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Reiten: Barr-Affäre

Staatsanwaltschaft eröffnet Ermittlungsverfahren gegen Beerbaum

Münster

Gegen Springreiter Ludger Beerbaum liegt eine Strafanzeige der Tierschutzorganisation Peta vor. Die Staatsanwaltschaft Münster hat nun aufgrund eines „Anfangsverdachts“ ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Beerbaum möchte kooperieren, wie eine Kanzlei in seinem Auftrag erklärte.

Von Henner Henning

Ludger Beerbaum
Ludger Beerbaum Foto: Eberhard Thonfeld

In der Barr-Affäre um den Springreiter Ludger Beerbaum ist bei der Staatsanwaltschaft Münster eine Anzeige eingegangen. Dies bestätigte am Mittwoch Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt auf Anfrage dieser Zeitung. „Es besteht ein Anfangsverdacht, aber wir sind noch ganz am Anfang der Ermittlungen. Wir prüfen den Sachverhalt“, sagte Botzenhardt.

Der TV-Sender RTL hatte dem viermaligen Olympiasieger vorgeworfen, auf seinem Hof in Riesenbeck bei seinen Pferden die verbotene Trainingsmethode des Barrens anzuwenden, und hatte ihn deshalb der Tierquälerei bezichtigt. Daraufhin hatte die Tierrechtsorganisation Peta Strafanzeige gegen „Ludger Beerbaum und eine weitere, derzeit noch unbekannte Person erstattet. Der Vorwurf: quälerische Tiermisshandlung in Mittäterschaft“.

Weiteres Filmmaterial

Nahezu parallel zum Eingang der Anzeige erhielt die Staatsanwaltschaft von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) weiteres Filmmaterial zur Sichtung. Aufgrund dieser Aufnahmen war die FN zur Erkenntnis gekommen, dass „Teile der dokumentierten Vorgänge eindeutig nicht unserer Beschreibung des Touchierens entsprechen“. Das Touchieren ist nach Verbandsstatuten erlaubt, das Barren – also das Schlagen mit einer Stange an die Vorderhufe des Pferdes – nicht.

Unterdessen sicherte eine von Beerbaum beauftragte Kanzlei der Staatsanwaltschaft die Kooperation zu.