13.01.2023, Polizeipräsidium Schwaben Süd/West

Gemeinsame Pressemeldung der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg (ZKG) und des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West

 

Die ZKG und die Kriminalpolizeiinspektion Kempten durchsuchten am 11.01.2023 wegen des Verdachts von Betrugstaten beim Betrieb eines Pflegeheims und eines Pflegedienstes mehrere Objekte im Landkreis Ostallgäu und vollzogen dabei einen Haftbefehl des Amtsgerichts Nürnberg gegen den Einrichtungsleiter. Dieser und ein weiterer Beschuldigter wurden verhaftet und befinden sich mittlerweile in Untersuchungshaft. Der weitere Beschuldige war bei den Betrieben in leitender Funktion tätig. Bei ihm handelt es sich, wie mittlerweile öffentlich bekannt ist, um den Bürgermeister der Gemeinde Seeg. Betrugsschaden laut Haftbefehl: über 1,1 Millionen Euro.

Nun müssen die Erkenntnisse vom 11.01.2023 ausgewertet und die weiteren Ermittlungen durchgeführt werden. Es ist beabsichtigt, bei einer wesentlichen Änderung der Sachlage, jedenfalls aber nach Abschluss der Ermittlungen eine erneute Pressemitteilung herauszugeben.

Das Verfahren der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg richtet sich aktuell gegen drei Beschuldige.

Die beiden Hauptbeschuldigten sollen zwischen Mai 2020 und Juni 2022 wiederholt Scheinrechnungen erstellt und so die Erstattung von coronabedingten Mehraufwendungen bei der zuständigen Pflegekasse zu Unrecht abgerechnet haben, und zwar auch noch nach Schließung des Pflegeheims. Sie sollen dabei gewerbsmäßig gehandelt haben. Tatsächlich sollen diese Mehraufwendungen nicht angefallen gewesen sein. So sollen sie von der Pflegekasse Auszahlungen in Höhe von insgesamt über 1,1 Millionen Euro aus Mitteln des wegen der Coronapandemie geschaffenen „Pflege-Rettungsschirms“ unberechtigt erhalten haben.

Der Einrichtungsleiter soll darüber hinaus bis Ende 2021 durch Scheinrechnungen über 110.000 € an Firmengeldern zu seinen Gunsten veruntreut haben. Die weitere Beschuldigte soll diesem hierzu bei mehreren Fällen Hilfe geleistet haben.

Ein Firmenmitarbeiter erstattete bei der KPI Kempten Anzeige, worauf diese die Ermittlungen aufnahm und die belastende Beweislage aufdeckte.

Die am 11.01.2023 gewonnenen Erkenntnisse ergaben, dass auch gegen den weiteren Hauptbeschuldigten ein dringender Verdacht vorliegt. Deshalb wurde er ebenfalls festgenommen. Am 12.01.2023 erließ das Amtsgericht Nürnberg auch gegen ihn Haftbefehl

Im Rahmen der Durchsuchung wurden zahlreiche - auch digitale - Dokumente sichergestellt. Diese werden derzeit gesichtet und ausgewertet.

Es wurden auch Arrestbeschlüsse vollzogen. Dabei wurden unter anderem Konten gepfändet.

Am Einsatz beteiligt waren neben dem zuständigen Oberstaatsanwalt der ZKG rund 50 Polizeibeamtinnen und –beamte der Kriminalpolizeiinspektion Kempten und unterstützender Polizeidienststellen des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West.


Zur Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG): Die ZKG ist im Wesentlichen zuständig für Korruptions- und Vermögensstraftaten, die Angehörige der Heilberufe, welche für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen, im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung begehen.

Die Zuständigkeit der ZKG erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern. Sie umfasst das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren. In den von ihr geführten Verfahren nimmt die Zentralstelle auch die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr.

Im Rahmen dieser Zuständigkeit nimmt die ZKG (auch anonyme) Hinweise auf Straftaten unter der URL: https://www.bkms-system.com/ZKG entgegen, gerade auch im Bereich des Pflegebetrugs.


 

Medienkontakt:

Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG)

Telefon: 0911/321-4202                  email: Pressestelle.ZKG@gensta-n.bayern.de