Genehmigung von Infrastrukturvorhaben in Sachsen

24.01.2024, 09:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen zieht Bilanz für 2023 und gibt einen Ausblick auf 2024

»Ob Straße, ob Schiene, ob Radweg oder ÖPNV – im vergangenen Jahr hat mein Haus insgesamt 46 Infrastrukturvorhaben in Sachsen genehmigt«, zieht Regina Kraushaar für das Jahr 2023 Bilanz. »Mit 34 Genehmigungen betraf der Großteil der Vorhaben Straßen- und Radwegprojekte. Dabei lag ein besonderes Augenmerk auch auf der zielgerichteten Verbesserung des Radwegesystems in Sachsen. Durch straßenbegleitende Verknüpfungen zwischen Kommunen im ländlichen Raum wurde das Radfahren nicht nur komfortabler, sondern – gerade für Schulkinder – deutlich sicherer. Auch der Tourismus profitiert von diesen Radverbindungen, das ist ein ganz wunderbarer Effekt« so Kraushaar weiter. »Die weiteren Genehmigungen umfassten sieben ÖPNV-Vorhaben, drei Energieversorgungsprojekte sowie jeweils ein Vorhaben im Eisenbahn- und Luftverkehrsbereich.«

Infrastrukturprojekte bedürfen vor ihrer Realisierung einer behördlichen Genehmigung. In vielen Fällen schafft diese die Landesdirektion Sachsen in speziellen Verwaltungsverfahren, wie der Plangenehmigung und dem Planfeststellungsverfahren.

Geografische Verteilung der genehmigten Vorhaben

Bei der Zuordnung der Genehmigungen liegen die Regionen außerhalb der Großstädte vorn. Dort sollen 37 der genehmigten Infrastrukturvorhaben umgesetzt werden. Darunter kleinerer Vorhaben, wie z. B. der Ausbau der Waldheimer Straße in Mittweida in Mittelsachsen oder der 1. Bauabschnitt des Radweges Marienberg – Reitzenhain im Erzgebirgskreis, aber auch größere Maßnahmen, wie z. B. der Ausbau des Staatsstraße 32 nördlich von Rossau oder der Bundesstraße 157 nördlich von Bautzen.

Neun Genehmigungen wurden für Projekte in Dresden und Leipzig erteilt. Dabei handelt es sich überwiegend um dem ÖPNV zuzurechnende Vorhaben - zuletzt in Dresden die Genehmigung des Ausbaus des zweiten Abschnittes der Dresdner Campuslinie über die Nürnberger Straße/Nossener Brücke und in Leipzig des Straßenbahnabschnittes Dieskaustraße zwischen Kulkwitzer und Antonienstraße.

Genehmigungsempfänger

Bei den Empfängern der Genehmigungen liegt die Straßenbauverwaltung des Freistaates Sachsen vorn. Diese erhielt für 24 Projekte grünes Licht. Acht Genehmigungen gingen an Landkreise und Kommunen, sieben an kommunale Nahverkehrsunternehmen, vier an öffentlich-rechtliche sowie private Unternehmen und drei an Energieversorgungsunternehmen.

Ausblick auf 2024

Die Landesdirektion rechnet damit, im 1. Halbjahr die Planunterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung u. a. in dem Verfahren zum Neubau der B 178n im Abschnitt Nostitz – Bundesautobahn A 4 auslegen zu können. Ende des 2. Halbjahres können voraussichtlich die Planunterlagen für die Verlegung der S 177 südlich von Großerkmannsdorf ausgelegt werden. In beiden Fällen handelt es sich um wichtige Lückenschlüsse bestehender Trassen.

Verschiedene Planfeststellungsverfahren zur Optimierung des Leipziger und des Dresdner ÖPNV-Systems sowie zur weiteren Ausgestaltung des Chemnitzer Modells befinden sich in der Bearbeitung.

Darüber hinaus rechnet die Landesdirektion Sachsen für 2024 mit neuen Genehmigungsanträgen. Aus dem Bereich der Straßenbauverwaltung ist hierbei eine Verfestigung des Trends festzustellen, das Radwegesystem innerhalb des Freistaates systematisch zu verbessern – vor allem straßenbegleitend als Verknüpfung zwischen Kommunen im ländlichen Raum.

Hintergrund

Die bei der Landesdirektion Sachsen angesiedelte Planfeststellung schafft im Freistaat mit Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau und die Änderung wichtiger Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Straßen, Schienenwege und ÖPNV-Infrastruktur, Flughäfen und Verkehrslandeplätze, Energieleitungstrassen sowie Seilbahnen.

Das Planfeststellungsverfahren ist ein streng formalisiertes Genehmigungsverfahren zur umfassenden Entscheidung über die Zulässigkeit für Infrastrukturvorhaben, die eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Interessen berühren. Im Verfahren und in der abschließenden Entscheidung, dem Planfeststellungsbeschluss, findet eine umfassende Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange mit den für das Vorhaben sprechenden Argumenten statt.


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