Normenkontrollantrag zur Schweinehaltung

Mit einem Normenkontrollantrag am Bundesverfassungsgericht wendet sich das Land Berlin gegen die Haltungsbedingungen von Schweinen in der Landwirtschaft.
Das Land Berlin hält zentrale rechtliche Anforderungen an die Schweinehaltung in der deutschen Landwirtschaft für verfassungswidrig. Daher hat die Landesregierung im Januar 2019 einen Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Normenkontrollantrag vor dem Bundesverfassungsgericht richtet sich gegen Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Berlin wendet sich insbesondere gegen die mehrwöchige Fixierung von Sauen in Kastenständen (sogenannte Kastenstandshaltung).

  • Normenkontrollantrag des Landes Berlin zur Schweinehaltung

    PDF-Dokument (2.3 MB)

  • Erweiterung des Normenkontrollantrages zur Schweinehaltung

    PDF-Dokument (1.7 MB)