Neue Regeln für Fahrzeugkontrollen: Auch Motorräder müssen bald zum TÜV 

Pressemitteilung 
 
 

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©BELGA/E. LALMAND  

Am Dienstag hat das Parlament neue Regeln für Fahrzeugkontrollen verabschiedet, die darauf abzielen, die Verkehrssicherheit zu verbessern, indem die regelmäßigen technischen Kontrollen auf Motorräder sowie bestimmte Anhänger und Wohnwagen ausgedehnt, Straßenkontrollen von Nutzfahrzeugen effizienter und risikobasiert gestaltet sowie die Vorschriften für Zulassungsdokumente vereinheitlicht werden.

"Einen großen Erfolg haben wir dadurch erzielt, dass die technischen Standards der Instandsetzung und der Inspektion auf einem sehr hohen Niveau vereinbart worden sind", sagte Werner Kuhn (EVP, DE), Berichterstatter für die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Anhängern.


Die Abgeordneten entschieden, die obligatorischen Kontrollen auf Motorräder in allen Mitgliedstaaten ab 2016 und auf Mopeds ab 2018 auszuweiten, es sei denn, eine Überprüfung der Kommission würde ergeben, dass die technische Überwachung von Mopeds die Verkehrssicherheit nicht verbessern würde.


Sie stimmten ebenfalls dafür, obligatorische Kontrollen auf Kraftfahrzeuganhänger mit mehr als zwei Tonnen Gewicht und auf Wohnanhänger über 750 kg auszuweiten, und bekräftigten bestehende Normen für Anhänger über 3,5 Tonnen.


Nach den neuen Regeln bleiben die aktuellen Vorschriften bestehen, nach denen die erste technische Fahrzeugkontrolle für Pkws nach vier Jahren durchgeführt werden muss, und danach alle zwei Jahre.


Straßenkontrollen für Nutzfahrzeuge


Um Straßenkontrollen für Nutzfahrzeuge effizienter zu gestalten, fordern die Abgeordneten die Einführung eines Systems für eine Risikoeinstufung. Danach würden die Betreiber der Fahrzeuge nach der Anzahl und Schwere der Mängel eingestuft, die bei Kontrollen an ihren Fahrzeugen festgestellt werden. Fahrzeuge mit einem hohen Risikoprofil müssen dann bei Straßenkontrollen gezielt geprüft werden.


"Straßenkontrollen können in der EU von Land zu Land sehr unterschiedlich ausfallen. Deshalb brauchen wir eine einheitliche Regelung", sagte Olga Sehnalová (S&D, CZ), Berichterstatterin für die technische Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen. Auch leichte Nutzfahrzeuge sind nach der Abstimmung am Dienstag von den neuen Regeln für Straßenkontrollen betroffen.


Zulassungsdokumente


Zulassungsdokumente für Fahrzeuge sollten in nationalen elektronischen Datenbanken verwahrt werden, verlangt das Parlament. Das würde den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern und zur Bekämpfung des illegalen Handels mit gestohlenen Fahrzeugen beitragen.


"Ein effizienter Austausch von Informationen würde gewährleisten, dass Kraftfahrzeuge auf EU-Straßen allen Sicherheitsanforderungen entsprechen", sagte Vilja Savisaar-Toomast (ALDE, ET), Berichterstatterin für die Zulassungsdokumente für Fahrzeuge.


Die Abgeordneten sind sich mit der Kommission einig, dass die beiden Richtlinien über technische Fahrzeugkontrollen in Verordnungen umgewandelt werden sollen, die dann unmittelbar in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können. Den EU-Ländern steht es frei, strengere Regeln einzuführen.


Die nächsten Schritte


Mit der Abstimmung am Dienstag hat das Parlament Änderungsanträge zum Kommissionsvorschlag angenommen, die als Grundlage für Verhandlungen mit dem Rat dienen sollen, um für den so überarbeiteten Legislativvorschlag eine Einigung in erster Lesung zu erreichen.



Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren), erste Lesung