Bahnfahrende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie am Ziel mindestens 60 Minuten zu spät ankommen – auch bei Streik. Der ist erstmal vorbei.
Mit dem Zug zu reisen, kann deutlich angenehmer sein, als mit dem Auto, denn es gibt keinen Stau. Fahrgäste sind nicht an ihren Stuhl gefesselt, sondern können während der Fahrt im Zug herumlaufen, ihre Kinder beschäftigen, im Speisewagen essen oder auch arbeiten. Doch leider sind viele Verbindungen verspätet und der jüngste, lang andauernde, endlich beendete Tarifkonflikt zwischen Deutscher Bahn und Lokführergewerkschaft GDL hat viele Fahrgäste wegen der streikbedingten Zugausfälle Nerven gekostet.
Klar ist: Fahrgastrechte sind in Deutschland umfassend. Bei einer Verspätung von 60 Minuten am Reiseziel stehen Zugreisenden 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt als Entschädigung zu. Ab zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Seit 7. Juni 2023 gilt allerdings eine Verschlechterung: Verspätungen aufgrund von „extremen Witterungsbedingungen“ führen nicht mehr zu einem Entschädigungsanspruch. Zuvor konnte sich die Bahn selbst bei Unwetter oder Unfall auf den Gleisen („höhere Gewalt“) nie rausreden. Lesen Sie, welche Entschädigungen Fahrgästen im Detail bei verspäteter Ankunft zustehen und was für Inhaber von Zeitkarten gilt.
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- Der Zug ist verspätet, das Abteil überfüllt, der reservierte Sitzplatz gar nicht da: Bahnreisen können ganz schön anstrengen. Wir sagen, was Sie dagegen tun können.
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- Betroffene von Flugausfall können zeitnah Ersatzflug oder Erstattung ihres Tickets fordern, manchmal Entschädigung – auch bei Streiks, wie zuletzt gehäuft bei Lufthansa.
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- Ist der Fahrkartenautomat am Bahnhof kaputt, können Reisende nicht einfach in den nächsten Zug steigen, so die Deutsche Bahn. Das ist nur erlaubt, wenn es keine...
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@fku: Sobald sicher ist, dass die Rückfahrt vom Streik betroffen ist, können Sie das gesamte Ticket zurückgeben. Sie müssen dann also nicht die Hinreise in Anspruch nehmen.
Wie läuft es jetzt bei den Wellenstreiks?
Wenn ich nicht sicher sein kann, dass ich wieder zurück komme, werde ich mit dem Zug nicht hin fahren - auch wenn es am Hinfahrtstermin keinen Streik gibt.
Kann ich das Ticket einfach zurückgeben oder die Fahrt nicht antreten und erstatten lassen?
@Konsumfuzzi: Dass Kunden Sitzplatzreservierungen kostenfrei stornieren können, schreibt die Bahn hier:
www.bahn.de/service/fahrplaene/aktuell
Für die Erstattung der Sitzplatzreservierungskosten gibt es kein gesondertes Formular. Diesen Antrag können Sie formlos an der Verkaufsstelle stellen oder per Post an:
DB Dialog Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main
www.bahn.de/faq/ich-konnte-meine-reservierung-nicht-nutzen-kann-ich-diese-auch-im-rahmen-der-fahrgastrechte-einreichen
Wie man alternativ den digitalen Fahrgastrechte-Antrag zur Erstattung der Kosten nutzt, steht hier in der Antwort zu „Ich konnte meine Reservierung nicht nutzen, kann ich diese auch im Rahmen der Fahrgastrechte einreichen?
www.bahn.de/faq/pk/angebot/sitzplatzreservierung
Nach der Auswahl der Hauptfahrkarte im Kundenkonto gibt man "Verspätung unter 60 Minuten" an. Im nächsten Schritt kann man dann unter "Durch die Verspätung hatte ich zusätzliche Ausgaben | Ich konnte meine Reservierung nicht nutzen" anklicken und die Kosten der Sitzplatzreservierung eintragen.
Bei Streik: Warentest schreibt hier: "Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden." Super. Nur: wo und wie? Weder die DB-App noch www.bahn.de bieten hierfür eine Möglichkeit.
"Die Bestätigung können Zugbegleiter oder Mitarbeiter an der DB Information oder im DB Reisezentrum vornehmen." Meist ist es unmöglich, jemanden vom Personal zu kontaktieren. Reichen alternative Belege, etwa ein Screenshot aus der DB APP oder ein Foto der Anzeige-Tafel? Und kann man nicht einfach auf die interne Dokumentation der Bahn verweisen?