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Silvesteransprache des Bundespräsidenten 1949

  • BRD (ab 1949)

Hintergrundinformationen

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Silvesteransprache des Bundespräsidenten 1949 Zum Jahreswechsel 1949 / 1950 hielt Bundespräsident Theodor Heuss am 31. Dezember 1949 erstmals eine Silvesteransprache. Dies sollte sich in den folgenden Jahren als Tradition erweisen- in dem ersten Jahr der Bundesrepublik Deutschland war es jedoch ein "Novum".

Neben dem problemlosen Empfang in der Bundesrepublik Deutschland wurde die Silvesteransprache des Bundespräsidenten durch die Rundfunkanstalt "Rundfunk im amerikanischen Sektor" (RIAS) in Berlin ausgestrahlt und war damit nicht nur in Westberlin sondern auch in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zu empfangen. Die zusätzliche Bitte der Rundfunkanstalt RIAS zu einem Neujahrsempfang für Berliner Kinder durch den Bundespräsidenten am Neujahrstag 1950 wurde vom Bundespräsidialamt abgelehnt.

Bereits im darauffolgenden Jahr machte Heuss bei der Neujahrsansprache 1950 einen Vorschlag zur künftigen Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland. Dieser neue Text konnte sich mehrheitlich nicht durchsetzen. 1952 wurde die dritte Strophe des Deutschlandliedes von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland. In einem Briefwechsel zwischen dem Bundespräsidenten Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer wurde dies offiziell festgelegt. Nach der Wiedervereinigung bestätigten im Jahr 1991 Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne Deutschlands.

An den Digitalisierungstätigkeiten zur Erstellung der Galerie war Alexandra Schiekel beteiligt.

Lars Amelung