Künst­liche Befruchtung Wie Sie Zuschüsse zur Kinder­wunsch­behand­lung erhalten

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Künst­liche Befruchtung - Wie Sie Zuschüsse zur Kinder­wunsch­behand­lung erhalten

Kinder­wunsch­behand­lung. Betroffene Paare können Zuschüsse zu den Kosten einer künst­lichen Befruchtung bekommen. © Your Photo Today / Voisin / Phanie

Kinder­wunsch­behand­lungen sind teuer. Viele Krankenkassen zahlen mehr als sie müssen. Mehrere Bundes­länder bieten zusätzliche Finanz­hilfe. Wir geben einen Über­blick.

Sie wünschen sich ein Baby, aber auf natürlichem Weg klappt es mit einer Schwangerschaft nicht? Mit diesem Schick­sal sind Sie nicht allein. Etwa jedes sechste Paar in Deutsch­land hat einen unerfüllten Kinder­wunsch. Mit medizi­nischer Hilfe kann es möglich sein, doch Eltern zu werden. Eine solche Kinderwunschbe­hand­lung geht leider neben psychischen und körperlichen auch mit großen finanziellen Belastungen einher. Die Stiftung Warentest hat geprüft, welche Zuschüsse es von gesetzlichen Krankenkassen und anderen Stellen für eine künst­liche Befruchtung gibt. Erfreulich: Die meisten Paare erhalten zumindest anteilig finanzielle Hilfe von verschiedenen Stellen, um die Kosten von oft mehreren Tausend Euro für eine Kinder­wunsch­behand­lung zu senken. Auch lesbischen Paaren greifen inzwischen mehr Bundes­länder unter die Arme, und auch eine Krankenkasse gibt hier Zuschüsse. Bei uns finden Sie alle Details.

Gesetzlicher Zuschuss für Ehepaare

Verheirateten Ehepaaren, die gesetzlich kranken­versichert sind, wird generell bei ­jeder Kasse die Hälfte der genehmigten Behand­lungs­kosten einer künst­lichen Befruchtung erstattet. Voraus­setzung: Frauen und Männer dürfen nicht jünger als 25 Jahre und nicht älter als 39 Jahre beziehungs­weise 49 Jahre alt sein.

Alle gesetzlichen Kassen müssen für eine fest­gelegte Anzahl von Behand­lungen zahlen, etwa für die ersten drei Versuche der In-vitro-Fertilisation, bei der die Eizelle im Reagenz­glas befruchtet und dann in die Gebärmutter einge­bracht wird. Zuschüsse bekommen nur verschieden­geschlecht­liche Ehepaare, homo­sexuelle gehen leer aus.

Ob private Kranken­versicherer für eine Kinder­wunsch­behand­lung zahlen, hängt unter anderem vom jeweiligen Tarif ab. Oft tragen sie jedoch die vollen Kosten.

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  • LottaMotta am 28.06.2021 um 07:41 Uhr
    Repromedizin

    Meint ihr nicht, dass das Verbot schon von Eizellspende heuchlerisch ist, geschweige denn von Leihmutterschaft? Es ist allen bekannt, dass die Paare dann in die Ukraine hinfahren, wo es sogar Mitochondrien-Spende erlaubt ist. Warum soll eine Frau etwas dafür können, wenn sie z.B. als Kind Krebs hatte und als Folge der Chemotherapie unfruchtbar wurde? Oder wenn sie an vorzeitige Wechseljahre leidet?
    Das Verbot wurde damals damit begründet, dass die Eizellenentnahme für die Spenderin gefährlich sei. Ist es nicht. Mittlerweile ist es Routine. Selber mehrmals erlebt. Sie kann nur gefährlich werden, wenn der Arzt nicht sorgfältig arbeitet. Ein Grund mehr, um das Verfahren in Deutschland zu genehmigen, um Qualität zu gewährleisten.

  • LottaMotta am 15.05.2021 um 07:49 Uhr

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  • LottaMotta am 26.04.2021 um 07:39 Uhr

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  • LottaMotta am 21.03.2021 um 07:47 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • LottaMotta am 31.01.2021 um 07:43 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.