SACHSENWEITE VERANSTALTUNGEN & AKTIONEN ZU DEN SÄCHSISCHEN ENERGIETAGEN 2024: Jetzt Platz sichern!

Keine Selbstjustiz durch digitalen Fernzugriff

Pressemitteilung vom
Auf dem Weg zur nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität sind unter anderem Elektrofahrzeuge zentraler Baustein. Gleichzeitig wirft deren Nutzung völlig neue juristische Fragestellungen auf. Das OLG Düsseldorf hat nun in einem Urteil gegen die RCI Bank (Renault) die Rechte der E-Autofahrer gestärkt
Elektroautos an öffentlichen Ladesäulen

OLG Düsseldorf stärkt Rechte der E-Autofahrer

Off

Auf dem Weg zur nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität sind unter anderem Elektrofahrzeuge zentraler Baustein. Gleichzeitig wirft deren Nutzung völlig neue juristische Fragestellungen auf. So hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf Anfang Oktober in zweiter Instanz eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen auf dem Tisch, die sich den vorformulierten Geschäftsbedingungen bei der Nutzung von Batterien für Renault-Elektrofahrzeuge widmete. Sehr zur Freude der Verbraucherschützer entschied das Gericht gegen die beklagte RCI Banque S.A., die als Vermieter der Fahrzeugbatterien, selbige aus der Ferne abschalten wollte – aus Sicht des OLG eine unangemessene Benachteiligung. (AZ: I-20 U 116/20 (n.rk.))

Der Anbieter wollte sich durch die strittige Klausel im Fall einer anbieterseitigen außerordentlichen Kündigung das Recht einräumen, die Wiederauflademöglichkeit der Autobatterie nach einer Ankündigungsfrist zu sperren. Somit wäre die Nutzung des gesamten Fahrzeugs nicht mehr möglich gewesen. „Eine derartige Sperre sieht das Gesetz jedoch nicht vor“, erläutert Claudia Neumerkel, Juristin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Lademöglichkeit per Fernzugriff mittels Software verhindert wird. Wenn beim Kunden ein Schaden entsteht, kann das für den Anbieter teuer werden. Kann beispielsweise eine vierköpfige Familie im Urlaub das Fahrzeug nicht mehr laden, müsste der Anbieter für die Folgekosten aufkommen.  

„Das Gericht stufte dieses Vorgehen als verbotene Eigenmacht des Anbieters ein, weil es einem Eingriff in fremden Besitz ohne das Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gleich kommt. Damit handelt es sich um eine Form von Selbstjustiz“, erklärt Neumerkel. Denn unabhängig von der schuldrechtlichen Ausgangslage muss die Rechtsdurchsetzung durch den Staat in einem ordnungsgemäßen Verfahren angeordnet werden.

Zwar werden Leistungssperren per digitalem Fernzugriff durch den Gesetzgeber bei anderen Verträgen, wie zum Beispiel der Festnetztelefonie, ermöglicht. Dort sind jedoch nicht nur weitere enge Voraussetzungen einzuhalten, die Lage ist nach Ansicht des OLG Düsseldorf nicht mit der Batterievermietung zu vergleichen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Rechtsfrage für zahlreiche andere Fälle, z. B. der Aktivierung einer Wergfahrsperre per Fernzugriff, hat das OLG Düsseldorf Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.