Zuschauerteilausschluss, Geldstrafe und Auflage für Hansa Rostock

Nach Zuschauer-Vorkommnissen in sechs Spielen der abgelaufenen Rückrunde hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem Zuschauerteilausschluss bei einem Meisterschafts-Heimspiel verurteilt. Außerdem wird der Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt, wovon 5000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden können, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen wäre. Hinzu kommt die Auflage, ein Konzept zur Erhöhung der Sicherheit bei Auswärtsspielen zu erarbeiten und dem DFB bis zum 31. August 2017 vorzulegen.

Für den Zuschauerteilausschluss macht das Urteil klare Vorgaben: Nur Inhaber von Sitzplatz-Dauerkarten, VIP-Karten und Schiedsrichterkarten dürfen ins Stadion, zudem die Anhänger des Gästevereins. Darüber hinaus ist jegliche weitere Abgabe von Tickets untersagt. Hansa muss auch sicherstellen, dass nicht genutzte Karten aus dem Ticketkontingent des Gastvereins nicht anderweitig in den Verkauf gelangen.

Zuschauervergehen: Sechs Spiele betroffen

Im Einzelnen waren die Drittligaspiele bei den Sportfreunden Lotte am 11. März 2017, beim FSV Zwickau am 20. März 2017, beim VfL Osnabrück am 2. April 2017, beim 1. FSV Mainz 05 II am 9. April 2017, bei Holstein Kiel am 6. Mai 2017 und beim Chemnitzer FC am 20. Mai 2017 von Fehltritten seitens Rostocker Zuschauern betroffen. Zu den Verfehlungen zählte etwa der Einsatz von Pyrotechnik in Lotte und Zwickau, wobei das Spiel in Zwickau deswegen für etwa drei Minuten unterbrochen werden musste. Aber auch das Zerstören beziehungsweise Anzünden der Toilettenanlagen während der Begegnungen in Zwickau, Osnabrück, Mainz, Kiel und Chemnitz.

Hinzu kommen weitere Vergehen: das Verbrennen gegnerischer Fanartikel und die Belagerung des Dachs einer Verkaufsstelle in Zwickau, das Werfen zweier Glasflaschen und eines kleinen Steins in Richtung der Sicherheitskräfte in Osnabrück, das Angreifen und Verletzen dreier Ordner in Mainz und das Zeigen von Bannern mit unsportlichem Inhalt in Chemnitz.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

[mm]

Nach Zuschauer-Vorkommnissen in sechs Spielen der abgelaufenen Rückrunde hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem Zuschauerteilausschluss bei einem Meisterschafts-Heimspiel verurteilt. Außerdem wird der Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt, wovon 5000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden können, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen wäre. Hinzu kommt die Auflage, ein Konzept zur Erhöhung der Sicherheit bei Auswärtsspielen zu erarbeiten und dem DFB bis zum 31. August 2017 vorzulegen.

Für den Zuschauerteilausschluss macht das Urteil klare Vorgaben: Nur Inhaber von Sitzplatz-Dauerkarten, VIP-Karten und Schiedsrichterkarten dürfen ins Stadion, zudem die Anhänger des Gästevereins. Darüber hinaus ist jegliche weitere Abgabe von Tickets untersagt. Hansa muss auch sicherstellen, dass nicht genutzte Karten aus dem Ticketkontingent des Gastvereins nicht anderweitig in den Verkauf gelangen.

Zuschauervergehen: Sechs Spiele betroffen

Im Einzelnen waren die Drittligaspiele bei den Sportfreunden Lotte am 11. März 2017, beim FSV Zwickau am 20. März 2017, beim VfL Osnabrück am 2. April 2017, beim 1. FSV Mainz 05 II am 9. April 2017, bei Holstein Kiel am 6. Mai 2017 und beim Chemnitzer FC am 20. Mai 2017 von Fehltritten seitens Rostocker Zuschauern betroffen. Zu den Verfehlungen zählte etwa der Einsatz von Pyrotechnik in Lotte und Zwickau, wobei das Spiel in Zwickau deswegen für etwa drei Minuten unterbrochen werden musste. Aber auch das Zerstören beziehungsweise Anzünden der Toilettenanlagen während der Begegnungen in Zwickau, Osnabrück, Mainz, Kiel und Chemnitz.

Hinzu kommen weitere Vergehen: das Verbrennen gegnerischer Fanartikel und die Belagerung des Dachs einer Verkaufsstelle in Zwickau, das Werfen zweier Glasflaschen und eines kleinen Steins in Richtung der Sicherheitskräfte in Osnabrück, das Angreifen und Verletzen dreier Ordner in Mainz und das Zeigen von Bannern mit unsportlichem Inhalt in Chemnitz.

Gegen das Urteil des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt.

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