Stecker-Solargeräte anschließen und anmelden: Was ist zu beachten?
Steckerfertige PV-Anlagen, auch Mini-PV, Balkon-PV oder Plug and Play-PV genannt, bieten auch kleinen Stromverbrauchern die Chance, an der Energiewende teilzunehmen. Sie haben eine maximale Wechselrichter-Scheinleistung von 600 VA und unterliegen künftig den Sicherheitsanforderungen und der Prüfung, die durch die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 definiert werden. Die aus einem oder wenigen PV-Modulen und einem Wechselrichter bestehenden Solargeräte können unter folgenden Bedingungen an den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden.
- Der Anschluss der steckerfertigen PV-Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen oder fest angeschlossen werden. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden.
- Die Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage erfolgt nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers. Bitte kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber. Diesen finden Sie auf Ihrer Strom-Jahresrechnung oder Ihrem Stromzähler. Die Bundesnetzagentur stellt außerdem eine Übersicht der Netzbetreiber zur Verfügung.
- Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden
Im Folgenden sind häufig gestellte Fragen aufbereitet und beantwortet.
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis: Die Beratung und Installation inklusive individueller Auslegung und Optimierung von PV-Anlagen ist Angelegenheit der Installateure vor Ort. Wir können keine Fragen zu individuellen Anlagen beantworten und bitten Anlagenbetreiber, diese mit Ihrem Installateur zu klären.