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Vater eines Jungen aus Mühlacker

Staatsanwaltschaft Pforzheim erhebt Anklage gegen mutmaßlichen Panama-Entführer

Die juristische Aufarbeitung der Entführung eines Zehnjährigen aus Mühlacker nach Panama kommt voran. Gegen den mutmaßlichen Entführer, den Vater des Jungen, wurde nun Anklage erhoben.

Ein Video der Nachrichtenseite „La Estrella“ aus Panama soll zeigen, wie der mutmaßliche Entführer inhaftiert wird.
Ein Video der Nachrichtenseite „La Estrella“ aus Panama soll zeigen, wie der mutmaßliche Entführer inhaftiert wird. Foto: Screenshot BNN

Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hat Anklage gegen den Mann erhoben, der einen Jungen aus Mühlacker nach Panama entführt haben soll. Das teilte Sprecher Henrik Blaßies am Mittwoch dieser Redaktion mit. Verhandelt werden soll der Fall demnach vor dem Schöffengericht Pforzheim.

Der Tatvorwurf lautet auf „Entziehung Minderjähiger“. Der Angeklagte soll seinen leiblichen Sohn um den Jahreswechsel heimlich nach Panama gebracht haben, als der von ihm getrennt lebende Junge ihn über Weihnachten in Nordrhein-Westfalen besuchte – dort tauchte er unter.

Nach wochenlanger Suche per internationalem Haftbefehl, begleitet von großem medialen Interesse, wurde der Mann verhaftet. Der Junge wurde wieder an seine Mutter aus Mühlacker übergeben, bei der er lebt. Sie hatte den Fall öffentlich gemacht und war auch selbst nach Panama geflogen, um nach ihrem Sohn zu suchen.

Tatverdächtiger sitzt in Untersuchungshaft

Nach der Verhaftung Anfang Februar lieferte Panama den Verdächtigen im April nach Deutschland aus. Dem Mann drohen bis zu zehn Jahre Haft. Auf dieses Strafmaß ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer Schädigung der seelischen Entwicklung bringt. „Wir gehen davon aus, dass die Voraussetzungen für den verschärften Tatbestand erfüllt sind“, erklärte Blaßies dieser Redaktion nach der Festnahme.

Der Verdächtige sitzt in Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen gegen ihn hat er sich laut Staatsanwaltschaft bisher nicht geäußert. Das Verfahren könnte im September beginnen – sofern das Amtsgericht zustimmt.

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