Dynamo Dresden bleibt vom DFB-Pokal ausgeschlossen

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Berufung von Dynamo Dresden gegen das vorangegangene Urteil des Sportgerichts vom 10. Dezember 2012 zurückgewiesen. Damit bleibt Dynamo Dresden wegen der Vorkommnisse beim DFB-Pokal-Spiel zwischen Hannover 96 und Dynamo Dresden am 31. Oktober 2012 für die Saison 2013/2014 vom DFB-Pokal ausgeschlossen.

Vor, während und nach dem Spiel in Hannover war es zu mehreren Vorkommnissen unter Beteiligung Dresdner Fans gekommen. So wurden sowohl von vor Spielbeginn Einlasskontrollen teilweise überlaufen. Zudem fielen Teile der Zuschauer während der Begegnung durch massiven Einsatz von Pyrotechnik und Becherwürfe auf. Darüber hinaus liefen in der 28. Minute etwa 30 Dresdner Zuschauer in den Innenraum. Nach Schlusspfiff verschafften sich bis zu 200 Anhänger der Gäste gewaltfrei Zugang zum Spielfeld und wurden anschließend von der Polizei wieder zurückgedrängt.

Nach der mündlichen Verhandlung in Frankfurt folgte das Bundesgericht in dem Berufungsverfahren dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses. Zur Begründung sagte Goetz Eilers, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts: „Anhänger, Fans und Verein stellen eine Einheit dar. Die Verurteilung von Dynamo Dresden erfolgt aufgrund der gefestigten Rechtsprechung, dass einem Verein das Fehlverhalten seiner Anhänger zugerechnet wird, auch wenn ihn selber kein Verschulden trifft. Der Pokalausschluss ist das notwendig gebliebene Mittel, um zu signalisieren, dass der DFB nicht nachlässt, auf der Grundlage seiner Satzung dafür zu sorgen, dass seine Veranstaltungen störungsfrei verlaufen. Angesichts der Vorstrafen und des angedrohten Ausschlusses waren mildere Strafen nicht mehr möglich.“

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Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Berufung von Dynamo Dresden gegen das vorangegangene Urteil des Sportgerichts vom 10. Dezember 2012 zurückgewiesen. Damit bleibt Dynamo Dresden wegen der Vorkommnisse beim DFB-Pokal-Spiel zwischen Hannover 96 und Dynamo Dresden am 31. Oktober 2012 für die Saison 2013/2014 vom DFB-Pokal ausgeschlossen.

Vor, während und nach dem Spiel in Hannover war es zu mehreren Vorkommnissen unter Beteiligung Dresdner Fans gekommen. So wurden sowohl von vor Spielbeginn Einlasskontrollen teilweise überlaufen. Zudem fielen Teile der Zuschauer während der Begegnung durch massiven Einsatz von Pyrotechnik und Becherwürfe auf. Darüber hinaus liefen in der 28. Minute etwa 30 Dresdner Zuschauer in den Innenraum. Nach Schlusspfiff verschafften sich bis zu 200 Anhänger der Gäste gewaltfrei Zugang zum Spielfeld und wurden anschließend von der Polizei wieder zurückgedrängt.

Nach der mündlichen Verhandlung in Frankfurt folgte das Bundesgericht in dem Berufungsverfahren dem Antrag des DFB-Kontrollausschusses. Zur Begründung sagte Goetz Eilers, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts: „Anhänger, Fans und Verein stellen eine Einheit dar. Die Verurteilung von Dynamo Dresden erfolgt aufgrund der gefestigten Rechtsprechung, dass einem Verein das Fehlverhalten seiner Anhänger zugerechnet wird, auch wenn ihn selber kein Verschulden trifft. Der Pokalausschluss ist das notwendig gebliebene Mittel, um zu signalisieren, dass der DFB nicht nachlässt, auf der Grundlage seiner Satzung dafür zu sorgen, dass seine Veranstaltungen störungsfrei verlaufen. Angesichts der Vorstrafen und des angedrohten Ausschlusses waren mildere Strafen nicht mehr möglich.“