Ärger mit Versicherungen So beschweren Sie sich wirkungs­voll

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Ärger mit Versicherungen - So beschweren Sie sich wirkungs­voll

© FGetty Images / irmafotografen

Der Wohngebäudeversicherer zahlt nur einen Teil des Schadens, der Rechtsschutzversicherer lehnt den Fall ab, der Autoversicherer stuft in die falsche Schadenfrei­heits­klasse zurück: Gibt es Ärger mit dem Versicherer, ist der Gang zum Gericht oft lang­wierig und teuer, der Ausgang des Verfahrens ungewiss. Eine kostenlose Alternative bietet Versicherungs­ombuds­mann e. V., eine staatlich anerkannte Schlichtungs­stelle. Finanztest erklärt, wie Sie bei Ihrer Beschwerde vorgehen.

Versicherungs­ombuds­mann – was ist das?

Versicherungs­ombuds­mann e. V. ist eine staatlich anerkannte Schlichtungs­stelle. Unabhängige Fachleute versuchen zu vermitteln und Empfehlungen zu geben, die für Unternehmen je nach Streit­wert teils verbindlich sind. Auch über Versicherungs­vermittler können sich Kunden beschweren.

Sie benötigen:

  • Internet­zugang oder Telefon
  • Versicherungs­unterlagen in Kopie

Schritt 1

Klären Sie, ob Ihr Versicherer Mitglied der Schlichtungs­stelle ist. Das steht in Ihrem Versicherungs­vertrag oder auf der Internetseite der Schlichtungs­stelle (versicherungsombudsmann.de). Klicken Sie dort auf das Wort Schlichtungs­stelle und dann weiter auf Mitglieder. Über 95 Prozent der in Deutsch­land tätigen Versicherer haben sich ange­schlossen. Achtung: Für die private Kranken- und Pflege­versicherung gibt es eine eigene Schlichtungs­stelle (pkv-ombudsmann.de) mit anderen Regeln.

Schritt 2

Beschweren können Sie sich per Online-Schlichtungs­antrag auf der Internetseite der Schlichtungs­stelle oder Sie laden das Formular als PDF-Datei herunter. Sie können den Antrag auch per Telefon anfordern (kostenfrei aus dem Fest­netz: 0 800/3 69 60 00).

Schritt 3

Füllen Sie den Antrag aus. Senden Sie ihn online oder per Post zusammen mit dem kopierten Versicherungs­vertrag und mit allen für den Streit notwendigen Unterlagen an die Schlichtungs­stelle. Formulieren Sie konkret: Was ist passiert, was wollen Sie erreichen.

Schritt 4

Liegen alle Unterlagen vor, holt die Schlichtungs­stelle eine Stellung­nahme des Versicherers ein und prüft die Rechts­lage. Das kann bis zu drei Monate dauern. Bis zu einem Streit­wert von 10 000 Euro ist der Schlichter­spruch für einen Versicherer verbindlich. Bei einem höheren Streit­wert bis 100 000 Euro kann der Schlichter eine Empfehlung aussprechen. Für noch höhere Streit­werte ist er nicht zuständig. Sind Versicherte mit dem Schlichter­spruch nicht einverstanden, können sie immer noch ein Gericht einschalten.

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