Innenraum-Verbot und Geldstrafe für Schmidt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Roger Schmidt, den Trainer des Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für fünf Meisterschaftsspiele belegt. Davon sind drei Spiele direkt zu verbüßen, während die anderen beiden bis zum 30. Juni 2017 zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem muss der Trainer eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro zahlen.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Trainer nicht gestattet, während eines Spieles seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit seiner Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Schmidt war in der 68. Minute des Leverkusener Bundesliga-Heimspiels gegen Borussia Dortmund am Sonntag von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) aus dem Innenraum verwiesen worden, kam diesem Verweis aber trotz mehrmaliger Aufforderung zunächst nicht nach. Daraufhin hatte der Unparteiische die Begegnung für rund zehn Minuten unterbrochen.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Roger Schmidt, den Trainer des Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für fünf Meisterschaftsspiele belegt. Davon sind drei Spiele direkt zu verbüßen, während die anderen beiden bis zum 30. Juni 2017 zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem muss der Trainer eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro zahlen.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Trainer nicht gestattet, während eines Spieles seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit seiner Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Schmidt war in der 68. Minute des Leverkusener Bundesliga-Heimspiels gegen Borussia Dortmund am Sonntag von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) aus dem Innenraum verwiesen worden, kam diesem Verweis aber trotz mehrmaliger Aufforderung zunächst nicht nach. Daraufhin hatte der Unparteiische die Begegnung für rund zehn Minuten unterbrochen.

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.