Bankstellenentwicklung im Jahr 2022

Zahl der Kreditinstitute weiterhin rückläufig - anhaltend deutlicher Filialabbau

Die seit vielen Jahren andauernde Konsolidierung im deutschen Bankensektor hat sich 2022 - bereinigt um Sonderfaktoren im Jahr 2021 - weiterhin fortgesetzt. Im Jahresverlauf sank die Gesamtzahl der Kreditinstitute um 61 (im Vorjahr 160)[1] auf 1.458 Institute. Dazu haben vor allem 55 Fusionen vornehmlich im Genossenschaftssektor beigetragen. Sieben Institute haben die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und Erbringen von Finanzdienstleistungen zurückgegeben und vier Instituten wurde die Erlaubnis entzogen. 

Die Zahl inländischer Zweigstellen verringerte sich wiederum deutlich um fast 6 % (im Vorjahr rund 10 %). Wie im Vorjahr dürften die Corona-Pandemie und in engem Zusam­menhang damit die zunehmende Verbreitung von Online-Banking beschleunigend gewirkt haben. Die Verschlankung des Filialnetzes ist in quasi allen Banksektoren feststellbar.

Entwicklung der Zahl der Kreditinstitute

Im Jahr 2022 gab es insgesamt nur fünf Zugänge sowie 66 (im Vorjahr 174[2])Abgänge von Kreditinstituten. Von den Abgängen waren 37 (2021: 45) auf Fusionen im genossen­schaftlichen Sektor zurückzuführen. Die Zahl der genossenschaftlichen Institute sank damit auf 736, was einem Rückgang um knapp 5 % entspricht. Aufgrund des Überschreitens einer Größenschwelle wurde ein im Vorjahr nicht mehr als Kreditinstitut eingestuftes Sonstiges Institut im Genossenschaftssektor wieder als CRR-Kreditinstitut eingestuft.[3]

Im Sparkassensektor verringerte sich die Zahl der Institute durch Zusammenschlüsse um neun (2021: sechs), somit verbleiben neben den unverändert bestehenden sechs Landes­banken noch 362 Sparkassen. 

Die Zahl der Kreditbanken verringerte sich 2022 erneut um netto 15 auf 246 Institute: Vornehmlich die Zahl der „Regionalbanken und sonstigen Kreditbanken“ sank von 151 auf 141 Ende 2022. Hier standen einem Zugang elf Abgänge gegenüber; von den Abgängen entfielen fünf auf Geschäftsübertragungen infolge - teils grenzüberschreitender - Fusionen, vier auf Erlaubnisrückgaben und zwei auf Erlaubnisentzüge. 

Bei den „Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute“ standen drei Zugängen acht Abgänge, darunter vier Geschäftsübertragungen infolge Fusionen der ausländischen Zentralen gegen­über. Ende 2022 zählen noch 102 Institute zu dieser Bankengruppe (im Vorjahr 107).  Es bestehen unverändert drei Großbanken.

Ferner gab es einen Abgang bei den Realkreditinstituten. 

Zahl inländischer Zweigstellen wiederum deutlich gesunken 

Die Zahl der inländischen Zweigstellen[4] verringerte sich auch in 2022 erneut deutlich, jedoch nicht so kräftig wie im Vorjahr, um 1.266 bzw. 5,8 % auf 20.446. Im Jahr zuvor war ein Abbau von 2.388 Zweigstellen (9,9 %) zu verzeichnen. In dieser Entwicklung spiegelt sich nach wie vor der Einfluss der Digitalisierung auf die Vertriebswege aufgrund einer verstärkten Nutzung von Online-Banking ebenso wider wie Maßnahmen zur Kostenreduzierung in einem heraus­fordernden Wettbewerbsumfeld. 

Im Ergebnis sank die Zahl der Filialen per Saldo erneut in allen Sektoren des Kredit­gewerbes. 

Erneut kräftig, jedoch nicht mehr so stark wie 2021, war der Filial-Rückgang bei den Großbanken um 318 (minus 7,9 %) auf 3.719. Diese Zahl entspricht 18,2 % des gesamten Zweigstellenbestands. Die rückläufige Entwicklung wird sich nach den bisher veröffentlichten Plänen der Banken weiter fortsetzen. Das Filialnetz der Regionalbanken verringerte sich um 59 auf 954 Zweigstellen.

Insgesamt verringerten die Kreditbanken die Zahl ihrer Zweigstellen um 374 (2021: minus 1.279) auf 4.825 Ende 2022. Dies entspricht einem Gesamtanteil von 23,6 % - im Vorjahr waren es noch 23,9 %.

Auch im Sparkassenbereich (einschließlich Landesbanken) kam es zu einem Filialabbau von 441 auf 7.470 Filialen. Mit einem Anteil von 36,5 % wird hier jedoch weiterhin die größte Zahl inländischer Zweigstellen unterhalten. 

Im genossenschaftlichen Sektor sank die Zahl der Zweigstellen um netto 416 auf 6.894 (Anteil an inländischen Zweigstellen: unverändert 33,7 %).

Im Bausparkassensektor waren ebenfalls wieder leichte Rückgänge zu verzeichnen: Im Bereich der privaten Bausparkassen um minus 18 auf 762 Filialen und im Bereich der öffent­lichen Bausparkassen um minus 16 auf 443 Filialen. Die Zahl der Zweigstellen der „Sonstigen Institute (außer Bausparkassen)“ beläuft sich auf 52 (vgl. Tabelle 2).

Leichte Abnahme der Auslandsfilialen und ausländischen Tochterbanken

Die Zahl der im Ausland ansässigen Tochterunternehmen[5] deutscher Banken verringerte sich Ende 2022 leicht von 79 auf 77 (vgl. Tabelle 3), wobei die beiden Abgänge Groß­banktöchter betrafen. Die Großbanken unterhalten mit 60 ausländischen Töchtern aber weiter­hin den weit überwiegenden Anteil. Die anderen Gruppen sind daneben nur untergeordnet vertreten (Regionalbanken acht, eine Zentralkasse im Genossenschaftsbereich vier, Landes­banken drei Auslandstöchter). 

Die Zahl der Filialen deutscher Kreditinstitute im Ausland sank leicht um vier auf 251 (minus 1,6 %). Die neu eröffneten elf Zweigniederlassungen konnten den Abbau anderer Filialen (insgesamt 15) nicht kompensieren.

Fast drei Viertel aller Auslandsfilialen sowie fast die Hälfte der Auslandstöchter befinden sich in Europa, hauptsächlich in Ländern der Europäischen Union (vgl. Tabelle 3). Zum Jahresende 2022 waren auch fast zwei Jahre nach Vollzug des Brexits noch immer 19 Auslandsfilialen (2020: 22) und seit 2020 unverändert fünf Auslandstöchter in Großbritannien angesiedelt. 
 

Fußnoten:

  1. Im Jahr 2021 war ohne Sonderfaktoren (71 Instituten galten mit Inkrafttretens des Wertpapierinstitutsgesetzes nicht mehr als Kreditinstitute, 43 britische Zweigniederlassungen fielen im Zuge des Brexit weg) ein Rückgang von 46 Instituten zu verzeichnen.
  2. Davon 114 Institute aufgrund von Sonderfaktoren, siehe Fußnote 1.
  3. Nach Artikel 4 (1) CRR werden Wertpapierfirmen mit einer Bilanzsumme ab 30 Mrd. Euro als CRR-Kreditinstitut (im Regelfall Banken, die die Erlaubnis zum Betreiben des Einlagen- und Kreditgeschäfts besitzen) eingestuft.
  4. Zweigstellen gemäß § 24 Abs. 1a Nr. 4 KWG, hier sind Zweigstellen, die nur automatisierte Bank- oder Finanzdienstleistungen erbringen, nicht einbezogen.
  5. 5 Beteiligung an einem ausländischen Kreditinstitut mit mehr als 50 %.