Innovationsförderung für sächsische Unternehmen jetzt noch attraktiver

18.12.2012, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Finanzielle Unterstützung verdoppelt, mehr Maßnahmen möglich

Die Fördermaßnahme „Gewährung von Innovationsprämien für kleinere und mittlere Unternehmen im Freistaat Sachsen“ (kurz: „InnoPrämie“) wird ab Januar 2013 lückenlos fortgesetzt. Außerdem hat das Wissenschaftsministerium die Förderung noch attraktiver für Unternehmen gestaltet.

Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) können nun bis zu zwei „InnoPrämien“ pro Kalenderjahr beantragen, bisher wurde nur eine Maßnahme pro Jahr unterstützt. Außerdem wurde die finanzielle Unterstützung für die Antragsteller verdoppelt, der Freistaat finanziert jetzt bis zu insgesamt 20.000 Euro. Gefördert werden unverändert bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zudem wurde die Richtlinie an vielen Stellen vereinfacht und ist somit besser verständlich.

„Beim Innovationspotenzial liegen unsere Unternehmen innerhalb der Neuen Bundesländer an der Spitze. Im Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt besteht jedoch noch Nachholbedarf. Deshalb soll die InnoPrämie in verbesserter Form bis 2015 fortgesetzt werden“, erklärt Wissenschaftsministerin Sabine von Schorlemer.

„Der Freistaat Sachsen soll bis 2020 zu den wissenschaftlich und wirtschaftlich führenden Regionen in Europa gehören. Dafür müssen wir die Innovationkraft von kleinen und mittleren Unternehmen gezielt fördern. Denn Innovation bedeutet Wachstum und Stabilität für unsere Unternehmen und Wettbewerbsfähigkeit für die gesamte Region“, so die Staatsministerin.

Der Freistaat unterstützt kleinere und mittlere Unternehmen bei der innovativen Verbesserung ihrer Produkte und Verfahren. In Kooperation mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und bereits innovierenden Unternehmen können die geförderten Unternehmen externe wissenschaftliche Begleitung oder technische Unterstützung erhalten. Betriebe, die Forschung und Entwicklung betreiben, weisen eine deutlich höhere Wertschöpfung auf. Im Jahr 2012 haben dies 12% der kleinen und mittleren Unternehmen in Sachsen getan.

In der Pilotphase von Juli 2010 bis Ende 2012 nahmen bisher knapp 150 Unternehmen diese Unterstützung in Anspruch. Das Fördervolumen beträgt etwa 1,19 Millionen Euro. Wie eine in diesem Jahr durchgeführte Evaluation ergab, erreicht die Fördermaßnahme ihre Ziele: Rund drei Viertel der geförderten Unternehmen sind kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern. Die meisten Unternehmen nahmen zudem erstmalig Fördermittel im Rahmen der sächsischen Technologieförderung in Anspruch.

Die Bewilligungsbehörde der „InnoPrämie“ ist die Sächsische Aufbaubank. Auch 2013 wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE und aus Landesmitteln finanziert.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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