Vermögens­anlagen Die Anbieter informieren schlecht

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Vermögens­anlagen - Die Anbieter informieren schlecht

Die Idee ist gut: Alle Anbieter von Beteiligungs­modellen, die in Wind­räder, Bürotürme und Ähnliches investieren, müssen jetzt auf wenigen Seiten alles Wesentliche für Anleger darstellen. Finanztest hat über­prüft, ob Anleger jetzt tatsäch­lich mehr Durch­blick bekommen. Das traurige Fazit der großen Auswertung: Die neuen Kurz­informationen verfehlen ihr Ziel.

Alles Wichtige auf höchs­tens drei Seiten

Für geschlossene Fonds, Genuss­rechte und sons­tige Vermögens­anlagen, die ab Juni 2012 auf den Markt gekommen sind, müssen die Anbieter ein Vermögens­anlagen-Informations­blatt (VIB) erstellen. Nicht vorgeschrieben ist es bei Genossen­schafts­anteilen, Mini-Emissionen und Anteilen mit 200 000 Euro Mindest­anlagesumme. Das Blatt darf höchs­tens drei Din-A4-Seiten umfassen und muss ohne Lektüre weiterer Dokumente allgemein verständlich sein. Damit sollen es Verbraucher leichter haben, Angebote zu vergleichen und auszuwählen.

Die meisten Anleger lesen die Verkaufs­prospekte nicht

Die Idee ist gut, denn viele Anleger lesen die auf mehr als 100 Seiten starken Verkaufs­prospekte für Beteiligungs­modelle an Wind­rädern, Bürotürmen oder Senioren­heimen nicht. Finanztest hat im März 2013 geprüft, wie nützlich die Blätter sind. Erhältlich waren zu diesem Zeit­punkt 67 Kurz­informationen für Vermögens­anlagen. Die Blätter müssen laut Gesetz auf der Internetseite des Anbieters bereit­gehalten und aktualisiert werden, solange Anleger einsteigen können. Bei 17 Kurz­informationen – also gut einem Viertel – war das im März aber nicht der Fall. Erst nach Anfragen von Finanztest stellten die Anbieter die meisten der fehlenden Blätter auf ihre Internetseite.

Gesetz­geber schreibt Inhalt vor

Inhalt­lich haben die Finanztest-Experten 24 Kurz­informationen unter die Lupe genommen. Die Blätter müssen den Anbieter, die Art der Vermögens­anlage, die Anla­gestrategie, die Anlage­politik und die Anlage­objekte nennen. Sie müssen zudem Risiken, die Aussichten für die Kapitalrück­zahlung und Erträge unter verschiedenen Markt­bedingungen sowie Kosten und Provisionen aufführen. Hinzu kommen Pflicht­hinweise wie etwa auf die Stelle, bei der der ausführ­liche Verkaufs­prospekt kostenlos erhältlich ist.

Nur ein Anbieter zeigte gute Ansätze

Einige Kurz­informationen gingen sehr genau auf ihre Anlage­objekte ein, wie etwa das Blatt der Hannover Leasing beim Flug­zeugfonds Flight Invest 50. Die meisten Kurz­informationen waren aber enttäuschend. Zum Teil waren sie unver­ständlich oder zentrale Punkte der Investments fehlten. Die Texte ähnelten sich oft, vor allem bei geschlossenen Immobilienfonds. Ihre Anbieter ließen sich offen­bar von einem allgemein gehaltenen Muster der Lobby­ver­einigung Verband Geschlossener Fonds (VGF) inspirieren. Sie hat ein Formular bereit gestellt, in das die Firmen nur noch ihre Fonds­daten eintragen mussten.

Nicht mal die Zimmerzahl des Hotels genannt

Ein Beispiel: Wer das Informations­blatt für geschlossenen Immobilienfonds DFV Seehotel Am Kaiser­strand liest, erfährt nicht einmal, wo das Hotel genau steht, wie viele Zimmer es hat und wie stark es ausgelastet ist. Dafür schmückt ein Foto des Hotels am See im Dämmerlicht das Blatt. Werb­liche Elemente haben auf den Blättern aber nichts zu suchen.

Blätter strotzen vor juristischen Allgemeinplätzen

Viele Blätter strotzen vor juristischen Allgemeinplätzen, geizen aber mit Details zu den konkreten Angeboten. Dabei wäre es zum Beispiel bei geschlossenen Immobilienfonds wichtig zu wissen, ob und welche Risiken es bei der Vermietung oder durch Fremdwährungen gibt oder was bei der Besteuerung zu beachten ist. Geradezu verwirrend sind oft Angaben zu den Kosten und Erträgen. In der Regel sind die erwarteten Kapitalrück­flüsse an die Anleger aufgelistet, also zum Beispiel 170 Prozent der Einlage über zehn Jahre Lauf­zeit. Welche Rendite in Prozent sich daraus für die Anleger ergibt, rechnen die Anbieter aber nicht vor. Auch das macht einen Vergleich der Offerten mit unterschiedlichen Lauf­zeiten und Zahlungs­strömen schwierig.

Geizig mit Angaben zur finanziellen Lage

Einige Anbieter ließen konkrete Angaben zur Frage weg, welche Auswirkungen unerwartete Markt­entwick­lungen haben können, oder sie gingen selbst im Negativ­szenario von positiven Entwick­lungen aus. Bei Genuss­rechten oder geschlossenen Fonds, die Darlehen vergeben, sind die Anbieter oft sehr spar­sam mit Angaben, die eine Einschät­zung der finanziellen Lage der Schuldner erlauben. Das ist aber sehr wichtig für die Beur­teilung.

Kurz­informations­blätter verfehlen ihr Ziel

Wenn das so bleibt, verfehlen die neuen Kurz­informations­blätter ihr Ziel. Abhilfe kann das Finanz­ministerium schaffen. Es kann den Inhalt und Aufbau der Kurz­informationen in einer Verordnung genauer bestimmen. Aus der Qualität des Informations­blatts allein lässt sich zwar nicht schließen, ob eine Anlage etwas taugt. Für eine Negativ­auslese ist es aber brauch­bar: Wenn Anleger es nicht verstehen, können sie sicher sein, dass die Vermögens­anlage nichts für sie ist.

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Kommentarliste

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  • JonaS95 am 17.02.2014 um 20:25 Uhr
    Anlageberatung

    Warum ist es so schwer Anlageberater zu testen?