Verordnung zur Regelung der tierschutzrechtlichen Handelserlaubnis (Tierschutz-Handelserlaubnisverordnung)

Das BMEL veröffentlicht hier seine Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, bevor diese dem Bundestag oder Bundesrat zur weiteren Behandlung zugeleitet werden. Auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat kann dann der weitere Verlauf der jeweiligen Gesetzgebungsverfahren recherchiert werden.

Erschienen am im Format Gesetzestext

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Den rechtlichen Rahmen für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Tierversuchen in Deutschland bilden das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV).

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AnimalTestInfo – Datenbank zu Tierversuchsvorhaben in Deutschland (Thema:Tierschutz)

Seit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und der Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) im Jahr 2013 ist dem Antrag zur Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens eine nichttechnische Projektzusammenfassung (NTP) beizufügen (§ 31 Absatz 2 TierSchVersV). Die NTP bietet einen umfassenden Überblick zum jeweiligen Tierversuchsvorhaben. Sie bietet Informationen darüber, welchem Zweck die Tierversuche dienen, welchen Nutzen sie verfolgen und was für Schäden bzw. Belastungen bei den eingesetzten Tieren erwartet werden. Angegeben werden auch die Anzahl und die Art der zur Verwendung vorgesehenen Tiere (Mäuse, Ratten usw.) sowie die Erfüllung der Anforderungen, um die Verwendung von Tieren im Voraus zu vermeiden, ihre Zahl im Versuch zu vermindern oder ihr Wohlergehen zu verbessern.

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