Gammelfleisch als Gastgeschenk
Zoll findet über 25 Kilogramm Fleisch und tierische Produkte ungekühlt im Sprinter
Über 25 Kilogramm Fleisch, Fleischkonserven und diverse weitere Fleischerzeugnisse sowie 76 Hühnereier wollte ein 27-jähriger Mann seinen in Neuwied lebenden Brüdern als Geschenke aus der Heimat mitbringen.
Im Rahmen einer Zollkontrolle Ende März entdeckten die Nasen der Zöllner die kulinarischen Mitbringsel bereits beim Öffnen der Hecktüren des aus Moldau kommenden Mercedes Sprinter. Die Erzeugnisse lagen ungekühlt, lediglich in Kartons und Plastiktüten verpackt, auf der Ladefläche.
"Um die Einschleppung von Tierseuchen zu vermeiden, unterliegt die Einfuhr von Waren tierischen Ursprungs aus Nicht-EU Ländern wie Moldau strengen Bestimmungen", erklärte Pressesprecherin Sonja Müller.
Die Produkte wurden sichergestellt und an das örtlich zuständige Veterinäramt übergeben. Grundsätzlich werden Waren dieser Art vernichtet.
Da die Einschleppung von Tierseuchen auch bei der Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die Reisende in ihrem Gepäck zum persönlichen Verbrauch mit sich führen, nicht ausgeschlossen werden kann, gelten gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 für die Einfuhr derartiger Produkte aus einem Nicht-EU-Staat in die EU strenge veterinärrechtliche Bestimmungen.
Werden Fleisch, Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse, wie zum Beispiel Käse oder Wurstwaren, privat eingeführt, so müssen diese Waren dieselben veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen wie gewerbsmäßige Einfuhrsendungen.
Ausnahmen gelten im Reiseverkehr zwischen den EU-Mitgliedstaaten sowie für die Einfuhr tierischer Erzeugnisse aus Andorra, Island, Liechtenstein, Nordirland, Norwegen, San Marino und der Schweiz.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Einfuhr von tierischen Erzeugnissen im Reiseverkehr".
Einfuhr von tierischen Erzeugnissen im Reiseverkehr