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Justizvollzugsanstalten

Allgemein


Der Thüringer Justizvollzug leistet eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe. Er trägt wesentlich zur Sicherheit der Allgemeinheit bei und reduziert durch die Resozialisierung der Gefangenen das Risiko weiterer Straftaten. Im Thüringer Justizvollzug werden Freiheitsstrafen an erwachsenen Männern und Jugendlichen vollzogen sowie die Untersuchungshaft. Die konkreten Aufgaben sind im Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch definiert.

Strafvollzug ist immer auch ein Spiegelbild der Gesellschaft, ist abhängig vom Zeitgeist und Ausdruck der Achtung der Menschenwürde. In den vergangenen Jahren hat dabei die Resozialisierung eine besondere Bedeutung erhalten. Die Gefangenen sollen befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Damit ist die Resozialisierung nicht nur einfach ein rechtliches Vollzugsziel, sondern die Konkretisierung des Gebots in Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.

Standorte

Thüringen verfügt über vier Justizvollzugsanstalten, eine Jugendstrafanstalt und eine Jugendarrestanstalt.

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Vollzugsgrundsätze

Die Vollzugsgrundsätze sind im Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch geregelt:

I.

Nach dem Angleichungsgrundsatz sollen die Verhältnisse innerhalb der Vollzugseinrichtungen soweit es geht den Verhältnissen der Außenwelt angenähert sein, etwa durch Arbeit, Arbeitstherapie und -training, Freizeit, Bildung, berufliche Qualifizierung und Wohngruppenvollzug.
 

 

 

II.

Nach dem Gegensteuerungsgrundsatz ist den schädlichen Folgen der Haft entgegenzuwirken, beispielsweise durch eine umfassende Vollzugs- und Eingliederungsplanung, sozial- und/oder psychotherapeutische Behandlung, Schuldenregulierung, soziales Kompetenztraining, Suchtbehandlung, deliktspezifische Behandlungsmaßnahmen, Besuche oder Vollzugslockerungen wie Ausgang, Freigang und Urlaub.

III.

Nach dem Wiedereingliederungsgrundsatz soll der Gefangene auf sein Leben nach der Haft vorbereitet werden, etwa durch ein professionelles Übergangsmanagement, Urlaub zur Entlassungsvorbereitung, Vorverlegung des Entlassungszeitpunktes sowie Entlassungsbeihilfe.
 

 

 

Bei der Resozialisierung kommt einer geregelten Arbeit, aber auch der beruflichen Aus- oder Weiterbildung, hohe Bedeutung zu. Die Gefangenen in den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen arbeiten in Eigenbetrieben der Anstalten (z. B. Druckerei, Bäckerei oder Wäscherei), in Unternehmerbetrieben, die innerhalb der Anstalten eingerichtet sind oder in geeigneten Fällen als Freigänger.

Viele Gefangene – insbesondere im Jugendstrafvollzug - verfügen über keine oder keine abgeschlossene Berufsausbildung. In Thüringen stellt daher die schulische und berufliche Qualifizierung der jungen Gefangenen einen Schwerpunkt der Resozialisierungsbemühungen dar.

Projekte der beruflichen Qualifizierung zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit von bildungsarmen Gefangenen werden durch das Land, den Europäischen Sozialfonds und die Bundesagentur für Arbeit gefördert.

Übergangsmanagement - wichtiges Instrument zur Wiedereingliederung

Der Justizvollzug endet für die Gefangenen mit der Entlassung. Damit die Integration dennoch gelingt, sind eine professionelle Entlassungsvorbereitung und das Zusammenwirken der verschiedenen Beteiligten, unter anderem Justizvollzug, Gefangenen, Angehörigen, Arbeitsagenturen, Krankenkassen, Jobcenter, Vermietern, Sozialhilfeträgern, Sucht- und Schuldnerberatungsstellen, für einen nahtlosen Übergang essentiell.

Wiedereingliederung von Inhaftierten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Zur Entlassungsvorbereitung können zusätzliche Ausführungen, Ausgänge und Urlaube sowie Hilfen zur Vorstellung bei Arbeitgebern, bei Sozial- und Meldebehörden, zur Wohnungssuche etc. gegeben werden.

Seit 2016 bietet der Freistaat Thüringen unter dem Namen "Professionelles Übergangsmanagement für Inhaftierte und Haftentlassene in Thüringen (PÜMaS)", eine sozialpädagogische Begleitung an, die mit der Eingliederungsförderung beginnt und die nachgehende Betreuung nach Haftende beinhaltet.

PÜMaS ist ein freiwilliges Angebot. Dabei wird versucht, unter Beachtung der komplexen Situation der Betroffenen ein individuelles Hilfskonzept zu erarbeiten. Mit der Umsetzung hat das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gemeinnützige Träger beauftragt. Diese betreiben vier feste Beratungsbüros in Gera, Suhl, Nordhausen und Erfurt und decken alle Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte ab.

In den Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt bieten die eingesetzten Übergangsmanagerinnen und Übergangsmanager von PÜMaS feste Sprechtage für Einzelberatungen an und schulen die sozialen Kompetenzen der Gefangenen.

Nach der Haft begleiten sie die Klienten nahtlos ab dem ersten Tag. Sie vereinbaren erste verpflichtende Behördentermine und begleiten dorthin, sie geben Hilfestellungen bei auftretenden Problemen, sind Ansprechpartner für Angehörige und verstetigen durch ihre Erreichbarkeit die Behandlungsergebnisse in der Haft.

Weitere Informationen

Wir im Justizvollzug

Der Justizvollzug ist auch ein attraktiver Arbeitgeber. In einer Vollzugsanstalt arbeiten verschiedene Professionen eng zusammen. Die größte Gruppe und damit das Herzstück sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes. Ihre Aufgaben sind die Betreuung, Behandlung, Versorgung und Sicherung der Gefangenen. Den Beamtinnen und Beamten des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes obliegt die Leitung der einzelnen Vollzugs- und Verwaltungsbereiche. Wer sich für eine Tätigkeit im Vollzugsdienst interessiert durchläuft in der mittleren Laufbahn zunächst eine zweijährige Ausbildung, und in der gehobenen Laufbahn ein dreijähriges Fachhochschulstudium.

In der Regel ist eine Berufstätigkeit im Justizvollzug mit einer Verbeamtung verbunden. Das heißt die Arbeit ist nicht nur abwechslungsreich, sondern auch sicher und planbar.

Zudem arbeiten in den Justizvollzugsanstalten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Psychologinnen und Psychologen, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Seelsorgerinnen und Seelsorger, Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, Ärztinnen und Ärzte, Juristinnen und Juristen, Tischler, Lehrerinnen und Lehrer, Drucker, Mediengestalterinnen und Mediengestalter und viele mehr.

Youtube-Video "Arbeiten im Justizvollzug - Ein sicherer und verantwortungsvoller Job"

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Justizvollzugsausbildungsstätte Gotha

Die Justizvollzugsausbildungsstätte (JVASt) in Gotha ist für die theoretische Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes bei den Thüringer Justizvollzugseinrichtungen sowie für die Fortbildung der Bediensteten aller Bereiche des Thüringer Justizvollzugs zuständig.

 

Anschrift

Justizvollzugsausbildungsstätte
Bahnhofstraße 12
99867 Gotha

Kontakt

Tel.: 0361 57 3316-533
Fax: 0361 5 73316-534
E-Mail: Poststelle.JVS@bzgth.thueringen.de

Der Kriminologische Dienst für den Justizvollzug in Thüringen

Zu den wesentlichen Aufgaben des Kriminologischen Dienstes gehören

  • die Evaluation des Jugend- und Erwachsenenstrafvollzugs sowie des Arrest- und Untersuchungshaftvollzugs
  • die Veranlassung/Unterstützung von Fremdforschung
  • die Durchführung eigener Forschungsvorhaben
  • die Datenbankverwaltung im Bereich Vollzugswesen
  • die Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung von Bediensteten der Justizvollzugsanstalten sowie Leitung der Justizvollzugsausbildungsstätte im BZ Gotha
  • die Mitwirkung bei der Entwicklung von Behandlungskonzepten (z.B. Übergangsmanagement)
  • die Unterstützung der zentralen Einweisungs- und Aufnahmeabteilung in der Justizvollzugsanstalt Tonna sowie Begleitung und Evaluation der Vollzugspläne
  • die Erfassung/Auswertung von Forschungsergebnissen und aktuellem kriminologischem Fachwissen
  • die Kontaktpflege/ Austausch/ Zusammenarbeit mit Einrichtungen der kriminologischen Forschung.

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