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Tötungsdelikte im Thusnelda-von-Saldern Haus

Anklage gegen Pflegekraft erhoben

- Erschienen am 07.09.2021

In dem Ermittlungsverfahren gegen eine 52-jährige Pflegekraft des Thusnelda-von-Saldern Hauses des Oberlin-Vereins hat die Staatsanwaltschaft Potsdam unter dem 30. August 2021 Anklage vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Potsdam erhoben.

Der vorläufig untergebrachten Angeschuldigten wird versuchter Mord in drei Fällen jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Mord in vier Fällen vorgeworfen. Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, am 28. April 2021 fünf schutzlose Bewohner der Einrichtung in Tötungsabsicht angegriffen zu haben.

Ihr wird zur Last gelegt, vier Menschen mit Behinderungen heimtückisch getötet zu haben, nachdem sie dies zunächst in zwei Fällen vergeblich versucht hatte. Im Anschluss daran griff sie eine weitere Bewohnerin, die den Angriff schwer verletzt überlebte, mit einem Messer an. Der vorläufigen Einschätzung der Sachverständigen, die Pflegekraft habe die Taten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen, ist die Staatsanwaltschaft Potsdam gefolgt.

Die Pressezuständigkeit liegt nunmehr bei dem Landgericht Potsdam.