Taschengeld

Es gibt viele offene und strittige Fragen, wenn es um das Thema Taschengeld geht: Ab wann? Wie viel und wofür? Dabei spielt die Höhe des Taschengeldes nicht die entscheidende Rolle. Viel wichtiger ist, dass Kinder in regelmäßigen Abständen eine kleine Summe unaufgefordert und unabhängig von ihrem Verhalten bekommen, über das sie frei verfügen können. So lernen sie schon in jungem Alter mit Geld umzugehen. Wichtig ist auch, dass Eltern offen mit ihren Kindern über die finanzielle Situation der Familie und die Höhe des Taschengeldes sprechen und nicht bewerten, wofür die Kinder das Geld verwenden.

Das DJI setzt sich bereits seit vielen Jahren mit diesem Thema auseinander. 2014 erschien die Expertise „Taschengeld und Gelderziehung“ von Alexandra Langmeyer (DJI) und Ursula Winklhofer (DJI), in der auch Empfehlungen zum Taschengeld sowie zum Budgetgeld zu finden sind. Die Expertise wurde im Auftrag von Geld und Haushalt – Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe im Deutschen Sparkassen- und Giroverband verfasst. Die Ergebnisse dienten dem Auftraggeber dafür, Informationsmaterialien zur „Geld- und Sparerziehung“ junger Menschen zu konzipieren.

Die aktuellen Empfehlungen für die angemessene Höhe des Taschengeldes sind aus dem Jahr 2020. Sie werden auf Grundlage der DJI-Expertise alle vier Jahre aktualisiert. Entsprechend werden neue Empfehlungen erst im Herbst 2024 herausgegeben, trotz aktuell hoher Inflation.

Die Expertise enthält auch Empfehlungen zum Budgetgeld. Dieses sollte zusätzlich zum Taschengeld eingeplant werden und dient für festgelegte Ausgaben wie Kleidung oder Schulmaterial. Es kann von den Eltern verwaltet werden oder älteren Kindern z.B. über ein Girokonto zur Verfügung gestellt werden.

Zum Schutz vor negativen Rechtsfolgen können Verpflichtungsgeschäfte (z.B. Kaufverträge mit Zahlungsverpflichtungen) von Kindern nicht getätigt werden. Ein Sechsjähriger kann im juristischen Sinne kein Bonbon kaufen, auch nicht mit Genehmigung seiner Eltern. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Kinder unter sieben Jahren geschäftsunfähig (BGB §§ 104, 105). Ab dem siebten Lebensjahr sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig. Sie benötigen für ein Rechtsgeschäft, das heißt zum Einkaufen, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, in der Regel eines Elternteils (BGB §§ 106, 107). Liegt diese nicht vor, ist das Rechtsgeschäft eines Kindes „schwebend unwirksam“. Das heißt, die Eltern können den Einkauf ihres Kindes rückgängig machen oder durch nachträgliche Einwilligung rechtlich wirksam werden lassen (BGB § 108).

Der sogenannte Taschengeldparagraph (BGB § 110) sieht als Ausnahme vor, dass ein Minderjähriger ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters rechtswirksame Verträge abschließen kann, falls ihm von seinem gesetzlichen Vertreter bzw. Eltern Mittel zur freien Verfügung überlassen worden sind. Mit dem „Taschengeldparagraphen“ wird somit das eigenständige Einkaufen von Waren und Dienstleistungen durch Kinder legitimiert. Eltern und Kinder, aber auch Verkäufer haben somit die Sicherheit, dass das Rechtsgeschäft wirksam ist und bleibt.

Grundsätzlich gibt es jedoch keine gesetzliche Regelung, die vorschreibt, dass Eltern ihren Kindern Taschengeld geben müssen und wie viel.

Die meisten Kinder und Jugendlichen erhalten regelmäßig Taschengeld - in jüngeren Jahren eher wöchentlich, im Jugendalter dann monatlich. Regelmäßigkeit und Höhe des Taschengeldes steigen mit dem Alter der Kinder: Laut LBS-Kinderbarometer 2014 erhalten Kinder der 4. Klasse im Schnitt monatlich rund 14 Euro und Kinder der 7. Klasse rund 26 Euro Taschengeld. Nicht alle Kinder desselben Alters erhalten jedoch gleich viel Taschengeld: So bekamen laut LBS-Kinderbarometer 2009 Kinder im Alter zwischen neun und 14 Jahren im Mittel zwar rund 18 Euro monatlich, manche Kinder jedoch weniger als 5 Euro pro Monat, andere hingegen sogar mehr als 70 Euro.

Einige Studien kommen zu dem Ergebnis, dass Jungen etwas mehr Taschengeld als Mädchen erhalten; andere Studien, die Jugendliche als Zielgruppe im Blick haben, können keine bzw. kaum Unterschiede nachweisen. Tendenziell erhalten Kinder mit Migrationshintergrund teilweise mehr Taschengeld als Kinder ohne Migrationshintergrund. Haben Eltern einen niedrigen Bildungsabschluss und/oder ein niedriges Nettoeinkommen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Kinder weniger Taschengeld erhalten; dies gilt auch für Kinder aus sehr kinderreichen Familie. Umgekehrt können Kinder aus Ein-Kind-Familien mehr Geld ausgeben. Elterliche Erziehungskonzepte spielen ebenfalls eine Rolle für den Umgang mit Taschengeld: Für einen Teil der Eltern ist das oberste Ziel eine marktwirtschaftlich und rational orientierte Finanzkompetenz, während andere mit einem liberal orientierten Finanzerziehungskonzept einen eher sorglosen und großzügigen Umgang mit Geld fördern.

Wofür geben Mädchen und Jungen ihr Geld aus?

Je nach Alter geben Kinder ihr Geld, das sie zur Verfügung haben, vor allem für Spielsachen, Zeitschriften, Speisen und Getränke (insbesondere Süßigkeiten und Fast Food), Ausgehen und Handy aus. Geht es nur um das Taschengeld, stehen bei Mädchen Ausgaben für Kleidung, Zeitschriften und Süßigkeiten an erster Stelle, während Jungen ihr Taschengeld eher in Computer, Süßigkeiten und Zeitschriften investieren. Keine Geschlechtsunterschiede finden sich im Sparverhalten der Kinder: Jungen und Mädchen sparen vom Taschengeld in etwa gleich viel.

Publikationen

Langmeyer, Alexandra/Winklhofer, Ursula (2014):
Taschengeld und Gelderziehung. Eine Expertise zum Thema Kinder und ihr Umgang mit Geld mit aktualisierten Empfehlungen zum Taschengeld. München
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Winklhofer, Ursula/Langmeyer, Alexandra (2015): Taschengeld als Beitrag zur Gelderziehung. In: Frühe Kindheit, 18. Jg., H. 4, S. 50-55