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»Falsche Tatsachenbehauptung« Gericht untersagt Kai Diekmann Äußerungen zu Kohl-Söhnen

In der Auseinandersetzung um sein Buch hat der frühere Chefredakteur der »Bild«-Zeitung, Kai Diekmann, nach SPIEGEL-Informationen eine einstweilige Verfügung des Hamburger Landgerichts kassiert.
Helmut Kohl mit seinen Söhnen Walter (l.) und Peter (r.) im Jahr 1974

Helmut Kohl mit seinen Söhnen Walter (l.) und Peter (r.) im Jahr 1974

Foto: Sven Simon / IMAGO

Im Streit um die Memoiren des früheren »Bild«-Chefs Kai Diekmann haben die Söhne von Altbundeskanzler Helmut Kohl einen juristischen Erfolg erzielt. Am Dienstag erließ die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg nach SPIEGEL-Informationen eine einstweilige Verfügung gegen die Verlagsgruppe Penguin Random House, die Diekmanns Buch auf den Markt gebracht hatte.

Walter und Peter Kohl waren gegen mutmaßlich falsche Aussagen in dem Werk vorgegangen und erhielten nun in mehreren Punkten Recht (Az. 324 O 198/23): Unter anderem untersagte das Gericht Diekmann die Behauptung, neben Peter hätte auch Walter Kohl seinen Vater im Jahr 2015 auf Pflichtteilsansprüche bezüglich des Nachlasses der Mutter verklagt. Dies sei »eine unwahre Tatsachenbehauptung«.

Bereits gedruckte Exemplare seien von dem Verbot jedoch nicht betroffen, heißt es in dem Beschluss. Die Verfahrenskosten sollen demnach zwischen den Streitparteien aufgeteilt werden.

Zuvor hatte Diekmann, der als enger Vertrauter von Kohls zweiter Frau Maike gilt, Walter und Peter Kohl scharf angegriffen und ihnen vorgeworfen, es sei ihnen nur um das Geld ihres Vaters gegangen.

Dem SPIEGEL sagte Walter Kohl, die jetzt erlassene einstweilige Verfügung sei eine »krachende Niederlage« für Diekmann und seinen Verlag. Der Beschluss des Landgerichts Hamburg zeige, dass Diekmann in seinem Buch »mit Unwahrheiten und Halbwahrheiten arbeitet«, so Kohl. Der Aussage, er und sein Bruder Peter hätten ihren Vater als »reine Gelddruckmaschine« betrachtet, sei »durch das Gericht die Grundlage entzogen« worden. Möglicherweise habe sich Diekmann zu sehr auf seine »Informantin« Maike Kohl-Richter verlassen. »Man fragt sich: Warum hat er das nötig?«, so Kohl.

In einer am Donnerstag verbreiteten Pressemitteilung kündigte eine Sprecherin von Penguin Random House unterdessen an, dass Autor und Verlag »die Einlegung von Rechtsmitteln« gegen den Beschluss prüfen würden. Man sei aber »schon jetzt sehr erfreut, dass die aktuell im Handel befindlichen Exemplare« des Diekmann-Buchs »weiterhin ungestört verkauft werden« könnten.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel wurde um die Pressemitteilung von Penguin Random House ergänzt.

ama/srö