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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

E  16/9

 

08.06.2012

 

 

 

Haushalts- und Finanzausschuss

 

Christian Möbius MdL

 

 

Einladung

 

 

2. Sitzung (öffentlich)

des Haushalts- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 14. Juni 2012,
vormittags, 10.00 Uhr, Raum E 3 – A 02

 

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1

40221 Düsseldorf

 

 

Gemäß § 52 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:

 

 

Tagesordnung

 

 

Gesetz zur Restrukturierung der WestLB AG

 

            Gesetzentwurf der Landesregierung

            Drucksache 16/16

 

            - Öffentliche Anhörung

 

 

 

 

gez. Christian Möbius
- Vorsitzender -

 

F. d. R.

 

 

Frank Schlichting

Ausschussassistent

 

Anlagen

Fragenkatalog

Verteiler

Anhörung Haushalts- und Finanzausschuss

am 14. Juni 2012

Gesetz zur Restrukturierung der WestLB AG

 

- Fragenkatalog -

 

 

 

1.         Wie beurteilen Sie den vorliegenden Gesetzentwurf?

 

2.         Welche Auswirkungen ergeben sich aus der Bereitstellung von 1 Milliarde Euro zum 30. Juni 2012 auf den Landeshaushalt bzw. auf das Ziel im Jahr 2020 die Schuldenbremse einzuhalten?

 

3.         Aus der Begründung zum Gesetzentwurf geht hervor, dass die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf auch ein etwaiges Einwilligungserfordernis des Landtags zum Transformationsprozess der WestLB AG umfasst.

Reicht ein Hinweis lediglich in der Begründung des Gesetzentwurfs aus?

 

4.         Nach dem Base-Case- bzw. Bad-Case-Szenario  ergeben sich Transformationskosten, die das Eigenkapital der SPM-Bank übersteigen, von 450 Millionen Euro bzw. 1,65 Milliarden Euro.

Kann man aus dem Gesetzentwurf die Ausgestaltung der Eigentümerverantwortung des Landes erkennen? Ergibt sich eine mögliche Insolvenzfähigkeit der SPM-Bank aus dem Gesetzentwurf?

Geht aus dem Gesetzentwurf hervor, inwieweit das Land für über die genannten Beträge hinausgehende Risiken haftet?

 

5.         Können Sie beurteilen, ob in dem Gesetzentwurf lediglich die Eckpunktevereinbarung aus Juni 2011 umgesetzt wird oder ob darüber hinausgehende Entscheidungen umgesetzt werden?

 

6.         Laut Medienberichten war die in Düsseldorf ansässige HSBC Trinkaus an einer Übernahme des Geschäfts mit Firmenkunden ab 250 Mio. Euro interessiert. Damit verbunden gewesen wäre die Übernahme von bis zu 600 hochqualifizierten Arbeitsplätzen am Standort Düsseldorf.

 

Wie kann die Landesregierung sicherstellen, dass diese Arbeitsplätze am Finanzplatz Düsseldorf erhalten bleiben? Gelingt dies nicht, welche Kosten kämen dadurch auf das Land zu?

 

7.         Ist die vorgesehene Aufteilung der Lasten zwischen den Eigentümern Land und Sparkassen fair in dem Sinne, dass sie nicht unangemessen zu Lasten der Steuerzahler in NRW geht?

 


 

8.                    In Medienberichten (vgl. RP vom 22.9.2011, Börsen-Zeitung vom 30.9.2011) war die Rede davon, dass Vertreter aus dem Sparkassenlager verhindern wollten, dass durch den Verkauf an einen Konkurrenten aus dem privaten Bankenlager dieser gestärkt würde. Lieber würde man eine Vergrößerung der „Bad Bank“ in Kauf nehmen.

 

Wie schätzen Sie das Risiko ein, dass es dazu tatsächlich zu einer zusätzlichen Belastung des nordrhein-westfälischen Steuerzahlers kommt? Wäre dies mit den Auflagen der EU-Kommission zu vereinbaren?

 

9.                    Wie kann sichergestellt werden, dass die Interessen der nordrhein-westfälischen Wirtschaft und die des Finanzplatzes NRW bei der Helaba sichergestellt werden?

 

10.      Das Land hat für die WestLB-Anteile, die von der NRW.Bank gehalten werden, eine Werterhaltungsgarantie abgegeben.

 

Können daraus Belastungen für den Landeshaushalt entstehen und wenn ja, in welcher Höhe?

 

 


 

Haushalts- und Finanzausschuss

 

Öffentliche Anhörung am 14. Juni 2012

 

Gesetz zur Restrukturierung der WestLB AG

 

         - Verteilerliste -

Städte- und Gemeindebund NRW

Düsseldorf

 

Städtetag Nordrhein-Westfalen

Köln

 

Landkreistag Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf

Arbeitsgemeinschaft der

kommunalen Spitzenverbände

Köln

 

Frau Präsidentin

Dr. Brigitte Mandt

Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf

Herrn Professor

Dr. Michael Hüther

Institut der Deutschen Wirtschaft Köln

Köln

Herrn

Dr. Michael Thöne

Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut

an der Universität zu Köln

Köln

Herrn Professor

Dr. Dieter Birk

Westfälische Wilhelms-Universität

Münster

Institut für Steuerrecht

Münster

Herrn

Dr. Henning Tappe

Westfälische Wilhelms-Universität Münster

Institut für Steuerrecht

Münster

Herrn Professor

Dr. Christoph M. Schmidt

Rheinisch-Westfälisches Institut

für Wirtschaftsforschung

Essen

Herrn

Dr. Rainer Kambeck

Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung

Essen

Herrn

Dietrich Voigtländer

Vorsitzender des Vorstands

der WestLB AG

Düsseldorf

Herrn

Markus Bolder

Erste Abwicklungsanstalt

Düsseldorf

Herrn

Matthias Wargers

Erste Abwicklungsanstalt

Düsseldorf

Herrn

Franz-Josef Arndt

Bankenvereinigung Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf

Herrn

Anno Jansen-Winkeln

Vorsitzender des Verwaltungsrates

der Stadtsparkasse Mönchengladbach

Mönchengladbach

Frau

Doris Ludwig

Betriebsratsvorsitzende WestLB AG

Düsseldorf

Herrn

Heinz Wirz

Bund der Steuerzahler NRW

Düsseldorf