Parlament stimmt über Reformpaket zur Stärkung von EU-Banken ab 

Pressemitteilung 
 
 

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Ein Vergrößerungsglas über einem Stapel von Euro-Banknoten ©Belga/MaxPPP/C.Zachariasen  

Die Abgeordneten haben am Dienstag eine Höchstgrenze für Banker-Boni eingeführt, für die Einschränkung spekulativer Risiken gestimmt, Mindesteigenkapitalanforderungen erhöht und die Bankenaufsicht verstärkt. Dieses EU-Bankenreformpaket ist das bisher umfassendste und soll am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Erleichterungen der Kreditvergabe an KMU sollen die Realwirtschaft und damit das Wachstum ankurbeln.

"Die neuen Regeln sind die umfassendste und tiefgreifendste Bankenregulierung in der Geschichte der EU. Die neuen einheitlichen Regeln für alle 8200 Banken in der EU sind das Fundament, auf dem das Haus der Bankenunion weitergebaut wird. Die einheitliche EU-Bankenaufsicht wird das Dach. Jetzt müssen wir mit dem geplanten EU-Bankeninsolvenzrecht und der Einlagensicherung die Wände in das Haus einziehen. Ziel ist, dass europäische Banken ein Fels in der Brandung der weltweiten Finanzmärkte werden. Mit der Regelung der Banker-Boni setzen wir nicht die Höhe der Gehälter fest. Das ist nicht Aufgabe der Gesetzgeber. Sondern wir schaffen Fairness und Transparenz und tragen zu einem Kulturwandel bei", sagte Othmar Karas (EVP, AT) Berichterstatter für das Bankenreformpaket.


Banker-Boni


Um spekulative Risiken einzuschränken, sollte der Bonus nicht höher als das Jahresgehalt ausfallen. Er kann nur dann auf die maximal doppelte Summe erhöht werden, wenn mindestens 66% der Aktionäre zustimmen, vorausgesetzt dass mindestens die Hälfte der Aktien oder der entsprechenden Eigentumsrechte vertreten sind, ansonsten 75% der Aktionäre.

Um Bankern einen Anreiz zur langfristigen Planung zu geben, müssen mindestens 25% einer Vergütung, die 100% des Jahresgehalts übersteigt, für mindestens fünf Jahre zurückgestellt werden. 

Eigenkapitalanforderungen und Puffer


EU-Banken werden verpflichtet, mehr und hochwertigeres Kapital zu halten, um künftige Krisenschocks aus eigener Kraft überstehen zu können, d.h. mindestens 8% qualitativ gutes Kapital, von dem knapp über die Hälfte hartes Kernkapital ("Tier 1" - eine besonders strenge Definition von Kernkapital) sein muss. Dieses Kapital muss hinreichend liquid, d.h. leicht in Bargeld umwandelbar sein, um Anleger und Gläubiger im Notfall auszahlen zu können.

Banken müssen ebenfalls einen "Kapitalerhaltungspuffer" einrichten, um Verluste auszugleichen und Kapital zu schützen, sowie einen "antizyklischen Kapitalpuffer", um sicherzustellen, dass sie in Zeiten wirtschaftlichen Wachstums eine ausreichende Kapitalbasis aufbauen, damit in Krisenzeiten eine kontinuierliche Kreditversorgung gewährleistet ist.

Kreditvergabe an die Realwirtschaft


Um die Banken zu ermutigen, Darlehen an KMU zu vergeben, soll entsprechenden Forderungen ein geringeres Risikogewicht zugeordnet werden. Dies würde wiederum die Kapitalanforderungen an die Banken verringern und ihnen so mehr Spielraum für die Kreditvergabe an die Realwirtschaft geben.

Offenlegungs- und Aufsichtsregeln


Die neuen Regeln werden Banken verpflichten, Gewinne, Steuern und erhaltene staatliche Beihilfen pro Land offenzulegen, sowie den Umsatz und die Anzahl der Angestellten. Ab 2014 müssen diese Informationen der Europäischen Kommission mitgeteilt und ab 2015 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Die Banken werden durch die zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten beaufsichtigt, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), deren Aufsichtsbefugnis erweitert wird.

Verordnung und Richtlinie


Das Paket besteht aus einer Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR) und aus der vierten Auflage der Eigenkapitalrichtlinie (Capital Requirements Directive, CRD IV). Die CRR führt die ersten EU-weiten Aufsichtsvorschriften für alle Banken in den Mitgliedstaaten ein. Sie soll mit gewährleisten, dass die "Basel III" genannten internationalen Eigenkapitalstandards für Banken überall in der EU eingehalten werden.

Die Richtlinie "CRD IV" gewährt den EU-Ländern eine flexiblere Handhabung, so wie das Recht, inländische Banken zu verpflichten, mehr Kapital als vorgeschrieben einzubehalten, um sie beispielsweise vor den negativen Folgen von Immobilienblasen zu schützen. 


Die CRR-Verordnung wurde mit 595 Stimmen angenommen, bei 40 Gegenstimmen und 76 Enthaltungen, die CRD-Richtlinie mit 608 Ja-Stimmen bei 33 Nein-Stimmen und 67 Enthaltungen.

Nächste Schritte


Die neuen Vorschriften müssen vom EU-Ministerrat formell verabschiedet werden, um am 1. Januar 2014 in Kraft treten zu können.