Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus
Aktuelles
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat alle Bürger angesichts der massiven Einschränkungen im Alltagsleben wegen der Coronakrise zur Solidarität aufgerufen. Am Dienstag Vormittag war er zu Gast im Ministerrat in der bayrischen Staatskanzlei. Im Anschluss erläuterte er zusammen mit Ministerpräsident Söder in einer Pressekonferenz die Notwendigkeit für die Einschnitte in den Alltag der Menschen. "Wir leben in einem sehr starken Land. Wir werden diese Situation bewältigen, wenn wir besonnen bleiben und aufeinander Acht geben“, so Spahn. Eine weitere schnelle Ausbreitung des Virus in Deutschland kann nur verhindert werden, wenn soziale Kontakte so weit wie möglich eingeschränkt werden.
“ Ärzte, Pfleger, Sanitäter, Apotheker können nicht ins Home Office gehen. Sie sind diejenigen, auf die wir uns alle verlassen, wenn wir krank werden. Wir können sie dabei unterstützen: indem wir, wann immer möglich, zuhause bleiben.
Was muss ich jetzt wissen?
Wie schütze ich mich und andere vor dem Coronavirus?
Die Verhaltensweisen sind mit denen zum Schutz vor Grippeviren identisch:
Regelmäßiges und ausreichend langes Händewaschen (mindestens 20 Sekunden unter laufendem Wasser mit Seife)
richtiges Husten und Niesen in ein Einwegtaschentuch oder in die Armbeuge
Abstand von Menschen mit Husten, Schnupfen oder Fieber halten; Händeschütteln generell unterlassen
Hände vom Gesicht fernhalten (Schleimhäute in Mund und Nase sowie Augen)
Wenn die Möglichkeit besteht, sollte auf Reisen verzichtet, öffentliche Verkehrsmittel gemieden und von zu Hause aus gearbeitet werden.
Im Allgemeinen sollten jegliche Kontakte auf das Notwendigste reduziert werden und auf den Besuch von Veranstaltungen mit Menschenansammlungen vermieden werden.
Bürger und Bürgerinnen, die älter als 70 Jahre sind, sollten sich gegen Pneumokokken impfen lassen.
Was ist bei einem Corona-Verdacht zu tun, welche Symptome gibt es?
Personen, die persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, einen Arzt kontaktieren oder die 116117 anrufen - und zu Hause bleiben.
Eine Corona-Infektion äußert sich durch grippeähnliche Symptome, wie trockener Husten, Fieber, Schnupfen und Abgeschlagenheit. Auch über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Durchfall sowie Schüttelfrost wurde berichtet.
Muss ich mit leichten Atemwegserkrankungen für eine Krankschreibung in die Arztpraxis gehen?
Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Diese Vereinbarung gilt seit 9. März 2020 und zunächst für vier Wochen.
Wie verhalte ich mich nach einer Auslandsreise richtig?
Personen, die sich in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben oder in Regionen, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, sollten unnötige Kontakte vermeiden und wenn möglich zu Hause bleiben. Entwickeln sich innerhalb von 14 Tagen Symptome, sollte - nach telefonischer Anmeldung – ein Arzt aufgesucht werden.
Reisende aus dem Iran, Italien, Japan oder Südkorea in Deutschland müssen u.a. Angaben zu ihrer Erreichbarkeit für die nächsten 30 Tage machen. Reisende von China nach Deutschland geben zudem eine erweiterte Selbstauskunft ab.
Was bedeutet es für Deutschland, dass die WHO die Pandemie ausgerufen hat?
Der WHO-Generaldirektor hat am 11. März 2020 das Infektionsgeschehen durch SARS-CoV-2 (COVID-19) zu einer Pandemie erklärt.
Die Erklärung der Pandemie hat keine direkten Auswirkungen auf die Vorbereitungen und Maßnahmen in Deutschland. Deutschland hat die Situation von Anfang an sehr ernst genommen und auch die Maßnahmen, die von der WHO nun nochmals betont werden, früh selbst umgesetzt. Diese sind:
Die Bevölkerung über die Risiken der Erkrankung informieren
Die Bevölkerung darüber informieren, wie sich jeder einzelne schützen kann und alle auffordern, dies auch zu tun
Möglichst jeden Fall finden, zu isolieren, testen und behandeln sowie möglichst alle Kontaktpersonen finden, um eine Weiterverbreitung zu verhindern
die Krankenhäuser auf die zu erwartende besondere Situation vorbereiten
medizinisches Personal vorbereiten und vor Infektionen schützen
sich gegenseitig helfen und umeinander kümmern.
Die WHO hatte den Ausbruch bereits am 30. Januar 2020 zur "Gesundheitlichen Notlage mit internationaler Tragweite" (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC) erklärt und Empfehlungen zur Eindämmung und Kontrolle des Ausbruchsgeschehens ausgesprochen.
Weitere Fragen und Antworten
Wie wird das neue Virus übertragen?
Das neue Coronavirus SARS-CoV-2 ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist über Tröpfchen. Die Übertragung kann direkt von Mensch-zu-Mensch über die Schleimhäute geschehen oder auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt kommen. Es wurden auch Fälle bekannt, in denen sich Personen bei Infizierten angesteckt haben, die nur leichte oder unspezifische Krankheitszeichen gezeigt hatten. Der Anteil an asymptomatischen Fällen ist nicht klar, nach Angaben der WHO und Daten aus China spielen diese Fälle bei der Verbreitung von SARS-CoV-2 jedoch keine große Rolle.
Wie lange dauert es, bis die Erkrankung nach Ansteckung ausbricht?
Derzeit wird davon ausgegangen, dass es nach einer Ansteckung bis zu 14 Tage dauern kann, bis Symptome auftreten. Im Durchschnitt beträgt die Inkubationszeit laut WHO fünf bis sechs Tage.
Wie gefährlich ist eine Infektion mit SARS-CoV-2?
Bei den bisher berichteten Fällen verliefen vier von fünf Infektionen mild. Bei einem Teil der Patienten kann das Virus zu einem schwereren Verlauf mit Atemproblemen und zu Lungenentzündung führen. Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder bereits zuvor an chronischen Grunderkrankungen litten.
Wer entscheidet, ob ein SARS-CoV-2 Test durchgeführt wird?
Wer getestet wird, entscheiden derzeit die Kliniken und Hausärzte selbst. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI). Symptome wie Fieber, Halsschmerzen und Atembeschwerden allein reichen demnach nicht aus. Die Person muss außerdem Kontakt zu einer infizierten Person gehabt oder sich in einer Region aufgehalten haben, in der das Virus flächendeckend nachgewiesen wurde.
Ein Test sollte nur bei Krankheitszeichen durchgeführt werden. Wenn man gesund ist, sagt ein Test nichts darüber aus, ob man in den nächsten Tagen erkrankt. Zudem würden die Testkapazitäten unnötig belastet.
Zahlt die Krankenkasse den Test auf SARS-CoV-2?
Seit dem 28. Februar 2020 übernehmen die Krankenkassen die Testung auf das Coronavirus in einem weiten Umfang. Voraussetzung hierfür ist die Entscheidung des Arztes, ob eine Patientin, ein Patient getestet werden soll oder nicht.
Gibt es einen Schnelltest auf SARS-CoV-2 zur Durchführung zu Hause?
Ein Schnelltest, mit dem eine Bestätigung der Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 eigenhändig durchgeführt werden kann, in etwa analog zu einem Schwangerschaftstest, existiert nicht. Personen, die den Verdacht haben, sich mit SARS-CoV-2 infiziert zu haben, sollten (nach telefonischer Anmeldung) ihre Ärztin bzw. ihren Arzt aufsuchen, die dann eine Labordiagnostik veranlassen können.
Gibt es eine Impfung?
Es wird an der Entwicklung eines Impfstoffes gearbeitet. Bisher ist aber keine Schutzimpfung verfügbar.
Welche Therapiemöglichkeiten gibt es?
Nicht alle Erkrankungen nach Infektion mit SARS-CoV-2 verlaufen schwer und müssen therapiert werden, auch bei den meisten in China berichteten Fällen war der Krankheitsverlauf mild. Die Behandlung der Infektion richtet sich nach der Schwere des Krankheitsbildes (z.B. Sauerstoffgabe, Ausgleich des Flüssigkeitshaushalts, ggf. Antibiotikagabe zur Behandlung von bakteriellen Begleitinfektionen) und umfasst auch die Behandlung von relevanten Grunderkrankungen. Eine spezifische, d.h. gegen das neuartige Coronavirus selbst gerichtete Therapie steht derzeit noch nicht zur Verfügung.
Seit dem 11. Februar hat das neuartige Coronavirus, das zunächst vorläufig mit 2019-nCoV bezeichnet wurde, einen neuen Namen: SARS-CoV-2. Das Akronym SARS steht dabei für Schweres Akutes Atemwegssyndrom. Der Name weist auf die enge Verwandtschaft zum SARS-Coronavirus hin, das 2002/2003 eine Epidemie ausgelöst hatte.
Auch die Lungenkrankheit, die durch SARS-CoV-2 ausgelöst werden kann, hat einen neuen Namen erhalten. Sie wird nun Covid-19 (Corona Virus Disease 2019) genannt.
Deutschland ist bestmöglich vorbereitet. Vor allem das Netzwerk von Kompetenzzentren und Spezialkliniken in Deutschland ist international beispiellos. Wir verfügen über ein sehr gutes Krankheitswarn- und Meldesystem und Pandemiepläne. Außerdem werden in Deutschland regelmäßige Notfallübungen an Flughäfen durchgeführt. Die Koordinierung und Informationen übernimmt das Robert Koch-Institut.
Es ist offen, wie viele Menschen sich insgesamt in Deutschland mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren werden. Schätzungen gehen von bis zu 70 % der Bevölkerung aus, es ist allerdings unklar, über welchen Zeitraum dies geschehen wird. Die Auswirkungen für Deutschland lassen sich nicht vorhersagen: Es könnte schwerer als bei einer schweren Grippewelle werden, das Geschehen könnte aber auch milder verlaufen, das ist nicht vorhersehbar. Auch in Deutschland gibt es schwere Verläufe und erste Todesfälle.
Das Robert Koch-Institut aktualisiert auf seiner Internetseite täglich basierend auf der aktuellen Lage die internationalen Risikogebiete und besonders betroffenen Gebiete in Deutschland.
Das Auswärtige Amt warnt vor allen nicht notwendigen touristischen Reisen in das Ausland, da mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, und der weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist.
Die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise können auf der Webseite des Auswärtigen Amtes eingesehen werden.
Darüber hinaus wurden durch das Auswärtige Amt auch allgemeine Informationen bezüglich Covid-19 für Reisende erstellt.
Beförderer von Reisenden, die per Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus aus China, dem Iran, Italien, Japan, Südkorea nach Deutschland einreisen, müssen ihren Passagieren Verhaltenshinweise zur Krankheitsvorbeugung, bzw. für den Fall, dass Krankheitssymptome auftauchen, aushändigen.
Gleiches gilt für alle Betreiber von Flughäfen, Häfen, Personenbahnhöfen und Omnibusbahnhöfen.
Luftfahrzeugführer haben bei Flügen aus dem Iran, Italien, Japan, Südkorea, oder China vor der Landung in Deutschland die allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt Gesundheit den Behörden zu übergeben.
Reisende, die per Flugzeug oder Schiff aus dem Iran, Italien, Japan oder Südkorea in Deutschland einreisen, müssen vor Verlassen des Flugzeuges oder Schiffs Angaben zu Flug/Fahrt und zur persönlichen Erreichbarkeit für die nächsten 30 Tage nach Ankunft machen. Dies erfolgt per Aussteigerkarte:
Reisende von China nach Deutschland müssen zusätzlich dazu Angaben zu ihrem Aufenthaltsort in China, Kontaktpersonen und gesundheitlichem Befinden machen. Dafür ist folgende Aussteigerkarte auszufüllen:
Aussteigekarten mit Selbstauskunft
Luftfahrtunternehmen, Reeder, Charterer und alle weiteren Personen, die für den Betrieb eines Schiffs verantwortlich sind, müssen bei Flügen und Fahrten aus dem Iran, Italien, Japan, Südkorea und China nach Deutschland die vorhandenen Daten nach Ankunft bis zu 30 Tage bereithalten.
Zusätzlich zu den Maßnahmen für Reisende aus den besonders betroffenen Ländern (siehe oben) gilt folgende Allgemeinverfügung der Bundespolizei:
Im öffentlichen Personenfern- und Regionalverkehr tätige Bahnunternehmen müssen COVID-19-Verdachtsfälle unverzüglich dem Führungs- und Lagedienst der Bundespolizei melden. Kontaktdaten und Informationen zum Aufbau der Meldung sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt.
Tritt ein Verdachtsfall auf, müssen Reisende in diesem Zug die "Aussteigerkarte Bahnverkehr" ausfüllen. Diese werden den Reisenden im Bedarfsfall ausgehändigt.
Das BMVi stellt weitere Informationen u.a. zum Schienenverkehr zur Verfügung.
Dem Robert Koch-Institut wurden erweiterte Befugnisse bei der Koordinierung von Maßnahmen mit den Bundesländern eingeräumt.
Unter den Gesundheitsministern in der EU finden regelmäßige Abstimmungen statt, um ein möglichst einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.
Um Verdachtsfälle möglichst früh zu erkennen, wurden Ärzte, Kliniken und Labore verpflichtet, auch begründete Verdachtsfälle zu melden (CoronaVMeldeV).
Abhängig von der Risikoeinschätzung für Deutschland werden fortlaufend weitere mögliche Maßnahmen geprüft.
Mit einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von bis zu 23 Mio. EUR sollen u.a. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Repatriierung, der Ausbruchsbekämpfung durch das RKI und der Forschungsförderung sowie Maßnahmen der Risikokommunikation finanziert werden.
Eine weitere Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Deutschland soll so weit wie möglich verlangsamt werden. Hierfür ist es notwendig, die Kontaktpersonen von bestätigten Infektionsfällen zu identifizieren und – je nach individuellem Infektionsrisiko – ihren Gesundheitszustand für die maximale Dauer der Inkubationszeit (14 Tage) zu beobachten, ggf. auch in häuslicher Quarantäne.
Das Gesundheitsamt legt das Vorgehen für Kontaktpersonen fest. Zu den Empfehlungen des Gesundheitsamtes kann gehören, zu Hause zu bleiben, Abstand von Dritten zu halten, regelmäßige Händehygiene sowie eine gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume zu achten und Haushaltsgegenstände (Geschirr, Wäsche, etc.) nicht mit Dritten zu teilen, ohne diese zuvor wie üblich zu waschen. Wenn die Möglichkeit besteht, sollte ein eigenes Badezimmer genutzt werden. Hygieneartikel sollten nicht geteilt werden und die Wäsche sollte regelmäßig und gründlich (übliche Waschverfahren) gewaschen werden. Es ist wichtig, die Husten- und Niesregeln einzuhalten. Es empfiehlt sich die Verwendung von Einwegtaschentüchern.
Angehörige können die Kontaktperson im Alltag z.B. durch Einkäufe unterstützen. Enger Körperkontakt sollte jedoch vermieden werden. Angehörige können auch helfen, indem sie für gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume sorgen und auf regelmäßige Händehygiene achten. Kontaktoberflächen wie Tisch oder Türklinken sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.
Wenn ein hohes Risiko besteht, dass man sich angesteckt hat:
wenn man innerhalb der letzten zwei Wochen engen Kontakt zu einem an COVID-19 Erkrankten hatte. Ein enger Kontakt bedeutet entweder, dass man mindestens 15 Minuten mit dem Erkrankten gesprochen hat bzw. angehustet oder angeniest worden ist, während dieser ansteckend gewesen ist.
immer, wenn das Gesundheitsamt dies anordnet.
Nicht in Quarantäne muss man, wenn man
innerhalb der letzten zwei Wochen im gleichen Raum mit einem an COVID-19 Erkrankten war, jedoch ohne engen Kontakt
in einem Gebiet mit steigenden Fallzahlen von COVID-19 war, da dann ein geringeres Risiko besteht, sich angesteckt zu haben.
Wer mit Menschen mit Vorerkrankungen arbeitet (Krankenhaus, Altenpflege etc.), sollte aber in jedem Fall seinen Betriebsarzt informieren. Und für alle gilt: tägliche Selbstkontrolle auf Krankheitszeichen. Wer Kontakt zu einer Person in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis hatte, die wiederum Kontakt zu einem im Labor bestätigten COVID-19 Patienten hatte, aber völlig gesund ist, muss nicht in Quarantäne. In diesem Fall ist man keine Kontaktperson, hat kein erhöhtes Risiko für eine COVID-19 Erkrankung und kann auch niemanden anstecken. Im Fall von Krankheitszeichen einer Atemwegserkrankung sollte man sich jedoch testen lassen.
Ja, Sie bekommen weiterhin Ihr Gehalt vom Arbeitgeber gezahlt. Ihr Arbeitgeber kann sich dann das Geld für die Lohnfortzahlung beim Bundesland zurückholen. Sollte der Arbeitgeber wider Erwarten nicht zahlen, können Sie eine Entschädigung (nach §56 IfSG) von der zuständigen Behörde fordern – die entspricht in den ersten sechs Wochen etwa der Höhe des Nettolohns. Danach der Höhe des Krankengeldes.
Ja, Selbstständige und Freiberufler bekommen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten einen Verdienstausfall ersetzt. Die zuständige Behörde geht dabei von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das vergangene Kalenderjahr festgestellt wurde.
Die Absage von Veranstaltungen und die Schließung von Schulen und Kitas fällt in die Zuständigkeit der Länder bzw. der lokalen Behörden vor Ort. Inzwischen sind in allen Bundesländern Veranstaltungen abgesagt und Schulen und Kitas geschlossen worden. Veranstaltungen sind nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Das Robert Koch-Institut hat "Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen für Großveranstaltungen" veröffentlicht, die die lokalen Behörden bei der Entscheidung über die Absage eine Veranstaltung unterstützen sollen.
Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt es derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel oder durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen mit SARS-CoV-2 infiziert haben. Auch für andere Coronaviren sind keine Berichte über Infektionen durch Lebensmittel oder den Kontakt mit trockenen Oberflächen bekannt. Übertragungen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, sind allerdings durch Schmierinfektionen denkbar. Aufgrund der relativ geringen Stabilität von Coronaviren in der Umwelt ist dies aber nur in einem kurzen Zeitraum nach der Kontamination wahrscheinlich.
Die Bewertung des Risikos von Lebensmitteln oder Gegenständen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), für das Thema Arbeitsschutz ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verantwortlich.
SARS-CoV-2 ist anderen Coronaviren sehr ähnlich, bei denen in Untersuchungen gezeigt wurde, dass Wasser keinen relevanten Übertragungsweg darstellt. Auch das Risiko einer direkten Übertragung von Coronaviren über den Stuhl infizierter Personen erscheint gering, bis heute ist kein Fall einer fäkal-oralen Übertragung des Virus bekannt.
Das Umweltbundesamt hat eine ausführliche Stellungnahme zum Coronavirus und Trinkwasser abgegeben.
Das Robert Koch-Institut stellt im Internet Informationen für die Fachöffentlichkeit bereit. Hier findet sich unter anderem ein Flussschema als Orientierungshilfe für Ärzte für die Verdachtsabklärung und Maßnahmen sowie Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2.
Am 31. Dezember 2019 wurde das WHO-Landesbüro in China über eine Häufung von Patienten mit einer Pneumonie (Lungenentzündung) unbekannter Ursache in Wuhan, einer Stadt mit 19 Millionen Einwohnern in der Provinz Hubei, China, informiert.
Nach Angaben der chinesischen Behörden in Wuhan waren einige Patienten als Händler oder Verkäufer auf dem Huanan-Seafood-Markt in Wuhan tätig. Es ist der größte Seafood-Markt in Wuhan mit über 600 Ständen und 1.500 Arbeitern. Es wird berichtet, dass auch Wildtiere bzw. Organe von anderen Tieren und Reptilien auf dem Markt angeboten wurden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass SARS-CoV-2 von Fledermäusen auf den Menschen übertragen wurde.
Bei dem neuen Virus handelt es sich um einen Erreger aus der Familie der Coronaviren, also aus derselben Familie wie das SARS (severe acute respiratory syndrome) und das MERS-CoVirus (Middle East Respiratory Syndrome Coronavirus).
In Deutschland gab es im Jahr 2003 einzelne SARS-Fälle, wovon letztlich vier Patientenproben negativ waren. Eine Weiterverbreitung der Erkrankung innerhalb Deutschlands ist nicht aufgetreten.
Hotlines zum Coronavirus
Wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder wählen Sie die 116117 - die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes-, wenn Sie die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben.
Hier finden Sie eine weitere Auswahl von Hotlines, die bundesweit zum Thema Coronavirus informieren.
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - 0800 011 77 22
Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon) - 030 346 465 100
Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung - Behördennummer 115 (www.115.de)
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte - Fax: 030 / 340 60 66 – 07 info.deaf@bmg.bund(dot)de / info.gehoerlos@bmg.bund(dot)de
Gebärdentelefon (Videotelefonie) - https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/
Wo finde ich weitere Informationen?
Offiziell bestätigte COVID-19-Fälle in Deutschland und weltweit, Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen zum Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie beim Robert Koch-Institut.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für die Bevölkerung bereit.
Das Auswärtige Amt hat Informationen für Reisende zusammengestellt, das RKI veröffentlicht Reisehinweise in verschiedenen Sprachen als Handzettel und Poster.
Beim BMI finden Sie Fragen und Antworten zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen.
Informationen zu den wirtschaftliche Auswirkungen des Coronavirus stellt das BMWi bereit.
Über arbeitsrechtliche Auswirkungen klärt das BMAS auf.
Zu Auswirkungen auf die Lebensmittelversorgung sowie Haustiere und Landwirtschaft informiert das BMEL.
Hinweise und ein FAQ zum Coronavirus für Schwangere und Säuglinge stellt die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe zur Verfügung.
Hilfreiche Downloads
für Bildungseinrichtungen
Download in deutsch | englisch | türkisch | arabisch | russisch (PDF-Dateien)für Krankenhausbesucherinnen und -besucher
Download in deutsch (PDF-Datei)für Patientinnen und Patienten
Download in deutsch (PDF-Datei)für Pflegeheimbesucherinnen und -besucher
Download in deutsch (PDF-Datei)Tipps bei häuslicher Quarantäne (Download - PDF-Datei)
Tipps für Eltern (Download - PDF-Datei)
Informationsplakat zum Umgang mit dem Coronavirus
(Download - barrierefreie PDF-Datei)Informationsplakat zum Test auf das Coronavirus
(Download - barrierfreie PDF-Datei)
Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus
Informationen in Gebärdensprache
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Weitere Videos zum Coronavirus in Gebärdensprachen finden Sie auf unserem Youtube-Kanal des BMG.
Podcast-Reihe zum Coronavirus
Prof. Dr. Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie an der Charité
Themen u. a.: Coronavirus im Alltag, Gefahr für Kinder, GesundheitsversorgungProf. Dr. Petra Gastmeier, Leiterin am Institut für Hygiene an der Charité
Themen u. a.: Nutzen von Desinfektionsmittel und Mundschutz, VerhaltensweisenProf. Dr. Gottschalk, Leiter des Frankfurter Gesundheitsamts
Themen u. a.: Verantwortlichkeiten, Schulschließungen, PrognoseProf. Dr. Egbert Tannich, Leiter des Instituts für Tropenmedizin in Hamburg
Themen u. a.: Symptome, Infektionsverdacht, Höhepunkt der Ausbreitung