Parlament

Evelyn Zupke zur Bundes­beauftragten für die Opfer der SED-Diktatur gewählt

Die Bürgerrechtlerin Evelyn Zupke ist am Donnerstag, 10. Juni 2021, zur Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag gewählt worden. Mit 516 zu 81 Stimmen nahmen die Abgeordneten am Donnerstag, 10. Juni 2021, einen entsprechenden Wahlvorschlag der Koalitionsfraktionen gemäß Paragraf 5 des Opferbeauftragtengesetzes (19/30432) mehrheitlich an. 54 Abgeordnete enthielten sich bei der Wahl.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble mit einer stehenden Frau; gegenüber steht ein Mann, der die Eidesformel zum Ablesen bereithält.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat die neue Bundesbeauftragte für die SED-Opfer, Evelyn Zupke, am Donnerstag, 17. Juni 2021, vereidigt; rechts der Direktor beim Deutschen Bundestag, Staatssekretär Dr. Lorenz Müller. (DBT/Henning Schacht)

Der Bundestag wählte die in Binz auf Rügen geborene neue Ombudsfrau für die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft für fünf Jahre in das neu geschaffene Amt. Zeitgleich mit der Integration des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv trat die 59-Jährige am Donnerstag, 17. Juni 2021, ihr neues Amt an. An diesem Tag wurde sie von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble vereidigt.

Unterstützung für die Opferverbände

Die SED-Opferbeauftragte wird dem Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen beratend zur Seite stehen und die Arbeit der Opferverbände und der mit der Aufarbeitung befassten Einrichtungen und Organisationen unterstützen. Einmal im Jahr legt sie dem Deutschen Bundestag einen Bericht zur Lage der Opfer vor.

Die SED-Opferbeauftragte soll den Blick für die Belange der Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft schärfen und die gesellschaftliche Verständigung über die unterschiedlichen biografischen Erfahrungen während der deutschen Teilung auch im internationalen Kontext vorantreiben.

Schon in der Schulzeit nicht regimekonform

Evelyn Zupke verhielt sich bereits in der Schulzeit nicht regimekonform, sodass ihr ein Studium verwehrt blieb. Ihre oppositionelle Haltung führte sie nach dem Umzug nach Berlin in den „Friedenskreis Weißensee“. Sie wirkte wesentlich an der Aufdeckung des Wahlbetrugs bei den DDR-Kommunalwahlen im Mai 1989 mit.

Nach der Wende engagierte sie sich unter anderem beim „Runden Tisch Weißensee“, in der „Robert-Havemann-Gesellschaft“ und anderen Initiativen, sie arbeitete zudem im Komitee zur Auflösung des „Amtes für Nationale Sicherheit“ (MfS) und war Mitglied der Wahlkommission zur letzten Wahl der DDR-Volkskammer. Seit 2020 ist sie Mitglied im Beirat für den Härtefallfonds beim Berliner Beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble vereidigte Evelyn Zupke am Donnerstag, 17. Juni 2021, in ihrem neuen Amt

Abermals kein Vizepräsident aus der AfD-Fraktion

Prof. Dr. Harald Weyel, AfD, MdB, hält eine Rede.

Der Abgeordnete Harald Weyel (AfD) steht zur Wahl für das Amt des Vizepräsidenten des Bundestages. (DBT / Thomas Köhler/ photothek.net)

In weiteren Wahlen keine Mehrheit fanden hingegen mehrere Kandidaten der AfD für die Besetzung verschiedener Ämter und Gremien. So wurde der Abgeordnete Prof. Dr. Harald Weyel abermals nicht zum Vizepräsidenten des Bundestages gewählt. Auf einen entsprechenden Wahlvorschlag der AfD-Fraktion (19/28609) entfielen in geheimer Wahl 101 Stimmen bei 531 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen. Im dritten Wahlgang hätte es zur Wahl einer Mehrheit der abgegebenen Ja-Stimmen bedurft.

Der Betriebswirt aus Nordrhein-Westfalen war bereits in zwei Wahlgängen zuvor an der erforderlichen Mehrheit für das Amt gescheitert. Im ersten Wahlgang am 26. November 2020 entfielen 104 Ja- zu 528 Nein-Stimmen und 25 Enthaltungen auf den 61-Jährigen. Bei der zweiten Wahl am 15. April 2021 konnte Weyel ebenfalls 104 Stimmen auf sich vereinigen. 517 Abgeordnete stimmten gegen ihn, es gab 17 Enthaltungen.

Die AfD-Fraktion konnte sich damit mit bislang sechs Wahlvorschlägen für das Vizepräsidenten-Amt nicht durchsetzen. In jeweils drei Wahlgängen verpassten zuvor auch die Juristen Albrecht Glaser und Mariana Iris Harder-Kühnel, der ehemalige Berufsoffizier Gerold Otten, der Medizintechniker Paul Viktor Podolay und der Polizist Karsten Hilse die notwendige Mehrheit.

AfD-Kandidaten nicht in Finanzgremien gewählt 

Ebenfalls keine Mehrheit erzielte der AfD-Kandidat Marcus Bühl bei der Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung (19/28610). Auf Bühl entfielen 105 Stimmen bei 518 Gegenstimmen, 27 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme.  

Gleiches gilt für die Abgeordneten Albrecht Glaser und Volker Münz, die als Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes zur Wahl gestanden hatten (19/28611). Auf Albrecht Glaser entfielen 100 Stimmen bei 528 Gegenstimmen  und 23 Enthaltungen, auf Volker Münz 108 Stimmen bei 512 Gegenstimmen, 26 Enthaltungen und fünf ungültigen Stimmen.

Peter Boehringer – und als Stellvertreterin Dr. Birgit Malsack-Winkemann – fielen schließlich bei der Wahl von Mitgliedern für das Sondergremium gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes durch (19/28612). Auf Boehringer entfielen 118 Stimmen bei 506 Gegenstimmen, 24 Enthaltungen und drei ungültigen Stimmen, auf Malsack-Winkemann 101 Stimmen bei 522 Gegenstimmen, 26 Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen. 

Alle Kandidaten hatten bereits in der Vergangenheit die erforderlichen Mehrheiten von 355 Stimmen für die jeweiligen Mitgliedschaften verfehlt.

Vertrauensgremium gemäß Bundeshaushaltsordnung

Aufgabe des Vertrauensgremiums ist es, die Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste zu billigen, die ihm vom Bundesfinanzministerium vorgelegt werden. Aus Gründen des Geheimschutzes kann der Bundestag die Bewilligung von Ausgaben, die nach diesen geheimzuhaltenden Wirtschaftsplänen bewirtschaftet werden, ausnahmsweise davon abhängig machen, dass die Wirtschaftspläne von diesem Vertrauensgremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht, gebilligt werden.

Das Gremium teilt die Abschlussbeträge der Wirtschaftspläne dem Haushaltsausschuss rechtzeitig mit. Die Mitglieder sind zur strikten Geheimhaltung verpflichtet.

Gremium nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes

Nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird.

Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. 

Sondergremium gemäß dem Stabilisierungsmechanismusgesetz

Bei dem Sondergremium geht es um die Beteiligung des Bundestages an Entscheidungen des Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität). Die Bundesregierung darf einem Beschlussvorschlag, der die „haushaltspolitische Gesamtverantwortung“ des Bundestages berührt, nur zustimmen oder sich enthalten, nachdem der Bundestag dazu einen zustimmenden Beschluss gefasst hat. Wenn Staatsanleihen auf dem sogenannten Sekundärmarkt, meist an Börsen, gehandelt werden sollen, kann die Bundesregierung auf die „besondere Vertraulichkeit“ der Angelegenheit hinweisen.

In diesem Fall nimmt das Sondergremium die Beteiligungsrechte des Bundestages wahr. Wenn das Sondergremium der Bundesregierung im Hinblick auf das Erfordernis der Vertraulichkeit widerspricht, kann der Bundestag selbst seine Beteiligungsrechte wahrnehmen. Das Sondergremium berichtet dem Bundestag über Inhalt und Ergebnis seiner Beratungen, sobald die „besondere Vertraulichkeit“ wegfällt. (ste/eis/22.06.2021) 

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