-Interaktion in der Industrie 4.0

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Birgit Isenmann und Alfred Löckle Robert Bosch GmbH: Gestaltung der digitalen Transformation bei der Robert Bosch GmbH


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FUTURALE – EIN FILMFESTIVAL ZUR ZUKUNFT DER ARBEIT »Beim Filmfestival #Futurale

Am 5. November 2015 startete das BMAS mit der Futurale ein weite­ res Angebot an Bürgerinnen und Bürger, sich in den Diskussionsprozess rund um die Zukunft der Arbeit einzubringen.

geht es um nicht weniger als um die #ZukunftderArbeit

«

25.02.2016 via Twitter

»Hingehen! Diskutieren! Neues Erfahren! #FUTURALE « 14.09.2016 via Twitter

»Heute: Arbeiten 4.0 – Wunsch und Wirklichkeit « 16.04.2016 via Twitter

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Mit sieben Dokumentarfilmen tourte das Filmfestival ein Jahr lang durch Deutschland. Die Filme decken ein breites Spektrum unter­ schiedlicher Aspekte der Arbeit ab: Sie zeigen den Arbeitsalltag in all seinen Facetten, beleuchten die Auswirkungen der Digitalisierung auf traditionelle Berufe und begleiten Unternehmen, die sich auf neue Wege begeben. Sie zeigen neue Beschäftigungsformen, innovative Le­ bensentwürfe und geben Einblicke in die Welt der Startups. Im Anschluss an jeden Film diskutierten Expertinnen und Experten aus der Region mit dem Publikum – insgesamt wurde so in 175 Ver­ anstaltungen das Thema Arbeiten 4.0 ganz unterschiedlich beleuchtet. Mehr Infos zum Festival auf www.arbeitenviernull.de


INFOS ZU DEN FILMEN GRENZENLOSE FREIHEIT – GRENZENLOS ERREICHBAR?

DIGITALE NOMADEN – DEUTSCHLAND ZIEHT AUS

Regie: Tim Jonischkat, Deutschland 2015 Digitale Nomaden sind ortsunabhängig lebende Freigeister, die ihre Arbeit an jedem Ort der Welt ausüben können. Die erste deutschsprachige Doku zu diesem Thema nimmt den Zuschauer mit auf eine faszinierende Entdeckungsreise durch eine neuartige Lebens- und Arbeitswelt.

ROBOTER ALS ANTWORT AUF DEN DEMOGRAFISCHEN WANDEL?

IK BEN ALICE

Regie: Sander Burger, Niederlande 2015 Einer älter werdenden Bevölkerung stehen begrenzt Fachkräfte in der Pflege zur Verfügung. Daher soll der Pflegeroboter „Alice“ zukünftig Ersatz leisten. Der in Rotterdam uraufgeführte Dokumentarfilm IK BEN ALICE geht der Frage nach, wie Roboter eine Beziehung zu Menschen aufbauen können. Ergreifend, herzzerreißend und moralisch.

KOMMT DIE ZUKUNFT AUS DEM DRUCKER?

PRINT THE LEGEND

Regie: Luis Lopez, Clay Tweel , USA 2014 Die preisgekrönte Dokumentation PRINT THE LEGEND wirft einen Blick auf das Rennen um die Marktführung des 3D-Drucks, die Barack Obama in seiner 2013 gehaltenen “State of the Union Address” als nächste technische Revolution bezeichnete. Die Filmemacher porträtieren Unternehmer, die 3D-Technologie in den Mittelpunkt ihrer Gründungsidee stellen, und zeigen, was dieser “Macintosh-Moment” für sie bedeutet.

ICH ARBEITE, ALSO BIN ICH – IDENTITÄT DURCH ARBEIT?

DEINE ARBEIT, DEIN LEBEN!

Regie: Luzia Schmid, Deutschland 2015 DEINE ARBEIT, DEIN LEBEN! ist Teil eines crossmedialen Projekts und erzählt, was Arbeit in einem traditionellen Industrie­ land heute bedeutet. Und das so authentisch und direkt wie möglich: aus der Perspektive der Menschen selbst. Auf Einladung des WDR hielten Menschen ihren Arbeitsalltag mit Smartphone oder Videokamera fest. Aus mehreren hundert selbst gedrehten Videos entstand dann dieser Dokumentarfilm.

SCHÖNE NEUE ARBEITSWELT?

MEIN WUNDERBARER ARBEITSPLATZ

Regie: Martin Meissonnier, Frankreich 2014 Die Wirtschaftskrise hat den weltweiten Arbeitsmarkt erfasst. Im Dokumentarfilm MEIN WUNDERBARER ARBEITSPLATZ kommen Firmen zu Wort, die sich der negativen Stimmung widersetzen und mit innovativen Maßnahmen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter wieder gerne zur Arbeit kommen und gleichzeitig mehr Gewinn generiert wird.

GOLDGRÄBERSTIMMUNG AUF DEM SOFA? YOUTUBE MACHT‘S MÖGLICH

PLEASE SUBSCRIBE

Regie: Dan Dobi, USA 2013 Schon jetzt ist YouTube nach Google die zweitgrößte Suchmaschine der Welt. Jeden Tag klicken Nutzer rund vier Milliarden Videos an, pro Minute werden Hunderte Stunden Videomaterial hochgeladen. PLEASE SUBSCRIBE erklärt das Phänomen einiger der einflussreichsten Content-Ersteller, die den Standard für YouTuber geprägt haben.

VON DER IDEE ZUM STARTUP – WIE LANG IST DER WEG?

SILICON WADI

Regie: Daniel Sivan, Yossi Bloch, Israel 2014 Israel gilt als die Startup-Nation. Allein in Tel Aviv gibt es mehr Startups als zusammen in Europa. Pro Person steht nirgendwo sonst so viel Venture Capital zur Verfügung wie in Israel. Wie funktioniert eine High-Tech-Nation? SILICON WADI von Daniel Sivan und Yossi Bloch begleitet vier junge Unternehmen und ihre Förderer in Tel Aviv über zwei Jahre.

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IMPRESSUM Herausgeber Bundesministerium für Arbeit und Soziales Abteilung Grundsatzfragen des Sozialstaats, der Arbeitswelt und der sozialen Marktwirtschaft Wilhelmstraße 49 10117 Berlin Internet: www.arbeitenviernull.de Email: gsarbeitenviernull@bmas.bund.de Stand:

März 2017

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