Wahlen
Hier finden Sie alle Informationen zu den anstehenden Wahlen in Kornwestheim.
Kommunalwahlen 2024
Die Kommunalwahl in Baden-Württemberg findet am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Die Öffentliche Bekanntmachung dieser Wahl vom 8. Februar 2024 finden Sie hier (95,6 KB). Gleichzeitig finden auch die Europawahl sowie die Wahl der Regionalversammlung statt. In seiner Sitzung am Montag, 8. April 2024, hat der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung alle sechs eingereichten Listen zur Wahl zu gelassen. Die Wahlvorschläge finden Sie hier (92 KB).
Die öffentliche Bekanntmachung vom 4. Mai 2024 zur Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags
und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen finden Sie hier (82,9 KB).
Alle wichtigen Informationen rund um diese vier Wahlen finden Sie in unserem nachfolgenden FAQ:
Wann findet die Wahl statt und wer wird gewählt?
Wer ist wahlberechtigt?
Bei der Gemeinderatswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen und EU-Bürgerinnen und -bürger (Unionsbürgerinnen und -bürger), die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Kornwestheim haben, wahlberechtigt. Bei der Kreistagswahl muss der Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Kreis bestehen. Bei der Wahl der Regionalversammlung dürfen Unionsbürger nicht wählen.
Neu ist: Für die Europawahl wurde das Wahlalter in Deutschland erstmals auf 16 Jahre gesenkt. Hier dürfen Deutsche, die ihre (Haupt-) Wohnung seit mindestens drei Monaten in Deutschland haben sowie Unionsbürger/-innen und im Ausland lebende Deutsche auf Antrag wählen. Sie sind nicht sicher, ob Sie wahlberechtigt sind? Gerne gibt Ihnen das Bürgerbüro unter 07154-202-8040 Auskunft.
Ich habe eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Was mache ich damit?
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie über:
- die Wahl, für die Sie wahlberechtigt sind,
- den Wahltag und Wahlzeitraum,
- Ihre Wählernummer und den Wahlbezirk (Wahllokal),
- die Wahllokale, die barrierefrei (rollstuhlgerecht) sind.
Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung, Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis und Ihre ausgefüllten Stimmzettel (Gemeinderats-, Kreistags- und Regionalwahl) in Ihr Wahllokal mit. Dies beschleunigt den Ablauf im Wahllokal.
Was mache ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Sollten Sie bis zum 19. Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro im Rathaus, Jakob-Sigle Platz 1, 70806 Kornwestheim. Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter der Nummer 07154-202-8040.
Ich habe Stimmzettel erhalten, obwohl ich keine Briefwahl beantragt habe. Was soll ich damit tun?
Sie bekommen zirka zehn Tage vor der Wahl die Stimmzettel der Gemeinderats- und Kreistagswahl zusammen mit einem Merkblatt mit Hinweisen zur Stimmabgabe. Auch der Stimmzettel für die Wahl der Regionalversammlung wird zugestellt. Machen Sie bitte von der Möglichkeit Gebrauch, die Stimmzettel zu Hause auszufüllen und folgen Sie dabei den Hinweisen auf dem Merkblatt und auf den Stimmzetteln.
Bringen Sie die ausgefüllten Stimmzettel, die Wahlbenachrichtigung, Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis bitte zur Wahl in Ihr Wahllokal mit. Sie erhalten dort für die Stimmabgabe die amtlichen Stimmzettelumschläge. Die Stimmzettel zur Europawahl erhalten Sie am Wahlsonntag in Ihrem Wahllokal, sofern Sie zur Europawahl wahlberechtigt sind.
Ich habe mich bei der Stimmabgabe verschrieben bzw. ich habe meine Stimmzettel verlegt. Kann ich trotzdem im Wahllokal wählen?
Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verlegt. Kann ich trotzdem im Wahllokal wählen?
Sie können Ihre Stimmabgabe auch ohne Wahlbenachrichtigung vornehmen, sofern Sie im richtigen Wahllokal sind. Dieses können Sie im Vorfeld im Bürgerbüro 07154-202-8040 erfragen. In diesem Fall ist Ihr Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis zur Vorlage im Wahllokal zwingend notwendig.
Wie viele Stimmen habe ich?
Wie kann ich meine Stimmen vergeben?
Bei der Gemeinderatswahl können Sie alle Stimmen einer Partei oder einer Wählervereinigung geben. In diesem Fall geben Sie einfach deren Liste ohne weitere Kennzeichnung ab. Sollte eine Liste weniger als 26 Kandidateninnen oder Kandidaten enthalten, würden Sie einen Teil der Stimmen ungenutzt lassen.
Sie können einem Kandidaten oder einer Kandidatin bis zu drei Stimmen geben (kumulieren), insgesamt haben Sie 26 Stimmen. Wenn Sie auf einem Stimmzettel eine oder mehrere Stimmen abgegeben haben (durch Kennzeichnung Kreuz oder Zahl 1-3) und weitere Kandidaten von dieser Liste (Partei, Wählervereinigung) wählen möchten, müssen Sie diese ebenfalls kennzeichnen (§19 Kommunalwahlgesetz, positive Kennzeichnungspflicht).
Sie können auf die von Ihnen ausgesuchte(n) Liste(n) Kandidateninnen und Kandidaten anderer Listen übertragen (panaschieren). Auch diesen Personen können Sie bis zu drei Stimmen geben. Insgesamt dürfen jedoch nicht mehr als 26 Stimmen vergeben werden.
Bei der Kreistagswahl haben Sie insgesamt fünf Stimmen zu vergeben. Hier können Sie ebenfalls Ihre Stimmen kumulieren und panaschieren.
Bei der Regionalwahl und der Europawahl haben Sie jeweils eine Stimme zu vergeben.
Wichtiger Hinweis: Änderungen der Wahlvorschläge sind nicht erlaubt. Sie führen dazu, dass Ihre Stimme ungültig wird. Es dürfen also keine Streichungen von Personen vorgenommen werden. Auch das Hinzufügen von Kommentaren oder Vorbehalten ist nicht zulässig.
Was muss ich am Wahltag beachten?
Nehmen Sie am Wahltag, 9. Juni 2024, Ihre Wahlbenachrichtigung, Ihre ausgefüllten Stimmzettel (Gemeinderats-, Kreistags- und Regionalwahl) sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. den Identitätsausweis ins Wahllokal mit. Anhand der Wahlbenachrichtigung können die Wahlhelferinnen und -helfer kontrollieren, ob Sie sich im richtigen Wahllokal befinden.
Sollten Sie Ihre Stimmzettel für die Kommunalwahlen und die Regionalwahl nicht erhalten oder vergessen haben, erhalten Sie diese im Wahllokal.
Für die Kommunalwahlen und die Wahl der Regionalversammlung erhalten Sie im Wahllokal für die jeweilige Wahl einen passenden Umschlag. In der Wahlkabine kuvertieren Sie Ihre Stimmzettel in den farblich entsprechenden Umschlag. Danach begeben Sie sich zur Wahlurne, legen Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Ausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis vor und werfen, nachdem Ihre Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt wurde, die Umschläge und den gefalteten Stimmzettel in die entsprechende Wahlurne. Diese sind ebenfalls farblich gekennzeichnet.
Wann sind die Wahllokale geöffnet?
Kann ich auch wählen, wenn ich am Wahltag verhindert bin? Wie funktioniert die Briefwahl?
Die Briefwahlunterlagen können Sie hier online beantragen.
Die wahlberechtigte Person gibt über den Link seine Antragsdaten (mit Wahlbezirk und Wählernummer) ein. Alternativ kann mit einem Smartphone der QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gescannt und so direkt der vorausgefüllte Antrag geöffnet werden. Der Verwendung von Cookies muss zugestimmt werden, bei Verwendung des QR-Codes muss noch das Geburtsdatum ergänzt werden. In beiden Fällen brauchen Sie ihre Wahlbenachrichtigung. Die Briefwahlunterlagen werden dann binnen weniger Tage zugestellt, jedoch startet der Versand erst nach dem Erhalt der Stimmzettel. Dies wird voraussichtlich nicht vor Freitag, 3. Mai 2024, der Fall sein.
Ab Dienstag, 7. Mai 2024, können Sie persönlich im Wahlbüro des Bürgerbüros (Zimmer 003) die Briefwahlunterlagen abholen und gegebenenfalls sofort wählen. Bitte hierzu am Aufrufterminal ein Ticket ziehen. Wer sich für diesen Weg entscheidet, sollte seine Wahlbenachrichtigung mitbringen. Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro, Zimmer 003, im Rathaus ist bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr, möglich.
Ich möchte den Wahlscheinantrag für eine andere Person stellen. Geht das?
Was passiert, wenn ich kurzfristig erkrankt bin?
Im Falle einer nachgewiesenen, plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines noch bis 15:00 Uhr am Wahltag direkt im Bürgerbüro, Zimmer 003, durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Damit Ihre Stimme zählt, ist es ganz besonders wichtig, dass Sie die im unteren Teil des Wahlscheins vorgedruckte eidesstattliche Versicherung ausfüllen und unterschreiben. Ansonsten wird der Wahlbrief vom Briefwahlvorstand zurückgewiesen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurücksenden. Der Wahlbriefumschlag muss spätestens am Wahltag bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Die roten und gelben Wahlbriefumschläge können Sie im Rathaus, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim, abgeben oder in jeden öffentlichen Briefkasten der Deutschen Post AG einwerfen. Die Wahlbriefe werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Post AG portofrei versandt. Sendungen durch andere Postunternehmer und Sendungen aus dem Ausland müssen Sie frankieren.
Weitere Informationen zur Briefwahl gibt es im Wahlbüro des Bürgerbüros und unter der Telefonnummer 07154-202-8040.
Wie erfahre ich vom Wahlergebnis?
Wo finde ich weitere Informationen zu den Wahlen?
Weitere Informationen und Videos zu den Wahlen finden Sie bei der Landeszentrale für politische Bildung, bei der Bundeswahlleiterin und beim Landesjugendring Baden-Württemberg.
Vergangene Wahlen
Landtagswahl 2021
Die Ergebnisse zu den Landtagswahlen in Kornwestheim finden Sie unter diesem Link.